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Qualitätsanforderungen an Forstliche Arbeitsmaschinen und Geräte für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatsbetrieb Sachsenforst (QA-_TECH 2.0)
Nachfolgende Anforderungen sind Mindestanforderungen. Weitergehende Anforderungen werden im Leistungsverzeichnis des Loses unter „Besondere Technikanforderungen“ aufgeführt.
| Bezeich- nung | Beschreibung | |||||||||||
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| e h c ilts r o F | - s tie b r A | - hi c s a m | n e n | Harvester, Seilkräne, Rückeraupen, Universaltraktoren, Spezialrückeschlepper, Systemschlepper, For- warder, Bagger, Grader, Walzen für Wegebauarbeiten in Trinkwasserschutzzonen | ||||||||
| - ä r e G | e t | Motorkettensägen, Freischneider, tragbare Seilwinden, sonstige motorgetriebene Arbeitsgeräte | ||||||||||
| Allgemein | ||||||||||||
| z t u h c s r e s s ä w e G d n u - n e d o B ,e g r o s r o v t le w m U | Forstliche Arbeitsmaschinen: dürfen nur unter Verwendung von biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten, welche nach OECD 301 A – F zertifiziert und mit einem anerkannten Umweltzeichen (z. B. "Blauer Engel" oder Euro-Margerite oder einem gleichwertigem Nachweis des EU-Umweltzeichens für Schmier- stoffe) ausgezeichnet sind, betrieben werden. Der Nachweis erfolgt durch das Sicherheitsdatenblatt. Die Nachweise sind beim Einsatz auf den Arbeitsmaschinen mitzuführen. dürfen nur aus Sicherheitstankbehältern betankt werden, welche nach der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) zugelassen, ausgestattet, markiert und geprüft sind. Der Tankvorgang hat unter ständiger Aufsicht zu erfolgen. Der Boden im Betankungsbereich ist vor Tropfverlusten zu schützen. müssen auf der Arbeitsmaschine über ein Notfall-Set für Ölhavarien (Ölbindevliese und Ölauf- fangbehälter, z. B. Faltwanne) mit ausreichender Auffangkapazität (mind. 35 l) verfügen. Motorgetriebene Geräte (z. B. Motorkettensägen, Freischneider, tragbare Seilwinden): dürfen nur unter Verwendung von Alkylatbenzin betrieben werden. dürfen ausschließlich aus Behältern mit Sicherheitseinfüllstutzen betankt werden. Der Boden im Betankungsbereich ist vor Tropfverlusten zu schützen. Abfall und Leergut (z.B. Kanister, Behälter usw.) sind ordnungsgemäß zu entsorgen. für die Verlustschmierung von Schneidgarnituren (Motorkettensägen, Harvester) dürfen nur biolo- gisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden, welche mit einem anerkannten Umwelt- zeichen ausgezeichnet sind. | |||||||||||
| k in h c e T | Die eingesetzten Maschinen, Geräte, und Tankanlagen (möglichst mit KWF-Gebrauchswertprüfung FPA) befinden sich in einem wartungstechnisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand (z. B. keine Öltropfverluste durch undichte Hydraulikkomponenten). Die Maschinen und ihre Ausrüstung sind in ihren Leistungsparametern für die entsprechenden Forstbetriebsarbeiten geeignet. Kran- und Windenprüfbuch mit Nachweis der jährlichen UVV-Prüfung bzw. deren Kopie sind beim Einsatz der jeweiligen Maschine mitzuführen. UVV-Anforderungen (z. B. Seilendverbindungen) sind einzuhalten. | |||||||||||
| Speziell | ||||||||||||
| - ni U | - al s r e v | - o t k a r t | tim n e r | -s u a ts ro F | g n u ts ü r | Reifenbreite ≥ 500mm auf der Hinterachse | ||||||
| - zi e p s ts r o F | r e p p e lh c s - la | • 6-Rad-Fahrwerk: Reifenbreiten ≥ 600 mm (23,1 x 26 ist zugelassen) • 4-Rad-Fahrwerk: Reifenbreiten ≥ 700 mm |
Qualitätsanforderungen Arbeitsmaschinen & Geräte 2.0 Seite 1 von 2
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| r e d r a w r o F | mindestens 8-Rad-Fahrwerk 6-Rad-Fahrwerk zugelassen für 2. oder 3. Rückung auf ausgebauten Maschinenwegen oder Ab- fuhrwegen Zuladung <11t: Reifenbreiten ≥ 600 mm Zuladung >11t: Reifenbreiten ≥ 700 mm | |||||
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| r e t s e v r a H | Rad-Harvester: mindestens 6-Rad-Fahrwerk, Reifenbreite ≥ 600 mm 4-Rad-Harvester (Reifenbreite ≥ 600 mm) zugelassen bei ≤ 13,5 t Maschinengewicht müssen zur Vermeidung von Ölaustritten mit einer Vakuumpumpe ausgestattet sein Maschineneinstellungen müssen den Anforderungen und Vorgaben des AG (Vermessung, korrekte Einstellung der Rindenabzüge) entsprechen. Vermessungssoftware des Harvesters muss die Vorgaben des KWF-Lastenheftes erfüllen und kann die erforderlichen Harvester -Dateien (PRD, APT, KTR und ggf. PRI) erzeugen sowie dem AG in auswertbarer Form ausgeben. Eine regelmäßige Prüfung der Genauigkeit der Längen- und Durchmessermessung sowie durchge- führte Kalibrierungen können nachgewiesen werden. |