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Vergabestelle Ort: Plauen Landesamt für Straßenbau und Verk e hr Datum: 01.10.2026 Vergabeteam Niederlassung Plauen Tel:. 03741 1480-0 Weststraße 73 Fax: 03741 1480-110 08523 Plauen E-Mail: vergabe.plauen@lasuv.sachsen.de Az.-Nr.: 13-0451/4080/7
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 15.10.2026 Uhrzeit: 09:30 Uhr
Eröffnungstermin: Datum: Uhrzeit:
Ort: ,
Raum:
Öffnungstermin
Bindefrist endet am: 14.11.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
| M00007016 | Nachpflanzg v. Straßenbäumen an SStr im LK Zwickau |
|---|---|
| 08-B022-26 | S 282A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz 2.BA 2026-2029 |
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: HVA B-StB Teilnahmebedingungen
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote
HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen
HVA B-StB Information Datenschutz
B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Leistungsbeschreibung
HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: HVA B-StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung des Freistaates Sachsen endvertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu vergeben.
2 Kommunikation: Die Kommunikation erfolgt:
elektronisch über die Vergabeplattform
auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend):
Name: Fax: E-Mail: Straße: PLZ/Ort:
Fragen und Hinweise der Bieter sind bis spätestens 09.10.2026 zulässig.
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: • Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzulegen“)“
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Muster HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzulegen: • Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“)“
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
nicht nachgefordert
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: • Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen
vorzulegen“)“
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 2
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4 Losweise Vergabe: Nein
Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen, Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Neben- angebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
• Anzahl der Kalendertage der Verkürzung, • Kosten für die Verkürzung gesondert für: • Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition, • ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc. • Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung, • Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen, • Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität, • Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 3
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Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorga- ben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Muster HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein.
7 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso
wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für
Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu
führen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf, Poststelle
Stelle: Straße: PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für“
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
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9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Abteilung 6 Mobilität Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Straße: Archivstraße 1 PLZ/Ort: 01097 Dresden
10 Zusätzlich ist für dieses Vergabeverfahren das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergG) anzuwenden. Gemäß § 6 SächsVergabeG gilt damit abweichend von den Teilnahmebedingungen Pkt. 6: Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen vorzulegen. Die Prüfung und Ermittlung des Nachunternehmeranteils erfolgt auf Basis der im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen benannten Positionen und den zugehörigen Einheitspreisen.
Mit freundlichen Grüßen
für Referatsleiter 12
Nadine Stöhr Abteilungsleiterin Servicebereich
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig.
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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
A Einheitliche Fassung (August 2019)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A, „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" Abschnitt 1 (VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- kung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgege- bene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen bei schriftlicher Angebotsabgabe dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf ver- schiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungsposi- tionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbe- schreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leis- tung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.B. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pau- schalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
101 HVA B-StB Vordruck Teilnahmebedingungen National 03-23 Seite 1
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5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen be- nennen.
7 Eignung
7.1 Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifika- tion von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklä- rung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Ei- generklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bei- zufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2019) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheits- preise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.
Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pau- schale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zu- schlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein- trächtigen.
101 HVA B-StB Vordruck Teilnahmebedingungen National 03-23 Seite 2
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Bezeichnung der Bauleistung:
| M00007016 | Nachpflanzg v. Straßenbäumen an SStr im LK Zwickau |
|---|---|
| 08-B022-26 | S 282A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz 2.BA 2026-2029 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Vorzulegende Unterlagen
Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert) HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag- /Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) HVA B-StB Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 (Stoffpreise werden nicht nachgefordert)
Unternehmensbezogene Unterlagen HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
Leistungsbezogene Unterlagen
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen Produktangaben in folgenden Positionen:
POS 01.00.0001 bis 01.00.0005 Gehölzlieferung entsprechend Vorkommensgebiet 3 (VKG 3), der Nachweis erfolgt erst nach Auftragserteilung über Lieferschein
Sonstige Unterlagen (z.B. Erfüllung von Mindestanforderungen, insbesondere durch Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise))
Abschnitt 2: Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“ Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“
109 HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen 03-23 Seite 1
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Abschnitt 3: Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
- HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nur bei EU-Verfahren)
- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweise verlangt.
