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Öffentliche Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzab-
schnittes XI der gemeinsamen Staatsgrenze
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik in einem Teil
der Grenze des Freistaates Sachsen
Az.: 11-0452/1044
Freistaat Sachsen
September 2026
Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) Olbrichtplatz 3 01099 Dresden Telefon: 0 351 / 8283-0 Telefax: 0 351 / 8283-6110
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2 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
Inhalt
1 Vorbemerkung ................................................................................................................................. 4
1.1 Zweck der Ausschreibung ........................................................................................................ 4 1.2 Auftraggeber, Ansprechpartner, Meilensteine des Verfahrens und Sonstiges ........................ 4 1.3 Kommunikation ......................................................................................................................... 5
2 Bewerbungsbedingungen ................................................................................................................ 5
2.1 Grundlage der Ausschreibung .................................................................................................. 5 2.2 Sprache / Inhaltliche Fragen zur Ausschreibung ...................................................................... 5 2.3 Begehung des Grenzabschnittes XI vor Angebotsabgabe ....................................................... 5 2.4 Angebotsfrist und Modalitäten .................................................................................................. 6 2.5 Zuschlagsfrist ............................................................................................................................ 6 2.6 Aufhebung der Ausschreibung ................................................................................................. 6 2.7 Nebenangebote ........................................................................................................................ 6 2.8 Lose .......................................................................................................................................... 6 2.9 Berichtigung, Änderung und Zurücknahme .............................................................................. 6 2.10 Vergütung des Angebotes ........................................................................................................ 7 2.11 Verschwiegenheitspflicht .......................................................................................................... 7 2.12 Nachunternehmer / Bietergemeinschaften ............................................................................... 7 2.13 Form und Inhalt des Angebotes................................................................................................ 7 2.14 Nicht berücksichtigte Angebote ................................................................................................ 8 2.15 Ausschluss und Bewertung von Angeboten ............................................................................. 8 2.16 Zuschlagskriterien ..................................................................................................................... 8
3 Vertragsbedingungen ...................................................................................................................... 9
3.1 Vertragsgegenstand ................................................................................................................. 9 3.2 Vertragsbestandteile ................................................................................................................. 9 3.3 Leistungs- und Realisierungsfrist.............................................................................................. 9 3.4 Erfüllungsorte ............................................................................................................................ 9 3.5 Anzeige der Arbeitsaufnahme .................................................................................................. 9 3.6 Überwachung und Überprüfung der Leistungsausführung ....................................................... 9 3.7 Erbringung Musterleistung und Abnahme der Musterleistung ............................................... 10 3.8 Abnahme der Leistung ............................................................................................................ 10 3.9 Vergütung und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 10 3.10 Rechnungsadresse ................................................................................................................. 10 3.11 Nutzungsrechte ....................................................................................................................... 11 3.12 Verpflichtung hinsichtlich der Unterlagen, Materialien, Daten und Arbeitsmittel des Auftraggebers ......................................................................................................................... 11 3.13 Datenschutz ............................................................................................................................ 11 3.14 Mängel .................................................................................................................................... 11 3.15 Verzug ..................................................................................................................................... 11 3.16 Vertragsstrafe ......................................................................................................................... 11 3.17 Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungsfrist) ................................................... 12 3.18 Pauschalierter Schadensersatz .............................................................................................. 12 3.19 Ersatzvornahme ...................................................................................................................... 12 3.20 Haftung ................................................................................................................................... 12 3.21 Anwendbares Recht / Gerichtsstand ...................................................................................... 12
4 Leistungsbeschreibung.................................................................................................................. 13
4.1 Leistungsgegenstand allgemein ............................................................................................. 13 4.1.1 Grenzzeichen allgemein ........................................................................................................................ 13 4.1.2 Abschnittsgrenzzeichen ......................................................................................................................... 13 4.1.3 Hauptgrenzzeichen ................................................................................................................................ 14 4.1.4 Zwischengrenzzeichen .......................................................................................................................... 14 4.1.5 Ergänzungsgrenzzeichen ...................................................................................................................... 15 4.1.6 Besondere Vermarkungsarten ............................................................................................................... 15 4.1.6.1 Platte oder Granitplatte .......................................................................................................................... 15 4.1.6.2 Kreuz im Fels ......................................................................................................................................... 16 4.1.6.3 Metallbolzen .......................................................................................................................................... 16 4.2 Konkret zu erbringende Leistungen ........................................................................................ 17
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4.3 Anforderungen an den Anstrich .............................................................................................. 18
5 Grenzabschnitt XI .......................................................................................................................... 18
5.1 Mengengerüst Grenzabschnitt XI ........................................................................................... 18 5.2 Besonderheiten im Grenzabschnitt XI .................................................................................... 18 5.3 Weitere Pflichten des Auftragnehmers ................................................................................... 18 5.4 Weitere Pflichten des Auftraggebers ...................................................................................... 19
Anlagen
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1 Vorbemerkung
1.1 Zweck der Ausschreibung
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ist für die Pflege und Instandhaltung der Staats- grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik für den Teil der Grenze des Freistaates Sachsen zuständig.
Die rechtlichen Grundlagen bilden das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 3. März 1997, BGBl II, Nr. 9 S. 566 (Grenzvertrag), sowie das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – Sächs- VermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen Pflege- und Instandhaltungsleistungen für den ca. 15,6 km langen Grenzabschnitt XI vergeben werden. Der Grenzabschnitt beginnt in der Gemarkung Re- hefeld, am Grenzübergang Rehefeld – Moldava, und endet in der Gemarkung Cämmerswalde, am Grenz- übergang Deutschgeorgenthal - Český Jiřetín.
1.2 Auftraggeber, Ansprechpartner, Meilensteine des Verfahrens und Sonstiges
Auftraggeber
Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) Olbrichtplatz 3 01099 Dresden
Ansprechpartner
Referat 11 – Haushalt/ Organisation (Vergabestelle) Tel.: +49 351 8283 1109 Fax: +49 351 8283 6110 E-Mail: vergabestelle@geosn.sachsen.de Internet-Adresse (URL): www.geosn.sachsen.de.
Meilensteine:
Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
| Meilensteine | Termine | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ablauf der Angebotsfrist | 3. November 2026, 12:00 Uhr | ||||
| voraussichtliche Absendung der Informationen gemäß § 8 Absatz 1 Sächsisches Vergabegesetz über die Ent- scheidung zur Zuschlagserteilung und die Nichtberück- sichtigung von Angeboten | bis 13. November 2026 | ||||
| voraussichtliche Zuschlagserteilung | 26. November 2026 | ||||
| Ablauf der Angebotsbindefrist | 26. November 2026 | ||||
| Beginn der Leistungserbringung | Mai 2027 |
Die in der Tabelle aufgeführten Termine können sich verschieben.
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Sonstiges:
Soweit die Vergabeunterlage keine geschlechtsneutralen Formulierungen in Bezug auf Personen verwendet, sind diese grundsätzlich geschlechtsneutral gemeint.
1.3 Kommunikation
Die Kommunikation im Rahmen der Ausschreibung (bis einschließlich Zuschlag) erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de.
2 Bewerbungsbedingungen
2.1 Grundlage der Ausschreibung
Der Auftraggeber verfährt nach dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) in Verbindung mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A). Die Leistungen werden in Öffentlicher Aus- schreibung gemäß § 3 Absatz 1 VOL/A vergeben. Es besteht allerdings weder ein subjektiver Rechtsan- spruch auf die Anwendung dieser Bestimmungen noch werden diese Bestimmungen Vertragsbestandteil.
Der Bieter erkennt mit der Angebotsabgabe an, dass ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils geltenden Fassung Gültigkeit besitzen. Die allge- meinen Geschäftsbedingungen der Bieter sind ausgeschlossen. Angebote, die solche enthalten, wer- den ausgeschlossen.
2.2 Sprache / Inhaltliche Fragen zur Ausschreibung
Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Kommunikation der ausschreibenden Stelle mit den Bietern sowie die Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Vertrags- und Arbeitssprache ist Deutsch.
Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Aus- schluss des Bieters führen.
Alle inhaltlichen Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind bis spä- testens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über https://www.evergabe.de an die aus- schreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über diese Vergabeplattform.
Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de elektronisch übermittelt.
2.3 Begehung des Grenzabschnittes XI vor Angebotsabgabe
Vor der Angebotsabgabe ist keine Begehung des Grenzabschnittes XI gemeinsam mit dem Auftraggeber vorgesehen. Führt ein Bieter Begehungen vor Angebotsabgabe durch, ist hinsichtlich des Betretens der Ge- biete Punkt 5.3 dieser Vergabeunterlage verpflichtend zu beachten.
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2.4 Angebotsfrist und Modalitäten
Zur Beteiligung am Vergabeverfahren ist die Abgabe eines Angebotes bis spätestens
- November 2026, 12:00 Uhr
auf der Vergabeplattform https://www.evergabe.de erforderlich (Ausschlussfrist), wobei eine kostenfreie Registrierung notwendig ist.
Die maximale Dateigröße einer Datei, diese kann auch als zip-Datei eingereicht werden, ist auf 256 MB begrenzt. Ggf. müssen mehrere Dateien / zip-Dateien eingereicht werden.
Die Übermittlung eines Angebotes per Post, E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Das Angebot muss vor Ablauf der oben genannten Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt des vollständig eingegangenen Angebotes, nicht jedoch der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebotes gestartet wurde. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Das Gleiche gilt für etwaige Änderungen und Berichtigungen zu den abgegebenen Angeboten sowie bei Zurücknahme von Angeboten.
Im Anschreiben zum Angebot sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Anschreiben ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsbe- rechtigten der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Angebote, die aus vom Bieter zu vertretenden Gründen verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
2.5 Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist endet am 26. November 2026. Die Gültigkeit des Angebotes (Bindefrist) hat sich bis zu diesem Zeitpunkt zu erstrecken. Der Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist dem betreffenden Bie- ter schriftlich mitgeteilt.
2.6 Aufhebung der Ausschreibung
Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern über die Vergabeplattform https://www.evergabe.de mitgeteilt.
2.7 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.8 Lose
Die Vergabe ist nicht Lose aufgeteilt.
2.9 Berichtigung, Änderung und Zurücknahme
Berichtigungen und Änderungen zu den abgelieferten Angeboten sowie die Zurücknahme eines Angebotes können bis zum Abgabetermin (Punkt 2.4 dieser Vergabeunterlage) gemäß der unter Punkt 2.4 genannten Verfahrensweise und in der dort genannten Form vorgenommen werden.
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2.10 Vergütung des Angebotes
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
2.11 Verschwiegenheitspflicht
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei seiner Tätigkeit im Zusammen- hang mit dieser Ausschreibung bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu be- wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie von ihm eingesetzte Dritte zu verpflichten.
Der Bieter haftet sowohl für eigene Pflichtverletzungen als auch für Pflichtverletzungen der Mitarbeiter und Dritter.
2.12 Nachunternehmer / Bietergemeinschaften
Der Bieter hat das Recht, Unteraufträge an Nachunternehmer – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Toch- tergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen sind – bis zu einer Höhe von 50 % des Auftrags- wertes zu vergeben.
Bei einer Bietergemeinschaft gilt die gesamtschuldnerische Haftung. Es ist ein Vertretungsberechtigter für die Bietergemeinschaft zu bestimmen. Mit dem Angebot ist ein Verzeichnis aller Teilnehmer der Bieterge- meinschaft einzureichen und der Vertretungsberechtigte zu benennen.
2.13 Form und Inhalt des Angebotes
Das Angebot muss folgende Unterlagen und Erklärungen umfassen und nach folgender Gliederung aufge- baut sein: Formloses Anschreiben mit Datum, vollständiger Firmenbezeichnung, Ansprechpartner mit dessen Kon- taktdaten Unterlagen und Erklärungen des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunter- nehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Anlage 1) o einschließlich der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und je- des Nachunternehmers
oder
Handelsregisterauszug des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunter- nehmers
oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Her- kunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers o einschließlich des Nachweises der Berufs- bzw. Haftpflichtversicherung des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers
Erklärungen und Unterlagen des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunter- nehmers zum Nachweis der Zuverlässigkeit (Anlage 2) Anschreiben zum Angebot mit Datum versehen
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Darstellung des Preisangebotes des Bieters oder im Falle einer Bietergemeinschaft des Vertretungsbe- rechtigten der Bietergemeinschaft (Anlage 3) Verzeichnis aller Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und Nennung des Vertretungsberechtigten sowie Auflistung von Nachunternehmern
Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter, von jedem Teilnehmer der Bieter- gemeinschaft und von jedem Nachunternehmer vollständig auszufüllen. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind sowohl für den Bieter, jeden Teilnehmer der Bietergemein- schaft und für jeden Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Lediglich die Anlage 3 ist nur durch den Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemein- schaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden.
Mit der elektronischen Angebotsabgabe unter Angabe des vollständigen Namens des verantwortli- chen Ansprechpartners wird die Einhaltung der in den jeweiligen Anlagen geforderten Erklärun- gen/Punkte bestätigt bzw. zugesichert. Dadurch sind handschriftlich zu leistende Unterschriften und der Firmenstempel entbehrlich.
2.14 Nicht berücksichtigte Angebote
Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Ange- bote entsprechend § 8 SächsVergabeG und § 19 VOL/A.
2.15 Ausschluss und Bewertung von Angeboten
Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen.
-
Wertungsstufe – Formale Angebotswertung: Ein Ausschluss in der 1. Wertungsstufe erfolgt, wenn zwingende Ausschlussgründe vorliegen (z. B. Nicht- einhaltung der geforderten Form des Angebotes; Nichteinhaltung von Anforderungen aus der Leistungsbe- schreibung; Fehlen Erklärungen und Nachweisen).
-
Wertungsstufe – Eignungsprüfung: Ein Ausschluss in der 2. Wertungsstufe erfolgt, wenn der Bieter, Nachunternehmer des Bieters, die Bieter- gemeinschaft oder einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über die ausreichende Fachkunde, Leis- tungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit verfügen.
-
Wertungsstufe – Angemessenheit des Preises: Ein Ausschluss erfolgt, wenn ein Preis in offenbarem Missverhältnis zu der Leistung steht.
-
Wertungsstufe – Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
2.16 Zuschlagskriterien
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt in der 4. Wertungsstufe gemäß Punkt 2.15 dieser Vergabeunterlage. Den Zuschlag erhält bei Einhaltung aller geforderten Parameter dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis.
Weitere Zuschlagskriterien gibt es nicht.
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3 Vertragsbedingungen
3.1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich entsprechend seinem Angebot und unter Einhaltung der Leistungsbe- schreibung zur Erbringung der Leistung gemäß der Punkte 4 und 5 dieser Vergabeunterlage.
3.2 Vertragsbestandteile
Wird der Zuschlag erteilt, ist damit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Vertrag abgeschlossen.
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
a. diese Vergabeunterlage
b. das Angebot des Auftragnehmers (unter Einhaltung der Punkte 3 und 4 dieser Vergabeunterlage)
c. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertrags- schluss geltenden Fassung
Bei Unstimmigkeiten gelten die Vertragsbestandteile in der oben genannten Reihenfolge.
3.3 Leistungs- und Realisierungsfrist
- Beginn der Leistungserbringung ab Mai 2027
- Abschluss der Leistungserbringung bis 31. August 2027
3.4 Erfüllungsorte
Erfüllungsort ist der Grenzabschnitt XI im Bereich zwischen Rehefeld und Cämmerswalde(siehe Nr. 1.1 Abs 3 und Anlage 4 dieser Vergabeunterlage).
3.5 Anzeige der Arbeitsaufnahme
Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber den konkreten Termin des Arbeitsbeginnes vor Ort an.
3.6 Überwachung und Überprüfung der Leistungsausführung
Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu überwachen und die betreffenden Werksunterlagen beim Auftragnehmer, bei Teilnehmern der Bietergemeinschaft oder bei Nachunternehmern einzusehen.
