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Photovoltaikanlage mit Carport

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 13:45 (Europe/Berlin)

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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer 25-250

Maßnahme Photovoltaikanlage / Carport

Leistung Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung einer Photovoltaik-Anlage als Carport-Konstruktion auf dem Parkplatz des Kreishauses Bad Schwalbach, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach im Rahmen eines langfristigen Stromliefervertrags (Power Purchase Agreement - PPA).

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ............ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort Kreisausschuss des Rheingau- Taunus-Kreises, Fachdienst IV.3 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Kreisstraßen, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen Anlieferung 04.01.2027 Ende der Ausführung 31.12.2046 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen - unverzüglich Bauantrag stellen,

  1. Quartal 2027 (ab 01.01.2027 können Bauanträge nur noch in digitaler Form über das Hessische Bauportal eingereicht werden) - Erstellungs des Carports mit PV-Modulen, 4. Quartal 2027, möglichst in den Herbstferien 2027 - Installation der Ladeinfrastruktur, parallel bzw. in der folgenden Ferienzeit Inbetriebnahme der gesamten Anlagen direkt im Anschluss, jedoch bis spätestens Ende 2028 (siehe Stromliefervertrag)

4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

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für jede vollendete Woche ............ Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ............ Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 3 -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.

6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. sofort zahlbar, ohne Abzug

8 - frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Zuschlagskriterien: • Preis pro kWh im PPA • Technisches Konzept • Gestaltung und Funktionalität des Carports • Service- und Wartungskonzept (siehe Anlage 13)

Ergänzung zu 6.1 Stellung der Sicherheit

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Im Auftragsfall ist vor Beginn der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in einer noch festzulegenden Höhe zu leisten. Die Höhe der Sicherheit ist auf Grundlage der im Zuge der Planung zu erstellenden Kostenschätzung zu bemessen. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

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