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011 315-VV-ELT-LV_PV_neutral.pdf

Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher für die Martinus-Schule in Meerbusch

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 12:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Baubeschreibung AUFGABENSTELLUNG UND PROJEKTZIELE

Die Stadt Meerbusch beabsichtigt, auf dem Gelände der bestehenden KGS Martinus-Schule im Stadtteil Strümp ein Schulerweiterungsgebäude zur Abdeckung des zusätzlichen Raum- und Flächenbedarfs, der einerseits durch wachsende Zahlen an Schüler:innen und andererseits durch den fortschreitenden Ausbau der Ganztagsschulangebote gegeben ist zu errichten. Insgesamt soll eine voll funktionsfähige, vierzügige Grundschule in moderner pädagogischer Ausrichtung (gebundener Ganztag) entstehen.

Das Gebäude soll im Wesentlichen auf zwei Nutzebenen insgesamt 4 x 4 große Unterrichtsräume der Vierzügigen Grundschul-Jahrgangsstufen aufnehmen, die jeweils durch einen Multifunktionsbereich zu einer "offenen Lernlandschaft" miteinander verbunden werden. Ein neuer Aufzug und ein Barrierefrei-WC sind zur Verbesserung der Inklusionsmöglichkeiten der Schule vorzusehen.

LAGE UND ERSCHLIESSUNG

Die Baumaßnahmen werden auf dem Areal der bereits seit den 1960er-Jahren bestehenden Martinus-Schule am Fouesnantplatz errichtet. Der im Laufe der Nutzungszeit in nord-südlicher Längsrichtung bereits einmal erweiterte Bestandsbau hat zwei oberirdische Vollgeschosse, welche allerdings nicht durchgehend sind. Nur teilweise, im Bereich des Ostflügels, ist ein für Technikräume genutztes Kellergeschoss vorhanden.

Das Baugrundstück ist entlang der östlichen Grundstücksgrenze eingefasst vom langgezogenen Fouesnantplatz. Im nordöstlichen Bereich besteht zudem eine Erschließung über die Paul-Jülke-Straße. Diese gewährleisten sowohl die verkehrstechnische Haupterschließung des Geländes als auch verschiedene Medienanbindungen (Wasser, Strom, Abwasser, Telekommunikation). Eine weitere stichwegartige Anbindung des Schulgeländes ist in westlicher Richtung über den Kaustinenweg vorhanden, welche allerdings über ein benachbartes Schulgrundstück führt.

Aufgrund des gegebenen Bestandes des Schulstandorts sind die Hausanschlüsse bereits vorhanden.

GEBÄUDEKONZEPT

Die Neubauten sind als organische, zweigeschossige Bauwerke mit Flachdach (extensiv begrünt) geplant. Der heutige eingeschossige Nordflügel und weitere Fassadenbauteile im mittleren und südlichen

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Baubeschreibung Bestandsbereich sowie die Dachabdeckung des existierenden Südflügels werden abgebrochen.

Die Erweiterungsbauten erhalten keine Vollunterkellerung. Die Medienanbindung (Heizung, Strom, Kommunikationsverbindungen) des Gebäudes erfolgt ausgehend vom Keller des Bestandsgebäudes "Ostflügel"

Im Erd- und 1. Obergeschoss werden die Neubauteile im Sinne eines "Cluster-Schulkonzepts ("offene Lernlandschaft") je zwei multifunktionale Bereiche mit rd. 150 m² Nutzfläche geschaffen, welche zugleich als Erschließungsfläche für jeweils vier angeschlossenen Unterrichtsräume zu je rd. 90 m² Nutzfläche wirken. Über verglaste Wandbereiche zu den benachbarten Klassen- bzw. Differenzierungsräumen hin werden Sichtbeziehungen innerhalb des "Clusters" hergestellt.

Ein barrierefreier Aufzug und ein Barrierefrei-WC sind in der Planung berücksichtigt. Kleinere Flächennutzungen in den beiden Geschossen entfallen auf dortige Lehrmittelräume bzw. Sonstige unterstützende Räume.

Die Geschosshöhe des Erweiterungsgebäudes übernimmt mit 3,50 m die Höhe des Bestandes. Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt - neben dem bereits angesprochenen Aufzug - über zwei bestehende innere Treppenanlagen. Zusätzlich sind an den Stirnseiten der Cluster-Baukörper außen liegende Fluchttreppen als zweite bauliche Fluchtwege vorgesehen.

KONSTRUKTION/ MATERIALIEN

Es ist vorgesehen, die Neubau-Gebäudeteile in massiver Skelettbauweise auf Stahlbetonfundamenten und -bodenplatten zu errichten. Die Fassade soll mittels hinterlüfteter Vorhangfassade mit Holzoberfläche ausgeführt werden. Das Flachdach wird ebenfalls in einer Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Es wird extensiv begrünt.

ENERGIESTANDARDS BAUPHYSIK

Die Stadt Meerbusch als Bauherrin ist bestrebt, mit den Erweiterungsbauten ein hohes Maß an Nachhaltigkeit zu erreichen. Dementsprechend soll der Neubau möglichst nachhaltig gebaut und mit energetisch minimiertem Aufwand bezüglich der Beheizung und der elektrischen Systeme betrieben werden. Diesem Gedanken folgend wurden U-Werte der wärmeübertragenden Gebäudehülle

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Baubeschreibung festgelegt, die sich am gesetzlichen BEG-Standard (‚EG 55‘) orientieren:

U-Werte: Bodenplatte/ Sohle ca. 0,15 W/m²K; Wand ca. 0,15 W/m²K; Dach ca. 0,10 W/m²K; Fenster ca. 0,95 W/m².

Der außenmaßbezogene Wärmebrückenverlustquotient von Anschlüssen und Bauteilübergängen soll einen Wert von 0,01 W/mK nicht überschreiten.

Das Lüftungskonzept sieht die Weiternutzung der im Bestand vorhandenen, noch relativ neuwertigen dezentralen Lüftungsgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (> 85%) vor. Begleitend hierzu wird die Luftdichtheit des Gebäudes bei einer maximalen Luftwechselrate (n50-Wert) von 0,6 pro Stunde auf Passivhausniveau angestrebt.

Zur Stärkung der Nachhaltigkeitsaspekte der Baumaßnahme wird die Errichtung einer großen PV-Anlage von nach derzeitigem Planungsstand ca. 70 kW Leistung vorgesehen.

BARRIEREFREIHEIT

Der Erweiterungsbau soll als öffentlich zugängliches Gebäude umfassend barrierefrei im Sinne der DIN 18040-1 realisiert werden, unter Einbeziehung des neu zu errichtenden Aufzugs und eines Barrierefrei-WCs. Diese sind in der Vorplanung berücksichtigt.

TGA-KONZEPT

Die Beheizung der energetisch hochwertigen neuen Gebäudeteile über einen Anschluss an das vorhandene Heizungsnetz erfolgen. Dieses wird im Rahmen eines Contracting-Vertrages derzeit über eine Pelletheizung betrieben und soll außerhalb dieser Baumaßnahme vom Contractor erneuert werden, ggfls. in Form einer Wärmepumpenheizung. Die Wärmeübergabe in den Räumen erfolgt über Röhrenradiatoren. In den Erweiterungsbauten werden - wie schon der Berstand - die Unterrichtsräume mit einer dezentral organisierten, kontrollierten Lüftungsanlage (raumbezogene Standgeräte) mit effizienter Wärmerückgewinnung ausgestattet. Das Flachdach wird soweit wie möglich mit einer PV-Anlage zur Stromerzeugung belegt.

FREIANLAGE

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Baubeschreibung

Die Freianlagengestaltung soll vorrangig die Neubauteile an die bestehenden Schulhofflächen anbinden.

MÖBLIERUNG UND AUSSTATTUNG

Die Unterrichtsräume werden für einen regulären Betrieb mit bis zu 25 Schüler:innen je Klasse ausgestattet. .

Hochbauseitig erhalten die konzeptionell wichtigen Multifunktionsräume eine besondere Ausstattung durch feste An- und Einbauten. Hier werden sowohl analoge und digitale Arbeitsmöglichkeiten in Einzelplatzform für die Schüler:innen eingerichtet, als auch Gruppenangebote und Entspannungsflächen (z.B. eine Sitzstufenanlage).

BAUABSCHNITTE

Die Baumaßnahme erfolgt in 2 Hauptbauabschnitten, die jeweils in 2 Unterbauabschnitte sich aufgliedern:

• Bauabschnitt 1: Erweiterg. Ostflügel EG (Mensa) / Umbau Westflügel (Verwaltg.), zunächst bearbeitet wird der EG-Bereich mit dem Umbau des Westflügels/ Neubau der Mensa sowie der Errichtung des Ostflügels. Das Obergeschoss des Ostflügels wird später (Nach Umzug der Klassenraumnutzung in temporäre Containerbauten) begonnen • Bauabschnitt 2: Südfügel (2a) + Nordflügel (2b)

Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"

Die Ordnungszahlen der nachstehenden Positionen sind identisch mit den Ordnungszahlen der ATV

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle, Zufahrt

Die Baumaßnahmen werden auf dem Areal der Martinus-Schule am Fouesnantplatz errichtet. Das Schulgelände liegt im Meerbuscher Stadtteil Strümp, Fouesnantplatz 2. Die Baustelle ist über die A44/ A57 kommend und ab Kreuz Meerbusch über die A44 Richtung Düsseldorf (Ausfahrt Lank-Latum) erreichbar und über die Straßen Xantener St., Schlossstr., Osterrather Str. und schließlich Mönkesweg zum Fouesnantplatz zu erreichen. Die Baustellenzufahrt erfolgt über den Fouesnantplatz.

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"

Die zu nutzenden Grundstücksbereiche sind größtenteils eben, jedoch höhenversetzt zu der Baustellenzufahrt über den Fouesnantplatz, hier findet die Hauptanlieferung von Materialien statt. Eine ggf. notwendige Straßensperrung auf dem Fouesnantplatz für Anlieferungen ist durch den Bieter bei der zuständigen Ordnungsbehörde auf eigene Kosten selbstständig einzuholen. Eine Baustelleneinrichtungsfläche wird umlaufend um den jeweiligen Bauabschnitt errichtet. Es ist zu beachten, dass sich die nicht aktiven Bauabschnitte in Nutzung befinden, der entsprechende Schulwegverkehr erfolgt ebenfalls zum Großteil über den Fouesnantplatz.

01.01.2 Besondere Belastungen aus Immisionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen

Die örtlichen Arbeiten können im Regelfall von Montag bis Freitag (ggf. auch Samstag - nach Absprache mit dem Hausmeister) in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgeführt werden. Da die Sanierungsarbeiten überwiegend im laufenden Schulbetrieb stattfinden müssen, ist eine entsprechende Rücksichtnahme erforderlich. Lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten sind möglichst in unterrichtsfreien Zeiten auszuführen bzw. im Vorfeld mit der Bauleitung und der Schulleitung abzustimmen.

Es sind für den Baustellenablauf folgende Nutzungszeiten der Schule zu beachten: • Schulbeginn: 07:45 Uhr • zeitversetzte Pausen: 09:55 - 10:15 Uhr und 11:45-12:00 Uhr Pause • Schulschluss: bis 13:30 Uhr • OGS-Schluss: jeweils 15:00 und 16:00 Uhr (Betreuung) Absehbare punktuelle Abweichungen werden rechtzeitig zwischen den Beteiligten abgestimmt

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, Anzahl und Höhe der Geschosse

Die zu sanierenden und zu erweiternden Gebäudeteile der Schule sind teilweise durch einen Kriechkeller unterkellert, sie bestehen des Weiteren aus einem Erdgeschoss und überwiegend einem Obergeschoss. Die Geschosshöhe beträgt ca. 3,20 m

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, Verkehrsbeschränkungen.

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"

An den Straßen sind vor dem vorhandenen Schulgebäude Stellplätze zur Materialanlieferung sowie zum Parken einzelner PKW vorhanden. Die Nutzung ist im Vorfeld mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Vorhandene Feuerwehrzufahrten sowie Feuerwehraufstellflächen sind freizuhalten, ebenso Flächen für den Lieferverkehr der sonstigen Baustelle.

Die Schulhofflächen sind bis auf die für die Baumaßnahmen angelegten Baustelleneinrichtungsflächen von Fahrzeugverkehr freizuhalten!

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und -wegen

Für den Materialtransport sowie die Einbringung aller Geräteteile sind im Gebäude hinreichend viele, breite und hohe Türen (1,01 x 2,13m) vorhanden. Die Transportwege im Gebäude sind überwiegend ebenerdig.

Ein Aufzug ist nicht vorhanden.

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert, Bedingungen von Anschlüssen für Wasser, Energie Abwasser.

