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Bieterfragen Teil 4.pdf

Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen für das Bundesministerium für Verkehr in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Bieterfragen Teil 4:

  1. In der Anlage 3 „Preisblatt und Stundenverrechnungssätze“ unter Titel 2 Lohnarbeiten Pforte Bauteil C fehlt nach unserem Verständnis eine 6. Sicherheitskraft. Für die Dienstzeit Montag bis Freitag 7 – 19 Uhr haben Sie die Qualifikation für nur eine Sicherheitskraft angegeben, aber nicht für die zweite Sicherheitskraft.

In dem o.a. Preisblatt und Stundenverrechnungssätze unter Titel 2 sind alle erforderlichen Sicherheitskräfte aufgeführt. Eine 6. Sicherheitskraft ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Qualifikationen wurden angegeben (min. geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft).

  1. Anlage 3 „Berechnung des Stundenverrechnungssatzes“ je Qualifikation: In diesen SVS gibt es keine Möglichkeit tarifliche Vorgaben einzutragen:
  • An welcher Stelle soll die Tarifliche Zulage für den Einsatz in Bundesbehörden angegeben werden?
  • An welcher Stelle soll die Tarifliche Zulage für Objektleitung / Schichtleitung / Teamleitung angegeben werden?
  • Es gibt keine Möglichkeit, die Zeitzuschläge einzutragen, die je nach Schicht anteilig anfallen (Nacht/Sonntag/Feiertag). Wie sollen die Bieter damit umgehen? – Preisblatt Titel 01: Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Gesamtpreis?

Bei der Berechnung des Stundenverrechnunssatzes je nach Qualifikation (Anlage 3) werden tariflich variable Zulage (z.B. Nachtzuschläge / Sonn- und Feiertagszuschläge) nicht berücksichtigt. Die tarifliche Zulage für den Einsatz in Bundesbehörden erhalten alle eingesetzten Sicherheitskräfte, diese ist unter dem Punkt sonstige Lohnkosten anzugeben.

  1. In Ihren Unterlagen tauchen mehrmals die Begriffe Objektleitung, Schichtleitung, Teamleitung auf. Diese Positionen erhalten gemäß ETV (….) gesonderte tarifliche Zulagen. Aus diesem Grund möchten wir Sie um Konkretisierung bitten:

• In der Anlage 3 heißt es, in jeder Schicht ist ein Schicht- bzw. Objektleiter einzuplanen. Ist es den Bietern selbst überlassen, ob ein Schicht- oder ein Objektleiter kalkuliert wird? Im ETV gibt es je nach Begrifflichkeit eine andere tarifliche Zulage.

Ein Schichtleiter (zuständig für das operative Geschäft) ist in jeder Schicht einzuplanen. Dieser koordiniert den Dienstbetrieb zwischen den Pforten A, C und D. Der Objektleiter (verantwortlich für das Objekt) ist bitte in der Tagesschicht einzuplanen. Er dient dem Aufraggeber als Ansprechperson vor Ort.

• Leistungsbeschreibung Seite 6, Ziffer 2.2: Hier heißt es „Der in der Tagesschicht einzusetzende Objektleiter (…..). Gemäß Ziffer 2.1 gibt es aber nur eine einzige Schicht, die als Tagschicht festgelegt ist (Pforte A von 6 – 18 Uhr). Diese Beschreibung widerspricht dem Preisblatt, in dem es heißt „In jeder Schicht ist ein Schicht- bzw. Objektleiter einzuplanen“. Welche Aussage ist korrekt, welche Schichten benötigen eine Objektleitung?

Der Auftraggeber verfügt wie beschrieben über mehrere eigene Mitarbeiter im Pfortendienst. Diese sind ausschließlich in der Pforte Bauteil A eingesetzt. Hier gibt gem. Tarifvertrag (TVöD) eine Unterscheidung der Dienstzeiten (Frühschicht, Spätschicht etc.). Diese wurde in der Leistungsbeschreibung mit aufgenommen, da ggf. bei Bedarf auch die Pforte Bauteil A durch den Auftragnehmer bedient werden muss.

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Prinzipiell ist mit dem Begriff „Tagesschicht“ der Zeitraum von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr gemeint. Dies trifft auch Pforte C und D ebenfalls zu, d.h. in einer dieser Schichten ist die Objektleitung vom Auftragnehmer einzuplanen.

• Wird auch in der Pforte D ein Schicht- bzw. Objektleiter benötigt?

Nein, Schicht- oder Objektleitungen sind nicht für jede einzelne Pforte einzuplanen. 4. In den Unterlagen heißt es, dass vor jeder Schicht eine Dienstübergabe von 30 Minuten stattfinden soll. Das Preisblatt berücksichtigt in der Spalte Anz. pro Schicht aber immer nur 8 Stunden. Nach unserem Verständnis müssten es 8,5 Stunden sein, da auch die Dienstübergabe zu entlohnen ist.

Die im Preisblatt angegebenen 8 Stunden beziehen sich auf die Einsatzplanung. Bitte geben Sie hier den Tariflohn für die 8 Stunden bzw. samstags, sonntags und feiertags 12 Stunden an. Die Dienstübergabe (30 Minuten/täglich) wird entlohnt.

  1. In der Leistungsbeschreibung auf Seite 7 schreiben Sie unter „Weiterführende Anforderungen“, dass eine Sicherheitsüberprüfung nach SÜG Ü1 oder Ü2 verlangt wird: Für welche Funktionen ist Ü 1, für welche Ü 2 vorgesehen?

Das Sicherheitspersonal hat sich vor Aufnahme der Tätigkeit in der Liegenschaft des AG einer Sicherheitsüberprüfung auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG, Ü 1 oder Ü 2) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des SÜG zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt durch den Auftraggeber, dieser legt die Stufe der Überprüfung fest, i.d.R. Ü 2 – Pforte gilt als Sicherheitsbereich.

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