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Hinweis: Alle Positionen sind gesamtpreisbildend und werden mit GP ausgegeben. Kontrollieren Sie gegebenenfalls alle Bedarfspositionen, Wahlpositionen und Wahlgliederungspunkte. Für die digitale Angebotspreiseinholung empfehlen wir den Datenaustausch über GAEB (90/ 2000/ XML) oder den Export: 'Digitale Angebotsanforderung' da Textexport-Dateien nicht reimportiert werden können. Tipp: Diese Anwendung ist nach dem Datenaustauschstandard GAEB XML 3.1 zertifiziert.
Stadt Emden Bau- und Entsorgungsbetrieb, 26725 Emden
Leistungsbeschreibung
September2026 - Herbstbepflanzung- Hochstämme, 2026
LV 01 Pflanzarbeiten von Jungbäumen:
Titel 01.01 Arbeitsstättenvorbereitung:
Allgemeine Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Zur besseren Lesbarkeit wird im Text des Leistungsverzeichnisses die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.
Der Bau- und Entsorgungsbetrieb (BEE) der Stadt Emden, beabsichtigt das im Leistungsverzeichnis aufgeführte Gewerk an einen externen Dienstleister (Garten- und Landschaftsbaubetrieb) zu vergeben.
Es handelt sich um die Pflanzung von 19 Stück hochstämmigen Jungbäumen in verschiedenen Gattungen und Arten, mit den einheitlichen Stammstärken von 16-18 cm. Die Pflanzungen erfolgen an verschiedenen Standorten, im Emder Stadtgebiet.
Dem Bieter wird seitens des AG empfohlen, die Örtlichkeiten vor der Abgabe eines Angebotes zu sichten. Die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten, soll im Herbst (November / Dezember) 2026 erfolgen.
Im Anschluss an die Pflanzungen, erfolgt jeweils eine einjährige Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege der Bäume, bzw. des Gewerkes.
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis wird der Auftraggeber als "AG" und der Auftragnehmer als "AN" bezeichnet. AG und AN werden im Folgenden auch als "die Vertragsparteien" bezeichnet.
Im Leistungsverzeichnis werden folgende Begriffe abgekürzt:
- LV = Leistungsverzeichnis.
- UVgO = Unterschwellenvergabeverordnung.
- EP`s = Einheitspreise.
- BEE = Bau- und Entsorgungsbetrieb, der Stadt Emden.
- RSA- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
- StVO = Straßenverkehrsordnung.
- UVV = Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter.
- BnatSchG = Bundesnaturschutzgesetz.
- BImSchG = Bundes-Immissionsschutzgesetz.
- BImSchV = Baumaschinen-Lärmverordnung.
- SVLFG = Sozialversicherung für die Landwirtschaft und den Gartenbau.
- FLL = Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung- Landschaftsbau e.V.
- FLL - Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
- RUB = Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen.
- TL = Technische Lieferbedingungen.
- BdB = Bund deutscher Baumschulen.
- RSA = Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.
- AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- BGB = Bürgerliches Gesetzbuch.
- ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen.
- TÜV = Technischer Überwachungsverein.
- SGB = Sozialgesetzbuch
- ATV = Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Das Gewerk bzw. die Pflanzungen und die daran anschließende zweijährige Pflege, sollen anhand folgender Richtlinien und Verordnungen ausgeführt werden:
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen.
- DIN 18300 Erdarbeiten.
- DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten.
- DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Bodenarbeiten.
- DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Pflanzen und Pflanzarbeiten.
- DIN 18919 Entwicklung's- und Unterhaltungsarbeiten von Grünflächen.
- DIN 18920 Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen:
Folgende zusätzliche technische Vorschriften sind Bedingungen des Angebotes:
- ZTV Baumpflege = Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Sanierungsarbeiten.
- ZTV E - StB für Erdarbeiten.
Allgemeine Vorbemerkungen:
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Allgemeine Vorbemerkungen:
Es gelten alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und DIN-Normen für die Vergabeunterlagen des AG, die Auflagen der SVLFG, der Gewerbeaufsichtsämter, des TÜV, der Arbeitsagenturen und der Ordnungsämter, sowie die Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke. Alle Regelwerke gelten jeweils in ihrer neuesten Fassung und aktuellsten Ausgabe.
Es wird vorausgesetzt, dass sämtliche aufgeführten einschlägigen ZTV und Regelwerke der Branche bekannt sind, da diese allgemein zugänglich sind.
Die Pflanz- und Pflegearbeiten dürfen nur von einem anerkannten Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus, bzw. deren Fachpersonal (Landschaftsgärtner/in) ausgeführt werden.
Für die Ausführung und Abrechnung sind maßgebend die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung der § 9 UVgO, neuester Stand und die besonderen Vertragsbedingungen des AG zulässig.
Diese Vorschriften sind für beide Vertragsparteien (AG und AN) verbindlich, soweit im LV nichts anderes beschrieben wurde. Ebenso die nachstehenden besonderen Bedingungen, die den allgemeinen Bedingungen übergeordnet sind.
Die Abgabe des Angebotes erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den AG.
Der Bieter / AN hat die beigefügten Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Unterlagen können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können.
Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische Verbesserung, eine Verbilligung oder eine Beschleunigung der Gewerke bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden. Hierbei hat der AN eigenverantwortlich die fachgerechte Umsetzung seiner Alternativvorschläge zu klären. Soweit hierzu ergänzende Unterlagen erforderlich sind, müssen diese kostenlos dem Angebot beigefügt werden.
Der Bieter / AN hat mit der Abgabe des Angebotes evtl. technische Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem LV oder den sonstigen Vergabeunterlagen abzuleiten sind, auf einer gesonderten Anlage schriftlich aufzuführen und dem Angebot beizufügen. Spätere Einwendungen entbinden keinesfalls von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen nicht zu Nachforderungen (offensichtliche Nachträge).
Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, für alle Lohnkosten einschließlich allem Zubehör, Transportkosten, sämtliche Aufwendungen für Hilfsmittel, Abfallentsorgungen, Arbeitsgerüste, Schutzgerüste, Montagegeräte, Absperrmaterialien, Hilfskonstruktionen usw. bis zur vollständigen Endabnahme der Leistung.
Der AN hat seine Leistungen unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung / dem AG Rücksprache zu halten, um eine ausreichende und rechtzeitige Koordinierung mit den übrigen Gewerken zu ermöglichen.
Der AN ist allein dafür verantwortlich, dass seine Firma ordnungsgemäß eingetragen ist, seine Arbeitnehmer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gemeldet und versichert sind, eine gültige Arbeitserlaubnis haben, sowie seine Firma Steuern und sonstige Abgaben bezahlt. Eine Nichteinhaltung berechtigt den AG zur sofortigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.
Die AGB des AN haben keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss und die geforderten Bedingungen des AG.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es möglich ist das im Zuge der Maßnahme auch gleichzeitig von anderen Gewerken Arbeiten durchgeführt werden und deshalb die Arbeiten nicht unbedingt ohne Unterbrechung ausgeführt werden können.
Mit den Arbeiten darf seitens des AN erst begonnen werden, wenn ein durch beide Vertragspartner unterzeichneter Vertrag vorliegt. Sollte aus terminlichen Gründen noch kein unterzeichneter Vertrag vorliegen, ist durch den AN eine Auftragsbestätigung mit der vorläufigen Gesamtsumme und den vereinbarten Konditionen an den AG zu richten.
Der AN ist verpflichtet, Massenänderungen von mehr als 10%, sobald diese offensichtlich erkennbar sind, der Bauleitung / dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Besondere Vertragsbedingungen:
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Besondere Vertragsbedingungen:
Ausführungsfristen: Nach der Auftragsvergabe in Absprache mit der Bauleitung / dem AG. Fertigstellung des gesamten Gewerkes, bis spätestens 18.12.2026. Der Bieter / AN verpflichtet sich mit der Angebotsabgabe zur Einhaltung dieser Frist.
Leistungspflichten des AN: Der AN akzeptiert die nachfolgend genannten Regelungen unter Ausschluss eventueller eigener AGB als Bestandteile seines Angebots und damit eines darauf beruhenden Vertrages. Er hat die Inhalte des vorliegenden LV bzw. der beigefügten Vergabeunterlagen bei der Kalkulation seiner Angebotspreise zu berücksichtigen.
Die Vertragsbestandteile sind: Die beigefügten Vergabeunterlagen, dass LV, Luftbilder bzw. Flurkartenauszüge, Planunterlagen, Gewerkbeschreibungen und sonstigen Leistungsbeschreibungen evtl. ein Zeitenplan, die der AN bis zur Abgabe seines Angebots von der Bauleitung / vom AG erhalten hat. Die zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung des AN maßgeblichen anerkannten Regeln der Technik sind ein Bestandteil der vom AN zu erbringenden Leistungen. Sollten sich die vorbezeichneten Vertragsbestandteile inhaltlich voneinander unterscheiden, gilt folgendes: Grundsätzlich sollen sie sich ergänzen. Es sind also sämtliche Arbeiten auszuführen, deren Erforderlichkeit sich aus irgendeinem der vorstehend genannten Vertragsbestandteile ergibt. Der AN akzeptiert, dass seine Leistung nur dann mängelfrei und vollständig ist, wenn er alle aus irgendeinem der vorstehend genannten Vertragsbestandteile sich ergebenden Leistungspflichten erfüllt hat.
Nachweise über Produktqualitäten und -eigenschaften: Es dürfen nur durch die Bauleitung / den AG zugelassene Materialien oder Pflanzen bzw. Gehölze zur Anwendung kommen. Der AN legt der Bauleitung / dem AG auf Verlangen alle Material- und Gütenachweise der eingesetzten oder angebotenen Materialien bzw. Pflanzen vor.