Leistungsbezogene Unterlagen
Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle ge- forderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland. Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden)
Sonstige Unterlagen
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"
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Information Datenschutz
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortliche Stelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Telefon: +49 351 8139 0
E-Mail-Adresse: poststelle@lasuv.sachsen.de
Internet-Adresse: www.lasuv.sachsen.de
Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:
Telefon: +49 351 8139 1540
E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragte@lasuv.sachsen.de
- Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).
- Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des SächsDSG wie folgt:
a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung für Behörden und andere staatliche Organisationen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den konkreten Produkten (z.B. Bedarfserhebung,
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Abfragen und Analysen unter Behördenkunden künftig auch u. U. mittels des Bedarfserhebungstools; Durchführung von Vergabeverfahren zur Durchführung von vorvertraglichen und vertraglichen Maßnahmen, und der Abwicklung von Rahmenvereinbarungen im Rahmen des E-Procurements). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen entnehmen.
b) Wahrung berechtigter Interessen
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, insbesondere zur:
- Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache,
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
- Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, für Zutrittskontrollen,
- Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.
c) Aufgrund Ihrer Einwilligung
Die Zusendung unseres Newsletters über Neuerungen bei der e-Vergabe oder Informationen über zukünftige Vergaben in von Ihnen ausgesuchten Produktbereichen beruht auf Ihrer Einwilligung.
d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben
Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.
- Wer bekommt Ihre Daten?
Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse durch ihre Beteiligung darlegen können. So bekommen insbesondere bei Beschaffungen nur Personen bei dem Bedarfsträger und der Vergabestelle Angebote zur Kenntnis. Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, Vorgesetzte, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüfstellen, Vergabekammern, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
- Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.
- Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die
108 HVA B-StB Vorlage Information Datenschutz 04-25 Seite 2
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Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms. Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung. Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
- Welche Datenschutzrechte haben Sie?
a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
b) Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
c) Recht auf Löschung
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.
e) Recht auf Widerspruch
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
f) Recht auf Unterrichtung
Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.
g) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
h) Recht auf Widerruf
Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der
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Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.
i) Recht auf Beschwerde
Es besteht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
- Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.
- Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir elektronische Unterstützung, aber grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie - sofern es gesetzlich vorgegeben ist - hierüber gesondert informieren.
- Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in Fällen von Teilnahmewettbewerben bei der Vergabe von Dienstleistungen von Beraterteams, Dozenten und Coaching ein. Wenn der Zweck der Verarbeitung der Daten durch uns geändert werden soll, werden Sie vorher darüber informiert.
108 HVA B-StB Vorlage Information Datenschutz 04-25 Seite 4
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Bezeichnung der Bauleistung:
| M00007016 | Nachpflanzg v. Straßenbäumen an SStr im LK Zwickau |
|---|---|
| 08-B022-26 | S 282A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz 2.BA 2026-2029 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Leistungsbeschreibung
(bleibt beim Bieter)
Inhalt
Seite/Blatt
Baubeschreibung 24+3
Leistungsverzeichnis
Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche 1
Langtext-Verzeichnis als X83
Langtext-/Preis-Verzeichnis 20
Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel
Anlagen für Bietereintragungen
Bieterangaben-Verzeichnis
Sonstige Anlagen
Anlagenverzeichnis 1
Anlagen 2
| Abrechnungseinheiten | ||
|---|---|---|
| m M Meter km KM Kilometer m2 M2 Quadratmeter km2 KM2 Quadratkilometer ha HA Hektar l L Liter m3 M3 Kubikmeter kg KG Kilogramm t T Tonne | h H Stunde d D Tag Mt MT Monat kwh KWH Kilowattstunde St ST Stück Psch PSCH Pauschal md MD Meter x Tage mWo MWO Meter x Wochen mMt MMT Meter x Monate | m2d M2D Quadratmeter x Tage m2Wo M2WO Quadratmeter x Wochen m2Mt M2MT Quadratmeter x Monate Std STD Stück x Tage StWo STWO Stück x Wochen StMt STMT Stück x Monate |
| Besondere Kennzeichen | G Grundposition W Wahlposition |
144 HVA B-StB Vorlage Titelblatt Leistungsbeschreibung 03-23 Seite 1
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Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Freistaat
Niederlassung Plauen
SACHSEN
S 282A Pflanzung Gehölzstreifen
Windschutz 2. BA 2026-2028
von NK 5340107 nach NK 5340111 Station 0.850 bis 1.280
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Baubeschreibung
