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000 Aufford. u. Beding. VOB (EU) 2026-07-13.pdf

Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher für die Martinus-Schule in Meerbusch

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 12:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019)


Zum Verbleib beim Bieter, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Vergabe-Nr.: M ST 26045 Vergabestelle: Vergabeart: Rhein-Kreis Neuss ☒ Offenes Verfahren Zentrales Vergabemanagement

☐

Auf der Schanze 4 Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahme- 41515 Grevenbroich wettbewerb

☐

Deutschland Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- E-Mail: Submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de wettbewerb Tel: +49 (0) 2181/601 -1427 Frau Dahremöller ☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- od. -1416 Frau Gallus wettbewerb od. -1437 Frau Giagnorio ☐ wettbewerblicher Dialog od. -1133 Frau Schlick

☐

Fax: +49 (0) 2181/601-81427 Frau Dahremöller Innovationspartnerschaft od. -81416 Frau Gallus od. -81437 Frau Giagnorio Ablauf der Angebotsfrist und Submissionstermin: Datum: 27.10.2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr od. -81133 Frau Schlick Zuschlags- und Bindefrist endet am: 24.12.2026 Ausführungsfrist: Beschaffende Stelle: voraussichtlicher Beginn: 05/2027 Stadt Meerbusch – Der Bürgermeister - voraussichtliches Ende: 08/2027

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Es ist nur noch eine elektronische Angebotsabgabe in Textform möglich!!!

Es gelten die VOB/A Abschnitt 2 sowie die VOB/B und VOB/C in der jeweils aktuellen Fassung. Baumaßnahme: Martinus-Schule, Fouesnantplatz 2, 41670 Meerbusch-Strümp Leistung: Photovoltaikanlage

Fördermaßnahme: Zuwendungen des Landes NRW gemäß der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investiti- onsgesetz Kohleregionen (InvKG)

A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

☒

211 EU Aufforderung u. Bedingungen Angebotsabgabe

☒

212 Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019)

☒

Zuschlagskriterien – siehe Seite 4 Nr. 7 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

☒

Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen

☒

214 Besondere Vertragsbedingungen

☒

215 b Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (TVgG NRW)

☒

244 Information zur Datenverarbeitung

☐

Stoffpreisgleitklausel

☐

030:Pläne/Zeichnungen Nr.:

C) Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind

☒

213 Angebotsschreiben als PDF-Datei

☒

011 Leistungsverzeichnis inklusive Preisblätter als PDF-Datei

☒

Fachunternehmererklärung

☒

Monitoringbogen

☒

124 Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE, sofern nicht präqualifiziert

☐

221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

☒

523 Eigenerklärung Sanktionen-national u. EU-weit

Seite 1 1

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019)

☐

Formblatt „Angaben zur Preisermittlung“ EFB-Preis

☒

011.1 GAEB-Datei im gängigen Format d84 (ggfls. auf CD) => Um die Rückgabe der GAEB-Datei wird gebeten!

☒

Urkalkulation: vorzulegen mit dem Angebot, jedoch spätestens innerhalb der festgelegten Frist (max. 6 Kalender- tage) auf Verlagen der Vergabestelle

Anlagen, die in Abhängigkeit des Angebotes- 1-fach zurück zu geben sind

☒

233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, falls zutreffend

☒

234 Bieter- / Arbeitsgemeinschaft, falls zutreffend

☒

235 Verzeichn. Leist. Kapaz. and. Unternehmer, falls zutreffend

D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen des Fachamtes einzureichen sind:

☐

223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formular 223

☒

236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer, falls zutreffend

Bei der Beschaffung im Wege des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, den Zu- schlag ohne weitere Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

Die beigefügten Teilnahmebedingungen sind zu beachten. Es gelten die VOB/A Abschnitt 2 in der aktuell gültigen Fassung. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden Vertragsbe- standteil.