Der Auftragnehmer fertigt von jedem fertiggestellten Grenzzeichen digitale Fotos, auf denen deutlich die Nummerierung der Grenzzeichen zu erkennen ist. Der Auftragnehmer übergibt die daraus resultierende Fo- todokumentation dem Auftraggeber vor der jeweiligen Abnahme (siehe Punkt 3.7 und Punkt 3.8).
Dabei sind drei Fotos bei direkter Grenzmarkierung (jeweils von C-, D-Seite und in Richtung zum nächsten Grenzzeichen) aufzunehmen und zwei Fotos bei indirekter Grenzmarkierung (jeweils von C- bzw. D-Seite und in Richtung zum nächsten Grenzzeichen) anzufertigen.
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Die Fotodokumentation hat den nachfolgenden Anforderungen zu genügen:
- Datei-Format: JPG
- Fotoauflösung mindestens: 200 dpi bzw. 1 Megapixel
- Dateibezeichnung entsprechend der Nummer des Grenzzeichens
- Übermittlung der Fotos in digitaler Form z.B. auf CD/DVD, USB-Stick, per Mail oder als Downloadlink
3.7 Erbringung Musterleistung und Abnahme der Musterleistung
Der Auftragnehmer erbringt mit Beginn der Ausführung des Auftrages eine Musterleistung und erstellt dazu eine Dokumentation nach Punkt 3.6 dieser Vergabeunterlage. Die Dokumentation ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber einzureichen.
Die Musterleistung ist wie folgt zu fertigen:
Beginnend ab Grenzzeichen XI/1 sind die Arbeitsschritte nach Nummer 4.2 a bis d einzeln fotografisch zu dokumentieren. Die Musterleistung soll einen Umfang von mindestens 20 Grenzzeichen betragen. Der Auf- traggeber behält sich die Begutachtung der Musterleistung vor Ort vor.
Nach Abnahme der Musterleistung durch den Auftraggeber kann die Leistungserbringung fortgesetzt wer- den.
3.8 Abnahme der Leistung
Ist die Leistung mängelfrei erbracht, erfolgt eine schriftliche Abnahme durch den Auftraggeber. Diese Ab- nahme ist Voraussetzung für die Rechnungstellung durch den Auftragnehmer. Die Zahlung des Rechnungs- betrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber.
Die Abnahme der Leistung kann in maximal drei Teilabschnitten erfolgen. Die Termine hierzu sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
3.9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer erhält für die vertragsgerechte Leistungserbringung eine Vergütung gemäß seinem An- gebot. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten, insbesondere Reisekosten, Nebenkosten, Verpackungs- und Versandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Ausgaben des Auftragnehmers abgegolten.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber.
Die Vergütung von maximal drei Teilleistungen ist möglich, wenn diese Leistungen gemäß 3.8 i.V.m. 3.6 dieser Vergabeunterlage vom Auftraggeber abgenommen worden sind.
Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung erhält der Bieter im Falle der Zuschlagser-teilung auf Anforderung entsprechende Hinweise und Erläuterungen zur Beachtung. Die Leitweg-ID des GeoSN lautet 14-0321000GEOSN01-56.
3.10 Rechnungsadresse
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3.11 Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, örtlich und inhaltlich unbeschränkte, über- tragbare, dauerhafte, unwiderrufliche, unkündbare und abnahmeunabhängige Nutzungsrecht an den im Zu- sammenhang mit der Ausführung des Auftrages erstellten Leistungen ein.
Soweit der Auftragnehmer sich Nachunternehmern bedient, hat er diesen gegenüber vertraglich sicherzu- stellen, dass die Nutzungsrechte mit dem oben beschriebenen Umfang auf den Auftraggeber übergehen. Entsprechendes gilt für Bietergemeinschaften.
3.12 Verpflichtung hinsichtlich der Unterlagen, Materialien, Daten und Arbeitsmittel des Auftragge- bers
Der Auftragnehmer ist zur sorgfältigen Behandlung übernommener Unterlagen, Materialien, Daten und Ar- beitsmittel des Auftraggebers verpflichtet. Im Falle von Beschädigung, missbräuchlicher Nutzung oder Ver- lust ist der Auftragnehmer zum vollen Schadensersatz verpflichtet.
Alle vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, Materialien, Daten und Arbeitsmittel sind nach Fertigstel- lung der zu erbringenden Leistung vom Auftragnehmer kostenlos zurückzugeben. Dies gilt auch für die vom Auftraggeber zur Beschriftung der Grenzzeichen übergebenen Schablonen. Alle für den Auftrag benutzten Daten sind beim Auftragnehmer zu vernichten.
3.13 Datenschutz
Bei der Erfüllung des Auftrages sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. In diesem Zu- sammenhang wird insbesondere auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz hingewiesen. Die Verpflichtungen bestehen auch nach Be- endigung des Vertrages fort.
Informationen zum Datenschutz können Sie unter www.geosn.sachsen.de nachlesen. Bei Bedarf senden wir die Informationen zu.
3.14 Mängel
Mängel liegen vor, wenn die unter Punkt 4 i.V.m. Punkt 5 dieser Vergabeunterlage definierten Anforderungen oder im Angebot des Auftragnehmers darüber hinaus enthaltene Anforderungen der Leistung nicht eingehal- ten werden.
Die Mängelansprüche richten sich nach den allgemeinen Vorschriften, soweit in den Vertragsbedingungen (siehe Punkt 3.2 dieser Vergabeunterlage) nichts Anderes vorgesehen ist.
Stellt der Auftraggeber bei der in Punkt 3.6 dieser Vergabeunterlage genannten Abnahme Mängel fest, setzt er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
3.15 Verzug
Verzug liegt vor, wenn die unter Punkt 3.3 dieser Vergabeunterlage genannte Frist durch den Auftragnehmer nicht eingehalten wird. Im Verzugsfall kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nach- frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
3.16 Vertragsstrafe
Wird die Leistung bis zu der unter Punkt 3.3 dieser Vergabeunterlage genannten Frist nicht oder nicht män- gelfrei erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftraggeber
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berechtigt, vom Auftragnehmer neben der Erfüllung der vereinbarten Leistung die Zahlung einer Vertrags- strafe zu fordern. In diesem Fall hat sich der Auftraggeber spätestens mit Erklärung der Abnahme die Gel- tendmachung der Vertragsstrafe vorzubehalten.
Im Falle der Überschreitung der Frist nach Punkt 3.3 dieser Vergabeunterlage beträgt die Vertragsstrafe für jeden Werktag 0,1 % der Leistung, es sei denn der Auftragnehmer hat die Überschreitung der Fristen nicht zu vertreten.
Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal 5 % der Bruttoauftragssumme.
3.17 Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungsfrist)
Für Mängelansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der schriftlichen Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.
3.18 Pauschalierter Schadensersatz
Für den Fall, dass der Vertrag wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus anderen dem Auftrag- nehmer zuzurechnenden Gründen vorzeitig (z. B. durch Rücktritt) aufgelöst wird oder aus vom Auftragneh- mer zu vertretenden Gründen die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer nicht mehr möglich ist, ver- pflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz in Höhe von 8 % der Ver- gütung (Bruttoauftragssumme) der noch nicht abgenommenen Leistung. Soweit durch die Nichterfüllung tat- sächlich ein höherer Schaden eingetreten ist, steht es dem Auftraggeber frei, diesen gegenüber dem Auf- tragnehmer geltend zu machen. Genauso steht es dem Auftragnehmer frei, den Nachweis über einen tat- sächlich niedrigeren Schaden zu erbringen.
3.19 Ersatzvornahme
Für den Fall der Nichteinhaltung der Leistungsbeschreibung gemäß Punkt 4 dieser Vergabeunterlage oder Nichteinhaltung der Frist gemäß Punkt 3.3 dieser Vergabeunterlage behält sich der Auftraggeber ausdrück- lich seine Rechte aus § 7 VOL/B vor. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder Teilen des Vertrages behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten erbringen zu las- sen. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Auftragnehmer zu tragen.
3.20 Haftung
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die gegen diesen im Zusam- menhang mit dem übernommenen Auftrag von Dritten erhoben werden. Dies schließt ebenso die Haftung gegenüber Dritten für Mangelfolgeschäden ein.
Hiervon unberührt bleiben Schadensansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausge- schlossen.
3.21 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Dresden.
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4 Leistungsbeschreibung
4.1 Leistungsgegenstand allgemein
Leistungsgegenstand allgemein ist die farbliche Erneuerung der Grenzzeichen (siehe Punkt 5 dieser Verga- beunterlage) sowie die Freihaltung der Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs.
Grundlage dafür bildet der Vertrag zwischen der Bunderepublik Deutschland und der Tschechischen Repub- lik über die gemeinsame Staatsgrenze (Grenzvertag). Dieser verlangt u. a.: „Die Vertragsstaaten werden dafür sorgen, dass beiderseits des trockenen Teils der Staatsgrenze ein Streifen von einem Meter Breite und um die den Grenzverlauf indirekt vermarkenden Grenzzeichen eine Kreisfläche mit einem Radius von einem Meter frei von sichtbehinderndem Bewuchs gehalten wird. Dies bezieht sich nicht auf Pflanzungen zur Ufer- befestigung sowie geschützte Bäume und Sträucher. Die Vertragsstaaten werden auch den Schutz der Um- welt beachten.“ Weiterhin sind die Vertragsstaaten verpflichtet: “…die Grenzzeichen nach Maßgabe dieses Vertrages instandzuhalten …“
4.1.1 Grenzzeichen allgemein
Die Grenzzeichen sind, mit Ausnahme der Ergänzungsgrenzzeichen, innerhalb der einzelnen Grenzab- schnitte von Osten nach Westen nummeriert sowie mit Hoheitszeichen (Initialen), Kreuz- und Richtungszei- chen versehen. Die auf der Grenzlinie stehenden Grenzzeichen tragen die Hoheitszeichen (Initialen) D und C auf der dem jeweiligen Staat zugewandten Seite. Grenzzeichen, die außerhalb der Grenzlinie z. B. an den "nassen" Grenzen oder Grenzwegen eingebracht sind, tragen das Hoheitszeichen (Initiale) des Staates, auf dessen Gebiet sie sich befinden und zwar auf der der Grenzlinie zugewandten Seite.
Richtungszeichen sind nur an den Grenzzeichen in der Grenzlinie der festen Grenze angebracht.
Die nachfolgend benannten und in der Regel aus Granit bestehenden Grenzzeichen sind als Vermarkung möglich:
4.1.2 Abschnittsgrenzzeichen
Das Abschnittsgrenzzeichen steht am Beginn des Grenzabschnittes, haben die Maße 25 cm x 25 cm x 140 cm und ragen ca. 70 cm aus dem Erdreich heraus. Das Abschnittsgrenzzeichen ist, wie beispielhaft aus dem nachfolgenden Bild ersichtlich, beschriftet. Die Nummer des Grenzabschnittes ist als römische Zahl im Zähler des Bruches angeführt. Die arabische Zahl 1 im Nenner kennzeichnet jedes Abschnittsgrenzzeichen zugleich als erstes Hauptgrenzzeichen:
Beispiel für Abschnittsgrenzzeichen:
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14 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsa- men Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
4.1.3 Hauptgrenzzeichen
Die Hauptgrenzzeichen sind, wie aus dem nachfolgenden Bild ersichtlich, durchlaufend mit arabischen Zah- len nummeriert. Die Nummerierung beginnt mit der 2. Die Hauptgrenzzeichen haben die Maße 25 cm x 25 cm x 140 cm und ragen ca. 70 cm aus dem Erdreich heraus.
Beispiel für Hauptgrenzzeichen:
4.1.4 Zwischengrenzzeichen
Die Zwischengrenzzeichen zwischen zwei benachbarten Hauptgrenzzeichen sind, wie beispielhaft aus dem nachfolgenden Bild ersichtlich, in Form von Bruchzahlen durchlaufend nummeriert. Im Zähler des Bruches steht als arabische Zahl die Nummer des vorangehenden Hauptgrenzzeichens, im Nenner als arabische Zahl die Nummer des Zwischengrenzzeichens:
z. B.
Sie haben die Maße 20 cm x 20 cm x 90 cm und ragen ca. 40 cm aus dem Erdreich.
Beispiel für Zwischengrenzzeichen:
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15 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsa- men Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
4.1.5 Ergänzungsgrenzzeichen
Die Ergänzungsgrenzzeichen werden ähnlich der Zwischengrenzzeichen beschriftet, allerdings mit einer fort- laufenden Nummer, welche durch Bindestrich von der Bruchzahl getrennt ist.
z. B.
Sie haben dieselben Maße wie die Zwischengrenzzeichen. Aus dem nachfolgenden beispielhaften Bild ist deren Aussehen ersichtlich.
4.1.6 Besondere Vermarkungsarten
4.1.6.1 Platte oder Granitplatte
Eine besondere Vermarkungsart stellt die Platte (z. B. Granitplatte) auf einer Straße dar. Deren Aussehen wird in dem nachfolgenden Bild ersichtlich. Angaben zur Beschriftung sind dem Beispielfoto zu entnehmen. Die Anbringung der Beschriftung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Eine Absprache mit dem Auftraggeber ist hierzu möglich, z. B. in einem Vororttermin.
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16 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsa- men Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
4.1.6.2 Kreuz im Fels
Eine besondere Vermarkungsart stellt das Kreuz im Fels dar. Deren Aussehen wird in dem nachfolgenden Bild ersichtlich. Angaben zur Beschriftung sind dem Beispielfoto zu entnehmen. Die Anbringung der Beschriftung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Eine Absprache mit dem Auftraggeber ist hierzu möglich, z. B. in einem Vororttermin.
4.1.6.3 Metallbolzen
Eine besondere Vermarkungsart stellt der Metallbolzen im Straßenbelag dar. Deren Aussehen wird in dem nachfolgenden Bild ersichtlich. Eine Beschriftung ist nicht erforderlich. Eine Markierung um den Bolzen mit weißer Farbe ist möglich. Eine Absprache mit dem Auftraggeber ist hierzu möglich, z. B. in einem Vororttermin.
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17 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsa- men Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
4.2 Konkret zu erbringende Leistungen
Der Auftragnehmer hat im Einzelnen zu erbringen:
a) Alle Grenzzeichen sind zu säubern (Entsäuern und Neutralisieren der Grenzzeichen). Dabei sind auf den Grenzzeichen befindlicher Bewuchs (Moos u. ä.), lose Farbe sowie den Grenzstein umgebende Ablagerungen und Bewuchs (Laub, Farne u. ä.) bis zum Erdboden zu entfernen. Dabei ist zu gewähr- leisten, dass die jeweiligen Grenzzeichen in den nachfolgenden Höhen über dem Erdreich sichtbar sind:
- Hauptgrenzzeichen ca. 70 cm
- Zwischen- und Ergänzungsgrenzzeichen ca. 40 cm
Sind die genannten Höhen durch die Beseitigung von Ablagerungen bzw. Bewuchs nicht erreichbar, so sind diese Zeichen nicht weiter freizulegen.
b) Alle Grenzzeichen sind danach mit einer weißen Farbe zu grundieren. Die Grundierung muss so ausge- führt sein, dass das Grenzzeichen vollständig mit weißer Farbe bedeckt ist.
c) Die Beschriftung der Grenzzeichen erfolgt nach der Grundierung in Schwarz.
Die Reihenfolge der Beschriftung ergibt sich aus der als Anlage 5 beigefügten Arbeitsübersicht. Der Auftragnehmer garantiert bei der Beschriftung die Einhaltung dieser Reihenfolge, die je nach der Num- mer des Grenzabschnittes am Anfang mit dem nachfolgend abgebildeten Abschnittsgrenzzeichen be- ginnt. XI 1
In den Bereichen der festen Grenze sind auf dem Kopf der Grenzzeichen die jeweiligen Richtungsstriche vom Mittelpunkt des Kreuzes gesehen in Richtung zum benachbarten Grenzzeichen anzubringen.
Beispiele für Richtungsstriche:
d) Die Freihaltung des direkt kennzeichnenden trockenen Teils der Staatsgrenze hat auf beiden Seiten derselben auf einem Streifen von jeweils einem Meter Breite von sichtbehinderndem Bewuchs (Bäume, Sträucher und Farne etc.) in folgender Art und Weise zu erfolgen:
-
Um die Grenzzeichen ist eine Kreisfläche (Radius ein Meter) annähernd bodengleich von Be- wuchs zu befreien.
-
Der Bewuchs auf dem zuvor genannten zwei Meter breiten Streifen in Form von Bäumen, Sträu- chern, Farnen, Gräsern u. ä. zwischen den Grenzzeichen ist bis auf eine Höhe von ca. 40 cm zu entfernen. Bei der Entfernung des Bewuchses ist so vorzugehen, dass die Wurzeln der Pflanzen nicht beschädigt werden. Die entfernten Äste oder Zweige und Totholz sind hinter die erste Baum- reihe auf deutscher Seite zu legen. Umgestürzte Bäume sind in ihrer Lage zu belassen. Die Ent- fernung von Sturmschäden wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst vorgenommen. Innerhalb des frei- zuhaltenden Streifens befindliche Einzäunungen und der darin vorzufindende Bewuchs sind zu be- lassen. Felsen und andere Markierungen sind nicht zu beschädigen, unabhängig von deren Lage.
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18 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsa- men Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
- Um die den Grenzverlauf indirekt (bei Bächen, Wegen) kennzeichnenden Grenzzeichen ist eine Kreisfläche mit einem Radius von einem Meter von sichtbehinderndem Bewuchs zu befreien. Dabei sind die unter d) aufgeführten Vorgaben einzuhalten.
4.3 Anforderungen an den Anstrich
Der weiße Anstrich und die schwarze Beschriftung haben gleichmäßig, deckend und ohne "Tropfnasen" zu erfolgen. Die weiße Grundierung darf unter der Beschriftung nicht sichtbar sein, die Ränder der Beschriftung dürfen nicht "ausfransen"/nicht verlaufen.
Die Felszeichen bestehen aus Sandstein. Die Grenzzeichen bestehen aus Granit und in seltenen Fällen aus Sandstein. Als Farbe für das jeweilige Material ist eine vom Hersteller für das jeweilige Material als geeig- net/empfohlen genannte Farbe zu verwenden.
5 Grenzabschnitt XI
5.1 Mengengerüst Grenzabschnitt XI
Der Verlauf der Staatsgrenze ist in diesem Grenzabschnitt durch insgesamt 428 Grenzzeichen, davon durch 88 Grenzzeichen direkt und 340 indirekt markiert. Diese sind wie folgt aufgeschlüsselt:
- 1 Abschnittsgrenzzeichen (direkt)
- 14 Hauptgrenzzeichen (4 direkt, 10 indirekt)
- 408 Zwischengrenzzeichen (78 direkt, 330 indirekt)
- 5 Ergänzungsgrenzzeichen (5 direkt)
5.2 Besonderheiten im Grenzabschnitt XI
Folgende Grenzzeichen weisen eine andere Vermarkungsart auf und sind daher anders bzw. gar nicht zu kenn- zeichnen:
| Vermarkungsart | Grenzzeichen Nummer |
|---|---|
| Granitplatte | XI/1, 2 |
| Kreuz im Fels | 15/27C |
Insbesondere zwischen den Hauptgrenzzeichen 4 und 5, in der Nähe des alten Bahndammes, gibt es mehrere Bereiche, wo alte Katastersteine in der Nähe der Bundesgrenze stehen. Diese Steine gehören nicht zum Bun- desgrenzverlauf und sind dementsprechend zu ignorieren.
Auf Höhe des GZ 15/15C befinden sich am Waldwegesrand mehrere Historische Grenzsteine, direkt neben einer Informationstafel. Diese haben für den Verlauf und die Kennzeichnung der Staatsgrenze keine Bedeutung und sind zu ignorieren.
5.3 Weitere Pflichten des Auftragnehmers
Einsatz von Technik Der Auftragnehmer bringt grundsätzlich nur solche Technik zum Einsatz, bei deren Anwendung Flurschäden vermieden werden.
Erlaubnis zum Betreten der Staatsgrenze Um die Arbeiten an der Staatsgrenze ausführen zu können, hat sich der Auftragnehmer auf deutscher Seite unter Vorlage der Legitimation nach Nr. 5.4 dieser Vergabeunterlage bei den nachfolgend aufgeführten Forst- bezirken des Staatsbetriebes Sachsenforst anzumelden.
[Seite 19]
19 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsa- men Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Bärenfels
Postanschrift: Alte Böhmische Straße 2 01773 Altenberg OT Bärenfels Telefon: 035052 6130 Telefax: 035052 61328 E-Mail: baerenfels.poststelle@sachsenforst.sachsen.de Internet: www.sbs.sachsen.de oder www.sachsenforst.de
Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Marienberg Markt 3 09496 Marienberg Telefon: 03735 66110 Telefax: 03735 6611180 E-Mail: marienberg.poststelle@sachsenforst.sachsen.de Internet: www.sbs.sachsen.de oder www.sachsenforst.de
Auskünfte zur Befahrbarkeit der Forstwege Der Auftragnehmer holt bei dem jeweiligen Forstrevierleiter der Forstbezirke Bärenfels und Marienberg Aus- künfte zur aktuellen Anfahrmöglichkeit der Staatsgrenze ein.
Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Schablonen Der Auftragnehmer soll zur Beschriftung der Grenzzeichen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (Schablonen) benutzen. Diese sind bei der Beschriftung jeweils so mit dem abgekanteten kurzen Schenkel auf der Oberseite der zu beschriftenden Grenzzeichen aufzulegen, so dass die Beschriftung der Grenzzeichen in horizontaler Ausrichtung jeweils mittig erfolgt. Bei eingravierten Beschriftungen sind diese beizubehalten.
Belange des Arbeitsschutzes Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer ausdrücklich auf das Erfordernis der eigenverantwortlichen Ein- haltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen hin.
Vermeidung bzw. Unterlassung von Verunreinigungen Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Vorkehrungen zur treffen, dass es im Zusammenhang mit der Leis- tungserfüllung nicht zu Verunreinigungen des Erdbodens und von Gewässern kommt. Für ökologische Schä- den haftet der Auftragnehmer.
5.4 Weitere Pflichten des Auftraggebers
Unterlagen Der Vergabeunterlage ist ein Kartenausschnitt beigefügt, dem die Lage und Länge des Grenzabschnittes XI zu entnehmen ist (siehe Anlage 4 dieser Vergabeunterlage). Der Auftraggeber übergibt nach Zuschlagserteilung zur Auffindung der Grenzzeichen die Grenzhandrisse und die Koordinaten in UTM.
Mitteilung an betroffene Grundstückseigentümer Der Auftraggeber gewährleistet nach der Zuschlagserteilung die rechtzeitige Unterrichtung derjenigen Grundstückseigentümer, die von den im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren stehenden Arbeiten betroffen sind.
Ausstellung von Legitimationen Der Auftraggeber stattet den Auftragnehmer mit Legitimationen aus, mit denen dieser bzw. dessen Mitarbei- ter bei Bedarf nachweisen kann/können, dass er/sie aus berechtigtem Grund an der Staatsgrenze tätig ist/sind.
[Seite 20]
20 Öffentliche Ausschreibung „Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der gemeinsa- men Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des Freistaates Sachsen“, Az.: 11-0452/1044
Der Auftraggeber informiert die tschechische Seite der Deutsch-Tschechischen Grenzkommission über den Auftragnehmer mit der Bitte die tschechischen Behörden über den Auftragnehmer und dessen Aufgabe zu informieren. Die Pflichten des Auftragnehmers aus Punkt 5.3 dieser Vergabeunterlage bleiben dadurch un- berührt.
[Seite 21]
Anlagen
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der
gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
[Seite 22]
Auflistung der Anlagen
Anlage 1 Erklärungen und Nachweise des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde
Anlage 2 Erklärungen und Nachweise des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Zuverlässigkeit
Anlage 3 Darstellung des Preisangebotes durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemein- schaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft
Anlage 4 Kartenausschnitt zum Grenzabschnitt XI
Anlage 5 Liste (Arbeitsübersicht) der konkret im Grenzabschnitt XI durchzuführenden Arbeiten mit Präsentation ausgewählter Grenzzeichen (Fotos) einschließlich der topographi- schen Situation an der Staatsgrenze
Anlage 6 Muster der Hoheitszeichen (Initialen) für ABSCHNITTS- und HAUPTGRENZZEICHEN
Anlage 7 Liste der geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise
[Seite 23]
Anlage 1
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der
gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
Nachweise und Erklärungen des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und der Fachkunde
Diese Anlage ist von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nach- unternehmer vollständig für sich selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
[Seite 24]
Anlage 1 Erklärungen und Nachweise des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und der Fach- kunde1
a) Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist nachfolgend anzugeben:
Firmenbezeichnung und Firmensitz:
Ansprechpartner zur Vergabe:
Anrede: ___________________________________________________ Vorname Name: ___________________________________________________ Anschrift: ___________________________________________________
Telefon: ___________________________________________________ Telefax: ___________________________________________________ E-Mail: ___________________________________________________ Homepage: ___________________________________________________
Anzahl Beschäftigte:
| Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens inner- halb der letzten drei Jahre | 2023: |
|---|---|
| 2024: | |
| 2025: |
Umsatzentwicklung:
| Gesamtumsatz | Umsatz in dem für die Ausschreibung maß- gebenden Geschäftszweig | |
|---|---|---|
| 2023 | EUR | EUR |
| 2024 | EUR | EUR |
| 2025 | EUR | EUR |
Nachweis einer Haftpflichtversicherung:
Dem Angebot ist für den Bieter, jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und für jeden Nachunter- nehmer der Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung beizufügen.
1 Diese Anlage ist von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmer – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen sind – vollständig für sich selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
[Seite 25]
weiter Anlage 1 – Erklärungen und Nachweise des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und der Fach- kunde2
b) Zum Nachweis der Fachkunde ist mit dem Angebot einzureichen
- Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiger Nachweis der VOL-Präqualifikation des Bie- ters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
oder
Handelsregisterauszüge oder
gleichwertige Bescheinigungen einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur- sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemein- schaft und jedes Nachunternehmers
2 Diese Anlage ist von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmer – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen sind – vollständig für sich selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
[Seite 26]
Anlage 2
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der
gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
Erklärungen und Nachweise des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Zuverlässigkeit
Diese Anlage ist von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nach- unternehmer vollständig für sich selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
[Seite 27]
Anlage 2 Erklärung und Unterlagen des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zur Zuverlässigkeit3
Firmenbezeichnung:
a) Erklärungen
☐*) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen bin/sind.
☐*) Ich/Wir erkläre(n), dass die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeich- nungspflichten nach dem Mindestlohngesetz eingehalten werden und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauf- trag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
☐*) Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation be- findet.
☐*) Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vor- stehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
*) Die Erklärungen sind mittels ankreuzen ( ☒ ) abzugeben.
3 Diese Anlage ist von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmer vollständig für sich selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
[Seite 28]
Anlage 3
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI der
gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
Darstellung des Preisangebotes durch den Bieter, im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft
Diese Anlage ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bie- tergemeinschaft selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
[Seite 29]
Anlage 3 Darstellung des Preisangebotes durch den Bieter, im Falle einer Bietergemein- schaft durch den Vertretungsberechtigten der Bietergemeinschaft4
Firmenbezeichnung des Bieters ____________________________________
oder des Vertretungsberechtigten ____________________________________
der Bietergemeinschaft ____________________________________
Die Ausführung der Leistungen zu wird zu folgendem Preis angeboten:
| Preis in EUR (netto) | Preis in EUR (brutto) | |||
|---|---|---|---|---|
| Pflege und Instandhaltung des Grenzab- | ||||
| schnittes XI der gemeinsamen Staatsgrenze | ||||
| zwischen der Bundesrepublik Deutschland | ||||
| und der Tschechischen Republik | ||||
| Leistungen wie unter Punkt 4 in Ver- bindung mit Punkt 5 dieser Vergabe- unterlage beschrieben | …….…………. EUR | …….…………. EUR |
☐*) Mit der Abgabe des Preisangebotes erkläre ich/erklären wir, dass im Falle einer Zu- schlagserteilung die Vorgaben der Vergabeunterlage eingehalten werden. Ich unter- breite/wir unterbreiten unser Angebot unter Anerkennung der in der Vergabeunterlage ent- haltenen Vertragsbedingungen.
*) Die Erklärung ist mittels ankreuzen ( ☒ ) abzugeben.
4 Diese Anlage ist vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertretungsberechtigten der Bieterge- meinschaft selbst auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
[Seite 30]
Anlage 4
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI
der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
Kartenausschnitt zum Grenzabschnitt XI
[Seite 32]
Anlage 5
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI
der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
Liste (Arbeitsübersicht) der konkret im Grenzabschnitt XI durchzuführenden Arbeiten zur Freihaltung der Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs. Die in der jeweili- gen Spalte Bemerkung eingetragenen Anweisungen beziehen sich auf den örtlichen Bereich ab dem von der Bemerkung betroffenen Grenzzeichen bis zum darauffolgen- den Grenzzeichen.
[Seite 33]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| XI/1 | D/C | |||
| 2 | D/C | |||
| 2-1 | D/C | |||
| 2/1 | D/C | |||
| 2/2 | D/C | |||
| 2/3 | D/C |
Seite 1 von 72
[Seite 34]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 2/4 | D/C | |||
| 2/4 | D | |||
| 2/5 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 2/6 | D | |||
| 2/7 | C | |||
| 2/8 | D |
Seite 2 von 72
[Seite 35]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 2/9 | C | |||
| 2/10 | D | |||
| 2/11 | C | |||
| 2/12 | D | |||
| 2/13 | C | |||
| 2/14 | D |
Seite 3 von 72
[Seite 36]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 2/15 | C | |||
| 2/16 | D | |||
| 2/17 | C | |||
| 2/18 | D | |||
| 2/19 | C | |||
| 2/20 | D |
Seite 4 von 72
[Seite 37]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 2/21 | C | |||
| 2/22 | D | |||
| 3 | C | |||
| 3/1 | D | |||
| 3/2 | C | |||
| 3/3 | D |
Seite 5 von 72
[Seite 38]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 3/4 | C | |||
| 3/5 | D | |||
| 3/6 | C | |||
| 3/7 | D | |||
| 3/8 | C | |||
| 3/9 | D |
Seite 6 von 72
[Seite 39]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 3/10 | C | |||
| 3/11 | D | |||
| 3/12 | C | |||
| 3/13 | D | |||
| 3/14 | C | |||
| 3/15 | D |
Seite 7 von 72
[Seite 40]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 3/16 | C | |||
| 3/17 | D | |||
| 3/18 | C | |||
| 3/19 | D | Äste über Grenzzeichen zurückschneiden | ||
| 3/20 | C | |||
| 3/21 | D |
Seite 8 von 72
[Seite 41]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 3/22 | C | |||
| 3/23 | D | |||
| 3/24 | C | |||
| 3/25 | D | |||
| 4 | C | |||
| 4/1 | D |
Seite 9 von 72
[Seite 42]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 4/2 | C | |||
| 4/3 | D | |||
| 4/4 | C | |||
| 4/5 | D | |||
| 4/6 | C | |||
| 4/7 | D |
Seite 10 von 72
[Seite 43]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 4/8 | C | |||
| 4/9 | D | |||
| 4/10 | C | |||
| 4/11 | D | |||
| 4/12 | C | |||
| 4/13 | D |
Seite 11 von 72
[Seite 44]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 4/14 | C | |||
| 4/15 | D | |||
| 4/16 | C | |||
| 4/17 | D | |||
| 4/18 | C | |||
| 4/19 | D |
Seite 12 von 72
[Seite 45]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 4/20 | C | |||
| 4/21 | D | |||
| 4/22 | C | |||
| 4/23 | D | |||
| 4/24 | C | |||
| 4/25 | D |
Seite 13 von 72
[Seite 46]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 4/26 | C | |||
| 4/27 | D | |||
| 4/28 | C | |||
| 4/29 | D | |||
| 4/30 | C | |||
| 5 | D |
Seite 14 von 72
[Seite 47]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 5/1 | C | |||
| 5/2 | D | |||
| 5/3 | C | |||
| 5/4 | D | |||
| 5/5 | C | |||
| 5/6 | D |
Seite 15 von 72
[Seite 48]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 5/7 | C | |||
| 5/8 | D | |||
| 5/9 | C | |||
| 5/10 | D | |||
| 5/11 | C | |||
| 5/12 | D |
Seite 16 von 72
[Seite 49]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 5/13 | C | |||
| 5/14 | D | |||
| 5/15 | C | |||
| 5/16 | D | |||
| 5/17 | C | |||
| 5/18 | D |
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[Seite 50]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 5/19 | C | |||
| 5/20 | D | |||
| 5/21 | C | |||
| 5/22 | D | |||
| 5/23 | C | |||
| 5/24 | D |
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[Seite 51]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 5/25 | C | |||
| 5/26 | D | Busch in 1m Umkreis entfernen | ||
| 5/27 | C | |||
| 5/28 | D | |||
| 5/29 | C | |||
| 5/30 | D |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 5/31 | C | |||
| 5/32 | D | |||
| 5/33 | C | |||
| 5/34 | D | |||
| 5/35 | C | |||
| 5/36 | D |
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[Seite 53]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 5/37 | C | |||
| 5/38 | D | |||
| 5/39 | C | |||
| 5/40 | D | |||
| 5/41 | C | |||
| 6 | D |
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[Seite 54]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/1 | C | |||
| 6/2 | D | |||
| 6/3 | C | |||
| 6/4 | D | |||
| 6/5 | C | |||
| 6/6 | D |
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[Seite 55]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/7 | C | |||
| 6/8 | D | |||
| 6/8 | D/C | |||
| 6/9 | D/C | |||
| 6/10 | C | |||
| 6/11 | C |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/11 | D | |||
| 6/12 | C | |||
| 6/13 | D | |||
| 6/14 | C | |||
| 6/15 | D | |||
| 6/16 | C |
Seite 24 von 72
[Seite 57]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/17 | D | |||
| 6/18 | C | |||
| 6/19 | D | |||
| 6/20 | C | |||
| 6/21 | D | |||
| 6/22 | C |
Seite 25 von 72
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/23 | D | |||
| 6/24 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 6/25 | D | |||
| 6/26 | C | |||
| 6/27 | D | |||
| 6/28 | C |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/29 | D | |||
| 6/30 | C | |||
| 6/31 | D | |||
| 6/32 | C | |||
| 6/33 | D | |||
| 6/34 | C |
Seite 27 von 72
[Seite 60]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/35 | D | |||
| 6/36 | C | |||
| 6/37 | D | |||
| 6/38 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 6/39 | D | |||
| 6/40 | C |
Seite 28 von 72
[Seite 61]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 6/41 | D | |||
| 6/42 | C | |||
| 7 | D | |||
| 7/1 | C | |||
| 7/2 | D | Äste im 1m Umkreis entfernen | ||
| 7/3 | C |
Seite 29 von 72
[Seite 62]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 7/4 | D | |||
| 7/5 | C | |||
| 7/6 | D | |||
| 7/7 | C | |||
| 7/8 | D | |||
| 7/9 | C |
Seite 30 von 72
[Seite 63]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 7/10 | D | |||
| 7/11 | C | |||
| 7/12 | D | |||
| 7/13 | C | |||
| 7/14 | D | Sträucher im 1m Umkreis entfernen | ||
| 7/15 | C |
Seite 31 von 72
[Seite 64]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 7/16 | D | |||
| 7/17 | C | |||
| 7/18 | D | |||
| 7/19 | C | |||
| 7/20 | D | |||
| 7/21 | C |
Seite 32 von 72
[Seite 65]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 8 | D | |||
| 8/1 | C | |||
| 8/2 | D | |||
| 8/3 | C | |||
| 8/4 | D | |||
| 8/5 | C |
Seite 33 von 72
[Seite 66]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 8/6 | D | |||
| 8/6 | D/C | |||
| 8/7 | D/C | |||
| 8/8 | D/C | |||
| 8/9 | D/C | |||
| 8/10 | D/C |
Seite 34 von 72
[Seite 67]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 8/11 | D/C | |||
| 8/12 | D/C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 8/13 | D/C | |||
| 8/14 | D/C | Vorblick zu 8/15: Äste im 1m Grenzstreifen entfernen | ||
| 8/15 | D/C | Rückblick zu 8/14: Äste im 1m Grenzstreifen entfernen | ||
| 8/16 | D/C |
Seite 35 von 72
[Seite 68]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 8/17 | D/C | |||
| 8/18 | D/C | |||
| 8/19 | D/C | |||
| 8/20 | D/C | |||
| 8/21 | D/C | |||
| 8/22 | D/C |
Seite 36 von 72
[Seite 69]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 8/23 | D/C | |||
| 8/24 | D/C | |||
| 8/25 | D/C | |||
| 8/26 | D/C | |||
| 8/27 | D/C | |||
| 9 | D/C |
Seite 37 von 72
[Seite 70]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 9-1 | D/C | |||
| 9/1 | D/C | |||
| 9/2 | D/C | |||
| 9/3 | D/C | |||
| 9/4 | D/C | Vorblick zu 9/5: Äste im 1m Grenzstreifen entfernen | ||
| 9/5 | D/C | Rückblick zu 9/4: Äste im 1m Grenzstreifen entfernen |
Seite 38 von 72
[Seite 71]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 9/6 | D/C | |||
| 9/7 | D/C | |||
| 9/8 | D/C | |||
| 9/9 | D/C | |||
| 9/10 | D/C | |||
| 9/11 | D/C |
Seite 39 von 72
[Seite 72]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 9/12 | D/C | Vorblick zu 9/13: Äste im 1m Grenzstreifen entfernen | ||
| 9/13 | D/C | Rückblick zu 9/12: Äste im 1m Grenzstreifen entfernen | ||
| 9/14 | D/C | |||
| 9/15 | D/C | |||
| 9/16 | D/C | |||
| 9/17 | D/C |
Seite 40 von 72
[Seite 73]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 10 | D/C | |||
| 10/1 | D/C | |||
| 10/2 | D/C | |||
| 10/3 | D/C | |||
| 10/4 | D/C | |||
| 10/5 | D/C |
Seite 41 von 72
[Seite 74]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 10/6 | D/C | |||
| 10/7 | D/C | |||
| 10/8 | D/C | |||
| 10/9 | D/C | |||
| 10/10 | D/C | |||
| 10/10 -1 | D/C |
Seite 42 von 72
[Seite 75]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 10/11 | D/C | |||
| 10/12 | D/C | |||
| 10/13 | D/C | |||
| 10/14 | D/C | |||
| 10/15 | D/C | |||
| 10/16 | D/C |
Seite 43 von 72
[Seite 76]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 10/17 | D/C | |||
| 10/18 | D/C | |||
| 10/19 | D/C | |||
| 10/20 | D/C | |||
| 11 | D/C | |||
| 11/1 | D/C |
Seite 44 von 72
[Seite 77]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 11/2 | D/C | |||
| 11/3 | D/C | |||
| 11/4 | D/C | |||
| 11/5 | C | |||
| 11/5 | D | |||
| 11/6 | D |
Seite 45 von 72
[Seite 78]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 11/7 | C | |||
| 11/8 | D | |||
| 11/9 | C | |||
| 11/10 | D | |||
| 11/11 | C | |||
| 11/12 | D |
Seite 46 von 72
[Seite 79]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 11/13 | C | |||
| 11/14 | D | |||
| 11/15 | C | |||
| 11/16 | D | |||
| 11/17 | C | |||
| 11/18 | D |
Seite 47 von 72
[Seite 80]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 11/19 | C | |||
| 11/20 | D | |||
| 11/21 | C | |||
| 11/22 | D | |||
| 11/23 | C | |||
| 11/24 | D |
Seite 48 von 72
[Seite 81]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 11/25 | C | |||
| 11/26 | D | |||
| 11/27 | C | |||
| 11/28 | D | Baum (Fichte) im 1m Umkreis zurückschneiden | ||
| 11/29 | C | |||
| 11/30 | D |
Seite 49 von 72
[Seite 82]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 11/31 | C | |||
| 11/32 | D | |||
| 11/33 | C | |||
| 11/34 | D | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 12 | C | |||
| 12/1 | D |
Seite 50 von 72
[Seite 83]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 12/2 | C | |||
| 12/3 | D | |||
| 12/4 | C | |||
| 12/5 | D | |||
| 12/6 | C | |||
| 12/7 | D |
Seite 51 von 72
[Seite 84]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 12/8 | C | |||
| 12/9 | D | |||
| 12/10 | C | |||
| 12/11 | D | |||
| 12/12 | C | |||
| 12/13 | D |
Seite 52 von 72
[Seite 85]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 12/14 | C | |||
| 12/15 | D | |||
| 12/16 | C | |||
| 12/17 | D | |||
| 12/18 | C | |||
| 12/19 | D |
Seite 53 von 72
[Seite 86]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 12/20 | C | |||
| 12/21 | D | |||
| 12/22 | D | |||
| 12/22 | C | |||
| 12/23 | D/C | |||
| 12/24 | D/C | Vorblick zu 12/25: Äste entfernen |
Seite 54 von 72
[Seite 87]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 12/25 | D/C | Rückblick zu 12/24: Äste entfernen | ||
| 12/26 | C | |||
| 12/26 | D | |||
| 12/27 | D | |||
| 13 | C | |||
| 13/1 | D |
Seite 55 von 72
[Seite 88]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 13/2 | C | |||
| 13/3 | D | |||
| 13/4 | C | |||
| 13/5 | D | |||
| 13/6 | C | |||
| 13/7 | D |
Seite 56 von 72
[Seite 89]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 13/8 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 13/9 | D | |||
| 13/10 | C | |||
| 13/11 | D | |||
| 13/12 | C | |||
| 13/13 | D |
Seite 57 von 72
[Seite 90]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 13/14 | C | 1m Radius Freischneiden (junge Fichten) | ||
| 13/15 | D | |||
| 13/16 | C | |||
| 13/17 | D | |||
| 13/18 | C | |||
| 13/19 | D |
Seite 58 von 72
[Seite 91]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 13/20 | C | |||
| 13/21 | D | |||
| 13/22 | C | |||
| 13/23 | D | |||
| 13/24 | C | |||
| 13/25 | D |
Seite 59 von 72
[Seite 92]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 13/26 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 13/27 | D | |||
| 13/28 | C | |||
| 13/29 | D | Hinweis zum Foto: Totholz wird vom AG entfernt | ||
| 13/30 | C | |||
| 14 | D |
Seite 60 von 72
[Seite 93]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 14/1 | C | |||
| 14/2 | D | Brombeeren im 1m Radium entfernen | ||
| 14/3 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 14/4 | D | |||
| 14/5 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 14/6 | D |
Seite 61 von 72
[Seite 94]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 14/7 | C | |||
| 14/8 | D | |||
| 14/9 | C | |||
| 14/10 | D | |||
| 14/11 | C | |||
| 14/12 | D |
Seite 62 von 72
[Seite 95]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 14/13 | C | |||
| 14/14 | D | Äste entfernen im 1m Umkreis entfernen | ||
| 14/15 | C | |||
| 14/16 | D | |||
| 14/17 | C | Büsche im 1m Umkreis entfernen | ||
| 14/18 | D |
Seite 63 von 72
[Seite 96]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 14/19 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 14/20 | D | |||
| 14/21 | C | |||
| 14/22 | D | Äste im 1m Umkreis entfernen | ||
| 14/23 | C | |||
| 14/24 | D |
Seite 64 von 72
[Seite 97]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 14/25 | C | |||
| 14/26 | D | |||
| 14/27 | C | |||
| 14/28 | D | |||
| 14/29 | C | Sträucher im 1m Umkreis entfernen | ||
| 14/30 | D |
Seite 65 von 72
[Seite 98]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 14/31 | C | |||
| 15 | D | |||
| 15/1 | C | Hinweis zu Foto: Wird vom AG noch aufgerichtet – Foto kann bei Bedarf nachgereicht werden | ||
| 15/2 | D | |||
| 15/3 | C | |||
| 15/4 | D |
Seite 66 von 72
[Seite 99]
Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 15/5 | C | |||
| 15/6 | D | |||
| 15/7 | C | |||
| 15/8 | D | |||
| 15/9 | C | |||
| 15/10 | D |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 15/11 | C | |||
| 15/12 | D | |||
| 15/13 | C | |||
| 15/14 | D | Kleine Büsche im 1m Umkreis entfernen | ||
| 15/15 | C | |||
| 15/16 | D |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 15/17 | C | |||
| 15/18 | D | |||
| 15/19 | C | |||
| 15/20 | D | |||
| 15/21 | C | |||
| 15/22 | D |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 15/23 | C | |||
| 15/24 | D | |||
| 15/25 | C | |||
| 15/26 | D | |||
| 15/27 | C | Felszeichen | ||
| 15/28 | D |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 15/28 | D/C | Busch/Stumpf neben Grenzzeichen entfernen | ||
| 15/28 -1 | D/C | |||
| 15/29 | D/C | |||
| 15/29 -1 | D/C | |||
| 15/30 | D/C | |||
| 15/31 | D/C |
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Grenzabschnitt: XI Arbeitsübersicht - Extern 2026
| Grenzzeichen | Arbeitsaufgaben | Bilder | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | Init. | Übersichtsfoto | Detailfoto - Arbeitsaufgabe | |
| 15/32 | D/C | |||
| 15/33 | D/C |
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Anlage 6
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI
der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
Muster der Hoheitszeichen (Initialen) für ABSCHNITTS- und HAUPTGRENZZEICHEN
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Anlage 7
zur Ausschreibung
Pflege und Instandhaltung des Grenzabschnittes XI
der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik in einem Teil der Grenze des
Freistaates Sachsen
Liste der geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise
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Anlage 7 Liste der geforderten Erklärungen und Unterlagen
| Erklärungen und Unterlagen | Bezug |
|---|---|
| Formloses Anschreiben mit Datum versehen | Punkte 2.4 und 2.13 der Vergabe- unterlage |
| Darstellung des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemein- schaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis Leistungs- fähigkeit und Fachkunde einschließlich - gültiger Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunter- nehmers oder Handelsregisterauszug des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Her- kunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bieter- gemeinschaft und jedes Nachunternehmers einschließlich - Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und je- des Nachunternehmers | Anlage 1 der Vergabeunterlage i.V.m. Punkt 2.13 der Vergabeun- terlage |
| Erklärungen des Bieters, jedes Teilnehmers der Bieterge- meinschaft und jedes Nachunternehmers zum Nachweis der Zuverlässigkeit | Anlage 2 der Vergabeunterlage i.V.m. Punkt 2.13 der Vergabeun- terlage |
| Darstellung des Preisangebotes | Anlage 3 der Vergabeunterlage i.V.m. Punkt 2.13 der Vergabeun- terlage |
| - Verzeichnis aller Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und Nennung des Vertretungsberechtigten sowie - Auflistung von Nachunternehmern | Punkt 2.13 der Vergabeunterlage |