4-3 Qualitätsanforderungen an forstl. Arbeitsmaschinen und Geräte im SBS.pdf

Pflege von Jungwuchs und Jungbeständen im Forstbezirk Bärenfels

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 15:50 (Europe/Berlin)

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Qualitätsanforderungen an Forstliche Arbeitsmaschinen und Geräte für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatsbetrieb Sachsenforst (QA-_TECH 2.0)

Nachfolgende Anforderungen sind Mindestanforderungen. Weitergehende Anforderungen werden im Leistungsverzeichnis des Loses unter „Besondere Technikanforderungen“ aufgeführt.

Bezeich- nungBeschreibung
e h c ilts r o F- s tie b r A- hi c s a mn e nHarvester, Seilkräne, Rückeraupen, Universaltraktoren, Spezialrückeschlepper, Systemschlepper, For- warder, Bagger, Grader, Walzen für Wegebauarbeiten in Trinkwasserschutzzonen
- ä r e Ge tMotorkettensägen, Freischneider, tragbare Seilwinden, sonstige motorgetriebene Arbeitsgeräte
Allgemein
z t u h c s r e s s ä w e G d n u - n e d o B ,e g r o s r o v t le w m UForstliche Arbeitsmaschinen:  dürfen nur unter Verwendung von biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten, welche nach OECD 301 A – F zertifiziert und mit einem anerkannten Umweltzeichen (z. B. "Blauer Engel" oder Euro-Margerite oder einem gleichwertigem Nachweis des EU-Umweltzeichens für Schmier- stoffe) ausgezeichnet sind, betrieben werden.  Der Nachweis erfolgt durch das Sicherheitsdatenblatt. Die Nachweise sind beim Einsatz auf den Arbeitsmaschinen mitzuführen.  dürfen nur aus Sicherheitstankbehältern betankt werden, welche nach der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) zugelassen, ausgestattet, markiert und geprüft sind.  Der Tankvorgang hat unter ständiger Aufsicht zu erfolgen. Der Boden im Betankungsbereich ist vor Tropfverlusten zu schützen.  müssen auf der Arbeitsmaschine über ein Notfall-Set für Ölhavarien (Ölbindevliese und Ölauf- fangbehälter, z. B. Faltwanne) mit ausreichender Auffangkapazität (mind. 35 l) verfügen. Motorgetriebene Geräte (z. B. Motorkettensägen, Freischneider, tragbare Seilwinden):  dürfen nur unter Verwendung von Alkylatbenzin betrieben werden.  dürfen ausschließlich aus Behältern mit Sicherheitseinfüllstutzen betankt werden. Der Boden im Betankungsbereich ist vor Tropfverlusten zu schützen.  Abfall und Leergut (z.B. Kanister, Behälter usw.) sind ordnungsgemäß zu entsorgen.  für die Verlustschmierung von Schneidgarnituren (Motorkettensägen, Harvester) dürfen nur biolo- gisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden, welche mit einem anerkannten Umwelt- zeichen ausgezeichnet sind.
k in h c e T Die eingesetzten Maschinen, Geräte, und Tankanlagen (möglichst mit KWF-Gebrauchswertprüfung FPA) befinden sich in einem wartungstechnisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand (z. B. keine Öltropfverluste durch undichte Hydraulikkomponenten).  Die Maschinen und ihre Ausrüstung sind in ihren Leistungsparametern für die entsprechenden Forstbetriebsarbeiten geeignet.  Kran- und Windenprüfbuch mit Nachweis der jährlichen UVV-Prüfung bzw. deren Kopie sind beim Einsatz der jeweiligen Maschine mitzuführen.  UVV-Anforderungen (z. B. Seilendverbindungen) sind einzuhalten.
Speziell
- ni U- al s r e v- o t k a r ttim n e r-s u a ts ro Fg n u ts ü r Reifenbreite ≥ 500mm auf der Hinterachse
- zi e p s ts r o Fr e p p e lh c s - la• 6-Rad-Fahrwerk: Reifenbreiten ≥ 600 mm (23,1 x 26 ist zugelassen) • 4-Rad-Fahrwerk: Reifenbreiten ≥ 700 mm

Qualitätsanforderungen Arbeitsmaschinen & Geräte 2.0 Seite 1 von 2

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r e d r a w r o F mindestens 8-Rad-Fahrwerk  6-Rad-Fahrwerk zugelassen für 2. oder 3. Rückung auf ausgebauten Maschinenwegen oder Ab- fuhrwegen  Zuladung <11t: Reifenbreiten ≥ 600 mm  Zuladung >11t: Reifenbreiten ≥ 700 mm
r e t s e v r a H Rad-Harvester: mindestens 6-Rad-Fahrwerk, Reifenbreite ≥ 600 mm  4-Rad-Harvester (Reifenbreite ≥ 600 mm) zugelassen bei ≤ 13,5 t Maschinengewicht  müssen zur Vermeidung von Ölaustritten mit einer Vakuumpumpe ausgestattet sein  Maschineneinstellungen müssen den Anforderungen und Vorgaben des AG (Vermessung, korrekte Einstellung der Rindenabzüge) entsprechen.  Vermessungssoftware des Harvesters muss die Vorgaben des KWF-Lastenheftes erfüllen und kann die erforderlichen Harvester -Dateien (PRD, APT, KTR und ggf. PRI) erzeugen sowie dem AG in auswertbarer Form ausgeben.  Eine regelmäßige Prüfung der Genauigkeit der Längen- und Durchmessermessung sowie durchge- führte Kalibrierungen können nachgewiesen werden.
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