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Baubeschreibung der Landschaftsbauleistungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Beschreibung der Leistungen ................................................... 4 1.1 Auszuführende Leistungen ......................................................................................... 4 1.1.1 Zweck und Nutzung ........................................................................................... 4 1.1.2 Art und Umfang ................................................................................................. 4 1.1.3 Vorbereitungsarbeiten ....................................................................................... 5 1.1.4 Oberbodenarbeiten ........................................................................................... 5 1.1.5 Pflanzenlieferung / Einschlag ............................................................................ 6 1.1.6 Pflanzarbeiten ................................................................................................... 6 1.1.7 Pflanzenschutz .................................................................................................. 7 1.1.8 Sicherungsbauweisen ....................................................................................... 8 1.1.9 Pflegearbeiten ................................................................................................... 8 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ........................................................................................... 10 1.3 Ausgeführte Leistungen ............................................................................................ 10 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ............................................................................ 10 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote .............................................................. 10
Angaben zur Baustelle ................................................................................. 10 2.1 Lage der Baustelle ................................................................................................... 10 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ..................................................................... 10 2.3 Zugänge, Zufahrten .................................................................................................. 10 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ..................................... 11 2.5 Lager-, Einschlag- und Arbeitsplätze ........................................................................ 11 2.6 Gewässer ................................................................................................................. 12 2.7 Baugrundverhältnisse ............................................................................................... 12 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstelle ................................................................. 12 2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte .................................................................................. 12 2.10 Anlagen im Baubereich ............................................................................................ 14 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich .......................................................................... 16
Angaben zur Ausführung ............................................................................. 16 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ....................................................................... 16 3.2 Bauablauf ................................................................................................................. 17 3.3 Wasserhaltung ......................................................................................................... 18
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3.4 Baubehelfe ............................................................................................................... 18 3.5 Stoffe, Bauteile ......................................................................................................... 18 3.6 Abfälle ...................................................................................................................... 19 3.7 Winterbau ................................................................................................................. 19 3.8 Beweissicherung ...................................................................................................... 19 3.9 Sicherungsmaßnahmen ........................................................................................... 20 3.10 Belastungsannahmen (Bauwerke) ............................................................................ 20 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren .............................................................. 21 3.12 Prüfungen und Nachweise........................................................................................ 22 3.13 Zusammenfassende Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE- Plan) 22
Ausführungsunterlagen ............................................................................... 23 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .......................... 23 4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen .. 23
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen .......................................... 24
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Vorbemerkung: Dem Auftragnehmer (AN) wird auferlegt, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auftretende Unklarheiten oder Widersprüche zwischen Baubeschreibung, Leistungs- verzeichnis (LV) und den Planunterlagen unverzüglich mit dem Auftraggeber (AG) zu klären. Über die Lage, den Zustand der Maßnahmenflächen und Zufahrtswege sowie über alle sonstigen Begebenheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes zu unterrichten.
Nachforderungen infolge Unkenntnis des Umfangs, der Art der auszuführenden Leistungen oder der Örtlichkeit werden nicht anerkannt.
Allgemeine Beschreibung der Leistungen
1.1 Auszuführende Leistungen
1.1.1 Zweck und Nutzung
Im Rahmen des Schutzes vor Schneeverwehungen und des Artenschutzes sollen an der bestehenden Trasse der S 282A zwischen den Ortschaften Ebersbrunn (Gemeinde Lichtentanne) und Voigtsgrün (Gemeinde Hirschfeld) zwischen den Straßenbäumen jeweils strauchartige Gehölze gepflanzt werden. Im 1. Bauabschnitt wurden bereits Sträucher zwischen Wald aus Fahrtrichtung Schönfels kommend bis zur Ortschaft Ebersbrunn gepflanzt. Eine Erweiterung dieser Struktur soll nun in Richtung Voigtsgrün erfolgen.
Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Ort über die konkreten Bedingungen der Leistungserbringung zu informieren und seine Kostenkalkulation darauf abzustellen.