Baustrom wird über den Baustromkasten bauseitig zur Verfügung gestellt. Bauwasser, sofern erforderlich, ist von den am Bau beteiligten Gewerken eigenverantwortlich zu beschaffen (z.B. Standrohr).

0.1.8 Lage und Ausmaß der zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.

Aufenthalts- und Lagerflächen können auf dem Gelände nach Abstimmung mit der Bauleitung zur Verfügung gestellt werden. Die Baustellenverhältnisse und Lagermöglichkeiten sind anhand des Baustelleneinrichtungsplans beschrieben.

Die Lagerung jedweder Bau-Elemente, -Materialien, Werkzeuge, Hub- und Steigevorrichtungen, Verpackungsmaterialien, Müll, Bauschutt etc. sowie privater Gegenstände der Arbeiter/ Monteure jedweder Art auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden ist nicht gestattet.

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"

Öffentliche Verkehrsflächen dürfen nur mit besonderer Zustimmung des Auftraggebers zur Lagerung von Aushubmengen oder Baustoffen benutzt werden. Mit der Zustimmung verbundene Auflagen sind ohne besondere Vergütung zu erfüllen.

Fahrzeuge, die nicht unmittelbar zum An- oder Abtransport von Material und Werkzeugen dienen, dürfen nicht im Baustellenbereich abgestellt werden. Auf den Schulhöfen und Zufahrten ist ein Abstellen generell untersagt. Der Bewegungsraum für die Nutzer auf dem Schulgelände, die Feuerwehrzufahrt und -bewegungsfläche (direkt angrenzend an die Baustelleneinrichtungsfläche) muss jederzeit frei gehalten werden.

Ein Befahren des Schulhofs ist grundsätzlich nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erlaubt. Der Schulbetrieb ist jederzeit zu gewärleisten. Ein Befahren darf in diesen Fällen nur außerhalb der Schulpausenzeiten stattfinden.

Die Einrichtung der Baustelle und das Lagern von Materialien sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Arbeitsablauf ist mit dem Auftraggeber abzustimmen (s. § 4 (1) 1.VOB/B). Die Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen, die Bedienung der Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei halbseitigen Straßensperrungen sowie die Kennzeichnung von gesperrten Straßen und Umleitungen obliegen dem Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.

Ausschachtungen für die Fundamentierung der Verblendschale bzw. für gebäudenahe Grundleitungen erfolgen im aus der ursprünglichen Bauzeit aufgefüllten Baugrubenbereich.

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern.

Ohne besondere Angabe

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

Ohne besondere Angabe

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" 0.1.12 Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.

Abfallstoffe etc. können nicht im Gebäude und nur begrenzt im Baustelleneinrichtungsbereichen zwischen- gelagert werden und sind daher umgehend zu entsorgen. Ansonsten siehe 0.2.6.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle (z. B. Naturschutz)

Ohne besondere Angabe

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzen, Verkehrsflächen, Bauteilen etc.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf den Gebäudebestand und die Freiflächen inkl. aller Einbauten zu schützen.. Er hat seine Erfüllungsgehilfen ausdrücklich hierüber aufzuklären und dafür zu sorgen, dass der Gebäudebestand, die Freianlagen inkl. aller Einbauten, die Bäume, Baumgruppen, Findlingsblöcke, Felswände und dgl. nicht beschädigt oder beseitigt sowie natürliche Geländemulden und Tümpel nicht zugeschüttet werden, soweit es nicht im Einzelnen schriftlich vom Auftraggeber zugelassen wird. Auf die städt. Baumschutzsatzung und den städt. Landschaftsplan wird besonders hingewiesen.

01.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.

Ohne besondere Angabe

0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, z.B. Abwasser- und Versorgungsleitungen.

Vorhandene Entwässerungsgrundleitungen sind von der Lage her grundsätzlich bekannt.

0.1.17 Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste

Ohne besondere Angabe

0.1.18 Bestätigung zu den Anforderungen zur Erkundung und Räumung von Kampfmitteln

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"

Kampfmittel sind im Baustellenbereich nicht zu erwarten.

0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.

Ohne besondere Angabe

0.1.20 Besondere Anordnungen der Eigentümer von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, etc.

Ohne besondere Angabe

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen (Boden, Stoffe, Bauteile; vorliegende Fachgutachten)

Schadstoffuntersuchungen wurden durchgeführt und in Fachberichten dokumentiert. Die Auswirkungen wurden in den Leistungspositionen der jeweiligen Fachgewerke berücksichtigt.

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

Die Arbeiten sind parallel koordiniert zu anderen Bauleistungen zu erbringen, sodass die entsprechenden Vorleistungen / Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen Gewerken termingerecht abgeschlossen sind.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.

Andere Unternehmer / Gewerke sind z.T. zeitgleich auf der Baustelle tätig (Hochbau- und Ausbaugewerke etc.).

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte bzw. -beschränkungen (Art, Ort, Zeit sowie Abhängigkeit von Dritten)

Die einzelnen Arbeitsschritte wie Rohinstallation, Feininstallation etc. sind in Abhängigkeit der anderen Bau-leistungen zu erbringen. Die Feinabstimmung im Einzelnen hat mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen. Zudem erfolgen die Arbeiten gemäß einem koordinierten Bauzeitenplan, welcher zu beachten ist.

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"

0.2.2 Besondere Ausführungserschwernisse, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft.

Siehe Nr. 01.1.14

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.

Für das vorliegende Bauvorhaben wird in Abstimmung mit dem Bauherrn/ Auftraggeber für alle Beschäftigten auf der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt. Die Einhaltung wird regelmäßig durch den beauftraten SiGeKo kontrolliert. Alle am Bauvorhaben beteiligten sind verpflichtet, die Anweisungen des SiGeKos einsschließlich des SiGePlans zu befolgen.

0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen

Ohne besondere Angabe

0.2.5 Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Ohne besondere Angabe

0.2.6 Anforderungen an Baustelleneinrichtung und Entsorgung, z. B. getrennte Erfassung von Abfällen.

Sämtliche anfallende Abfallmaterialien, Schutt, Leergebinde, Restmengen, Verpackungen, usw. aus dem Leistungsumfang des Auftragnehmers sind mit dem Fortschritt der Arbeiten unaufgefordert zu entfernen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle täglich von anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten zu räumen bzw. zu säubern. Kommt der Auftragnehmer einer mündlichen und/ oder schriftlichen Aufforderung der Bauleitung innerhalb von zwei Werktagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Baureinigung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern wird anteilig mit 0,15% der Auftragssumme umgelegt.

Gemäß den gesetzlichen Abfallbestimmungen müssen die zu entsorgenden Materialien aus den Aushub, Aufbruch ggfs. Abbruchpositionen einer geeigneten

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Wiederaufbereitungsanlage bzw. einer Deponie zugeführt werden (Trennung von Bau- und Abbruchabfällen).

Die Kosten der Trennung von Abfällen und Bauabfällen sind in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.

Dem Auftraggeber ist die endgültige Entsorgung mit den hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Belegen und Nachweispapieren unaufgefordert nachzuweisen (Transportgenehmigung, Entsorgungsnachweis, Übernahme- bzw. Begleitschein, Wiegeschein).

Soweit möglich, ist Baumaterial aus Aushub und Abbrüchen wieder zu verwerten. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer hierüber den Nachweis zu führen.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.

Das Gebäude wird bauseitig außen über die Fassadenlänge eingerüstet. Alle sonstigen Gerüststellungen für Arbeiten bis zu einer Standhöhe von 3,00 m sind seitens des AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen

siehe 0.2.7

0.2.9 Dauer, Art, Beanspruchung der Vorhaltung von Gerüsten, Hebezeuge, Aufzügen, etc. durch den AN

siehe 0.2.7

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen.

Soweit zutreffend entsprechend den Angaben in den Einzelpositionen des LV. Die Eignung des Materials ist durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.

Soweit zutreffend entsprechend den Angaben in den

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Einzelpositionen des LV.

0.2.12 Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile

Bei den Gebäuden handelt es sich um hochenergieeffizientes Gbäude mit besonderem Augenmerk an eine nachhaltige Bauweise und entsprechendem Umgang mit der Verwendung der erforderlichen Baumaterialien.

Die Wertung der angebotenen Materialien wird auch unter dem Aspektder zu erwartenden Nachhaltigkeit und emissionen an die Innenraumluft erfolgen, weshalb geeignete Materialien mit entsprechenden Nachweisen der Vorzug gegeben wird.

Es sollen die gestellten Mindestanforderungen im Hinblick auf VOC-Emission (flüchtige organische Verbindungen) möglichst unterschritten werden.

Die Umweltwirkungen des Projektes sollen gering gehalten werden, was die Minimierung von Risiken zur Erreichung der Anforderungen an die Innenraumhygiene, der Risiken für die lokale Umwelt und die Verbesserung der Ökobilanz erfordert.

Die Grundeigenschaften der angebotenen Bauprodukte sollen neben Berücksichtigung der Bauproduktenverordnung Sortenreinheit, Demontierbarkeit, Recyclingfähigkeit sein. Zur einheitlichen Bewertung wird durch den Ausschus zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) die Grundlage bereitsgestellt, welche neben den Forderungen der Landesbauordnung und der europäischen Bauproduktenverordnung auch Kriterien der objektiven Beurteilung und Vergleichbarkeiten enthält.

Zur Beurteilung werden die relevanten Emissionswerte der angebotenen Materialien benötigt, weshalb die Herstellerangaben für VOC (flüchtige organische Verbindungen) vor Vergabe abgefragt werden können. Weiterhin sind die Liefernachweise mit entsprechenden Zertifikaten der Nachhaltigkeit zu ergänzen.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise

Siehe 0.2.12

0.2.14 Bedingungen zur Verwendung von auf der Baustelle gewonnen Stoffe bzw. deren Verwertung

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Ohne besondere Angabe

0.2.15 Art, Zusammensetzung, Menge von aus dem AG-Bereich zu entsorgenden Böden, Stoffe, Bauteile

Soweit zutreffend entsprechend den Angaben in den Einzelpositionen des LV

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom AG beigestellt werden, Übergabe

Ohne besondere Angabe

0.2.17 Abladen, Lagern und Transport von Stoffen, Bauteilen durch AG; Zurverfügungstellung von Gerät

Der Auftraggeber übernimmt keine Leistungen in Zusammenhang mit der Anlieferung und Einbringung von Materialien, Bauteilen etc. (allein Sache des Auftragnehmers).

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.

Ohne besondere Angabe

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen / der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten

Siehe gesonderte Anmerkungen in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.

Eine Benutzung der Leistung vor der Abnahme - auch in Teilen - ist nicht vorgesehen. Die Anlagen sind jedoch vor der Schlußabnahme in Betrieb zu nehmen. In einem Probebetrieb ist die vollständige Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche

Wartungsverträge sind - soweit vom AG vorgesehen - innerhalb des Leistungsverzeichnisses in einem separaten Titel ausgeschrieben.

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Allgemeine Kalkulationshinweise gemäß ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.

Ohne besondere Angabe

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV

Abweichende Regelungen zur ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 sind nicht gegeben.

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen

Es gelten die Regelungen der ATV DIN 18299 in Ihrer aktuellen Form

ALLGEMEIN

Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gehören zum Leistungsumfang des anzubietenden Gewerkes. Die einzelnen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

REGELWERKE

Bei allen durchzuführenden Arbeiten der einzelnen Fachgewerke sind die rechtlichen Regelwerke in ihrer aktuell gültigen Fassung zu beachten.

BETRIEBSEIGENE BAUSTELLENEINRICHTUNG

In die betriebseigene Baustelleneinrichtung ist mit einzukalkulieren, dass die Arbeiten nicht zwingend kontinuierlich in einem zusammenhängenden Zeitraum erbracht werden.

Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb des Schulgebäudes. Entsprechende Rücksichtnahme auf den Schulbetrieb ist mit einzukalkulieren.

Das Einrichten und Räumen der Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschließlich regelmäßige Teilnahme an den Baubesprechungen ist in die Position der betriebseigenen Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

Die Gestellung eines eventuell notwendigen Mobilkrans ist mit einzukalkulieren.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

Sämtliche für die Baumaßnahme benötigte Einrichtungen mit einzukalkulieren.

Es werden bauseits keine Förderanlagen zur Verfügung gestellt.

WC-ANLAGE

Bauseits wird eine WC-Anlage zu Verfügung gestellt. Die WC-Kabinen werden durch das Rohbauberk errichtet und gereinigt. Diese werden allen an der Baumaßnahme Beteiligten zur Mitbenutzung überlassen.

BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

Es besteht eine Bauleistungsversicherung bei der Stadt Meerbusch.

SONSTIGE (STADT- BZW. SCHULSPEZIFISCHE) VORGABEN:

Maßnahmen zur Anlieferung, Bewegung oder Lagerung und dergleichen sind mit der Bauleitung abzustimmen.

