Pflege und Weiterentwicklung der VIS-Software inklusive Lizenzen und Zusatzmodulen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.01.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
33073-2026
Verfahrensnummer
bdc6ad62-c6eb-41d0-925a-ef42ec78fcf5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Land Niedersachsen, vertreten durch IT.Niedersachsen – die zentrale Vergabestelle für Informationstechnik in Hannover –, beschafft Pflegeleistungen für VIS-Lizenzen und deren Zusatzmodule sowie Weiterentwicklungen der Software. Die Rahmenvereinbarung gilt für 720 Tage und betrifft die Region Hannover beziehungsweise Niedersachsen; der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Pflegeleistungen für VIS-Lizenzen und deren Add-ons sowie die Weiterentwicklung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung VIS Suite

    Pflegeleistungen für VIS-Lizenzen und deren Add-ons sowie die Weiterentwicklung.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung VIS Suite

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.