Lieferscheine / Entsorgungsnachweise: Die Entsorgungsnachweise für Abfälle jeglicher Art, sowie die Lieferscheine der Pflanzen, der verbauten Materialien und Produkte sind der Bauleitung / dem AG zeitnah nach erbrachter Leistung unaufgefordert zu übergeben.
Nachweise der sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit des AN: Der AN versichert ausdrücklich, dass er entweder die Voraussetzungen für die Erteilung eines Präqualifikationsnachweises im Sinne von § 28e Abs. 3b Satz 2 SGB IV oder für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne von § 28e Abs. 3f SGB IV erfüllt, dass er einen von der SVLFG anerkannten Betrieb führt, und dass er bis heute seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Auf Anforderung der Bauleitung / des AG hat er dies durch Vorlage entsprechender Bestätigungen der Finanzbehörden und der Sozialversicherungsträger nachzuweisen.
Prüfpflicht des AN: Der AN hat sämtliche Vertragsgrundlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und die übergebenen Pläne / Zeichnungen einschließlich sonstiger Unterlagen auf ihre Vollständigkeit, technische Richtigkeit, fachliche Ausführbarkeit, Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie deren Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen, möglichst an Ort und Stelle zu überprüfen. Das gilt auch im Hinblick auf die zu erwartenden Beanspruchungen. Bei der Überprüfung evtl. feststellbare Unrichtigkeiten, Fehler oder Unstimmigkeiten sind der Bauleitung / dem AG umgehend schriftlich anzuzeigen. Enthält die Leistungsbeschreibung Wahlpositionen (Alternativpositionen), ist mit der Auftragserteilung keine Wahl auf die jeweilige Grundposition verbunden. Die Bauleitung / der AG behält sich die Wahlmöglichkeit weiter vor. Enthält die Leistungsbeschreibung Bedarfspositionen (Eventualpositionen), ist der AN verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch die Bauleitung / den AG bis zur Gesamtfertigstellung seiner Leistung auszuführen.In vorgenannten Fällen ist der AG verpflichtet, eine Entscheidung so früh wie möglich zu treffen und dem AN bekannt zu geben.
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Die Pflanzungen erfolgen an neuen und an bereits bestehenden Pflanzstandorten, als Nachpflanzung bzw. Neupflanzungen. Es ist mit stark durchwurzeltem Boden zu rechnen, als auch mit Ver- und Entsorgungsleitungen, Bauschutt oder Unrat im Baugrund. Technische Ausstattungen und Verkehrseinrichtungen des Straßenkörpers, wie z.B. Schächte, Kanaldeckel, Hydranten, Laternen, Abfallbehälter, Bänke, Verkehrszeichen, Schaltkästen, usw. sind zu sichern und schadfrei zu halten. Dem AN wird seitens des AG empfohlen, sich über die Lage der Arbeitsstellen, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Das Beschaffen der entsprechenden Lagepläne und das Treffen geeigneter Schutzmaßnahmen ist Sache des AN. Etwaige Beschädigungen der o.g. Versorgungsleitungen durch den AN gehen zu seinen Lasten. Auf die Kabelschutzanweisungen der zuständigen Versorgungsträger wird hingewiesen. Der AN hat sich insbesondere über das Vorhandensein und die Lage etwaiger Leitungstrassen, Schächte, Kanäle, Einbauten, Gehölzbestand u.ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich Kenntnis zu verschaffen und sich ggbfs. bei den jeweils zuständigen Stellen und Behörden zu erkundigen. Vor dem Beginn der auszuführenden Arbeiten, hat der AN optional zusammen mit der Bauleitung / dem AG die Möglichkeit einer "Beweissicherung" der angrenzenden Gebäude bzw. Anlagen, angrenzende Einbauten, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Bäume, etc. in Form eines Protokolls mit aussagekräftiger datierter Fotodokumentation durchzuführen. Jegliche daraus resultierende Erkenntnisse sind schriftlich festzuhalten. Der AN benennt vor Beginn der vertragsgegenständlichen Arbeiten einen Ansprechpartner für die Bauleitung / den AG. Bei Abwesenheit dieses Ansprechpartners ist, vorher ein Vertreter namhaft zu machen. Erklärungen und Mitteilungen, die diesem Ansprechpartner zugehen, gelten als dem AN zugegangen.Er gilt als vom AN bevollmächtigt.
Etwaige Bedenken seitens des AN, sind stets vor dem Beginn des Gewerkes schriftlich bei der Bauleitung / dem AG anzumelden, ansonsten haben sie zu einem späteren Zeitpunkt keinerlei Relevanz.
Muster und Proben: Die zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN in angemessenem Umfang zu liefern und zu montieren. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Kosten für die Beseitigung / Entsorgung von nicht benötigten Mustern / Proben, die nicht der vertraglich geforderten Leistung entsprechen, hat der AN zu tragen. Der AN hat die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte bzw. Fabrikate zu verwenden. Sind diese mit dem Vermerk "oder gleichwertig" versehen, kann ein anderes, gleichwertiges Fabrikat verwendet werden. Dies ist vor der Verwendung der Bauleitung / dem AG als solches zu benennen. Über die Gleichwertigkeit der Ersatzprodukte entscheidet allein die Bauleitung / der AG. Lehnt die Bauleitung / der AG ein als gleichwertig angebotenes Fabrikat ab, so hat der AN das ausgeschriebene Fabrikat bzw. Produkt zu liefern oder einzubauen, ohne dass ein Anspruch auf Mehrkosten besteht. Soweit darüber hinaus für Materialien oder Leistungen keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, für die in der arbeitstechnischen Praxis in geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln bestimmte Eigenschaften gefordert sind, werden diese Eigenschaften hiermit als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart. Soweit auf dem Markt Baustoffe oder Materialien angeboten werden, die einer Güteüberwachung unterliegen, dürfen nur derartige Materialien verwendet werden. Den Nachweis für die Güte und Gebrauchsfähigkeit der Leistungen, Stoffe und Bauteile hat der AN auf seine Kosten zu erbringen. Der AN hat die Bemusterung rechtzeitig vor dem Einbau bzw. der Ausführung der Arbeiten der Bauleitung / dem AG vorzulegen und dessen Zustimmung einzuholen.
Arbeitsstättenlogistik: Für die Unterbringung und den Transport der Arbeitskräfte und der benötigten Materialien hat der AN selbst zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Benutzung von bestehenden Örtlichkeiten und Einrichtungen innerhalb des Einsatzgeländes, soweit die Parteien im Gewerk- bzw. Verhandlungsprotokoll nichts anderes regeln.
Verkehrsbehinderungen bzw. Verkehrsbeschränkungen:
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Anordnungen nach § 45 (6) StVO hat der AN rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor dem Arbeitsbeginn unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes (4-fach), bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – Stadt Emden, ggbfs. Land Niedersachsen - zu beantragen. Der AN hat auf den durch den Arbeitsstättenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwegen vermeidbare Verkehrsbehinderungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen zu unterlassen, sowie die Einhaltung des Baum- und Naturschutzes zu gewährleisten. Die für die angegebene Wasserschutzzone gesetzlichen Erfordernisse sind strikt zu beachten. Erforderlichenfalls hat die Bauleitung / der AG vom AN oder seinen Nachunternehmern bzw. Lieferanten verursachte Verkehrsbehinderungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen zu beseitigen oder durch zugelassene Firmen beseitigen zu lassen.Bei einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrssicherheit oder bei Gefahr in Verzug hat der AN unverzüglich zu handeln. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden. Der AN stellt die Bauleitung / den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, mit denen diese Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche gegen die Bauleitung / den AG aufgrund der Arbeitstätigkeit des AN geltend machen. Die Gewerkarbeiten sind, soweit im LV nichts anderes vorgesehen ist, unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Straßenverkehrs durchzuführen.
Rechtliche Genehmigungen: Die für die Arbeitsausführung erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse hat der AN für seine Leistungen selbst herbeizuführen. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Lieferungen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind.
Ordnung und Abfallentsorgung, auf den Arbeitsstätten: Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Materialien, einschließlich abladen und lagern auf der Arbeitsstätte, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation derEinheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklichhingewiesen. Der AN hat ohne besondere Aufforderung der Bauleitung / des AG, Ordnung auf der Arbeitsstätte zu halten und den durch seine Leistungen entstandenen Schutt, Abfälle jeglicher Art, Unrat und Grünschnitt, usw. von den Arbeitsstätten regelmäßig und zeitnah zu beseitigen und Umweltgerecht zu entsorgen.
Die Arbeitsstätten sind nach jedem Arbeitseinsatz "Besenrein" zu hinterlassen.
Dies gilt auch für die nachfolgenden Pflegegänge, nach der Fertigstellung der geforderten Arbeiten. Die Kosten hierfür sind mit in den Angebotspreis einzurechnen, sofern im LV nichts anderes vorgegeben wurde. Soweit zu diesen Zeitpunkten doch Abfälle jeglicher Art des AN vorhanden sein sollten, ist die Bauleitung / der AG berechtigt, diesen auf Kosten des AN zu entsorgen. Nach Beendigung seiner Vertragsleistungen hat der AN seine Arbeitsstätten sowie etwa in Anspruch genommene Lager- und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen, bzw. ursprünglichen Zustand zu versetzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen trotz einer angemessenen bestimmten Frist (i.d.R. 10 Werktage) schuldhaft nicht nach, ist die Bauleitung / der AG berechtigt, die Beseitigung selbst vorzunehmen oder durchführen zu lassen und dem AN die dafür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Der AN hat die öffentlich- rechtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften einschließlich etwaiger Nachweispflichten einzuhalten und der Bauleitung / dem AG auf Verlangen vorzuweisen.