Die gesamten Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Personen, die sich an und auf dem Schulgrundstück befinden sowie die vorhandene Bausubstand und die Außenanlagen nicht beschädigt werden.

Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (Abklebungen, Schutzfolien etc.) zum Schutz der vorhandenen Bausubstanz, Gebäude und Anlagen sind auf Kosten des AN so zu treffen, dass es zu keinerlei Schäden kommt. Dies gilt vor allem bei Arbeiten im Bereich des Daches, von Wänden, Fenster-/ Türöffnungen etc. Geöffnete Bereiche müssen arbeitstäglich regen- und winddicht und einbruchssicher geschlossen werden.

Schweiß-, Brenn, Schleif- oder Trennarbeiten sowie Anwärm- und Lötarbeiten (Heißarbeiten) sind mit ausreichendem Vorlauf bei der Stadt Meerbusch anzumelden.

Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für den gesamten Baustellenbereich!

Während der Unterrichtszeiten ist das Abspielen von Musik/ Radio untersagt. Jedwede Störung des Schulbetriebs ist zu vermeiden!

Die Arbeiten sind, nach vorheriger Ankündigung durch

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Zusätzliche Vertragsbedingungen die Bauleitung, für schulische Veranstaltungen halb- bzw. ganztageweise zu unterbrechen. Diese Unterbrechungen in einem Umfang von einem Schultag und 2 Nachmittagen pro Jahr sind einzukalkulieren. Eine zusätzliche Vergütung und/ oder Aufwandsentschädigung erfolgt nicht.

Der Auftragnehmer hat einen deutschprachigen, verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen, der als Ansprechpartner für den täglichen Baustellenbetrieb zu Verfügung steht. Dieser hat wöchentlich an den örtlichen Baubesprechungen teilzunehmen. Darüber hinaus muss mindestens einer der ausführenden Handwerker über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um im täglichen Bauablauf gewerkespezifisch und gewerkeübergreifend mit der Bauleitung sowie Fachbauleitern und ausführenden Handwerkern anderer Gewerke kommunizieren zu können.

ALKOHOLPASSUS

Alkohol- und Drogenkonsum sind auf der Baustelle verboten. Arbeiten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sind auf der Baustelle nicht gestattet.

LEITFABRIKATE UND ANGABEN DES BIETERS ZU PRODUKTEN GLEICHWERTIGER ART

Zu den einzelnen Positionen sind an den dafür vorgesehenen Stellen durch den Bieter die erforderlichen Produktangaben vollständig zu machen. Fehlen diese Produktangaben, so gilt bei Nennung eines Leitfabrikates dieses als angeboten. Mit dem Angebot einer Bieteralternative ist vom Bieter auf gesonderte Anforderung der Nachweis der Gleichwertigkeit durch Einreichung von Produktdatenblättern zu erbringen.

LEISTUNGSUMFANG

Die Leistung umfasst die komplette Lieferung und betriebsfertige, funktionsfähige Montage der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen einschließlich allem Zubehör, Klein- und Befestigungsmaterial. Die Verdingungsunterlagen, einschl. Planunterlagen, sind als sich gegenseitig ergänzendes Rahmenwerk zu betrachten. Die in den Leistungsbeschreibungen und in den Entwurfszeichnungen enthaltenen Dimensionen und Leistungsangaben sind mit Ausnahme der Garantieforderungen als empfohlene Richtwerte anzusehen.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE LEISTUNGEN

Alle Leistungen, die zur Erfüllung der geforderten Leistung erforderlich sind, müssen kalkuliert werden. Dies gilt auch für Nebenleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt werden, jedoch zur einwandfreien und funktionsfähigen Ausführung notwendig sind.

Beförderung sämtlicher Materialien, Werkzeuge usw. bis zur Verwendungsstelle, ohne Inanspruchnahme bauseitiger Hilfskräfte, die Verpackung sowie das Auf- und Abladen einschl. notwendiger Kranstellung für größere Anlagenteile bis zur Verwendungsstelle. Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen und von Leitern bis 3 m Höhe.

Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen und des erforderlichen Arbeitsgerätes. Die erforderlichen Angaben für das Herstellen von Schlitzen und Durchbrüchen mittels Aussparungsplänen.

Säubern und Schützen aller Bauelemente sowohl innen als auch außen von Abfällen, Staub, Korrosion usw.

PLANUNGSUNTERLAGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG UND MONTAGE

Dem Auftragnehmer wird von allen erforderlichen Bauplänen je eine Pause unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sowie im Dateiformat *.PDF, *.DWG oder *.DXF. Weitere Pausen werden bei Bedarf gegen Berechnung hergestellt. Die genauen Mengen für die Materiallieferungen sind vom Auftragnehmer zu ermitteln. Bei der Überprüfung von Zeichnungen und sonstigen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen festgestellte Unstimmigkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Auf der Basis der v. g. Unterlagen leistet der AN folgende Arbeiten : Erstellung von Werk- und Montageplanung zur Ausführung der Leistungen, wie in dieser Leistungsbeschreibung festgelegt. Erstellung der Bestands- und Revisionsunterlagen, gemäß dieser Beschreibung.

Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur Verwendung vorgesehenen Betriebsmittel. Provisorische Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung der einzelnen Bauabschnitte. Überprüfung der Schutzmaßnahmen gemäß VDE 0100. Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung einschließlich von bis zu 3 Wiederholungen. Leistungsmessungen einschließlich zu erstellender Protokolle. Wird durch die Bauleitung die Räumung der Lager- und

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Zusätzliche Vertragsbedingungen Arbeitsräume angeordnet, so ist dem unverzüglich nachzukommen.

WEITERE LEISTUNGEN

Alle vom AN benötigten Planunterlagen sind von ihm zu erstellen bzw. zu erbringen. Die Kosten für diese Leistungen, einschließlich Anfertigen, Vervielfältigen und Versenden der Planunterlagen, sind in das Angebot des Bieters einzurechnen. Die Ausführungs- und die Montagepläne sind vom AN mit allen Beteiligten zu koordinieren. Vom AN sind vor Beginn der Arbeiten die Montage- und Werkstattzeichnungen zur Freigabe durch die Bauleitung digital (pdf) vorzulegen, die entsprechenden Vorlagefristen sind dem beigefügten Bauzeitenplan zu entnehmen.

Führt der AN Leistungen anhand ungeprüfter Montagepläne durch, so erfolgt dies in voller Verantwortung des AN.

Die Ausführungs- und Montagezeichnungen sind vom AN fortlaufend entsprechend der tatsächlichen Montage zu berichtigen. Nach Fertigstellung der Gesamtanlage sind vom AN die endgültigen Revisions- und Bestandspläne anzufertigen. Die Bestandspläne müssen eine vollständige Wiedergabe der gesamten vom Anbieter gelieferten Anlagen einschl. der zur Funktion notwendigen bauseitigen Lieferung bzw. Erstellung in leicht erkennbarer Form enthalten. Übergabe digital als pdf und einfach in Papierform

QUALITÄTSANFORDERUNGEN

Die einzubauenden Materialien und die an die Ausführung der Montage gestellten Qualitätsanforderungen sind in der Leistungsbeschreibung einzeln beschrieben. Bei gleichartigen Gegenständen sind einheitliche Fabrikate zu verwenden. Farbton im Rahmen der Basispreisliste nach Wahl des AG. Besonders ist auf die Einhaltung der Schalldämmung gemäß DIN 4109 und Erfüllung der Brandschutzbedingungen DIN 4102 zu achten.

WARTUNGSFREUNDLICHKEIT

Für einen einfachen und sicheren Zugang zu den Anlagenteilen ist die Anordnung der Anlagenteile so zu wählen, dass eine gute Zugänglichkeit zu den zu bedienenden Anlagenteilen, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit sowie gute Ablesbarkeit aller Messinstrumente gewährleistet ist und ferner ausreichender Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau von Teilen zur Verfügung steht. Die

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Zusätzliche Vertragsbedingungen Mindestgröße und -lage von Einbringöffnungen für die Auswechslung von Anlagenteilen müssen vom Auftragnehmer angegeben werden. Dasselbe gilt auch für erforderliche Zu- und Abluftöffnungen.

ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG

Die Verordnung über Arbeitsstätten - Arbeitsstättenverordnung - in der jeweils geltenden Fassung ist einzuhalten.

RECHNUNGEN

Die Rechnungen einschließlich Mengenberechnungen sind in der Reihenfolge der Positionen des Angebotes kumulierend gemäß der ZVB der Stadt Meerbusch aufzustellen und elektronisch zu senden. Kopie an an die jeweilige Fachbauleitung gewährleistet die schnellstmögliche Rechnungsbearbeitung. Keine zusätzliche Zusendung in Papierform! Sofern aus Abrechnungs- und Verwaltungstechnischen Gründen das Bauorhaben schon bei der Ausschreibung in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden ist, ist die Abrechnung genauso geteilt aufzustellen, auch wenn das Aufmaß übergreifend ist und in Einzelteile aufgeteilt werden muss. Die Aufteilung und der Abrechnungsmodus werden grundsätzlich vom Auftraggeber angegeben, auch wenn beauftragte Architekten die Bauleitung durchführen.

BLOWER-DOOR-TEST

Das Gebäude wird als Hochenergieeffizientes Gebäude errichtet. Die Dichtigkeit des Gebäudes wird mittels eines Dichtigkeitstests (Blower-Door-Test) überprüft. Alle Gewerke, die in die Gebäudehülle eingreifen sind verpflichtet, die Dichtigkeit des Gebäudes zu gewährleisten. Sollte im Zuge des Blower-Door-Tests zu nachweisliche Schäden bzw. Undichtigkeiten in der Gebäudehülle festgestellt werden, sind diese möglichst direkt durch den Verursacher zu beheben. Die Anweisung der Bauleitung zur Anwesenheit wärend Blower-Door-Tests ist Folge zu leisten. Hierzu erfolgt keine Extravergütung.

  1. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.1. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung sowie die

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Technische Vorbemerkungen allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen des Bauherrn sind Bestandteil des Vertrages.

  1. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

2.1. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Freistellen (Punktfolgen) sind vom Bieter mit den entsprechenden Angaben (z.B. Fabrikat, Typ) auszufüllen.

2.2. Den Leistungen liegen zugrunde DIN 18382 18299, das Vorschriftenwerk des VDE insbesondere 0100, sowie alle relevanten weiteren Verordnungen und Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen.

2.3. Gerüste, Leiter, etc., auch bis 4,00 m Standhöhe, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Weiterhin trägt der AN die Eigenverantwortung für das Ausrüsten der Baustelle mit einer Arbeitsplatzbeleuchtung (sofern erforderlich).

2.4. Stemm- und Spitzarbeiten an Mauerwerk, und Beton, für Anker-Befestigungen usw. sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

2.5. Der Massenbedarf für alle Leistungen ist vor Weiterleitung der Bestellungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen. Unstimmigkeiten bei Vernachlässigung dieser Aufgaben gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Das Leistungsverzeichnis dient nicht als Bestellverzeichnis, Abweichungen von Typen und Stückzahlen sind möglich.

2.6. Vor Anlieferung und Einbau aller Geräte sind die baulichen Voraussetzungen wie Transportwege usw. am Einbauort verantwortlich zu überprüfen ggf. die Transporteinheiten darauf abzustellen.

2.7. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für eine technisch einwandfreie, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Vorschriften entsprechende Anlage. Da der Neubau und die Installationsarbeiten durchgeführt werden, während benachbarte Gebäude sowie der Betrieb weitergeführt werden, dürfen Besucher und Personal zu keinem Zeitpunkt durch die durchzuführenden Arbeiten gefährdet werden. Hierfür hat der AN eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Bei Arbeiten in- oder durch die umliegenden Räume und Nebenräumen sind die Einrichtungen soweit notwendig, zusammenzustellen und mit stabiler Folie abzudecken.

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Technische Vorbemerkungen Nach Beendigung der Arbeit ist der Arbeitsplatz eigenverantwortlich in den alten Zustand zu bringen. Für diese Maßnahmen ist im Leistungstext keine separate Zulagenposition vorgesehen, Der Aufwand ist einzukalkulieren. In Ergänzung zur VOB/ C, Abschnitt 4.1.11 DIN18 299 ist die Baustelle täglich aufzuräumen und sämtliche Verunreinigungen, z.B. Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterialien, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, kostenfrei zu beseitigen. Erfolgen diese Maßnahmen nicht, so dass Verunreinigungen nach Anmerkung der Bauleitung bestehen bleiben, behält sich der Bauherr vor, eine Fremdfirma mit den Reinigungsarbeiten zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem AN in Abzug gebracht.

Lagerflächen Im Gebäude steht kaum Lagerplatz für Materialien zur Verfügung. Für die Lagerung der notwendigen Materialien und/ oder die termingemäße Anlieferung (just in time) hat der AN eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

Parkplätze sind eigenverantwortlich (ggf. auch im öffentlichen Bereich) zu beschaffen.

Sämtliche Kosten für diese Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, und werden nicht gesondert vergütet.

2.8. Vorarbeiten, die der Auftragnehmer nicht ausgeführt hat, sind vor Beginn seiner Arbeiten von ihm abzunehmen, zu begutachten und notwendig werdende Korrekturen rechtzeitig der Bauleitung schriftlich anzuzeigen.

2.9. Werden bei der Abnahme infolge von Beanstandungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, weitere Abnahmen erforderlich, so gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Auftragnehmers.

2.10. Revisionsunterlagen und Prüfberichte:

Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Leistungsumfanges Revisionsunterlagen aufzustellen und dem Auftraggeber bis zur Abnahme wie folgt zu übergeben:

Unterlagen für die Übergabe von Bauwerken und sonstigen baulichen Anlagen gemäß VDI 6026, mit 3 Satz Papierplot, sowie auf Datenträger (Abheftbare USB-Sticks, schreibgeschützt) in gängigen Dateiformaten wie DWG, DXF, PDF, DOC und XLS.

Alle Unterlagen sind geordnet, satzweise 3-fach in

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Technische Vorbemerkungen Aktenordnern mit Beschriftung und mit Inhaltsverzeichnis zu überreichen. Die Unterlagen müssen dem endgültigen Ausführungsstand entsprechen. Die Bezeichnungen von Geräten, technischen Anlagen und Anlagenteilen müssen in den Plänen und Beschreibungen gleichlautend sein. Es sind Symbole entsprechend der DIN zu verwenden. Die CAD-Standards des Bauherrn sind zwingend für die Revisionszeichnungen zu verwenden. Diese sind eigenständig einzuholen und einzuarbeiten. Eine gesonderte Vergütung für die Einarbeitung und Einholung der CAD-Standards erfolgt nicht.

Auflistung der Unterlagen:

-mängelfreie Abnahmeberichte für die gesamten Stark- und Schwachstromanlagen durch den TÜV (gemäß techn. Prüfverordnung). -Schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers, dass die Anlagen den gültigen VDE-Vorschriften entsprechen, dass die Schutzmaßnahmen durchgeführt und die Prüfungen nach VDE mit positivem Ergebnis durchgeführt wurden, dass die Bestandspläne der tatsächlichen Ausführung entsprechen. -Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache für Schaltanlagen, Batterieanlagen, Netzersatzaggregate, Kompensationsanlagen und dergleichen, ferner für alle nachrichtentechnischen Anlagen. -Vorbereitete Wartungsverträge für alle wartungspflichtigen Anlagen. -Einweisung des Bedienpersonals und eine schriftliche Bestätigung, dass die Einweisung erfolgt ist. -Materiallisten für die Ersatzteilbeschaffung mit genauen Typenangaben. -Revisionszeichnungen mit deutlicher Aufschrift " REVISION" mit Firmenstempel, Datum und Unterschrift. -Schaltzeichen und Beschriftungen in den Zeichnungen müssen per CAD als ISO-Norm in auf dem Zeichnungsmaßstab angepasster Größe ausgeführt werden. -Es sind bevorzugt Symbole nach DIN zu verwenden. Werden von DIN abweichende Zeichen verwendet, ist jede Zeichnung mit einer Zeichenerklärung zu versehen. Schalt- und Klemmpläne sind im Format DIN A3/DIN A4 anzufertigen und bei mehreren Blättern zu nummerieren (z.B. Blatt 4 von 6). -Installationspläne M 1:50 für alle Geschosse und die Anlagen, mit Eintragungen aller Kanäle und Trassen, Verteiler, Leuchten, Schalter, Steckdosen, Anschlüsse, Abzweigdosen in Zwischendecken, Fernmeldegeräte usw. sowie mit Eintragung der Stromkreisnummern, Schaltgruppen, Liniennummern usw. -Aufbauzeichnungen, Werkstattzeichnungen, Schalt- und Klemmpläne, Linienpläne, Blockschaltbilder,

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Technische Vorbemerkungen Leistenbelegungs-Bücher etc. für alle Verteilungen und Zentralen. -Verteilungszeichnungen sind allpolig zu erstellen. -Steigeleitungsübersicht mit allen Leitungsdaten, Sicherungsdaten und Strangschemata. -Netzpläne über alle üblichen Anlagen. -Zulassungen und Zertifikate über verwendete sicherheitsrelevante Materialien. -Änderungen von Installations- und Schaltanlagenzeichnungen aus dem Bestand, die im Rahmen der Umbaumaßnahme verändert oder erweitert werden müssen. CAD Standards des AG wie Layerstrukturen, Farben sind einzuholen und einzuhalten.

Vorgenannte Unterlagen unabhängig von den in den Verteilungen und Anlagen zu deponierenden Exemplaren.

2.11. Montagezeichnungen:

Vom Auftragnehmer sind mit anderen Gewerken abgestimmte Montagezeichnungen rechtzeitig anzufertigen. In den Montagezeichnungen müssen sämtliche Dimensionen, die genaue Lage und die technischen Daten der einzubauenden Anlagen und Anlagenteile enthalten sein. Alle Anlagenteile müssen maßstabsgerecht eingetragen sein. Vom Auftragnehmer sind Zeichnungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem Auftraggeber als Plot mind. 2-Satz schwarz/weiß (gefaltet) vorzulegen. Der Auftragnehmer erhält 1- Satz, mit Sichtvermerk versehen, für die Baustelle zurück.

2.12. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeuten Bauart: das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.

2.13. Alle Positionen sind einschliesslich liefern, montieren betriebsfertig anschliessen und gegebenenfalls programmieren zu kalkulieren, falls dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird. Ebenfalls sind alle für die Funktion erforderlichen, aber nicht ausdrücklich benannten Befestigungs-, Verbindungs-, Montage- und Systemelemente in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Kundenspezifische Angaben sind mit dem Betreiber abzustimmen. Alle Positionen sind einschließlich liefern, montieren, betriebsfertig anschließen und gegebenenfalls programmieren zu kalkulieren, falls dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

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Technische Vorbemerkungen Alle Geräte / Bauteile sind inkl. aller Anschlussarbeiten / Inbetriebnahmen und erforderlichen Beschriftungen anzubieten und auszuführen

2.14. Abnahmen und Baubesprechungen Anlagen bzw. Anlagenteile, die gemäß der technischen Prüfverordnung, durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) dem Gewerbeaufsichtsamt oder anderen Behörden und Institutionen abnahme- oder überwachungspflichtig sind, sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich gesondert zu melden. Für Baubesprechungen hat der AN einen qualifizierten Mitarbeiter abzustellen. Dieser Mitarbeiter darf nicht ohne die Zustimmung des AG durch den AN ausgetauscht werden. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Aufmaße sind zwingend prüfbar (inkl. Teillängen, raum, bereichs- oder stromkreisbezogen) rechtzeitig vor Rechnungsstellung und Abschluss wichtiger Teilbereich wie z.B. Schließen der Unterdecke aufzustellen.

Bei der Abnahme hat der Auftragnehmer zugegen zu sein. Die terminliche Abstimmung obliegt dem Auftraggeber. Die entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zur förmlichen Abnahme müssen alle vertragsmäßigen Leistungen aus dem LV, einschließlich der Revisionsunterlagen, erfüllt sein. Kann die Funktion nicht überprüft werden, wird die Abnahme für die Gesamtanlageverschoben.

2.15. Das Erstellen und Beschaffen aller Unterlagen für Genehmigungs- und Abnahmeverfahren, sowie die Beistellung von Fachpersonal zwecks Einweisung und Hilfeleistung für die abnehmende Stelle, gehört zum vereinbarten Leistungsumfang des Auftragnehmers. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen enthalten. Sollten durch Verschulden des Auftragnehmers Folgekosten erforderlich werden, so gehen alle entstehenden Kosten zu Lasten des Auftragnehmers.

Der AN hat zu jeder anberaumten Baubesprechung den verantwortlichen Bauleiter abzustellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.16. Sicherheitsvorschriften

Alle Sicherheitsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften, des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz und dem SIGEKO sind einzuhalten.

Benutzungen von vorhandenen Gerüsten und Sicherheitseinrichtungen geschehen auf eigene Gefahr. Sicherheitsbedenken sind bei Feststellung sofort zu melden. Über die üblichen Schutzmaßnahmen zur

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Technische Vorbemerkungen Unfallverhütung hinausgehend haben alle auf der Baustelle beschäftigten Personen Schutzhelme und Unfallverhütungsschuhe zu tragen. Die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) sind zu beachten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen obliegt in jedem Falle der ausführenden Firma.

Die Photovoltaikanlage ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln, DIN-, DIN EN-, DIN VDE- sowie VDE-Anwendungsregeln zu planen, zu liefern, zu errichten, zu prüfen, zu dokumentieren und in Betrieb zu nehmen.

Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  1. Errichtung elektrischer Anlagen DIN VDE 0100 (insbesondere Teil 410, 430, 443, 534, 540, 600, 712) DIN VDE 0105-100 DIN EN IEC 62446-1 (Dokumentation, Prüfung und Inbetriebnahme) DIN EN IEC 62446-2 (Wiederholungsprüfungen, soweit zutreffend) VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) FNN-Hinweise in jeweils gültiger Fassung DIN EN IEC 61215 DIN EN IEC 61730 DIN EN 62109-1 DIN EN 62109-2 DIN EN 62305 (VDE 0185-305) DIN VDE 0100-443 DIN VDE 0100-534 TAB des zuständigen Netzbetreibers DIN EN IEC 60445 DIN EN IEC 60446 (bzw. deren Nachfolgeregelungen) DIN EN IEC 62446-1 Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung DGUV Vorschriften Baustellenverordnung TRBS Landesbauordnung NRW Sonderbauverordnung NRW (soweit erforderlich)

2.17. Der Ausbau der Anlage ist dem Leistungsumfang des LV's zu entnehmen.

2.18. Bis zur Abnahme obliegt dem Anbieter die regelmäßige Kontrolle und Schutz seiner Leistungen, besonders in Bezug auf Beschädigung und Sauberhaltung. Der AN führt seine Leistungen eigenverantwortlich durch.

Für Verlegung der Medien zu den jeweiligen

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Technische Vorbemerkungen Arbeitsbereichen haben die AN in Absprache mit der Bauleitung selbst zu sorgen und die Kosten dafür mit einzukalkulieren. Für die Beleuchtung in den unmittelbaren Arbeitsbereichen haben ebenfalls die AN selbst zu sorgen und die Kosten dafür mit einzukalkulieren.

Alle Positionen sind inklusive: Auspacken und ordnungsgemäßes Entsorgen des Verpackungsmaterials, Montage und Befestigen, Anschluss und Programmieren zu kalkulieren. In der Kalkulation sind Nebenleistungen und besondere Leistungen gemäß VOB Teil C in Verbindung der DIN 18299 (4.1.1; 4.1.2; 4.1.3; 4.1.4; 4.1.5; 4.1.6; 4.1.7; 4.1.8; 4.1.9; 4.1.10; 4.1.11 zusätzlich gemäß TRGS; 4.1.12; 4.2.1; 4.2.2 wenn diese als Nachunternehmer des AN arbeiten; 4.2.4 wenn diese als Nachunternehmer des AN arbeiten; 4.2.11; 4.1.13; 4.2.14 in Abstimmung mit dem Fachplaner oder AG; 4.2.15; 4.2.17) und Nebenleistungen und besondere Leistungen gemäß VOB Teil C in Verbindung der DIN 18382 (4.1.1; 4.1.2; 4.1.3; 4.1.4; 4.1.5 auf Anforderung der Bereitstellung eines Musters durch den AG; 4.1.6; 4.1.7; 4.1.8, Bei Alarmierungs-, Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen als Resopal-Schilder; 4.1.9; 4.2.4; 4.2.6; 4.2.7; 4.2.9 bei der Erweiterung der bestehenden Anlage; 4.2.11; 4.2.15 in Abstimmung der Haustechnik des Objektes, sollte keine Haustechnik genannt werden können erfolgt die Abstimmung mit dem Fachplaner und/oder dem Bauherrn; 4.2.17; 4.2.19; 4.2.24; 4.2.25) mit einzuberechnen. Das Schneiden von Verlege-, Befestigungssystemen etc. ist in den jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren. Schnittstelle an Kabeltrasse, Metall-Kanäle und andere metallene Bauteile sind vor Korrosion zu schützen, dies in den einzelnen Positionen einzukalkulieren. Sonstige mit einzukalkulierenden Arbeiten, Vorleistungen und Materialien werden gegebenenfalls in den zusätzlichen Einzelbeschreibungen der Gliederungspunkte erläutert und sind zwingend zu beachten. Die erforderlichen Ausschnitte und Verstärkungsplatten für Einbauten in Abhangdecken sind in den jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren Nachfolgende und vorstehende Beschreibungen sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelanlagen und der Betriebsmittel, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Auf dem Gelände der Schule sollen Bestandsgebäude in zwei Bauabschnitten saniert, neue angebaut sowie und eine Mensa eingerichtet werden. Die elektrische Versorgung erfolgt aus einem neuen Transformator. Der Außenbereich wird großflächig umgestaltet.

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Beschreibung Auf dem Neubaudach sollen PV Anlagen errichtet werden. Der erzeugte Strom soll auch gespeichert verbraucht werden. Die Feuerwehr verlangt eine manuelle Abschaltungsmöglichkeit der PV Module. Auf einem Dach des Gebäudes wird im Rahmen der Elektroausschreibung eine PV Anlage errichtet. In dieser Ausschreibung ist eine zweite PV Anlage enthalten die gefördert wird.

01 Titel PV Anlage

01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher

A0001 PV-Anlage, Flachdachmontage mit Begrünung Ausführungsbeschr. Die Errichtung von PV-Anlagen und deren Installation ist nach den bestehenden VDE-Bestimmungen u.A. auszuführen: DIN VDE 0100-712 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt“, alle zutreffenden Teile DIN VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen DIN EN 62305 (VDE 0185-305) „Blitzschutz“, alle zutreffenden Teile DIN VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ nach DIN EN 62446 VDE 0126-23. Die Flash Test Daten der gelieferten Solarmodule sind zu übergeben. DIN 1055 Lasten. VDI Richtlinie 6012 Blatt 1.1 „Regenerative und dezentrale Energiesysteme für Gebäude – Grundlagen – Projektplanung und -durchführung“, RAL-GZ 966. PV-Module müssen mit den Anforderungen der entsprechenden Betriebsmittelnormen über- einstimmen. DIN EN 61215-1 (VDE 0126-31-1) PV-Module müssen über die elektrische Sicherheit nach Schutzklasse II verfügen und den Sicherheitsstandard nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1) erfüllen. Die Wechselrichter müssen den Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 62109-1 (VDE 0126-14-1) entsprechen. Es dürfen nur Steckverbinder nach DIN EN 50521 (VDE 0126-3) und DIN EN 62852 (VDE 0126-300) verwendet werden. Das Zählerkonzept ist rechtzeitig vor Ausführung vom AN mit dem Netzversorger abzustimmen und zu beantragen sodass der AG vollständig ausgefüllte Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt bekommt. Die Zählung an der Ortsnetzstation ist mit dem Netzversorger zu klären und die Einspeisung schriftlich zu beantragen sodass der AG vollständig ausgefüllte Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt bekommt. Photovoltaik System zum Aufbau. Monokristallinen Solarmodule Anschluss-Sets / Modulanschlussstein, Wechselrichtern und mitgelieferten Systemkomponenten.

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Für Befestigungsmittel sind mindestens korrosionsgeschützte, bei der Witterung ausgesetzten Befestigungsmittel korrosionsbeständige Werkstoffe zu verwenden. Die Anlage ist nur durch einen Facherrichter zu installieren. Dieser hat durch die Vorlage der Referenzen und seiner Qualifikation nachzuweisen, dass er die Fachkompetenz besitzt um die Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Die Planung ist mit dem Netzbereiber abzustimmen und freizugeben. Herstellervorschriften sind zu beachten. Die Anlage ist komplett für ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung anzubieten und auszuführen. Die PV-Anlage ist mit allen beteiligten Gewerken, dem Hochbau, der Feuerwehr, dem zuständigen Netzbetreiber sowie – soweit erforderlich – weiteren Beteiligten abzustimmen. Sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise, prüffähigen Berechnungen und Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Ergebnisse sind in den Ausführungs- und Revisionsunterlagen zu dokumentieren und dem Auftraggeber bzw. dem Hochbau zu übergeben. Die Montageausführung ist mit dem Hochbau zu koordinieren.

A0002 Hinweis Ausführungsbeschr. Es handelt sich hierbei um eine geförderte Maßnahme. Alle Bedingungen des Zuwendungsbescheides müssen eingehalten werden.

01.01.0010 Solarmodul Solarmodul (Glas-Glas-Modul) ammoniakbeständig, großhagelbeständig salznebelbeständig, PID geschützt LeTID getestet, Schneelastgarantie 25 Jahre Produkt-Garantie, Glas-Glas-Laminat; Aluminiumrahmen, Gehärtetes Solarglas, Antireflex-Veredelung, Hitzevorgespanntes Glas Solarzellen in Polymerverkapselung Gehärtetes Glas, 2 mm Solarzellen 144 monokristalline Hochleistungssolarzellen 1.762±2 x 1.134± 2 x 30± 0,3 mm Bypass-Dioden 3 Max. Systemspannung 1.000 V Schutzart IP68 Schutzklasse II (nach IEC 61140)1,762 Brandklasse BA (nach IEC 61730/UL 790), E (nach EN 13501-1), ROOF (t1) (nach EN 13501-5) Zertifizierte mechanische Belastbarkeit nach IEC 61215

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Soglast bis 3.600 Pa (Testlast 5.400 Pa) Auflast bis 8.100 Pa (Testlast 12.150 Pa) Qualifikationen IEC 61215 | IEC 61730 | LeTID | IEC 61701 IEC 62804 | IEC 62716 | MCS 005 Nennleistung Pmax mindestens 445Wp Nennspannung Vmp 43,6V Modulwirkungsgrad mindestens 22% Anschlusskabel mit Anschlussdosen, Steckern / Buchsen. Liefern montieren anschließen.

Fabrikat und Typ Vom Bieter unbedingt einzutragen:

'.........'

104St EP.......................... GP ............................

01.01.0020 Auflastgehaltende PV-Unterkonstruktion Aluminium Unterkonstruktion für Photovoltaik-Systeme in Verbindung mit extensiver Dachbegrünung. Abstand zu Extensivbegrünung ca. 20cm. Auflastgehaltende PV-Unterkonstruktion Unterkonstruktion bestehend aus HDPE-Grundplatte, Knick-Fix-Winkel aus Aluminium, Modulmontageprofil und Modulklemmen aus Aluminium. Gesichert ohne Dachdurchdringung durch Auflast. Bestehend aus Bodenplatte und Bügel, inkl. Schrauben und Muttern zur Befestigung sowie vormontierter Schienenhalterungen. einschl. der systembezogenen Bauteile wie Modulmontageschienen einschl. Verbinder Modulklemmen Windverbänden gem. stat. Nachweis Statischer Nachweis Solaraufständerung Eine Berechnung der notwendigen Auflast in Kombination mit der DIN EN 1991-1-4 inklusive eines objektbezogenen statischen Nachweises des Gesamtsystems ist durch den Hersteller zu erbringen. Anwendung: Zum Bau von auflastgehaltenen Solargründächern mit extensiver Begrünung. Kann nur in Kombination mit den zugehörigen Modulschnellmontageschienen, Schienenverbindersets, Modulklemmen und Windverbänden eingesetzt werden. Das Gesamtsystem muss in Verbindung mit dem übrigen Gründachaufbau (z.B. Trenn-, Schutz- und Speichervlies, Drän- und Wasserspeicherelement, Filtervlies) sowie weiteren Gründachbestandteilen des Systemherstellers umgesetzt werden. Aufnahme für Bügel in Grundplatte integriert.

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Leistungs- und Funktionsanforderungen:

  • Neigungswinkel: 10° und 15°
  • Maße HDPE-Grundplatte ca.: 2000 x 1000 x 60 mm
  • Maße Modultragsprofil ca. 45 x 45
  • Material Modultragsprofil, Winkelprofil und Kleinteile Aluminium, Edelstahl, Magnelis Material Adapter und Schraubverbindungen Edelstahl A2-70
  • Gewicht Grundplatte ca.: 9,5 kg Geeignete Solarmodule:
  • Modullänge: maximal 1800 mm
  • Klemmung der Module über Modulklemmen an der Langen Modulseite Umgebungsbedingungen / Systemkenngrößen:
  • Dachneigung: maximal 5°
  • Dachabdichtung: Bitumen, Kunststoff
  • Beschwerungsmaterial: Substrat, Kies, etc. nach Ballastierungsplan
  • Mindestdruckfestigkeit der Flachdachwärmedämmung nach DIN 4108-10: dh bzw. nach Herstellerangaben Berechnung der notwendigen Ballastierung, inklusive Belegungsplan, ist mit einem objektbezogenen statischen Nachweis des Gesamtsystems mittels einer Systemstatik zu erbringen, einschließlich objektspezifischer Windsogberechnung. Inkl. je 4 Modulklemmmen und 2 Erdungsklemmen sowie Endkappen. Pro Photovoltaik-Modul ist eine Solaraufständerung erforderlich. Systemkomponenten ausschließlich eines Herstellers. Liefern montieren.

104St EP.......................... GP ............................

01.01.0030 Erdungsklemme Erdungsklemme zum Festklemmen für Kupfer und Aludraht bis 16mm2 bzw. D=8 mm. Inklusive Einlegemutter mit Montageclip, Scheiben und Zylinderschraube M8x30. Liefern montieren.

10St EP.......................... GP ............................

01.01.0040 Solar Logger Solar Logger Visualisiert werden die Daten auf einem TFT Farbtouchscreen. Zudem befindet sich ein LCD Display für Statusmeldungen an dem Gerät. Am Solar-Logger können über die S0-In Schnittstellen bis zu zwei externe Stromzähler angeschlossen werden.

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Damit läst sich z.B. der Stromverbrauch messen und darstellen. Um den Photovoltaik Eigenverbrauch zu maximieren besitzt der Solar-Logger Datenlogger einen potenzialfreien Schaltkontakt. Max. Anlagengröße geeignet für die ausgeschriebene Anlagenleistung. Kabellänge max. 1000 m mindestens folgende Schnittstellen: 1 x RS485 – Schnittstelle, 1 x RS485/ RS422 - Kombischnittstelle 2 x S0 in 1 x S0 out 1 x Potentialfreier Kontakt (Relais) USB Anschluss Netzwerk (Ethernet, fixe Adresse oder DHCP) Umgebungstemperatur -10 °C bis +50 °C Schutzart IP20 (nur Innenanwendung) Inbetriebnahme in Absprache mit dem Auftraggeber. Liefern montieren anschließen.

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0050 Photovoltaikleitung 1x6 mm2 VDE geprüfte Photovoltaikleitung 1 x 6 mm2 Mindestbiegeradius: fest verlegt 5 x Leitungsdurchmesser bewegt 10 x Leitungsdurchmesser Temperaturbereich: fest verlegt -50°C bis +150°C bewegt -25°C bis +125°C Wärmedehnungsprüfung: bei 250 °C Kurzschlussfestigkeit: bis 200 °C Prüfspannung (online Prüfung): 8,0 kV Langzeittemperaturverhalten: 20.000 h bei 120°C Isolationswiderstand: >800 MOhm / km bei 20°C

50 MOhm / km bei 90°C Nennspannung Uo/U: 0,6 / 1 kV AC 0,9 / 1,5 kV DC Wechselspannungsprüfung: 5 kV 5h Wechselspannungsfestigkeit: >30 kV (Steigerung 2kV/ 5min.) Spannung möglich bis: 1,8 kV (Leiter / Leiter, nicht geerdetes System, unbelasteter Stromkreis) für Außenverlegung geeignet. Liefern montieren anschließen.

400m EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.01.0060 Kabel NYY-J 1x16 Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYY-J 1 x 16, Cu-Zahl 15,4, einschließlich Kabelkennzeichnung, Befestigung, Anschlussmaterial, Zugentlastung, Formteile, Befestigungsmaterial. Liefern montieren anschließen.

200m EP.......................... GP ............................

01.01.0070 AC-Verkabelung Wechselrichter / Batteriesystem Liefern und betriebsfertiges Verlegen der vollständigen AC-Verkabelung innerhalb der Photovoltaikanlage zwischen PV-Wechselrichter, Batteriewechselrichter, Batteriespeicher, Generatoranschlusskasten, PV-Unterverteilung sowie sämtlichen zugehörigen Betriebsmitteln.

Die Hauptzuleitung zwischen der bauseits hergestellten NSHV bzw. Hauptverteilung und der PV-Unterverteilung ist nicht Bestandteil dieser Position.

Die Ausführung erfolgt einschließlich aller erforderlichen Energie- und Steuerleitungen, Befestigungssysteme, Kabelverschraubungen, Zugentlastungen, Anschlussmaterialien, Klemmen, Verbinder, Kennzeichnungen sowie sämtlicher Klein- und Befestigungsmaterialien.

Die Leitungsquerschnitte, Leiteranzahl und Leitungsarten sind entsprechend der Anlagenplanung, den Herstellerangaben sowie den geltenden Normen und Vorschriften durch den Auftragnehmer auszulegen.

Einschließlich:

Lieferung aller erforderlichen AC-Leitungen, Verlegung auf den vorgesehenen Kabeltragsystemen, Einführung in Geräte und Verteiler, fachgerechter Anschluss aller Betriebsmittel, Kabelkennzeichnung, Messungen nach DIN VDE 0100-600,

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Funktionsprüfung, betriebsfertige Inbetriebnahme.

Die Gesamtlänge der innerhalb der PV-Anlage zu verlegenden AC-Leitungen beträgt bis ca. 50 m.

1Psch GP ............................

01.01.0080 Stecker Paar - Buchse + Stecker 4-6mm2 Steckverbinder kompatibel zum angebotenen PV-Modulsystem Paar - Buchse + Stecker 4-6mm2 Liefern montieren anschließen.

24St EP.......................... GP ............................

01.01.0090 Kombiableiter, Ableiter: Typ 1,2,3 Gasgefüllter Funkenstrecken Kombiableiter nach DIN EN 61643-31 Ableiter: Typ 1,2,3 (Klasse B,C,D) Nennspannung, Un: 230/400 V TOV-Fest L-N, Ut: 450 V / 5 sek. Schutzpegel, Up: <1,0 kV Blitzstoßstrom, Iimp: 37,5 kA (10/350µs) Nennableitstoßstrom, In: 60 kA (8/20µs) Max. Ableitstoßstrom, Imax: 150 kA (8/20µs) Kombinierter Stoß, Uoc: 10 kV Netzfolgestrom, If: keiner Ansprechzeit: <20 ns Nennfrequenz, nf: DC-100 Hz Einbaumaße: 4 TE, steckbar Montagesystem: Sammelschiene, 40 mm Fernmeldekontakt und IP65 Gehäuse. Liefern montieren anschließen.

2St EP.......................... GP ............................

01.01.0100 Generatoranschlußkasten Generatoranschlusskasten für Wechselrichter mit integriertem Feuerwehrschalter und Überspannungsschutz zum Anschluss an 12 Stringeingänge. Geeignet für die Fernausschaltung der DC-Seite durch die Feuerwehr gemäß VDE-AR-E2100-712.

Max. Stringspannung Uoc: 1100 VDC Integrierter Überspannungsschutz mit Kombi-Ableitern Typ I+II mit Signalkontakt. Geeignet für den Schutz gegen Überspannungen in einer Photovoltaik-Anlage gemäß DIN CLC/TS 51643-32.

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Übertrag: ................................

Stringeingänge 1: 2 Eingänge, Anschluss über kompatible Steckverbinder passend zum angebotenen Modulsystem, kompatibel mit Kabeltyp TÜV 2 Pfg1169/08.07 / EN 50618:2063 2 Ausgänge, Anschluss über kompatible Steckverbinder passend zum angebotenen Modulsystem, kompatibel mit Kabeltyp TÜV 2 Pfg1169/08.07 / EN 50618:2063

Stringeingänge 2 bis 12: identisch wie MPP1

Mit DC-Feuerwehrschalter: Abschalten durch Unterspannungsauslösung. Abschalten durch erreichen einer Temperatur von ≥ 100 °C im Gehäuse. Automatisches wieder verbinden, nachdem die Ansteuerspannung (230 VAC) wieder anliegt. Mit Signalkontakt.

Anschluss der Ansteuerung des Feuerwehrschalters 230 VAC über M16 Kabelverschraubungen (Klemmbereich 5-10 mmØ) max. Leiterquerschnitt: 1.5 mm². Anschluss des Signalkontaktes 24 VDC (max. 300 mA) über M16 Kabelverschraubungen (Klemmbereich 5-10 mmØ) max. Leiterquerschnitt: 1.5 mm². Schutzart: IP65. Alles eingebaut in ein glasfaserverstärktes Kunststoffgehäuse. Maße ca. HxBxT: 683x800x327 mm.

Zulassung gemäß Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen IEC 61439-1 und EN 61439-2

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0110 Universeller Ableiter Industrial Ethernet Universeller Ableiter Industrial Ethernet Hutschienenmontage IP10 im Gehäuse Überspannungsschutz gem. Class EA (CAT.6A), für Gigabit-Ethernet (bis 10 GBit/s), Token Ring, FDDI/CDDI, ISDN, DS1. Geeignet für Power over Ethernet (PoE+) "Mode A" und "Mode B". RJ45-Zwischenstecker mit separater Erdungsleitung und Erdanschlussrastfuß, mit Tragschiene NS 35. Liefern montieren anschließen.

1St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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Übertrag: ................................

01.01.0120 Schild Schild Warnung vor Gefahren durch Photovoltaikanlage Maße: 250 x 200 mm Grundfarbe: weiß / Text + Piktogramm: schwarz / Rand: rot Liefern montieren. Beschriftung gemäß DIN EN ISO 7010 und DIN VDE 0100-712.

4St EP.......................... GP ............................

01.01.0130 Feuerwehrschalter Not Aus PV-Feuerwehrschalter nach VDE-AR-E 2100-712 AUS-Taster, Komplettgerät Art der Entriegelung Dreh-Entriegelung Anzahl der Kontakte als Öffner 2 Anzahl der Kontakte als Schließer 2 Schutzart (IP) IP65 Integrierte Anzeige für Betrieb und Rückmeldung des Schaltzustandes. Haube mit Plombe. Beschriftungsschild Alu ca. 300x200mm mit Sonderaufdruck. Die Schaltung des Schalters und Standort sind vom AN mit der Feuerwehr abzustimmen. Inklusive notwendiger Verkabelung nach Herstellerangaben mit Verlegesystem bis zu 200m. Liefern montieren anschließen. Funktionsprüfung einschließlich Protokoll.

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0140 Wechselrichter Liefern und betriebsfertiges Montieren eines dreiphasigen, trafolosen Stringwechselrichters für den Einsatz in netzgekoppelten Photovoltaikanlagen einschließlich aller erforderlichen Anschluss-, Kommunikations- und Befestigungsmaterialien.

Der Wechselrichter muss mindestens folgende technische Anforderungen erfüllen:

DC-Eingang:

Maximale PV-Generatorleistung: mindestens 75 kWp Maximale Eingangsspannung: mindestens 1.000 V DC MPP-Spannungsbereich geeignet für den ausgeschriebenen PV-Generator, mindestens 500 bis 800 V Mindest-Startspannung: maximal 200 V Mindestens 6 unabhängige MPP-Tracker Je MPP-Tracker Anschluss von mindestens 2 Strings Maximaler Eingangsstrom je MPP-Tracker mindestens 120 A

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Übertrag: ................................

AC-Ausgang:

Nennleistung mindestens 50 kVA Dreiphasige Netzeinspeisung 3/N/PE, 400 V, 50 Hz Leistungsfaktor einstellbar THD kleiner 3 %

Schutzeinrichtungen:

Integrierter DC-Lasttrennschalter Erdschluss- und Isolationsüberwachung Verpolungsschutz Netz- und Anlagenschutz entsprechend den geltenden VDE-Anwendungsregeln Überspannungsschutz Typ 2 oder Vorbereitung für den Einbau gemäß Anlagenkonzept

Wirkungsgrad:

Maximaler Wirkungsgrad mindestens 98 % Europäischer Wirkungsgrad mindestens 97,5 %

Allgemeine Anforderungen:

Transformatorlose Bauweise Schutzart mindestens IP65 Zulässiger Betriebstemperaturbereich mindestens -25 °C bis +60 °C Passive oder geregelte Kühlung nach Herstellerkonzept Montage im Innen- oder geschützten Außenbereich geeignet

Kommunikation / Monitoring:

Integrierter Webserver Ethernet-Schnittstelle Unterstützung von Modbus TCP und SunSpec Fernüberwachung und Datenlogging Potentialfreier Meldekontakt oder gleichwertige Störmeldeeinrichtung

Funktionen:

Integriertes Schattenmanagement Lichtbogenerkennung (AFCI), sofern vom Hersteller verfügbar Anlagenüberwachung einschließlich Stringüberwachung Firmware-Updatefähigkeit

Liefern, montieren, anschließen, parametrieren, prüfen,

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ dokumentieren und betriebsfertig in Betrieb nehmen.

Angebotenes Fabrikat und Typ: '.....................................................' (Vom Bieter einzutragen)

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0150 Batteriespeicher Liefern und betriebsfertiges Montieren eines modular aufgebauten Batteriespeichersystems einschließlich aller erforderlichen Montage-, Anschluss- und Kommunikationskomponenten sowie Zubehör.

Der Batteriespeicher muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

Allgemeine Anforderungen Modulares Batteriespeichersystem Nutzbare Speicherkapazität: mindestens 20 kWh Erweiterbarer Systemaufbau Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LiFePO4) Geeignet für den Betrieb mit dem angebotenen Batteriewechselrichter Elektrische Daten Nennspannung: ca. 48 bis 60 V DC Betriebsbereich entsprechend Herstellerangaben Maximaler Dauer-Ausgangsstrom: mindestens 250 A Kurzzeitiger Spitzenstrom entsprechend Herstellerangaben Mechanische Eigenschaften Standmontage Für Innen- und geschützte Außenaufstellung geeignet Schutzart mindestens IP55 Umgebungsbedingungen Betriebstemperatur mindestens -10 °C bis +50 °C Wartungsfreier Betrieb Kommunikation CAN-Bus oder gleichwertiges Kommunikationssystem zur vollständigen Kommunikation mit dem angebotenen Batteriewechselrichter Leistungsdaten Wirkungsgrad (Be- und Entladung) mindestens 95 % Zulassungen

Nachweis mindestens folgender Zertifizierungen:

VDE 2510-50 IEC 62619 CE-Kennzeichnung UN38.3

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

oder gleichwertige, für den Einsatz in Deutschland zugelassene Nachweise.

Der Batteriespeicher muss vollständig kompatibel zum angebotenen Batteriewechselrichter sein. Sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Kommunikations-, Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen sind Bestandteil der Leistung.

Liefern, montieren, anschließen, parametrieren, prüfen und betriebsfertig in Betrieb nehmen.

Angebotenes Fabrikat und Typ: '.....................................................' (Vom Bieter einzutragen)

4St EP.......................... GP ............................

01.01.0160 Batteriewechselrichter Liefern und betriebsfertiges Montieren eines netzgekoppelten, einphasigen Batteriewechselrichters einschließlich aller erforderlichen Anschluss-, Kommunikations-, Montage- und Befestigungsmaterialien.

Der Batteriewechselrichter muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

DC-Eingang Geeignet für den Anschluss des ausgeschriebenen Batteriespeichersystems Maximale PV-Generatorleistung mindestens 9,0 kWp Maximale Eingangsspannung mindestens 600 V DC MPP-Spannungsbereich geeignet für den angebotenen PV-Generator, mindestens 210 V bis 500 V Mindest-Startspannung maximal 125 V Mindestens 2 unabhängige MPP-Tracker Anschlussmöglichkeit von mindestens 2 Strings je MPP-Tracker Maximaler Eingangsstrom je MPP-Tracker mindestens 15 A AC-Ausgang Bemessungsleistung mindestens 6,0 kW Maximale Scheinleistung mindestens 6,0 kVA Einphasiger Netzanschluss 230 V / 50 Hz Einstellbarer Leistungsfaktor Netzparallelbetrieb gemäß den gültigen Netzanschlussregeln Wirkungsgrad Maximaler Wirkungsgrad mindestens 97 % Europäischer Wirkungsgrad mindestens 96,5 % Schutzeinrichtungen

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Übertrag: ................................ Integrierter DC-Lasttrennschalter Erdschluss- und Isolationsüberwachung Netz- und Anlagenschutz gemäß den geltenden VDE-Anwendungsregeln Verpolungsschutz Allstromsensitive Fehlerstromüberwachung oder gleichwertige Schutzfunktion Schutzklasse entsprechend IEC 61140 Überspannungskategorie gemäß IEC 60664-1 Allgemeine Anforderungen Transformatorlose Bauweise Schutzart mindestens IP65 Betriebstemperatur mindestens -25 °C bis +60 °C Geräuscharmer Betrieb Natürliche oder geregelte Kühlung nach Herstellerkonzept Kommunikation / Monitoring Integrierter Webserver Parametrierung und Anlagenüberwachung über Webbrowser oder mobile Endgeräte Ethernet- und WLAN-Schnittstelle Unterstützung von Modbus TCP und SunSpec Fernüberwachung und Datenlogging Zulassungen

Der Batteriewechselrichter muss den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen und mindestens folgende Zulassungen bzw. Nachweise besitzen:

CE-Kennzeichnung DIN EN IEC 62109 VDE-AR-N 4105 Weitere für den Netzanschluss in Deutschland erforderliche Zulassungen.

Der Batteriewechselrichter muss vollständig kompatibel zum angebotenen Batteriespeicher sowie zum PV-Wechselrichter sein. Die Kommunikation und das Energiemanagement zwischen allen Systemkomponenten müssen ohne zusätzliche, gesondert zu vergütende Hard- oder Softwarekomponenten möglich sein.

Liefern, montieren, anschließen, parametrieren, prüfen, dokumentieren und betriebsfertig in Betrieb nehmen.

Angebotenes Fabrikat und Typ: '.....................................................' (Vom Bieter einzutragen)

Übertrag: ................................

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Übertrag: ................................

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0170 Repeater Bus Repeater zur Kommunikation externer Leistungsmesser für Hutschienenmontage. Im Gehäuse. Liefern montieren anschließen.

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0180 Externer Leistungsmesser Dreiphasiger Leistungsmesser zum übermitteln von elektrischen Messdaten zur PV-Erzeugung, Netzbezug und Netzeinspeisung. Hutschienenmontage. Im Gehäuse. Liefern montieren anschließen.

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0190 Stromwandlersatz Stromwandlersatz zur Datenerfassung, Leistungsüberwachung und Energiekostenermittlung. Primärstrom min. 100A, max: 1500A. Liefern montieren anschließen. Genauigkeitsklasse entsprechend den Anforderungen des Energiemanagementsystems.

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0200 Gateway Gateway zur Verbindung von EVU-Einspeisemanagement mit 8 digitalen Eingängen und 8 digitalen Ausgängen bis 1A Hutschienenmontage. Im Gehäuse. Liefern montieren anschließen. Kompatibel zum angebotenen Energiemanagementsystem.

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0210 Elektronischer Funk-Rundsteuerempfänger Elektronischer Funk-Rundsteuerempfänger zum Empfang der gesendeten Signale nach TAB des örtlichen Versorgers. Nennbetriebsspannung: 230 V~ / 50 Hz Schaltleistung Relais: 8 A bei 250 V~ / 50Hz , cos f=1; max. schaltbar 400 V~ (AC) Leistungsaufnahme: < 2 W Betriebstemperaturbereich: -20 °C bis +60 °C Lagertemperaturbereich: -40 °C bis +70 °C Schutzklasse: II – Schutzisoliert nach IEC 62052-11 (dt. DIN EN 62052-11) EMV: Nach IEC 62052-21 (deutsche Fassung: DIN EN 62052-21)

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Übertrag: ................................ Ausgang Kanalanzahl: 6, beliebig auf die 6 bistabilen Ausgangsrelais verteilbar Lokale Schnittstellen Kommunikationsschnittstelle: Optische Schnittstelle nach IEC 62056-21 (dt. DIN EN 62056-21)“ Lieferumfang: Funk-Rundsteuerempfänger inkl. abgesetzter Antenne Liefern montieren mit dem Netzversorger in Betrieb nehmen und prüfen. einschließlich Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber sowie vollständiger Inbetriebnahme und Funktionsprüfung.

1St EP.......................... GP ............................

A0003 Ausführungsbeschreibung Ausführungsbeschr. Bei Einbaugeräten für Installationsverteiler und Schaltanlagen ist jeweils eine einheitliche Bauform eines Fabrikates zu verwenden. Die Kosten für anteilige Verdrahtungskanäle, Verdrahtung, Hilfs- und Verbindungsschienen in Installationskleinverteilern, Zählerplätzen, Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

Die beschriebenen Einbaugeräte sind in vorhandene Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern vor Ort einzubauen/nachzurüsten, oder in neue Verteiler einzubauen.

Die Montagehilfen wie Bohrungen, Montageträger usw., sowie sämtliche Anschlussarbeiten, und Hilfsmaterialien wie Kabelbrücken, Reihenklemmen, Kammschienen usw. sind anteilmäßig zu kalkulieren, und in die Einheitspreise der Einbaugeräte einzurechnen. Es sind Etagenklemmen einzusetzen. Die Zu- und Abgänge sind auf Klemmen zu legen: bis 10 mm2 schraubenlos, bis 50 mm2 auf Schraubklemmen, ab 70 mm2 auf Schraubklemmen mit abnehmbarem Oberteil. Für die Verteilungen werden die nachfolgend beschriebenen Betriebsmittel bzw. Geräte erforderlich. Die Betriebsmittel verstehen sich jeweils mit den erforderlichen Blechausschnitten, Befestigungsvorrichtungen, Zu- und Abgangsklemmen (der verschiedenen Querschnitte), Verdrahtung zwischen Zugangs- und Abgangsklemmen, Bezeichnungsschilder für alle Klemmen und Geräte sowie der Anschluss aller ankommenden und abgehenden Leitungen.

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Übertrag: ................................ Bezeichnungen aus Resopal weiß mit eingravierter schwarzer Schrift für alle Stromkreise, Schaltbilder, Legenden, Klein-Isolier- und Befestigungsmaterial sowie allem Zubehör sind auszuführen und in der Kalkulation mit einzuberechnen. In Bestandsverteilern sind kompatible Fabrikate bzw. bei Erweiterung vorhandener Anlagen fabrikatsgleich. Für die Zeit der Umschaltung der Hauptverteilungen hat der AN eine Arbeitsplatzbeleuchtung zu erstellen und einzukalkulieren.

Verteiler sind immer mit folgendem Ausbau/Nachweisen anzubieten und auszuführen:

  • Dreistockklemmen,
  • Geräteträger,
  • Berührungsschutzabdeckung,
  • PE- und N-Trennklemmen,
  • Tragschienen,
  • Blindabdeckungen für Reserveplätze,
  • Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
  • mit Schienensystem 5polig Sammelschienen,
  • Zu- Abgangsklemmen,
  • Verdrahtungskanälen/Leitungsführung/Klammern,
  • Schwenkhebelverschluss mit Profilhalbzylinder und drei Schlüsseln,
  • Isolierstücke,
  • Träger,
  • Klemmblöcke 5 polig
  • Dokumententaschen
  • Nachweis der zulässigen Erwärmung komplett mit notwendigem Zubehör. Mit Rangierkanal inkl. Zubehör. Beschriftet, Dokumentation in allpoliger Darstellung, Legenden und Gerätebezeichnung. Übersichtslegende in Tabellenform Inkl. 30% Platzreserve, bestückt mit weiteren im LV aufgeführten Bauteilen ausführen. Die Verteilungen sind darüberhinaus inkl.: Stückliste / Fabrikationsliste, Stücknachweis - Stückprüfprotokoll, EG Konformitätserklärung aller verbauten Bauteile zu dokumentieren.

01.01.0220 Schrank, univers, IP44/II, 800x550x205mm Schrank, univers, IP44/II, 800x550x205mm Wandaufbauschrank für die Innenraummontage mit VDE-Gutachten (Fertigungsüberwachung) nach DIN EN 61439-1/-3 und Maßnorm DIN 43870, zur Aufputz-, Unterputz- oder teilversenkter Montage. Zum Aufbau einer Niederspannungsverteilung bis 400 A, 3AC 230/400 V 50 Hz. Schutzart IP44, Schutzklasse II,

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Übertrag: ................................ Luft- und Kriechstrecken nach DIN VDE 0110-1/-2. Bestehend aus Schrank mit Tür aus pulverbeschichtetem, eingebranntem, stabil profiliertem 1 mm dickem Stahlblech, Innenauskleidung aus Kunststoff. Durchsteckflansche oben und unten je Feld eingebaut, rückseitige Vorprägung im Kunststoffteil und Sammelschienendurchführungen als beidseitige seitliche Vorprägung im unteren Bereich. Tür frontbündig mit innenliegenden, justierbaren Scharnieren, wahlweise rechts oder links anschlagbar mit 110 Grad Öffnungswinkel. Tür mit Vorreiber, ab Breite 800 mm und bei allen Schränken ab einer Höhe von 1250 mm mit Stangenverschluß mit Dreipunktschließung. Schrank nebeneinander und übereinander anflanschbar. Höhe installiertes Produkt: 800 mm Breite installiertes Produkt: 550 mm Tiefe installiertes Produkt: 205 mm Schutzart: mindestens IP44 Schutzklasse: Schutzklasse II RAL Farbnummer: 9010 Türschliessungstyp: Knebelgriff Anzahl der Türen: 1

Mit Verteilung bestückt mit Notwendigen LS, RCD, ÜSS etc. zum Betrieb und Anschluss der PV Anlage mit Batteriespeicher, sowie Messung (Wandlermessung, Direktmessung etc.) nach Vorgabe Messkonzept des örtlichen Energieversorgers. Zu- und Abgangsklemmen, Geräteträger, Berührungsschutzabdeckung, Tragschienen, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung in gravierter Ausführung je Gerät, mit Schienensystem 5poliger Sammelschienen, Verdrahtungskanälen/Leitungsführung/Klammern, Isolierstücke, Träger Klemmblöcke, Dokumententaschen, Rangierkanal. Alle Meldekontakte sind auf Klemmen zuführen. Bestückt mit den unten aufgeführten Bauteilen.

Liefern, montieren, betriebsfertig verdrahten, anschließen, beschriften inkl. allem systembedingten Zubehör und Kabeleinführung. Gemäß Einzelbeschreibung.

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0230 EM-TCP.CT Netzwerkfähiger Drehstromzähler. EM-TCP.CT Netzwerkfähiger Drehstromzähler.

Wandlerzähler mit MID Beglaubigung, PTB-A 50.7 konformen Zählerstandsgang und

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Übertrag: ................................ Multimessanzeige, 3x230/400 V, 1(6) A Genauigkeitsklasse B (kWh) Klasse 2 (kVarh), 4-Quadrantenmessung, 8 Tarife (4 hardwaregesteuert nach MID, 4 softwaregesteuert ohne MID)

1St EP.......................... GP ............................

01.01.0240 Berechnungen Berechnungen PV Anlage: Auslegung, Trennungsabstand S, Auswahl Schutzgeräte, Speicherberechnung, Windlasten, Schneezonen, Schutzzonen, Prüfung der Belegung, Neigung, Stringbildung, Verschattung, Erstellen Ertragsnachweis, Reinigungskonzept. Erstellung der Zeichnungen für Zählerkonzept/Verteilung und Netzverkabelung vom Dach bis in die NSHV. Abstimmung mit der Feuerwehr zur Abschaltung im Brandfall. Zeichnungen entsprechend überarbeiten, dokumentieren, Nachweise erstellen und in Montageplanung übernehmen, Übergabe an Hochbau und Koordination der Einrichtung Montage mit Hochbau. Einschl. Auslegung Überspannungsschutzkonzept, Auslegung Potentialausgleich. Eine Berechnung der notwendigen Auflast in Kombination mit der DIN EN 1991-1-4 inklusive eines objektbezogenen statischen Nachweises des Gesamtsystems ist durch den Hersteller zu erbringen.

1Psch GP ............................

A0004 Einzelbeschreibung Montagesystem für Dauchaufbau Ausführungsbeschr. Ergänzend zu Einzelbeschreibung Kabeltrasse wird an der Stelle hingewiesen, dass das nachfolgende Montagesystem für eine Montage der Kabelrinnen und Rohre auf dem Flachdach mit Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren gemäß DIN EN ISO 1461 entsprechend der örtlicher Erfordernis für Höhe und Breite zu kalkulieren ist. Das Flachdach erhält teilweise extensive Dachbegrünung. Wind- und Lastberechnungen sind einzukalkulieren. Die Abstimmungen mit weiteren Gewerken und Statik sind im Vorfeld vom AN unaufgefordert durchzuführen.

Übertrag: ................................

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.01.0250 Kabelrinne Stahl H 60mm B 100mm Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, aus tauchfeuerverzinktem Stahl Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren gemäß DIN EN ISO 1461, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung. Montage u.A. auf Flachdach. Liefern montieren.

85m EP.......................... GP ............................

01.01.0260 Bogen für Kabelrinne Bogen für Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, aus tauchfeuerverzinktem Stahl Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren gemäß DIN EN ISO 1461, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung. Montage u.A. auf Flachdach. Liefern montieren.

5St EP.......................... GP ............................

01.01.0270 T Stück für Kabelrinne T-Stück für Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, aus tauchfeuerverzinktem Stahl Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren gemäß DIN EN ISO 1461, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung. Montage u.A. auf Flachdach. Liefern montieren.

5St EP.......................... GP ............................

01.01.0280 Dachstein für Kabelrinne Dachstein. Montagesystem zur Befestigung von Gitter- und Kabelrinnen auf einem Dach. Mit Gewindeanschluss und Unterlegplatten. Leitungsführung auf dem Flachdach. Ausführung gemäß Einzelbeschreibung. Montage u.A. auf Flachdach. Liefern montieren.

110St EP.......................... GP ............................

01.01.0290 Montagefuß Montagefuß zur Montage zur Aufständerung von Flachdachinstallationen modulares Montagesystem zur Aufständerung von Klimageräten, auf Flachdächern geeignet für vertikale und horizontale Installationen 360° drehbarer Einsatz mit rutschfester

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Leistungsverzeichnis

Martinusschule (315)

04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Antivibrationsmatte: Zur optimierten Lastverteilung und zum Schutz vor Verletzungen der Dachmembrane Spritzgussteile aus WPC (Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff) bzw. PA mit 30% Glasfaseranteil beständig gegen UV-Strahlung und chemische Einflüsse Schallschutz nach DIN EN ISO 10140-1 und DIN EN ISO 10140-3 bis zu 31 dB(A) Einfügungsdämpfung UV-beständig nach ISO 16474-3:2014-02 Mit mit rutschfester Antivibrationsmatte (aus Gummi) Verbinder, Sechskantschrauben und Schiebemuttern. Liefern montieren.

5St EP.......................... GP ............................

01.01.0300 Montagewinkel mit Schrauben für Montageschienen Montagewinkel mit Schrauben für Montageschienen (Dachmontage) 41x41x2,5 für vertikale und horizontale Montage, Material: Stahl Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren gemäß DIN EN ISO 1461 Oberflächenbeschichtung: für Installationen im Außenbereich. Liefern montieren.

5St EP.......................... GP ............................

01.01.0310 Montageschiene für Montagefüße Montageschiene 41x41x2,5 für vertikale und horizontale Montage kompensierender Korrosionsschutz bei Schnittkanten, gleichmäßiges Lochbild Material: Stahl Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren gemäß DIN EN ISO 1461, Oberflächenbeschichtung: für Installationen im Außenbereich besteht min. 1.000 Std. Salzsprühtest nach DIN ISO 9227 erfüllt die Brandschutzanforderungen der MLAR in Teillängen entsprechend der örtlicher Erfordernis. Liefern montieren.

5m EP.......................... GP ............................

01.01.0320 Konstruktionsstahl Konstruktionsstahl für ergänzende Hilfs- und Montagekostruktionen z.B. Erstellung von Montagehaltern, Befestigungen für Dachmontage zur Aufnahme von Verteilerkästen, Kleinverteilern usw. Material: Stahl Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren

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Martinusschule (315)

04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ gemäß DIN EN ISO 1461, Oberflächenbeschichtung: für Installationen im Außenbereich besteht min. 1.000 Std. Salzsprühtest nach DIN ISO 9227 erfüllt die Brandschutzanforderungen der MLAR in Teilausführung entsprechend der örtlicher Erfordernis. Liefern montieren.

20kg EP.......................... GP ............................

01.01.0330 Montageplatte Montageplatte 200x200mm für Kabel- und Gitterrinnen, zur Aufnahme von Klemmkästen und Schaltgeräten. Stahl feuerverzinkt Feuerverzinkung nach dem Tauchverfahren gemäß DIN EN ISO 1461. Liefern montieren.

5St EP.......................... GP ............................

01.01.0340 Revisionsunterlagen, Abnahmen, Sonstiges Anmeldung der Anlagen, Stellung der Anträge samt Zeichnungen. Absprachen, Termindurchführungen, Koordinierung, Einholung aller notwendigen Anträge und Genehmigungen von Behörden, TÜV, EVU, Feuerwehr, und dergleichen, einschließlich aller Kosten, Zeichnungen und Prüfgebühren. Vorbereitung sämtlicher Anträge und Betriebserlaubnisbescheinigungen bei Behörden, oder dergleichen in der Art, dass diese vom Auftragnehmer, bzw. Bauherrn nur noch unterschrieben werden müssen. Klärung der relevanten Vorschriften, Normen und Richtlinien. Vorlage der geforderten Prüfzeugnisse und Nachweise. Wird die Betriebsgenehmigung verweigert, so trägt der Auftragnehmer die Kosten, die dem Auftraggeber, oder dessen Beauftragten durch den Mehraufwand entstehen. Dies gilt auch für mehrfache Kontrollen, oder Mängelbeseitigungen bis zur betriebssicheren Inbetriebnahme.

Abgeltung für die Gestellung von Fahrgerüsten, Arbeitsbühnen, Leitern.

Kennzeichnung und Beschriftung. Dauerhafte Beschriftung aller Geräte und Kabel mit geeigneten und dauerhaften Beschilderung. Beschriftungen sind maschinell und UV beständig auszuführen.

Koordination des Auftragnehmers mit anderen am Bau beteiligten Gewerken. Die betrifft insbesondere:

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Martinusschule (315)

04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Gewerkeverkabelung für TGA
  • Trassenabstimmung, Ergänzung bei Bedarf
  • Erkundung öffentliche Erschließung
  • Schnittstellen zu anderen Gewerken
  • etc. Der Auftragnehmer koordiniert seine Vertragsleistung selbständig mit allen anderen beteiligten Gewerken hinsichtlich
  • Schnittstellen seines Gewerkes
  • Zwangspunkten im Bauablauf
  • vertragsgemäßer Erfüllung der Gesamtleistung
  • Werkstatt- und Montageplanung Die Bauleitung ist über alle Koordinationsgespräche vorab zu informieren sowie deren Beteiligung zu ermöglichen. Die Bauleitung ist in jedem Falle mittels Ergebnisprotokoll von dem Koordinationsergebnis zu unterrichten bzw. ist das Koordinationsergebnis von der Bauleitung genehmigen zu lassen. Zu den Koordinationsgesprächen sind ständig aktualisierte Montage- und Werkspläne bzw. revidierte Dokumentationsunterlagen zu verwenden.

Erstprüfungen mit Erstellung der Messprotokolle nach DIN VDE 0100-600. Isolationsmessungen an den abgeklemmten Kabeln und Leitungen einschließlich notwendiger Freischaltungsarbeiten an den Verteilungen und Protokolle. Erstellung und Übergabe Bestätigung des Errichters nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3). Übergabe der Stromlaufpläne/Klemmenpläne und Legenden (Betriebsmittelzuordnung) der elektrotechnischen Anlagen. Übergabe der Prüfprotokolle über die Erstprüfung der Niederspannungsinstallationsanlage nach VDE 0100-600 / DGUV Vorschrift 3.

Inbetriebnahme und Funktionsprüfung aller im LV beschrieben Anlagen. Protokollierung der einzelnen Funktionstests. durch den Installateur mit den notwendigen System- parametern in Zusammenarbeit mit Betreiber und Planer. -Einspielen der Software und Hochfahren der Anlagen -Sicherung auf Datenträger - Übergabe an den Betreiber -Besprechung der Kundendaten

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Martinusschule (315)

04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ -Programmierung der Kundendaten -Überprüfen der angeschlossenen Geräte -Funktionstest der Zentralen -Erstellen Prüfprotokolle (1:1-Prüfprotokolle) -Einweisung in die Funktion der Anlagen. -Übergabe einer auf die Anlagen angepassten -Kurzbedienungsanleitungen. -Erstellung der Anlagenübersichten in A3 laminiert. -Erstellen eines Übergabeprotokolls und -Übergabe der Revisionsunterlagen mit schriftlicher Bestätigung

Erstellung von Montage- und Revisionszeichnungen für alle Anlagen und Bauteile dieses Leistungsverzeichnisses. 14 Tage vor dem Montagebeginn hat der Auftragnehmer vollständige Montageunterlagen einzureichen. 14 Tage vor dem Abnahmetermin hat der Auftragnehmer die für die Abrechnung seiner Bauleistungen vollständigen endgültigem Stand entsprechende Dokumentationsunterlagen einzureichen. Unterlagen für die Übergabe von Bauwerken mit 3 Satz Papierplot farbig, sowie 3fach auf Datenträger (Abheftbare USB-Sticks) in gängigen Dateiformaten wie DWG, DXF, PDF, DOC und XLS. Papierunterlagen sind einzuscannen. Alle Unterlagen sind geordnet, satzweise 3-fach in Aktenordnern mit Beschriftung mit Inhaltsverzeichnis und Datenträger, zu überreichen. Erstellung der kompletten Montage- und Revisionsdokumentation, inkl. Projektbeschreibung als DOC und PDF. -Zeichnungen -Installationspläne -eingemessene Außenkabel -Netzplänen -Kabellisten -Verzeichnisse -Last- und Belastungsberechnungen -Selektivitäts- und Kurzschlussstromberechnung -Nachweis der zulässigen Erwärmung (erstellen) -Windlastberechnungen -technische Datenblätter, Produktunterlagen -Verteilungspläne, allpolig (auch als DWG) -Berechnungen Verteilungen, Kurzschluss, Abwärme -Pflichtenhefte -Werksprüfberichte -Verdrahtungszeichnungen -Schematas -Topologien -Schaltpläne

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04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ -Stücklisten -Adresslisten -Kabelzuglisten -Aufstellungspläne -Besprechungsprotokolle -Sachverständigenberichten -Feuerwehrprotokollen -genehmigte Bauanträge -Messungen -Ausdruck der Programmierungen und Programmierdateien mit zugehörigen Passwörtern -Lizenzen -vorbereitete Anträge -Betriebsvorschriften -Montageanleitungen -Entsorgungsnachweise -Kurz- und Langbedienungsanleitungen -Wartungs- und Instandhaltungsvorgaben -Zuschaltungsprotokolle -Abnahmen mit Versorgern -Inbetriebnahmeprotokolle mit 1 zu 1 Tests -Errichterbestätigungen -Abnahmeprotokolle -Einweisungsprotokollen -Fachbauleiter- und Fachunternehmerbescheinigungen -Sachkundigenbescheinigungen -Urkunden, Zertifikate und Nachweise, Systemzulassungen (u. A. DiBt, MPA, Errichter, Fachunternehmer, VdS, VDE, EG, CE) -Fotodokumentationen -Verlegte Erdkabel sind im Außenplan vermasst vom AN einzuzeichnen. Der Aufwand ist einzukalkulieren. Dokumentation über die Einstellungen der Schutzgeräte

Die CAD-Standards des Bauherrn sind zwingend für die Revisionszeichnungen zu verwenden. Diese sind eigenständig einzuholen und einzuarbeiten. Eine gesonderte Vergütung für die Einarbeitung und Einholung der CAD-Standards erfolgt nicht.

Anlageneinweisungen des Betriebspersonals (mind. 5 Personen) in die gesamten, neu errichteten elektrotechnischen Anlagen. Die erfolgreichen Einweisungen sind schriftlich durch die Unterschriften der eingewiesenen Personen ordnungsgemäß zu belegen und in den Revisionsunterlagen in 3-facher Ausführung abzuheften. Die Einweisungen sind an mehreren Terminen und jeweils pro Gewerk zu planen und zu kalkulieren.

Begleitung der Sachverständigen bis zur endgültigen

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Martinusschule (315)

04 LV Photovoltaik 01 Titel PV Anlage 01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Abnahme aller ausgeschriebenen relevanten Anlagen inkl. aller Nebenleistungen und Protokoll. Einschließlich der Abstimmung der Montageplanung vor Ausführung der Arbeiten. Die terminliche Planung ist vom AN einzuhalten.

1psch GP ............................

01.01.0350 Wartung und Instandhaltung der PV Anlage Wartung und Inspektion Wartung gemäß Herstellervorgaben sowie DIN VDE und den einschlägigen Normen für die Dauer der Gewährleistung von 4 Jahren. Der Abschluss und Vergütung erfolgen separat nach Abnahme. Die Laufzeit der Anlagenwartung beträgt gemäß der Gewährleistung 4 Jahre. Der angebotene Preis bezieht sich auf ein Jahr. Die Wartung während der Gewährleistungszeit ist vom Bieter für die Dauer der Gewährleistungszeit anzubieten. Die angebotenen Kosten werden bei der Wertung des Angebotes für die Dauer von vier Jahren gewertet. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Wartung während der Gewährleistung zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung besteht nicht. Die Wartungskosten für vier Jahre fließen in die Wertung des Angebotes ein, werden aber später separat beauftragt. Als Wartungsvertrag wird das Muster aus der AMEV "Wartung 20XX" zur Grundlage in der jeweils aktuellen Fassung gelegt.

4Jr EP.......................... GP ............................

Summe Bereich 01.01 Photovoltaikanlage mit Speicher, Netto: ...............................

Summe Titel 01 PV Anlage, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

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LV-Zusammenfassung

Martinusschule (315)

04 LV Photovoltaik

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel PV Anlage 27 ..............................

01.01 Bereich Photovoltaikanlage mit Speicher 27 ..............................

Summe LV 04 Photovoltaik

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung