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Bieterfrage Teil 2.pdf

Pforten- und Sicherheitsdienstleistungen für das Bundesministerium für Verkehr in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bieterfrage 2:

  1. Ein Teilnehmer bittet um Klarstellung, ob als gleichwertige Referenz auch eine

Sicherheitsdienstleistung für eine andere öffentliche Einrichtung oder ein vergleichbar

sicherheitsrelevantes Objekt anerkannt werden kann sofern Art, Umfang und

Komplexibilität vergleichbar sind.

  1. Ein Teilnehmer bittet um Prüfung und Klarstellung, ob alternativ auch

Referenzobjekte mit weniger als 500 Beschäftigten anerkannt werden können, sofern

diese hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität der Sicherheitsdienstleistungen mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

Es wird im Allgemeinen auf Anlage 4 der Leistungsbeschreibung verwiesen.

Der Auftragnehmer muss über Erfahrungen im Bereich der Pforten- und

Sicherheitsdienstleistungen verfügen. Zum Nachweis sind mindestens drei und maximal

sechs Referenzen von Unternehmen / Behörden mit mindestens 500 Beschäftigten im

Zeitraum der letzten 5 Jahre beizufügen. Mindestens eine der geforderten Referenz

muss ein Objekt des öffentlichen Dienstes (oberste Landes- oder Bundesbehörde) sein.

Andere öffentliche Einrichtungen werden als Referenz vom AG nicht anerkannt. Die

Mindestanzahl von 500 Beschäftigten in den Behörden/Objekten wird seitens des AG

nicht reduziert.

Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen quantitativen Mindestanforderungen

sind anhand Referenzen durch den AN nachzuweisen.

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