Umwelt- und Artenschutz: Es sind die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und sonstigen Gehölzen im Bereich der Baustelle einzuhalten. In Bäumen, Hecken, Stauden- und Gehölzpflanzungen befindliche Tierhabitate dürfen weder gestört noch gefährdet werden. Sollten Gehölz bewohnende Individuen gleich welcher Art vorgefunden werden, sind die Arbeiten in diesen Bereichen unverzüglich zu unterbrechen und erst nach Abstimmung mit der Bauleitung / dem AG fortzuführen.
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Der AN ist grundsätzlich verpflichtet, die Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Sämtliche Arbeiten sind unter Schonung des vorhandenen und erhaltenswerten Gehölzbestandes sowie der sonstigen Vegetation auszuführen. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Die Vorgaben und Gesetze des BImSchV, des BImSchG, des BnatSchG, sowie des Landes Niedersachsen und die Baumschutzsatzung der Stadt Emden sind zwingend einzuhalten. Im Zweifelsfalle ist der AN dazu verpflichtet Rücksprache mit der Bauleitung / dem AG über die weitere Vorgehensweise zu halten.
Informationspflicht des AN: Der AN hat die Bauleitung / den AG unverzüglich zu informieren, wenn ihm behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen, bekannt werden. Behinderungsanzeigen des AN bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offensichtlich ist. Die Bauleitung / der AG hat das Recht, selbst oder mit Hilfe eines technischen Beauftragten, die vertragsgemäße Durchführung aller Lieferungen und Leistungen zu überwachen. Dies entbindet den AN nicht von seinen Verpflichtungen und berechtigt ihn nicht zum Einwand des Mitverschuldens.
Haftung / Gewährleistung: Der AN ist für die sichere Verwahrung seiner Materialien, Werkzeuge, Fahrzeuge und Geräte selbst verantwortlich. Die Bauleitung / der AG übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Der AN hat die Erhaltungs- und Schutzpflichten kostenlos durchzuführen. Die Leistung des AN umfasst weiter Vorsorgemaßnahmen, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder von Witterungseinflüssen beeinflusst werden. Der AN ist verpflichtet, den Weisungen der Bauleitung / des AG auf Arbeitsstätten, nach den geltenden Verordnungen Folge zu leisten. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht des AN, sämtliche Verkehrssicherungspflichten und Sicherheitsbestimmungen sowie sämtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen auf den gesamten Arbeitsstätten bzgl. der vom AN eröffneten Gefahrenquellen einzuhalten. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer, Deckel, Schilder, Verkehrszeichen, Sicherungsmaterial oder ähnliches, die der AN zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt, hat der AN wieder ordnungsgemäß herzustellen bzw. wieder Ein- oder anzubauen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Der AN ist dazu verpflichtet, alle einschlägigen Vorgaben hinsichtlich der Gefahrenverhütung und -vermeidung an den Arbeitsstätten einzuhalten und die Verkehrssicherungspflicht für die Einsatzorte zu wahren. Insbesondere ist die Arbeitsstätte so abzusichern, dass Dritte nicht gefährdet werden. Außerdem hat der AN durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere Beschilderung und Absperrungen, dafür zu sorgen, dass alle nicht ausdrücklich berechtigten Personen keinen Zutritt zu Bereichen haben, in denen aufgrund der Arbeitsmassnahme besondere Gefahren drohen. Der AN ist der Bauleitung / dem AG gegenüber für die Wahrung aller Verkehrssicherungspflichten und für die Einhaltung aller dazu gebotenen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und wird die Bauleitung / den AG von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegenüber der Bauleitung / dem AG geltend machen, unter Hinweis auf die Verletzung solcher Verpflichtungen durch den AN. Der AN haftet für Schäden jeglicher Art, die er, Lieferanten, Nachunternehmer, oder seine Mitarbeiter anlässlich der Ausführung der Arbeiten verursachen. Der AN haftet, falls er solche Leitungen schuldhaft beschädigt, und er ist verpflichtet, der Bauleitung / den AG von jeglicher diesbezüglicher Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Der AN stellt die Bauleitung / den AG auch über die oben genannten Fälle hinaus von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die durch ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des AN oder seiner Mitarbeiter bzw. Nachunternehmer verursacht worden sind. Hierzu gehören auch nachbarrechtliche Ansprüche,Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche Dritter sowie von Behörden verhängte Buß- und Zwangsgelder.
Wichtige Hinweise, in Bezug auf die Pflanzungen: Für die Pflanzungen ist für die Dauer von 24 Monaten nach Abnahme der Pflanzarbeiten die jeweils einjährige Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege gemäß DIN 18916.6 und 7 durchzuführen.
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Der AN übernimmt damit die volle Gewähr für das Anwachsen und die gesunde Entwicklung der Pflanzen.Pflanzen, die bei der Abnahme der Pflanzung nicht einwandfrei angewachsen und ausgetrieben sind, hat der AN in gleicher Menge, Gattung, Art, Sorte und Qualität innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme, spätestens aber beim nächsten Pflegegang zu ersetzen und zu pflanzen (Topf- u. Containerpflanzen!). Für diese Pflanzen beginnen die Fristen für die Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege mit dem Pflanztermin erneut und enden erst 24 Monate nach der Ersatzpflanzung. Ersatzlieferungen in Gattung, Art, Sorte und Größe sind nur mit vorheriger Zustimmung der Bauleitung / des AG gestattet. Dies ist durch den AN auszuführen.
Die Gehölze, bzw. Ballen und die oberen Kronenteile, sind während des Transportes bzw. auf den Arbeitsstätten ausreichend gegen starken Frost, Diebstahl, Tierfraß, Verdunstung und mechanische Beschädigungen zu schützen. Die Bäume bzw. Gehölze sind nur mit geeigneten Geräten in Abstimmung mit der Bauleitung / dem AG zu transportieren und zu bewegen. Den Stamm strangulierende Hebeschlingen sind nicht zulässig. Die Endabnahme des Gewerkes bzw. der Bepflanzung erfolgt in Abstimmung mit dem AN und der Bauleitung / dem AG nach dem Abschluss der Entwicklungspflege.
Arbeitsschutz: Bei der Auftragsvergabe durch den AG sind aktuelle Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Sachkunde und Qualifikation der ausführenden Mitarbeiter des AN auf Verlangen der Bauleitung / des AG vorzulegen. Der AN hat seine auf den Arbeitsstätten eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von der SVLFG vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (wie z.B. Warnschutzbekleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, ggbfs. Schnittschutzbekleidung, Handschuhe, etc.) auf den Arbeitsstätten zu tragen. Von der SVLFG zugelassene Schutzausrüstungen nach DIN EN ISO 20471 hat der AN in ausreichender Qualität, Anzahl und Größe den ausführenden Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, können von der Bauleitung / dem AG von den Arbeitsstätten verwiesen werden.
Sicherungmaßnahmen auf den einzelnen Arbeitsstätten : Die Sicherheitsvorschriften der SVLFG und der Gewerbeaufsichtsämter sind zu beachten.Die Arbeitsstätten sind nach den RSA- Richtlinien abzusichern. Hierfür notwendige Vorrichtungen (Absperrungen, Baken, Pylonen, Schutzgerüste, Warnleuchten, Blenden, Schilder, usw.) sind vom AN zu stellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Dies gilt für die gesamte Dauer der Maßnahme, einschließlich der Fertigstellungspflege. Die Sicherungen erfolgen gemäß den Angaben des Fachdienstes Verkehrslenkung und -regelung der Stadt Emden mit entsprechenden, zugelassenen Baken bzw. Pylonen und Verkehrsschildern. Während der gesamten Ausführungszeit, insbesondere während der Schlechtwetterperiode, hat der AN dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätten einschließlich der dazugehörigen Verkehrs- und Lagerflächen und Zufahrten in einem einwandfreien und verkehrssicheren Zustand gehalten werden.
Kontakte: Fachdienst Verkehrslenkung und -Regelung der Stadt Emden / Öffentliche Sicherheit.
Herr Keno Bartels Stadt Emden, Tel: 04921/ 87-1399 Email: kbartels@emden.de
oder
Herr Florian Foortmann Stadt Emden Tel: 04921/ 871565 Email: florian.foortmann@emden.de
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Nachunternehmer: Sofern der AN beabsichtigt, einzelne Leistungen oder Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, dürfen nur solche Nachunternehmer eingesetzt werden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Namen und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers der Bauleitung / dem AG bekannt zu geben. Der Einsatz jedes einzelnen Nachunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bauleitung / des AG, sofern der Betrieb des AN nicht auf die entsprechenden Leistungen eingerichtet ist. Setzt der AN ohne schriftliche Zustimmung der Bauleitung / des AG Nachunternehmer ein, kann die Bauleitung / der AG dem AN eine angemessene Frist zu Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe. Überträgt der AN mit Zustimmung der Bauleitung / des AG Leistungen an Nachunternehmer, hat er vertraglich gegenüber den Nachunternehmern sicherzustellen, dass diese ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz zur Entrichtung der gesetzlichen Mindestlöhne sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge an die dafür zuständigen Sozialkassen erfüllen. Der AN muss weiter sicherstellen, dass die Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergeben, es sei denn die Bauleitung / der AG hat vorher schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist. Vom AG zur Verfügung gestelltes Informations- und Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte und das LV) ist dem Nachunternehmer durch den AN zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Informations- bzw. Kartenmaterial sowie das LV ist von den ausführenden Kolonnen des AN / Nachunternehmers zwingend mitzuführen.
Ausführungsunterlagen: Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Vergabeunterlagen rechtzeitig bei der Bauleitung / dem AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen bzw. den Vergabeunterlagen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des AN betreffen, vom AN geprüft bzw. auf der Einsatzstätte überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll- Maßen sind Toleranzen mit der Bauleitung / dem AG festzulegen, sofern im LV nichts anderes vorgegeben wurde. Unstimmigkeiten jeglicher Art, sind vom AN unverzüglich der Bauleitung / dem AG schriftlich bekannt zu geben.
Arbeitsstättenvorbereitung: Der AN hat sämtliche für die Dimensionierung und Montage seiner Leistungen erforderlichen Berechnungen, statischen Nachweise und Zeichnungen zu erstellen (diesbezügliche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen) und der Bauleitung / dem AG rechtzeitig vor Leistungsausführung vorzulegen. Das gleiche gilt für die zur Verfügungsstellung aller Angaben und Daten für seine Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind.
Vermessungspunkte: Die vorhandenen Vermessungspunkte sind vom AN zu sichern und zu schützen. Alle für die von ihm zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten, ausgenommen die Absteckung der Hauptachse sowie das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte, sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen und bei Verlust wiederherzustellen.
Urheberrecht: Das Urheberrecht an allen dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleibt beim AG. Die im vorherigen Absatz genannten Unterlagen dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht und bearbeitet, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
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An Plänen, Zeichnungen, Beschreibungen, Vereinbarungen, Verträgen, Rechnungen, Rechnungsunterlagen, Belegen und sonstigen das Gewerk betreffenden Schriftstücken kann der AN kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Vergütung, Kalkulation, Zahlung: Wenn für die vom AN aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen eine pauschale Vergütung vereinbart ist, bleibt diese während der gesamten Dauer des Gewerkes unverändert, und zwar auch dann, wenn es sich herausstellen sollte, dass zur Erbringung einer mangelfreien Leistung Tätigkeiten erforderlich werden, deren Erfordernis bislang nicht absehbar war. Ein solcher Pauschalpreis verändert sich nur, soweit im vorliegenden Vertrag bestimmte Qualitäten von Einbaugegenständen oder Anlagen vereinbart sind und die Bauleitung / der AG nach Vertragsabschluss dem AN insoweit geänderte Vorgaben macht, oder wenn die Bauleitung / der AG nach Vertragsschluss das Leistungssoll in einer Weise ändert, die bei Vertragsabschluss nicht vorherzusehen war und wenn die angeordnete Leistungsänderung einen Mehr- oder Minderaufwand in Höhe von mindestens 5,0 % des vereinbarten Pauschalpreises zur Folge hat. Bei Veränderung von Massen nicht pauschalierter Leistungen besteht kein Anspruch auf eine Mehr- Mindermengen- oder Ausgleichsrechnung.
Nachtragsarbeiten: Ordnet die Bauleitung / der AG Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen an, die in der Vertragsleistung nicht enthalten sind, ist der Anspruch auf Zusatzvergütung vor dem Ausführungsbeginn anzuzeigen und ein entsprechendes Nachtragsangebot schriftlich einzureichen. Nachtragsangebote sind aus der Urkalkulation zu entwickeln und durch Gegenüberstellung von Urkalkulation und Nachtragskalkulation prüffähig darzustellen. Die Bauleitung / der AG verpflichtet sich, die Kalkulation keinem Dritten zugänglich zu machen. Die Parteien bemühen sich, möglichst vor Leistungsbeginn eine Einigung über die Nachtragsforderung zu erzielen. Gelingt dies nicht, so erwächst dem AN hieraus kein Recht, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern oder die Arbeiten einzustellen. Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge. Werden Leistungen notwendig, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, sind für diese die erforderlichen Ausführungsfristen zu vereinbaren. Nachlässe auf den Hauptauftrag werden auch auf Nachtragsaufträge gewährt und sind daher bei jeder Art der Preisvereinbarung zu berücksichtigen.
Fristen und Termine: Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Gewährleistungsfristen) betragen 2 Jahre für Vegetationsarbeiten. Führt der AN Mängelbeseitigungsarbeiten durch, sind auch diese schriftlich durch die Bauleitung / den AG abzunehmen und zu Dokumentieren. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für diese Leistungen beträgt dann ebenfalls 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung.
Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Ort der Arbeitsstätte, soweit diese Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des AG. Sofern die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit der Sitz des AG. Es gilt das aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schlussbestimmungen: Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden LV bzw. des Vertrages sowie Nebenabreden zu diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform. Wenn und so weit einzelne Bestimmungen des vorliegenden LV bzw. des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Die Bestimmungen des vorliegenden LV bzw. des Vertrages gelten auch für alle zusätzlichen Arbeiten und eventuellen Erweiterungen des Auftrages.
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Pflanzenlieferungen - Gehölze: Pflanzenlieferungen - Gehölze:
Die Gehölze müssen in einwandfreier Baumschulqualität, entsprechend den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL, in den geforderten Mengen, Gattungen, Arten, Sorten, Qualitäten und Größen vom AN gestellt werden. Die Gehölze müssen zwingend von einer vom BdB anerkannten Markenbaumschule bezogen werden.
Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung werden von der Bauleitung / dem AG festgelegt.Wird durch einen von der Bauleitung / dem AG zu vertretender Umstand ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht gesondert vergütet.
Der AN hat bei der Anlieferung der Gehölze die geforderte Qualität zu überprüfen und die Annahme von Gehölzen die seiner Meinung nach den geforderten Qualitäten nicht entsprechen, zu verweigern. In diesem Fall ist unverzüglich die Bauleitung / der AG zu informieren.
Die Behandlung der angelieferten Gehölze bis zur Pflanzung muss den Anforderungen der DIN 18916 entsprechen.
Lagerung auf der Baustelle: Nach der Anlieferung sollte unverzüglich gepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, können Pflanzen für einen Zeitraum bis zu 48 Stunden gelagert werden. Während dieses Zeitraumes sind die Pflanzen durch einfache Maßnahmen, z.B. durch Anfeuchten und Abdecken mit Jutesäcken, Erde oder Vlies, so zu schützen das Schädigungen durch Austrocknung, Tierfraß, Frost oder Überhitzung ausgeschlossen sind. (Siehe auch DIN 18916.5.)
Gehölzlieferungen - wichtiger Hinweis: Der AN informiert die Bauleitung / den AG über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort. Die Bauleitung / der AG sichtet die angelieferten Gehölze ggbfs. zusammen mit dem AN direkt an der Abladestelle. Es wird empfohlen das der AN bzw. ein Bevollmächtigter ebenfalls zu diesem Termin erscheint.
Spätere Mängelrügen, sind nach der Abnahme der Pflanzenlieferung nicht mehr möglich.
Titel 01.01 Arbeitsstättenvorbereitung: GP ____________
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Titel 01.02 Pflanzarbeiten:
01.02.1 Organisch- Mineralischer Dünger liefern und in das Substrat einmischen: Organisch- Mineralischer Dünger liefern und in das Substrat einmischen:
Organisch- Mineralischer Dünger liefern. Art: Baumfutter- Hauert (oder gleichwertig). Nährstoffgehalt: 6 + 8 + 10. 3,00 kg pro m³ Substrat. Dünger in das Substrat aus Oberboden und Lavaschlacke einbringen und sorgfältig vermischen. Produkt: Baumfutter Hauert
Hersteller: Hauert Günther Düngerwerke GmbH – Beuthener Straße 41, D-90471 Nürnberg Tel. 0911 7037040, Fax 0911 7037041 – kontakt@hauert.com – www.hauert.de
Hersteller/Produkt:
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Werden vom AN keine Hersteller oder Produktangaben eingetragen, gilt das Leitprodukt als angeboten.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
129,000 kg EP _____________ GP _____________
01.02.2 Kalkmergel liefern und in das Substrat einmischen: Kalkmergel liefern und in das Substrat einmischen:
Kalkmergel (CaCo3) liefern. Art: Granulierter Kalk. 1 kg pro m³ Substrat. Kalkmergel in das Substrat aus Oberboden und Lavaschlacke einbringen und sorgfältig vermischen.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
43,000 kg EP _____________ GP _____________
01.02.3 Abdeckscheiben aus Kokosfasern, liefern und einbauen:
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Abdeckscheiben aus Kokosfasern, liefern und einbauen:
Abdeckscheiben mit einem Durchmesser von 60 cm, aus Kokosfasern liefern und nach dem Pflanzen der Bäume auf dem Erdplanum oberhalb des Ballens, innerhalb des Giessringes einbauen. Abdeckscheiben zur Verhinderung des Verschlämmens des Bodens und Verminderung des Wachstumes von Gräsern und Kräutern. Die Abdeckscheiben müssen aus reinen Naturfasern bestehen und somit vollständig biologisch abbaubar sein.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
19,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.4 Hochstämme liefern, Gehölzart: Tilia cordata "Rancho " 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm: Hochstämme liefern, Gehölzart: Tilia cordata "Rancho " 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
Baustelle: Dortmunder Straße. Die überschüssige Erde, der Pflanzlöcher abfahren und Umweltgerecht entsorgen. Nach der Pflanzung der Bäume, ggbfs. die Baumscheiben außerhalb der Giessringe mit Oberboden bis zur Unterkante Hoch- bzw.Tiefbord auffüllen und vollflächig Rasen anlegen.
Gehölzart: Tilia cordata "Rancho " Hochstämme, 3 x verpflanzt, StU 16-18 cm, aus extra weitem Stand. Mit durchgehenden geraden Leittrieb, mit Drahballierung, liefern.
Der AN hat den AG zeitnah über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort zu informieren.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
6,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.5 Hochstämme liefern, Gehölzart: Ulmus Hybride "Columella" 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm: Hochstämme liefern, Gehölzart: Ulmus Hybride "Columella" 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
Baustelle: Poppe- Folkerts- Straße, am Wendplatz / Kanalufer. Maßnahmen am Pflanzort: Die überschüssige Erde, der Pflanzlöcher abfahren und Umweltgerecht entsorgen. Nach der Pflanzung der Bäume, ggbfs. die Baumscheiben außerhalb der Giessringe mit Oberboden auffüllen und vollflächig Rasen anlegen.
Gehölzart: Ulmus Hybride "Columella" Hochstämme, 3 x verpflanzt, StU 16-18 cm, aus extra weitem Stand. Mit durchgehenden geraden Leittrieb, mit Drahballierung, liefern.
Der AN hat den AG zeitnah über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort zu informieren.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
3,000 St EP _____________ GP _____________
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01.02.6 Hochstamm liefern, Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". 4 x v. mit Db. StU 16-18 cm: Hochstamm liefern, Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". 4 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
Baustelle: Hukerweg 8 / Constantia. Maßnahmen am Pflanzort: Den Baumstubben laut den Angaben des LV entfernen. Die überschüssige Erde, des Pflanzloches abfahren und Umweltgerecht entsorgen. Nach der Pflanzung des Baumes ggbfs. die Baumscheibe außerhalb des Giessringes mit Oberboden bis zur Unterkante Hoch- bzw. Tiefbord auffüllen und vollflächig Rasen anlegen.
Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". Hochstamm, 4 x verpflanzt, StU 16-18 cm, aus extra weitem Stand. Mit durchgehenden geraden Leittrieb, mit Drahballierung, liefern.
Der AN hat den AG zeitnah über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort zu informieren.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
1,000 EP _____________ GP _____________
01.02.7 Hochstamm liefern, Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". 4 x v. mit Db. StU 16-18 cm: Hochstamm liefern, Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". 4 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
Baustelle: Schmackweg 1 / Constantia. Maßnahmen am Pflanzort: Den Baumstubben laut den Angaben des LV entfernen. Die überschüssige Erde, des Pflanzloches abfahren und Umweltgerecht entsorgen. Nach der Pflanzung des Baumes ggbfs. die Baumscheibe außerhalb des Giessringes mit Oberboden bis zur Unterkante Hoch- bzw. Tiefbord auffüllen und vollflächig Rasen anlegen.
Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". Hochstamm, 4 x verpflanzt, StU 16-18 cm, aus extra weitem Stand. Mit durchgehenden geraden Leittrieb, mit Drahballierung, liefern.
Der AN hat den AG zeitnah über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort zu informieren.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
1,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.8 Hochstamm liefern, Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". 4 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
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Hochstamm liefern, Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". 4 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
Wichtiger Hinweis! In diesem Beet befinden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Auskofferung der Pflanzgrube muss mit äusserster Vorsicht erfolgen!
Baustelle: Schillerstraße 12 / 14, in Barenburg. Maßnahmen am Pflanzort:
Die überschüssige Erde, des Pflanzloches abfahren und Umweltgerecht entsorgen. Nach der Pflanzung des Baumes ggbfs. die Baumscheibe außerhalb des Giessringes mit Oberboden bis zur Unterkante Hoch- bzw. Tiefbord auffüllen und vollflächig Rasen anlegen.
Gehölzart: Carpinus betulus "Frans Fontaine". Hochstamm, 4 x verpflanzt, StU 16-18 cm, aus extra weitem Stand. Mit durchgehenden geraden Leittrieb, mit Drahtballierung, liefern.
Der AN hat den AG zeitnah über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort zu informieren.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
1,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.9 Hochstämme liefern, Gehölzart: Juglans regia, 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm: Hochstämme liefern, Gehölzart: Juglans regia, 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
Baustelle: Emder Wallanlagen, auf dem Gelben Mühlenzwinger. Maßnahmen am Pflanzort: Die überschüssige Erde, der Pflanzlöcher abfahren und Umweltgerecht entsorgen. Nach der Pflanzung der Bäume, ggbfs. die Baumscheiben außerhalb der Giessringe mit Oberboden auffüllen und vollflächig Rasen anlegen.
Gehölzarten: Juglans regia. Hochstämme, 3 x verpflanzt, StU 16-18 cm, aus extra weitem Stand. Mit durchgehenden geraden Leittrieb, mit Drahballierung, liefern.
Der AN hat den AG zeitnah über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort zu informieren.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
4,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.10 Hochstämme liefern, Gehölzart: Aesculus flava "Vestita". 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
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Hochstämme liefern, Gehölzart: Aesculus flava "Vestita". 3 x v. mit Db. StU 16-18 cm:
Baustelle: Emder Wallanlagen, auf dem Gelben Mühlenzwinger. Maßnahmen am Pflanzort: Die überschüssige Erde, der Pflanzlöcher abfahren und Umweltgerecht entsorgen. Nach der Pflanzung der Bäume, ggbfs. die Baumscheiben außerhalb der Giessringe mit Oberboden auffüllen und vollflächig Rasen anlegen.
Gehölzarten: Juglans regia und Aesculus flava "Vestita". Hochstämme, 3 x verpflanzt, StU 16-18 cm, aus extra weitem Stand. Mit durchgehenden geraden Leittrieb, mit Drahballierung, liefern.
Der AN hat den AG zeitnah über den Lieferzeitpunkt und den Anlieferungsort zu informieren.
Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
3,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.11 Wurzelstock roden, Stammdurchmesser 0,25 Meter bis 0,35 Meter: Wurzelstock roden, Stammdurchmesser 0,25 Meter bis 0,35 Meter:
Baustelle: Schmackweg 1 / Constantia.
Es ist vom AN sicher zu stellen, dass beim Entfernen des Wurzelstockes die evt. vorhandenen Einbauten und Ver- oder Entsorgungsleitungen keinen Schaden nehmen. Die Wurzelstöcke gehen in das Eigentum des AN über und sind zeitnah von der Baustelle zu entfernen und Umweltgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Wurzellöcher sind zeitnah mit dem im LV beschriebenen Substrat zu verfüllen. Der Stammdurchmesser wird ggbfs. vor der Rodung zusammen mit der Bauleitung / dem AG bodennah vermessen.
1,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.12 Wurzelstock roden, Stammdurchmesser 0,45 Meter bis 0,60 Meter: Wurzelstock roden, Stammdurchmesser 0,45 Meter bis 0,60 Meter:
Baustelle: Hukerweg 8 / Constantia.
Es ist vom AN sicher zu stellen, dass beim Entfernen des Wurzelstockes die evt. vorhandenen Einbauten und Ver- oder Entsorgungsleitungen keinen Schaden nehmen. Die Wurzelstöcke gehen in das Eigentum des AN über und sind zeitnah von der Baustelle zu entfernen und Umweltgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Wurzellöcher sind zeitnah mit dem im LV beschriebenen Substrat zu verfüllen. Der Stammdurchmesser wird ggbfs. vor der Rodung zusammen mit der Bauleitung / dem AG bodennah vermessen.
1,000 St EP _____________ GP _____________
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01.02.13 Wurzelstöcke roden, Stammdurchmesser 0,75 Meter bis 0,90 Meter: Wurzelstöcke roden, Stammdurchmesser 0,75 Meter bis 0,90 Meter:
Baustelle: Dortmunder Straße, in Höhe des Sportplatzes.
Es ist vom AN sicher zu stellen, dass beim Entfernen des Wurzelstockes die evt. vorhandenen Einbauten und Ver- oder Entsorgungsleitungen keinen Schaden nehmen. Die Wurzelstöcke gehen in das Eigentum des AN über und sind zeitnah von der Baustelle zu entfernen und Umweltgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Wurzellöcher sind zeitnah mit dem im LV beschriebenen Substrat zu verfüllen. Der Stammdurchmesser wird ggbfs. vor der Rodung zusammen mit der Bauleitung / dem AG bodennah vermessen.
3,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.14 Pflanzgrubengemisch herstellen, liefern und einbauen: Pflanzgrubengemisch herstellen, liefern und einbauen:
Der für das Pflanzsubstrat benötigte gesiebte Oberboden wird kostenneutral vom AG gestellt. Lediglich das Be- und Entladen, sowie der Transport ab Betriebsgelände- BEE- Emden geht zu Lasten des AN. Die Ladungs- und Transportkosten werden nicht gesondert vergütet und sind mit in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Pflanzgrubengemisch herstellen und lagenweise mit leichter Überhöhung von ca. 0,10 Meter über dem übrigen Erdniveau in die Baum- Pflanzgruben einbauen. Die Bodenverbesserungsstoffe (Lavaschlacke, Kalk und Dünger) zuvor sorgfältig in den Oberboden einmischen. Das Substrat lagenweise einbauen und leicht rückverdichten, um Sackungsverluste auszugleichen. Einbau des Substrates im erdfeuchten, nicht verklumpten und gut durchmischten Zustand.
Die Eigenschaften und der Einbau von Pflanzsubstraten orientiert sich an den Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2 der FLL und an der DIN 18915. Pflanzgrubengemisch bestehend aus 40 % Rot- Brauner Lavaschlacke mit der Körnung 8- 16mm / 8-32 mm, (Alternativkörnungen sind zulässig, sofern sie keine Nullanteile enthalten). Sowie 60 % sandiger Oberboden (Bodengruppe 4-7) ohne Pflanzenteile oder Umwelt schädigende Bestandteile nach DIN 18915, herstellen. Organische Substanz bei 2 % bis 6 %. pH- Wert zwischen 6 und 7,5. Salzgehalt nach der Düngerzugabe, höchstens bei 200 mg lösliche Salze / pro Liter Substrat. Die Lieferung der Bodenverbesserungsstoffe mit Ausnahme der Lava- Schlacke wird gesondert vergütet.
Falls die vorgeschriebenen Materialien nicht verfügbar sind, ist zwingend Rücksprache mit der Bauleitung / dem AG zu halten!
Die Lieferscheine sind der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
43,000 m³ EP _____________ GP _____________
01.02.15 Pflanzgruben ausheben und die Erde nach den Anweisungen in den Beschreibungen abfahren und Umweltgerecht entso
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Pflanzgruben ausheben und die Erde nach den Anweisungen in den Beschreibungen abfahren und Umweltgerecht entsorgen:
Pflanzgruben: Länge = 1,25 Meter x Breite = 1,25 Meter x Tiefe unter OK- Gelände = 1,30 Meter. Oder nach den örtlichen Gegebenheiten, aber immer mindestens mit einem Volumen von ca. 2,0 m3/ pro Grube. Für Vegetationszwecke ungeeigneter Boden und Unrat (Wurzeln, Steine, Betonreste, Abfälle, usw.), die bei der Herstellung der Gruben angefallen sind, in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle entfernen und entsorgen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten für die umweltgerechte Entsorgung, sind mit in den Angebotspreis einzurechnen.
Die Grubensohle und die Wände mind. 0,20 Meter tief auflockern, durch kreuzweises aufreißen. Verzahnung des aufgefüllten Substrates mit dem gewachsenen Boden herstellen. Die 20 Stück Pflanzgruben unbedingt bis auf den gewachsenen Boden ausheben, mindestens aber 1,30 Meter tief, unter OK- Gelände. Einschließlich Handarbeiten im Bereich von Wegen, Bordsteinen, Einbauten und Ent- und Versorgungsleitungen. Es dürfen sich keine Sand- oder Schotterschichten sowie Vlies im Untergrund befinden. Ausgehobene Baumgruben sind stets zu sichern und noch am selben Tag mit Pflanzsubstrat gemäß den nachfolgenden Positionen zu verfüllen.
39,000 m³ EP _____________ GP _____________
01.02.16 Hochstämme fachgerecht pflanzen:
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Hochstämme fachgerecht pflanzen:
Zum Teil handelt es sich um Lückenbepflanzungen zwischen den vorhandenen Bäumen. Es ist mit Ver- und Entsorgungsleitungen, Wurzelwerk, Unrat und Steinen im Boden zu rechnen. Standorte der Bäume, nach der Einweisung durch die Bauleitung / den AG, bzw. den beiligenden Luftbildern. Die Hochstämme mit leichter Überhöhung von ca. 0,10 Meter über dem übrigen Erdniveau mit Hilfe des vorbereiteten Pflanzsubstrates in die Pflanzgruben nach DIN 18916.5. pflanzen und Vertikal ausrichten. Drahtkörbe und Ballentücher sind in der Pflanzgrube zu öffnen, aber zu belassen und seitlich nur so weit vom Stamm zu entfernen, dass ein späteres Einwachsen in den Stamm verhindert wird.
Das Liefern der Gehölze wird gesondert vergütet.
Nach ZTV- Baumpflege, Ausgabe 2017, 3.2.1. / 0.2.2.1 Erziehungs- / Aufbauschnitte, bzw. Pflanzschnitte an Jungbäumen durchführen. Ca. 25% des Gesamtkronenvolumens sind zu entfernen.
Insbesondere Konkurrenztriebe zum Leittrieb, sind rigoros auf Astring an der Stammbasis zu entfernen. Der Leittrieb ist ggbfs. so einzukürzen, dass die verbleibende Länge dem Gesamthabitus entspricht. Stammnahes entfernen der unteren Äste an der Stammbasis, auf Astring, bis in eine Höhe von mindestens 2,0 Meter, über der Oberseite des Ballens. Schnittgut, Wurzeln, Unrat und Abfallstoffe die bei der Pflanzung anfallen, gehen in das Eigentum des AN über und sind von diesem Umweltgerecht zu entsorgen.Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind mit in den Angebotspreis einzurechnen.
Wichtige Hinweise! Nicht fachgerecht und exakt nach den Vorgaben im LV bzw. der Bauleitung / des AG beschnittene Bäume sind nicht abnahmefähig.
Nach der Pflanzung der Gehölze, keinen Giessring aus Erde anlegen, die Bewässerung der Bäume erfolgt ausschließlich über die eingebauten Bewässerungssysteme.
In diese Position ist das erstmalige Einschlämmen der Wurzelballen mit ca. 120 Liter Wasser pro Baum mit einzukalkulieren und auszuführen. (Dies gilt nicht als Wässerungsgang !)
Es darf zur Bewässerung ausschließlich Wasser aus dem öffentlichen Netz, oder einer zertifizierten Endnahmestelle benutzt werden.Das entnommene Wasser wird nicht gesondert vergütet,die Kosten hierfür sind mit in den Angebotspreis einzurechnen.
19,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.17 Baumverankerungen, 3- Pfahlböcke, Materialien liefern und herstellen:
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Baumverankerungen, 3- Pfahlböcke, Materialien liefern und herstellen:
Es dürfen ausschließlich nur Baumpfähle bzw. Halbrundriegel mit einer FSC- Zertifizierung verwendet werden. Diese ist auf Verlangen des AG / der Bauleitung nachzuweisen. Baumverankerungen als Pfahlböcke herstellen. Baumpfähle und Halbrundriegel ohne Imprägnierung verwenden. Pfähle vertikal bzw. mit leichter Dossierung nach innen, standfest einschlagen. Pfahlböcke mit jeweils drei Stück Pfählen und einer Horizontalverlattung ca. 3,0 cm unter der Oberkante der Pfähle herstellen. Pfahllänge = 3,00 Meter, Zopfdurchmesser 0,08 bis 0,10 Meter. Pfähle aus Nadelholz, rund gefräst, gespitzt und gefast. Pfahlzöpfe durch Querhölzer seitlich verbinden. Pfahlverbindungen = Halbrundhölzer geschält und gefräst. Ohne imprägniert, Länge = 2,50 Meter, Breite = 50 mm, an die Pfähle horizontal anschrauben. Schraubenlänge mindestens 0,70 mm. Eine Bindung je Pfahl. Bindung = Kokosstrick, mittelstark, (Beypore, 2 kg = 70 Meter), Bindung aus doppelter 8-ter- Schlaufe auf Abstand umwickelt, um Einschnürungen des Stammes zu verhindern. Alle Bindungen am Stamm untereinander versetzt anbringen. Bindungen an die Pfähle mit Krampen annageln, um ein abrutschen der Bindungen zu vermeiden.
Die Lieferscheine sind der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
19,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.18 Bewässerungsringmaterial aus Kunststoff, liefern und einbauen: Bewässerungsringmaterial aus Kunststoff, liefern und einbauen:
Giessrand aus Kunststoff, Material LDPE, Materialdicke 3,0 mm, Farbe- Dunkelgrün, Breite 30 cm, Rollenlänge 25 Meter. Passende Verbinder- Kupplung, Länge 30 cm. Material liefern mit der passenden Kupplung verbinden und einbauen. Einbautiefe in den Boden = 10 cm. Durchmesser des Giessringes = 100 cm. Entspricht einer Materiallänge von ca. 3,20 Meter, entspricht ca. 120 Liter Füllmenge. Die beiden Enden des Materials mit der Kupplung verbinden und den fertiggestellten Giessring, mit Hilfe von Edelstahlschrauben an der Außenseite der Baumpfähle an 3 Punkten am oberen Rand des Giessringes befestigen.
Die Lieferscheine sind der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
19,000 St EP _____________ GP _____________
01.02.19 Gesiebten Oberboden liefern und einbauen:
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Gesiebten Oberboden liefern und einbauen:
Der zur Auffüllung der Pflanz- und Rasenflächen benötigte Oberboden wird kostenlos vom AG gestellt. Lediglich das Be- und Entladen, der Einbau, sowie der Transport ab Betriebsgelände- BEE- Emden geht zu Lasten des AN. Denn Oberboden höhengerecht in einer mittleren Schichtstärke von ca.10 cm einbauen und bis 2,0 cm unter OK- Hoch / Tiefbord mit einem leichten Gefälle zu den Außenseiten hin einplanieren. Verdichtungen im Untergrund, sind zuvor wurzelschonend bis in ca. 0,30 Meter tiefe aufzulockern. Verzahnung herstellen zwischen dem Untergrund und dem aufgefüllten Boden. Die Flächen sind zuvor von jeglichen Bewuchs und Abfallen zu befreien. Die Abfallstoffe, sind umweltgerecht zu entsorgen. Die Kosten hierfür, sind mit in den Angebotspreis einzurechen. Im Bereich der vorhandenen Bäume und Einbauten, ist äußerst umsichtig zu arbeiten, um Beschädigungen zu vermeiden.
5,000 m³ EP _____________ GP _____________
01.02.20 Rasenansaat liefern und ausbringen: Rasenansaat liefern und ausbringen:
Wichtiger Hinweis! Die Rasenansaat ist nur in der Zeit zwischen dem 15.04. und dem 15.10. zulässig.
Rasenbau nach DIN 18917.
Die gesamte zukünftige Rasenfläche, min. 15,0 cm tief fräsen, bzw. auflockern. Im Traufenbereich der zu erhaltenden und der neu gepflanzten Bäume ist Wurzelschonend zu arbeiten. Auf dem zuvor höhengerecht eingebauten Oberboden, nach DIN 18915 ein Feinplanum erstellen, mit entsprechenden Gefälle zu den vorhandenen Flächen, Gräben, Wegebelägen, Anschlüssen und Einbauten, mit einer zulässigen Abweichung von + / - 30 mm Spalt unter einer 4 Meter- Latte. An Anschlüssen zu den Belagsflächen, 20 mm unter Belagsoberkante. Leichtes rückverdichten des eingebauten Oberbodens. Unrat, Abfälle, Wurzeln, Steine, Betonreste usw. über Durchmessern von 30 mm die bei der Herstellung des Planums angefallen sind, in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle abtransportieren und einer zugelassenen Entsorgungsstelle zuführen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in den Angebotspreis einzukalkulieren. Ansaat von hochwertigen Parkrasen / Gebrauchsrasen, Standard ohne Kräuter (oder gleichwertig), 30 g / m2, fachgerecht durchführen. Leichtes einarbeiten des Saatgutes, nicht tiefer als 10 mm. Anwalzen bzw. rückverdichten der angesäten Flächen. Fahrspuren bzw. Verdichtungen im Untergrund sind zu vermeiden.
Bei anhaltender Trockenheit, während und nach dem Auflaufen des Saatgutes ist die Rasenfläche 2 bis 3 x pro Woche, mit 20 Litern / m2 zu bewässern.
Es darf zur Bewässerung ausschließlich Wasser aus dem öffentlichen Netz, oder einer zertifizierten Endnahmestelle benutzt werden. Das entnommene Wasser wird nicht gesondert vergütet.
Die Liefermenge ist durch den Original-Lieferschein nachzuweisen. Der Lieferschein ist der Bauleitung / dem AG zeitnah nach der erbrachten Leistung zu übergeben.
60,000 m² EP _____________ GP _____________
01.02.21 Die Arbeitsstätten nach der Fertigstellung räumen und säubern:
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Die Arbeitsstätten nach der Fertigstellung räumen und säubern:
Die Arbeitsstätten, Zuwegungen und das direkte Umfeld, von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen, Absperrmaterialien, Reststoffen, Abfälle jeglicher Art und der Gleichen räumen und säubern. Die Abfallstoffe ordnungsgemäß und Umweltgerecht entsorgen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in den Angebotspreis einzurechnen. Benutzte Flächen, Grünanlagen, Plätze und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß wiederherrichten.
Wiederherstellungsarbeiten- allgemeine Hinweise: Nach der Pflanzung der Gehölze, ist der Urzustand der Arbeitsstätten wiederherzustellen. Jegliche Verdichtungen und Fahrspuren im Boden sind fachgerecht zu beseitigen und ggbfs. nach einer voran gegangenen Auflockerung des Bodens mit für Vegetationszwecke geeigneten Oberboden wieder aufzufüllen, zu planieren und nach den Anweisungen der Bauleitung / des AG anzusäen. Rasen- bzw. Grünflächen ggbfs. neu anlegen. Soweit nicht für bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) für das Räumen der Arbeitsstätten gesonderte Positionen im LV enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen, sämtlicher Abschnitte des LV.
Wichtiger Hinweis: Die Arbeitsstätten sind stets "Besenrein" zu hinterlassen, dies gilt während der gesamten Zeit der Pflanzungen und der anschließenden zweijährigen Pflege, nach jedem Pflegedurchgang.
1,000 psch EP _____________ GP _____________
Titel 01.02 Pflanzarbeiten: GP ____________
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Titel 01.03 Fertigstellung- und Entwicklungspflege:
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:
Die einjährige Fertigstellungspflege beginnt im Anschluss des Gewerkes und endet mit Beginn der einjährigen Entwicklungspflege. Die Pflegearbeiten sind jeweils innerhalb des laufenden Jahres nach den Angaben der Bauleitung / des AG auszuführen.
Pflanzflächen: Hochstämme- Fertigstellungspflege:
Neu erstellte Pflanzflächen gemäß DIN 18916 Ziffer 6 und 7 bis zur Endabnahme pflegen.
Pflegearbeiten als wiederkehrende Leistung wie folgt durchführen:
Im Zuge der Pflegearbeiten sind die Flächen bzw. Baumscheiben von Unkräutern / Sämlingen, Laub, Steinen ab 3,0 cm Durchmesser, Abfällen und Unrat jeglicher Art, Hundekot, Ästen, usw. zu reinigen.
Im Zuge des letzten Pflegeganges ist die Verankerung des Baumes zu unterhalten, d.h. am Stamm und an den Ästen sind die ggbfs. vorhandenen Einschnürungen zu beseitigen und die Holzkonstruktion ist ggbfs. wieder herzurichten. Die Gehölze bei Bedarf nach richten, neu anbinden und verankern. Evtl. vorhandenes Totholz ist aus der Krone zu entfernen, ebenso Stamm- und Wurzelaustriebe. Der Terminaltrieb ist stets konkurenzlos durch Seitentriebe, freizuschneiden. Stammaustriebe sind bis zum Kronenansatz zu entfernen. Die Entsorgung der Abfallstoffe jeglicher Art, wird nicht gesondert vergütet, die Kosten hierfür sind mit in den Angebotspreis einzurechnen.
Wichtiger Hinweis: Die Pflege- und Wässerungsgänge müssen arbeitstäglich am Morgen der Durchführung mit Benennung der örtlichen Pflege- und Wässerungsstellen per E-Mail der zuständigen Bauleitung / dem AG gemeldet werden. Jeder durchgeführte Arbeitsvorgang ist spätestens am folgenden Arbeitstag dem zuständigen Bauleiter / dem AG durch Tagesberichte zu belegen.
Kontakt- Bauleitung: Bau- und Entsorgungsbetrieb der Stadt Emden, Abteilung: Öffentlicher Raum Herr Carsten Habben Tel: 04921/ 875059 Email: chabben@emden.de
Andernfalls kann die Arbeitsleistung nicht anerkannt werden.
Witterungsbedingte Besonderheiten können zu einer Änderung der Anzahl der ausgeschriebenen Wässerungs- und Pflegegänge führen. Es werden in jedem Fall die tatsächlich ausgeführten Wässerungs- und Pflegegänge vergütet und der Einheitspreis entsprechend linear umgerechnet.
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Bereich 01.03.01 Einjährige- Fertigstellungspflege:
01.03.01.1 Hochstämme pflegen: Hochstämme pflegen:
Es ist ein Einheitspreis für 1 Pflegegang anzugeben.
Anzahl der Arbeitsgänge: 2 pro Jahr. Leistung: Pflege von 19 Einzelgehölzen je Pflegegang
Schnittführung auf Astring! Erziehungs- / Aufbauschnitte an Jungbäumen nach ZTV Baumpflege 2017, 0.2.2.1 / 3.2.1 sowie DIN 18916 Ziffer 6 und 7 durchführen. Sich reibende, kreuzende und nach innen wachsende Triebe, Stamm- und Wurzelaustriebe sowie abgestorbenes Holz aus der Krone entfernen. Aufasten- bzw. freischneiden der Stämme, unterhalb des Kronenansatzes. Konkurrenztriebe zum Terminaltrieb, insbesondere Zwiesel sind vollständig an der Stammbasis aus der Krone zu entfernen.
Die Baumscheiben im Bereich der Wurzelballen, innerhalb und außerhalb des Giessringes, im Bereich der Kronentraufe, von Wildwuchs, Steinen, Unrat und Abfällen jeglicher Art, Ästen und Laub befreien und die Abfallstoffe umweltgerecht entsorgen.
Kontrolle der Baumverankerungen, bzw. der Pfähle, der Halbrundriegel und der Kokosstricke, ggbfs. sind diese zu erneuern. Bei Stammstrangulationen durch die Bindungen, sind diese zu entfernen und ebenfalls zu erneuern. Kontrolle der Kunststoff- Giessringe, diese sind ggbfs. zu richten, zu reparieren oder zu erneuern. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit in den Angebotspreis einzurechnen. Abfälle und Unrat jeglicher Art, sowie Schnitt- und Räumungsgut wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Wichtiger Hinweis: Die Pflegegänge müssen arbeitstäglich am Morgen der Durchführung mit Benennung der örtlichen Pflegestellen per E-Mail dem zuständigen Bauleiter / dem AG gemeldet werden. Jeder durchgeführte Arbeitsvorgang ist spätestens am folgenden Arbeitstag dem zuständigen Bauleiter / dem AG durch Tagesberichte zu belegen.
Andernfalls kann die Arbeitsleistung nicht anerkannt werden.
2,000 St EP _____________ GP _____________
01.03.01.2 Hochstämme wässern:
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Hochstämme wässern:
Mindestwassermenge je Arbeitsgang: Hochstämme 16-18 cm, 120 Liter / pro Baum.
Anzahl der Wässerungs- / Arbeitsgänge: 14 pro Jahr. Leistung: Wässerung von 19 Einzelgehölzen je Wässerungsgang
Es ist ein Einheitspreis für 1 Wässerungsgang anzugeben.
Das Bewässern der Bäume, hat ausnahmslos über die eingebauten Bewässerungssysteme / Giessringe oberhalb der Kokos- Abdeckscheiben zu erfolgen. Wasser liefert der AN. Es darf zur Bewässerung ausschließlich Wasser aus dem öffentlichen Netz, oder einer zertifizierten Endnahmestelle benutzt werden. Das entnommene Wasser wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind mit in den Angebotspreis einzurechnen. Die Wässerungsgänge können je nach den örtlichen Witterungsbedingungen durch die Bauleitung / den AG reduziert oder erweitert werden.
Wichtiger Hinweis: Die Wässerungsgänge müssen arbeitstäglich am Morgen der Durchführung mit Benennung der örtlichen Wässerungsstellen der Bauleitung / dem AG per E-Mail gemeldet werden. Jeder durchgeführte Arbeitsvorgang ist spätestens am folgenden Arbeitstag dem zuständigen Bauleiter / dem AG durch Tagesberichte zu belegen.