  1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung: Stadt Meerbusch, Service Immobilien, Wittenberger Str. 21, 40668 Meerbusch-Lank-Latum

  2. Kommunikation Die Kommunikation erfolgt

☐

elektronisch über die Vergabeplattform

☐

auf andere Weise (schriftlich/Textform)

☒

in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform

☐

nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden:

☒

Auskünfte werden erteilt: Rhein-Kreis Neuss, Zentrales Vergabemanagement, Lindenstr. 4-6, Raum A 204, 41515 Grevenbroich, DEUTSCHLAND, Telefon-Nr. +49 2181/601-1133, -1416, -1437, -1427

werktags (außer Samstag) in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr montags – donnerstags in der Zeit von 13:30 bis 15:30 Uhr

Anfragen von Bietern sind bis einschließlich bis zum 16.10.2026 möglich, ausschließlich über das Nachrichten- system der Vergabeplattform Subreport-Elvis unter www.subreport.de zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet. Von sonstigen Anfragen (Telefon, E-Mail, Telefax etc.) ist abzusehen. Siehe hierzu Ziffer 10 der Teil- nahmebedingungen.

Hinweis: Es wird gebeten, mit dem Angebot das kalkulierte und bepreiste LV als GAEB-Datei im Angebotsformat d84 und/oder x84 einzureichen. Bieter, die noch nicht über ein eigenes Kalkulationsprogramm verfügen, können unter der folgenden Internetadresse ein kostenloses Programm zur Bearbeitung von Gaeb-Dateien herunterla- den (Bieterprogramm Heitker): GAEB Software | Heitker AVA Software GmbH (https://heitker.de/downloads/gaeb-software)

  1. Vorlage von Nachweisen/Angaben für den Bieter und die von ihm verpflichteten Unternehmen

Bei Ausschreibungen im Offenen Verfahren und Nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb: vorzulegende Nachweise:

3.1 Mit dem Teilnahmeantrag beim Teilnahmewettbewerb oder im offenen Verfahren sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen vorzulegen:

• Sonstige, für das Vergabeverfahren mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

  • Vordruck 523 Eigenerklärung Sanktionen-national u. EU-weit. Seite 2 2

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019)

• Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau- unternehmen geführt werden (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der vorläufigen Eignung mit dem Angebot die Ein- heitliche Europäische Eigenerklärung EEE vorzulegen. Zum Ausfüllen der EEE importieren Sie bitte die den Unterlagen beigefügte Datei „124 Einheitliche Europäi- sche Eigenerklärung.xml in den elektronischen Dienst der EU unter https://uea.publicprocurement.be/ ein, füllen die Abfragen zur EEE dort aus und exportieren bzw. drucken diese aus. Die nach dem Ausfüllen exportierte xml-Datei fügen Sie diesem Angebot bitte bei.

3.2 Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen - Bieter, die dann in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung des Fachamtes und deren festgelegten Frist (max. 6 Kalendertage) folgende Bescheinigungen auf Verlangen vorzulegen:

• Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung des Berufs- oder Handelsregisters (Auszug aus dem Handelsregister A oder B - soweit gegeben), Gewerbeanmeldung oder Auszug aus der Handwerksrolle (Auszug und Nennung des/der eingetragenen Hand- werke bzw. Eintragungen in das Register der Industrie- und Handelskammer Ihres Sitzes oder Wohnsitzes) – nicht älter als ein Jahr; mit aktuellen Daten)

• Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:

  • Firmenbeschreibung und Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

  • Der geforderte Mindestjahresumsatz des Bieters beträgt 100.000,00 € netto.

    • die Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung über 2 Millionen € für Personen-, 1 Millionen € für Sach- und Vermögensschäden, soweit die Auftragssumme unter 250.000,00 € liegt.
  • aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als ein Jahr)

  • Nachweis Beitragszahlung zur gesetzlichen oder tariflichen Sozialversicherung nach § 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A EU (nicht älter als ein Jahr)

  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gemäß 48b Einkommensteuergesetz erforderlich

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und Nennung der Mitgliedsnummer

• Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit:

  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalender- jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bau- leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

  • Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

3.2.1 Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, kann wie folgt geführt werden:

  1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge wird grundsätzlich jeweils eine zusätzliche Bescheinigung verlangt, jeweils nicht älter als ein Jahr. Die Eintragung in ein gleichwer- tiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  2. durch Vorlage von Einzelnachweisen. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Kapazitäten anderer Unternehmen, Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen sowie die Einzelnachweise für die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge, jeweils nicht älter als ein Jahr, auch für diese abzugeben.

