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Inhalt
1 Auftraggeberin ................................................................................................. 3
2 Einordnung der ausgeschriebenen Leistung................................................ 4
3 Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung ............................................ 4
3.1 Grundlagen für die zu erbringenden Leistungen ......................................................... 4
3.2 Leistungsumfang ................................................................................................ 5
3.2.1 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, Baumpflege ....................................... 5
3.2.2 Reinigungsarbeiten ........................................................................................... 6
3.2.3 Sichtkontrollen ................................................................................................... 7
4 Rahmenbedingungen der Leistungserbringung........................................... 8
4.1 Leistungszeitraum / Vertragslaufzeit .................................................................. 8
4.2 Leistungsabruf .................................................................................................... 8
5 Anlagen ............................................................................................................. 9
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1 Auftraggeberin
Als landeseigene Unternehmensgruppe ist Grün Berlin zuverlässiger Partner für eine klimaschonende
und klimaresiliente Stadtentwicklung. Wir entwickeln, bauen und betreiben nachhaltige, grüne Infra-
strukturen für Berlin.
Seit 25 Jahren schaffen wir für und mit den Berliner*innen lebenswerte öffentliche Räume von beson-
derer stadtpolitischer Relevanz sowie klimafreundliche Infrastrukturprojekte. Als landeseigenes Unter-
nehmen setzen wir so politische Entscheidungen und Rahmenbedingungen in konkrete Projekte um.
Dabei leben wir eine Kultur des guten Bauens. Gut im Sinne des Gemeinwohls, damit Berlin lebenswert
bleibt für ausnahmslos alle Menschen, die hier zuhause sind und die Gäste der Stadt. Gut im Sinne
eines verantwortungsbewussten Wachstums, das einen Beitrag zu einer umweltgerechten, klima- und
ressourcenschonenden Großstadt leistet. Gut aber auch im Sinne der Einladung an alle Berliner*innen,
das eigene Umfeld durch Teilhabe und Engagement mitzugestalten.
Unsere Aufgaben sind dabei so facettenreich und komplex wie Berlin selbst. Von der Konzeptentwick-
lung über das Projekt- und Baumanagement bis hin zur Bewirtschaftung, zur aktiven Einbindung der
Berliner Bevölkerung oder zur Bildungsarbeit und Vermittlung unserer Maßnahmen im laufenden Be-
trieb. Mit unserem großen, interdisziplinären Netzwerk an Expert*innen bringen wir alle Kompetenzen
mit, die es für die Gestaltung einer zukunftsfähigen, lebenswerten Großstadt braucht.
Ob für die Realisierung urbaner Plätze, innovativer Verkehrslösungen wie den Radschnellverbindungen
oder der einzigen Seilbahn Berlins, Parks, touristischen Leitsystemen, Ingenieurbauwerken und öffent-
lichen Bauten – in einem offenen Prozess holen wir Schritt für Schritt alle relevanten Perspektiven an
einen Tisch – angefangen bei der Berliner Bevölkerung bis hin zu Expert*innen aus hochspezialisierten
Fachbereichen. Mit einem Ziel: Wir schaffen nachhaltige Infrastrukturen und Freiräume für ein lebens-
werteres, soziales Berlin, das barrierefrei allen Menschen offensteht und dabei seiner ökologischen
Verantwortung als Metropole im 21. Jahrhundert gerecht wird.
Zur Grün Berlin Unternehmensgruppe zählen die Unternehmen Grün Berlin GmbH, Grün Berlin Stif-
tung, Grün Berlin Service GmbH, GB infraVelo GmbH und GB infraSignal GmbH.
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2 Einordnung der ausgeschriebenen Leistung
Der Park am Gleisdreieck wurde im Auftrag der Senatsverwaltung auf den ehemaligen Bahnflächen
des Anhalter Güterbahnhofs sowie der früheren Bahnentwicklungsflächen im Bereich Potsdamer
Platz und Leipziger Platz entwickelt. Die Realisierung erfolgte abschnittsweise mit der Fertigstellung
des Ostparks im Jahr 2011 und des Westparks im Jahr 2013.