14,000 St EP _____________ GP _____________
Bereich 01.03.01 Einjährige- Fertigstellungspflege: GP ____________
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Bereich 01.03.02 Entwicklungspflege:
Einjährige- Entwicklungspflege: Einjährige- Entwicklungspflege:
Die einjährige Entwicklungspflege beginnt im Anschluss an die Fertigstellungspflege. Sie ist bis zum Ende der darauffolgenden Vegetationsperiode durchzuführen. Im Anschluss daran, findet eine gemeinsame Endabnahme durch den AN und die Bauleitung / den AG statt.
Kontakt: Bau- und Entsorgungsbetrieb der Stadt Emden, Abteilung: Öffentlicher Raum. Bauleitung: Herr Carsten Habben Tel: 04921/ 875059 Email: chabben@emden.de
01.03.02.1 Hochstämme pflegen: Hochstämme pflegen:
Es ist ein Einheitspreis für 1 Pflegegang anzugeben.
Anzahl der Arbeitsgänge: 2 pro Jahr. Leistung: Pflege von 19 Einzelgehölzen je Pflegegang
Schnittführung auf Astring! Erziehungs- / Aufbauschnitte an Jungbäumen nach ZTV Baumpflege 2017, 0.2.2.1 / 3.2.1 sowie DIN 18916 Ziffer 6 und 7 durchführen. Sich reibende, kreuzende und nach innen wachsende Triebe, Stamm- und Wurzelaustriebe sowie abgestorbenes Holz aus der Krone entfernen. Aufasten- bzw. freischneiden der Stämme, unterhalb des Kronenansatzes. Konkurrenztriebe zum Terminaltrieb, insbesondere Zwiesel sind vollständig an der Stammbasis aus der Krone zu entfernen.
Die Baumscheiben im Bereich der Wurzelballen, innerhalb und außerhalb des Giessringes, im Bereich der Kronentraufe, von Wildwuchs, Steinen, Unrat und Abfällen jeglicher Art, Ästen und Laub befreien und die Abfallstoffe umweltgerecht entsorgen.
Kontrolle der Baumverankerungen, bzw. der Pfähle, der Halbrundriegel und der Kokosstricke, ggbfs. sind diese zu erneuern. Bei Stammstrangulationen durch die Bindungen, sind diese zu entfernen und ebenfalls zu erneuern. Kontrolle der Kunststoff- Giessringe, diese sind ggbfs. zu richten, zu reparieren oder zu erneuern. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit in den Angebotspreis einzurechnen. Abfälle und Unrat jeglicher Art, sowie Schnitt- und Räumungsgut wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Wichtiger Hinweis: Die Pflegegänge müssen arbeitstäglich am Morgen der Durchführung mit Benennung der örtlichen Pflegestellen per E-Mail dem zuständigen Bauleiter / dem AG gemeldet werden. Jeder durchgeführte Arbeitsvorgang ist spätestens am folgenden Arbeitstag dem zuständigen Bauleiter / dem AG durch Tagesberichte zu belegen.
Andernfalls kann die Arbeitsleistung nicht anerkannt werden.
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2,000 St EP _____________ GP _____________
01.03.02.2 Hochstämme wässern: Hochstämme wässern:
Mindestwassermenge je Arbeitsgang: Hochstämme 16-18 cm, 120 Liter / pro Baum.
Anzahl der Wässerungs- / Arbeitsgänge: 14 pro Jahr. Leistung: Wässerung von 19 Einzelgehölzen je Wässerungsgang
Es ist ein Einheitspreis für 1 Wässerungsgang anzugeben.
Das Bewässern der Bäume, hat ausnahmslos über die eingebauten Bewässerungssysteme / Giessringe oberhalb der Kokos- Abdeckscheiben zu erfolgen. Wasser liefert der AN. Es darf zur Bewässerung ausschließlich Wasser aus dem öffentlichen Netz, oder einer zertifizierten Endnahmestelle benutzt werden. Das entnommene Wasser wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind mit in den Angebotspreis einzurechnen. Die Wässerungsgänge können je nach den örtlichen Witterungsbedingungen durch die Bauleitung / den AG reduziert oder erweitert werden.
Wichtiger Hinweis: Die Wässerungsgänge müssen arbeitstäglich am Morgen der Durchführung mit Benennung der örtlichen Wässerungsstellen der Bauleitung / dem AG per E-Mail gemeldet werden. Jeder durchgeführte Arbeitsvorgang ist spätestens am folgenden Arbeitstag dem zuständigen Bauleiter / dem AG durch Tagesberichte zu belegen.
14,000 St EP _____________ GP _____________
Bereich 01.03.02 Entwicklungspflege: GP ____________
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Titel 01.03 Fertigstellung- und Entwicklungspflege: GP ____________
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Titel 01.04 Baustellenvorbereitungen:
01.04.1 Baustelleneinrichtungen: Baustelleneinrichtungen:
Geräte, Werkzeuge, Absperrmaterialien und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen einschließlich derdafür notwendigen Arbeiten. Die ggbfs. erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und der Gleichen, soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und der Gleichen für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Zufahrtswege zur Baustelle sowie Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen, sofern die von der Bauleitung / dem AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Die Kosten für das Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen, Beschilderung und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und der Gleichen. werden mit dieser Pauschale vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen) für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im LV enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des LV.
1,000 psch EP _____________ GP _____________
01.04.2 Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz:
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Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz:
Mit Übergabe des Angebotes erklärt der Bieter / AN, dass er die UVV-Vorschriften der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsichtsämter einhält und für die Dauer der Maßnahmen die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, Warnschutzbekleidungen und Sicherheitsgeräte bereitstellt und vorhält. Darüber hinaus sind bei der Auftragsvergabe aktuelle Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Sachkunde der ausführenden Mitarbeiter auf Verlangen des AG vorzulegen.
Sicherung der Arbeiten:
(Dies gilt für die gesamten Maßnahmen, an allen Einsatzorten!)
Alle vom AN eingesetzten Maschinen und Geräte müssen den technischen Vorschriften der Hersteller entsprechen. Die Handhabung der Maschinen und Geräte sind dahingehend zu optimieren, dass Personen- und Sachschäden vermieden werden. Der AG haftet nicht für Schäden, die der AN verursacht. Die Baustelle ist ständig gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abzusperren, bzw. abzusichern. "Flatterband" wird als Absperrmaterial nicht akzeptiert. Sämtliche Mitarbeiter müssen während der Baumaßnahmen Warn- Schutzkleidung gemäß DIN EN ISO 20471 tragen. Dies gilt während der gesamten Zeit der durchzuführenden Arbeiten. Die Verkehrssicherung ist gemäß den oben genannten Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßenauszuführen. Die Sicherungen erfolgen gemäß den Angaben des Fachdienstes Verkehrslenkung und - regelung der Stadt Emden mit entsprechenden Baken bzw. Pylonen und Verkehrsschildern. Entsprechende Baken, Pylonen und Verkehrsschilder sind während der gesamten Zeit der Arbeiten vorzuhalten, aufzustellen und nach der Fertigstellung der Arbeiten abzubauen. Während der gesamten Bauzeit, insbesondere während der Schlechtwetterperiode, hat der AN dafür zu sorgen, dass die Baustellenarbeitsplätze einschließlich der dazugehörigen Verkehrs- und Lagerflächen und Zufahrten in einem einwandfreien Zustand gehalten werden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BiSchV vom 31.08.2015 zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist einzuhalten. Privatgrundstücke dürfen ohne vorherige Einwilligung des Eigentümers nicht als Verkehrs,- Park,- oder Lagerflächen genutzt werden. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen werden pauschal berechnet.
1,000 psch EP _____________ GP _____________
01.04.3 Verkehrsbehördliche Anordnungen:
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Verkehrsbehördliche Anordnungen:
Für die Arbeiten im Öffentlichen Verkehrsraum, im Bereich von Straßenbegleitgrün bzw. entlang von Straßen und Wegen sind entsprechende Anträge vor der Ausführung der Arbeiten beim Fachdienst Verkehrslenkung und -Regelung der Stadt Emden ca. 1 Woche im Voraus zu stellen. Die Aufwendungen hierfür werden mit einer Pauschale vergütet. Wenn Nachbesserungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht wegen örtlicher Ereignisse oder verkehrsbedingter Vorgaben notwendig werden, so sind diese Aufwendungen mit der Pauschale abgegolten. Durch die nicht beachtete Verkehrssicherungspflicht entstandene Schäden jeglicher Art gehen zu Lasten des AN.
Kontakte: Fachdienst Verkehrslenkung und -Regelung der Stadt Emden / Öffentliche Sicherheit.
Herr Keno Bartels Stadt Emden, Tel: 04921/ 87-1399 Email: kbartels@emden.de
oder
Herr Florian Foortmann Stadt Emden Tel: 04921/ 871565 Email: florian.foortmann@emden.de
1,000 psch EP _____________ GP _____________
Titel 01.04 Baustellenvorbereitungen: GP ____________
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Zusammenfassung
Titel 01.01 Arbeitsstättenvorbereitung: GP _____________ Titel 01.02 Pflanzarbeiten: GP _____________ Titel 01.03 Fertigstellung- und Entwicklungspflege: GP _____________ Bereich 01.03.01 Einjährige- Fertigstellungspflege: GP _____________ Bereich 01.03.02 Entwicklungspflege: GP _____________ Titel 01.04 Baustellenvorbereitungen: GP _____________
LV 01 Pflanzarbeiten von Jungbäumen: GP __________