Dienstanweisung
„Gewerbliches Sicherheitsdienstpersonal ohne UZwGBw“
Musterungszentrum und Karriereberatungsbüro Ulm
Inhaltsverzeichnis
- Bezeichnung der zu berücksichtigenden Dienststellen/Liegenschaften 3
- Personalstärke des gewerblichen Sicherheitsdienstpersonals 3
- Tätigkeitsbereiche 4
- Anforderungen 5
- Dienstzeiten 6
- Aufgaben und Befugnisse 7
- Anzug und Ausrüstung 7
- Ansprechpartner 8
Bezeichnung der zu berücksichtigenden Liegenschaft
Musterungszentrum und Karriereberatungsbüro Ulm (MZ Ulm)
Genaue Adresse wird bei der Zuschlagserteilung bekanntgegeben. Das Objekt liegt in unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof Ulm.
Personalstärke des gewerblichen Sicherheitsdienstpersonals
Gewerbliches Sicherheitsdienstpersonal mit Pförtneraufgaben
2 x Sicherheitsdienstpersonal
24 Std pro Tag / 7 Tage pro Woche im 12-Stunden-Schichtdienst
Tätigkeitsbereiche
Das gewerbliche Sicherheitsdienstpersonal mit Pförtneraufgaben
-
- Verrichtet seinen Dienst grundsätzlich lokal an einem durch den Auftraggeber vorgegebenen Punkt/Raum (Dienstzimmer).
- Betreibt das „Notfalltelefon“.
- Ist darüber hinaus Kontakt haltende Stelle zwischen dem gewerblichen Sicherheitsdienstpersonal und den Ansprechpartnern der Auftrag gebenden Stelle.
- Untersteht dem Kasernenkommandanten und dessen beauftragten Kasernenfeldwebel.
- Bedient die Zutrittskontrolleinheit.
- Nimmt bei Bedarf lageabhängig auch Interventionsaufgaben wahr.
- Führt grundsätzlich bei Fremdpersonal und Bewerbern Ausweis-, Personen-, und Behältnis- Kontrollen beim Betreten des Objektes durch.
- Bestreift das MZ Ulm nach Dienst, auf Anweisung und nach Ermessen des Kasernenkommandanten.
Anforderungen
Das Sicherheitsunternehmen
-
- Setzt ausschließlich geschultes, geeignetes, ausgebildetes und strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenes Personal ein, das das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Sicherheitsdienstpersonal müssen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Mitgliedsländern der Europäischen Union bzw. Staatsbürger und Staatsbürgerinnen des Vereinigten Königreichs (Großbritannien) sind.
- Legt für jeden Sicherheitsdienstmitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit dem BwDLZ Ulm ein Auszug aus dem Bewacherregister vor.
- Setzt ausschließlich Sicherheitsdienstpersonal ein, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht sowie bereit und in der Lage ist, sich in ein komplexes Organisationsgefüge einzuarbeiten.
- Schult das Sicherheitsdienstpersonal in der sicheren Anwendung
- der Rechte gegenüber Dritten, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes, einer Nothilfe oder einer Selbsthilfe zustehen (§ 34a Abs. 5 Gewerbeordnung)
- von Erster Hilfe
- von Deeskalationsmaßnahmen
- Stellt bei Ausfall von Sicherheitsdienstpersonal verzugslos gleichwertigen Ersatz.
- Setzt keine Subunternehmen ein.
- Unterzieht das Sicherheitsdienstpersonal nachweislich einer jährlichen Sicherheits- und Datenschutzbelehrung und legt Kopien der Nachweise vor.
- Zeigt der Auftrag gebenden Stelle frühzeitige Personalveränderungen auf, um deren Qualifizierung überprüfen und eine Einweisung in das Objekt sicherstellen zu können.
- Stellt sicher, dass alle Sicherheitsdienstmitarbeiter (auch Ersatzpersonal/ Springer) vollumfänglich über die Befähigung verfügen, alle unter der Punkt 3 „Tätigkeitsbereiche“ aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.
- Legt dem zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ulm und dem liegenschaftsverantwortlichen Kasernenkommandanten vor Einsatz des Sicherheitsdienstpersonals eine aktuelle Liste über die einzusetzenden Personen vor, die die unter Punkt 8 „Ansprechpartner“ aufgeführten personenbezogenen Daten beinhaltet.
Das Sicherheitsdienstpersonal
-
- Muss körperlich und geistig belastbar sein; die körperliche Eignung geht einher mit der geistigen Befähigung.