Seite 3 3

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019) Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden, ergänzt durch die geforderten Einzelnachweise, die auch für den Hauptunternehmer gelten (Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge, jeweils nicht älter als ein Jahr). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unter- nehmen bei Einsatz von anderen Unternehmen, Kapazitäten anderer Unternehmen, Unteraufträge, Eignungs- leihe) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE ge- nannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

3.3 Nachforderung:

☒

Fehlende, nicht angebotsbezogene Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. 1 ☐ teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

☐ nicht nachgefordert.

Fristen zur Abgabe der geforderten Erklärungen: Die jeweils unter Punkt 3.2 genannten Erklärungen sind vom Bieter für sich sowie seine Nachun- ternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften nach gesonderter Aufforderung durch das Fachamt bzw. Auftraggeber unter Berücksichtigung der von dessen festgelegten Frist (max. 6 Kalender- tage) vorzulegen.

Anderenfalls wird das Angebot/Teilnahmeantrag bei unvollständiger oder verspäteter Vorlage ausgeschlossen.

Es ist daher sinnvoll, diese Nachweise und Erklärungen auf freiwilliger Basis bereits mit dem An- gebot vorzulegen. Eine Verpflichtung seitens des Bieters hierzu besteht jedoch nicht.

Für alle anderen Nachweise, die nicht in Zusammenhang mit den unter Punkt 3 genannten Nach- weisen stehen, gilt für die Nachreichung eine vom Auftraggeber zu bestimmende Frist.

Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach einer vom Auftraggeber zu be- stimmenden, angemessenen Frist vergleichbare Nachweise vorzulegen.

Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro netto2 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bun- deskartellamt anfordern. Eintragungen im Register können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Vorlage weiterer Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden Auf Verlangen des Fachamtes sind innerhalb von 6 Kalendertagen die Preisermittlung und die Aufgliederung der Einheitspreise ausgefüllt vorzulegen. Dazu werden Formblätter übersandt.

  1. Losweise Vergabe

☒

nein

☐

ja, Angebote sind möglich für

☐

alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

☐

eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung

☐

nur ein Los

  1. Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist ☐ zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

☒

nicht zugelassen.

1 § 16a Abs. 2 VOB/A EU bleibt unberührt. 2 mit rechtskräftiger Einführung des Vergabebeschleunigungsgesetzes ab 50.000 Euro Nettoauftragsschätzwert Seite 4 4

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019) 6. Nebenangebote

☒

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.

☐

6.2 Nebenangebote sind zugelassen.

☐

für die gesamte Leistung

☐

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

☐

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen:

☐

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

☐

☐

Zusätzlich zu Nr. 5.3 der Teilnahmebedingungen gilt Folgendes:

  1. Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

☒

Zuschlagskriterium: 100% Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Skonto, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsange- boten.

☐ Mehrere Zuschlagskriterien

Weitere Informationen gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.

  1. Zugelassene Angebotsabgabe

☒

Elektronisch

☒ ☐ ☐

in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter Signatur

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

☐

Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

☐

siehe Briefkopf

☐ Stelle Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Maßnahmennummer: Maßnahme:

Vergabenummer Leistung: :

Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.

  1. Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Westfalen, Geschäftsstelle der Vergabekammer, zentrales Postfach, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Telefax: 0251 411-2165

Seite 5 5

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212 Teilnamebedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Teilnahmebedingungen

für die Vergabe von Bauleistungen

Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestim- mungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitt 1) sowie den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabe- gesetzes NRW (TVgG NRW).

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, so hat der Teilnehmer unver- züglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- werbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Ver- langen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

  1. Angebot

3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

Bei der Abgabe elektronischer Angebote sind diese in Textform über das Angebotscockpit bei der Vergabe- plattform Subreport-Elvis einzureichen. Die Einreichung des Angebots über die dortige Bieterkommuni- kation ist unzulässig- diese Angebote sind dann zwingend auszuschließen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Die von der Verga- bestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthal- ten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots.

Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen angeforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein (Ein- tragungen mit z.B. Bleistift sind unzulässig).

Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenan- satz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern.