Auf einer Gesamtfläche von rund 26 Hektar entstand eine öffentliche, urbane Grün- und Freianlage
mit vielfältigen Nutzungsangeboten für Erholung, Sport, Spiel, Bewegung, Naturerleben und soziale
Begegnung. Die Parkanlage umfasst unter anderem großzügige Rasen- und Wiesenflächen, Gehölzbe-
stände, Spiel- und Sportbereiche, Wege- und Platzflächen sowie ökologisch wertvolle Biotopstruktu-
ren.
Der Park am Gleisdreieck wird ganzjährig und mit hoher Nutzungsintensität von einer Vielzahl unter-
schiedlicher Nutzergruppen in Anspruch genommen. Gleichzeitig erfüllt die Anlage bedeutende öko-
logische Funktionen und dient als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Pflege- und
Unterhaltungsleistungen sind daher unter besonderer Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen,
der Verkehrssicherheit sowie der naturschutzfachlichen Belange auszuführen.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Sicherstellung eines dauerhaft verkehrssicheren, funkti-
onsfähigen, natürlichen und gepflegten Zustands der Parkanlagen. Hierbei sind die unterschiedlichen
Nutzungsansprüche der Besucherinnen und Besucher sowie die Anforderungen an den Schutz und
die Entwicklung der vorhandenen ökologisch wertvollen Flächen in angemessener Weise zu berück-
sichtigen. Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beach-
tung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und Regelwerke auszuführen.
3 Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung 3.1 Grundlagen für die zu erbringenden Leistungen
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Vegetationstechniken im Landschaftsbau, ins-
besondere die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Vegetationsflächen gemäß den Anforde-
rungen der DIN 18919:2016-12 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwicklungs- und Unter-
haltungspflege von Grünflächen“. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die zur fachgerechten Entwick-
lung, Erhaltung und Sicherung eines ordnungsgemäßen Pflegezustandes der Vegetationsflächen er-
forderlich sind.
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Darüber hinaus sind Baumpflegemaßnahmen entsprechend den Vorgaben der Zusätzlichen Techni-
schen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) auszuführen. Die
Leistungen umfassen sämtliche zur Verkehrssicherheit, Vitalitätserhaltung und fachgerechten Ent-
wicklung des Baumbestandes notwendigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Weitere Leistungsbestandteile sind die regelmäßige Reinigung und Pflege der zu betreuenden Anla-
gen sowie die Durchführung von wiederkehrenden Sichtkontrollen der vorhandenen Spiel- und
Sportgeräte einschließlich der dazugehörigen Fallschutzbereiche. Ebenso sind die Zaunanlagen im
Rahmen der Leistungserbringung regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und erkennbare
Schäden zu kontrollieren.
Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Abstimmung zwischen Auftraggeberin (AG) und Auftragneh-
mer (AN) sind regelmäßige Pflegerundgänge im zweiwöchentlichen Turnus vorgesehen. An diesen
Begehungen hat mindestens die für die Leistungserbringung verantwortliche Vorarbeiterin bzw. der
verantwortliche Vorarbeiter des Auftragnehmers teilzunehmen. Die Rundgänge dienen der gemein-
samen Zustandsbewertung der Anlagen, der Abstimmung von Pflegezielen sowie der Festlegung ge-
gebenenfalls erforderlicher zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leis-
tungsumfangs. Die Teilnahme an diesen Terminen ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und
mit den angebotenen Einheitspreisen bzw. der Angebotssumme abgegolten.
3.2 Leistungsumfang
3.2.1 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, Baumpflege
Die gärtnerischen Unterhaltungsleistungen umfassen sämtliche zur ordnungsgemäßen Pflege, Ent-
wicklung, Erhaltung und Verkehrssicherung der Grün- und Freianlagen erforderlichen Maßnahmen.
Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere:
• die fachgerechte Pflege und Unterhaltung der vorhandenen Rasenflächen,
• die Pflege und Entwicklung der bestehenden Wiesenflächen unter Berücksichtigung ihrer je-
weiligen Nutzung und ökologischen Funktion,
• die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung des vorhandenen Gehölzbestandes, bestehend aus
Bäumen, Sträuchern und Hecken,
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• die Durchführung gezielter gärtnerischer Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den ökolo-
gisch wertvollen Bestandsflächen, insbesondere innerhalb der vorhandenen Gleisbiotope, un-
ter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange,
• die Pflege und Unterhaltung der Tennen- und Schotterflächen einschließlich der Sicherstellung
ihrer bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit,
• die Pflege der vorhandenen Staudenflächen im Bereich des Westparks,
• die Durchführung von Baumpflege- und Baumschnittmaßnahmen einschließlich erforderlicher
Baumfällungen gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der ZTV-Baumpflege sowie unter
Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den ein-
schlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerken in ihrer jeweils gültigen Fassung zu erfolgen.
Die vorhandenen Rasenflächen werden grundsätzlich über fest installierte automatische Beregnungs-
anlagen bewässert. Der Auftragnehmer hat die Funktionsfähigkeit der Beregnungseinrichtungen im
Rahmen der regulären Sichtkontrollen zu überwachen und festgestellte Mängel dem Auftraggeber un-
verzüglich anzuzeigen. Für die bedarfsgerechte Bewässerung der übrigen Vegetationsflächen stehen
in beiden Parkbereichen ausreichende Entnahmestellen in Form von Unterflurhydranten zur Verfü-
gung. Die Bewässerung erfolgt in enger Absprache zwischen dem AG und dem AN.
3.2.2 Reinigungsarbeiten
Die Reinigungsleistungen umfassen sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung eines ordnungsgemä-
ßen, sauberen und verkehrssicheren Zustands der Parkanlagen. Der Leistungsumfang beinhaltet ins-
besondere:
• die Reinigung sämtlicher befestigter Wege- und Platzflächen einschließlich der Treppen- und
Rampenanlagen,
• die Reinigung der Rasen-, Wiesen- und Pflanzflächen von Abfällen, Fremdkörpern und sonsti-
gen Verunreinigungen,
• die Reinigung der Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielplätze sowie der vorhandenen
Fallschutzbereiche, insbesondere Hackschnitzel-, Sand- und sonstiger Fallschutzflächen,
• die regelmäßige Entleerung der vorhandenen Abfallbehälter einschließlich des Austauschs der
Müllsäcke,
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• die Entfernung von Graffiti und vergleichbaren Verunreinigungen an Ausstattungselementen
und Einrichtungsgegenständen in geringem Umfang, soweit diese mit wirtschaftlich vertretba-
rem Aufwand beseitigt werden können.
Das im Rahmen der Reinigungsleistungen aufgenommene Sammelgut ist aus sämtlichen Parkberei-
chen zum zentralen Baucamp (Gärtnerstützpunkt) im Park am Gleisdreieck, Bereich Ostpark, zu trans-
portieren und dort ordnungsgemäß in die vom Auftraggeber bereitgestellten Abfallcontainer mit ei-
nem Fassungsvermögen von jeweils 1,1 m³ (1.100 Liter) einzubringen. Die weitere Entsorgung dieses
Abfalls erfolgt durch einen vom Auftraggeber beauftragten Entsorgungsdienstleister und wird geson-
dert durch den Auftraggeber vergütet.
Die Entsorgung von im Rahmen der Pflege- und Unterhaltungsleistungen anfallendem Laub, Grün-
schnitt sowie sonstigen pflanzlichen Reststoffen ist hingegen Bestandteil des Leistungsumfangs des
Auftragnehmers. Sämtliche hierfür erforderlichen Aufwendungen, einschließlich Transport-, Verwer-
tungs- und Entsorgungskosten, sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht geson-
dert vergütet.
Die Entsorgung von anfallendem Sperrmüll ist nicht Bestandteil der pauschalen Reinigungsleistungen
und wird nach gesonderter Beauftragung sowie gemäß den vertraglichen Regelungen vergütet.
Im Zuge der Reinigungsleistungen ist auf Verkehrs-, Wege-, Platz-, Rasen-, Wiesen-, Schotter-, Sport-
und Spielflächen anfallendes Laub regelmäßig und bedarfsgerecht zu beseitigen, um die Verkehrssi-
cherheit, Nutzbarkeit und die Erhaltung der Vegetationsflächen sicherzustellen.
Soweit betriebliche und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen, ist das Verbringen des
aufgenommenen Laubs in geeignete Bestandsvegetationsflächen innerhalb des Parks am Gleisdreieck
zulässig und ausdrücklich erwünscht. Die hierfür ausgewählten Flächen sind so zu bewirtschaften, dass
weder die Verkehrssicherheit noch die Funktionsfähigkeit der Anlagen beeinträchtigt werden. Die Ent-
scheidung über Art und Umfang der Laubablagerung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
3.2.3 Sichtkontrollen
Die Kontrollen sind entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, technischen Regel-
werken sowie den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Ziel der Kontrollen
ist die frühzeitige Erkennung von Mängeln, Beschädigungen und sicherheitsrelevanten Beeinträchti-
gungen sowie die Sicherstellung eines verkehrssicheren Zustands der Anlagen und Ausstattungsgegen-
stände.
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Der Auftragnehmer hat auf sämtlichen vorhandenen Spielplatz- und Sportflächen wöchentliche Sicht-
kontrollen durchzuführen. Hierbei sind insbesondere erkennbare Schäden, Verschleißerscheinungen,
Vandalismusschäden, Verunreinigungen sowie sonstige sicherheitsrelevante Mängel festzustellen und
zu dokumentieren. Festgestellte Gefahrenstellen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. So-
weit zur Gefahrenabwehr erforderlich und zulässig, sind geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Die vorhandenen Zaunanlagen einschließlich Toranlagen, Absperrungen und Einfriedungen sind min-
destens einmal monatlich einer Sichtkontrolle hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit, Standsicherheit,
Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu unterziehen. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren
und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Sämtliche weiteren Ausstattungsgegenstände der Parkanlagen, insbesondere Bänke, Papierkörbe, Be-
schilderungen, Poller, Fahrradabstellanlagen sowie sonstige Einbauten und Ausstattungselemente,
sind im Rahmen der regelmäßigen Leistungserbringung fortlaufend auf Verkehrssicherheit, Funktions-
fähigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkennbare Schäden, fehlende Bauteile oder sonstige Be-
einträchtigungen sind unverzüglich zu dokumentieren und dem Auftraggeber anzuzeigen.
Die Durchführung der Spielplatz-Kontrollen, die festgestellten Mängel sowie die eingeleiteten Maß-
nahmen sind in einem zur Verfügung gestellten Format zu dokumentieren (vsl. auf einem mobilen Ge-
rät (Tablet o.ä.) und der Software „Spielplatz MQ“, siehe LV-Text für Details) und dem Auftraggeber zu
übermitteln. Sämtliche Aufwendungen für die Durchführung der vorgenannten Kontrollen einschließ-
lich Dokumentation, Meldung von Mängeln und Teilnahme an Abstimmungsterminen sind Bestandteil
der vertraglich geschuldeten Leistung und mit den angebotenen Preisen abgegolten.
4 Rahmenbedingungen der Leistungserbringung 4.1 Leistungszeitraum / Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 12 Monate und beginnt ab 01.01.2027.
Es besteht eine 3 -malige Option zur Verlängerung des Vertrages um jeweils 12 weitere Monate.
4.2 Leistungsabruf
Mit Zuschlag wird ein Dienstleistungsvertrag (siehe Teil C) zwischen der Auftraggeberin und dem Auf-
tragnehmer vereinbart. Alle in dieser Leistungsbeschreibung (Teil B) und im Preisblatt (Teil D) darge-
stellten Leistungen werden damit beauftragt.
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5 Anlagen
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