[Seite 1]
46.6
08.2
hallengiebelwände
9.50
stb-vordach
3.05
c b a
d
süden
GNAGNIE
Öffnungsflügel
SPORTHALLE
ARNOLDINUM
Standflügel li.D. >/= 0.50 Öffnungsflügel li.D. >/= 100
1.90 .65 1.85 .65 li.D.-Höhe >/= 2.20 5.05
5.01 1.49 6.25 52.
08.2 08.2
.99 1.26
2.25
7.72 1.75 24.50 4.75 52.
RR
.69
37.94
hallengiebelwände
9.50
heller verblender
a b c d
.69 6.25 4.75 24.50 1.75 37.94
norden
(ansicht vom geplanten wohngebiet -südseite)
reuahcsuz
retsnefnellemaL
Öffnungsflügel li.D. >/= 100 Standflügel li.D. ca. 75 1.10 .84 li.D.-Höhe ca. 2.50 1.94 5.80 05.9
97.5
Index:
Neubau 3-fach-Sporthalle
Bauvorhaben:
Gymnasium Arnoldinum, Pagestecherweg 1, 48565 Steinfurt
Gemarkung: Flur: Flurstück: B.-Plan:
Burgsteinfurt 55 149 u.a. Windmühlenesch Nr. 6a
Maßstab: Blatt-Größe.: Blatt-Nr.(pdf): x: 1:50 1.350/841 251209_A_Lp5_A2 251209_A_Lp5_A2 Datum:
Bauherr:
Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Strasse 40 48565 Steinfurt Projektleitung: Harald Löcker Tel.: 02552-925-243 Steinfurt im Auftrag des Bauherrn (AG)
Architekt:
RELIETREV
15.09.2025
rrehuaB ressemreV rethcatugnedoB .K-ztuhcsdnarB krewgarT / kitatS kisyhpuaB .tlE+SLH / AGT .K-ierfereirraB uabhoR / uabdrE gnuthcidbahcaD nnamremmiZ .T-neßuA/retsneF etäregtropS nedobtropS zloH / edassaF ressolhcS / uabllateM ztupnennI hcirtsE neseilF uabnekcorT
lph5 AUSFÜHRUNGSPLANUNG
c
b 1 2 3 4 5 6 7
1 7 d
a reknilK / edassaF erotetäreG+dnawllarP gnahrovnnerT galebnedoB uabsuanennI uabtsüreG
Legende:
OK = Oberkante Rohbauwerk OKF = Oberkante Fertigbauwerk
Höhe auf +/- 0,00 FFB = OK Fertig-Fußboden EG = 69,30 ü.NN *vorläufige Annahme lt. Bodengutachten! Höhe auf +/- 0,25 RFB = OK Roh-Fußboden Die Höhenangaben sind vor Baubeginn vor Ort anhand des örtlichen Meterriss bezogen auf OKFF zu prüfen! Flächenangaben / Raumgröße = Rohbaumaß ohne Abzug
b 09.12.25 Allgemeine Überarbeitung
a
02.12.25 Allgemeiner Planstand mit referenzierten Fachplanungen (.dwg)
b b b b b b b b b
Datei (dwg):
b
ANSICHTEN Index:
A/2
09.12.2025
markierter Planbereich: Die Ausführungsplanung für den Rohbau, ist nur gültig in Verbindung mit den Schal- und Bewehrungsplänen des Tragwerksplaners.
Schlitze, Durchbrüche, Kernbohrungen sind aus den Ausführungsplänen des Fachplaners TGA u. den Schalplänen des Statikers zu entnehmen. Darüberhinaus erforderliche S.,D.,K. sind nur in Abstimmung mit der Bauleitung u. nach DIN 1053 durchzuführen.
Alle Maßangaben sind vor Ort zu prüfen. Unstimmigkeiten der Planung gegenüber den Tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, sind dem bauleitenden Architekten umgehend mitzuteilen. Eine Berufung auf diese Zeichnung enthebt den Ausführenden Unternehmer nicht von der Verantwortung gemäß VOB, Teil B §3.
Die in den Plänen enthaltenen Höhenangaben über NN sind eigenverantortlich vor Ort zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind dem bauleitenden Architekten umgehend mitzuteilen. Die Lage und Höhen der Kanalangaben sind vor Ort zu prüfen und mit dem zuständigen Tiefbauamt abzustimmen.
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das betreffende Baugelände frei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist. Auf das eventuell Vorhandensein von Kampfmitteln wird hiermit hingewiesen. Bei der Durchführung von Erd- und Gründungsarbeiten w S N ist eine Benachrichtigung / Beteiligung des zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienstes erforderlich. o
Die Angaben des Bodengutachtens zu den vorhandenen Bodenverhältnissen, dem vorhandenen und zu erwartenden Grundwasserstand und eventuell vorhandenem Schichtenwasser, sind zu beachten. Auf die Empfehlungen des Gutachtens zur Baudurchführung und Bauausführung der Gründungsarbeiten wird hingewiesen.
Hinweise zu den ergänzenden Bauvorlagen der beteiligten Faching. u. Sachverständigen: Tragwerksplanung / Statik: Sämtliche Angaben, wie Vermaßungen, Dimensionierungen, Materialien, zu statisch tragenden Konstruktionen, in diesem Plan, sind nur zur Übersicht und unverbindlich. Es gelten ausschließlich nur gestempelte und mit dem unterzeichneten textl. Teil der statischen Berechnung zusammengebundene Plansausfertigungen des Erstellers der Statik u.der ergänzenden Prüfstatik.
Brandschutz: Sämtliche Angaben in diesem Plan zum Brandschutz sind rein "nachrichtlich"! Es gelten ausschließlich nur gestempelte und mit dem unterzeichneten textl. Teil des Brandschutz- konzeptes zusammengebundene Plansausfertigungen des Erstellers des Brandschutz- konzeptes als verbindlich. Vermessung / Lageplan: Sämtliche maßliche Angaben in diesem Plan zur Gebäudelage und Höhen bezogen auf N.N. sind unverbindlich und nur zur Übersicht. Es gilt ausschließlich nur der vom Ersteller gestempelte und unterzeichnete amtliche Lageplan als verbindlich. Die exakte Position des Gebäudes auf dem Grundstück, ist aus dem amtlichen Lageplan zum Bauantrag zu entnehmen!