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Parkordnung Park am Gleisdreieck.pdf

Pflege von Grün- und Freiflächen in Ostpark und Westpark ab 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 08:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Parkordnung für betriebsfremde Firmen

Allgemeine Angaben kurze allgemeine Informationen zum Objekt - Park am Gleisdreieck: Der Park am Gleisdreieck ist auf einer ehemaligen Bahnbrache des Anhalter Güterbahnhofs - 2011 als Ostpark und auf den späteren BE-Flächen des Potsdamer- u. Leipziger Platzes - 2013 als Westpark im Auftrag der Senatsverwaltung entstanden. Es wurden auf rd. 29 ha ein urbaner, öffentlicher Freiraum geschaffen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Erholung, Aktivitäten auf diversen Sport- und Spielflächen, Naturerleben und Begegnungsorten. Der Park wird alltäglich intensiv genutzt und dient gleichzeitig als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.

Arbeitsraum Vegetationsflächen sind i.d.R. nicht befahrbar, viele Vegetationsbereiche sind nicht betretbar. Es bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Parkmanagment bezgl. Schutzvorrichtungen für eine Ausnahmeregelung. Schäden und besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Parkmanagment zu melden und werden bei unsachgemäßem Gebrauch regresspflichtig behoben. Es ist darauf zu achten, dass keine Schläuche oder Kabel die Besucherwege kreuzen und nach Benutzung verladen werden. Im Bedarfsfall sind nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung Schlauchbrücken zu verwenden.

Der Arbeitsbereich ist jederzeit gegen unbefugtes Betreten zu sichern! Es ist darauf zu achten, dass Kanister mit brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien innerhalb des Parkes im verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt werden und nicht unbeaufsichtigt (auch während der Pausenzeiten) im Gelände verbleiben. Chemikalien sollten nicht zum Einsatz kommen bzw. dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch das Parkmanagement verwendet werden. Gartengeräte sind so zu lagern, dass sie keine Gefahr für den Besucherverkehr darstellen.

Baustelleneinrichtung / Baucamp Innerhalb der Parkanlage wird in Abstimmung mit dem AG und den betriebsfremnden Firmen für seine Baustelleneinrichtung eine Fläche nach den örtlichen Möglichkeiten vereinbart, diese kann nicht garantiert werden.

In Abstimmung mit dem AG und sofern erforderlich, kann dem AN eine Baustelleneinrichtungsfläche innerhalb der Parkanlage für seine Gerätschaften zugewiesen werden. Öffentliche Sanitäreinrichtungen stehen den Firmen im Park zur Verfügung. Elektroheizungen dürfen ohne die Einwilligung des Parkmangmentes nicht eingesetzt werden; ggf. ist ein geeigneter Baustromanschluß vom AN zu beantragen und zu dessen Lasten zu realisieren. Der AN übernimmt während seiner Tätigkeit die Verkehrssicherungspflicht für die Nutzfläche. Parkplätze für Privatfahrzeuge der im Park tätigen Mitarbeiter stehen nicht zur Verfügung. Das Aufstellen von einem Unterkunftscontainer, das Abstellen von Geräten bzw. das Zwischenlagern von Materialien kann nur auf der zugewiesen Fläche und nach Absprache bzw. nach Möglichkeit erfolgen. Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr der Firmen und ist entsprechend zu sichern. Bei Verlust oder Beschädigungen des gelagerten Materials oder Maschinen übernimmt die Grün Berlin GmbH keinerlei Haftung. Die Befahrung der Anlage mit privaten PKW ist nicht gestattet. Befahrung Die Zufahrt erfolgt gemäß Abstimmung. Bitte achten Sie auf die angegebenen Gewichtsbeschränkungen von max. 7,5 t auf Beton- sowie max. 12 t auf Asphaltwegen. Tennenwege dürfen nur in Ausnahmefällen bei Trockenheit/ in trockenem Zustand mit max. 3,5 t befahren werden. Vegetations- und Schotterflächen dürfen nicht befahren werden.

Eine Einfahrt von Fahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen in das Gelände wird nur mit entsprechenden Einfahrtsberechtigungsscheinen, die beim AG vor Aufnahme der Arbeiten zu beantragen sind und unter Beachtung der Parkordnung, erlaubt. Es sind nur eindeutig gekennzeichnete Firmenfahrzeuge mit allgemeiner gültiger Betriebserlaubnis zugelassen.

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Auf Parkwegen gilt Schrittgeschwindigkeit bei eingeschalteter Warnblinkanlage bzw. "Rundumleuchte". Das Rückwärtsfahren ist nur mit einem zusätzlichen Einweisungspersonal gestattet. Parkbesucher haben stets Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr. Die eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen müssen den behördlichen Anforderungen hinsichtlich Betriebssicherheit und Umweltvorschriften entsprechen. Das Befahren von Wegeflächen ist aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Wege und der angrenzenden Pflanzflächen grundsätzlich immer mit dem AG abzustimmen. Das Befahren der Yorck-Brücken ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Yorckbrücke Nr. 10 ist nur mit Ausnahmegenehmigung und nach Absprache mit dem AG mit einer Last von max. 7,5 t befahrbar. Für die täglichen Arbeiten im Park sind Fahrräder, Lastenräder oder E-Mobile mit Hänger zugelassen. Das Befahren des Parks mit Transportern oder Pritschenwagen ist nur nach Abstimmung mit dem AG und unter Berücksichtigung ggf. zeitlicher Einschränkung zugelassen. Die Befahrung der Anlage mit privaten PKW ist nicht gestattet. Lärm, Besuchereinschränkung und Störungen Die Grünanlage wird als Erholungsgrün ausgewiesen, somit sind Behinderungen bzw. Belästigungen der Parkbesucher, insbesondere durch Fahrzeugverkehr, besondere Lärmentwicklung u.ä. auszuschließen bzw. auf das unvermeidbare Maß bzw. bestimmte Zeiten zu beschränken. Maschineneinsatz Für alle Arbeiten, für die Kleingeräte und Maschinen wie Heckenscheren, Freischneider, Laubpuster u.a zwingend erforderlich sind, dürfen ausschließlich Akkugeräte verwendet werden. Es besteht Nachweispflicht seitens der Firmen gegenüber dem AG über die Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte. Diese sind auf Verlangen vorzuzeigen oder dem Organisationskonzept anzuhängen. Der Einsatz von elektrobetriebenen Fahrzeugen und Maschinen ist ausdrücklich erwünscht. Hierbei ist besonders zu beachten, dass die Geräuschentwicklung durch Maschineneinsatz gemäß der 32. Bundes- Immisionsschutzverordnung, Richtlinie 2000/14/EG (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) die zugelassenen Werte nicht überschreiten. Die Geräte müssen mit CE Zeichen versehen sein. Der AG behält sich Geräuschpegelmessungen vor, die zu entsprechenden Konsequenzen führen können. Maschineneinsatz: Der Einsatz eines Laubpusters ist ausschließlich auf Grauflächen erlaubt. Auf sämtlichen Vegetationsflächen ist der Einsatz von Laubpustern sowie saugenden Maschinen untersagt. Personal Verhalten Versorgungseinrichtungen Den Firmen wird keine Stromversorgung zur Verfügung gestellt. Den Firmen wird i.d.R. keine Wasserversorgung zur Verfügung gestellt, kann jedoch in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit Dienstleistern vor Ort erfolgen. Zusatz Es befinden sich weitere Dienstleister im Park. Für diese sind Zuwegungen bzw. Wege stets frei zu halten. Es sind Absprachen zu möglichen Einschränkungen sowie eine gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Eingriffe in Vegetation, Boden und Einbauten sind grundsätzlich vorab mit dem AG abzustimmen und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. AufdieVegetation (auch Wildaufwuchs) istbeisämtlichen Maßnahmen größteRücksichtzu nehmen. Verursachte Schäden sind unmittelbar zu melden und werden auf Kosten des Verursachers durch vergleichbare Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

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