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Bieterfragen Teil 3.pdf

Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen für das Bundesministerium für Verkehr in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Bieterfragen Teil 3:

  1. Ist es bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erforderlich, dass der Bieter über eigenes Personal verfügt, welches im Namen des Unternehmens bereits nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) überprüft wurde?

Nein, dieses ist nicht erforderlich, aber wünschenswert. Der Bieter sollte zwingend über ausreichend eigenes Personal verfügen. Auf die Anforderungen an das perspektivisch einzusetzende Personal in der Leistungsbeschreibung wird ergänzend verwiesen. Die Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erfolgt nach einem möglichen Zuschlag durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV). Die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung für das einzusetzende Personal ist verpflichtend und zugleich Voraussetzung für einen Einsatz im BMV (s. 2.2 sowie 2.3 der Leistungsbeschreibung).

  1. Müssen die im Rahmen der einzureichenden Referenzen nachzuweisenden Leistungen bereits durch Mitarbeiter erbracht worden sein, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über eine entsprechende SÜG-Überprüfung verfügten?

Nein. Die nachzuweisenden Referenzen / Leistungen sind unabhängig von der Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals zu betrachten. Die Sicherheitsüberprüfung wird durch das BMV nach einem möglichen Zuschlag durchgeführt (vgl. Antwort Frage 1).

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