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5q VOB Informationen DSGVO 202608.pdf

Pfosten-Riegel-Fassade aus Holz-Aluminium, Außentüren und Verglasungsarbeiten für eine Sporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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08/2026 Vordruck 5q – Information DSGVO

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Kreisstadt Steinfurt Der Bürgermeister Emsdettener Straße 40 48565 Steinfurt Telefon: 02552 925-0 Fax: 02552 925-390 DE-Mail: epost@stadt-steinfurt.de-mail.de E-Mail: info@stadt-steinfurt.de Internet: www.steinfurt.de
Kontaktdaten der beauftragten Person für den Datenschutz:Zweckverband KAAW – Kommunale ADV- Anwendergemeinschaft West Datenschutzbeauftragte Person Mario Könning Weberstr. 5 49477 Ibbenbüren Telefon: 02861-939-409 E-Mail: datenschutz@kaaw.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 75a Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A i. V. m. dem Wettbewerbsregistergesetz, der Wettbewerbsregisterverordnung sowie dem Mindestlohngesetz. Als bewerbendes bzw. bietendes Unternehmen sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/ Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt.
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des

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Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabfrage aufgefordert werden. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an. Bei Ausschreibungen wird den Bietern gem. § 14 Abs. 6 VOB/A die in § 14 Abs. 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Bei allen Vergabeverfahren sind den nicht berücksichtigten Bewerbern oder Bietern auf Verlangen innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang ihres in Textform gestellten Antrags gem. § 19 Abs. 2 VOB/A die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung oder ihres Angebots in Textform mitzuteilen, den Bietern auch die Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters sowie dessen Name. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro oder einer Freihändigen Vergabe ab 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von sechs Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens bekanntgegeben. Weitere Empfänger personenbezogener Daten: • Mitarbeitende der Kreisstadt Steinfurt, die am Vergabeprozess beteiligt sind, • ggfs. durch die Kreisstadt Steinfurt beauftragte fachliche Beratende und/oder juristische Beratende, • ggfs. fördermittelgebende Stellen/Institutionen und deren Prüfinstanzen
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener DatenDiese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12 - 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

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Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerbenden/Bietenden betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des bewerbenden/ bietenden Unternehmens zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem bewerbenden/ bietenden Unternehmens bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s.a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

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