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600-BwDLZ Ulm
Aufschlüsselung des tariflichen Stundenverrechnungssatzes (L1) für den Pfortendienst/Kontrollgänger (Vorgaben zu den geforderten Kalkulationunterlagen)
Die im Vertrag § 12 Abs. 1 beinhalteten tariflichen Stundenverrechnungssätze L 1 (Lohnkosten) zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins für den Pfortendienst/Kontrollgänger
L 1 (Pfortendienst/Kontrollgänger)
sind jeweils aufzuschlüsseln nach den Einzelwerten für
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Stundengrundlohn
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ggf. Schichtführerzulage
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ggf. Hundeführerzulage
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Urlaubsgeld (hier bitte angeben mit wie vielen Wachpersonen/Sicherheitsdienstmitarbeiter sie rechnen um den Dienst 24/7 mit 2 Personen abdecken zu können)
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Weihnachtsgeld (hier bitte angeben mit wie vielen Wachpersonen/ Sicherheitsdienstmitarbeiter sie rechnen um den Dienst 24/7 mit 2 Personen abdecken zu können)
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Nachtzuschlag (sozialversicherungsfrei)
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Sonntagszuschlag (sozialversicherungsfrei)
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Feiertagszuschlag (sozialversicherungsfrei)
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Urlaubslohn
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
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Sozialabgaben (nur Arbeitgeberanteil) Bitte beachten Sie, dass als Referenz für die Vergleichbarmachung der Angebote, die zum Zeitpunkt des Ausschreibungsschlusstermins gültigen Sätze der AOK Baden-Württemberg zu verwenden sind. Die Verwendung anderer Sätze, ist mit Quellenangabe zu begründen.
a. Rentenversicherung b. Krankenversicherung c. Arbeitslosenversicherung d. Pflegeversicherung e. U2 Umlage f. Insolvenzgeldumlage g. Unfallversicherung
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Urlaubstage gem. Tarifvertrag
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durchschnittliche Krankheitstage im Jahr der in diesem Bereich/Sparte beschäftigten Mitarbeitenden
Für die Auskömmlichkeitsprüfung muss die Kalkulation nachvollziehbar sein, daher wäre es sinnvoll die Berechnung der Einzelwerte mit aufzuführen um Nachfragen zu vermeiden.
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