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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Bieterfrage 2:
- Ein Teilnehmer bittet um Klarstellung, ob als gleichwertige Referenz auch eine
Sicherheitsdienstleistung für eine andere öffentliche Einrichtung oder ein vergleichbar
sicherheitsrelevantes Objekt anerkannt werden kann sofern Art, Umfang und
Komplexibilität vergleichbar sind.
- Ein Teilnehmer bittet um Prüfung und Klarstellung, ob alternativ auch
Referenzobjekte mit weniger als 500 Beschäftigten anerkannt werden können, sofern
diese hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität der Sicherheitsdienstleistungen mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Es wird im Allgemeinen auf Anlage 4 der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftragnehmer muss über Erfahrungen im Bereich der Pforten- und
Sicherheitsdienstleistungen verfügen. Zum Nachweis sind mindestens drei und maximal
sechs Referenzen von Unternehmen / Behörden mit mindestens 500 Beschäftigten im
Zeitraum der letzten 5 Jahre beizufügen. Mindestens eine der geforderten Referenz
muss ein Objekt des öffentlichen Dienstes (oberste Landes- oder Bundesbehörde) sein.
Andere öffentliche Einrichtungen werden als Referenz vom AG nicht anerkannt. Die
Mindestanzahl von 500 Beschäftigten in den Behörden/Objekten wird seitens des AG
nicht reduziert.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen quantitativen Mindestanforderungen
sind anhand Referenzen durch den AN nachzuweisen.