1.1.2 Art und Umfang
Die Umsetzung der Pflanzung beinhaltet im Speziellen unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben und DIN-Normen nach aktuell anerkanntem Stand der Technik:
Flächenvorbereitung 579 m² Vegetationsfläche (Wiese) bei Bedarf vor Pflanzung mähen
Pflanzung von insgesamt 468 Gehölzen: Pflanzflächen abstecken 468 Stück Gehölze liefern und pflanzen, Bodenaustausch der Pflanzgrube, Bodenverbesserungsstoff ausbringen, düngen, einschlämmen, Pflanzschnitt durchführen, Begrenzungspfähle setzen, Pflanzscheibe mulchen. Arten der Gehölze: 81 Stück Cornus sanguinea; v. Str 3 Tr. 70-90 VKG 3 o 50 Stück Prunus spinosa; v. Str 3 Tr. 60-100 VKG 3 o 85 Stück Lonicera nigra; l. Str 2 Tr. 70-90 VKG 3 o 85 Stück Lonicera xylosteum; l. Str 3 Tr. 70-90 VKG 3 o 85 Viburnum opulus; l. Str 2 Tr. 70-90 VKG 3 o 82 Cornus mas; v. Str 3 Tr. 60-100 o Setzen von Begrenzungspfähle 72 Begrenzungspfähle nach Unterlagen des AG setzen.
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
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Pflegearbeiten: Pflege der Gehölze und Mahd des Umfeldes der Gehölzpflanzungen über insgesamt 3 Jahre (1 Jahr Fertigstellungspflege und 2 Jahre Entwicklungspflege) einschließlich aller Nebenleistungen.
Die detaillierten Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Alle durchzuführenden Maßnahmen sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und in den Plänen eingezeichneten Flächen umzusetzen.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet alle Leistungen des Landschaftsbaus im Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Maßnahme. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, soweit in den Positionen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Für alle mit den auszuführenden Leistungen im Zusammenhang stehenden Tatbestände liegt die Beweissicherungspflicht beim AN.
Der AN hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an Wegen und Straßenflächen infolge seiner Bautätigkeit zu vermeiden. Gegebenenfalls entstehende Schäden sind durch den AN in geeigneter Weise auf seine Kosten zu beseitigen und der Ausgangszustand ist wiederherzustellen.
Für die Beseitigung von Schäden an Vegetationsflächen infolge seiner Bautätigkeit ist der AN selbst zuständig. Der AN hat seine Leistungserstellung so zu organisieren, dass Verunreinigungen von Straßen und Wegen nicht entstehen. Gegebenenfalls doch während der Bauphase entstehende Verunreinigungen sind unverzüglich durch den AN auf seine Kosten mittels geeigneter Technologie zu beseitigen.
1.1.3 Vorbereitungsarbeiten
Flächenvorbereitung:
Die künftigen Pflanzflächen sind vor den Pflanzarbeiten zu mähen. Das Mähgut ist zu beräumen und nach Wahl des AN zu entsorgen.
Die Festlegung der vorab zu mähenden Flächen erfolgt zusammen mit dem AG nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwuchs und ist den Planungsunterlagen zu entnehmen. Für die gemähten Flächen ist zur Abrechnung ein detailliertes Aufmaß vorzulegen.
Absteckung:
Die Absteckung der Pflanzflächen erfolgt durch den AN anhand der Lagepläne. Sämtliche Absteckungen sind vor Beginn der Pflanzarbeiten durch den AG abnehmen zu lassen.
Die Mindestabstände zu Nutzungsgrenzen (SächsNRG) sowie zu Versorgungsleitungen (entsprechend Forderungen der Versorgungsträger) sind einzuhalten. Abstimmungen zur Lage der Leitungen sind mit den Versorgungsträgern durch den AN vorzunehmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.1.4 Oberbodenarbeiten
Für Erdarbeiten gilt die DIN 18 300 und für Oberbodenarbeiten sind insbesondere die Rege- lungen der DIN 18 915 zu beachten.
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1.1.5 Pflanzenlieferung / Einschlag
Der AN hat sofort nach Auftragserteilung die Schachtscheine einzuholen und nach deren Abgleich mit der Planung die termingerechte Anlieferung der Pflanzen zu veranlassen. Der AG ist mindestens 3 Werktage vor der Pflanzenlieferung zu informieren.
