[Seite 1]
VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme: Zu- und Ersatzbau
Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS
Offenes Verfahren (EU) (VOB)
Ausschreibung (Korrektur 2)
AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland
26.10.2026
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 2
6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 2
6-040_SBH_GMH EU & 20% Anlage Angebot_07 2024................................................................................. 6
6-031_Eigenerklärung VO 2014-833_04 2023................................................................................................. 9
6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 11
6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 14
6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024 SBH....................................................................... 16
6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 20
6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 22
6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 25
6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 26
6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 30
6-030 SBH GMH_Eignung EU_11 2024.......................................................................................................... 31
7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 39
Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 39
Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 40
Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 45
6-020_SBH EU Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4............................................................ 50
Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 55
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 56
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 199
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 200
Anlagen.................................................................................................................................................................... 201
i
[Seite 3]
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | SBH VOB OV 479-26 CS |
|---|---|
| Maßnahme | Zu- und Ersatzbau |
| Auftragsbezeichnung | Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster |
| Auftragsbeschreibung | Hinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Zu- und Ersatzbauten Schule Grützmühlenweg / Gymnasium Hummelsbüttel, Neubau Mensa/Sporthalle, Abbruch mit Schadstoffsanierung sowie Sanierung der Außenanlagen. --------------- Hier: PR-Fassade, Türen und Fenster --------------- Fenster und Aussentüren, PR-Fassade auf drei Baufeldern der zukünftigen Neubauten für Grundschule, Mensa und Gymnasium. |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen | Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Januar 2027; Fertigstellung ca. Oktober 2027 |
VERFAHREN
| Auftraggeber | SBH | Schulbau Hamburg |
|---|---|
| Liefer-/Ausführungsort | 22339 Hamburg |
| Leistungsart | Bauleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VOB/A) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein |
|---|---|
| Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann | |
| Zuschlagskriterium | Niedrigster Preis |
ANGEBOTE
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
|---|---|
| Nachlass | Ja |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Frist Bieterfragen | 06.11.2026 23:59 |
|---|---|
| Angebotsfrist | 10.11.2026 10:00:00 |
| Bindefrist | 11.01.2027 |
HINWEISE
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
1
[Seite 4]
VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht
Hinweise auf das Landesrecht
der Freien und Hansestadt Hamburg
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu
- Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
- Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
- sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
- umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
- Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
- Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
- Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
- Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
- Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.
Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:
1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.
2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.
2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.
Landesrecht – 11/2024 1 von 4
2
[Seite 5]
VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht
Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.
2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).
2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.
2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):
- Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.
Landesrecht – 11/2024 2 von 4
3
[Seite 6]
VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht
- Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
- Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
- Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
- Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
- Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
- Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
- Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.
2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.
3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.
4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.
5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).
Landesrecht – 11/2024 3 von 4
4
[Seite 7]
VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht
5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen
- die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
- die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.
6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.
Landesrecht – 11/2024 4 von 4
5
[Seite 8]
VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
Angebot
Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS
Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)
3 Preisangaben
Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Angebot | % |
3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Los 1 | % | |
| Summe Los 2 | % | |
| Summe Los 3 | % |
Angebot – 07/2024 1 von 3
6
[Seite 9]
VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
| Summe Los 4 | % | |
|---|---|---|
| Summe Los 5 | % | |
| Summe Los 6 | % | |
| Summe Los 7 | % | |
| Summe Gesamtangebot |
3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:
Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %
Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:
| Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag) | geschätzte Anzahl Stunden pro Los | Verrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter | Gesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter |
|---|---|---|---|
| 1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahr | xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx | xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx |
Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.
3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl
4 Ich/Wir erkläre(n), dass
• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;
• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.
Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.
• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;
Angebot – 07/2024 2 von 3
7
[Seite 10]
VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;
• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;
• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;
• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.
5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:
E-Mail-Adresse:
Telefax Nr.:
Telefon-Nr.:
6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)
Angebot – 07/2024 3 von 3
8
[Seite 11]
VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung
Zu- und Ersatzbau Maßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS
Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster Leistung:
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten
gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). (Für den Wortlaut des Artikel 5k Absatz 1 der o.g. Verordnung (VO) siehe Seite 2)
Bieter * Bietergemeinschaft*
Nachunternehmen * Lieferant*
-
Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass für mein/unser Unternehmen (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese) keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen.
-
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns verbindlich (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bauleistungen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
-
Ich/Wir versichern (zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen.
Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a VOB/A (EU) erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.
(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –
HINWEISE: • Nur wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Angabe des Namens der erklärenden Person in Textform. • In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich.
*zutreffendes bitte ankreuzen Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 1 von 2 9
[Seite 12]
VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung
Artikel 5k der VO lautet wie folgt:*
Abs. (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/ EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
Abs. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Abs. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
*Hervorhebungen durch Vergabestelle
Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 2 von 2 10
[Seite 13]
VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
Teilnahmebedingungen (TNB)
für die Vergabe von Bauleistungen
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-
Teilnahmebedingungen (TNB) – 04/2023 1 von 3 11
[Seite 14]
VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.
6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.
7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.
8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.
8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.
Teilnahmebedingungen (TNB) - 04/2023 2 von 3 12
[Seite 15]
VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
- die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.
Teilnahmebedingungen (TNB) – 04/2023 3 von 3 13
[Seite 16]
VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg
1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).
4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.
5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).
6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.
7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
8 Sicherheitsleistung (§ 17)
8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) – 04/2023 1 von 2
14
[Seite 17]
VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.
8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.
9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.
10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.
10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.
10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.
10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) – 04/2023 2 von 2
15
[Seite 18]
VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS
Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.
2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum).
spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. . spätestens 12 Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: 01/2027 (Datum).
2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. in Gesamtheit nach 246 Werktagen, entspr. Einzelfristen der Teilleistungen werde n. im weiteren definiert. spätestens Werktage nach
2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
-
Baufeld Grundschule und Mensa = spätestens 192 Werktage nach Aufforderung
-
Baufeld Mensa spätestens 126 Werktage nach Aufforderung = spätestens (Datum)
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort
-
= spätestens Werktage nach
-
= spätestens (Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
-
= Kalendertage
-
= von bis (Datum)
Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 1 von 4
16
[Seite 19]
VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.
3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag 3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.
Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.
4 Beschleunigungsvergütung
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.
4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen
-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag
4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.
5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.
6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:
6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.
6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und
- folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................
6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung
- folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................
6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:
werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 2 von 4
17
[Seite 20]
VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung digital 1 -fach und zugleich bei Poolarserver 1 -fach einzureichen.
Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.
7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.
Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde: SBH | Schulbau Hamburg
Dienststelle:
Leitzeichen:
22222 Hamburg.
Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.
Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.
Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.
8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.
9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Netto-Auftrags- summe.
Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 3 von 4
18
[Seite 21]
VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.
10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.
Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.
11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.
11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 4 von 4
19
[Seite 22]
VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz
Baumaßnahme: Zu- und Ersatzbau
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
- Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
- vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
- dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
- Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:
(Name und Anschrift des Nachunternehmers)
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.
Begründung für die Weitergabe:
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2
20
[Seite 23]
VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
-
Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
-
Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.
..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten
HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2
21
[Seite 24]
VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Erklärung des Nachunternehmers
HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!
Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS
Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:
-
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile
weitervergeben werden an
Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).
-
Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.
Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 22
[Seite 25]
VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.
Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.
-
Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
-
Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).
-
Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.
-
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren
- durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
- durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).
Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 23
[Seite 26]
VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
- Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.
.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 24
[Seite 27]
VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
Baumaßnahme: Zu- und Ersatzbau
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
-
Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
-
Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.
-
Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.
-
................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 25 Bietergemeinschaft - 04/2023
[Seite 28]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
PREISERMITTLUNGSBLATT 1:
ANGABEN ZUR KALKULATION
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB OV 479-26 C | Datum S |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Zu- und Ersatzbau | ||
| Angebot für Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster |
Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.
Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 | |
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen) | 0 |
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4
26
[Seite 29]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen *) | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4
27
[Seite 30]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
Teil B: KALKULATION über die Endsumme
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h 0 | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) | 0 |
x
x
x
x
x
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | |
|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | ||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0 | ||
| 0,00 | |||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | ||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | ||
| 2.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | ||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen *) | ||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | 0,00 |
| Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | |
|---|---|
| % | € |
| noch zu verteilen | 1) 0,00 |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4
28
[Seite 31]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||
| Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages | |||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||
| 0 x | 0,00 | ||||
| Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw. | |||||
| Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung | |||||
| An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||
| 3.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | ||||
| 3.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | ||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | 2) 0,00 | ||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3) | 0,00 |
1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4
29
[Seite 32]
VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2
PREISERMITTLUNGSBLATT 2:
AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB OV 479-26 CS | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Zu- und Ersatzbau | ||
| Angebot für Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster |
Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.
Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
| OZ des LV1) | Kurzbezeichnung der Teilleistung1) | Mengen- einheit1) | Zeit- ansatz Std.2) | Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne | Stoffe | Geräte3) | Nachunter- nehmer | Angebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8) | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 1.03.1 | Holz/Alu-Fenster, Typ A1.1 + A1.4 (M) | Stück | 0,00 | |||||
| 1.03.10 | Holz/Alu-Fenster, Typ H1.2, EI30, Innenh | Stück | 0,00 | |||||
| 1.03.19 | Brandschutz-Isoliervergla sung, F30/EI30 | m² | 0,00 | |||||
| 1.03.25 | hochdämmende Vorbau-Montagezarge 90x200 | m | 0,00 | |||||
| 1.03.26 | Außenfensterbank, Alu, T<330mm | m | 0,00 | |||||
| 1.04.1 | Alu-PR-Fassade, Süd | m² | 0,00 | |||||
| 1.04.6 | Zul. Alu-Glastürelmnt.,1flg,242 ,5x131cm | Stück | 0,00 | |||||
| 1.04.8 | Drehflügeltürantrieb, 1flg | Stück | 0,00 | |||||
| 1.05.4 | Alu-Tür, 2flg, 302 x 300cm | Stück | 0,00 | |||||
| 2.05.1 | Stahl-Glas-Tür, 2flg, 303 x 300cm | Stück | 0,00 | |||||
| 2.06.1 | Glasdach, PR-Bauweise, Aufsatzkonstr. | m² | 0,00 | |||||
| 2.06.3 | Brettschichtholz (BSH), Fichte,GL 28c Si | m³ | 0,00 | |||||
| 3.03.1 | Holz/Alu-Fenster, Typ B3.1M+ B3.2M | Stück | 0,00 |
- Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
- Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
- Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.
Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023
30
[Seite 33]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG
Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: Z u - und Ersatzbau
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 479-26 CS Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.
I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen
- bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
- bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.
Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:
• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU). Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)
Eignung – 11/2024 1 von 8 31
[Seite 34]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:
• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:
Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.
Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
Eignung – 11/2024 2 von 8 32
[Seite 35]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN
Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters
im Namen der Bietergemeinschaft
1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)
1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).
1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):
Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.
Eignung – 11/2024 3 von 8 33
[Seite 36]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.
Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
- wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
- Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
- rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder
Eignung – 11/2024 4 von 8 34
[Seite 37]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.
• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch
- Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
- die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG
2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
Eignung – 11/2024 5 von 8 35
[Seite 38]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
2.2 Sozialverträgliche Beschaffung
ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
- anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
- durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.
Eignung – 11/2024 6 von 8 36
[Seite 39]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
2.3 Nachhaltige Beschaffung
Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.
Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)
Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:
Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben
Eignung – 11/2024 7 von 8 37
[Seite 40]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).
4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)
• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Unterschriftsleistung:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.
(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –
HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 38
[Seite 41]
VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer Name und Sitz
und die Auftraggeberin
letztere vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Bauleistung |
Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.
Der Bürge Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von
EUR (in Worten: Euro)
an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift des Bürgen
Bürgschaft – 01/2018
39
[Seite 42]
Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für Vergabeverfahren
Vorwort
Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4
40
[Seite 43]
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-
genen Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.
Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
2 41
[Seite 44]
Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Identifikations- und Kontaktangaben,
zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.
Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.
Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-
den?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
Dienststellen der FHH
Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.
Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.
3 42
[Seite 45]
Vergabekammern/Gerichte
Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen
4 43
[Seite 46]
kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:
Haus-/Postanschrift:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
5 44
[Seite 47]
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt und Energie
Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur
Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten
1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren
Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.
2. Abfallrechtliche Grundlagen
Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.
Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.
Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.
Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen
45
[Seite 48]
- 2 -
werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.
3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.
Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.
Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.
Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.
Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.
Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.
Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.
Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus
46
[Seite 49]
- 3 -
entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.
Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.
Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-
materialien
Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.
5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).
Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]
47
[Seite 50]
- 4 -
Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.
Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)
Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:
Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]
Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]
Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]
Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)
6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.
48
[Seite 51]
- 5 -
Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.
7. Weitere Informationen
Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326
Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006 Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011 Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011 www.hamburg.de/abfall www.hamburg.de/gewerbeabfall www.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaelle www.hamburg.de/baugenehmigung
Stand: August 2019
KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz
- KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010
LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung
in der jeweils gültigen Fassung.
49
[Seite 52]
VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
Anlage zur Information zur Ausschreibung
Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:
Vergabe-Nr. : SBH VOB OV 479-26 CS Leistung: Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.
2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:
Sie sind erhältlich bei
3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):
Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).
Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).
5 Nachweise, Angaben, Unterlagen
5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;
Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 1 von 5 50
[Seite 53]
VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.
Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.
Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)
Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters
Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters
Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)
Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)
5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.
Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:
Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.
Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 2 von 5 51
[Seite 54]
VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
6 Aufteilung in Lose
nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind
nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:
Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an
abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)
Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).
Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 3 von 5 52
[Seite 55]
VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.
9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:
Preis Gewichtung in %
Weitere Kriterien Gewichtung in %
Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen
Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0
Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0 10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.
nicht zugelassen.
Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.
11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A):
11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg - Fax: 040/427310499
Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 4 von 5 53
[Seite 56]
VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
12 Sonstiges
13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion
Wartung
Instandsetzung
13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.
13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.
Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 5 von 5 54
[Seite 57]
Stand 11.04.2024
Merkblatt
Umsatzsteuer
- Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
- Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
- Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
- Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
- in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
- Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
- Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
- Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.
55
[Seite 58]
LEISTUNGSVERZEICHNIS 26.10.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: SBH VOB OV 479-26 CS - Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Hinweis Allgemeine Baubeschreibung
-
Bauvorhaben Neubau, Abriss und Umbau Schule Grützmühlenweg und Gymnasium Hummelsbüttel Grützmühlenweg 38 bzw. Hummelsbütteler Hauptstraße 107, 22339 Hamburg
-
Bauherr SBH | Schulbau Hamburg An d. Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
-
Baugrundstück Anschrift: Grützmühlenweg 38 bzw. Hummelsbütteler Hauptstraße 107, 22339 Hamburg Liegenschaftsbezeichnung: Hamburg, Gemarkung Hummelsbüttel Flurstücknummer: Flurstück 4382 Fläche in qm: 42.337 m2 (gesamtes Schulareal)
Das Baugrundstück ist in drei Baufelder unterteilt: Baufeld 1: Neubau Grundschule BGF Fläche in qm: 5.086 m2 BRI in m3: 23.229 m3
Baufeld 2: Neubau Gymnasium BGF Fläche in qm: 5.842 m2 BRI in m3: 26.662 m3
Baufeld 3: Neubau Mensa inkl. Zweifeldsporthalle BGF Fläche in m2: 2.639 m2 BRI in m3: 17.921 m3
- Beschreibung des Vorhabens
4.1 Allgemeines Die Freie und Hansestadt Hamburg, Schulbau Hamburg, plant die Revitalisierung des Schul-Doppelstandorts Grützmühlenweg 38 / Hummelsbütteler Hauptstraße 107 in 22339 Hamburg. Im Rahmen von umfangreichen Abriss-, Umbau- und Neubaumaßnahmen sollen auf dem Grundstück zwei neue Schulgebäude (Grundschule, Gymnasium) und eine Mensa inkl. Sporthalle errichtet sowie neue Sport- und Parkplätze angelegt werden.
Auf dem Grundstück befinden sich derzeit mehrere Gebäude, welche als Klassen-, Fachklassen- und Verwaltungsgebäude dienen, sowie zwei Sporthallen, ein Sportplatz und eine Vorschule. Ferner sind im Nordosten und Südosten Parkplätze sowie Spielbereiche vorhanden. Durch den bauseitigen Abriss einzelner, Bestandsgebäude entsteht ein nördlicher, dem Gymnasium zugeordneter und ein südlicher Campusbereich, welcher zur Grundschule gehört.
Leistungsverzeichnis - 1/143 56
[Seite 59]
An das Grundstück grenzt im Norden der Poppenbütteler Weg, im Osten die Hummelsbüttler Hauptstraße und im Süden der Grützmühlenweg. Eine Bebauung aus Lager- und Produktions- sowie Büro- und Geschäftsgebäuden grenzen im Südwesten und Westen an das Grundstück. Teils dichter Baumbestand, speziell im Norden, umläuft das Gelände, bzw. ist auf dem Gelände vorhanden. Die Hauptzugänge zum Schulareal erfolgen von Süden über den Grützmühlenweg und von Osten, von der Hummelbütteler Hauptstraße aus.
Außerhalb der Bestandsbebauung ist das Grundstück vorwiegend mit Pflaster bzw. Gehwegplatten versiegelt sowie mit teils ausgedehnten Grünstreifen versehen. Im Osten des derzeitigen Verwaltungsgebäudes ist eine Spielfläche aus Sand vorhanden. Die beiden vorhandenen Parkflächen im Nordosten und Südosten des Geländes sind mit Pflaster versiegelt. Die Platzierung der Neubauten auf den vorhandenen Freiflächen ermöglichen einen Bauablauf für Neubau und späterem Abriss auf dem Gesamtgelände. Temporäre Zwischenlösungen sind nicht vorgesehen.
4.2 Bauphasen Es wurde ein Bauphasenkonzept erstellt, was den schrittweisen Abriss der alten Schulgebäude und die parallel entstehenden Neubauten vorsieht. Dabei ermöglicht das große Schulgelände Abrisse und Neubauten im laufenden Schulbetrieb beider Schulen.
Alle vorbereitenden Maßnahmen wie Baumfällungen, Rückbauten von Spielgeräten und Fahrradständern etc. sowie der Abbruch des leergezogenen Hausmeister-Wohnhauses und Vorschulgebäudes sind bereits erfolgt.
Der Umzug und Abbruch der Bestandsgebäude u.a. das Verwaltungsgebäude, das mittige Doppel-H-Gebäude der derzeitigen Grundschule, die Oberstufen- und Fachklassengebäude sowie die 1-Feld Sporthalle erfolgen nach Fertigstellung der jeweiligen Neubauten.
4.3 Allgemeine Angaben zu den 3 Baufeldern Anlagen im Baubereich Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der eigenen Leistung, im Bereich der Baustelle, der Baugruben etc., ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen zu verschaffen. Wenn erforderlich, versichert sich der AN vor Arbeitsbeginn, dass alle Leitungen vom Netz getrennt und verschlossen sind. Schäden oder Haftungsansprüche Dritter, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, gehen zu Lasten des AN. Alle Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen Kanälen etc. sowie Verkehr und Lagerungen im Bereich der Baustelle sind mit Vorsicht auszuführen.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Nahezu umlaufend um das Gelände, sowie auf dem Gelände sind diverse Sielleitungen verlegt. Diese werden teilweise umverlegt. Die Trafo-Station befindet sich im Zufahrtsbereich zur BE Gymnasium.
Untergrundverhältnisse (Geologische Verhältnisse) Das Baufeld befindet sich im Bereich Hamburger Geest. Letztendlich ist diese oberflächennah durch holozäne Sande sowie Geschiebeablagerungen (Mergel) gekennzeichnet. Unterlagert werden diese durch Lauenburger Ton, Glimmerton, Braunkohlesande und Hamburger Ton. Aufgrund des inhomogenen Baugrunds, der neben organischen Weichschichten auch aufstauendes
Leistungsverzeichnis - 2/143 57
[Seite 60]
Sickerwasser birgt, erhalten alle Neubauten eine Ringdränage.
Baumbestand Auf dem Schulcampus hat der Erhalt bestehender Bäume einen hohen Stellenwert. Ebenso sind für die gesamte Bauzeit Maßnahmen zum Schutz der Vegetation (Wurzel-, Stamm- und Baumkronenschutz) erforderlich. Für Fragen zum Baumschutz oder zur eventuell erforderlichen Baumschutzmaßnahmen ist das zuständige Grünflächenamt Wandsbek oder die durch die AG beauftragte Baumschutzgutachterin zu kontaktieren.
Kampfmittelerkundung Gemäß Gefahrenerkundung/Luftbildauswertungen vom 06.09.2022 in Anlage ist auf dem Baugrundstück nicht mit Kampfmitteln zu rechnen. Die ausgewiesenen Flächen werden nicht als Verdachtsfläche gemäß )1 (4) Kampfmittel VO eingestuft und Maßnahmen nach )6 (2) Kampfmittel VO sind daher nicht notwendig.
Die ausgewiesenen nördlichen Flächen im stark bewaldeten Teil des Grundstücks, werden als Verdachtsfläche gemäß )1 (4) Kampfmittel VO mit Kampfmittelverdacht (allgemeiner Blindgängerverdacht) eingestuft. Da diese Flächen unbebaut bleiben, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Schutzbereiche und Objekte Bei der Durchführung der Baumaßnahme ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen zu beachten (BImSchG). Aufgrund der Bestandsbebauung sind Erschütterungsarbeiten auf ein Minimum zu beschränken. Lärm- und Staubschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten. Die Forderungen des Bundesimmissionsschutzes und die - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- und Geräuschimmissionen - sind zu erfüllen. Für die Baustelle gelten die Immisionswerte für reines Wohngebiet: Tagsüber: 50 dB (A) Nachts: 35 dB (A) Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr.
Die Belästigungen im Baustellenbereich, an/ auf den Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. sind bei den Arbeiten und Transporten auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Auf die TRGS 559 (Mineralischer Staub) und deren Einhaltung wird ausdrücklich verwiesen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten.
4.4 Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit Die Neubauten sind als Effizienzhaus 40 geplant. Außerdem soll für die Neubauten eine Zertifizierung nach DGNB/QNG erfolgen.
4.5 Angaben zu den BE-Flächen Für jedes Baufeld gibt es eine eigene Baustelleneinrichtungsfläche, siehe BE-Planung.
Container, Lagerflächen, Flächen für die BE für eigene
Leistungsverzeichnis - 3/143 58
[Seite 61]
Leistung Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse auf den Baufeldern, sind grundsätzlich keine eigenen Container der Gewerke zugelassen. Auf der Baustelleneinrichtungsfläche östlich des Baufeldes 1 (Neubau Grundschule) ist eine TU-Containeranlage, bestehend aus Büro-, Mannschafts-/Umkleide- und Aufenthaltscontainer sowie Sanitärcontainer zur Nutzung aller Gewerke vorgesehen. Je nach Baufortschritt und Bedarf werden die Container vom AG gestellt und durch ein vom AG beauftragten Unternehmen koordiniert. Bedarfe des jeweiligen Gewerks sind rechtzeitig anzumelden. Die Container sind besenrein zu halten, pfleglich zu behandeln und verursachte Schäden der Auftraggeberin eigenständig anzuzeigen. Fenster sind vergittert ausgeführt. Das Umfeld der Anlage ist im Rahmen der übergreifenden Videoüberwachung mit abgedeckt. Eine gesonderte Versicherung für die Anlage und bewegliche / unbewegliche Gegenstände in dieser wird bauseitig nicht abgeschlossen. Vorbeschriebene TU-Containeranlage, bestehend aus Büro-, Mannschafts-/Umkleide- und Aufenthaltscontainer, wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. In den jeweiligen Baufeldern werden Sanitärcontainer gem. Baustelleneinrichtungsplanung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Der Bedarf an Stellflächen für Materialcontainer, Materialbuden und Baustofflager sind vorab beim AG und der OÜ anzumelden und dürfen nur nach einem von der Objektüberwachung genehmigten Einrichtungsplan errichtet werden. Nicht genehmigte Belegungen sind auf Verlangen sofort und ohne Entschädigung zu räumen. Bei befristeten Platzanweisungen hat die Objektüberwachung das Recht, falls es der Baufortschritt erfordert, Räumungen zu verlangen. Schlafunterkünfte dürfen auf dem Gelände nicht eingerichtet werden.
Eine zweite Containeranlage mit Besprechungs- und Bürocontainern AG/OÜ ist westlich des Mensaneubaus an der Dreifeldsporthalle vorgesehen.
Es stehen Lagerflächen auf den jeweiligen BE-Flächen der Baufelder zur Verfügung. Zur reibungslosen Durchführung der Arbeiten ist auf der Baustelle eine klare und angemessene Verteilung der Freiflächen erforderlich. Die Zu- und Abfahrten sind in sauberem Zustand zu halten und dürfen nicht als Lagerplatz verwendet werden.
Bauzaun Die jeweiligen Baufelder sind umlaufend mit einem Bauzaun, teilweise Baumschutzzaun gesichert. Die Toranlagen sind vor dem täglichen Arbeitsbeginn vom AN zu öffnen und nach Arbeitsende wieder zu schließen.
Gerüste Für die Durchführung der Maßnahme werden vom AG Außen- und Innengerüste sowie pro Baufeld ein Bauaufzug gestellt.
Baukräne Baukräne sind in ausreichender Anzahl auf jedem Baufeld vorgesehen. Das Schwenken von Lasten über Schulhofflächen ist verboten, Lasten dürfen ausschließlich innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche von den Kränen verhoben werden. Das Umsetzen der Baustoffe auf das Baufeld und umgekehrt ist durch den AN in Eigenregie, mittels bauseitig zur Verfügung stehenden Baukran (Baukranführer) auszuführen.
Leistungsverzeichnis - 4/143 59
[Seite 62]
Verkehrssicherung Maßnahmen zur Verkehrssicherung in den öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen bauseits, durch AG. Öffentliche Verkehrsflächen, insbesondere Einfahrten, Einfriedungen, Gehwege und Randsteine sind bei der Ausführung zu schützen. Bereits bestehende Beschädigungen sind vor Arbeitsbeginn zu dokumentieren und bei der Objektüberwachung (OÜ) und der Behörde anzuzeigen. Nachweislich beschädigte Bereiche/ Flächen sind durch den AN mit Neumaterial zu ersetzen.
Baustelleneinrichtung (BE) Der AN sichert den ordnungsgemäßen und fachgerechten Zustand und Umgang mit der BE während seiner laufenden Arbeiten zu. Eine Beschädigung der Sicherungsanlagen obliegt einer sofortigen Meldepflicht, beabsichtigte Änderungen sind beim AG bzw. dem zuständigen Gewerk rechtzeitig zu beantragen. Während der Materialtransporte von und zur Baustelle sind alle genutzten Verkehrswege ständig von Verschmutzungen freizuhalten. Die Unterhaltung der Wege ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Parkraum / Baustellenparken Das Abstellen und Parken sämtlicher Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Neubauvorhaben sind ausschließlich auf den hierfür ausgewiesenen Parkflächen innerhalb des Baufeldes zulässig. Die Parkflächen auf und im Umfeld des Kindergartengeländes sowie der Bereich der Zufahrt zum Hummelsbüttler Sportverein dürfen nicht als Parkmöglichkeit genutzt werden. Weitere Parkflächen stehen nördlich des Rings 3 zur Verfügung.
Abfälle Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Schütt- und Müllentsorgung ist die tägliche Pflicht des AN. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Entsprechende Nachweise sind abzugeben.
- Ende der Baubeschreibung Allgemein -
Hinweis Gebäudebeschreibung Neubau Baufeld Grundschule
- Baurechtliche Klassifizierung gemäß )2(3) HBauO Der hier beschriebene Neubau der Grundschule ist gemäß HBauO ) 2 Absatz 4 ein Sonderbau und entspricht gemäß Absatz 3 mit einer Höhe OKFF 2.OG von
- 8.67 m und Nutzungseinheiten > 400 m2, der Gebäudeklasse 5 (siehe Brandschutzkonzept).
- Beschreibung Schulstandort Die neue Grundschule wird im Süden des Grundstücks, bzw. östlich des bestehenden Verwaltungsgebäudes errichtet. Der Neubau besteht aus drei gegeneinander versetzten Gebäudeteilen mit zwei bzw. drei Geschossen. Der Haupteingang im mittleren, dreigeschossigen Baukörper ist zurückgesetzt in einer Arkade. Westlich und nördlich des Neubaus entsteht auf dem südlichen Teil des Campus, nach Abriss der Bestandsgebäude (Verwaltung und Doppel-H), der Schulhofbereich der Grundschule mit differenzierten
Leistungsverzeichnis - 5/143 60
[Seite 63]
Spiel- und Sportangeboten.
-
Gebäudekonstruktion und Materialien Das Grundschulgebäude ist als Massivbau auf einer steifen Sohlplatte mit Frostschürze geplant. Das Tragwerk besteht aus tragenden Außenwänden in Kombination mit einem Stahlbeton-Skelett innen. Nichttragende Innenwände sind als Trockenbaukonstruktionen vorgesehen. Die Fassade ist im EG bis zur Fensterbrüstung im bzw. im mittleren Baukörper bis zu den Obergeschossen mit einem hellen Verblendstein geplant. Darüber wechselt die Fassadenbekleidung zu einer profilierten Holzverschalung. Die Fenster sind als Holz-Alu-Elemente vorgesehen.
-
Angaben zur BE-Fläche Die Baustelle wird vom Grützmühlenweg erschlossen. Dort befinden sich die Be- und Entladezonen, siehe BE-Planung. Der Bestandsparkplatz und weitere Bereiche der späteren Parkplatzerweiterung stehen als BE-Fläche zur Verfügung. Gleichzeitig ist hier die Containeranlage für die Gewerke Container vorgesehen. Der östliche Bereich ist als PKW-Stellplatzfläche mit Höhenbeschränkung nutzbar. Die BE-Fläche wird über den Grützmühlenweg erschlossen. Im Norden zwischen Baufeldrand und Bestandsgebäude ist eine temporäre Zuwegung für SchülerInnen über die gesamte Bauzeit sicherzustellen. Hinweis: Die Gründungsfläche des Neubaus reicht bis. ca. 5,0 m an den öffentlichen Gehweg heran. Es entseht eine Böschungskante.
Hinweis Gebäudebeschreibung Neubau Baufeld Gymnasium
- Baurechtliche Klassifizierung gemäß )2(3) HBauO Der hier beschriebene Neubau des Gymnasiums, ist gemäß HBauO ) 2 Absatz 4 ein Sonderbau und entspricht gemäß Absatz 3 mit einer Höhe OKFF 3.OG von
- 12.75 m und Nutzungseinheiten > 400 m2, der Gebäudeklasse 5 (siehe Brandschutzkonzept).
-
Beschreibung Schulstandort Der Neubau des Gymnasiums entsteht im Nordosten des Grundstücks und wird am jetzigen Zugang von der Hummelsbütteler Hauptstraße verortet. Hier entstehen ein Vorplatz am Haupteingang sowie weitere Freibereiche, die den Neubau mit den restlichen Gebäuden des Schulgeländes (Doppel-H-Gebäude, die neue Mensa und die bestehende 3-Feldsporthalle) verbinden. Im nordwestlichen Bereich des Campus entsteht nach Abbruch der Bestandsgebäude eine Freifläche für Schulhof- und Außensportflächen.
-
Gebäudekonstruktion und Materialien Der Neubau des Gymnasiums ist als Massivbau mit einer Tiefgründung geplant und erhält eine Ringdränage. Das Tragwerk besteht aus tragenden Außenwänden in Kombination mit einem Stahlbeton-Skelett innen. Nichttragende Innenwände sind als Trockenbaukonstruktionen vorgesehen. Die Fassade ist im EG mit einem hellen Verblendstein geplant. Darüber wechselt die Fassadenbekleidung zu einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade aus Aluminium-Verbundplatten. Die Fenster sind als Holz-Alu-Elemente vorgesehen. Wo erforderlich, ist ein außenliegender Sonnenschutz mit Fallarmmarkisen (Markisoletten) vorgesehen.
-
Angaben zur BE-Fläche Die geplante Baustellenzufahrt von der Hummelsbütteler Hauptstraße erschließt die Baustelleneinrichtungsfläche östlich und verläuft parallel zur Feuerwehrzufahrt und der Zuwegung des
Leistungsverzeichnis - 6/143 61
[Seite 64]
Schulhofes. Im Norden grenzt ein Erdwall mit dichtem Baumbestand an das Baufeld. Hier wird zusätzlich eine temporäre Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer von der Kreuzung Poppenbütteler Weg, Ecke Hummelsbütteler Hauptstraße neu hergestellt. Hinweis: Die Gründungsfläche des Neubaus reicht nahe an den öffentlichen Gehweg heran und es entsteht eine Böschungskante.
Hinweis Gebäudebeschreibung Neubau Baufeld Mensa/Sporthalle
-
Baurechtliche Klassifizierung gemäß )2(3) HBauO Der hier beschriebene Neubau der Mensa ist gemäß HBauO ) 2 Absatz 4 ein Sonderbau und entspricht gemäß Absatz 3 der Gebäudeklasse 5 (siehe Brandschutzkonzept).
-
Beschreibung Schulstandort Der Neubau der Mensa mit Zweifeldsporthalle wird im zentralen, südlichen Teil des Grundstücks nach Abriss der dort befindlichen Vorschule errichtet. Das Gebäude ist als zweigeschossiger Bau geplant. Im Erdgeschoss befindet sich die Mensa und im Obergeschoss die Zweifeldsporthalle für die Grundschule.
-
Gebäudekonstruktion und Materialien Wie das Gymnasium, ist auch das Gebäude Mensa/Sporthalle mit einer Tiefgründung geplant und erhält eine Ringdränage. Das Gebäude ist als Massivbau konzipiert. Das Dachtragwerk der Sporthalle ist wegen der großen Spannweiten mit Holzleimbindern und einer Dachdeckenkonstruktion aus Trapezblechprofilen vorgesehen. Wie auch bei den beiden Schulgebäuden sollen hier Holz-Alu-Fenstern eingebaut werden.
-
Angaben zur BE-Fläche Die geplante Baustellenzufahrt vom Grützmühlenweg erschließt die Baustelleneinrichtungsfläche südlich und verläuft parallel zum Verwaltungsgebäude und dem Fußweg. Die Zufahrt dient während der Bauzeit auch als Feuerwehrzufahrt. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse auf dem Baufeld, können Schüttguttransporte mit Schwerlasttransportern (40t) nur unter hohen Rangierarbeiten erfolgen. Dies ist bei Anlieferungen von Materialien und Baustoffen zu berücksichtigen. Verlassen Lastkraftwagen das Gelände rückwärts, ist zwingend und unbedingt mit Einweisern zu arbeiten. Entsprechendes Personal ist dafür zu berücksichtigen.
Hinweis Angaben zur Ausführung
Bauzeit, Termine, Bauablauf Der AG behält sich vor, die Leistung gem. )5 Abs. 2 VOB/ B abzurufen. Der AN hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Die Ausführungszeiten sind den vertraglichen Unterlagen zu entnehmen.
Ausführungsgrundlage Alle Arbeiten sind entsprechend: der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und Teil C, den Deutschen Normen DIN, den europäischen Normen EN,
Leistungsverzeichnis - 7/143 62
[Seite 65]
den Eurocodes und deren entsprechenden nationalen Anhänge sowie gem. den geltenden Vorschriften und technischen Regelwerken, den Herstellervorschriften und den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik jeweils in der neuesten und gültigen Fassung auszuführen.
Es wird auf die Einhaltung der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach UVV-Vorschriften und den behördlichen Bestimmungen hingewiesen. Die Unfallverhütungsvorschriften - Bauarbeiten- (GUV-V C 22) sind zu beachten. Insbesondere wird zudem auf die notwendige CE-Kennzeichnungen der Produkte verwiesen sowie auf die Einhaltung der RAL-Prüfbestimmungen. Zudem sind die Verarbeitungsempfehlungen und Vorschriften der entsprechenden Produkthersteller einzuhalten.
Technische Bearbeitung, Grundlagen Auf der Grundlage der in der Anlage aufgelisteten Pläne (Ausführungsplanung), den Angaben aus den Bodengrundgutachten, der Statik etc. hat der Auftragnehmer sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen und Nachweise für die Herstellung der beschriebenen Leistung zu erbringen. Diese sind, unaufgefordert und rechtzeitig den Architekten, Fachingenieuren und Prüfstatiker zur Freigabe und Prüfung dem Prüfstatiker vorzulegen.
Maßangaben im Leistungsverzeichnis und in den beigefügten Plänen verstehen sich als Rohbau- und Rastermaße, etc. gemäß Entwurfs- und Ausführungsplanung. Vor Beginn der Werkerstellung sind vom AN, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten auf Basis der bauseitigen Höhenbezugspunkte und übergebenen 2 Hauptachsen verantwortlich auszuführen.
Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit Planern so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können.
Bauablauf Aufgrund der terminlichen Zwangspunkte und Eintaktung anderer Gewerke ist die Herstellung der Leistung mit der OÜ abzustimmen. Die Hinweise aus der Fachplanung, Gutachten etc. bzgl. des Bauablaufs sind zu beachten. Der AN koordiniert eigenverantwortlich seine eigenen und sämtliche von ihm beauftragten Gewerke. Es finden regelmäßige Baubesprechungen mit verantwortlichen Vertretern des AN, der OÜ und des AG statt. Der AN hat, entsprechend der Terminvorgabe vor Ort, verpflichtend teilzunehmen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistung immer ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zeitliche Trennungen von einzelnen Leistungen, die sich aus dem Bauablauf oder dem Baufortschritt ergeben, werden nicht separat vergütet.
Hinweis: Die Bauarbeiten sind während des laufenden Schulbetriebes (ausgenommen Hamburger Schulferien) auszuführen. Arbeiten oder Anlieferungen, die den Schulbetrieb in irgendeiner Weise beeinträchtigen können, sind mind. 2 Wochen vorher der OÜ und der Schulleitung anzumelden.
Stoffe, Bauteile
Leistungsverzeichnis - 8/143 63
[Seite 66]
Der AG behält sich vor, zur Aufklärung des Angebotsinhaltes oder im Zuge der Ausführung weitergehende detaillierte Produktbeschreibungen, Muster u.a. anzufordern.
Winterbau Ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren, soweit nicht anderweitig beschrieben.
Beweissicherung Eine Beweissicherung für die Bestandsgebäude auf der Schulbelegenheit erfolgt nicht. Verschiedene nahegelegene Bestandsgebäude werden baugutachterlich erfasst und ggfs. mit Rissmonitoren und Gipsmarken versehen. Sollten im Bauablauf weitere Maßnahmen zur Beweissicherung notwendig werden (z.B. Beschwerden der Anlieger, Straßenunterhaltungsträger usw.), ist dies unverzüglich der AG zu melden. Entsprechende Maßnahmen werden dann unmittelbar durch den AG veranlasst und durch einen Gutachter durchgeführt.
Sicherungsmaßnahmen Sämtliche Sicherungsmaßnahmen bezüglich der Ausführung der eigenen Leistung obliegen dem AN. Hinweis zu Sicherungsmaßnahmen der Baumaßnahme: Mobile Brandmeldeanlage und Kameraüberwachung aller Baufelder erfolgt über das Gewerk Baustelleneinrichtung. Arbeitseinsätze außerhalb der regulären Tagesarbeitszeit sind rechtzeitig vorher anzukündigen.
Baulärm / Erschütterungen Der AN hat dafür zu sorgen, dass alle Geräusche verhindert werden, die vermeidbar sind. Er muss ferner Vorkehrungen treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Es sind die Grenzwerte und Vorgaben der AVV Baulärm und des Bundesimmissonschutzgesetzes einzuhalten. Es sind alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Zu beachten sind weiterhin, unter anderem, die behördlichen Auflagen über den Einsatz von Geräten und Maschinen mit dem Umweltzeichen - blauer Engel, weil lärmarm -, gemäß RAL ZU 53, sowie die 32. Verordnung zur Durchführung des BlmSchG.
Hinweis: Laute Musik ist auf der Baustelle untersagt! Sämtliche Arbeiten sind mit größtmöglicher Rücksicht auf andere Gewerke sowie auf Anwohner und den Schulbetrieb durchzuführen. Geräuschintensive Arbeiten sind der Schulleitung im Vorwege, spätestens am Vortag anzumelden.
SiGeKo Der AG wird die - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - (Baustellenverordnung) in dem jeweils erforderlichen Umfang umsetzen, einen Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) und eine Baustellenordnung erstellen sowie einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellen. Die Sorgfaltspflicht und Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter bleibt für den AN bestehen. Das Arbeitsschutzgesetz bleibt voll wirksam. Ebenso
Leistungsverzeichnis - 9/143 64
[Seite 67]
die Sicherheitsabstimmung mit anderen parallel arbeitenden Gewerken. Der AN hat den SiGe-Plan und Baustellenordnung zu beachten und seine Mitarbeiter, Lieferanten und Nachunternehmer darüber zu unterweisen. Ein Schriftlicher Nachweis über die Unterweisung der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter ist beizulegen. Der AN hat die Punkte der Besprechungsprotokolle in Hinblick auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Die Anordnungen der OÜ und des SiGeKo sind Folge zu leisten. Montage- und Arbeitsanweisungen für potenziell gefährliche Arbeiten und Montagen sind in jedem Fall dem SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen und der OÜ zu übergeben. Der AN hat auf der Baustelle die erforderlichen Nachweise, gem. gesetzlichen Bestimmungen, aller zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel und Geräte vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Arbeitsmittel ohne Prüfung dürfen nicht eingesetzt werden. Folgende erforderlichen Unterlagen sind durch den AN dem SiGeKo vorzulegen: Liste der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter (eigene oder fremde), Subunternehmer etc. Gefährdungsanalysen Sicherheitsingenieur des AN Ersthelfer auf der Baustelle inkl. Angaben der 1. Hilfe Ausrüstung Einholung der Genehmigung zum Arbeiten am offenen Feuer Es sind vorgegebene Formulare des AG zu verwenden. Baustellenzu- und -ausfahrten sind permanent geschlossen zu halten und nur für einen erforderlichen Zeitraum zu öffnen. Querungen des Verkehrs sind so zu sichern, dass zu keiner Zeit eine Gefährdung von der Baustelle und deren Verkehr ausgeht. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und nachzuweisen. Die Sozialversicherungsnachweise der an der Baustelle Beschäftigten sind mitzuführen.
Baustellenordnung Für die Gesamtbaumaßnahme besteht eine Baustellenordnung. Die Baustellenordnung ist Vertragsbestandteil. Der AN hat seine Beschäftigten bezüglich der Baustellenordnung zu unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Baustellenordnung durch Beschäftigte des AN erfolgt eine einmalige Verwarnung gegenüber dem AN. Beim wiederholten Verstoß und nach erfolgter Verwarnung werden die entsprechenden Beschäftigten der Baustelle verwiesen. Der AN kann aus dem Verweis wegen Nichtbeachtung der Baustellenordnung keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten etc.) gegenüber dem AG ableiten und ist uneingeschränkt zur Vertragserfüllung verpflichtet. Die Baustellenordnung des SiGeKo wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt.
Vermessungsleistungen / Aufmaßverfahren / Abrechnung Die örtlichen Aufmaße, die Aufbereitung der Daten, die Massenermittlung und die Abrechnung hat auf Grundlage der REB-VB 23.003 allgemeine Bauabrechnung zu erfolgen. Ordnungszahlen aus anderen Titeln sind übergreifend auf alle Abschnitte des gesamten Leistungsverzeichnisses anzusetzen. Sind in den einzelnen Abschnitten die entsprechenden Positionen für die Abrechnung einer Leistung nicht vorhanden, so sind zutreffende Leistungspositionen (falls vorhanden) aus anderen Abschnitten gültig. Diese führen zu keinem zusätzlichen Vergütungsanspruch.
Prüfungen Sofern für die zur Verwendung der Baustoffe Eignungsprüfungen und/oder Eignungsbeurteilungen/ -nachweise sowie Zulassungsbescheide erforderlich
Leistungsverzeichnis - 10/143 65
[Seite 68]
sind, sind diese rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor der ersten Verwendung des Baustoffes, dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Baubegleitende Eigenüberwachungsprüfungen sind gemäß den gültigen Regelwerken auszuführen. Abnahmeprüfungen in Begleitung einer gutachtlichen Überwachung sind stichprobeartig an statisch relevanten Bauteilen auszuführen.
Werbung Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Müllentsorgung Es ist auf eine abfallarme Baustelle hinzuarbeiten, z.B.: Just in Time Anlieferung, Arbeitstägliche Entsorgung, Ggf. gesammelte Ablage von Lieferscheinen zur Entsorgung als Nachweise, Fotodokumentation, Entleerung der Entsorgungsmulden in den Baustellen Randarbeitszeiten.
Über den grundsätzlichen Wunsch nach geordneten Baustellenverhältnissen hinaus besteht besonderer Bedarf im Rahmen der DGNB/QNG-Zertifizierung (Bauteil Grundschule), siehe unter Anforderungen QNG / DGNB Grundschule. Die letztgenannten Anforderungen sind priorisierend zu beachten.
Abrechnung Die Abrechnungen sind getrennt nach Baufeld/Gebäude aufzustellen: 22-0756 Grundschule Grützmühlenweg 22-0758 Gymnasium Hummelsbüttel 23-1487 Mensa und Zweifeldsporthalle
- Ende der Angaben zur Ausführung, Allgemein -
Hinweis Anforderungen QNG / DGNB
- Allgemeine Vorbemerkungen für nachhaltiges Bauen gemäß DGNB & QNG Um dem Thema - Nachhaltiges Bauen - gerecht zu werden, ist eine Zertifizierung der Bauwerke nach dem deutschen Gütesiegel der DGNB Version NBI18 mit dem Zertifizierungsziel - Gold - in der zur Anmeldung des Projektes gültigen Fassung geplant. Darüber hinaus ist eine Förderung nach KfW - Klimafreundlicher Neubau mit QNG - (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit dem Zertifizierungsziel - QNG Plus - in der zur Anmeldung des Projektes gültigen Fassung vorgesehen.
Der Auftragnehmer (im Weiteren AN abgekürzt) verpflichtet sich, zur Erreichung der Zertifizierungsziele mit den beschriebenen Maßnahmen beizutragen.
Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und die dort genannten Anforderungen sind zwingend einzuhalten: Anlage 1 BaustelleBauprozess Anlage 2 LV-Anlage_DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr- 14.09.2023
- Bauökologische Materialanforderungen
Leistungsverzeichnis - 11/143 66
[Seite 69]
2.1 Bauökologische Materialanforderungen nach DGNB (siehe Anlage 2 LV-Anlage_DGNB_QS3) Das Ziel ist die Einhaltung festgelegter Materialqualitäten, die dokumentiert und dem AG nachgewiesen werden müssen. Der AN wählt eigenverantwortlich und selbstständig seine Baumaterialien im Abgleich zu den geforderten Materialqualitäten aus und baut diese ein.
Dafür sind alle gefährdenden oder schädigenden Werkstoffe, (Bau-) Produkte sowie Zubereitungen, die Mensch, Flora und Fauna beeinträchtigen bzw. kurz-, mittel- und / oder langfristig schädigen können, zu reduzieren, zu vermeiden bzw. zu substituieren zur Einhaltung nachfolgender Qualitätsstufe aus dem DGNB-System.
Das angesetzte Ziel ist: Qualitätsstufe 3 (QS 3) Die Qualitätsstufe ist im Kriterium ENV1.2 ausführlich beschrieben. Bei Bedarf kann das Kriterium über den zuständigen Auditor eingesehen werden.
2.2 Einzureichende Dokumente / Nachweise Für alle vom AN verwendeten Baustoffe und Bauelemente sind dem Bauherrn/ Bauherrnvertreter und der Bauleitung nachfolgende Dokumente als Nachweis der Materialqualitäten digital (PDF-Dateien, i.d.R. nicht älter als 1 Jahr) vorzulegen:
Sicherheitsdatenblätter (SD,SDB) Technische Datenblätter (TD,TDB) Umweltproduktdeklarationen (EPD) Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen (HE) Und weitere wie Nachhaltigkeitsdatenblätter Flächenangabe des eingesetzten Produkts in m2 und ggf. Materialdicke Emissionsnachweis (nicht älter als 5 Jahre)
Dazu zählen auch Produktdatenblätter und Technische Merkblätter, die ebenfalls digital vorzulegen sind.
2.3 Deklaration Alle vorgenannten Datenblätter sind zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf mindestens
20 Arbeitstage vor Einbau bzw. 20 Tage vor Bestellung
durch den AN zu übergeben.
- Anforderungen nach QNG 3.1. Allgemeine Erläuterungen Der Bauherr strebt neben der DGNB-Zertifizierung eine Förderung nach KfW "Klimafreundlicher Neubau mit QNG" (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) an. Es gelten die in den nachfolgenden Dokumenten aufgeführten Voraussetzungen mindestens der Variante "QNG-Plus", in der zur Anmeldung des Projektes gültigen Fassung (es gilt das BzA-Anmeldedatum bei der KfW des Energie Effizienz Experten), die zwingend einzuhalten sind. Sollte der AN diese nicht einhalten, wird keine Förderung gewährt: Anlage 3.1 QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr- 14.09.2023
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die dort genannten Anforderungen, die er beeinflussen kann (maßgeblich das Material), zwingend umzusetzen. Das Ziel ist insbesondere die Einhaltung festgelegter Materialqualitäten (s. Anlage 3.1 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1), die dokumentiert und dem AG
Leistungsverzeichnis - 12/143 67
[Seite 70]
nachgewiesen werden müssen. Der AN wählt eigenverantwortlich und selbstständig seine Baumaterialien im Abgleich zu den geforderten Materialqualitäten aus (s. Anlagen) und baut diese ein.
Sofern der Ausführende fachlich nicht in der Lage ist die Materialien der dort beschriebenen Qualitätsanforderungen zu wählen und zu dokumentieren, muss dieses mit dem Bauherrn besprochen werden. Der Bauherr kann dem Ausführendem ggf. eine "Serviceleistung" anbieten, die die Vorkontrolle ausgewählter oder aller zu verbauenden und nach QNG-Anforderungen relevanten Materialien gewährleistet. Mit dieser Serviceleistung werden von einer durch den Bauherrn beauftragten Fachkraft bei Bedarf die vom AN zur Ausführung vorgesehenen Materialien, Hilfsstoffe und Produkte auf Basis von eingereichten Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern und anderen alternativen oder zusätzlichen Produktbeschreibungen (z.B. Labormessergebnisse, Produktdeklarationen, Herstellererklärungen, Zertifikaten) auf Konformität kontrolliert.
Sollte der AN keine Produktkontrolle in Anspruch nehmen und die Konformität vom AN selbst festgestellt werden, so muss nichtsdestotrotz eine Liste mit den ausgewählten Bauprodukten einschließlich Bewertung mit den vorgenannten Datenblättern dem Bauherrn / Bauherrnvertreter vor Einbau übergeben werden. Am Ende der Baumaßnahme muss vom AN die Einhaltung des QNG-Anforderungskatalogs, s. Anlage 3.1 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1, zudem schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Anforderungen ist obligatorisch.
Weiter ist zu beachten das die Mindestquote von zertifiziertem Holz nachzuweisen ist. Sollte die Quote nach QNG geringer sein als die geforderte Quote nach den Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg, gilt die höhere Quote als Zielsetzung.
Weiter ist zu beachten, dass für QNG Plus die Mindestquote von mind. 30% zertifiziertem RC-Material für neu eingebauten Beton, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nachzuweisen ist, siehe QNG Handbuch Anlage 3 AnforderungenBund, Seite 7ff.
- Verfahren und Freigabe Das Verfahren und der Ablauf ist den beiliegenden Anlagen zu DGNB / QNG zu entnehmen. Grundsätzlich dürfen nur konforme und freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Unvollständig eingereichte Dokumente werden nicht bearbeitet. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise (siehe unter 2.1 und 3.) und Einhaltung der Deklarationsfrist (siehe unter 2.2.).
Der AN verpflichtet sich, alle Produkte mit Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechend der Festlegung zur Deklaration vollständig und gesammelt zu deklarieren und mit den geforderten Unterlagen zu übergeben. Der AG behält sich vor, bei Austauschen einmal freigegebener Produkte, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Nicht konforme und nicht freigegebene Baumaterialien müssen auf eigene Kosten durch den AN vollständig entfernt und ausgetauscht werden.
Das Prozedere ist mit der Bauleitung /
Leistungsverzeichnis - 13/143 68
[Seite 71]
Objektüberwachung / Bauherrn / Bauherrnvertreter und Materialökologen abzustimmen.
Am Ende der Baumaßnahme bzw. nach Fertigstellung des jeweiligen Gewerks sind vom AN alle Dokumente zu einer umfassenden Materialdokumentation zusammengefasst der Bauleitung und dem Bauherrn zu übergeben.
- DGNB Baustellenanforderungen (siehe Anlage 1 BaustelleBauprozess) Zur erfolgreichen Zertifizierung gehören darüber hinaus Punkte zum Umweltschutz: Lärmarme Baustelle Staubarme Baustelle Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle Abfallarme Baustelle
Ziel ist es, die Prozesse auf der Baustelle so zu gestalten, dass Einflüsse auf die lokale Umwelt minimiert und die Vermeidung von Abfällen sowie das hochwertige Recycling von Baureststoffen gefördert werden. Nach Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten sind die in der Anlage 1 aufgeführten Konzepte vom AN dem AG / Auditor vorzulegen. Der beauftragte Materialökologe / Auditor führt regelmäßig Schulungstermine zu den vier o.g. Themenfeldern durch, an dem der AN an mindestens einem Termin teilzunehmen hat. Der AN verpflichtet sich, die in der Anlage 1 BaustelleBauprozess aufgeführten Anforderungen auf der Baustelle umzusetzen und durch geeignete Nachweise zu dokumentieren und an den Bauherrn weiterzureichen. Die Übergabe der Nachweisunterlagen erfolgt parallel zum Bauprozess und soll vierteljährlich, wenn nichts anderes vereinbart, beim Bauherrn / Bauherrnvertretern eingereicht werden.
Hinweis Schnittstellenbeschreibung Anschluss in Übergabedose Das Gewerk Elektro stellt bauseits die erforderliche Spannungsversorgung für den Sonnenschutz- bzw. Fenstermotor bis zu einer Übergabe- oder Abzweigdose in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Antriebes bereit. Die Übergabedose ist durch das Gewerk Elektro mit eindeutig bezeichneten Klemmen auszustatten. Die Klemmenbezeichnung muss mit den zugehörigen Stromlauf-, Klemmen- und Installationsplänen übereinstimmen. Die erforderlichen Leiter für Spannungsversorgung, Steuerung, Schutzleiter und gegebenenfalls Rückmeldungen sind entsprechend der abgestimmten Antriebs- und Steuerungsart aufzulegen. Bis zur Fertigstellung des motorseitigen Anschlusses ist der betreffende Stromkreis gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu sichern und als nicht betriebsbereit zu kennzeichnen.
Der AN (Gewerk Außenfenster und -türen, PR-Fassade, bzw.Sonnenschutz) führt die Anschlussleitung des jeweiligen Motors bis in die bauseits bereitgestellte Übergabe- oder Abzweigdose und schließt den Motor entsprechend den Herstellerangaben an den eindeutig bezeichneten Klemmen an. Die Anschlussarbeiten dürfen ausschließlich durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden. Nach Abschluss der Anschlussarbeiten prüft der AN den ordnungsgemäßen und vollständigen Anschluss und meldet dem Gewerk Elektro die Freigabe zum Wiedereinschalten des betreffenden Stromkreises.
Das Wiedereinschalten der Spannungsversorgung erfolgt ausschließlich durch das Gewerk Elektro.
Leistungsverzeichnis - 14/143 69
[Seite 72]
Anschließend führt der AN gemeinsam mit dem Gewerk Elektro eine Funktions- und Drehrichtungsprüfung des Antriebes durch. Festgestellte Mängel oder Abweichungen sind dem jeweils verantwortlichen Gewerk unverzüglich mitzuteilen.
Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung
Gewerk Elektro (bauseits): Bereitstellung der Spannungsversorgung bis zur Übergabe- oder Abzweigdose Lieferung und Montage der Übergabe- oder Abzweigdose eindeutige Klemmen- und Stromkreiskennzeichnung Auflegen der gebäudeseitigen Leitungen Absicherung und Freischaltung des Stromkreises Wiedereinschalten nach erfolgter Freigabemeldung elektrotechnische Prüfung des gebäudeseitigen Stromkreises
AN Außenfenster und -türen, PR-Fassade / Sonnenschutz: Lieferung und Montage des Motors einschließlich motorseitiger Anschlussleitung Einführung der Motorleitung in die Übergabe- oder Abzweigdose Anschluss der Motorleitung an die gekennzeichneten Klemmen Einhaltung der Anschlussvorgaben des Motorherstellers Prüfung des vollständigen und fachgerechten Anschlusses Meldung der Einschaltbereitschaft an das Gewerk Elektro Mitwirkung bei Funktions-, Endlagen- und Drehrichtungsprüfung
Hinweis TS Technische Spezifikation Fenster, Außentüren
1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., GSB International e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VDE Verlag GmbH, VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade, ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
Leistungsverzeichnis - 15/143 70
[Seite 73]
2 Vorbereitung und Planung Rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden.
Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster.
Leistungsverzeichnis - 16/143 71
[Seite 74]
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen), Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung, Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben, erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit, Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung, prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN EN 12978 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit.
3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion 3.1.1 Allgemeines Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen: Konstruktionstiefe, Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
Leistungsverzeichnis - 17/143 72
[Seite 75]
Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen, Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen, Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen.
Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen.
Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion 3.2.1 Windwiderstandsfähigkeit Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
3.2.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 1027 und DIN EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß DIN EN 1026 und DIN EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
3.2.3 Wärmeschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen
Leistungsverzeichnis - 18/143 73
[Seite 76]
wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
3.2.4 Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens = 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten.
Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung.
3.2.5 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
3.2.6 Schallschutz Für die Bemessung der Schallschutzeigenschaften der Fenster- und Fassadenelemente gilt die DIN 4109.
Die Anforderungen an den Schallschutz sind dem Schallschutznachweis "Schalltechnischer Bericht" zu entnehmen.
Die dort festgelegten Anforderungen gelten für sämtliche Fenster- und Fassadenelemente einschließlich Verglasung, Rahmen, Öffnungsflügeln und Anschlüssen.
Für die Außenfenster sind Fenstersysteme mit den im Schallschutznachweis angegebenen bewerteten Schalldämm-Maßen als Rechenwert Rw vorzusehen. Die Werte liegen bauteilbezogen zwischen erf. Rw = 34 dB und erf. Rw = 42 dB.
Anschlüsse von Raumtrennwänden an mehrteilige Fensterelemente sind so auszuführen, dass die schallschutztechnischen Anforderungen der Trennwände nicht durch flankierende Schallübertragung über Pfosten-, Kopplungs- oder Stoßbereiche beeinträchtigt werden.
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der geforderten Schalldämm-Maße für die vorgesehenen Fensterkonstruktionen einschließlich Verglasung unaufgefordert nachzuweisen.
Der Nachweis ist durch Prüfzeugnisse bzw. Systemnachweise der vorgesehenen Fensterkonstruktionen einschließlich Verglasung zu führen. Dabei sind erforderliche Vorhaltemaße für Einbau- und Ausführungseinflüsse zu berücksichtigen.
Leistungsverzeichnis - 19/143 74
[Seite 77]
Maßgebend für die Bewertung und den Nachweis der Fensterkonstruktionen ist der Rechenwert Rw.
3.2.7 Mechanische Festigkeit Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß DIN EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.8 Einbruchhemmung Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen: Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß ) 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO), Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion), Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wärmetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden, Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Baukörperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht, Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Längenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflächen der Elemente.
3.4 Werkstoffe 3.4.1 Holz Wird bei Holz-Metall-Fenstern das Holz der direkten Bewitterung ausgesetzt, ist die Eignung der verwendeten Hölzer nachzuweisen; dabei sind auch kurzzeitige Feuchtebelastungen zu beachten.
Zur Anwendung kommende lamellierte und keilgezinkte Profile sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen.
3.4.2 Stahl/Edelstahl Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen.
Leistungsverzeichnis - 20/143 75
[Seite 78]
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.3 Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 3 sowie die DIN EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1+2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten.
3.4.4 Kunststoffe Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein.
Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen.
3.4.5 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
3.4.6 Dichtstoffe Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
3.4.7 Dichtungsprofile Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5 Profilausbildung 3.5.1 Profilausbildung Holz
Leistungsverzeichnis - 21/143 76
[Seite 79]
Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden.
3.5.2 Profilausbildung Holz-Metall-Fenster Falls nicht anders beschrieben, sind Profile mit versetzten Ansichtsflächen zwischen Flügel und Rahmen anstelle flächenbündiger Profile anzubieten.
3.5.3 Profilausbildung Kunststoff Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen. Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten.
3.6 Rahmenverbindungen 3.6.1 Rahmenverbindungen Kunststoffprofile Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben.
3.6.2 Rahmenverbindungen Metallprofile Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung von Verletzungen zu entgraten. Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 auszuführen.
3.6.3 Falzausbildung/-dichtungen Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.7 Oberflächen Pulverbeschichtung: An die Qualität der Beschichtung werden höchste Anforderungen gestellt, besonders hinsichtlich Glanzhaltung, Kreidung und Farbtonbeständigkeit. Bewitterungsklasse 2 (Qualicoat Klasse 2/GSB Florida 3)
Die Beschichtung ist gemäß Vorgabe des Auftraggebers entsprechend den Anforderungen DIN EN ISO 12944-2 auszuführen. Dabei ist die Korrosivitätskategorie und die zu erwartende Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb Inhaber des Gütezeichens der GSB International. ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) die Richtlinien der GSB sind zu beachten und einzuhalten. Für Stahlteile sind die Richtlinien der QIB bzw. Qualicoat anzuwenden. Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit dem Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen.
Leistungsverzeichnis - 22/143 77
[Seite 80]
Im Zweifelsfalle sind im Voraus entsprechende Musterecken als Probekörper zur genauen Beurteilung der geeigneten Oberflächenbehandlung anzufertigen.
Untergrund-Vorbehandlung bei Aluminium: zur Vermeidung von Filiformkorrosion: immer mit Voranodisierung!
Beschichtung stets nach Profil- und Blechbearbeitung!
Alle werkseitig mit Endoberflächenbehandlung ausgestatteten Bauteile sind durch geeignete Maßnahmen bis zur Abnahme der Leistung zu schützen.
3.7.1 Oberfläche Stahl Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen.
Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder Pulverbeschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen.
3.7.2 Oberfläche Holz 3.7.2.1 Chemischer Holzschutz Nach DIN EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß DIN EN 350 kein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert.
Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3 Abschnitt 11.1 verzichtet werden.
Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt-Zulassung.
3.7.3.2 Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche.
Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich: = 30 µm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern bzw. für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind, = 50 µm im Baukörperanschlussbereich, = 80 µm bei lasierender Beschichtung, = 100 µm bei deckender Beschichtung.
Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen.
Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen.
Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wählen. Dunkle Farboberflächen im Außenbereich sind stets auf die höchste Anforderung hin auszulegen.
3.8 Glas/Verglasung
Leistungsverzeichnis - 23/143 78
[Seite 81]
3.8.1 Glasleisten Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.8.2 -
3.8.3 Einscheibensicherheitsglas Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
3.8.4 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.8.5 -
3.9 Einbau 3.9.1 Allgemeines Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff vom AN abzudichten.
3.9.2 Befestigung Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1"Verzeichnis der nicht rostenden Stähle"- herzustellen. Der AN prüft mit Objektaufmaß die Öffnungsgrößen und resultierenden Fugenbreiten, um seine Befestigungsmittel erforderlichenfalls gegen Abscheren bei größeren Fugenbreiten zu dimensionieren.
Leistungsverzeichnis - 24/143 79
[Seite 82]
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
3.10 Anschlussfugen zum Baukörper Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen.
4 Türen Bekleidungen und Verleistungen sind in ihren Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Differenzen in Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können.
Bei einer Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel in der Laibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
4.1 Zargen Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen.
Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung - auszugleichen.
Leistungsverzeichnis - 25/143 80
[Seite 83]
Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig.
Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können.
Der AN erkundet vor Erstellung seiner Türliste beim AG, ob Zargen zum Einbau in Sichtmauerwerks- oder Sichtbetonwände vorgesehen sind. Zargen für solche Einbausituationen sind generell als zweiteilige Zargen auszuführen.
Stahlblechzargen sind, soweit sie nicht in Wohnungsbauten innerhalb von Wohnungen zum Einbau vorgesehen sind, stets in einer Blechstärke von mindestens 2 mm auszuführen.
4.2 Unterer Abschluss Der AN stellt durch Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als 3 mm bzw. gemäß Einbauanleitung des Türenherstellers ausgeführt ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber.
Brandschutztüren dürfen nur nach Prüfungszeugnis (in der Regel nicht mehr als 2 cm) unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung unter Brandschutztüren sind unzulässig.
Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet.
Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsfolie mit mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsfolie ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren ist mit Aufständerung durch mindestens feuerverzinkte Stahlteile und hochwärmegedämmt auszuführen.
Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen.
Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster. Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die Montagesituation beim AG an.
Leistungsverzeichnis - 26/143 81
[Seite 84]
Alle bodentiefen Fenster- und Aussentürelemente sind vom AN so zu bemessen, dass die Anforderungen der ZVDH-Planungshilfe "Barrierefreie Übergänge" erfüllt sind. Dies beinhaltet nicht-profilierte Profilbreiten von >50mm als Anschlussflanschbreite für die Eindichtung im Bodenbereich in einer Höhe von >150mm oberhalb späterer Belagshöhe ebenso, wie die nachträgliche (nach Ausführung Abdichtungsarbeiten im Fußpunkt) Anbringung von Sonnenschutz-Führungsschienen.
4.3 Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich.
Zu jeder Funktionstür sind rechtzeitig vor der Montage vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid an den AG zu übergeben. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren.
4.4 Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren von Gewerbeeinheiten sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. Soweit Türen zulassungsbedingt nicht ohne verdeckte Kabelschaukeln wie vorbeschrieben vorzurüsten sind, sind die im Falz liegenden Kabelschaukeln im Rahmen der Vorrüstung bereits einzubauen.
4.5 Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen.
Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen mit nach DIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt.
Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden,
Leistungsverzeichnis - 27/143 82
[Seite 85]
die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben.
Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam.
4.6 Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Alusilber zu berücksichtigen. Soweit nicht abweichend beschrieben, werden Türschließer auf der Innenseite von Fassaden bzw. raumseitig und nicht flurseitig (nicht außenseitig, also in Über-Kopf-Montage) montiert.
Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) anstelle von Scherenschließern auszuführen. Bei Holzrahmentüren sind vollintegrierte Türschließer als Mindeststandard festgelegt.
Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN.
Türschließer sollen stets in einer Ausführung für besonders geringe Bedienkräfte im freiem Türöffnungswinkel vorgesehen werden.
Soweit Türschließer an Türen ohne Brand- und Rauchschutzfunktonen zum Einbau gelangen, erhalten sie eine Rastfeststellung. Türschließer an Brand- und Rauchschutztüren dürfen hingegen keine Rastfeststellung ohne Einbau einer zusätzlichen Feststellanlage (FSA) erhalten. Fordert der AG Rastfeststeller an Brand- und Rauchschutztüren ohne FSA, meldet der AN hiergegen Bedenken an.
Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nichtrostendem Material und ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern.
Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin.
4.7 Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren in Flucht- und Rettungswegen zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis einer Feststellanlage im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen".
Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im
Leistungsverzeichnis - 28/143 83
[Seite 86]
Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Offenhaltungswinkel mindestens 117 °.
Feststellanlagen sind standardmäßig als in Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen.
Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers der Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf.
In Bereichen mit hoher mechanischer Beanspruchung (bspw. Schulen, Baumärkten, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Haftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, Lieferung + Einbau FSA AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AN, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AN, BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN.
4.8 Kraftbetätigte Türen Angetriebene, d. h. kraftbetätigte Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen.
Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H = 70 mm, mit integrierter Sensorleiste vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb AN Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN Lieferung + Einbau Bedienterminal AN Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN Schaltplanerstellung AG (Elektrogewerk) Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk) Unter-Putz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk) Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN
4.9 -
4.10 -
4.11 Außenfensterbänke Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig,
Leistungsverzeichnis - 29/143 84
[Seite 87]
wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung und in einem Mindestgefälle von 5° auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
- Beschlagsarbeiten
5.1 Allgemeine Anforderungen
Für sämtliche Fenster- und Türelemente wird gefordert: Wenn nicht anders ausgeschrieben gelten die Sicherheitsanforderungen der DGUV Sämtliche Beschlagsteile müssen den Belastungen eines intensiv genutzten Gebäudes der Benutzungskategorie Klasse 4 entsprechen / mechanische Festigkeit / Beanspruchung Türen nach RAL: E Es sind einheitlich Beschläge gem. Bemusterung und Freigabe der AG einzubauen Alle Beschlagsteile müssen gegen Korrosion geschützt sein, geforderte Korrosionsklasse: mind. C3 Die dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlags- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen, alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen, Geforderte Bandklasse nach DIN EN 1935: generell eine Bandklasse höher als gefordert, Alle Beschlagsteile müssen nachjustierbar sein, Der Einbau hat nach den Vorgaben des Systemgebers sowie des Beschlagherstellers zu erfolgen, Die Möglichkeit zur Wartung und im Bedarfsfall zum Austausch der Beschläge muss gewährleistet sein, Die Vorrichtung umfasst alle zum Einbau der Kontakte erforderlichen Leistungen, wie Leerrohre mit Zugdraht, flexible Kabelübergänge (im Falzraum nicht sichtbar), Bohrungen, Fräsungen und Schraubgewinde, Tür und Fenster mit elektrischen Bauteilen sind generell mit verdeckt liegender Kabelverlegung in den Rahmenprofilen, mit flexiblen Kabelübergängen (im Falzraum nicht sichtbar) und an den Profilohrungen mit Kabeltüllen auszuführen, Tür- und Fenstergriffe haben aus der selben Produktfamilie zu bestehen und sind vor dem Einbau von den AG zu bemustern und freizugeben Tür- und Fenstergriffe mit zurückgebogenen Enden. Alle Elemente (Fenster, Türen, PR-Türen usw.) aus einer Serie. Einfache Geometrie aus Kreissegmenten und Geraden mit einheitlichem Durchmesser, mit
Leistungsverzeichnis - 30/143 85
[Seite 88]
runden oder ovalen Rosetten, Edelstahl: Werkstoff-Nr. 1.4401, Edelstahl-Oberfläche: fein matt gebürstet. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden.
5.2 Beschläge für Fenster
Kipp-Dreh-Beschlag (TBT): Einhandbedienung mit Griff, als Kipp-vor-Dreh-Beschlag mit abschließbarer Drehfunktion, Anzahl der Verschlusspunkte sowie Anzahl und Dimensionierungen der Bänder entsprechend der Größe des Flügels, Ecklager von Kipp-Dreh-Beschlägen müssen den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen. Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Flügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z. B. Verwendung einer Dreipunktschere), Einbau einschl. Fehlbedienungssperre, Fensterbänder bandseitig sichtbar, 3D-nachjustierbar, mit energieverzehrendem Endanschlag, für höchste Beanspruchungsklasse einzubauen, ab Flügelbreiten über 1000 mm horizontale Verriegelungen, verstärktes Ecklager, genietete Schließrollen Die innere Anschlagdichtung darf nicht durch Scheren- und Ecklagerausnehmungen unterbrochen werden, Einschl. Öffnungsbegrenzer, Öffnungsweite in Drehstellung mind. 90°, an Stützen max. 85°, Jeder Flügel ist mit einem energieverzehrendem Öffnungsbegrenzer auszustatten, Gesamte Technik für die sichere Verankerung ist im Falz (nicht sichtbar) anzuordnen, Untere griffseitige Eckumlenkung muss mit einem Entlastungslager ausgeführt werden, Betätigung des Getriebes über Fenstergriff (Handhebel), Befestigung des Getriebes muss durch Rosette des Fenstergriffes überdeckt sein, Sämtliche Öffnungsflügel erhalten Fenstergriffe mit runder Rosette, Bedienhebel / Griffhöhe in ca. 1,45 m Höhe ab OKFF und mind. 25 mm Abstand zu anderen Bauteilen,
Kipp-Beschlag Oberlichtöffner, Handbedienung: Flachform-Oberlichtöffner für einwärts öffnende Kippflügel, mit Handhebel öffenbar, Montage ohne sichtbare Befestigungsschrauben, Montage auch für P-R-Konstruktion geeignet, Ausstellweite mind. 32 cm, Flügeleinhängung hat mit Sicherungstaste und Zwangsverriegelung in der Schere zu erfolgen, Flügelanpressdruck ist am Flügelbock einzustellen, Spielfreie Betätigung über Federbandeckumlenkung, zur Reinigung der Fenster ist eine schnelle Scherenaushängung durch Auslösetaste zu ermöglichen, Gestänge ist mit LM-Profil, in Farbe nach Wahl AG, abzudecken. sichere Verriegelung durch integrierte Flügelverriegelung in der Schere, jeweils mit 2 Scheren oder entsprechen der Flügelabmessungen und dem Flügelgewicht.
5.3 Beschläge für Türen
Anforderungen: Sämtliche Türbeschläge gemäß DIN EN geprüft und zertifiziert hinsichtlich zugelassener Schloss- und Schließblechserien, Türbänder nach DIN EN 1935, pro Flügel mind. 3 Rollenbänder; Edelstahl, dreiteilig, 3D nachjustierbar, Gebrauchsklasse 4, Bandklasse 14, nur geprüfte Bänder,
Leistungsverzeichnis - 31/143 86
[Seite 89]
bandseitig sichtbare Bänder, Drückergarnituren generell gekröpft, mit Hochhaltefeder, mit Gleit- u. Ausgleichslager festdrehbar gelagert, nicht sichtbar befestigt, Wechselgarnituren nur auf Bandgegenseite verkröpft (Drücker), Knauf auf Bandseite gerade (nicht verkröpft) Beschläge an Notausgangstüren gemäß DIN EN 179, generell mit Antipanikfunktion, Funktionsweise B, C, D oder E, jeweils gem. funktionaler Anforderung der Türliste, Rosetten mit verdeckter und abdrehsicherer Befestigung die gesamte Technik für die sichere Verankerung ist im Türfalz und nicht sichtbar im Rahmen anzuordnen, Türgriffhöhe: 1,05 m, alle Türen sind mit einem im Türfalz eingenieteten Aluminium-Schildchen zu versehen, mit Schlagzahlen
Treibriegel Standflügel Verdeckt liegender Falztreibriegel bei zweiflügligen Türen, aufliegender Treibriegel (um 90° gedrehter Drücker) an Notausgangstüren mit Vollpanikfunktion, Treibriegelschloss zur Freigabe von Falle und Riegel, Gestänge aus Edelstahl mit Einlaufbuchsen, einschl. Einbau der Einlaufbuchsen.
Stoßgriffe Einbau: waagerecht oder senkrecht, gem. Architektenplanung / Türliste Material Griffstange: Edelstahl, Rundrohr, d = 35 mm, stoß-, abrieb- und korrosionsfest, Befestigung: verdeckt Halterungen: Edelstahl, gerade Winkelkonsole mit Senkkopfschrauben am Flügelrahmen befestigt, Befestigungsbauteile aus Edelstahl, matt gebürstet
Türschlosssystem Einsteckschlösser, Einsteckschlösser m. Panikfuntion: gem. Türliste, passend zum gewählten Rahmenprofil, Türschlossklasse 4, zweitourig o. nach Wahl der AG, Edelstahlstulp, vorgerichtet für PZ und zugelassen für elektronische PZ, einschl. Schließbech aus Edelstahl, Falle und Riegel: vernickelt,
Obentürschließer (OTS) Ausführung: gem. Türliste und passend zum Türgewicht Gleitschienentürschließer mit Öffnungsunterstützung und Öffnungsdämpfung für 1- und 2-flügelige Türanlagen Schließkraft stufenlos einstellbar, Schließgeschwindigkeit stufenlos einstellbar, Endanschlag stufenlos einstellbar, Barrierefreie Türen:nach DIN 18040, mit stark abfallenden Öffnungsmoment, entsprechend Einbausituation an-/abschaltbar, Rauch- / Brandschutztüren: mit systemzugehöriger integrierter Rauchschalterzentrale Öffnungsunterstützung in der Gleitschiene, integrierter Schließfolgeregelung bei 2-flügeligen Türanlagen, Öffnungsbegrenzung, Öffnungswinkel bis 110°, mechanische Feststellung / Offenhaltung, Auslösemoment einstellbar Gehäuse und sichtbare Beschlagteile: farbbeschichtet wie Türelement Automatiktürantriebe: w.v. jedoch Anschluss für 230 V, Kabelführung verdeckt im Rahmen
Türschiene Ausführung: gem. Türliste und Ausführungsplanung, Material: Aluminium, wärmeentkoppelt, passend zum gewählten Rahmenprofil, Anschlaghöhe: max. 20 mm
Leistungsverzeichnis - 32/143 87
[Seite 90]
Verschlusskontrolle für Türen Der Einbau der Kontakte umfasst alle erforderlichen Leistungen, wie Leerrohre, Kabelübergänge (im Falzraum nicht sichtbar), Bohrungen, Fräsungen und Schraubgewinde. Die bauseitigen Anschlussdosen, die den Übergabepunkt an die bauseitigen Verkabelungsarbeiten darstellen, werden an Decken installiert. Ausführung: gem. Türliste Gehflügel: Verschlusskontrolle Magnet- und Riegelkontakte Standflügel: Treibriegelkontakte
Bodendichtung Automatische Türabsenkdichtung bandseitige Auslösung mit automatischem Ausgleich, Parallelabsenkung, seitliche Befestigung, Lippe aus Silikon. Profil aus Aluminium.
- Ende TS Technische Spezifikation - Fenster, Außentüren -
Hinweis TS Technische Spezifikation - Zimmer-/Holzbauarbeiten
1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18334 Zimmer-/Holzbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister Studiengemeinschaft Holzleimbau e. V. BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Holzbau Deutschland - Institut e. V., Informationsverein Holz e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister: Fachregeln des Zimmererhandwerks 01 - Außenwandbekleidugen aus Holz (03/2023) Mappe Technik im Zimmererhandwerk - Teil 3 Regelausführungen, Kapitel 02 "Außenwandbekleidungen" Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister: Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 - Balkone und Terrassen 2020) Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL/2020), für Gebäudeklasse 4 und 5
2 Vorleistung und Planung Rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Leistungsverzeichnis - 33/143 88
[Seite 91]
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung sowie bei Schrägdächern ein Abbundplan zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten Abstimmung sämtlicher Detailpunkte unter Einbeziehung der tangierenden Leistungen anderer Gewerke Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art Überprüfung der Verträglichkeit zu ggf. bereits vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen einschließlich Musterflächen bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung erfragt bei Erfordernis der AN beim AG
Der AN klärt im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung vor Ausführungsbeginn, welche Hölzer sichtbar bleiben sollen. Alle sichtbar verbleibenden Hölzer sind gehobelt und mit gefasten Kanten vorzusehen.
3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Grundlagen Soweit vom AN bei Arbeitsausführung Schäden an hölzernen Bestandskonstruktionen festgestellt werden, die über das in der Beauftragung festgelegte Maß hinausgehen, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Vor Beseitigung über den Auftrag hinausgehender Schäden an der Substanz wird der AN ein Aufmaß hierüber als Grundlage seines Vergütungsanspruchs erstellen und dem AG zur Freigabe vorlegen.
Vor Stemm-, Bohr-, Nagel- und Schraubarbeiten an
Leistungsverzeichnis - 34/143 89
[Seite 92]
Estrichen, geputzten Wänden und Decken oder Vorsatzschalen sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der AN haftet für von ihm verursachte Schäden auch an verdeckt liegenden Kabeln und Leitungen.
Soweit Trennlagen und Unterlagen als konstruktiver Holzschutz für vom AN einzubauende Holzteile erforderlich werden, sind diese vom AN einzubauen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung erfolgt.
Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen bzw. zu fasen.
Holzverbindungen sind stets metallischen Verbindungsmitteln vorzuziehen. Der Einbau metallischer Verbindungsmittel in Hölzern im Außenbereich darf nur in konstruktiv unumgänglichen Ausnahmefällen erfolgen. Soweit metallische Verbindungsmittel ausnahmsweise zum Einsatz gelangen, sind diese in die Hölzer einzusenken und mit Holzeinsatzstücken unsichtbar zu überdecken. Ein sichtbares Verbleiben von Nagelplatten, Balkenschuhen etc. ist allenfalls in optisch untergeordneten Bereichen (nicht ausgebauten Dachböden, Ställen, etc.) zulässig.
3.2 Stoffe/Materialien/Anforderungen - soweit in den LV-Positionen nicht anders beschrieben gilt wie folgt: 3.2.1 Abbund / Abbinden - Traditioneller Abbund, Zeichnerischer Abbund, Rechnerischer Abbund, Computergestützter Abbund / Vorbereiten von Holzkonstruktionen: Aufmaß Abbundplan als Grundlage des Abbunds Hölzer maßgerecht anreißen - Ab- und Einschnitte, Schrägen und Winkel, Zapfen, Zapfenlöcher, Bohrlöcher, Sparrenlage, Lage von Achsen, Lage von Wänden, Lage von Pfetten, Lage von Pfosten, Lage von Riegeln, Lage von Einbauteilen millimetergenauer Zuschnitt Bearbeitung Kennzeichnung probeweiser Zusammenbau Dachausmittlung Schiftung
3.2.2 Holzfeuchte, gem. DIN 4074-1, DIN 1052, DIN 18 334 Bauschnittholz, Nadelholz Brettschichtholz (BSH), Nadelholz 12% +/-2% Konstruktionsvollholz (KVH), Nadelholz 15% +/-3%
3.2.3 Nutzungsklasse, gem. DIN EN 1995-1-1 Bauschnittholz, Nadelholz = NK 1,2 und 3 Brettschichtholz (BSH), Nadelholz = NK 1 und 2 Konstruktionsvollholz (KVH), Nadelholz = NK 1 und 2
3.2.4 Maßtoleranzklasse, gem. DIN EN 336 Querschnittsabmessungen 1 (sägeraue Hölzer) 2 ( gehobelte Hölzer) +3/-1mm +/-1mm
100mm - +4/-2mm +/- 1,5mm
3.2.5 Sortierklasse DIN 4074 und Festigkeitsklasse DIN EN 338 Bauschnittholz - Nadelholz, Trocken sortiert Fichte S10 C24 Tanne S10 C24 Kiefer S10 C24 Lärche S10 C24
Brettschichtholz - Nadelholz GL 24c = 24N/mm2 bei 350kg/m3 Rohdichte (c= kombinierter Aufbau) GL 24h = 24N/mm2 bei 380kg/m3 Rohdichte (h= homogener Aufbau)
Leistungsverzeichnis - 35/143 90
[Seite 93]
GL 28c = 28N/mm2 bei 380kg/m3 Rohdichte (c= kombinierter Aufbau)
Konstruktionsvollholz - Nadelholz, Trocken sortiert C24, C24M - sichtbarer Bereich (Si/gehobelt und gefast) und nicht sichtbarer Bereich (NSi/egalisiert und gefast)), für Kanthölzer - S10 TS (trocken sortiert), entspricht C24 Kennzeichnung KVH ohne Keilzinkenverbindung, DIN EN 14081-1: CE-Zeichen, Herstellerkennung, Jahr der Erstprüfung des Herstellers, Nummer der Leistungserklärung, Datierter Normverweis, Bezeichnung des Produkttyps, wesentliche Produkteigenschaften Kennzeichnung KVH mit Keilzinkenverbindung, DIN EN 15497 CE-Zeichen, Herstellerkennung, Jahr der Erstprüfung des Herstellers, Nummer der Leistungserklärung, Datierter Normverweis, Bezeichnung des Produkttyps, wesentliche Produkteigenschaften
3.2.6 Baustoffklasse DIN EN 13501-1 und DIN 4102-1 Bauschnittholz, Nadelholz B2 (normalentflammbar) Brettschichtholz, Nadelholz D-s2, d0 (normalentflammbar) KVH Fichte D-s2, d0 (normalentflammbar) Kennzeichnung der Leistungseigenschaften nach DIN EN 13501-2 R = Tragfähigkeit E = Raumabschluss I = Wärmedämmung
3.2.7 Oberflächen Bauschnittholz, Nadelholz = sägerau oder egalisiert, Kanten gefast Brettschichtholz, Nadelholz = Industrie-Qualität / egalisiert; Sicht-Qualität / gehobelt und gefast - Hobelschläge bis 1mm Tiefe zulässig; Auslese-Qualität / gehobelt und gefast - Hobelschläge bis 0,5mm Tiefe zulässig KVH Si = sichtbarer Bereich / gehobelt und gefast KVH NSi = nicht sichtbarer Bereich / egalisiert und gefast
3.2.8 Holzschutz - DIN 68800 in allen seinen Teilen Der AN berücksichtigt die Erfordernisse des konstruktiven und ggf. eines chemischen Holzschutzes bei seiner Werkstatt- und Montageplanung. Konstruktiver Holzschutz ist dem chemischen stets vorzuziehen.
Soweit Ausführungsvorgaben des AG einem optimalen konstruktiven Holzschutz widersprechen, wird der AN dies dem AG mit Hinweis auf die zu erwartende geringere Dauerhaftigkeit mitteilen.
Konstruktiver Holzschutz, gem. DIN 68800-2 - vorbeugende bauliche Maßnahmen zur Sicherung der Dauerhaftigkeit (außen und innen) sind schon in der Planung von Holzbauteilen zu berücksichtigen. Zum Holzschutz nach DIN 68800-2 gelten auch die Gebrauchsklassen (GK) von Holzbauteilen nach DIN EN 335. Die Vorgaben zum bauliche Holzschutz hängen auch davon ab, wie die Holzbauteile verbaut werden und welchen Einflüssen sie ausgesetzt sind.
DIN 68800-3: Chemischer Holzschutz ist in Innenräumen zu vermeiden. Soweit der AN unumgängliche chemische Holzschutzmaßnahmen durchführt, übergibt er dem AG unaufgefordert die Bescheinigungen über den Hersteller des Holzschutzmittels die Aufwendungsmenge die Art des Holzschutzmittels mit Prüfprädikaten das Überwachungszeichen
Leistungsverzeichnis - 36/143 91
[Seite 94]
das Datum der Einbringung, das Einbringungsverfahren berücksichtigte Gebrauchsklasse Unterschrift des ausführenden Betriebs und bringt diese an tragenden Konstruktionen an solcher Stelle vor Ort an, dass sie auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar sind.
Die Mindestanforderungen an Holzschutzmittel (Prüfprädikate) ist abhängig von der Gebrauchsklasse: GK - Beanspruchung - erforderlicher Holzschutz - Prüfprädikat Holzschutzmittel - Holz der Dauerhaftigkeitsklasse nach DIN EN 350-2
Alle nach erfolgtem Holzschutz noch bearbeiteten oder gerissenen Teile sind entsprechend- nachzubehandeln.
Sich auf den Holzschutz beziehende europäische Normen und Regelwerke sollen, soweit baurechtlich zulässig, nur nachrangig nach den nationalen deutschen Regelwerken Anwendung finden. Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt der geringstmögliche chemische Holzschutz als vereinbart.
Alle zum Aufbringen von Holzschutzmitteln erforderlichen Vorleistungen sind als Nebenleistungen vom AN vorzusehen.
3.2.9 Verbindungsmittel Leistungsbestandteile für Holzschrauben: Einmessen der Positionierung Vorbohren Schraube setzen Einschrauben mit Drehmomentvorgabe Schraubprotokoll ETA-Zulassung
Konstruktiv erforderliche Holzverbindungsmittel d>6mm/L>100mm, die nicht in der Statik oder den Positionsplänen angegeben sind, werden über eine gesonderte Pauschalposition abgerechnet.
Schrauben d<6mm und L<100mm sind gemäß DIN 18334 als Nebenleistung mit einzurechnen.
- Ende TS Technische Spezifikation - Zimmer-/Holzbauarbeiten -
Hinweis Montagekleber und Dichtstoffe: Einhaltung der Anforderungen der DGNB Qualitätsstufe 3, Kriterienmatrix Zeile 13: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und- halogenierte Treibmittel < 0,1 %, und - EMICODE, EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder - VOC < 1 %
Hinweis Anlagenliste VE23 Außenfenster und -türen, PR-Fassade
Grundschule (GRU) Architekt BE-Plan / Grundrisse / Schnitte / Ansichten / Details gem. Planliste: 261007_GRU_Planliste_LV Fenster
Gymnasium(GYM) Architekt BE-Plan / Grundrisse / Schnitte / Ansichten / Details gem. Planliste: 260929_GYM_Planliste_LV Fenster
Statik (GYM, Glasdach) 22-0758-GYM-4-741_01_TW-BR-XX-507-00-p-Heft
Leistungsverzeichnis - 37/143 92
[Seite 95]
7-Holzbauteile_für Ausschreibung_PDFA 22-0758-GYM-4-741_01_TW-BR-XX-517-00-p-Heft 7-Holzbauteile-Nachtrag 1_PDFA 22-0758-GYM-4-741_01_TW-PO-E3-500-05-p-PDFA
Mensa/Sporthalle (MEN) Architekt BE-Plan / Grundrisse / Schnitte / Ansichten / Details gem. Planliste: 260929_MEN_Planliste_LV Fenster
Übergreifend Lageplan/BE-Gesamtplan 22-0758-ALL-5-731_01_AR-LP-XX-000-00-V-Lageplan 22-0758-ALL-5-731_01_AR-BE-XX-000-03-P
Verkehrssicherung 22-0758-GYM-593_01_VS-ANL-250912-734_01_VA-00-DSGVO Lageplan Verkehrliche Erschließung BS065856_HH_Grützmühlenweg_Einbahnstraße_01_DSGVO
DGNB - QNG Anlage 1 Baustelle/Bauprozess Anlage 2 LV-Anlage_DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr- 14.09.2023
Wärmeschutznachweis 22-0758-GRU-743_01_BP-ERL-001.00-743_01_BP-GEG Nachweis 22-0758-GYM-743_01_BP-ERL-001.00-743_01_BP-GEG Nachweis 22-0758-MEN-743_01_BP-ERL-001.00-743_01_BP-GEG Nachweis
Schallschutznachweis 22-0758-ALL-743_01_BP-ERL-009-743_01_BP-Schallschutznac hweis_innen_AUSSCHREIBUNG.BER 22-0758-ALL-743_01_BP-ERL-010-743_01_BP-Schallschutznac hweis_auszen_AUSSCHREIBUNG.BER
Brandschutznachweis 479700_Grützmühlenweg 38_BSN_Grundschule_250522_anonym 479700_Grützmühlenweg 38_BSN_Gymnasium - 250206_anonym 479700_Grützmühlenweg 38_BSN_Mensa_250206_anonym
- Ende Anlagenliste Außenfenster und -türen, PR-Fassade -
1 22-0756 Grundschule Grützmühlenweg EUR .........................
Hinweis Die Baukörper sind als Klimafreundlicher Neubau geplant, siehe unter Vorbemerkung "Anforderungen QNG / DGNB".
Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
Die damit verbundenen Vorgaben an die Baustelle sowie die DGNB- und QNG - Qualitätsanforderungen an die Bauprodukte insbesondere der Betonrezeptur, Betontrennmittel, Dämmstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, PEFC-/FSC-zertifizierte Holzbauteile, Beschichtungen und Bodenbeläge aller Art usw. sind den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen und bei der Angebotserstellung zu beachten: Anlage 1 Baustelle/Bauprozess Anlage 2 DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-3
Leistungsverzeichnis - 38/143 93
[Seite 96]
In den Einzelpositionen werden keine dezidierten Qualitätsanforderungen formuliert. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass die Bauprodukte gem. den Vorgaben und Anforderungen ausgewählt und angeboten wurden.
1.01 Planungsleistungen, Dokumentation EUR ......................... 1.01.1 Technische Bearbeitung Einzelpreis Gesamtpreis Außenfenster und -türen, USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] PR-Fassade 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................
Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Bauelemente der Vergabeeinheit gem. TS, VOB/C und Vortexten.
Leistungsbestandteile Erstellen, bzw. Fortschreiben einer vorhandenden Tür- und Fensterliste für alle Fenster- und Außentürpositionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung örtliches Aufmaß, ggf. unter Erstellung eines Schnurgerüsts oder als Vermesser-Aufmaß, soweit dies für die Einhaltung umliegender Fassadenraster erforderlich ist. Konstruktionszeichnungen M 1:1 bis 1:10 mit allen Bauwerksanschlüssen samt Verweis auf Einbauort und ggf. Tür- oder Fensterlistenposition. Bei Außen- und Rohrrahmentüren zusätzlich zeichnerische Darstellung sämtlicher auf den Rahmen aufliegender Beschlagelemente samt Vermaßung (Türantriebe Obentürschließer, Mitnehmer, Gleitschienen, Rauchmeldezentralen etc.), bzw. deutlich wahrnehmbarer Hinweis auf Nicht-Nachrüstbarkeit im Fall der Verwendung für Nachrüstungen ungeeignet schmaler Rahmenprofile) Prüffähige statische Nachweise für Bauwerksanschlüsse, Befestigungsmittel Absturzsicherungen, Verglasungen und sonstige Ausfachungen. Bauelement-positionsweise Angaben zu Verglasungen samt Glasaufbau, U-Werten, g-Werten und Schallschutzwerten der jeweiligen Scheiben. Angabe von Einbruchhemmung, Beschusshemmung etc. Darstellung aller Betätigungselemente (Griffe, Beschläge, etc.) samt Angaben zu Oberfläche, Artikelnummer und Betätigungskräften. Angaben der Materialien (Stoffe, Hersteller, Produkte) von AN-seitig angebrachten Abdichtungsanschlussbahnen für Bauwerksanschlüsse Angaben zur Fugendurchlässigkeit, bzw. Maßnahmen für Fugendurchlässigkeit (Fensterfalzlüfter, Aufsatzlüfter etc.) samt deren Leistungsvermögen. Bemessung der/ Angaben zur lichten Durchgangsbreite von Türen, die als Flucht- und Rettungsweg dienen Darstellung der Lage von Kabelanschlusspeitschen Darstellung der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse und deren Werte (Spannung, Leistungsaufnahme, Protokolltyp etc.) als Schnittstelleninformation für ELT und MSR/GLT
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG mind. 4-wöchigen Prüfzeitraum Prüfstatiker Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage
Leistungsverzeichnis - 39/143 94
[Seite 97]
Materialdisposition des AN
Werkstatt- und Montageplanung in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Abrechnungshinweis: Diese Position wird 1x pauschal für die Gesamtheit aller nachfolgenden Tür- und Fensterelemente berechnet.
Hinweis: Technische Bearbeitung des Glasdaches in gesonderter Position.
1.01.2 Dokumentation, Nachweise, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bescheinigungen, Prüfzeugnisse [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Der AN ist verpflichtet folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen, später auch zu dokumentieren (s.u): Fachunternehmerbescheinigung Fachbauleitererklärung Produktdatenblätter QNG-Bestätigung nach Fertigstellung
Spätestens 4 Wochen vor der VOB-Abnahme der Gesamtleistung vom AN ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage als Gesamtdokumentation an den AG oder seinen Vertreter zu übergeben.
Hierzu zählen insbesondere: Werkplanung / Montageplanung Prüfzeugnisse, statische Nachweise, Zulassungen, Dokumentation CE- Kennzeichen sämtlicher Konstruktionen, Materialien und Oberflächen / Korrosionsschutzmaßnahmen etc. Produktdatenblätter Erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen Übereinstimmungserklärung / Konformitätserklärung Anlagen- und Funktionsbeschreibungen technische Daten der Systeme und Geräte Pflege- und Gebrauchsanweisungen ggf. weitere Unterlagen nach Aufforderung durch die Bauleitung
Vorlage der Dokumentation als tabellarische Übersicht zum Zwecke der Qualitätssicherung und zur Vorlage an DGNB, für alle verbauten Materialien.
Die Protokolle und Dokumentationen sind in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei an den AG zu übermitteln.
Zusätzlich sind alle vorgenannten Unterlagen digital via der Projektkommunikationsplattform der Auftraggeberin bereitzustellen. (Zugangsdaten werden durch die AG mitgeteilt).
Leistungsverzeichnis - 40/143 95
[Seite 98]
1.01.3 Zulage Bearbeitung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DGNB-/QNG-Qualitätsanforderungen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Zulage zur Vorposition für die Bearbeitung und Dokumentation der DGNB- und QNG-Qualitätsanforderungen zur Erreichung der Förderfähigkeit.
Erläuterung: Die Baukörper sind als Klimafreundlicher Neubau geplant, siehe unter Vorbemerkung "Anforderungen QNG / DGNB".
Der AN ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
Die damit verbundenen Vorgaben an die Baustelle sowie die DGNB- und QNG - Qualitätsanforderungen an die Bauprodukte insbesondere der Dämmstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, Holzbauteile, Beschichtungen aller Art usw. sind den nachfolgend genannten Anlagen zur Ausschreibung zu entnehmen und bei der Angebotserstellung zu beachten: Anlage 1 Baustelle/Bauprozess Anlage 2 LV-Anlage_DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3 korr-14.09.2023
1.01.4 Erstellung Terminplan USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Es ist ein detaillierter Terminplan / Bauablaufplan 14 Tage nach Auftragserteilung vorzulegen aus dem die Vertragstermine/Fristen hervorgehen.
Der detaillierte Terminplan muss u.a. Folgendes enthalten:
Lieferung der Werkstattzeichnungen des AN, Prüfzeiten durch AG/Architekt (mind. 10 Werktage), detailliert und gegliedert nach dem zeitlichen Baubedarf (vorgangsbezogen), gegliedert nach Geschossen, Bauabschnitten und / oder Bauelementen.
Zum Leistungumfang gehört die monatliche Fortschreibung des Terminplanes, angepasst an den Bauablauf.
Alle vorgenannten Unterlagen sind digital via der
Leistungsverzeichnis - 41/143 96
[Seite 99]
Projektkommunikationsplattform der Auftraggeberin bereitzustellen. (Zugangsdaten werden durch die AG mitgeteilt).
Hinweis Die übergreifenden Vorgaben und Beschreibungen der vorangestellten Angaben zur Ausführung, Allgemein Anforderungen QNG / DGNB Technische Spezifikation (TS) Ausführungsbeschreibungen (AB)
sind für sämtliche nachfolgend erfassten LV-Positionen zu beachten, anzuwenden und einzukalkulieren.
Leistungsbestandteile Die Fenster- und Türelemente sind als fix und fertige Leistung einschl. Herstellung, Lieferung und Montage anzubieten, inkl.: Egalisierung Tür- / Fensterlaibung Tragkonstruktion, Statiklisenen Verglasung, Beschläge komplett, Anschlusswinkel, Konsolen, Herstellung sämtlicher Anschlüsse an den Baukörper und an angrenzende Fassadenbekleidungen, mit sämtlichen 4-seitigen Abdichtungsfolien und -andichtungsarbeiten, innen und außen, gem. RAL-Einbaurichtlinie, Bleche, Wetterschenkel, Sohlbänke und Anschlusswinkel, sämtliche Beschichtungen, ggf. notwendige Aufdopplungsprofile, Rahmenverbreiterungen, Paneele oder sonstige Konstruktionen zur Herstellung der Anschlüsse an den Rohbau, Befestigungsmaterialien, Kompribänder, Versiegelungen, etc.
1.02 Baustelleneinrichtung EUR ......................... 1.02.1 Baustelleneinrichtung - eigener Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bedarf [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Einrichten, Vorhalten und wieder Räumen und Säubern der Baustelle, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die Dauer der eigenen Arbeitsdurchführung.
Einrichten der Baustelle, Transportfahrzeuge, Arbeitsbühnen, Geräte und Werkzeuge, die zum Erbringen der ausgeschriebenen Leistung benötigt werden, Vorhalten, Betreiben und nach Abschluss der Arbeiten die Gebäude und die betreffenden Baustellenbereiche, das unmittelbare Umfeld und die Lagerflächen wieder räumen.
Büro- und Aufenthaltscontainer für eigene Leute nur durch Anmietung beim AG möglich. Es sind keine Flächen für die Aufstellung von Einzelcontainern der Firmen vorgesehen, siehe Vortext.
Leistungsverzeichnis - 42/143 97
[Seite 100]
Baufeldreinigung - Abtransport und sachgemäße, nach Sorten getrennte Entsorgung von Abfall- und Reststoffen, aller Verpackungen, Transportträger und Behältnisse, mindestens einmal wöchentlich, spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Bauseits werden für den AN kostenfrei folgende Baustelleneinrichtungen zur Verfügung gestellt:
- Baustrom- und Bauwasseranschluss
- Baustrom- und Bauwasserverbrauch
- Sanitär-/WC-Container,
- Büro-, Mannschafts-/Umkleidecontainer,
- Bauzaunsicherung des Baufeldes,
- Lagerflächen für die BE (nur sehr begrenzt)
- Wegebeleuchtung im Gebäude und im Außenbereich
- bauseitige Gerüste an den Fassaden
- Baukran.
1.03 Holz-Alu-Fenster und -Türen EUR .........................
1 Ausführungsbeschreibung (AB) Holz-Alu-Fenster u, -Außen Allgemeine Anforderungen: Die Aufteilung und Aufschlagrichtung der einzelnen Fensterelemente ist den Architektenplänen zu entnehmen. Alle Konstruktionen sind zur Erreichung einer schnellen Montagezeit hinsichtlich der Vorfertigung im Herstellerwerk zu optimieren.
Die in der Leistungsbeschreibung und den Planungsunterlagen beschriebenen Bauteiledimensionen beruhen auf Vordimensionierungen. Die endgültige Dimensionierung hat durch den AN zu erfolgen.
Die Aufteilung der einzelnen Elemente sind der Planung zu entnehmen und einzuhalten, sofern keine technischen Anforderungen dadurch verletzt werden.
Konstruktionsangaben Fenster: Die Fenster-Konstruktion ist in hochwärmegedämmter Holz-Aluminium-Bauweise und wärmebrückenfrei auszuführen.
Die Profilausformung ist so zu dimensionieren, dass alle Kräfte, die auf die Fassade zu jeder Zeit einwirken (Transport, Eigenlast, Montagezustand, Einbauzustand, Anprall von innen), durch die Konstruktion aufgenommen werden können.
Holzkonstruktion: Der Isolierglas-Randverbund wird im Holzfalz aufgenommen. Einnutungen in die Holzprofile zur Aufnahme der Aluminiumprofile sind unzulässig.
Alu-Rahmenkonstruktion: Die außenseitigen Deckschalen (Aluminium-Rahmen) für alle Blend- und Flügelrahmen sind aus stranggepressten Aluminiumprofilen herzustellen.
Die Flügelverglasung ist mit einer außen angeordneten Glasleiste auszuführen, die das Glas umlaufend einfasst.
Leistungsverzeichnis - 43/143 98
[Seite 101]
Systeme, die als äußere Glaseinfassung nur Dichtungen verwenden, sind nicht zulässig. Die Befestigung des Aluminium-Rahmens auf dem Holzrahmen erfolgt mechanisch über die Dämmprofile mit demontierbaren Dreh- und Drehklipshaltern aus hochwertigen, temperatur- und witterungsbeständigen Kunststoffen. Am Flügel werden grundsätzlich Drehhalter eingesetzt. Eine spannungsfreie Dehnung der Aluminiumschale zum Holzteil muss sichergestellt sein.
Verankerung Sonnenschutz-Führungsschiene: Die vertikalen Blendrahmenprofile sind für die Verankerung der Sonnenschutz-Führungsschienen vorzurichten. Die Verankerung der Führungsschienen erfolgt (punktuell) über Verschraubung auf den Alu-Deckschalen bis in den Holz-Blendrahmen. Im Bereich der Verschraubungen sind Abstandshülsen zwischen Alu-Deckschalen und dem Verankerungsgrund (Holz-Blendrahmen) zu setzen. Es ist zu beachten, dass die Alu-Deckschalen gleitend gelagert sind und somit keine Lasten aufnehmen können; die Alu-Deckschalen sind im Bereich der Schienenverankerung mit einem Langloch auszuführen. Es hat eine enge, eigenständige Abstimmung mit dem AN Sonnenschutz zu erfolgen.
Hinweis auf Anschlüsse von Raumtrennwänden: Anschlüsse von Raumtrennwänden an mehrteilige Fensterelemente sind so auszuführen, dass die schallschutztechnischen Anforderungen der angrenzenden Trennwände nicht durch flankierende Schallübertragung über Pfosten-, Kopplungs- oder Stoßbereiche beeinträchtigt werden.
Die Ausbildung des Koppelstoßes ist so zu wählen, dass eine bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz von
Dn,f,w = 56 dB
nachgewiesen wird.
Der Nachweis ist durch ein gültiges Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle für die angebotene Konstruktion zu führen.
Sämtliche zur Erfüllung dieser Anforderung erforderlichen Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Fenster mit Trennwandanschlüssen: Fenster-Nummern (ID): 013, 017, 021, 027, 044, 062, 068, 075-079, 086-088
Kopplungsstöße der Elemente: Je nach Wahl des vom AN gewählten Profilsystems sowie des Transport- und Montagekonzeptes sind ggf. Kopplungsstöße auszuführen. Kopplungsstöße sind so auszubilden, dass sie außenseitig die gleiche Ansichtsbreite wie die Pfostenprofile haben. Es sind vertikal Mehrfach-Dichtungsebenen bei
Leistungsverzeichnis - 44/143 99
[Seite 102]
Elementkopplungsstößen auszuführen. Die Elementkopplung hat mittels Kopplungsdichtungen aus EPDM zu erfolgen, die in Dichtungsaufnahmenuten einzusetzen sind. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass eine beidseitig ausreichende Einbindung der Dichtungen in die Nuten sichergestellt ist, so dass die Dichtigkeitsanforderungen gewährleistet werden. Die Elementstöße, insbesondere die Dichtungsebenen, müssen die zu erwartenden Bauwerksbewegungen sowie thermischen Bewegungen sicher aufnehmen.
Die Verankerung der Fensterelemente hat toleranzausgleichend am Baukörper zu erfolgen. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsteile verwendet werden. Dimensionierung nach statischer Erfordernis. Ggf. konstruktiv erforderliche Profilverbreiterungen bzw. -aufdopplungen sind in die EP einzukalulieren.
Anschluss der Fensterkonstruktion zum Baukörper hin bestehend aus: formstabile, lückenlose Vorbau-Montagezarge als hochwärmedämmender Wandanschluss, innere vollflächige Folienabklebung, dampfdiffusionsdicht äußere vollflächige Folienabklebung, dampfdiffusionsoffenen
Alle nachstehend genannten Holz-Aluminiumfensterelemente; auch -fenstertüren und -Hauseingangstüren, sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1 und Anlage 2, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Technische Anforderungen Holz-Aluminium-Fenster und -Außentüren
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: Baunull : ±0.00m = 20,50 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 12 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: KS- und Stb.-Wände Fassadenbekleidung: EG: gedämmte Klinker-Vorsatzschale OG: VHF, gedämmt Sonnenschutz (baus.): tlw. mit Markisen Rahmenverbreiterung: seitlich bis 30 mm
Hinweis: Die seitliche Profilverbreiterung ist erforderlich für die Befestigung der bauseitigen Führungsschienen des außenliegenden Sonnenschutzes. Für die Einhaltung von einheitlich gleichen Ansichtsbreiten der Rahmenprofile erhalten auch Fenster OHNE außenliegenden Sonnenschutz eine seitliche Profilverbreiterung. Jedoch nicht die Fenster zu den Innenhöfen.
Rahmen Material Rahmen: astfreies einheimisches Nadelholz, mind. 3-fach verleimt, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen Holzart: Kiefer Bautiefe: mind. 78 mm Material Deckschale: Aluminium, deckend farbig
Leistungsverzeichnis - 45/143 100
[Seite 103]
pulverbeschichtet Oberfläche Holzrahmen: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe, deckend Geometrie, Flügellage: zum Rahmen flächenversetzter Flügel Dichtungslagen: 1 Mittel-, 2 Anschlagdichtung, Farbton schwarz Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungsfolie, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt. Alternativ mit Flüssigkunststoffabdichtung, PMMA Beschichtung auf Leitblech. Schwellenausbildung: OK Schwelle max. 20 mm über FFB
Scheibe Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: gem. DIN EN 1627
- EG: RC2
- OG: RC1-N
- Innenhof: RC1-N Splitterschutz: nur für Fensterfelder im Bewegungsbereich, nicht bei Oberlichtern (OL)
Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 0,95 W/m2*K Schallschutz: erf. Rw = 35 dB gem. Schalltechnischer Bericht Schlagregen- beanspruchungsgruppe: 3
Beschläge Montage/Lage: verdeckt montiert, Einhandbedienung mit Fehlbedienungssperre, Zuschlagsicherung bei Kippfunktion Griffe & Drücker: Edelstahl, gebürstet für Fenster: Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion für Außentüren (Fluchttüren): mit OTS als Gleitschienenschließer und Rastfeststellung, Paniktürbeschlag nach DIN EN 179 und Sicherheitsgarnitur mit Stoßgriff außenseitig
Angaben nach DIN 18055 - Fenster Windlast: B4 (h < 18,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 5A (h < 18,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 1 Dauerfunktion: Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen n. D4)
Angaben nach DIN 18055 - Außentür Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h< 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2
- barrierefreie Türen: Klasse 3 (DIN EN 12217) Nutzungskategorie: Klasse 3 (mittel gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E) Absturzsicherung: keine Anforderung Splitterschutz: VSG innen+außen
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
- Ende AB Holz-Alu-Fenster u, -Außentüren - GRU -
Leistungsverzeichnis - 46/143 101
[Seite 104]
1.03.1 Holz/Alu-Fenster, Typ A1.1 + A1.4 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (M) [EUR] [EUR] 19% 68,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: A1.1 + A1.4 (M) Fenster-Nummern (ID): 002-010, 012-015, 021-029, 035-041, 065-081, 091-108, 110-113 Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. Koppelprofil, Beschlag: 2-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2-mal Dreh (Stulp), 2-mal DK (Stulp)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.-2.OG, Nord-, Ost-, Süd- und Westfassade
Fabrikatsangaben (gilt auch für folgende Positionen des Titels 03 Holz-Alu-Fenster und -Türen):
Fensterkonstruktion in Holz-Aluminium-Bauweise angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
Fensterbeschläge angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB2-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
1.03.2 Holz/Alu-Fenster, Typ A1.1 + A1.4 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (M), RC2 [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: A1.1 + A1.4 (M) Fenster-Nummern (ID): 031-033, Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. Koppelprofil, Beschlag: 2-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2-mal Dreh
Leistungsverzeichnis - 47/143 102
[Seite 105]
(Stulp), 2-mal DK (Stulp)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.OG, Ostfassade
1.03.3 Holz/Alu-Fenster, Typ A2.1 + A2.2 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 30,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: A2.1 + A2.2 Fenster-Nummern (ID): 016-019, 042-046, 059-064, 086-090, 114-119, 129-132 Abmessungen: Größe (HxB): 3,055 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. Koppelprofil, Beschlag: 2-mal OL Kipp, 2-mal Dreh (Stulp), 2-mal DK (Stulp)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Nord-, Ost-, Süd- und Westfassade
1.03.4 Holz/Alu-Fenster, Typ B1.1 + B1.2 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (M) [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: B1.1 + B1.2 (M) Fenster-Nummern (ID): 001, 011, 020,109
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 1,575 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-flg. + OL Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2xStulpflügel: 1-mal Dreh, 1-mal DK Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.-2.OG, Nord-, Ost- und Westfassade
Leistungsverzeichnis - 48/143 103
[Seite 106]
1.03.5 Holz/Alu-Fenster, Typ B1.1 + B1.2 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (M), RC2 [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: B1.1 + B1.2 (M) Fenster-Nummern (ID): 030, 034
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 1,575 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-flg. + OL Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2xStulpflügel: 1-mal Dreh, 1-mal DK Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.OG, Ostfassade
1.03.6 Holz/Alu-Fenster, Typ B2.1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: B2.1 Fenster-Nummern (ID): 128
Abmessungen: Größe (HxB): 3,055 x 1,575 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-flg. + OL Beschlag: 1-mal OL Kipp, 2xStulpflügel: 1-mal Dreh, 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Westfassade
1.03.7 Holz/Alu-Fenster, Typ C5.1 + C5.2 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Leistungsverzeichnis - 49/143 104
[Seite 107]
Fenstertyp: C5.1 + C5.2 Fenster-Nummern (ID): 047-058
Abmessungen: Größe (HxB): 2,235 x 1,00 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp, 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Ostfassade
1.03.8 Holz/Alu-Fenster, Typ C6.1 + C6.2 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (M) [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: C6.1 + C6.2 (M) Fenster-Nummern (ID): 120-127
Abmessungen: Größe (HxB): 3,055 x 1,20 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 1-mal DK Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Westfassade
1.03.9 Holz/Alu-Fenster, Typ C7.1, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: C7.1 Fenster-Nummern (ID): 159
Abmessungen: Größe (HxB): 2,51 x 1,25 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung nach DIN 18008-4 Konstruktion
Leistungsverzeichnis - 50/143 105
[Seite 108]
Teilung: 2-teilig Beschlag: festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 2.OG, Innenhof Mitte
1.03.10 Holz/Alu-Fenster, Typ G1.1 M USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 4-teilig;
Fenstertyp: G1.1 M Fenster-Nummern (ID): 082-085
Abmessungen: Größe (HxB): 3,055 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 4-teilig, mit symmetr. Mittelpfosten, Beschlag: 2-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2-mal festverglast
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Südfassade
1.03.11 Holz/Alu-Fenster, Typ H1.1, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 4-teilig;
Fenstertyp: H1.1 Fenster-Nummern (ID): 133,134,145,146
Abmessungen: Größe (HxB): 2,725 x 2,95 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung nach DIN 18008-4 Konstruktion Teilung: 4-teilig, mit symmetr. Mittelpfosten, Beschlag: 2-mal OL Kipp, 2-mal festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Leistungsverzeichnis - 51/143 106
[Seite 109]
Einbauort: GRU, 1.OG, Innenhof Nord + Süd
1.03.12 Holz/Alu-Fenster, Typ H1.2, EI30, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 4-teilig; mit Brandschutzanforderung, als komplettes Brandschutzelement, inkl. Brandschutzverglasung und Herstellen aller Anschlüsse.
weitere Leistungsbestandteile allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Fenstertyp: H1.2 Fenster-Nummern (ID): 136,137,148,149
Zweck: Brandschutz, Verhinderung von Wärmestrahlung, Wärmeschutz Abmessungen: Größe (HxB): 2,725 x 2,95 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung nach DIN 18008-4 Brandschutz der Gesamtkonstruktion: EI30 nach DIN EN 13501
Konstruktion Teilung: 4-teilig, mit symmetr. Mittelpfosten, Beschlag: 2-mal OL festverglast, 2-mal festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.OG, Innenhof Nord + Süd
1.03.13 Holz/Alu-Fenster, Typ H2.1, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 4-teilig;
Fenstertyp: H2.1 Fenster-Nummern (ID): 139,140,151,152
Abmessungen: Größe (HxB): 3,54 x 2,95 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen+aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 4-teilig, mit symmetr. Mittelpfosten, Beschlag: 2-mal OL Kipp, 2-mal festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Leistungsverzeichnis - 52/143 107
[Seite 110]
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Innenhof Nord + Süd
1.03.14 Holz/Alu-Fenster, Typ H2.2, EI30, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 4-teilig; mit Brandschutzanforderung, als komplettes Brandschutzelement, inkl. Brandschutzverglasung und Herstellen aller Anschlüsse.
weitere Leistungsbestandteile allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Fenstertyp: H2.2 Fenster-Nummern (ID): 142,143,154,155,
Zweck: Brandschutz, Verhinderung von Wärmestrahlung, Wärmeschutz Abmessungen: Größe (HxB): 3,54 x 2,95 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen+aussen, ESG/VSG Brandschutz der Gesamtkonstruktion: EI30 nach DIN EN 13501
Konstruktion Teilung: 4-teilig, mit symmetr. Mittelpfosten, Beschlag: festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Innenhof Nord + Süd
1.03.15 Holz/Alu-Fenster, Typ I1.1, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: I1.1 Fenster-Nummern (ID): 135,138,147,150
Abmessungen: Größe (HxB): 2,725 x 4,245 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung nach DIN 18008-4
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. 3-teilung
Leistungsverzeichnis - 53/143 108
[Seite 111]
Beschlag: 3-mal OL Kipp, 3-mal festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.OG, Innenhof Nord+Süd
1.03.16 Holz/Alu-Fenster, Typ I2.1 M, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: I2.1 M Fenster-Nummern (ID): 141,144,153,156
Abmessungen: Größe (HxB): 3,54 x 4,245 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: -
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. 3-teilung Beschlag: 3-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 1-mal DK, 2-mal festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, EG, Innenhof Nord+Süd
1.03.17 Holz/Alu-Fenster, Typ I3.1 M, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: I3.1 Fenster-Nummern (ID): 158
Abmessungen: Größe (HxB): 2,51 x 6,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung nach DIN 18008-4
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. 3-teilung Beschlag: 3-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 3-mal festverglast
Leistungsverzeichnis - 54/143 109
[Seite 112]
Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.OG, Innenhof Mitte
1.03.18 Holz/Alu-Fenster, Typ J1.1, EI30, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 8-teilig; mit Brandschutzanforderung, als komplettes Brandschutzelement, inkl. Brandschutzverglasung und Herstellen aller Anschlüsse.
weitere Leistungsbestandteile allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Fenstertyp: J1.1 Fenster-Nummern (ID): 157,162
Zweck: Brandschutz, Verhinderung von Wärmestrahlung, Wärmeschutz Abmessungen: Größe (HxB): 2,51 x 6,195 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung nach DIN 18008-4 Brandschutz der Gesamtkonstruktion: EI30 nach DIN EN 13501
Konstruktion Teilung: 8-teilig, mit symmetr. 4-teilung, Beschlag: festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.+ 2.OG, Innenhof Mitte
1.03.19 Holz/Alu-Fenster, Typ J1.2, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 8-teilig;
Fenstertyp: J1.2 Fenster-Nummern (ID): 160,163
Abmessungen: Größe (HxB): 2,51 x 6,195 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung
Leistungsverzeichnis - 55/143 110
[Seite 113]
nach DIN 18008-4
Konstruktion Teilung: 8-teilig, mit symmetr. 4-teilung, Beschlag: 4-mal OL Kipp, 4-mal festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.+ 2.OG, Innenhof Mitte
1.03.20 Holz/Alu-Fenster, Typ J2.1, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 8-teilig;
Fenstertyp: J2.1 Fenster-Nummern (ID): 161,164
Abmessungen: Größe (HxB): 2,51 x 8,005 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: absturzsichernde Festverglasung nach DIN 18008-4
Konstruktion Teilung: 8-teilig, mit symmetr. 4-teilung, Beschlag: festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GRU, 1.+ 2.OG, Innenhof Mitte
1.03.21 Zulage elektromot. Antrieb, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kippbetätigung [EUR] [EUR] 19% 16,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für die vorher beschriebenen Positionen der Holz-Alu-Fenster für die Ausrüstung der oberen Öffnungselemente mit elektromotorisch betriebener Kippfunktion zur Lüftung.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch
Leistungsverzeichnis - 56/143 111
[Seite 114]
Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC
Fenster-Nummern (ID): 020,023,024,077,111-113,144,158
Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
1.03.22 Zulage elektromot. Antrieb, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kippbetätigung + Rauchableitung [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für die vorher beschriebenen Positionen der Holz-Alu-Fenster für die Ausrüstung der oberen Öffnungselemente mit elektromotorisch betriebener Kippfunktion zur Lüftung und Rauchableitung.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung und Rauchableitung Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC Hubhöhe {mm}: bis 750 stufenlos
Fenster-Nummern (ID): 021,022
Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
Leistungsverzeichnis - 57/143 112
[Seite 115]
1.03.23 Zulage elektromot. Antrieb, Einzelpreis Gesamtpreis Kippbetätigung + RC2 USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Verriegelung 19% 25,00 St ................ pro 1,00 St ................
Zulage für die vorher beschriebenen Positionen der Holz-Alu-Fenster für die Ausrüstung der oberen Öffnungselemente mit elektromotorisch betriebener Kippfunktion zur Lüftung und zusätzlich mit RC2-konformer Verriegelung.
Das Gesamtsystem aus Antrieb und Verriegelung muss als geprüftes Gesamtsystem aufeinander abgestimmt sein.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Verriegelungsfunktion zur Erfüllung der RC2-Anforderung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung, inkl. Verriegelungsfunktion Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC Einbruchhemmung: RC2 (DIN EN 1627)
Fenster-Nummern (ID): 030-034,082-086,119-120,130-132
Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
1.03.24 Holz/Alu-Fenster-/Außentürelement, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1-flg., OL [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kombiniertes Fenster- und Außentürelement in Holz-Alu-Bauweise. Fenster: 3-teilig, bodentief. Tür: 1-flg. mit Oberlicht. Als Fluchttür, Notausgang.
Bodenbündige Schwelle mit Abdeckprofil. Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Leistungsverzeichnis - 58/143 113
[Seite 116]
Tür-Nummern (ID): AT_EG_007, 014
Abmessungen: Größe (HxB): 4,14 x 3,00 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2-N (n. EN 1627) Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Ausstattung, Beschläge Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton der Aludeckschalenprofile Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Trittschutz: Schutzblech Edelstahl Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Konstruktion Kombiniertes Fenster- und Außentürelement, gekoppelt mit symmetr. Mittelpfosten. Teilung, Fenster: 3-teilig, untere Füllung mit Blindpaneel Beschlag, Fenster: 1-mal OL Kipp, 2x Stulpflügel: 1-mal Dreh, 1-mal DK, 1-mal festverglast (Blindpaneel) Teilung, Tür: 1-mal Drehflügel, quer geteilt, untere Füllung mit Blindpaneel, obere Füllung vertikal geteilt mit Isolierverglasung, 1-mal OL Kipp Beschlag, Tür: 1-mal Drehflügel, 1-mal OL Kipp
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türenliste
Einbauort: EG, Nord- + Ostfassade
1.03.25 Holz/Alu-Außentürelement, 1-flg. USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement in Holz-Alu-Bauweise, 1-flg. Als Fluchttür, Notausgang.
Bodenbündige Schwelle mit Abdeckprofil. Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_004
Abmessungen: Größe (HxB): 2,81 x 1,075 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2-N (n. EN 1627)
Leistungsverzeichnis - 59/143 114
[Seite 117]
Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Ausstattung, Beschläge Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton der Aludeckschalenprofile Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Trittschutz: Schutzblech Edelstahl Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Konstruktion Teilung: 1-mal Drehflügel, quer geteilt, untere Füllung Blindpaneel, obere Füllung Isolierverglasung Schwellenhöhe: max. 15 mm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türenliste
Einbauort: EG, Arbeitsbereich Achse L-M/8
1.03.26 Holz/Alu-Außentürelement, 1-flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit OL, Innenhof [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement in Holz-Alu-Bauweise, 1-flg. und Oberlicht.
Schwelle mit Abdeckprofil. Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_016
Abmessungen: Größe (HxB): 2,51 x 1,25 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2-N (n. EN 1627) Splitterschutz: ESG/VSG innen
Ausstattung, Beschläge Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung)
Leistungsverzeichnis - 60/143 115
[Seite 118]
Türstopper: bauseits Trittschutz: Schutzblech Edelstahl Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Konstruktion Teilung: 1-mal Drehflügel, 1-mal Festteil Oberlicht Schwellenhöhe: max. 15 mm Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türenliste
Einbauort: 1.OG, Zugang Innenhof Mitte (F/12-13)
1.03.27 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x100mm [EUR] [EUR] 19% 1.045,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x100 mm
Einbauort: vorwandmontierte Fenster, seitlich und oben
1.03.28 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x180mm [EUR] [EUR] 19% 130,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008
Leistungsverzeichnis - 61/143 116
[Seite 119]
Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x180 mm Einbau: liegend Einbauort: vorwandmontierte Fenster, unten, Verblendfassade
1.03.29 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x220mm [EUR] [EUR] 19% 225,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x220 mm Einbau: liegend Einbauort: vorwandmontierte Fenster, unten, Holzfassade
1.03.30 Außenfensterbank, Alu, T<330mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 455,20 m ................ pro 1,00 m ................ Außenfensterbank aus gekantetem und verschweißtem Aluminiumblech.
Leistungsumfang Ausführung mit seitlicher Aufkantung, Ecken geschweißt unter- und rückseitige Abdichtung Anti-Dröhn-Beschichtung Lüftungsspalt unterhalb Fensterbank zu Fassadenbekleidung seitlich und unterseitig vorkomprimiertes Fugendichtband Anschluss bauseitige Schleppfolie
Material: Aluminiumblech Oberfläche: pulverbeschichtet im RAL-Farbton gem. Angabe Architekt Blechstärke: 1 mm Ausladung/Tiefe: 300 bis 330 mm Zuschnitt: bis 450 mm Kantungen: 3fach gekantet, Z-förmig mit Abtropfkante, zzgl. Randaufkantungen Ansichtsbreite: 40 mm
Leistungsverzeichnis - 62/143 117
[Seite 120]
1.03.31 Zulage Bohrungen in Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Aluminiumdeckschalen [EUR] [EUR] 19% 1.552,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Bohrungen in den seitlichen/vertikalen Aluminiumdeckschalen für die Verankerung von bauseitigen Führungsschienen des außenliegenden Sonnenschutzes im Holz-Blendrahmen.
Folgeleistung: Einbau Führungsschiene außenliegender Sonnenschutz (bauseits) Durchmesser: bis ¥10mm, als Langloch bis 20mm
Kalkulationansatz: je Führungsschiene = 4 Bohrungen
Die erforderliche Stückzahl sowie Abmessungen und Lage der Bohrungen sind mit dem AN Sonnenschutz eigenständig abzustimmen.
Einbauorte: Fenstertyp: C5.1 + C5.2 Fenster-Nummern (ID): 050-058
Fenstertyp: C6.1 + C6.2 Fenster-Nummern (ID): 120-127
Fenstertyp: B1.1 + B1.2 Fenster-Nummern (ID): 020, 030, 034,109
Fenstertyp: B2.1 Fenster-Nummern (ID): 128
Fenstertyp: A1.1 + A1.4 Fenster-Nummern (ID): 021-029, 031-033, 035-041, 065-081, 091-108, 110-113
Fenstertyp: A2.1 + A2.2 Fenster-Nummern (ID): 042-046, 059-064, 086-090, 116-119, 129-132
Tür-Nummern (ID): AT_EG_014
1.04 Pfosten-Riegel-Fassade EUR .........................
2 Ausführungsbeschreibung (AB) Alu-PR-Fassade - GRU Alle nachstehend genannten Pfosten-Riegel-Fassaden sowie die in diesen liegenden Fenster- und Türelemente sowie integrierte Öffnungsflügel sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Allgemeines: Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktionen sind an folgenden Einbauorten geplant:
Haupteingang Arkade Süd, EG (15/C-E) Eingang Schulhof Arkade Nord, EG (9/C-E)
Die Aluminium-PR-Konstruktionen sind ausgefacht mit Dreifach-Isolierverglasung, Glas-/Alu-Paneelen, Türanlagen und Öffnungsflügel.
Leistungsverzeichnis - 63/143 118
[Seite 121]
Leistungsbestandteile Egalisierung Fensterlaibung Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie Fensterelement Türelement Verglasung Beschlag komplett Dichtungen und Deckleisten
Die Abmessungen aller dargestellten, sichtbaren Profile, Profilierungen, Formgebungen und Bauteile sind einzuhalten. Sind zur Einhaltung der Profilabmessungen Profilverstärkungen (z.B. Einschubprofile) erforderlich, sind diese bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Die PR-Konstruktionen sind inkl. sämtlicher umlaufender Anschlüsse an das Bauwerk sowie an angrenzende Fassaden, mit sämtlichen umlaufenden Abdichtungsfolien und -andichtungsarbeiten, innen- und außenseitigen Blechformteilen, Anschlusswinkeln, formgebenden Strangpressprofilen, ggf. in unterschiedlichen Farben, fix und fertig herzusellen und zu montieren.
Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund b>50mm.
Konstruktionsangaben - Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktion: Zu erfüllen sind die Anforderungen gemäß vorangestellter Technischer Spezifikation Fenster, Außentüren sowie gemäß Leitdetails, insbesondere: Selbsttragendes, hochwärmegedämmtes Aluminium-Fassaden-System, über ein Geschoss frei tragend, Pfosten- und Riegelprofile aus stranggepressten Mehrkammer-Hohlprofilen mit rechteckigem Profilquerschnitt, Ansichtsbreite: 50 mm Pfostentiefe nach statischen Erfordernissen, mindestens jedoch in den auf den Detailplänen vorgegebenen Abmessungen und Profilierungen, ggf. Profilverstärkungen (z.B. durch Einschubprofile), Verbindung der Pfosten- und Riegel-Tragprofile als nicht sichtbare, geschraubte Verbindung mit systemeigenen Verbindern nach statischer Erfordernis, Profilsystem mit konsequenter Trennung der Falzbelüftung nach außen und der Kondenswasserabführung über im Profil integriertem Rinnensystem, das über alle Profilstöße, Auswechslungen, insbesondere im Bereich des Systemwechsels, bis zur Außenentwässerung im Sockelbereich führt, Äußere Andichtung der Glasscheiben, Paneele, Einsatzelemente und aller Eck-, T-, und Kreuzstöße durch EPDM-Dichtprofile, Innere Andichtung der Glasscheiben etc. durch EPDM-Dichtprofile, Stoßbereiche (Pfosten/Riegel) sind mit Dichtungskreuzen auszuführen, unterschiedlich dicke Verglasungen müssen durch unterschiedlich dicke Dichtprofile erfolgen, alle äußeren Scheibenflächen vorderkantenbündig.
Verankerung am Rohbau: Die Lastabtragung der Alu-Pfosten-Riegel-Fassaden in
Leistungsverzeichnis - 64/143 119
[Seite 122]
den Rohbau erfolgt im unteren und oberen Anschluss über in die Pfosten eingeschobene, toleranzausgleichende Stahlkonsolen. Die Stahlkonsolen sind so auszubilden, dass die Befestigungsmittel einen ausreichenden Randabstand zur Betonkante haben. Dimensionierung nach statischem Nachweis durch den AN. Verankerungsbauteile am Rohbau generell mit thermischer Trennlage. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsteile verwendet werden.
Umlaufende Anschlüsse: Die Anschlüsse der PR-Fassaden sind zum Rohbau hin entsprechend der zugehörigen Leitdeteils auszubilden. Anschlüsse prinzipiell bestehend aus: umlaufend in Glasebene eingespannten Außenwandpaneelen aus vierseitig gekanteten Aluminiumblechen einschl. Mineralwolle-Einlage und nicht rostender Verbindungsmittel. den vollflächigen Folienleitblechen, mehrteiligen, mehrfach gekanteten, toleranzausgleichenden innenseitigen Blechformteilen aus Alu, d = 3 mm dem umlaufenden raumseitigen Schattenfugenanschluss aus stranggepressten Alu-Winkelprofilen, Profilstöße nur in Pfostenachsen, keine Profilstöße in den seitlichen Blechformteilen, der unteren Stahlblechkantung (d > 4 mm), jeweils zwischen den Pfostenprofilen und unterhalb des Riegelprofils verlaufend, vollflächigem, raumseitigen luft- und dampfdichtem sowie außenseitigem regen- und winddichten Folienanschluss zwischen Baukörper und Fassadenelement (Folien immer umlaufend in einer Ebene), formstabile, vollflächige Anschlussdämmung, wobei die Mindestdämmstoffdicke von 50 mm an keiner Stelle unterschritten werden darf, der formstabilen, vollflächigen Hohlraumdämmung zwischen raumseitiger und außenseitiger Anschlussfuge aus Mineralfaserdämmung, Überdeckung von mineralischen Dämmungen mit zusätzlichen diffusionsoffenen Folien (Schleppfolien),
Generell gilt: Befestigungen von Blechformteilen und Strangpressprofilen an den PR-Fassaden sind nicht sichtbar auszuführen, Blechstöße sind mit Stoßhinterlegern auszuführen.
Deckleistenausbildung: Abmessungen und Ausführung der Pressleisten und Deckschalen gemäß Leitdetails, insbesondere: flache Deckschalen, (Tiefe Pfosten max. 15 mm, Tiefe Riegel max.12 mm), Breite: entsprechend Vorgaben zu Ansichtsbreiten, geklipst, Stöße der Pressleisten und Deckschalen sind mit einen Dehnstoßprofil zu hinterlegen und jeweils nur in den Achsen zu legen, sichtbare Enden sind farblich nachzubehandeln bzw. Stückbeschichtung nach der technischen Bearbeitung, Enden sind generell mit Abdeckkappen zu schließen.
Fenster- und Tür-Einsatzelemente, allgemein: Zu erfüllen sind die technischen Anforderungen entsprechend der Leitdetails, insbesondere: Einspanntiefe in PR-Fassade, auf Verglasungsebene
Leistungsverzeichnis - 65/143 120
[Seite 123]
abgestimmt, Durchlaufende Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, mit zum Falz hin flächenbündigen Dämmstegen, Integriertes Dampfdruckausgleich- und Entwässerungssystem aus den freien Fälzen und kontrollierte Ableitung von ggf. Rest-Wasser über die gesamte Fassaden- und Konstruktionstiefe nach außen, Es ist bei großen Fensterflügeln und bei Türenflügeln immer ein schubloser Verbund auszuführen, Profilverbund-Herstellung ausschließlich werksseitig.
Fensterelemente für Einsatz in Pfosten-Riegel-Konstruktion: Die Konstruktionen für nach innen öffnende Drehflügel sind auszuführen: als Standardflügel-System Einsatzblendrahmen und Flügelrahmen außen flächenbündig, Ansichtsbreite Blend- und Flügelrahmen max.100 mm (Maß von AK Deckleiste bis Glaskante Flügelrahmen); mit thermisch getrennten Aluminiumprofilen, für Öffnungsflügel mit Dreh-Funktion, Bautiefe mindestens 75 mm (Blendrahmen), kleinere Bautiefen sind nicht zulässig, Öffnungsflügel sind auszuführen für die Aufnahme von Dreifach-Isolierverglasung sowie Glas-Paneelen mit Andrucktrockendichtung, Dichtprofile als eckvulkanisierter Rahmen, mit durchlaufender Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, aus durchgehenden glasfaserverstärkten Polyamidleisten, form- und kraftschlüssig sowie schubsteif mit Alu-Profilschalen verbunden, mit integriertem Dampfdruckausgleichsystem und nach außen geführtem Entwässerungssystem, bei großen Fensterflügeln mit schublosem Verbund, alle Profilverbindungen (T- und Gehrungsstöße) gesteckt, geklebt und gesickt, äußere Schale des Blendrahmens ist mit einer Hohlkammer zu versehen, so dass im Eckbereich durch Eckwinkel etc. eine wasserdichte Ausführung gewährleistet ist, Die Blendrahmen sind insbesondere im Band- und Scherenbereich zusätzlich mit den Pfosten- und Riegelprofilen zu verschrauben! Bei Ausfachungen mit Glaspaneelen ist die innenseitige Blechschale flügelüberdeckend auszuführen.
Türelemente für Einsatz in Pfosten-Riegel-Konstruktion: Die Konstruktionen für 1- und 2-flügelige, nach außen öffnende Drehflügel-Türanlagen, sind auszuführen: mit thermisch getrennten Aluminiumprofilen, Bautiefe mind. 75 mm, kleinere Bautiefen sind nicht zulässig Profilansichtsbreiten: Blendrahmen: 45 mm Flügelrahmen 3-seitig: 120 mm Flügelrahmen-Sockel: 150 mm Öffnungsflügel sind vorzurichten für die Aufnahme von Dreifach-Isolierverglasung mit Andrucktrockendichtung, Dichtprofile als eckvulkanisierter Rahmen, mit durchlaufender Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, aus durchgehenden glasfaserverstärkten Polyamidleisten, form- und kraftschlüssig sowie schubsteif mit Alu-Profilschalen verbunden, Türenflügel immer mit schublosem Verbund (Durchbiegung von Rahmen und Türflügeln aufgrund von Differenztemperaturen muss so gering sein, dass die Bedienung der Türflügel immer möglich bleibt), alle Profilverbindungen (T- und Gehrungsstöße) gesteckt, geklebt und gesickt, äußere Schale des Blendrahmens ist mit einer Hohlkammer zu versehen, so dass im Eckbereich durch Eckwinkel etc. eine wasserdichte Ausführung gewährleistet ist,
Leistungsverzeichnis - 66/143 121
[Seite 124]
Die äußere Schale des Blendrahmens ist mit einer Hohlkammer zu versehen, so dass im Eckbereich durch Eckwinkel etc. eine wasserdichte Ausführung gewährleistet ist, Sickungen im äußeren sichtbaren Bereich sind nicht zulässig, barrierefreie Türschwelle aus gekantetem Edelstahlblech, Rutschfestigkeitsklasse mind. R10, auf thermisch getrennter Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen und darin eingespannter, dampfdichter Dichtungsfolie, Dichtungsfolie unter Schwellenblech bis zur Raumseite geführt und dort dampfdicht an Stahlbetondecke angeschlossen, Hohlräume satt mit Mineralwolle ausgefüllt, Die Blendrahmen sind insbesondere im Bandbereich zusätzlich mit den Pfostenprofilen zu verschrauben!
Technische Anforderungen Alu-PR-Fassade
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: ca. 20,50 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 3,82 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: Stb.-Wände Fassadenbekleidung: gedämmte Klinker-Vorsatzschale Sonnenschutz (baus.): ohne
Rahmen Material Rahmen: Thermisch getrennte Rahmen Oberfläche Rahmen: Aluminium, deckend farbig pulverbeschichtet Material Deckschale: Aluminium, deckend farbig pulverbeschichtet Flügellage: oberflächengleiche, rahmenbündige Flügel Dichtungen Flügel: 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz Dichtungen PR: 2 Dichtungsebenen, Trockenverglasung, schwarz
Scheibe Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: RC2-N gem. DIN EN 1627 Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 1,3 W/m2*K Schallschutz: erf. Rw = 32 dB gem. Schalltechnischer Bericht Schlagregen- beanspruchungsgruppe: 3
Türelement, Ausstattung, Beschläge Konstruktion: Aluminium-Glasrahmentür mit Blend- und Flügelrahmen zum Einbau in PR-Fassade Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, Edelstahl Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl Trittschutz: Trittschutzblech Edelstahl 2-seitig Türöffner: Elektrisch 12/24V Türschließer: Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag in Edelstahl als Paniktürbeschlag nach DIN EN 179 und Sicherheitsgarnitur mit Stoßgriff
Leistungsverzeichnis - 67/143 122
[Seite 125]
Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Angaben nach DIN 18055 Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet) Nutzungskategorie: Klasse 4 (groß gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 6 (200Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E)
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
- Ende Ausführungsbeschreibung Alu-PR-Fassade - GRU -
1.04.1 Alu-PR-Fassade, Süd USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 25,60 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Aluminium-PR-Fassade
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Konstruktion: Material: Aluminiumprofil, thermisch getrennt Oberfläche: pulverbeschichtet Profilansichtsbreite: 50 mm Bautiefe Pfosten/Riegel: ca. 150 mm Verglasung: 3-fach Isolierverglasung
Abmessungen Elementbreite: 6490 mm (Rohbauöffnung) Elementhöhe: 3950 mm (Rohbauöffnung)
Teilung
- in Breite: 5-geteilt
- in Höhe: 2- und 3-teilig
- 7 Felder festverglast
- 2 Felder Außenwandpaneel (Sockel) Fensterelemente: - Türelemente: in gesonderter Position
Einbauort: Haupteingang Schulhof, Süd
Aluminium-PR-Fassade angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
1.04.2 Alu-PR-Fassade, Nord USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 25,60 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Aluminium-PR-Fassade
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Konstruktion: Material: Aluminiumprofil, thermisch getrennt Oberfläche: pulverbeschichtet
Leistungsverzeichnis - 68/143 123
[Seite 126]
Profilansichtsbreite: 50 mm Bautiefe Pfosten/Riegel: ca. 150 mm Verglasung: 3-fach Isolierverglasung
Abmessungen Elementbreite: 6490 mm (Rohbauöffnung) Elementhöhe: 3950 mm (Rohbauöffnung)
Teilung
- in Breite: 5-geteilt
- in Höhe: 2- und 3-teilig
- 4 Felder festverglast
- 2 Felder Außenwandpaneel (Sockel) Fensterelemente: in gesonderter Position Türelemente: in gesonderter Position
Einbauort: Eingang Schulhof, Nord
1.04.3 Zulage Alu-Fensterelement, 1flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 127x133,5 cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Aluminium-Glas-Fensterelement, 1-flg., in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung.
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB
Konstruktion Beschlag: 1-mal OL Kipp, vorgerichtet für motorischen Antrieb Teilung: 1-flg. Größe (HxB): 127 x 133,5 cm
Einbauort: PR-Fassade Eingang Schulhof, Nord
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
1.04.4 Zulage Alu-Fensterelement, 1flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 127x211 cm [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Aluminium-Glas-Fensterelement, 1-flg., in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung.
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB
Konstruktion Beschlag: 1-mal OL Kipp, vorgerichtet für motorischen Antrieb Teilung: 1-flg. Größe (HxB): 127 x 211 cm
Einbauort: PR-Fassade Eingang Schulhof, Nord
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
Leistungsverzeichnis - 69/143 124
[Seite 127]
1.04.5 Zulage elektromotorische Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kippbetätigung [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für die vorher beschriebenen Positionen für die Ausrüstung der Öffnungselemente mit elektromotorischer betriebener Kippfunktion, anstelle Standardausführung.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC
Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
1.04.6 Zulage Alu-Glastürelement, 1flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 242,5x131 cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Aluminium-Glas-Türelement, 1-flg., als Außentür, in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_003,009 Türgröße (HxB): 242,5 x 131 cm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Einbau: Anschluss an PR-Fassade Stoßgriff: ja Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Einbauort: PR-Fassade, Süd + Nord
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
Leistungsverzeichnis - 70/143 125
[Seite 128]
1.04.7 Zulage Alu-Glastürelement, 1flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 242,5x133,5 cm, rollstuhlgerecht [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Aluminium-Glas-Türelement, 1-flg., als Außentür, in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung. Als elektrisch gesteuerte Tür für rollstuhlgerechten Zugang gem. DIN 18040-1.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_001,011 Türgröße (HxB): 242,5 x 133,5 cm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Einbau: Anschluss an PR-Fassade Stoßgriff: nein Drücker/Klinke: nein Türstopper: bauseits Türantrieb: ja, vorgerichtet für motorischen Antrieb, in gesonderter Position Auslösung Türantrieb: ja, in gesonderter Position Elektrischer Türöffner: ja Sonstiges: rollstuhlgerechter Zugang n. DIN 18040-1 Einbauort: PR-Fassade, Süd + Nord
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
1.04.8 Drehflügeltürantrieb, 1flg USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Drehflügeltürantrieb für 1-flg. Türen einschl. Steuerung und integrierter, verdeckter Verkabelung anstelle ohne Drehflügelantrieb.
Funktionen, Ausstattung ELT-Türöffner im Schließblech 2 St Sensorleisten 2 St Handtaster Handtaster "Tür schließen" Not-Aus-Knopf Programmschalter UP mit Rahmenabdeckung Türschließerfunktion im stromlosen Zustand
Tür-Nummern (ID): AT_EG_001,011 Einbauort: PR-Fassade, Süd + Nord
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, elektrischer Anschluss bauseits.
angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
Leistungsverzeichnis - 71/143 126
[Seite 129]
1.04.9 Zulage Alu-Glastürelement, 2flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 242,5x211 cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Aluminium-Glas-Türelement, 2-flg., als Außentür, in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_002,009 Türgröße (HxB): 242,5 x 211 cm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Einbau: Anschluss an PR-Fassade Stoßgriff: ja Türstopper: ja, Boden Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Einbauort: PR-Fassade, Süd + Nord
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
1.04.10 Fingerklemmschutz, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Nebenschließkante [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fingerklemmschutz der Nebenschließkante zwischen Türblatt und -zarge, mit selbsttätig, konstanter Spannung, Schutz- und -halteprofil. Abrechnung je Flügel.
1.05 Alu-Türelemente EUR .........................
3 Ausführungsbeschreibung (AB) Alu-Türelemente - GRU Alle nachstehend genannten Aluminium-Hauseingangstüren, sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Technische Anforderungen Aluminium-Türelemente
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: Baunull : ±0.00m = 20,50 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 15 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen : gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: Stb.-Wände und KS-Mauerwerk Fassadenbekleidung: gedämmte Klinker-Vorsatzschale
Leistungsverzeichnis - 72/143 127
[Seite 130]
Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Rahmen Material: Thermisch getrenntes Mehrkammerprofil Oberfläche: gleichfarbig innen - außen pulverbeschichtet Farbton: RAL 8019GM matt Profilansichtsbreiten
- Flügelrahmen 3-seitig: 120 mm
- Flügelrahmen-Sockel: 150 mm Flügellage: rahmenbündige Flügel Dichtungen: mind. 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungslappen, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt Schwellenausbildung: OK Schwelle= OK FFB
Scheibe/Füllungen Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: RC2-N gem. EN 1627 Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton der Aludeckschalenprofile Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 1,3 W/m2*K Schallschutz: erf. Rw = 32 dB gem. Schalltechnischer Bericht Schlagregen- beanspruchungsgruppe: mind. 4
Angaben nach DIN 18055 Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2
- barrierefreie Türen: Klasse 3 (DIN EN 12217) Nutzungskategorie: Klasse 3 (mittel gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E)
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
Vom AN sind Prüfzeugnisse mit dem Nachweis der zu erbringenden Anforderungen unaufgefordert vorzulegen.
- Ende Ausführungsbeschreibung Alu-Türelemente - GRU -
1.05.1 Alu-Tür, 1flg, 264 x 152,5cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement aus Aluminiumprofilen, 1-flg. Als Fluchttür, Notausgang.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_005
Abmessungen: Größe (HxB): 2,64 x 1,525 m (Rohbauöffnung)
Konstruktion Teilung: 1-mal Drehflügel, Füllung: Verglasung Öffnungsrichtung: nach aussen
Leistungsverzeichnis - 73/143 128
[Seite 131]
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: EG, Vorschule, Achse (F/8-9), Westfassade
1.05.2 Alu-Tür, 1flg, 264 x 101cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement aus Aluminiumprofilen, 1-flg.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_012,013
Abmessungen: Größe (HxB): 2,64 x 1,01 m (Rohbauöffnung)
Konstruktion Teilung: 1-mal Drehflügel Füllung: Blindpaneel Öffnungsrichtung: nach innen
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: - Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: ja, Boden Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: EG, Außen WC, Achse (A-C/9), Nordfassade
Leistungsverzeichnis - 74/143 129
[Seite 132]
1.05.3 Alu-Tür, 2flg, 264 x 229,5cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement aus Aluminiumprofilen, 2-flg. Als Fluchttür, Notausgang.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_006,008
Abmessungen: Größe (HxB): 2,64 x 2,295 m (Rohbauöffnung)
Konstruktion Teilung: 2-mal Drehflügel Füllung: Blindpaneel Öffnungsrichtung: nach aussen Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: EG, TRH Süd, Achse (J/15-16); TRH Nord, Achse (E-F/9)
1.05.4 Alu-Tür, 2flg, 302 x 300cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement aus Aluminiumprofilen, 2-flg. mit Oberlicht.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_015
Abmessungen: Größe (HxB): 3,02 x 3,00 m (Rohbauöffnung) Höhe Türflügel: ca. 2,32 m Konstruktion Teilung: 2-mal OL als Kippflügel, vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2-mal Drehflügel quer geteilt, untere Füllung mit Blindpaneel, obere Füllung vertikal geteilt mit Isolierverglasung Öffnungsrichtung: nach aussen Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Ausführung:
Leistungsverzeichnis - 75/143 130
[Seite 133]
gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: - Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: 1.OG, Zugang Terrasse, Achse (J/11-12), Ansicht Ost
1.05.5 Zulage elektromotorische Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kippbetätigung [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für die vorher beschriebenen Positionen für die Ausrüstung der Öffnungselemente mit elektromotorischer betriebener Kippfunktion, anstelle Standardausführung.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC
Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
1.05.6 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x100mm [EUR] [EUR] 19% 45,00 m ................ pro 1,00 m ................
Leistungsverzeichnis - 76/143 131
[Seite 134]
Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge der Alufenster/-türen als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungsuntergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz 46 dB Wärmeleitfähigkeit 0,0307 W (m-K) Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: ca. 80x100 mm
Einbauort: vorwandmontierte Außentüren
1.06 Stundenlohnarbeiten EUR .........................
Hinweis Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
1.06.1 Stundensatz: Vorarbeiter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Vorarbeiters oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
Leistungsverzeichnis - 77/143 132
[Seite 135]
1.06.2 Stundensatz: Facharbeiter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Facharbeiters oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
1.06.3 Stundensatz: Hilfskraft USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde einer Hilfkraft oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
2 22-0758 Gymnasium Hummelsbüttel EUR .........................
Hinweis Die Baukörper sind als Klimafreundlicher Neubau geplant, siehe unter Vorbemerkung "Anforderungen QNG / DGNB".
Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
Die damit verbundenen Vorgaben an die Baustelle sowie die DGNB- und QNG - Qualitätsanforderungen an die Bauprodukte insbesondere der Betonrezeptur, Betontrennmittel, Dämmstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, PEFC-/FSC-zertifizierte Holzbauteile, Beschichtungen und Bodenbeläge aller Art usw. sind den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen und bei der Angebotserstellung zu beachten: Anlage 1 Baustelle/Bauprozess Anlage 2 DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-3
In den Einzelpositionen werden keine dezidierten Qualitätsanforderungen formuliert. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass die Bauprodukte gem. den Vorgaben und Anforderungen ausgewählt und angeboten wurden.
Leistungsverzeichnis - 78/143 133
[Seite 136]
2.01 Planungsleistungen, Dokumentation EUR ......................... 2.01.1 Technische Bearbeitung Einzelpreis Gesamtpreis Außenfenster und -türen, USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] PR-Fassade 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................
Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Bauelemente der Vergabeeinheit gem. TS, VOB/C und Vortexten.
Leistungsbestandteile Erstellen, bzw. Fortschreiben einer vorhandenden Tür- und Fensterliste für alle Fenster- und Außentürpositionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung örtliches Aufmaß, ggf. unter Erstellung eines Schnurgerüsts oder als Vermesser-Aufmaß, soweit dies für die Einhaltung umliegender Fassadenraster erforderlich ist. Konstruktionszeichnungen M 1:1 bis 1:10 mit allen Bauwerksanschlüssen samt Verweis auf Einbauort und ggf. Tür- oder Fensterlistenposition. Bei Außen- und Rohrrahmentüren zusätzlich zeichnerische Darstellung sämtlicher auf den Rahmen aufliegender Beschlagelemente samt Vermaßung (Türantriebe Obentürschließer, Mitnehmer, Gleitschienen, Rauchmeldezentralen etc.), bzw. deutlich wahrnehmbarer Hinweis auf Nicht-Nachrüstbarkeit im Fall der Verwendung für Nachrüstungen ungeeignet schmaler Rahmenprofile) Prüffähige statische Nachweise für Bauwerksanschlüsse, Befestigungsmittel Absturzsicherungen, Verglasungen und sonstige Ausfachungen. Bauelement-positionsweise Angaben zu Verglasungen samt Glasaufbau, U-Werten, g-Werten und Schallschutzwerten der jeweiligen Scheiben. Angabe von Einbruchhemmung, Beschusshemmung etc. Darstellung aller Betätigungselemente (Griffe, Beschläge, etc.) samt Angaben zu Oberfläche, Artikelnummer und Betätigungskräften. Angaben der Materialien (Stoffe, Hersteller, Produkte) von AN-seitig angebrachten Abdichtungsanschlussbahnen für Bauwerksanschlüsse Angaben zur Fugendurchlässigkeit, bzw. Maßnahmen für Fugendurchlässigkeit (Fensterfalzlüfter, Aufsatzlüfter etc.) samt deren Leistungsvermögen. Bemessung der/ Angaben zur lichten Durchgangsbreite von Türen, die als Flucht- und Rettungsweg dienen Darstellung der Lage von Kabelanschlusspeitschen Darstellung der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse und deren Werte (Spannung, Leistungsaufnahme, Protokolltyp etc.) als Schnittstelleninformation für ELT und MSR/GLT
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG mind. 4-wöchigen Prüfzeitraum Prüfstatiker Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN
Werkstatt- und Montageplanung in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu
Leistungsverzeichnis - 79/143 134
[Seite 137]
erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Abrechnungshinweis: Diese Position wird 1x pauschal für die Gesamtheit aller nachfolgenden Tür- und Fensterelemente berechnet.
Hinweis: Technische Bearbeitung des Glasdaches in gesonderter Position.
2.01.2 Technische Bearbeitung, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Glasdach [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Bauelemente der Vergabeeinheit gem. TS, VOB/C und Vortexten.
Leistungsbestandteile örtliches Aufmaß, notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise einschl. Brandnachweis prüffähig Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) Konstruktionszeichnungen M 1:1 bis 1:10 mit allen Bauwerksanschlüssen. Prüffähige statische Nachweise für Bauwerksanschlüsse, Befestigungsmittel Absturzsicherungen, Verglasungen und sonstige Ausfachungen. Bauelement-positionsweise Angaben zu Verglasungen samt Glasaufbau, U-Werten, g-Werten und Schallschutzwerten der jeweiligen Scheiben. Darstellung aller Betätigungs- und Steuerungselemente (Motoren, Griffe, Beschläge, etc.) samt Angaben zu Oberfläche, Artikelnummer und Betätigungskräften. Angaben der Materialien (Stoffe, Hersteller, Produkte) von AN-seitig angebrachten Abdichtungsanschlussbahnen für Bauwerksanschlüsse Bemessung der Angaben zum lichten Öffnungsquerschnitt von RWA-Öffnungen. Darstellung der Lage von Kabelanschlusspeitschen Darstellung der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse und deren Werte (Spannung, Leistungsaufnahme, Protokolltyp etc.) als Schnittstelleninformation für ELT und MSR/GLT
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG mind. 4-wöchigen Prüfzeitraum Prüfstatiker Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN
Werkstatt- und Montageplanung in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Abrechnungshinweis: Diese Position wird 1x pauschal für die Gesamtheit der Glasdachkonstruktion berechnet.
Leistungsverzeichnis - 80/143 135
[Seite 138]
2.01.3 Dokumentation, Nachweise, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bescheinigungen, Prüfzeugnisse [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Der AN ist verpflichtet folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen, später auch zu dokumentieren (s.u): Fachunternehmerbescheinigung Fachbauleitererklärung Produktdatenblätter QNG-Bestätigung nach Fertigstellung
Spätestens 4 Wochen vor der VOB-Abnahme der Gesamtleistung vom AN ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage als Gesamtdokumentation an den AG oder seinen Vertreter zu übergeben.
Hierzu zählen insbesondere: Werkplanung / Montageplanung Prüfzeugnisse, statische Nachweise, Zulassungen, Dokumentation CE- Kennzeichen sämtlicher Konstruktionen, Materialien und Oberflächen / Korrosionsschutzmaßnahmen etc. Produktdatenblätter Erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen Übereinstimmungserklärung / Konformitätserklärung Anlagen- und Funktionsbeschreibungen technische Daten der Systeme und Geräte Pflege- und Gebrauchsanweisungen ggf. weitere Unterlagen nach Aufforderung durch die Bauleitung
Vorlage der Dokumentation als tabellarische Übersicht zum Zwecke der Qualitätssicherung und zur Vorlage an DGNB, für alle verbauten Materialien.
Die Protokolle und Dokumentationen sind in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei an den AG zu übermitteln.
Zusätzlich sind alle vorgenannten Unterlagen digital via der Projektkommunikationsplattform der Auftraggeberin bereitzustellen. (Zugangsdaten werden durch die AG mitgeteilt).
2.01.4 Zulage Bearbeitung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DGNB-/QNG-Qualitätsanforderungen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Zulage zur Vorposition für die Bearbeitung und Dokumentation der DGNB- und QNG-Qualitätsanforderungen zur Erreichung der Förderfähigkeit.
Erläuterung: Die Baukörper sind als Klimafreundlicher Neubau geplant, siehe unter Vorbemerkung "Anforderungen QNG / DGNB".
Der AN ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und
Leistungsverzeichnis - 81/143 136
[Seite 139]
schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
Die damit verbundenen Vorgaben an die Baustelle sowie die DGNB- und QNG - Qualitätsanforderungen an die Bauprodukte insbesondere der Dämmstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, Holzbauteile, Beschichtungen aller Art usw. sind den nachfolgend genannten Anlagen zur Ausschreibung zu entnehmen und bei der Angebotserstellung zu beachten: Anlage 1 Baustelle/Bauprozess Anlage 2 LV-Anlage_DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3 korr-14.09.2023
2.01.5 Erstellung Terminplan USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Es ist ein detaillierter Terminplan / Bauablaufplan 14 Tage nach Auftragserteilung vorzulegen aus dem die Vertragstermine/Fristen hervorgehen.
Der detaillierte Terminplan muss u.a. Folgendes enthalten:
Lieferung der Werkstattzeichnungen des AN, Prüfzeiten durch AG/Architekt (mind. 10 Werktage), detailliert und gegliedert nach dem zeitlichen Baubedarf (vorgangsbezogen), gegliedert nach Geschossen, Bauabschnitten und / oder Bauelementen.
Zum Leistungumfang gehört die monatliche Fortschreibung des Terminplanes, angepasst an den Bauablauf.
Alle vorgenannten Unterlagen sind digital via der Projektkommunikationsplattform der Auftraggeberin bereitzustellen. (Zugangsdaten werden durch die AG mitgeteilt).
Hinweis Die übergreifenden Vorgaben und Beschreibungen der vorangestellten Angaben zur Ausführung, Allgemein Anforderungen QNG / DGNB Technische Spezifikation (TS) Ausführungsbeschreibungen (AB)
sind für sämtliche nachfolgend erfassten LV-Positionen zu beachten, anzuwenden und einzukalkulieren.
Leistungsverzeichnis - 82/143 137
[Seite 140]
Leistungsbestandteile Die Fenster- und Türelemente sind als fix und fertige Leistung einschl. Herstellung, Lieferung und Montage anzubieten, inkl.: Egalisierung Tür- / Fensterlaibung Tragkonstruktion, Statiklisenen Verglasung, Beschläge komplett, Anschlusswinkel, Konsolen, Herstellung sämtlicher Anschlüsse an den Baukörper und an angrenzende Fassadenbekleidungen, mit sämtlichen 4-seitigen Abdichtungsfolien und -andichtungsarbeiten, innen und außen, gem. RAL-Einbaurichtlinie, Bleche, Wetterschenkel, Sohlbänke und Anschlusswinkel, sämtliche Beschichtungen, ggf. notwendige Aufdopplungsprofile, Rahmenverbreiterungen, Paneele oder sonstige Konstruktionen zur Herstellung der Anschlüsse an den Rohbau, Befestigungsmaterialien, Kompribänder, Versiegelungen, etc.
2.02 Baustelleneinrichtung EUR ......................... 2.02.1 Baustelleneinrichtung - eigener Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bedarf [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Einrichten, Vorhalten und wieder Räumen und Säubern der Baustelle, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die Dauer der eigenen Arbeitsdurchführung.
Einrichten der Baustelle, Transportfahrzeuge, Arbeitsbühnen, Geräte und Werkzeuge, die zum Erbringen der ausgeschriebenen Leistung benötigt werden, Vorhalten, Betreiben und nach Abschluss der Arbeiten die Gebäude und die betreffenden Baustellenbereiche, das unmittelbare Umfeld und die Lagerflächen wieder räumen.
Büro- und Aufenthaltscontainer für eigene Leute nur durch Anmietung beim AG möglich. Es sind keine Flächen für die Aufstellung von Einzelcontainern der Firmen vorgesehen, siehe Vortext.
Baufeldreinigung - Abtransport und sachgemäße, nach Sorten getrennte Entsorgung von Abfall- und Reststoffen, aller Verpackungen, Transportträger und Behältnisse, mindestens einmal wöchentlich, spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Bauseits werden für den AN kostenfrei folgende Baustelleneinrichtungen zur Verfügung gestellt:
- Baustrom- und Bauwasseranschluss
- Baustrom- und Bauwasserverbrauch
- Sanitär-/WC-Container,
- Büro-, Mannschafts-/Umkleidecontainer,
- Bauzaunsicherung des Baufeldes,
- Lagerflächen für die BE (nur sehr begrenzt)
- Wegebeleuchtung im Gebäude und im Außenbereich
- bauseitige Gerüste an den Fassaden
- Baukran.
Leistungsverzeichnis - 83/143 138
[Seite 141]
2.03 Holz-Alu-Fenster und -Türen EUR .........................
4 Ausführungsbeschreibung (AB) Holz-Alu-Fenster u, -Außen Allgemeine Anforderungen: Die Aufteilung und Aufschlagrichtung der einzelnen Fensterelemente ist den Architektenplänen zu entnehmen. Alle Konstruktionen sind zur Erreichung einer schnellen Montagezeit hinsichtlich der Vorfertigung im Herstellerwerk zu optimieren.
Die in der Leistungsbeschreibung und den Planungsunterlagen beschriebenen Bauteiledimensionen beruhen auf Vordimensionierungen. Die endgültige Dimensionierung hat durch den AN zu erfolgen.
Die Aufteilung der einzelnen Elemente sind der Planung zu entnehmen und einzuhalten, sofern keine technischen Anforderungen dadurch verletzt werden.
Leistungsbestandteile Egalisierung Fensterlaibung Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie Fensterelement Verglasung Beschlag komplett
Konstruktionsangaben Fenster: Die Fenster-Konstruktion ist in hochwärmegedämmter Holz-Aluminium-Bauweise und wärmebrückenfrei auszuführen.
Die Profilausformung ist so zu dimensionieren, dass alle Kräfte, die auf die Fassade zu jeder Zeit einwirken (Transport, Eigenlast, Montagezustand, Einbauzustand, Anprall von innen), durch die Konstruktion aufgenommen werden können.
Holzkonstruktion: Der Isolierglas-Randverbund wird im Holzfalz aufgenommen. Einnutungen in die Holzprofile zur Aufnahme der Aluminiumprofile sind unzulässig.
Alu-Rahmenkonstruktion: Die außenseitigen Deckschalen (Aluminium-Rahmen) für alle Blend- und Flügelrahmen sind aus stranggepressten Aluminiumprofilen herzustellen.
Die Flügelverglasung ist mit einer außen angeordneten Glasleiste auszuführen, die das Glas umlaufend einfasst. Systeme, die als äußere Glaseinfassung nur Dichtungen verwenden, sind nicht zulässig. Die Befestigung des Aluminium-Rahmens auf dem Holzrahmen erfolgt mechanisch über die Dämmprofile mit demontierbaren Dreh- und Drehklipshaltern aus hochwertigen, temperatur- und witterungsbeständigen Kunststoffen. Am Flügel werden grundsätzlich Drehhalter eingesetzt. Eine spannungsfreie Dehnung der Aluminiumschale zum Holzteil muss sichergestellt sein.
Leistungsverzeichnis - 84/143 139
[Seite 142]
Verankerung Sonnenschutz-Führungsschiene: Die vertikalen Blendrahmenprofile sind für die Verankerung der Sonnenschutz-Führungsschienen vorzurichten. Die Verankerung der Führungsschienen erfolgt (punktuell) über Verschraubung auf den Alu-Deckschalen bis in den Holz-Blendrahmen. Im Bereich der Verschraubungen sind Abstandshülsen zwischen Alu-Deckschalen und dem Verankerungsgrund (Holz-Blendrahmen) zu setzen. Es ist zu beachten, dass die Alu-Deckschalen gleitend gelagert sind und somit keine Lasten aufnehmen können; die Alu-Deckschalen sind im Bereich der Schienenverankerung mit einem Langloch auszuführen. Es hat eine enge, eigenständige Abstimmung mit dem AN Sonnenschutz zu erfolgen.
Hinweis auf Anschlüsse von Raumtrennwänden: Anschlüsse von Raumtrennwänden an mehrteilige Fensterelemente sind so auszuführen, dass die schallschutztechnischen Anforderungen der angrenzenden Trennwände nicht durch flankierende Schallübertragung über Pfosten-, Kopplungs- oder Stoßbereiche beeinträchtigt werden.
Die Ausbildung des Koppelstoßes ist so zu wählen, dass eine bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz von
Dn,f,w = 56 dB
nachgewiesen wird.
Der Nachweis ist durch ein gültiges Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle für die angebotene Konstruktion zu führen.
Sämtliche zur Erfüllung dieser Anforderung erforderlichen Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Fenster mit Trennwandanschlüssen: Fenster-Nummern (ID): 098, 110, 113
Kopplungsstöße der Elemente: Je nach Wahl des vom AN gewählten Profilsystems sowie des Transport- und Montagekonzeptes sind ggf. Kopplungsstöße auszuführen. Kopplungsstöße sind so auszubilden, dass sie außenseitig die gleiche Ansichtsbreite wie die Pfostenprofile haben. Es sind vertikal Mehrfach-Dichtungsebenen bei Elementkopplungsstößen auszuführen. Die Elementkopplung hat mittels Kopplungsdichtungen aus EPDM zu erfolgen, die in Dichtungsaufnahmenuten einzusetzen sind. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass eine beidseitig ausreichende Einbindung der Dichtungen in die Nuten sichergestellt ist, so dass die Dichtigkeitsanforderungen gewährleistet werden. Die Elementstöße, insbesondere die Dichtungsebenen, müssen die zu erwartenden Bauwerksbewegungen sowie thermischen Bewegungen sicher aufnehmen.
Die Verankerung der Fensterelemente hat
Leistungsverzeichnis - 85/143 140
[Seite 143]
toleranzausgleichend am Baukörper zu erfolgen. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsteile verwendet werden. Dimensionierung nach statischer Erfordernis. Ggf. konstruktiv erforderliche Profilverbreiterungen bzw. -aufdopplungen sind in die EP einzukalulieren.
Anschluss der Fensterkonstruktion zum Baukörper hin bestehend aus: formstabile, lückenlose Vorbau-Montagezarge als hochwärmedämmender Wandanschluss, innere vollflächige Folienabklebung, dampfdiffusionsdicht äußere vollflächige Folienabklebung, dampfdiffusionsoffenen
Alle nachstehend genannten Holz-Aluminiumfensterelemente; auch -fenstertüren und -Hauseingangstüren, sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1 und Anlage 2, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Technische Anforderungen Holz-Aluminium-Fenster und -Außentüren
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: Baunull : ±0.00m = 19,70 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 16 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: KS- und Stb.-Wände Fassadenbekleidung: EG: gedämmte Klinker-Vorsatzschale OG: VHF, gedämmt Sonnenschutz (baus.): tlw. mit Markisen Rahmenverbreiterung: seitlich bis 30 mm
Hinweis: Die seitliche Profilverbreiterung ist erforderlich für die Befestigung der bauseitigen Führungsschienen des außenliegenden Sonnenschutzes. Für die Einhaltung von einheitlich gleichen Ansichtsbreiten der Rahmenprofile erhalten auch Fenster OHNE außenliegenden Sonnenschutz eine seitliche Profilverbreiterung. Jedoch nicht die Fenster zu den Innenhöfen.
Rahmen Material Rahmen: astfreies einheimisches Nadelholz, mind. 3-fach verleimt, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen Holzart: Kiefer Bautiefe: mind. 78 mm Material Deckschale: Aluminium, deckend farbig pulverbeschichtet Oberfläche Holzrahmen: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe, deckend Geometrie, Flügellage: zum Rahmen flächenversetzter Flügel Dichtungslagen: 1 Mittel-, 2 Anschlagdichtung, Farbton schwarz Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungsfolie, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt. Alternativ mit Flüssigkunststoffabdichtung, PMMA Beschichtung auf Leitblech. Schwellenausbildung: OK Schwelle max. 20 mm über FFB
Leistungsverzeichnis - 86/143 141
[Seite 144]
Scheibe Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: gem. DIN EN 1627
- EG: RC2
- OG: RC1-N
- Innenhof: ohne Anforderung Splitterschutz: nur für Fensterfelder im Bewegungsbereich, nicht bei Oberlichtern (OL) Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 0,95 W/m2*K Schlagregen- beanspruchungsgruppe: 3
Hinweis Schallschutz: Im Schalltechnischen Bericht sind für die Außenfenster unterschiedliche Schallschutzanforderungen mit erforderlichen Schalldämm-Maßen von 34 dB bis 42 dB festgelegt.
Zur Vereinfachung der Ausschreibung werden diese Anforderungen für die Kalkulation auf zwei Schallschutzstufen zusammengefasst.
Als Kalkulationsgrundlage für sämtliche Fenster mit Schallschutzanforderungen gilt die Ausführung mit einem bewerteten Schalldämm-Maß des Fenstersystems von
erf. Rw = 38 dB.
Für Fenster mit einer höheren Schallschutzanforderung gemäß Fensterliste bzw. Schallschutznachweis ist die Differenz zur Ausführung mit
erf. Rw = 42 dB
über die hierfür vorgesehene Zulageposition zu kalkulieren.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind sämtliche Leistungen für die Ausführung mit Rw = 38 dB in die Grundpositionen einzurechnen.
Beschläge Montage/Lage: verdeckt montiert, Einhandbedienung mit Fehlbedienungssperre, Zuschlagsicherung bei Kippfunktion Griffe & Drücker: Edelstahl, gebürstet für Fenster: Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion für Außentüren (Fluchttüren): mit OTS als Gleitschienenschließer und Rastfeststellung, Paniktürbeschlag nach DIN EN 179 und Sicherheitsgarnitur mit Stoßgriff außenseitig
Angaben nach DIN 18055 - Fenster Windlast: B4 (h < 18,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 5A (h < 18,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 1 Dauerfunktion: Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen n. D4) Absturzsicherung: keine Anforderung
Angaben nach DIN 18055 - Außentür Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h< 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2
- barrierefreie Türen: Klasse 3 (DIN EN 12217) Nutzungskategorie: Klasse 3 (mittel gem Anhang D3)
Leistungsverzeichnis - 87/143 142
[Seite 145]
Dauerfunktion: Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E) Absturzsicherung: keine Anforderung Splitterschutz: VSG innen+außen
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
- Ende AB Holz-Alu-Fenster u, -Außentüren - GYM -
2.03.1 Holz/Alu-Fenster, Typ A1.1 (M) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 97,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: A1.1 (M) Fenster-Nummern (ID): 001-016,019-034,052-054,056-058, 061-067,084-116,121-126,128-133, 136-142
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. Koppelprofil, Beschlag: 2-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2-mal Dreh (Stulp), 2-mal DK (Stulp)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, 1.-3.OG, Nord-, Ost-, Süd- und Westfassade
2.03.2 Holz/Alu-Fenster, Typ A1.2 (M) Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (TH) [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: A1.2 (M) (TH) Fenster-Nummern (ID): 051,055,059,120,127,134
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Schallschutz: keine Anforderung Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. Kopplungsprofil, Beschlag: 2-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 4-mal Kipp
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Leistungsverzeichnis - 88/143 143
[Seite 146]
Einbauort: GYM, 1.-3.OG, Ost- und Westfassade, Treppenhaus
2.03.3 Holz/Alu-Fenster, Typ A1.3 (1/2 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit TH) [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 6-teilig;
Fenstertyp: A1.3 (1/2 TH) Fenster-Nummern (ID): 060,135
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 6-teilig, mit symmetr. Kopplungsprofil, Beschlag: 2-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2-mal Kipp, 1-mal DK (Stulp), 1-mal Dreh (Stulp)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, 1.OG, Ost- und Westfassade, Treppenhaus
2.03.4 Holz/Alu-Fenster, Typ C1.1 (TH) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: C1.1 (TH) Fenster-Nummern (ID): 068,143
Abmessungen: Größe (HxB): 2,145 x 1,30 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Schallschutz: keine Anforderung Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp, 1-mal Kipp
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, EG, Ost- und Westfassade, Treppenhaus
Leistungsverzeichnis - 89/143 144
[Seite 147]
2.03.5 Holz/Alu-Fenster, Typ C1.2 + C1.3 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 30,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: C1.2 + C1.3 Fenster-Nummern (ID): 069-083,144-158
Abmessungen: Größe (HxB): 2,145 x 1,30 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp, 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, EG, Ost- und Westfassade
2.03.6 Holz/Alu-Fenster, Typ C2.1 + C2.2, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 19,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: C2.1 + C2.2 Fenster-Nummern (ID): 159-162,164-172,186-190
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 1,14 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp, 1-mal DK Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge) Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, 1.-3.OG, Innenhof
2.03.7 Holz/Alu-Fenster, Typ C3.1 M + Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit C3.2 M, Innenhof [EUR] [EUR] 19% 7,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: C3.1 M + C3.2 M Fenster-Nummern (ID): 174-176,179,180,183,184
Leistungsverzeichnis - 90/143 145
[Seite 148]
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 1,49 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: - Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 1-mal DK Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, 1.-3.OG, Innenhof
2.03.8 Holz/Alu-Fenster, Typ C4.1, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: C4.1 Fenster-Nummern (ID): 177
Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 1,30 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp, 1-mal DK Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, 3.OG, Innenhof
2.03.9 Holz/Alu-Fenster, Typ C3.3, EI30, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Innenhof [EUR] [EUR] 19% 5,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig; mit Brandschutzanforderung, als komplettes Brandschutzelement, inkl. Brandschutzverglasung und Herstellen aller Anschlüsse.
weitere Leistungsbestandteile allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Zulage für Brandschutzverglasung in gesonderter Position.
Fenstertyp: C3.3 Fenster-Nummern (ID): 173,178,181,182,185
Leistungsverzeichnis - 91/143 146
[Seite 149]
Zweck: Brandschutz, Verhinderung von Wärmestrahlung, Wärmeschutz Abmessungen: Größe (HxB): 2,245 x 1,49 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen, ESG/VSG Absturzsicherung: - Brandschutz der Gesamtkonstruktion: EI30 nach DIN EN 13501
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL festverglast, 1-mal festverglast Montageebene: Leibungsmontage außen (keine Vorbaumontagezarge)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, 1.-3.OG, Innenhof, Ansicht West
2.03.10 Holz/Alu-Fenster, Typ D1.1 + D1.2 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 7,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: D1.1 + D1.2 Fenster-Nummern (ID): 035-041
Abmessungen: Größe (HxB): 4,155 x 1,30 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 3-teilig Beschlag: 1-mal OL feststegend, 1-mal OL Kipp, 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, EG, Nordfassade
2.03.11 Holz/Alu-Fenster, Typ D2.1 + D2.2 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 9,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: D2.1 + D2.2 Fenster-Nummern (ID): 042-050
Abmessungen: Größe (HxB): 3,655 x 1,30 m (Rohbauöffnung)
Leistungsverzeichnis - 92/143 147
[Seite 150]
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 3-teilig Beschlag: 1-mal OL feststegend, 1-mal OL Kipp, 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, EG, Nordfassade
2.03.12 Mehr-/Minderkosten, Alublech, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Blindpaneel [EUR] [EUR] 19% 10,40 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Mehr-/Minderkosten für die vorher beschriebenen Positionen für die Ausführung einzelner Fassadenfelder mit Blindpaneelen, anstelle Standard verglasten Feldern.
Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton der Aludeckschalenprofile
Fenstertyp: D2.1 Fenster-Nummern (ID): 046-050
2.03.13 Holz/Alu-Fenster, Typ E1.1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 8-teilig;
Fenstertyp: E1.1 Fenster-Nummern (ID): 117-119
Abmessungen: Größe (HxB): 3,655 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen+aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 8-teilig, mit symmetr. Kopplungsprofil und Statiklisene Beschlag: 2-mal OL feststehend, 2-mal OL Kipp, 2-mal Dreh (Stulp), 2-mal DK (Stulp)
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, EG, Südfassade
Leistungsverzeichnis - 93/143 148
[Seite 151]
2.03.14 Holz/Alu-Fenster, Typ F1.1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-teilig;
Fenstertyp: F1.1 Fenster-Nummern (ID): 017,018
Abmessungen: Größe (HxB): 1,015 x 3,0 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Schallschutz: keine Anforderung Splitterschutz: ohne Anforderung
Konstruktion Teilung: 2-teilig, Beschlag: 2-mal Kipp
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: GYM, 2.OG, Nordfassade
2.03.15 Zulage Schallschutz USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 265,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Zulage für Holz-Aluminium-Fenster mit erhöhten Schallschutzanforderungen.
Bewertetes Schalldämm-Maß des Fenstersystems: Rw = 42 dB anstelle Rw = 38 dB
einschließlich aller hierfür erforderlichen Anpassungen der Verglasung, Dichtungen und Fensterkonstruktion.
Abrechnung nach Elementaußenmaßen.
2.03.16 Zulage elektromot. Antrieb, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kippbetätigung [EUR] [EUR] 19% 36,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für die vorher beschriebenen Positionen der Holz-Alu-Fenster für die Ausrüstung der oberen Öffnungselemente mit elektromotorisch betriebener Kippfunktion zur Lüftung.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch
Leistungsverzeichnis - 94/143 149
[Seite 152]
Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC
Fenster-Nummern (ID): 060-067, 092, 103, 120, 124, 125, 131,132, 174-176, 179, 180, 183, 184
Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
2.03.17 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x100mm [EUR] [EUR] 19% 1.210,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x100 mm
Einbauort: vorwandmontierte Fenster und Außentüren, seitlich und oben
2.03.18 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x180mm [EUR] [EUR] 19% 75,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627)
Leistungsverzeichnis - 95/143 150
[Seite 153]
Abmessungen: 80x180 mm Einbau: liegend Einbauort: vorwandmontierte Fenster, unten, Verblendfassade
2.03.19 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x220mm [EUR] [EUR] 19% 320,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x220 mm Einbau: liegend Einbauort: vorwandmontierte Fenster, unten, Metallfassade
2.03.20 Absturzsicherung, Glas USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 38,00 St ................ pro 1,00 St ................ Absturzsicherung vor Fenstern bestehend aus U-Profilen und Ganzglasfüllung zur Sicherstellung der erforderlichen Mindesthöhe.
Zweck: Absturzsicherung vor Fenstern mit niedriger Brüstungshöhe Absturzhöhe: mind. 1,10 m über OKFF Material: Alu U-Profil als Rahmen, pulverbeschichtet, Farbe wie Fenster Glasscheibe: VSG, ca. 21 mm(10-0,76-10) Befestigung: mit verdeckt liegender Befestigung am Rahmen, gedübelt/verschraubt Breite: ca. 145 cm Höhe: ca. 35 cm
Fenstertyp: A1.1 (M) Fenster-Nummern (ID): 007-012, 051-054, 090-095, 121-123
2.03.21 Holz/Alu-Außentürelement, 1-flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit OL, 482,5 x 130 cm [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement in Holz-Alu-Bauweise, 1-flg. und Oberlicht. Als Fluchttür, Notausgang.
Leistungsverzeichnis - 96/143 151
[Seite 154]
Bodenbündige Schwelle mit Abdeckprofil. Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_005-008
Abmessungen: Größe (HxB): 4,825 x 1,30 m (Rohbauöffnung) Höhe Türflügel: ca. 245 cm
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2-N (n. EN 1627) Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Ausstattung, Beschläge Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Trittschutz: Schutzblech Edelstahl Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Konstruktion Teilung: 1-mal OL quer geteilt und festverglast, 1-mal Drehflügel quer geteilt, untere Füllung mit Blindpaneel, obere Füllung mit Isolierverglasung Öffnungsrichtung: nach aussen
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türenliste
Einbauort: GYM, EG, Aula (1/K-U)
2.03.22 Holz/Alu-Fenstertürelement, 1-flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit AT_EG_010, Innenhof [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fenstertürelement in Holz-Alu-Bauweise, 1-flg.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_010
Abmessungen: Größe (HxB): 2,45 x 1,14 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Ausstattung, Beschläge Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179)
Leistungsverzeichnis - 97/143 152
[Seite 155]
Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: - Türschließer: - Türstopper: - Trittschutz: - Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Konstruktion Teilung: 2-teilig, mit Riegel Beschlag: 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türenliste
Einbauort: GYM, 1.OG, Innenfof (H-I/11)
2.03.23 Holz/Alu-Fenstertürelement, 1-flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit AT_EG_011, Innenhof [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fenstertürelement in Holz-Alu-Bauweise, 1-flg.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_011
Abmessungen: Größe (HxB): 2,165 x 1,30 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Ausstattung, Beschläge Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: - Türschließer: - Türstopper: - Trittschutz: - Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Konstruktion Teilung: 2-teilig, mit Riegel Beschlag: 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türenliste
Einbauort: GYM, 2.OG, Innenfof (H/5-6)
Leistungsverzeichnis - 98/143 153
[Seite 156]
2.03.24 Außenfensterbank, Alu, T<300mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 409,30 m ................ pro 1,00 m ................ Außenfensterbank aus gekantetem und verschweißtem Aluminiumblech.
Leistungsumfang Ausführung mit seitlicher Aufkantung, Ecken geschweißt unter- und rückseitige Abdichtung Anti-Dröhn-Beschichtung Lüftungsspalt unterhalb Fensterbank zu Fassadenbekleidung seitlich und unterseitig vorkomprimiertes Fugendichtband Anschluss bauseitige Schleppfolie
Material: Aluminiumblech Oberfläche: pulverbeschichtet im RAL-Farbton gem. Angabe Architekt Blechstärke: 1 mm Ausladung/Tiefe: bis 300 mm Zuschnitt: bis 420 mm Kantungen: 3fach gekantet, Z-förmig mit Abtropfkante, zzgl. Randaufkantungen Ansichtsbreite: 40 mm
Einbauort: Fenster Außenfassade
2.03.25 Mehrpreis Außenfensterbank, Alu, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Ausladung T<370mm [EUR] [EUR] 19% 39,10 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage, Mehrpreis für Außenfensterbank der Vorposition für die Ausführung mit tieferer Ausladung.
Ausladung/Tiefe: bis 370 mm Zuschnitt: bis 500 mm
Einbauort: Fenster Innenhof
2.03.26 Zulage Bohrungen in Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Aluminiumdeckschalen [EUR] [EUR] 19% 1.456,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Bohrungen in den seitlichen/vertikalen Aluminiumdeckschalen für die Verankerung von bauseitigen Führungsschienen des außenliegenden Sonnenschutzes im Holz-Blendrahmen.
Folgeleistung: Einbau Führungsschiene außenliegender Sonnenschutz (bauseits) Durchmesser: bis ¥10mm, als Langloch bis 20mm
Kalkulationansatz: je Führungsschiene = 4 Bohrungen
Die erforderliche Stückzahl sowie Abmessungen und Lage der Bohrungen sind mit dem AN Sonnenschutz eigenständig abzustimmen.
Einbauorte: Fenstertyp: C1.2 + C1.3
Leistungsverzeichnis - 99/143 154
[Seite 157]
Fenster-Nummern (ID): 069-083, 144-158
Fenstertyp: C3.1 + C3.2 + C3.3 Fenster-Nummern (ID): 173-176, 178-185
Fenstertyp: A1.1. A1.3 Fenster-Nummern(ID): 052-054, 056-058, 060-067, 084-116, 121-126, 128-133, 135-142
Fenstertyp: E1.1 Fenster-Nummern (ID): 117-119
2.04 Pfosten-Riegel-Fassade EUR .........................
5 Ausführungsbeschreibung (AB) Alu-PR-Fassade - GYM Alle nachstehend genannten Pfosten-Riegel-Fassaden sowie die in diesen liegenden Fenster- und Türelemente sowie integrierte Öffnungsflügel sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Allgemeines: Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktionen mit Stahl-Glas-Türelementen sind an folgenden Einbauorten geplant:
Haupteingang Arkade, EG (21/K-P) Haupteingang Windfang, EG (20/K-P)
Die Aluminium-PR-Konstruktionen sind ausgefacht mit Dreifach-Isolierverglasung, Glas-/Alu-Paneelen und Türanlagen.
Leistungsbestandteile Egalisierung Fensterlaibung Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie Türelement Verglasung Beschlag komplett Dichtungen und Deckleisten
Die Abmessungen aller dargestellten, sichtbaren Profile, Profilierungen, Formgebungen und Bauteile sind einzuhalten. Sind zur Einhaltung der Profilabmessungen Profilverstärkungen (z.B. Einschubprofile) erforderlich, sind diese bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Die PR-Konstruktionen sind inkl. sämtlicher umlaufender Anschlüsse an das Bauwerk sowie an angrenzende Fassaden, mit sämtlichen umlaufenden Abdichtungsfolien und -andichtungsarbeiten, innen- und außenseitigen Blechformteilen, Anschlusswinkeln, formgebenden Strangpressprofilen, ggf. in unterschiedlichen Farben, fix und fertig herzusellen und zu montieren.
Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund b>50mm.
Konstruktionsangaben - Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktion: Zu erfüllen sind die Anforderungen gemäß vorangestellter Technischer Spezifikation Fenster, Außentüren sowie
Leistungsverzeichnis - 100/143 155
[Seite 158]
gemäß Leitdetails, insbesondere: Selbsttragendes, hochwärmegedämmtes Aluminium-Fassaden-System, über ein Geschoss frei tragend, Pfosten- und Riegelprofile aus stranggepressten Mehrkammer-Hohlprofilen mit rechteckigem Profilquerschnitt, Ansichtsbreite: 50 mm Pfostentiefe nach statischen Erfordernissen, mindestens jedoch in den auf den Detailplänen vorgegebenen Abmessungen und Profilierungen, ggf. Profilverstärkungen (z.B. durch Einschubprofile), Verbindung der Pfosten- und Riegel-Tragprofile als nicht sichtbare, geschraubte Verbindung mit systemeigenen Verbindern nach statischer Erfordernis, Profilsystem mit konsequenter Trennung der Falzbelüftung nach außen und der Kondenswasserabführung über im Profil integriertem Rinnensystem, das über alle Profilstöße, Auswechslungen, insbesondere im Bereich des Systemwechsels, bis zur Außenentwässerung im Sockelbereich führt, Äußere Andichtung der Glasscheiben, Paneele, Einsatzelemente und aller Eck-, T-, und Kreuzstöße durch EPDM-Dichtprofile, Innere Andichtung der Glasscheiben etc. durch EPDM-Dichtprofile, Stoßbereiche (Pfosten/Riegel) sind mit Dichtungskreuzen auszuführen, unterschiedlich dicke Verglasungen müssen durch unterschiedlich dicke Dichtprofile erfolgen, alle äußeren Scheibenflächen vorderkantenbündig.
Verankerung am Rohbau: Die Lastabtragung der Alu-Pfosten-Riegel-Fassaden in den Rohbau erfolgt im unteren und oberen Anschluss über in die Pfosten eingeschobene, toleranzausgleichende Stahlkonsolen. Die Stahlkonsolen sind so auszubilden, dass die Befestigungsmittel einen ausreichenden Randabstand zur Betonkante haben. Dimensionierung nach statischem Nachweis durch den AN. Verankerungsbauteile am Rohbau generell mit thermischer Trennlage. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsteile verwendet werden.
Umlaufende Anschlüsse: Die Anschlüsse der PR-Fassaden sind zum Rohbau hin entsprechend der zugehörigen Leitdeteils auszubilden. Anschlüsse prinzipiell bestehend aus: umlaufend in Glasebene eingespannten Außenwandpaneelen aus vierseitig gekanteten Aluminiumblechen einschl. Mineralwolle-Einlage und nicht rostender Verbindungsmittel. vollflächigen Folienleitblechen, mehrteiligen, mehrfach gekanteten, toleranzausgleichenden innenseitigen Blechformteilen aus Alu, d = 3 mm umlaufenden raumseitigen Schattenfugenanschluss aus stranggepressten Alu-Winkelprofilen, Profilstöße nur in Pfostenachsen, keine Profilstöße in den seitlichen Blechformteilen, der unteren Stahlblechkantung (d > 4 mm), jeweils zwischen den Pfostenprofilen und unterhalb des Riegelprofils verlaufend, vollflächigem, raumseitigen luft- und dampfdichtem
Leistungsverzeichnis - 101/143 156
[Seite 159]
sowie außenseitigem regen- und winddichten Folienanschluss zwischen Baukörper und Fassadenelement (Folien immer umlaufend in einer Ebene), formstabile, vollflächige Anschlussdämmung, wobei die Mindestdämmstoffdicke von 50 mm an keiner Stelle unterschritten werden darf, der formstabilen, vollflächigen Hohlraumdämmung zwischen raumseitiger und außenseitiger Anschlussfuge aus Mineralfaserdämmung, Überdeckung von mineralischen Dämmungen mit zusätzlichen diffusionsoffenen Folien (Schleppfolien),
Generell gilt: Befestigungen von Blechformteilen und Strangpressprofilen an den PR-Fassaden sind nicht sichtbar auszuführen, Blechstöße sind mit Stoßhinterlegern auszuführen.
Deckleistenausbildung: Abmessungen und Ausführung der Pressleisten und Deckschalen gemäß Leitdetails, insbesondere: flache Deckschalen, (Tiefe Pfosten max. 15 mm, Tiefe Riegel max.12 mm), Breite: entsprechend Vorgaben zu Ansichtsbreiten, geklipst, Stöße der Pressleisten und Deckschalen sind mit einen Dehnstoßprofil zu hinterlegen und jeweils nur in den Achsen zu legen, sichtbare Enden sind farblich nachzubehandeln bzw. Stückbeschichtung nach der technischen Bearbeitung, Enden sind generell mit Abdeckkappen zu schließen.
Fenster- und Tür-Einsatzelemente, allgemein: Zu erfüllen sind die technischen Anforderungen entsprechend der Leitdetails, insbesondere: Einspanntiefe in PR-Fassade, auf Verglasungsebene abgestimmt, Durchlaufende Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, mit zum Falz hin flächenbündigen Dämmstegen, Integriertes Dampfdruckausgleich- und Entwässerungssystem aus den freien Fälzen und kontrollierte Ableitung von ggf. Rest-Wasser über die gesamte Fassaden- und Konstruktionstiefe nach außen, Es ist bei großen Fensterflügeln und bei Türenflügeln immer ein schubloser Verbund auszuführen, Profilverbund-Herstellung ausschließlich werksseitig.
Türelemente für Einsatz in Pfosten-Riegel-Konstruktion: Die Konstruktionen für 1- und 2-flügelige, nach außen öffnende Drehflügel-Türanlagen, sind auszuführen: mit thermisch getrennten Mehrkammer-Stahlprofil, bestehend aus kaltgewalzten Stahl-Halbschalen und durchgehenden, glasfaserverstärkten Isolierstegen, hochwärmegedämmt Tiefe Rahmenprofil: mind. 80 mm, kleinere Bautiefen sind nicht zulässig, Profilansichtsbreiten: Blendrahmen: 45 mm Flügelrahmen 3-seitig: 90 mm Flügelrahmen-Sockel: 200 mm Öffnungsflügel sind vorzurichten für die Aufnahme von Dreifach-Isolierverglasung mit Andrucktrockendichtung, Dichtprofile als eckvulkanisierter Rahmen, mit durchlaufender Dämmebene in Rahmen, Flügeln und Füllungen, aus durchgehenden glasfaserverstärkten Polyamidleisten, form- und kraftschlüssig sowie schubsteif mit Alu-Profilschalen verbunden, Türenflügel immer mit schublosem Verbund (Durchbiegung von Rahmen und Türflügeln aufgrund von Differenztemperaturen muss so gering sein, dass die
Leistungsverzeichnis - 102/143 157
[Seite 160]
Bedienung der Türflügel immer möglich bleibt), alle Profilverbindungen (T- und Gehrungsstöße) gesteckt, geklebt und gesickt, äußere Schale des Blendrahmens ist mit einer Hohlkammer zu versehen, so dass im Eckbereich durch Eckwinkel etc. eine wasserdichte Ausführung gewährleistet ist, Die äußere Schale des Blendrahmens ist mit einer Hohlkammer zu versehen, so dass im Eckbereich durch Eckwinkel etc. eine wasserdichte Ausführung gewährleistet ist, Sickungen im äußeren sichtbaren Bereich sind nicht zulässig, barrierefreie Türschwelle aus gekantetem Edelstahlblech, Rutschfestigkeitsklasse mind. R10, auf thermisch getrennter Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen und darin eingespannter, dampfdichter Dichtungsfolie, Dichtungsfolie unter Schwellenblech bis zur Raumseite geführt und dort dampfdicht an Stahlbetondecke angeschlossen, Hohlräume satt mit Mineralwolle ausgefüllt, Die Blendrahmen sind insbesondere im Bandbereich zusätzlich mit den Pfostenprofilen zu verschrauben!
Technische Anforderungen Alu-PR-Fassade
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: ca. 19,70 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 4,87 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: Stb.-Wände Fassadenbekleidung: gedämmte Klinker-Vorsatzschale Sonnenschutz (baus.): ohne
Rahmen Material Rahmen: Thermisch getrenntes Mehrkammer-Stahlprofil, bestehend aus kaltgewalzten Stahl-Halbschalen und durchgehenden, glasfaserverstärkten Isolierstegen, hochwärmegedämmt Oberfläche Rahmen: deckend farbig pulverbeschichtet Material Deckschale: Aluminium, deckend farbig pulverbeschichtet Flügellage: oberflächengleiche, rahmenbündige Flügel Dichtungen Flügel: 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz Dichtungen PR: 2 Dichtungsebenen, Trockenverglasung, schwarz
Scheibe Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: - Einbruchschutz: RC2-N gem. DIN EN 1627 Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 0,95 W/m2*K Schallschutz: - Schlagregen- beanspruchungsgruppe: 3
Türelement, Ausstattung, Beschläge Konstruktion: Stahl-Glasrahmentür mit Blend- und Flügelrahmen zum Einbau in Alu-PR-Fassade Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, Edelstahl Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl
Leistungsverzeichnis - 103/143 158
[Seite 161]
Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl Trittschutz: Trittschutzblech Edelstahl 2-seitig Türöffner: Elektrisch 12/24V Türschließer: Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag in Edelstahl als Paniktürbeschlag nach DIN EN 179 und Sicherheitsgarnitur mit Stoßgriff
Angaben nach DIN 18055 Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet) Nutzungskategorie: Klasse 4 (groß gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 6 (200Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E)
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
- Ende AB Alu-PR-Fassade - GYM -
2.04.1 Alu-PR-Fassade, Süd USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 39,60 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Aluminium-PR-Fassade,
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Konstruktion: Material: Aluminiumprofil, thermisch getrennt Oberfläche: pulverbeschichtet Profilansichtsbreite: 50 mm Bautiefe Pfosten/Riegel: ca. 200 mm Verglasung: 3-fach Isolierverglasung
Abmessungen Elementbreite: 7800 mm (Rohbauöffnung) Elementhöhe: 5080 mm (Rohbauöffnung)
Teilung
- in Breite: 7-geteilt
- in Höhe: 4-teilig
- 16 Felder festverglast
- 2 Felder Außenwandpaneel (Sockel) Fensterelemente: - Türelemente: in gesonderter Position
Einbauort: Haupteingang, Süd
2.04.2 Zulage Stahl-Glas-Türelement, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1flg, 250x133 cm, rollstuhlgerecht [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Stahl-Glas-Türelement, 1-flg., als Außentür, in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung. Als elektrisch gesteuerte Tür für rollstuhlgerechten Zugang gem. DIN 18040-1.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_001
Leistungsverzeichnis - 104/143 159
[Seite 162]
Türgröße (HxB): 250 x 133 cm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Einbau: Anschluss an PR-Fassade Stoßgriff: nein Drücker/Klinke: nein Türstopper: bauseits Türantrieb: in gesonderter Position Auslösung Türantrieb: in gesonderter Position Elektrischer Türöffner: in gesonderter Position
Einbauort: PR-Fassade, Haupteingang
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
2.04.3 Zulage Stahl-Glas-Türelement, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 2flg, 250 x211 cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Stahl-Glas-Türelement, 2-flg., als Außentür, in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_002,003 Türgröße (HxB): 250 x211 cm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Einbau: Anschluss an PR-Fassade Stoßgriff: ja Türstopper: bauseits Türantrieb: nein Auslösung Türantrieb: nein Elektrischer Türöffner: nein Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Einbauort: PR-Fassade, Haupteingang
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
2.04.4 Alu-PR-Fassade, Süd, Windfang USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 37,30 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Aluminium-PR-Fassade, innen als Windfang. In gleicher Aufteilung wie Vorposition. Jedoch ohne Anforderung an Wärmeschutz und Einbruchhemmung.
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Konstruktion: Material: Aluminiumprofil, thermisch getrennt Oberfläche: pulverbeschichtet
Leistungsverzeichnis - 105/143 160
[Seite 163]
Profilansichtsbreite: 50 mm Bautiefe Pfosten/Riegel: ca. 200 mm Verglasung: 1-fach Einbruchschutz: keine Anforderung
Abmessungen Elementbreite: 7800 mm (Rohbauöffnung) Elementhöhe: 4780 mm (Rohbauöffnung)
Teilung
- in Breite: 7-geteilt
- in Höhe: 4-teilig
- 16 Felder festverglast
- 2 Felder Außenwandpaneel (Sockel) Fensterelemente: - Türelemente: in gesonderter Position
Einbauort: Haupteingang, Süd, Windfang
2.04.5 Zulage Stahl-Glas-Türelement, Einzelpreis Gesamtpreis Windfang, 1flg, 250x133 cm, USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] rollstuhlgerecht 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................
Zulage für Stahl-Glas-Türelement, 1-flg., in vorbeschriebener PR-Fassade (Windfang) integriert, gegenüber PR-Standardausführung. Als elektrisch gesteuerte Tür für rollstuhlgerechten Zugang gem. DIN 18040-1.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_012 Türgröße (HxB): 250 x 133 cm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Einbau: Anschluss an PR-Fassade Stoßgriff: nein Drücker/Klinke: nein Türstopper: bauseits Türantrieb: in gesonderter Position Auslösung Türantrieb: in gesonderter Position Elektrischer Türöffner: in gesonderter Position Verglasung: 1-fach Einbruchschutz: keine Anforderung
Einbauort: Haupteingang, Süd, Windfang
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
2.04.6 Zulage Stahl-Glas-Türelement, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Windfang, 2flg, 250 x211 cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Stahl-Glas-Türelement, 2-flg., als Außentür, in vorbeschriebener PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_013,014 Türgröße (HxB): 250 x211 cm
Leistungsverzeichnis - 106/143 161
[Seite 164]
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Einbau: Anschluss an PR-Fassade Stoßgriff: ja Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend Verglasung: 1-fach Einbruchschutz: keine Anforderung
Einbauort: PR-Fassade, Haupteingang
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
2.04.7 Drehflügeltürantrieb, 1flg USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Drehflügeltürantrieb für 1-flg. Türen einschl. Steuerung und integrierter, verdeckter Verkabelung anstelle ohne Drehflügelantrieb.
Funktionen, Ausstattung ELT-Türöffner im Schließblech 2 St Sensorleisten 2 St Handtaster Handtaster "Tür schließen" Not-Aus-Knopf Programmschalter UP mit Rahmenabdeckung Türschließerfunktion im stromlosen Zustand
Tür-Nummern (ID): AT_EG_001, 012 Einbauort: PR-Fassade
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, elektrischer Anschluss bauseits.
2.04.8 Fingerklemmschutz, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Nebenschließkante [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fingerklemmschutz der Nebenschließkante zwischen Türblatt und -zarge, mit selbsttätig, konstanter Spannung, Schutz- und -halteprofil. Abrechnung je Flügel.
Leistungsverzeichnis - 107/143 162
[Seite 165]
2.05 Stahl-Türelemente EUR .........................
6 Ausführungsbeschreibung (AB) RR-Stahl-Türelemente - GYM Alle nachstehend genannten RR-Stahl-Türelemente sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Technische Anforderungen Rohrrahmen-Stahl-Türelemente
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: Baunull : ±0.00m = 19,70 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 15 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen : gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: Stb.-Wände und KS-Mauerwerk Fassadenbekleidung: gedämmte Klinker-Vorsatzschale
Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Rahmen Material: Thermisch getrenntes Mehrkammer-Stahlprofil, bestehend aus kaltgewalzten Stahl-Halbschalen und durchgehenden, glasfaserverstärkten Isolierstegen, hochwärmegedämmt Oberfläche: gleichfarbig innen - außen pulverbeschichtet Farbton: RAL 8019GM matt nach Beschichtungsmaterialhersteller- Farbkarte Tiefe Rahmenprofil: mind. 80 mm Profilansichtsbreiten
- Blendrahmen: 45 mm
- Flügelrahmen 3-seitig: 90 mm
- Flügelrahmen-Sockel: 200 mm Flügellage: rahmenbündige Flügel Dichtungen: mind. 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungslappen, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt Schwellenausbildung: OK Schwelle= OK FFB
Scheibe Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: RC 2N gem. EN 1627 Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 1,30 W/m2*K Schallschutz: ohne Anforderung Schlagregen- beanspruchungsgruppe: mind. 4
Angaben nach DIN 18055 Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2
- barrierefreie Türen: Klasse 3 (DIN EN 12217) Nutzungskategorie: Klasse 3 (mittel gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E)
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
Leistungsverzeichnis - 108/143 163
[Seite 166]
Vom AN sind Prüfzeugnisse mit dem Nachweis der zu erbringenden Anforderungen unaufgefordert vorzulegen.
- Ende Ausführungsbeschreibung RR-Stahl-Türelemente - GYM
2.05.1 Stahl-Glas-Tür, 2flg, 303 x 300cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrrahmen-Stahl-Türelement, 2-flg. mit Oberlicht. Als Fluchttür, Notausgang.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_004,009
Abmessungen: Größe (HxB): 303 x 300 cm (Rohbauöffnung) Höhe Türflügel: ca. 245 cm
Konstruktion Teilung: 2-mal OL feststehend, 2-mal Drehflügel quer geteilt, untere Füllung mit Blindpaneel, obere Füllung mit Isolierverglasung Öffnungsrichtung: nach aussen Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl, Vollpanikschloss auf Standflügel Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: ja Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: GYM, EG, TRH Ost (Y/17-19), TRH West (A/6-8)
2.06 Glasdach, P-R-Aufsatzkonstruktion, Holzb EUR .........................
7 Ausführungsbeschreibung (AB) Glasdachkonstruktion Ausführungsbeschreibung (AB): Glasdachkonstruktion
Glasdach als horizontal geneigte Holzbinder-Konstruktion in Pfosten-Riegel-Bauweise mit Aufsatzsystem zur Aufnahme der Verglasung.
Zum Leistungsumfang gehören:
Leistungsverzeichnis - 109/143 164
[Seite 167]
Technische Bearbeitung Tragkonstruktion, Holzbau Aluminiumaufsatzsystem zur Aufnahme der Verglasung Dreifach-Isolierverglasung, durchsturzsicher, betretbar motorische Lüftungsklappen/Öffnungsflügel, mit RWA-Funktion Anschlüsse an Rohbau Glasdach-Randbekleidungen mit Blechabdeckungen inkl. UK
Die Glasdachkonstruktion ist inkl. sämtlicher umlaufender Anschlüsse an das Bauwerk sowie an angrenzende Bauteile, mit sämtlichen umlaufenden Abdichtungsfolien und -andichtungsarbeiten, innen- und außenseitigen Blechformteilen, Anschlusswinkeln fix und fertig herzustellen und zu montieren.
Konstruktionsangaben Glasdach: Zu erfüllen sind die Anforderungen gemäß vorangestellter Technischer Spezifikationen (TS) sowie gemäß Leitdetails und statischer Berechnung, insbesondere: Selbsttragendes, hochwärmegedämmtes Glasdach als Holzbinder-Konstruktion mit Aluminiumaufsatzsystem, Pultdachkonstruktion mit Neigung ca. 7°, Verglasung durchsturzsicher und betretbar (für Instandhaltung), Tragwerk als Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Holzbindern (BSH und KVH) in Sichtqualität, Verbindung der Pfosten- und Riegel-Tragprofile als nicht sichtbare, geschraubte Verbindung nach statischer Erfordernis, an den Dachrändern ist die Entwässerung bis über die Dachabdichtung zu führen, für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen, Äußere Andichtung der Glasscheiben, Paneele, Einsatzelemente und aller Eck-, T-, und Kreuzstöße durch EPDM-Dichtprofile, Innere Andichtung der Glasscheiben etc. durch EPDM-Dichtprofile, Innere Sparren- und Riegeldichtungen bei Schrägverglasungen müssen in ihrer Geometrie so ausgebildet sein, dass versetzte Drainageebenen für einen gesicherten Abtransport der Feuchtigkeit sorgen, alle Dichtungsstöße sind durch die Verglasungsprofile abzudecken, Glasscheiben und/oder Ausfachungen werden mittels Andruckprofilen (Klemm- oder Schraubverbindung) gehalten, Stoßbereiche (Pfosten/Riegel) sind mit Dichtungskreuzen auszuführen, erforderliche Längenausdehnungen sind zu berücksichtigen.
Statische Anforderungen Die Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fenster und Fassaden einwirken. Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Die Befestigungsmittel dürfen temperaturbedingte Dehnungen nicht behindern. Sie müssen
Leistungsverzeichnis - 110/143 165
[Seite 168]
eine geräuschfreie Aufnahme der Dehnung an Bauanschlüssen und Stößen ermöglichen.
Tragkonstruktion Holzbinder Die Tragkonstruktion besteht aus Haupt-, Rand- und Nebenträgern sowie Randpfetten. Ausführung in Sichtqualität mit verschiedenen Ansichtsbreiten und Bautiefen gem. statischer Berechnung. Konstruktion geneigt in Pfosten-Riegel-Bauweise, Tragelemente senkrecht zur Scheibenebene. Für das Holztragwerk des Glasdaches gilt die Brandschutzanforderung "feuerhemmend" (F30).
Holzart: Brettschichtholz (BSH) aus Nadelholz, Mindestgüte GL 28c Vollholz (KVH) aus Nadelholz, Mindestgüte C24 Oberfläche Holz: gehobelt, Kanten gefast
Aluminiumaufsatzsystem für Verglasung Das Aufsatzsystem muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: thermisch getrenntes Aufsatzsystem auf Holz mit gültiger allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Gesamtentwässerung über Riegelfahnendichtung Pfosten-/ Riegelsystem mit CE-Kennzeichnung nach DIN EN 13830 systemzugehöriges Verglasungssystem inkl. der zugehörigen Dichtungsprofile systemzugehörige Klemm- und/ oder Deckleisten
Das Aufsatzsystem ist so auszubilden, dass es temperatur- und bauwerksbedingte Längenänderungen zwängungsfrei aufnehmen kann. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsteile verwendet werden. Dimensionierung gemäß statischer Erfordernisse.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nur korrosionsgeschützte Schrauben zum Einsatz gelangen. Es kommen nur zugelassene Systeme eines zertifizierten Systemgebers zum Einsatz, ein Systemmix ist nicht zulässig.
Deckleistenausbildung: aus Aluminium-Deckprofilen Ansichtsbreite: 75 mm offene Enden sind immer mit einer Kappe zu schließen.
Verglasungen: Lieferung und Einbau der gesamten Verglasung gehören zum Leistungsumfang. Ausführung gemäß vorangestellter TS Fenster, insbesondere Nr. 3.8 Glas/Verglasung.
Scheibenaufbau von Außen nach Innen: ESG-H: 8 mm (SZR: 14 mm) ESG: 6 mm (SZR: 14 mm) VSG: 12/4 aus 2x TVG 6 mm
Die angegebenen Glasdicken sind Mindestdicken, die entsprechend den statischen oder bauphysikalischen Anforderungen ggf. zu erhöhen sind. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Dachflächenfenster: als hochwärmegedämmtes Einsatzelement, nach außen
Leistungsverzeichnis - 111/143 166
[Seite 169]
öffnendes Dachflächenfenster-System aus Aluminium, eingespannt in den Glasaufnahmefalz der Glasdachkonstruktion, Flügelrahmen mit Deckleiste und umlaufendem Rahmen, Abdichtung der Flügelrahmen hat über eine äußere, eine innere und eine zusätzliche Mitteldichtungsebene zu erfolgen, Entwässerung über die äußere Kammer direkt auf die Dachebene, zum System gehörende verdeckt liegende Drehbänder, Öffnungswinkel ca. 75° Leistung inkl. motorischem Antrieb der Dachflächenfenster, mit integrierter, verdeckter Verkabelung (Ausführung nach Wahl des AN), Auslösetaster Leistung AN Elektro, Funktion: RWA sowie Be- und Entlüftung.
Befestigung am Rohbau und umlaufender Anschluss: Vorleistung: Befestigungsuntergrund ist ein umlaufender Überzug aus Stb., B=25 cm. First- und traufseitig in verschiedenen Höhen, giebelseitig schräg verlaufend, entsprechend der Dachneigung.
Die Befestigung der Hauptträger erfolgt auf Randpfetten an den First- und Traufbereichen.
Umlaufender Anschluss bestehend aus: umlaufend vollflächiger, regen- wind-. luft- und dampfdichter Folienanschluss zwischen Baukörper und Glasdachkonstruktion, mechanisch befestigt an den Pfosten- sowie Riegelprofilen in der Entwässerungsebene und dem Anschluss an den Rohbau bis über die Dachandichtung geführt, (vollflächig verklebt und mit Kappleisten mechanisch befestigt), L-förmige Holz-UK zur Aufnahme der Dachrandabdeckung und für Anschluss der bauseits hochgeführten Dachdämmung und -abdichtung, inkl. vollflächige Wärmedämmung der Hohlräume aus Mineralfaser, Dachrandabdeckung aus Aluminiumblech, mehrfach gekantet, mit Anschluss an die Aluminium-Deckprofile.
Generell gilt: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Folien umlaufend immer in einer Ebene liegen! Die Ecken der Aluminiumblech-Formteile sind mit einer Gehrung auszuführen. Blechstöße sind mit Stoßunterlegern auszuführen. Anschlussdämmung und Hohlräume sind immer mit formstabilen vollflächigen Wärmedämmformteilen aus Mineralfaser (im Spritzwasserbereich Perimeterdämmung) auszubilden.
Baukörperanschlüsse Die funktionsgerechte (bauphysikalisch und statisch) Montage und Ausführung der Baukörperanschlüsse und die Befestigung der Fassaden gehört zum Leistungsumfang des AN, mit folgenden Mindestanforderungen: Die auf das Glasdach einwirkenden Kräfte müssen sicher in das Bauwerk übertragen werden. Die Anschlussbereiche sind unter Verwendung von Formstücken aus Mineralfaser-, Schaumstoffdämmplatten oder Wärmedämmpaneelen so auszubilden, dass Wärmebrücken ausgeschlossen sind. Die innere Anschlussausbildung zwischen Fassade und Rohbaukörper erfolgt durch geeignete dampfdichte
Leistungsverzeichnis - 112/143 167
[Seite 170]
Abdichtungsfolien umlaufend . Der äußere Anschluss wird dampfdiffusionsoffen und schlagregendicht ausgebildet. Die Dichtungsfolien dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen und Anstrichen verträglich sein. Sie müssen alterungs- und witterungsbeständig sein. Die entstehenden Hohlräume der Fassadeanschlüsse sind mit mineralischen Dämmstoffen zu verfüllen.
Angaben nach DIN 18055 - Fenster Windlast: B4 (h < 18,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 5A (h < 18,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
- Ende AB Glasdachkonstruktion -
2.06.1 Glasdach, Einzelpreis Gesamtpreis Pfosten-Riegel-Bauweise, USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Aufsatzkonstruktion 19% 79,50 m2 ................ pro 1,00 m2 ................
Glasdach in Pfosten-Riegel-Bauweise als Aufsatzkonstruktion, Pultdach;
Tragkonstruktion Holzbau in gesonderten Positionen.
Ausführung: gem. vorangestellter Technischer Spezifikationen gem. Ausführungsbeschreibung Glasdachkonstruktion gem. zugehöriger Planung
Konstruktion : Material: Aluminiumprofil Oberfläche: pulverbeschichtet Profilansichtsbreite: 75 mm Verglasung: 3-fach Isolierverglasung
Abmessungen: Rohbauöffnung Dach: 8,65 x 8,52 m Gesamtbreite: ca. 8,86 m (ohne Randbekl.) Gesamtlänge: ca. 8,97 m (ohne Randbekl.) Gesamtfläche: ca. 79,5 m2 (ohne Randbekl.) Firsthöhe: ca. +18,60 m Traufhöhe: ca. +17,43 m Neigung: ca. 7°
Teilung in Breite: 5-geteilt in Höhe/Länge: 5-geteilt Öffnungselemente: in gesonderter Position
Anforderungen Uw-Wert Glasdach: = 1,6 W/m2K g-Wert Verglasung: = 30 % Verglasung: durchsturzsichernd / betretbar Brandschutz: - Schallschutz: - Einbruchhemmung: -
Einbauort: Hauptdach, Achsbereich N-S/13-18
System Aufsatzkonstruktion PR-Fassade angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
Leistungsverzeichnis - 113/143 168
[Seite 171]
Dreifach-Isolierverglasung angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB2-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
2.06.2 Zulage Alu-Dachfensterelement, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1flg, als RWA+Lüftung [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Alu-Dachfensterelement, 1-flg., als Klappflügel mit elektromotorischer Öffnungsfunktion zu Lüftungszwecken und zusätzlich mit RWA-Funktion in vorbeschriebener Glasdach-PR-Fassade integriert, gegenüber PR-Standardausführung Festverglasung.
Leistungsbestandteile: Öffnungsbeschlag Elektrischer Antrieb (Linearantrieb, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb) mit verdeckt liegender Kabelführung, mit Handtaster für Doppelfunktion Lüftung/RWA Lieferung Rauch-Wärme-Melder (Einbau bauseits) Lieferung Steuerzentrale mit Akkupufferung (Einbau bauseits) Beistellung 2 Taster für Elektrogewerk Wind- und Regenwächter Inbetriebnahme
Konstruktion Beschlag: 1-mal Klapp Teilung: 1-flg. Größe: 159x162 cm (lichte Feldöffnung)
Zweck: RWA (Rauch-Wärme-Abzug) und Lüftungsfunktion, jeweils elektromotorisch Hinweis: Kabelzuführung 230V, zu den RWA-Tastern und Wetterzentrale erfolgen bauseitig
Abrechnungshinweis: In dieser Zulage ist der Mehrpreis gegenüber der übermessenen Standard-PR-Fläche anzugeben.
Hinweis Tragkonstruktion, Holzbau
2.06.3 Brettschichtholz (BSH), Fichte, GL Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 28c Si, Binder 12/44 + 14/44 cm [EUR] [EUR] 19% 4,15 m3 ................ pro 1,00 m3 ................ Brettschichtholz (BSH) nach DIN EN 14080:2013, als sichtbares Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und Dachkonstruktionen etc., einschl. Transportkosten, Abbund gesondert.
Holzart: Fichte
Leistungsverzeichnis - 114/143 169
[Seite 172]
Festigkeitsklasse: GL 28c Si nach DIN 338 Stapelsortierung: kombiniert (c) oder homogen (h) Holzfeuchte: 12% (+/-2%), gem. DIN 4074-1 Nutzungsklasse: NKL 1 und 2 nach EN 1995-1-1 Oberfläche: 4-seitig gehobelt mit Fase, Sichtqualität Form: parallel, gerade Verleimung: modifiziertes Melaminharz (für NKL 1-2) Maßtoleranzklasse: 2 nach DIN EN 336 Baustoffklasse: D-s2, d0 nach DIN EN 13501-1 Breiten: 12 und 14 cm Höhe: 44 cm Einzellängen, Anzahl:
- Hauptträger 14/44: 8,97 m, 4 Stück
- Randbalken 14/44: 1,65 m, 6 Stück
- Randbalken 14/44: 1,59 m, 2 Stück
- Randbalken 12/44: 8,97 m, 2 Stück Balkenabstand: 173 cm (Achsmaß) Neigung a: = 7,0 °
Einbauort: Dachkonstruktion Glasdach Statik Pos.: 7.1
2.06.4 Konstruktionsvollholz (KVH), Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fichte/Tanne C24 Si, S10 [EUR] [EUR] 19% 0,70 m3 ................ pro 1,00 m3 ................ Konstruktionsvollholz nach DIN EN 14081-1 und DIN EN 15497: 2014-07, als sichtbares Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und Dachkonstruktionen etc.
Ausführung: keilgezinktes Vollholz nach DIN EN 15497: 2014-07 Holzart: Fichte/Tanne Oberfläche: 4-seitig gehobelt und gefast, für den sichtbaren Bereich (Si) Holzfeuchte: 15% (+/- 3%), gem. DIN 4074-1 Maßtoleranzklasse: 2 nach EN 336 Sortierklasse: S10 nach DIN 4074 Festigkeitsklasse: C24 Nutzungsklasse: 2 nach DIN EN 1995-1-1 Baustoffklasse: D-s2, d0 nach DIN EN 13501-1 Querschnitte: 10/16 + 8/16cm gem. Vorgaben Statik Einzellängen:
- Randpfetten 10/16: ca. 8,65 m
- Nebenträger 8/16: ca. 1,65 m
Einbauort: Dachkonstruktion Glasdach
2.06.5 Abbund Bauholz für Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Glasdachkonstruktion [EUR] [EUR] 19% 120,00 m ................ pro 1,00 m ................ Abbund einschl. Befestigungsmittel. Schrauben d<6mm und L< 100 mm sind gem. DIN 18334 als Nebenleistung mit einzurechnen.
Leistungsbestandteile Abbundplan Abbund / Vorbereiten der Holzkonstruktion probeweiser Aufbau Hebezeug/Höhenzugang/Arbeitsschutz Aufrichten
Leistungsverzeichnis - 115/143 170
[Seite 173]
Querschnitte: gem. Vorgabe Statik Dachneigung: bis 7° Dachform: Pultdach
Einbauort: gem. Planung Architekt
2.06.6 Zulage Abbund Sichtbereiche USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,84 m3 ................ pro 1,00 m3 ................ Zulage für den Mehraufwand des Abbunds von Bauholz, Konstruktionsvoll-/Brettschichtholz für sichtbare Bereiche anstelle eines Abbunds nicht sichtbarer Konstruktionen.
Leistungsbestandteile keine sichtbaren Metall-Verbindungsmittel Schutz der Hölzer vor Verschmutzung Anfasen aller Kanten Hobeln aller Schnittflächen Schleifen in Faserrichtung absolut ausrissfreie Schnitte
Zweck: repräsentative Sichtoberflächen
2.06.7 Stahl-Befestigungsmittel, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit galvanisch verzinkt [EUR] [EUR] 19% 25,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Sämtliche konstruktiv erforderliche Befestigungsmittel für Bau- und Endzustand der gesamten Zimmererkonstruktion aus verzinktem Stahl(-blech) für den gesamten Abbund/Dachkonstruktion, wie z. B. Stabdübel, Bolzen, Lochplatte, Balkenschuh, Balkenträger, Winkelverbinder, Gewindestangen etc.
Material: Stahl Korrosionsschutz: Fe/Zn 12A, gem. DIN EN ISO 2081 Korrosivitätskategorie: C4, gem. DIN EN ISO 12944-2 Verfahren: galvanisch verzinkt, gem. ISO 2081 Nutzungsklasse: 1 und 2, gem. EN 1995-1-1 Einsatzbereich: Dachkonstruktion aus Holz Abmessungen: alle konstruktiv erforderlichen Abmessungen Menge/ Gewicht: nach konstruktiver Erfordernis AN Abmessungen: d=6mm; L= 100mm
Schrauben d<6mm und L< 100 mm sind gem. DIN 18334 als Nebenleistung mit einzurechnen.
Abrechnung nach Masse auf Nachweis.
2.06.8 Befestigungsmittel, V2A/Edelstahl USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 5,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Befestigungsmittel wie vor beschrieben, jedoch aus V2A/Edelstahl
Korrosionsschutz: Chromanteil 18%/Passivschicht, gem.
Leistungsverzeichnis - 116/143 171
[Seite 174]
DIN EN ISO 20181 Korrosivitätskategorie: C5, gem. DIN EN ISO 12944-2 Verfahren: Legierung Nutzungsklasse: 3, gem. EN 1995-1-1 Einsatzbereich: Dachkonstruktion aus Holz
2.06.9 Dachrandabdeckung, Alu, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit UK+Wärmedämmung [EUR] [EUR] 19% 38,80 m ................ pro 1,00 m ................ Dachrandabdeckung aus Aluminiumblech, 2-seitig, 3-fach gekantet, mit Gefälle zur Dachseite.
Leistungsbestandteile Holz-UK, imprägnierte Furniersperrholzbohle und KVH Wärmedämmung der Hohlräume aus Mineralfaser, feuchtigkeitsunempfindlich, druckfest Dachrandabdeckung mit Stoßblech und Halter Anschluss an die Deckprofile PR-Fassade Glasdach
Material: Aluminiumblech Oberfläche: pulverbeschichtet Blechstärke: 2 mm Zuschnitt: bis 666 mm Gefälle: ab 2 % Wärmedämmung: Mineralfaser, WLG 035
2.06.10 Zulage Eckausbildung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Dachrandabdeckung [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Ausbildung von Außenecken bei Dachrandblechabdeckung mit Formteilen.
Zuschnittbreite: über 666-1.000 mm
2.07 Stundenlohnarbeiten EUR .........................
Hinweis Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die
Leistungsverzeichnis - 117/143 172
[Seite 175]
Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
2.07.1 Stundensatz: Vorarbeiter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Vorarbeiters oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
2.07.2 Stundensatz: Facharbeiter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Facharbeiters oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
2.07.3 Stundensatz: Hilfskraft USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde einer Hilfkraft oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
3 23-1487 Mensa und Zweifeldsporthalle EUR .........................
Hinweis Die Baukörper sind als Klimafreundlicher Neubau geplant, siehe unter Vorbemerkung "Anforderungen QNG / DGNB".
Der Bieter ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass
Leistungsverzeichnis - 118/143 173
[Seite 176]
Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
Die damit verbundenen Vorgaben an die Baustelle sowie die DGNB- und QNG - Qualitätsanforderungen an die Bauprodukte insbesondere der Betonrezeptur, Betontrennmittel, Dämmstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, PEFC-/FSC-zertifizierte Holzbauteile, Beschichtungen und Bodenbeläge aller Art usw. sind den nachfolgenden Anlagen zu entnehmen und bei der Angebotserstellung zu beachten: Anlage 1 Baustelle/Bauprozess Anlage 2 DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-3
In den Einzelpositionen werden keine dezidierten Qualitätsanforderungen formuliert. Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass die Bauprodukte gem. den Vorgaben und Anforderungen ausgewählt und angeboten wurden.
3.01 Planungsleistungen, Dokumentation EUR ......................... 3.01.1 Technische Bearbeitung Einzelpreis Gesamtpreis Außenfenster und -türen, USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] PR-Fassade 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................
Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Bauelemente der Vergabeeinheit gem. TS, VOB/C und Vortexten.
Leistungsbestandteile Erstellen, bzw. Fortschreiben einer vorhandenden Tür- und Fensterliste für alle Fenster- und Außentürpositionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung örtliches Aufmaß, ggf. unter Erstellung eines Schnurgerüsts oder als Vermesser-Aufmaß, soweit dies für die Einhaltung umliegender Fassadenraster erforderlich ist. Konstruktionszeichnungen M 1:1 bis 1:10 mit allen Bauwerksanschlüssen samt Verweis auf Einbauort und ggf. Tür- oder Fensterlistenposition. Bei Außen- und Rohrrahmentüren zusätzlich zeichnerische Darstellung sämtlicher auf den Rahmen aufliegender Beschlagelemente samt Vermaßung (Türantriebe Obentürschließer, Mitnehmer, Gleitschienen, Rauchmeldezentralen etc.), bzw. deutlich wahrnehmbarer Hinweis auf Nicht-Nachrüstbarkeit im Fall der Verwendung für Nachrüstungen ungeeignet schmaler Rahmenprofile) Prüffähige statische Nachweise für Bauwerksanschlüsse, Befestigungsmittel Absturzsicherungen, Verglasungen und sonstige Ausfachungen. Bauelement-positionsweise Angaben zu Verglasungen samt Glasaufbau, U-Werten, g-Werten und Schallschutzwerten der jeweiligen Scheiben. Angabe von Einbruchhemmung, Beschusshemmung etc. Darstellung aller Betätigungselemente (Griffe, Beschläge, etc.) samt Angaben zu Oberfläche, Artikelnummer und Betätigungskräften. Angaben der Materialien (Stoffe, Hersteller, Produkte)
Leistungsverzeichnis - 119/143 174
[Seite 177]
von AN-seitig angebrachten Abdichtungsanschlussbahnen für Bauwerksanschlüsse Angaben zur Fugendurchlässigkeit, bzw. Maßnahmen für Fugendurchlässigkeit (Fensterfalzlüfter, Aufsatzlüfter etc.) samt deren Leistungsvermögen. Bemessung der/ Angaben zur lichten Durchgangsbreite von Türen, die als Flucht- und Rettungsweg dienen Darstellung der Lage von Kabelanschlusspeitschen Darstellung der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse und deren Werte (Spannung, Leistungsaufnahme, Protokolltyp etc.) als Schnittstelleninformation für ELT und MSR/GLT
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG mind. 4-wöchigen Prüfzeitraum Prüfstatiker Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN
Werkstatt- und Montageplanung in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Abrechnungshinweis: Diese Position wird 1x pauschal für die Gesamtheit aller nachfolgenden Tür- und Fensterelemente berechnet.
Hinweis: Technische Bearbeitung des Glasdaches in gesonderter Position.
3.01.2 Dokumentation, Nachweise, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bescheinigungen, Prüfzeugnisse [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Der AN ist verpflichtet folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen, später auch zu dokumentieren (s.u): Fachunternehmerbescheinigung Fachbauleitererklärung Produktdatenblätter QNG-Bestätigung nach Fertigstellung
Spätestens 4 Wochen vor der VOB-Abnahme der Gesamtleistung vom AN ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage als Gesamtdokumentation an den AG oder seinen Vertreter zu übergeben.
Hierzu zählen insbesondere: Werkplanung / Montageplanung Prüfzeugnisse, statische Nachweise, Zulassungen, Dokumentation CE- Kennzeichen sämtlicher Konstruktionen, Materialien und Oberflächen / Korrosionsschutzmaßnahmen etc. Produktdatenblätter Erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen Übereinstimmungserklärung / Konformitätserklärung Anlagen- und Funktionsbeschreibungen technische Daten der Systeme und Geräte Pflege- und Gebrauchsanweisungen ggf. weitere Unterlagen nach Aufforderung durch die
Leistungsverzeichnis - 120/143 175
[Seite 178]
Bauleitung
Vorlage der Dokumentation als tabellarische Übersicht zum Zwecke der Qualitätssicherung und zur Vorlage an DGNB, für alle verbauten Materialien.
Die Protokolle und Dokumentationen sind in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei an den AG zu übermitteln.
Zusätzlich sind alle vorgenannten Unterlagen digital via der Projektkommunikationsplattform der Auftraggeberin bereitzustellen. (Zugangsdaten werden durch die AG mitgeteilt).
3.01.3 Zulage Bearbeitung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DGNB-/QNG-Qualitätsanforderungen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Zulage zur Vorposition für die Bearbeitung und Dokumentation der DGNB- und QNG-Qualitätsanforderungen zur Erreichung der Förderfähigkeit.
Erläuterung: Die Baukörper sind als Klimafreundlicher Neubau geplant, siehe unter Vorbemerkung "Anforderungen QNG / DGNB".
Der AN ist aufgefordert, möglichst umweltfreundliche und schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte einzusetzen. Die Bauprodukte und materialien sollen so gewählt werden, dass Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit und Reinigungsfreundlichkeit gewährleistet werden.
Die damit verbundenen Vorgaben an die Baustelle sowie die DGNB- und QNG - Qualitätsanforderungen an die Bauprodukte insbesondere der Dämmstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, Holzbauteile, Beschichtungen aller Art usw. sind den nachfolgend genannten Anlagen zur Ausschreibung zu entnehmen und bei der Angebotserstellung zu beachten: Anlage 1 Baustelle/Bauprozess Anlage 2 LV-Anlage_DGNB_QS3 Anlage 3.1 QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1 Anlage 3.2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3 korr-14.09.2023
3.01.4 Erstellung Terminplan USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Es ist ein detaillierter Terminplan / Bauablaufplan 14
Leistungsverzeichnis - 121/143 176
[Seite 179]
Tage nach Auftragserteilung vorzulegen aus dem die Vertragstermine/Fristen hervorgehen.
Der detaillierte Terminplan muss u.a. Folgendes enthalten:
Lieferung der Werkstattzeichnungen des AN, Prüfzeiten durch AG/Architekt (mind. 10 Werktage), detailliert und gegliedert nach dem zeitlichen Baubedarf (vorgangsbezogen), gegliedert nach Geschossen, Bauabschnitten und / oder Bauelementen.
Zum Leistungumfang gehört die monatliche Fortschreibung des Terminplanes, angepasst an den Bauablauf.
Alle vorgenannten Unterlagen sind digital via der Projektkommunikationsplattform der Auftraggeberin bereitzustellen. (Zugangsdaten werden durch die AG mitgeteilt).
Hinweis Die übergreifenden Vorgaben und Beschreibungen der vorangestellten Angaben zur Ausführung, Allgemein Anforderungen QNG / DGNB Technische Spezifikation (TS) Ausführungsbeschreibungen (AB)
sind für sämtliche nachfolgend erfassten LV-Positionen zu beachten, anzuwenden und einzukalkulieren.
Leistungsbestandteile Die Fenster- und Türelemente sind als fix und fertige Leistung einschl. Herstellung, Lieferung und Montage anzubieten, inkl.: Egalisierung Tür- / Fensterlaibung Tragkonstruktion, Statiklisenen Verglasung, Beschläge komplett, Anschlusswinkel, Konsolen, Herstellung sämtlicher Anschlüsse an den Baukörper und an angrenzende Fassadenbekleidungen, mit sämtlichen 4-seitigen Abdichtungsfolien und -andichtungsarbeiten, innen und außen, gem. RAL-Einbaurichtlinie, Bleche, Wetterschenkel, Sohlbänke und Anschlusswinkel, sämtliche Beschichtungen, ggf. notwendige Aufdopplungsprofile, Rahmenverbreiterungen, Paneele oder sonstige Konstruktionen zur Herstellung der Anschlüsse an den Rohbau, Befestigungsmaterialien, Kompribänder, Versiegelungen, etc.
3.02 Baustelleneinrichtung EUR ......................... 3.02.1 Baustelleneinrichtung - eigener Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bedarf [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Einrichten, Vorhalten und wieder Räumen und Säubern der Baustelle, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis - 122/143 177
[Seite 180]
aufgeführten Leistungen für die Dauer der eigenen Arbeitsdurchführung.
Einrichten der Baustelle, Transportfahrzeuge, Arbeitsbühnen, Geräte und Werkzeuge, die zum Erbringen der ausgeschriebenen Leistung benötigt werden, Vorhalten, Betreiben und nach Abschluss der Arbeiten die Gebäude und die betreffenden Baustellenbereiche, das unmittelbare Umfeld und die Lagerflächen wieder räumen.
Büro- und Aufenthaltscontainer für eigene Leute nur durch Anmietung beim AG möglich. Es sind keine Flächen für die Aufstellung von Einzelcontainern der Firmen vorgesehen, siehe Vortext.
Baufeldreinigung - Abtransport und sachgemäße, nach Sorten getrennte Entsorgung von Abfall- und Reststoffen, aller Verpackungen, Transportträger und Behältnisse, mindestens einmal wöchentlich, spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Bauseits werden für den AN kostenfrei folgende Baustelleneinrichtungen zur Verfügung gestellt:
- Baustrom- und Bauwasseranschluss
- Baustrom- und Bauwasserverbrauch
- Sanitär-/WC-Container,
- Büro-, Mannschafts-/Umkleidecontainer,
- Bauzaunsicherung des Baufeldes,
- Lagerflächen für die BE (nur sehr begrenzt)
- Wegebeleuchtung im Gebäude und im Außenbereich
- bauseitige Gerüste an den Fassaden
- Baukran.
3.03 Holz-Alu-Fenster und -Türen EUR .........................
8 Ausführungsbeschreibung (AB) Holz-Alu-Fenster u, -Außen Allgemeine Anforderungen: Die Aufteilung und Aufschlagrichtung der einzelnen Fensterelemente ist den Architektenplänen zu entnehmen. Alle Konstruktionen sind zur Erreichung einer schnellen Montagezeit hinsichtlich der Vorfertigung im Herstellerwerk zu optimieren.
Die in der Leistungsbeschreibung und den Planungsunterlagen beschriebenen Bauteiledimensionen beruhen auf Vordimensionierungen. Die endgültige Dimensionierung hat durch den AN zu erfolgen.
Die Aufteilung der einzelnen Elemente sind der Planung zu entnehmen und einzuhalten, sofern keine technischen Anforderungen dadurch verletzt werden.
Konstruktionsangaben Fenster: Die Fenster-Konstruktion ist in hochwärmegedämmter Holz-Aluminium-Bauweise und wärmebrückenfrei auszuführen.
Die Profilausformung ist so zu dimensionieren, dass alle Kräfte,
Leistungsverzeichnis - 123/143 178
[Seite 181]
die auf die Fassade zu jeder Zeit einwirken (Transport, Eigenlast, Montagezustand, Einbauzustand, Anprall von innen), durch die Konstruktion aufgenommen werden können.
Holzkonstruktion: Der Isolierglas-Randverbund wird im Holzfalz aufgenommen. Einnutungen in die Holzprofile zur Aufnahme der Aluminiumprofile sind unzulässig.
Alu-Rahmenkonstruktion: Die außenseitigen Deckschalen (Aluminium-Rahmen) für alle Blend- und Flügelrahmen sind aus stranggepressten Aluminiumprofilen herzustellen.
Die Flügelverglasung ist mit einer außen angeordneten Glasleiste auszuführen, die das Glas umlaufend einfasst. Systeme, die als äußere Glaseinfassung nur Dichtungen verwenden, sind nicht zulässig. Die Befestigung des Aluminium-Rahmens auf dem Holzrahmen erfolgt mechanisch über die Dämmprofile mit demontierbaren Dreh- und Drehklipshaltern aus hochwertigen, temperatur- und witterungsbeständigen Kunststoffen. Am Flügel werden grundsätzlich Drehhalter eingesetzt. Eine spannungsfreie Dehnung der Aluminiumschale zum Holzteil muss sichergestellt sein.
Verankerung Sonnenschutz-Führungsschiene: Die vertikalen Blendrahmenprofile sind für die Verankerung der Sonnenschutz-Führungsschienen vorzurichten. Die Verankerung der Führungsschienen erfolgt (punktuell) über Verschraubung auf den Alu-Deckschalen bis in den Holz-Blendrahmen. Im Bereich der Verschraubungen sind Abstandshülsen zwischen Alu-Deckschalen und dem Verankerungsgrund (Holz-Blendrahmen) zu setzen. Es ist zu beachten, dass die Alu-Deckschalen gleitend gelagert sind und somit keine Lasten aufnehmen können; die Alu-Deckschalen sind im Bereich der Schienenverankerung mit einem Langloch auszuführen. Es hat eine enge, eigenständige Abstimmung mit dem AN Sonnenschutz zu erfolgen.
Kopplungsstöße der Elemente: Je nach Wahl des vom AN gewählten Profilsystems sowie des Transport- und Montagekonzeptes sind ggf. Kopplungsstöße auszuführen. Kopplungsstöße sind so auszubilden, dass sie außenseitig die gleiche Ansichtsbreite wie die Pfostenprofile haben. Es sind vertikal Mehrfach-Dichtungsebenen bei Elementkopplungsstößen auszuführen. Die Elementkopplung hat mittels Kopplungsdichtungen aus EPDM zu erfolgen, die in Dichtungsaufnahmenuten einzusetzen sind. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass eine beidseitig ausreichende Einbindung der Dichtungen in die Nuten sichergestellt ist, so dass die Dichtigkeitsanforderungen gewährleistet werden. Die Elementstöße, insbesondere die Dichtungsebenen,
Leistungsverzeichnis - 124/143 179
[Seite 182]
müssen die zu erwartenden Bauwerksbewegungen sowie thermischen Bewegungen sicher aufnehmen.
Die Verankerung der Fensterelemente hat toleranzausgleichend am Baukörper zu erfolgen. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsteile verwendet werden. Dimensionierung nach statischer Erfordernis. Ggf. konstruktiv erforderliche Profilverbreiterungen bzw. -aufdopplungen sind in die EP einzukalulieren.
Anschluss der Fensterkonstruktion zum Baukörper hin bestehend aus: formstabile, lückenlose Vorbau-Montagezarge als hochwärmedämmender Wandanschluss, innere vollflächige Folienabklebung, dampfdiffusionsdicht äußere vollflächige Folienabklebung, dampfdiffusionsoffenen
Alle nachstehend genannten Holz-Aluminiumfensterelemente; auch -fenstertüren und -Hauseingangstüren, sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1 und Anlage 2, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Technische Anforderungen Holz-Aluminium-Fenster und -Außentüren
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: Baunull : ±0.00m = 20,90 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 15 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: KS- und Stb.-Wände Fassadenbekleidung: EG: gedämmte Klinker-Vorsatzschale OG: VHF, gedämmt Sonnenschutz (baus.): tlw. mit Markisoletten Rahmenverbreiterung: seitlich bis 15 mm;
- Ausnahme: seitlich bis 30 mm (nur Fenstertyp B4.1M+ B4.2M Fenster-Nummern (ID): 20-22)
Rahmen Material Rahmen: astfreies einheimisches Nadelholz, mind. 3-fach verleimt, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen Holzart: Kiefer Bautiefe: mind. 78 mm Material Deckschale: Aluminium, deckend farbig pulverbeschichtet Oberfläche Holzrahmen: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe, deckend Geometrie, Flügellage: zum Rahmen flächenversetzter Flügel Dichtungslagen: 1 Mittel-, 2 Anschlagdichtung, Farbton schwarz Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungsfolie, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt. Alternativ mit Flüssigkunststoffabdichtung, PMMA Beschichtung auf Leitblech. Schwellenausbildung: OK Schwelle max. 20 mm über FFB
Scheibe Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als
Leistungsverzeichnis - 125/143 180
[Seite 183]
Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: gem. DIN EN 1627
- EG: RC2
- OG: RC1-N Splitterschutz: nur für Fensterfelder im Bewegungsbereich, nicht bei Oberlichtern (OL)
Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 0,95 W/m2*K Schallschutz: erf. Rw = 34 dB gem. Schallschutzgutachten Schlagregen- beanspruchungsgruppe: 3
Beschläge Montage/Lage: verdeckt montiert, Einhandbedienung mit Fehlbedienungssperre, Zuschlagsicherung bei Kippfunktion Griffe & Drücker: Edelstahl, gebürstet für Fenster: Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion
Angaben nach DIN 18055 - Fenster Windlast: B4 (h < 18,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 5A (h < 18,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 1 Dauerfunktion: Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen n. D4) Absturzsicherung: keine Anforderung
Angaben nach DIN 18055 - Außentür Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h< 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2 Nutzungskategorie: Klasse 3 (mittel gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E)
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
- Ende AB Holz-Alu-Fenster u, -Außentüren -
3.03.1 Holz/Alu-Fenster, Typ B3.1M+ Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit B3.2M [EUR] [EUR] 19% 17,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: B3.1M+ B3.2M Fenster-Nummern (ID): 11-19, 33-40
Abmessungen: Größe (HxB): 3,825 x 2,15 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-flg. + OL Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2x Stulpflügel: 1-mal Dreh, 1-mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: Mensa, EG
Leistungsverzeichnis - 126/143 181
[Seite 184]
3.03.2 Holz/Alu-Fenster, Typ B4.1M+ Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit B4.2M [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: B4.1M+ B4.2M Fenster-Nummern (ID): 20-22
Abmessungen: Größe (HxB): 3,825 x 2,425 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 2-flg. + OL Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 2xStulpflügel: 1-mal Dreh, 1-mal DK Rahmenverbreiterung: seitlich bis 30 mm
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: Mensa, EG
3.03.3 Holz/Alu-Fenster, Typ B5.1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 3-teilig;
Fenstertyp: B5.1 Fenster-Nummern (ID): 43+44
Abmessungen: Größe (HxB): 2,985 x 2,425 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 3-teilig, waagerecht geteilt und unten senkrecht geteilt Beschlag: festverglast
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: Küche, EG
3.03.4 Holz/Alu-Fenster, Typ C4.1M USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise,
Leistungsverzeichnis - 127/143 182
[Seite 185]
2-teilig;
Fenstertyp: C4.1M Fenster-Nummern (ID): 01-10, 23-32
Abmessungen: Größe (HxB): 3,32 x 2,15 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen, ESG/VSG, ballwurfsicher
Konstruktion Teilung: 2-teilig Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb, 1-mal festverglast Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: Sporthalle, 1.OG
3.03.5 Zulage Verglasung, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Blendschutzfunktion [EUR] [EUR] 19% 110,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Zulage für Ausführung der Verglasung mit Blendschutzfunktion durch Mattierung/Satinierung oder Folierung, nach Wahl des AN.
Zweck: Blendschutz
Fenstertyp: C4.1M Fenster-Nummern (ID): 01-10, 23-32
Abrechnung nach Glasfläche.
3.03.6 Holz/Alu-Fenster, Typ K2.1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 1-teilig;
Fenstertyp: K2.1 Fenster-Nummern (ID): 42
Abmessungen: Größe (HxB): 1,79 x 1,28 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2 (n. EN 1627) Splitterschutz: innen + aussen, ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 1-flg. Beschlag: 1 mal DK
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: Küche, EG
Leistungsverzeichnis - 128/143 183
[Seite 186]
3.03.7 Holz/Alu-Fenster, Typ K1.1M USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Fensterelement in Holz-Alu-Bauweise, 1-teilig;
Fenstertyp: K1.1M Fenster-Nummern (ID): 41
Abmessungen: Größe (HxB): 1,0 x 2,425 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC1-N (n. EN 1627) Splitterschutz: innen ESG/VSG
Konstruktion Teilung: 1-flg. Beschlag: 1-mal OL Kipp vorgerichtet für motorischen Antrieb Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Fensterliste
Einbauort: TRH West, 1.OG
3.03.8 Zulage Sonnenschutzverglasung, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit g=0,34 [EUR] [EUR] 19% 174,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Zulage für Verglasung mit Sonnenschutzverglasung g-Wert=0,34 gegenüber Standard-Isolierverglasung mit g-Wert=0,40.
Außenscheibe: Sonnenschutzbeschichtung auf Silberbasis, innenseitig g-Wert: 34 %
Einbauort: Fenster und Außentüren der Südfassade, EG
Tür-Nummern (ID): AT_EG_007,008 Fenster-Nummern (ID): 01-10, 23-32, 33-40
Abrechnung nach Glasfläche.
3.03.9 Zulage elektromot. Antrieb, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kippbetätigung + Rauchableitung [EUR] [EUR] 19% 21,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für die vorher beschriebenen Positionen der Holz-Alu-Fenster für die Ausrüstung der oberen Öffnungselemente mit elektromotorisch betriebener Kippfunktion zur Lüftung und Rauchableitung.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge
Leistungsverzeichnis - 129/143 184
[Seite 187]
zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung und Rauchableitung Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC Hubhöhe {mm}: bis 750 stufenlos
Fenster-Nummern (ID): 01-10, 23-32, 41 Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
3.03.10 Zulage elektromot. Antrieb, Einzelpreis Gesamtpreis Kippbetätigung + RC2 USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Verriegelung 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................
Zulage für die vorher beschriebenen Positionen der Holz-Alu-Fenster für die Ausrüstung der oberen Öffnungselemente mit elektromotorisch betriebener Kippfunktion zur Lüftung und zusätzlich mit RC2-konformer Verriegelung.
Das Gesamtsystem aus Antrieb und Verriegelung muss als geprüftes Gesamtsystem aufeinander abgestimmt sein.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Verriegelungsfunktion zur Erfüllung der RC2-Anforderung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung, inkl. Verriegelungsfunktion Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC Einbruchhemmung: RC2 (DIN EN 1627)
Fenster-Nummern (ID): 20-22
Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
Leistungsverzeichnis - 130/143 185
[Seite 188]
3.03.11 Zulage elektromot. Antrieb, Einzelpreis Gesamtpreis Kippbetätigung + Rauchableitung USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR]
- RC2 Verriegelung 19% 17,00 St ................ pro 1,00 St ................
Zulage für die vorher beschriebenen Positionen der Holz-Alu-Fenster für die Ausrüstung der oberen Öffnungselemente mit elektromotorisch betriebener Kippfunktion zur Lüftung, Rauchableitung und zusätzlich mit RC2-konformer Verriegelung.
Das Gesamtsystem aus Antrieb und Verriegelung muss als geprüftes Gesamtsystem aufeinander abgestimmt sein.
Leistungsumfang ggf. erforderliche Profilverbreiterung Verriegelungsfunktion zur Erfüllung der RC2-Anforderung Kettenmotor, geeignet für Tandem-/Synchrobetrieb Kabelführung verdeckt im Rahmen mit bereits angeschlossener Verkabelung von ca. 3 m Länge zur Verlegung bis zum Übergabepunkt im Sturzbereich in Abhangdecke
Bauteil: Antrieb für Zuluftöffnung zur Lüftung und Rauchableitung Zuluftöffnung: Fenster, Kippflügel Antriebsart: elektrisch Ausführung Antrieb: Kettenantrieb Eignung Antrieb: Tandembetrieb Schutzart: IP 40 Betriebsspannung {V}: 24 DC Hubhöhe {mm}: bis 750 stufenlos
Fenster-Nummern (ID): 11-19, 33-40 Abrechnung je ausgetriebener Fensterflügel.
Ausführung, Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung: gemäß vorangestellter TS und AB gemäß vorangestellter Schnittstellenbeschreibung AN zu TGA-Gewerken
Stromzuführung, Taster, Steuerung, elektrischer Anschluss bauseits.
angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
3.03.12 Holz/Alu-Außentürelement, 2-flg, Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit OL [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement in Holz-Alu-Bauweise, 2-flg. und Oberlicht. Als Fluchttür, Notausgang.
Bodenbündige Schwelle mit Abdeckprofil. Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Leistungsverzeichnis - 131/143 186
[Seite 189]
Tür-Nummern (ID): AT_EG_003,007,008
Abmessungen: Größe (HxB): 4,49 x 2,15 m (Rohbauöffnung)
Technische Anforderungen Einbruchhemmung: RC2-N (n. EN 1627) Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Ausstattung, Beschläge Schloss: Einsteckschloss (DIN 18251), vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: - Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Trittschutz: Schutzblech Edelstahl Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: -
Konstruktion Teilung: 2-mal Drehflügel, 1-mal Festteil, Oberlicht Beschlag: 2-mal Flügel, 1-mal Festrahmen (OL) Schwellenhöhe: max. 15 mm Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türenliste
Einbauort: Mensa, EG, Nord- und Südfassade
3.03.13 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x100mm [EUR] [EUR] 19% 455,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x100 mm
Einbauort: vorwandmontierte Fenster und Außentüren, seitlich und oben
Leistungsverzeichnis - 132/143 187
[Seite 190]
3.03.14 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x180mm [EUR] [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x180 mm Einbau: liegend Einbauort: vorwandmontierte Fenster, unten, Verblendfassade
3.03.15 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 80x220mm [EUR] [EUR] 19% 57,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge für Holz/-Alufenster als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungs- untergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz = 46 dB Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Absturzsicherung DIN 18008 Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: 80x220 mm Einbau: liegend Einbauort: vorwandmontierte Fenster, unten, Holzfassade
3.03.16 Außenfensterbank, Alu, T<300mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 89,40 m ................ pro 1,00 m ................ Außenfensterbank aus gekantetem und verschweißtem Aluminiumblech.
Leistungsumfang Ausführung mit seitlicher Aufkantung, Ecken geschweißt unter- und rückseitige Abdichtung
Leistungsverzeichnis - 133/143 188
[Seite 191]
Anti-Dröhn-Beschichtung Lüftungsspalt unterhalb Fensterbank zu Fassadenbekleidung seitlich und unterseitig vorkomprimiertes Fugendichtband Anschluss bauseitige Schleppfolie
Material: Aluminiumblech Oberfläche: pulverbeschichtet im RAL-Farbton gem. Angabe Architekt Blechstärke: 1 mm Ausladung/Tiefe: bis 300 mm Zuschnitt: bis 420 mm Kantungen: 3fach gekantet, Z-förmig mit Abtropfkante, zzgl. Randaufkantungen Ansichtsbreite: 40 mm
3.03.17 Zulage Bohrungen in Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Aluminiumdeckschalen [EUR] [EUR] 19% 24,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zulage für Bohrungen in den seitlichen/vertikalen Aluminiumdeckschalen für die Verankerung von bauseitigen Führungsschienen des außenliegenden Sonnenschutzes im Holz-Blendrahmen.
Folgeleistung: Einbau Führungsschiene außenliegender Sonnenschutz (bauseits) Durchmesser: bis ¥10mm, als Langloch bis 20mm
Kalkulationansatz: je Führungsschiene = 4 Bohrungen
Die erforderliche Stückzahl sowie Abmessungen und Lage der Bohrungen sind mit dem AN Sonnenschutz eigenständig abzustimmen.
Einbauorte: Fenstertyp: B4.1 + B4.2 Fenster-Nummern (ID): 20-22
3.04 Alu- und Stahl-Türelemente EUR .........................
9 Ausführungsbeschreibung (AB) Alu-Türelemente - MEN Alle nachstehend genannten Aluminium-Hauseingangstüren, sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Technische Anforderungen Aluminium-Türelemente
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: Baunull : ±0.00m = 20,90 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 15 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen : gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: Stb.-Wände und KS-Mauerwerk Fassadenbekleidung: gedämmte Klinker-Vorsatzschale
Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Leistungsverzeichnis - 134/143 189
[Seite 192]
Rahmen Material: Thermisch getrenntes Mehrkammerprofil Oberfläche: gleichfarbig innen - außen pulverbeschichtet Farbton: RAL 8019GM matt nach Beschichtungsmaterialhersteller- Farbkarte Profilansichtsbreiten
- Flügelrahmen 3-seitig: 120 mm
- Flügelrahmen-Sockel: 150 mm Flügellage: rahmenbündige Flügel Dichtungen: mind. 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungslappen, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt Schwellenausbildung: OK Schwelle= OK FFB
Scheibe/Füllungen Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: RC2-N gem. EN 1627 Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton der Aludeckschalenprofile Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 1,30 W/m2*K Schallschutz: ohne Anforderung Schlagregen- beanspruchungsgruppe: mind. 4
Angaben nach DIN 18055 Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 2 Nutzungskategorie: Klasse 3 (mittel gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E)
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
Vom AN sind Prüfzeugnisse mit dem Nachweis der zu erbringenden Anforderungen unaufgefordert vorzulegen.
- Ende Ausführungsbeschreibung Alu-Türelemente - MEN -
3.04.1 Alu-Tür, 2flg, OL, 439 x 244cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentürelement aus Aluminiumprofilen, 2-flg. mit Oberlicht.
Tür-Nummern (ID): AT_EG_001, 002
Abmessungen: Größe (HxB): 4,39 x 2,44 m (Rohbauöffnung) Höhe Türflügel: ca. 275 cm
Konstruktion Teilung: 2-mal Drehflügel, 1-mal OL festverglast Öffnungsrichtung: nach aussen Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Ausführung:
Leistungsverzeichnis - 135/143 190
[Seite 193]
gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: ja Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: EG, Zugang GRU, Achse (N-O/7-8) EG, Zugang GYM, Achse (N-O/3-4)
10 Ausführungsbeschreibung (AB) RR-Stahl-Türelemente - MEN Alle nachstehend genannten RR-Stahl-Türelemente sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Technische Anforderungen Rohrrahmen-Stahl-Türelemente
Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über N. N.: Baunull : ±0.00m = 20,90 m über N. N. Höhe über Gelände: max. 15 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen : gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau: Stb.-Wände und KS-Mauerwerk Fassadenbekleidung: gedämmte Klinker-Vorsatzschale
Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag mit nicht-profilierten Profilen als Abdichtungsuntergrund B > 50 mm.
Rahmen Material: Thermisch getrenntes Mehrkammer-Stahlprofil, bestehend aus kaltgewalzten Stahl-Halbschalen und durchgehenden, glasfaserverstärkten Isolierstegen, hochwärmegedämmt Oberfläche: gleichfarbig innen - außen pulverbeschichtet Farbton: RAL 8019GM matt nach Beschichtungsmaterialhersteller- Farbkarte Tiefe Rahmenprofil: mind. 80 mm Profilansichtsbreiten
- Blendrahmen: 45 mm
- Flügelrahmen 3-seitig: 90 mm
- Flügelrahmen-Sockel: 200 mm Flügellage: rahmenbündige Flügel Dichtungen: mind. 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungslappen, Rahmenaufdopplung in
Leistungsverzeichnis - 136/143 191
[Seite 194]
FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt Schwellenausbildung: OK Schwelle= OK FFB
Scheibe, Füllung Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe: 0,40 Einbruchschutz: RC 2N gem. EN 1627 Splitterschutz: ESG/VSG innen+außen
Bauphysik Uw-Wert: mittlerer U-Wert 1,30 W/m2*K Schallschutz: ohne Anforderung Schlagregen- beanspruchungsgruppe: mind. 4
Angaben nach DIN 18055 Windlast: B3 (h < 10,00 m, Windzone 2) Schlagregendichtigkeit: 4A (h < 10,00 m, Windzone 2) Luftdurchlässigkeit: 3 (h < 18,00 m, Windzone 2) Bedienungskraft: Klasse 1 Nutzungskategorie: Klasse 3 (mittel gem Anhang D3) Dauerfunktion: Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4) Verformung: Klasse 3 (n. Anhang E)
Sonstige Anforderungen Korrosionsschutzklasse: =C3 (DIN EN ISO12944)
Vom AN sind Prüfzeugnisse mit dem Nachweis der zu erbringenden Anforderungen unaufgefordert vorzulegen.
- Ende Ausführungsbeschreibung RR-Stahl-Türelemente - MEN
3.04.2 Stahl-Glas-Tür, 1flg, 292,5 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 154cm [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrrahmen-Stahl-Türelement, mit Blindpaneelfüllung 1-flügelig;
Tür-Nummern (ID): AT_EG_004
Abmessungen: Größe (HxB): 2,925 x 1,54 m (Rohbauöffnung) Höhe Türflügel: ca. 251 cm
Konstruktion Teilung: 1-mal Drehflügel Öffnungsrichtung: nach aussen
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton der Aludeckschalenprofile, Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits
Leistungsverzeichnis - 137/143 192
[Seite 195]
Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: TRH West, Mensa, EG, Achse (A/6-7), Westfassade
Rohrrahmen-Stahl-Türelement angebotenes Fabrikat/Typ:
[#TB1-#]...................................................... ......... (vom Bieter einzutragen)
3.04.3 Stahl-Glas-Tür, 1flg, 292,5 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 128cm [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrrahmen-Stahl-Türelement 1-flügelig;
Tür-Nummern (ID): AT_EG_006
Abmessungen: Größe (HxB): 2,925 x 1,28 m (Rohbauöffnung) Höhe Türflügel: ca. 251 cm
Konstruktion Teilung: 1-mal Drehflügel Öffnungsrichtung: nach innen
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: ja, Boden Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: Vorraum Mensa, EG, Achse (A/8-9), Westfassade
3.04.4 Stahl-Glas-Tür, 2flg, 292,5 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 242cm [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrrahmen-Stahl-Türelement 2-flügelig;
Leistungsverzeichnis - 138/143 193
[Seite 196]
Tür-Nummern (ID): AT_EG_005
Abmessungen: Größe (HxB): 292,5 x 2,42 m (Rohbauöffnung) Höhe Türflügel: ca. 251 cm
Konstruktion Teilung: 2-mal Drehflügel Öffnungsrichtung: nach aussen Anschlag: mit Geh- und Standflügel, stumpf einschlagend
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste
Ausstattung, Beschläge Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4 mit Anti-Panik-Funktion, Riegel und Falle aus Edelstahl, Vollpanikschloss auf Standflügel Drücker: Drücker-Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: ja, als Griffstange Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: ja Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: OTS mit Gleitschiene, Größe 4, raumseitig (mit Rastfeststellung) Türstopper: bauseits Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: Anlieferung Mensa, EG, Achse (A/7-8), Westfassade
3.04.5 Stahl-Rahmen-Tür, 2flg, 300 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 242,5cm, Tapetentür [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrrahmen-Stahl-Türelement mit Blindpaneelfüllung zur Aufnahme der bauseitigen Holzfassade 2-flügelig; als Tapetentür
Tür-Nummern (ID): AT_EG_009
Abmessungen: Größe (HxB): 3,0 x 2,425 m (Rohbauöffnung)
Konstruktion Teilung: 2-mal Drehflügel Füllung: Blindpaneel Öffnungsrichtung: nach innen Befestigung: Vorbaumontagezarge mit Stahlwinkelprofilen
Ausführung: gemäß vorangestellter TS und AB Türliste Leitdetail DT-026
Ausstattung, Beschläge Blindpaneel: Alu-Blech-Sandwichelement Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton der Aludeckschalenprofile, vorgerichtet zur Aufnahme der bauseitigen Holzfassade Schloss: Rohrrahmenschloss, vorgerichtet für
Leistungsverzeichnis - 139/143 194
[Seite 197]
Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Edelstahl Drücker: außen ohne, innen mit Knauf-Sicherheitsbeschlag Ausführung in Edelstahl (DIN EN 179) Stoßgriff: - Sicherungsstange: außen, als Absturzsicherung, Quadratrohr Edelstahl, mit Splint-Sicherung Schließblech: mind. 300 mm, Edelstahl vorgerüstet für Zutrittskontrolle: - Bänder: 3-mal 3-tlg. Bänder, 3D, Edelstahl Türschließer: - Türstopper: ja, Boden Türantrieb: - Auslösung Türantrieb: - Elektrischer Türöffner: - Trittschutz-Blechformteil: -
Einbauort: Anlieferung Geräteraum, 1.OG, Achse (A/2-3), Westfassade
3.04.6 Zulage hochdämmende Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Vorbau-Montagezarge, 90x120 mm [EUR] [EUR] 19% 23,40 m ................ pro 1,00 m ................ Zulage für hochdämmende Vorbau-Montagezarge der Türelemente als hochwärmedämmender Wandanschluss anstelle Standard-gedämmte Laibungsmontage.
Zweck: Dämmung des Wandanschlusses vor der Tragschale montierter Fenster- und Türelemente Beanspruchung: Dämmstoff als Befestigungsuntergrund Vorleistung: Rohbau-Wandoberfläche außen Folgeleistung: Fenstermontage Schallschutz 46 dB Wärmeleitfähigkeit 0,0307 W (m-K) Brandverhalten Klasse E (DIN EN 13501-1) Klasse B1 (DIN 4102-1) Lastabtragung über 500 Kilogramm Einbruchhemmung RC 2-Zulassung (DIN EN 1627) Abmessungen: ca. 90x120 mm
Einbauort: vorwandmontierte Außentüren, Ansicht West
3.05 Stundenlohnarbeiten EUR .........................
Hinweis Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor
Leistungsverzeichnis - 140/143 195
[Seite 198]
Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
3.05.1 Stundensatz: Vorarbeiter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Vorarbeiters oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
3.05.2 Stundensatz: Facharbeiter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Facharbeiters oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
3.05.3 Stundensatz: Hilfskraft USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde einer Hilfkraft oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass (netto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 141/143 196
[Seite 199]
| Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 142/143 197
[Seite 200]
LEISTUNGSVERZEICHNIS 26.10.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: SBH VOB OV 479-26 CS - Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 143/143 198
[Seite 201]
KRITERIENKATALOG 26.10.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: SBH VOB OV 479-26 CS - Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]
Die notwendigen Angaben über das Vorliegen
- der Eignungsanforderungen und
- der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.
Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/1 199
[Seite 202]
KRITERIENKATALOG 26.10.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: SBH VOB OV 479-26 CS - Grützmühlenweg 38 - PR-Fassade, Türen und Fenster
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1 200
[Seite 203]
Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx Cloud Datei-Link Anlagen.zip 455,40 MB zip Dateianlage 22-0758-ALL-376_01_FE-LVS-261019-731_02_AR-00-Langtext.pdf 467,06 KB pdf
201