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Bewerbungsbedingungen
Inhalt
Vergabestelle .................................................................................................................... 2
Angebotsabgabe ................................................................................................................ 2
Fragen zur Ausschreibung und Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ............. 2
Fristen ............................................................................................................................... 3
Angebot ............................................................................................................................ 3
Losaufteilung..................................................................................................................... 5
Zuschlagskriterien ............................................................................................................. 5
Nachprüfungsverfahren ....................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
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Vergabestelle
- Vergabestelle ist das Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau- Roßlau. Die Vergabestelle verfährt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellen- vergabeordnung – UVgO), deren Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden.
Zusätzliche sachdienliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen erteilt ausschließlich die Vergabestelle.
Ansprechpartner/in ist: Frau Maxi Schubert, erreichbar über die e-Vergabeplattform.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe wenden Sie sich direkt an den IT-Support des Be- schaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (BMI). Hilfe erhalten Sie über das Kontaktformular oder auch telefonisch unter 0228 99 610-1234.
Angebotsabgabe
- Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (in Textform nach § 126b1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu erfolgen.
Das Angebot ist auf Basis der bereitgestellten Angebotsformulare zu erstellen. Angebote und die mit ihnen einzureichenden Formulare müssen zwingend eindeutige Angaben über den Bieter als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma, Adresse, Name der handelnden Per- son).
Die Nutzung der e-Vergabe ist kostenfrei. Zur Übersendung eines Angebotes verwenden Sie bitte den von der Vergabeplattform bereitgestellten Angebotsassistenten.
Weitere Informationen zu den Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe und zu den Ersten Schritten erhalten Sie unter: http://www.evergabe-online.info
- Sollten Berichtigungen/Änderungen an einem eingereichten Angebot erforderlich sein, zie- hen Sie zunächst Ihr bereits eingereichtes Angebot zurück und reichen Sie es erneut ein.
Fragen zur Ausschreibung und Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind innerhalb der unter Nr. 5 genannten Frist für Bieter- fragen ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform zu stellen. Die selbststän- dige Kontaktaufnahme zu den beteiligten Fachstellen ist untersagt.
1 D.h. lesbare Erklärung, in der die Firma und die handelnde Person genannt werden.
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Die Teilnehmer am Verfahren werden über die e-Vergabeplattform aktiv über etwaige Bie- terfragen und Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen (einschl. der Leistungs- beschreibung) und/oder sonstige das Verfahren betreffende Informationen in Kenntnis ge- setzt.
Fristen / Ortsbesichtigung
- Für das Verfahren gelten die folgenden Fristen:
Ortsbesichtigung:
Anmeldung bis spätestens 06.11.2026
Durchführung bis spätestens 13.11.2026
Die Abgabe eines Angebotes setzt die Teilnahme (Nachweis mit Unterschrift) an der Orts- besichtigung voraus. Angebote von Bietern, die an der Besichtigung nicht teilgenommen haben, werden nicht berücksichtigt.
Es werden Einzeltermine durchgeführt. Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte über die e-Vergabe-Plattform an die Vergabestelle. Die Besichtigungen finden bis spätes- tens zum Ablauf der vorgenannten Frist statt. Nach der erfolgten Besichtigung wird vom UBA eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt, die dem Angebot beizufügen ist.
Während der Besichtigung sind keine Fragen zugelassen. Diese sind im Nachgang elektro- nisch an die Vergabestelle, über die e-Vergabe-Plattform, zu richten. Die gesamte Kommu- nikation erfolgt in deutscher Sprache.
Bieterfragen: 19.11.2026
Ablauf der Angebotsfrist: 26.11.2026, 12 Uhr
Das Angebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Es kann bis zu diesem Zeitpunkt berichtigt, geändert oder zurückgenommen werden.
Ablauf der Bindefrist: 08.01.2027
Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Ausführungsfrist: 2 Jahre (mit der Option auf einmalige Verlängerung um zwei Jahre)
- Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die in Nr. 5 genannten Fristen an.
Angebot
- Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem Umweltbundesamt ist in deutscher Sprache zu führen.
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Das Angebot muss die Brutto-Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärun- gen enthalten und unterschrieben sein. Die Preise sind in Euro (€) anzugeben. Das Leis- tungsangebot ist unter Angabe der entsprechenden Preise aufzuschlüsseln. Die Umsatz- steuer ist mit Angabe des Umsatzsteuersatzes gesondert auszuweisen. Sofern keine Um- satzsteuer anfällt, ist dies im Angebot anzugeben. Sämtliche zum Angebot gehörenden An- lagen sind eindeutig zu kennzeichnen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig.
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Das Umweltbundesamt ist als Bundesbehörde und Auftraggeber zur Anwendung der „Richt- linie der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung“ vom 30.04.2004 verpflichtet. Es ist beabsichtigt, die Beschäftigten des Auftragnehmers im Rah- men dieser Ausschreibung – soweit erforderlich – in Anwendung des Verpflichtungsgeset- zes (VerpflG) vom 02.03.1974 auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten. Mit der Abgabe des Angebotes ist die gemäß § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes erforderliche Niederschrift der förmlichen Verpflichtung der einge- setzten Person/en oder eine entsprechende Bereitschaft der Person/en, sich nach dem Ver- pflichtungsgesetz im Falle der Zuschlagserteilung und damit des Vertragsschlusses ver- pflichten zu lassen, beizufügen.
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Eine abschließende Liste über die mit dem Angebot zwingend vorzulegenden Unterlagen und Nachweise bzw. die im Angebot zwingend vorzunehmenden Angaben, ist den Vergabe- unterlagen beigefügt.
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Für die Ausarbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Das Angebot und die beigefügten Anlagen (zusammen Angebotsunterlagen) gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Bundes über. Sollten die Angebotsunterlagen urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Werke oder Werkteile enthalten, erhält der Auf- traggeber zur Auswertung und Speicherung der Angebotsunterlagen für die Dauer der ge- setzlichen Aufbewahrungsfristen ein einfaches Nutzungsrecht.
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Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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Bietergemeinschaften haben in ihren Angeboten jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Ver- trages zu benennen. Jedes Mitglied hat dem gemeinsamen Angebot eine Erklärung zur Über- nahme der gesamtschuldnerischen Haftung hinsichtlich der im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten beizufügen. Zudem haben alle zu vertretenen Mit- glieder die Bevollmächtigung des vertretenden Mitglieds zu erklären. Fehlen voran ge- nannte Erklärungen gemäß der „Checkliste einzureichender Unterlagen“ und Bezeichnun- gen im Angebot, so sind diese spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen.
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- Sofern eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV vorgesehen ist, sind die in Anspruch genomme- nen Kapazitäten anderer Unternehmen bereits mit dem Angebot anzugeben und die ent- sprechenden Eignungsnachweise sowie weitere Erklärungen des jeweiligen Unternehmens gemäß der „Checkliste einzureichender Unterlagen“ vorzulegen.
Losaufteilung
- Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Zuschlagskriterien
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt. Dies gilt auch für Angebote von im Ausland ansässigen Unternehmen, unabhängig davon, wer im Einzelfall die Umsatzsteuer schuldet oder ob eine Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) zur Anwendung kommt.