Für Pflanzenlieferung, Pflanzenqualität, Pflanzung und Einschlag gelten die DIN 18916 und die FFL-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen sowie die Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB). Die zu verwendenden Gehölze sind aus Baumschulen zu beziehen, deren Boden- und Klimaverhältnisse mit den Pflanzenstandorten übereinstimmen. Nicht entsprechende Ware, aber auch unzureichende Qualitäten und beschädigte Ware werden zurückgewiesen. Die Pflanzware muss der Güteklasse A entsprechen.
Die zu liefernden Gehölze müssen, wenn ausgeschrieben, dem Vorkommensgebiet 03 „Südostdeutsches Hügel- und Bergland“ entstammen.
Die Pflanzen werden vor der Pflanzung vom AG auf ausschreibungsgerechte Qualität begutachtet und erst bei Erfüllung derselben zur Pflanzung freigegeben (Pflanzenabnahme). Die Herkunftszertifikate und die Lieferscheine zu den Bäumen sind bei der Pflanzenlieferung im Original vorzulegen. Ohne Vorlage erfolgt keine Abnahme.
Es obliegt dem AN, die ausgeschriebenen Gehölze zum Realisierungszeitpunkt auch tatsächlich in den angegebenen Arten sowie den geforderten Qualitäten zur Verfügung zu stellen. Sollten die ausgeschriebenen Gehölze in den angegebenen Qualitäten nicht verfügbar sein, so werden als Ersatzlieferungen nur höhere Qualitäten akzeptiert, keine geringeren.
Die Lieferbaumschule bzw. -baumschulen sind vorher bekanntzugeben. Die Vergütung der gelieferten Gehölze erfolgt erst nach durchgeführter Pflanzung der Gehölze am entsprechend der Planung vorgesehenen Standort. Um eine zu lange Verweildauer der Gehölze im Einschlag zu vermeiden, ist die Anlieferung der Gehölze entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt in Teillieferungen vorzusehen. Dies ist im Vorfeld mit der bzw. den liefernden Baumschulen zu vereinbaren. Höhere Aufwendungen sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Einschlagflächen können auf der Maßnahmenfläche nicht zur Verfügung gestellt werden.
1.1.6 Pflanzarbeiten
Die Pflanzarbeiten erfolgen entsprechend DIN 18 916. Sämtliche Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreiem Wetter durchgeführt werden. Im Einzelfall ist die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Es ist die Pflicht des AN, den AG unverzüglich zu informieren, wenn die Arbeiten witterungsbedingt (z. B. durch Trockenheit, Frost, Niederschläge) oder bodenbedingt (z. B. Boden nicht oder nur schwer bearbeitbar bzw. ungeeignet für Pflanzung) nicht fortgesetzt werden können.
Jede ausgeschriebene Strauchart ist in jeder Baumlücke zu verwenden. Die Art Prunus spinosa ist nur zum Feld hin zu pflanzen. Eine Abnahme der Pflanzware ist vor der Pflanzung durch den AG abzunehmen, sonst erfolgt keine Vergütung.
Sichtbar mangelhafte Ware (z. B. mit Trocken-, Rinden-, Bruchschäden, Krankheiten) darf nicht verwendet werden.
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich über Versorgungsleitungen im Baubereich zu informieren und die Sicherheitsanforderungen der Versorgungsunternehmen einzuhalten.
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Die Pflanzung der Gehölze erfolgt in die Grasnarbe. Die Größe der herzustellenden Pflanzgruben (L x B x T) beträgt 30 cm x 30 cm x 30 cm.
Das Ausheben der Pflanzlöcher darf, um Erosionen und Austrocknung zu vermeiden, nur unmittelbar vor der Pflanzung erfolgen. Die Sohlen der Pflanzgruben sind vor der Pflanzung bis in eine Tiefe von 20 cm zu lockern. Die Pflanzen sind genau so tief zu pflanzen, wie sie in der Baumschule gestanden haben.
Der gesamte Bodenaushub der Pflanzgruben ist nach Wahl des AN zu entsorgen und durch den Einbau von Oberboden zu ersetzen.
Im Zuge der Pflanzung der Gehölze werden pro Pflanzgrube 2,5 l Fertigkompost und 20 g organischem Dünger mit dem als Austausch einzubauenden Oberboden vermischt. Der gütegesicherte Fertigkompost muss pflanzenverträglich und hygienisch unbedenklich sein und einen pH-Wert von 6,5 bis 8,5 sowie ein C/N-Verhältnis von max. 25:1 aufweisen. Die organische Substanz muss min. 15 v.H. in Trockenmasse und die Fremdstoffe > 2 mm max. 0,5 v.H. in Trockenmasse sein. Er darf einen Wassergehalt von max. 45 v.H. nicht übersteigen.