Es wird darum gebeten, mit dem Angebot das kalkulierte und bepreiste LV als GAEB-Datei im Angebotsformat d84/x84 einzureichen. Bieter, die noch nicht über ein eigenes Kalkulationsprogramm verfügen, können unter der folgenden Internetadresse ein kostenloses Programm zur Bearbeitung von Gaeb-Dateien herunterladen (Bieterprogramm Heitker): http://www.heitker.de/download-bieterprogramm.phpl Seite 1

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212 Teilnamebedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen gefordertenEin- heitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelnerLeistungspo- sitionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pau- schalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

Skonti mit Bedingungen für die Zahlungsfrist werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit das Zahlungsziel mindestens 14 Kalendertage beträgt.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedin- gungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Aus- führung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder quali- fiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder beruf- liche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistun- gen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunterneh- mer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn mit Na- men, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben sowie nachzuweisen, dass ihm die erfor- derlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

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212 Teilnamebedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019 Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung 7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsver- zeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraus- setzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärun- gen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Un- ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der enge- ren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

  1. Verpflichtungserklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Rhein-Kreis-Neuss die im Tariftreue- und Vergabege- setz NRW festgelegten Grundsätze in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden. Der Bieter übernimmt Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen auch für alle seine Nachunternehmer und Leiharbeitsunter- nehmen.

  1. Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bietern / Registrierung bei Vergabeplattform Subre- port-ELVIS1

Für die Abwicklung des Vergabeverfahrens wählt die ausschreibende Stelle die Vergabeplattform Subreport- ELVIS (www.subreport.de) als elektronisches Mittel im Sinne von § 9 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Über Subreport-ELVIS werden die Vergabeunterlagen ohne Registrierungszwang zum Download bereitgestellt sowie die ausschließliche Kommunikation mit den Bietern durchgeführt. Die Kommunikation zwischen Bietern und aus- schreibender Stelle umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Sub- report-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits herun- tergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.

1 Achtung, dieser Passus gilt nur für förmliche Vergabeverfahren, welche die jeweilige über Subreport Elvis durchge- führte Teilnahmeantrags- oder Angebotsphase bis zum Zeitpunkt der Submission (Öffnung aller fristgerecht einge- reichten Angebote mit Fertigung einer Niederschrift) betrifft. Nach dem Submissionstermin wird die Kommunikation zwischen Bieter und auftraggebender Stelle ausschließlich über Email abgewickelt – hierfür benötigt das Fachamt eine aktuelle E-Mail-Adresse des Bieters (bitte mit Angebotsabgabe einreichen).

Seite 3

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212 Teilnamebedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

Während der unter der Fußnote 1 genannten Phase wird ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.

Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfü- gung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Re- gistrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrie- rung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bie- tern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekannt gegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.

Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt.

Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E- Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informa- tionen bereit gestellt hat.

  1. Submissionstermin

Der Submissionstermin ist nicht öffentlich; Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotseröffnung zugelassen. Im offenen und im nicht offenen Verfahren stellt der Auftraggeber den Bietern die Niederschrift des Eröffnungstermins elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS zur Verfügung. Hierzu ist eine Re- gistrierung auf der Vergabeplattform notwendig, siehe Ziffer 10.

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214 Besondere Vertragsbedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

Besondere Vertragsbedingungen

Baumaßnahme: Martinus-Schule, Fouesnantplatz 2, 40670 Meerbusch - Strümp Leistung: Photovoltaikanlage

Vorbemerkung: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistun- gen (VOB/B)

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):

Mit der Ausführung ist zu beginnen:

☒

im Mai 2027

☐

spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

☐

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

☐

innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.

☐

nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

1.2 Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)

☒

im August 2027

☐

innerhalb von voraussichtlich Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungs- beginn.

☐

in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

☐

in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.3 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:

☒

vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.

☒

vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.

☐

folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:

☐

aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

☐

2 Vertragsstrafen (§11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen

oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

☐

€ (ohne Umsatzsteuer)

☐

Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer;

Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.

Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als

Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Abrechnungssumme, der den bis

zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214 Besondere Vertragsbedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme

(ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten

Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Abrechnungssumme

(ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden

Leistungen entspricht.

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen wer- den auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

☒

2.4 Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

☐

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet, Nummer 2.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen findet keine Anwendung.

☒

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Ver- tragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

☐

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.

☒

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeit- punkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § „Abschlagszahlungs-/Vorauszah- 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt lungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen

europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame

technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den

ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in

Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Objekt-/Bauüberwachung sowie ggf. Sicherheitskoordination gem. Baustellenverordnung (§ 4 VOB/B).

9 frei

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214 Besondere Vertragsbedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Objekt-/Bauüberwachung sowie ggf. Sicherheitskoordination gem. Baustellenverordnung (§ 4 VOB/B). Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Ingenieur Herrn Tom Madjesky, Lind- schulte Ing. mbH, Neuer Weg 24, 47804 Krefeld mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

10.2 Die Sicherheitskoordination obliegt: SLS-Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik

10.3 Sprachkenntnisse

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwe- send ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache zu verhandeln.

10.4 Strom und Wasseranschluss Werden vom Auftraggeber gestellt und die Kosten übernommen.

10.5 Parkplätze, Lagermöglichkeiten Stehen ggfs. nur nach Absprache mit der Bauleitung in begrenztem Umfang zur Verfügung. Bei eigenständi- ger Inbeschlagnahme von Räumlichkeiten erfolgt eine einmalige Aufforderung zur Räumung innerhalb eines Tages per Mail. Sollte die Räumung nicht innerhalb eines Tages erfolgt sein, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die widerrechtlich belegten Räume räumen zu lassen.

10.6 Preise Die Angebotspreise sind Festpreise für die Gesamtdauer der Bauausführung.

10.7 Bauzeitenplan Sofort nach Auftragserteilung ist vom Auftragnehmer ein genauer Bauzeitenplan für die von ihm zu erbrin- gende Ausführungsfrist zu erstellen und mit der Bauleitung abzustimmen. In dem Terminplan sind die Vorlauf- zeiten anzugeben. Dieser Plan wird Vertragsbestandteil.

10.8 Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Verlangt der Auftraggeber, dass die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigt werden, oder ist die Aufsicht nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften notwendig, so gilt Absatz 1 entsprechend. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 • das Datum, • die Bezeichnung der Baustelle, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehalts- gruppe, • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, • die Art der Leistung, • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Fei- ertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrö- ßen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.

10.9 Bauleistungsversicherung Es besteht eine Bauleistungsversicherung bei der Stadt Meerbusch.

10.10 Bauschild Wenn Der Auftraggeber ein gemeinsames Bauschild errichtet, können auf diesem Bauschild alle Auftragneh- mer benannt werden. Der Auftragnehmer hat im Falle einer Inanspruchnahme der Benennung die anteiligen Kosten für seine Schildzeile zu tragen. Das Anbringen eigener Firmenschilder auf dem Baugrundstück und am Bauwerk wird nicht gestattet.

10.11 Verzug Bei Verzug bauseitiger Vorleistungen verpflichtet sich der Auftragnehmer in Absprache mit der Bauleitung neue Termine festzulegen.

10.12 Vorschriften Es gelten alle DIN/EN-Normen, die für die Erfüllung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen Gül- tigkeit haben. Über die Normen hinaus gelten alle Erlasse, Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit der Aus- führung gültigen Fassung. 10.13 Skonto Regelung zur Verfahrensweise bei der Gewährung von Skonto durch den Auftragnehmer: Vereinbartes Skonto wird von jeder Voraus-, Abschlags- Teilschluss- und Schlusszahlung in Abzug gebracht, für die die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten sind. Die Zahlungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang

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214 Besondere Vertragsbedingungen VOB EU in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019 der prüfbaren Rechnung/Zahlungsaufstellung beim Amt für Gebäudewirtschaft bzw. bei einem durch den Auf- traggeber mit der Prüfung der Rechnung/Zahlungsaufstellung beauftragten Dritten. Liegen zwischen dem Datum der Rechnung/Zahlungsaufstellung und dem ihres Zugangs mehr als 4 Werk- tage, so kann sich der Empfänger der Rechnung/Zahlungsaufstellung für die Rechtzeitigkeit seiner Zahlung auf das Zugangsdatum nur berufen, wenn er den verspäteten Zugang unverzüglich, d. h. noch am gleichen Tag, dem Ersteller der Rechnung/Zahlungsaufstellung schriftlich mitteilt. Andernfalls beginnt die Skontofrist mit dem übernächsten auf das Datum der Rechnung/Zahlungsaufstellung folgenden Werktag zu laufen. Die nicht fristgerechte Bezahlung einer Rechnung/Zahlungsaufstellung schließt die Inanspruchnahme des Skonto für andere Rechnungen/Zahlungsaufstellungen nicht aus.

10.14 Nachträge Nachträge sind zeitnah schriftlich bei der Bauleitung bzw. den beauftragten Architekten/Ingenieuren einzu- reichen. Die Freigabe der Ausführung etwaiger Nachtragsleistungen erfolgt mittels schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Es werden nur solche Nachtragsleistungen nach entsprechender Rechnungsstellung vergütet, denen eine ordnungsgemäße schriftliche Beauftragung vorherging.

10.15 Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit Auf die Bestimmungen des des § 133 Abs. 1 GWB wird verwiesen.

10.16 Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Leistung wird förmlich abgenommen. Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt (§12 Abs. 4 Punkt 1 Satz 1).

10.17 Rechnungsstellung Alle Rechnungen sind der Stadtverwaltung Meerbusch, Service Immobilien, Postfach 1664, 40641 Meerbusch unter der E-Mail-Adresse: erechnung@meerbusch.de einzureichen. Des Weiteren sind die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnun- gen, Handskizzen) ebenfalls unter der o.g. Rechnungsadresse in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

10.18 Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

10.19 Gerichtsstand/Streitigkeiten (§18 VOB/B) Gerichtsstand ist Neuss. 10.20 Masernschutzgesetz Falls Leistungen innerhalb schutzwürdiger Einrichtungen gem. Infektionsschutzgesetz zu erbringen sind, ist das Masernschutzgesetz zu beachten. Seitens der Einrichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall ein Nachweis gefordert werden. 10.21 Wartungsverträge Die Wartungsverträge werden aus anderen Haushaltsmitteln finanziert und nach Abschluss der Baumaßnahme separat beauftragt. Sie gehen jedoch mit in die Angebotswertung ein. Die Vergütung erfolgt jährlich anteilig nach Durchführung der Wartung und wird für den Zeitraum der Gewährleistung (für 4 Jahre) angeboten. Die Wartungsarbeiten sind im Vorfeld mit den Anlagenverantwortlichen abzustimmen und zu terminieren. Die Stadt behält sich vor, in Einzelfällen von der Beauftragung abzusehen. Durch den aufgeteilten Bauablauf in mehrere Bauabschnitte und die vorzeitige Inbetriebnahme von abgenommenen Teilabschnitten des Objek- tes wird auch die Wartung abschnittsweise beginnen. Die hier angebotene Wartung bezieht sich auf die kom- plette Photovoltaikanlage einschließlich aller ausgeschriebenen Anlagenteile. Wartung gemäß AMEV für die Pos.: 01.01.0350 EP1 Jahr…….. GP für 4 Jahre………….. Angebot eines Wartungsvertrages der kompletten vorbeschriebenen Anlagen entsprechend der AMEV.

  • E N D E der besonderen Vertragsbedingungen

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215 b Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW

Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Ta- riftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu verein- baren die Parteien Folgendes:

  1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen 1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,

a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich

  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertra- ges,

  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom

  1. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklär- ten Tarifvertrages oder
  • einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt, seinen Be- schäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Min- destarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.

b) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (§ 1 Abs. Absatz 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tarif- fähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festge- legten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.

c) bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet.

1.2. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachun- ternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten.

1.3. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen.

  1. Kontroll- und Prüfrecht Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet, (a) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterla- gen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beach- tung des Datenschutzrechts. (b) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.

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215 b Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW

  1. Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe 3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen, a) wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt, b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht aus Ziffer 1. einhalten oder c) wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt.

3.2. In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Ver- tragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auf- tragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des Auftraggebers ange- rechnet.

3.3. Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.

Ende

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung