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5a VOB Hinweise Einreichg Teilnahmeanträge Angebote 202608.pdf

Pfosten-Riegel-Fassade aus Holz-Aluminium, Außentüren und Verglasungsarbeiten für eine Sporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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08/2026 Vordruck 5a - Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge/Angebote

Eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW wird empfohlen. Diese bietet den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antwor- ten zum Verfahren informiert zu werden. Antworten sind Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeun- terlagen. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teil- nahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und

Angeboten

  1. Elektronische Einreichung

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Lan- des NRW https://www.evergabe.nrw einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforder- lich.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf den Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntma- chungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkre- ten Verfahren - mittels eines sog. Bietertools grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in Textform nach § 126b BGB
  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel
  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.

In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ab- lauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der/dem fortgeschrittenen oder qua- lifizierten elektronischen Signatur/Siegel gelten der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Hinweise auf Unterschrift und Firmenstempel sind bei der elektronischen Abgabe nicht zu be- achten.

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. Auf die Teilnahmebedingungen (Vordruck 212) wird hingewiesen.

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08/2026 Vordruck 5a - Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge/Angebote

Etwaige Erklärungen Dritter sind mit Angabe von Vornamen und Nachnamen bzw. dem Unterneh- mensnamen dem Teilnahmeantrag/dem Angebot beizufügen.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.

  1. Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, sofern von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen

Sofern die Angebotsabgabe auf dem Postweg zugelassen ist, wird gebeten, den beiliegenden Ange- botsvordruck nebst Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Ange- botsabgabe genannte Stelle zu übersenden; das Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.

Der Umschlag ist mit anliegendem Angebotskennzettel (Formular 9a) sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der oben genannten An- gebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

  1. Allgemeiner Hinweis zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen

Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teil- nahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unter- nehmen zulässig. Einer darüberhinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Un- terlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Lanes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über den Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Teilnahme-/Vergabe- unterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindli- chen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regel- fall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

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