- Ist geeignet für den und bereit zum Schicht- und Wechseldienst.
- Hat ein gepflegtes Erscheinungsbild.
- Tritt sicher, jedoch freundlich und bestimmt auf.
- Ist sicher im Umgang und der Anwendung der Allgemein-/Jedermann-Rechte (Siehe Punkt 6. Aufgaben und Befugnisse).
- Zeigt interkulturelle Kompetenzen. (Umgang mit Menschen jeglicher Abstammung, Religion, Ethnie, Hautfarbe, jeglichen Alters und Geschlechts.)
- Leitet unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei Gefahr im Verzug selbstständig Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ein.
- Wirkt stets situationsbezogen/lageabhängig deeskalierend auf sich auffällig verhaltende/aggressive Personen ein.
- Unterzieht sich regelmäßig Leistungskontrollen sowie Belehrungen zur Wahrung der Militärischen Sicherheit durch die Auftraggebende Stelle.
- Führt während der aktiven Dienstzeit keinerlei Privatgespräche oder pflegt anderweitige Kontakte über soziale Netzwerke u. ä. Medien.
- Hat dafür Sorge zu tragen, seinen Dienst dienstfähig anzutreten.
Die Auftrag gebende Dienststelle
-
- Erstellt eine Dienstanweisung für das Sicherheitsdienstpersonal.
- Weist das Sicherheitsdienstpersonal in das Objekt ein und führt hierüber einen Nachweis.
- Unterzieht das Sicherheitspersonal regelmäßig Leistungskontrollen.
- Kann aus Gründen der Militärischen Sicherheit oder bei Nichteinhaltung der Vertragsinhalte vom Sicherheitsunternehmen verlangen, dass einzelne Sicherheitsdienstmitarbeiter nicht mit Sicherheitsdienstleistungen betraut oder unverzüglich von ihnen entbunden werden.
Dienstzeiten
Die Wahrnehmung der Sicherheitsdienstleistungen erfolgt
- in zwei 12-Stunden-Schichten,
deren Wechsel außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu erfolgen hat. Näheres wird in Abstimmung mit der Auftraggebenden Stelle festgelegt.
Das abzulösende Sicherheitsdienstpersonal beendet seinen Dienst erst mit erfolgter Übergabe auf/an den jeweils Nachfolgenden.
Aufgaben und Befugnisse
Das Sicherheitsdienstpersonal übt keinen Wachdienst mit Befugnissen nach dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen aus (UZwGBw).
Die Bewachungsaufgaben im Einzelnen regelt eine Dienstanweisung.
Bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte ausgeübt werden, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes, einer Nothilfe oder einer Selbsthilfe zustehen. Es ist mit der Wahrnehmung sowie der Durch- und Umsetzung des Hausrechts beauftragt.
Anzug und Ausrüstung
Das Personal im Sicherheitsdienst ist durch das Sicherheitsunternehmen wie folgt auszustatten:
- Einheitliche Dienstbekleidung (mit Kopfbedeckung) für alle Jahreszeiten und Witterungsverhältnisse, die nicht mit Uniformen der Bundeswehr oder anderer Streitkräfte sowie behördlicher Vollzugsorgane verwechselt werden kann
- Namensschilder
- Gürtel/Koppel mit entsprechenden Taschen bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten für die u.a. Ausrüstung
- 1 Signalpfeife
- Kennzeichnung „Sicherheitsdienst“
- Handschuhe (Einweg)
- Stabtaschenlampen mit Ersatzbatterien/Wechsel Akkus mit Ladegerät
Es ist ausschließlich die von dem Sicherheitsunternehmen zur Verfügung gestellte Ausrüstung zu nutzen. Privat beschaffte Ausrüstung darf nicht verwendet werden. Die Reinigung der Dienstbekleidung erfolgt durch das Sicherheitsunternehmen.
Ansprechpartner
Das Sicherheitsunternehmen benennt dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Ulm und der Auftrag gebenden Dienststelle einen Ansprechpartner, der bei Problemen erreichbar ist.
Das für den Einsatz vorgesehene Sicherheitsdienstpersonal (einschließlich Springer) ist dem BwDLZ Ulm sowie dem liegenschafsverantwortlichen Kasernenkommandanten vor Aufnahme der Beschäftigung schriftlich zu benennen und persönlich vorzustellen. Diese Meldung hat folgende personenbezogene Daten zu beinhalten:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Wohnanschrift
- Nationalität
- Ausweisnummer (Personalausweis oder Reisepass)
- Erreichbarkeit (Festnetz und Mobil)