Überschüssiger Boden ist von der Baustelle zu räumen und der Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen.
Alle Gehölze sind mit einer gut gelockerten ebenen Pflanzscheibe in der Größe des Pflanz- loches zu versehen.
In den angebotenen Einheitspreisen für die Pflanzarbeiten sind weiterhin enthalten: das Entfernen aller Etiketten, Schnüre und Bänder von Pflanzen, ein fachgerechter Pflanzschnitt unter Berücksichtigung der Art, Größe und Standort sowie das Einschlämmen (je mind. 20 l).
Nach der Pflanzung sind die Pflanzscheiben gleichmäßig mit einer 10 cm dicken Mulchschicht gegen ein Verunkrauten und Austrocknen zu schützen.
Die Begrenzung zu Acker und Straße erfolgt als Holzpflock.
1.1.7 Pflanzenschutz
Schädlingsbekämpfung
Im Zuge der Pflegegänge sollen Kontrollen auf Schädlingsbefall durchgeführt werden.
Hierbei ist die gesamte Vegetationsfläche auf Schäden durch Nagetiere, Schädlinge und sonstige Krankheiten und Schädigungen zu sichten.
Die Kontrollgänge haben nach artspezifischen, saisonalen, witterungs- und standortspezifischen Besonderheiten, mindestens jedoch im Zuge der Pflegegänge (3 Stück) sowie einmal im anschließenden Winter (zusätzliche Anfahrt einkalkulieren) zu erfolgen. Für diese Zwecke sind geeignete Mittel zu verwenden. Die Behandlung hat nach Herstellervorschrift bzw. Produktbeschreibung zu erfolgen. Jede Pflanzenschutzmaßnahme ist vor der Ausführung vom AN dem AG schriftlich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Die Durchführung (Vollzugsmeldung) ist ebenfalls schriftlich dem AG anzuzeigen. Gemäß ZTV La- StB 2018 beträgt die Meldefrist jeweils 2 Tage vor bzw. nach der Ausführung.
Die allgemeinen Bestimmungen zum Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie die Vorschriften des Pflanzenschutzmittelgesetzes sind zu beachten.
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1.1.8 Sicherungsbauweisen
- entfällt -
1.1.9 Pflegearbeiten
Sämtliche Pflegearbeiten sind rechtzeitig vor Beginn bei der Bauüberwachung anzumelden. Die Pflege der Ersatzpflanzungen läuft über 3 Vegetationsperioden (1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege).
Die Termine zur Ausführung der jährlichen Pflegegänge sind, soweit durch den AG keine anderen Anordnungen erfolgen, wie folgt einzuplanen:
Fertigstellungspflege entsprechend DIN 18 916: 1. Pflegegang - bis 31. Mai 2. Pflegegang - bis 31. Juli 3. Pflegegang - bis 30. September
Entwicklungspflege entsprechend DIN 18 919: 1. / 2. Jahr 1. Pflegegang - bis 31. Mai 2. Pflegegang - bis 31. Juli 3. Pflegegang - bis 15. Oktober
Die Fertigstellungspflege schließt sich dabei unmittelbar an die Pflanzung im Herbst 2026 an und erstreckt sich über einen Zeitraum von einer Vegetationsperiode (bis Herbst 2027). Sie umfasst die Maßnahmen, die zum Erreichen eines abnahmefähigen Zustandes der Anpflanzungen nötig sind.
Die Entwicklungspflege schließt sich an die Fertigstellungspflege an und endet nach Ablauf von zwei Vegetationsperioden somit im Herbst 2029.
Beginn und Abschluss jedes Wässerungs- und Pflegeganges sowie jeder zusätzlichen Pflegeleistung (siehe LV) ist dem AG (zur Abstimmung der Notwendigkeit) rechtzeitig (Beginn mind. 3 Tage vorher, beim Wässern 1 Tag vorher) schriftlich anzuzeigen. Werden diese Leistungen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt, hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung des jeweiligen Pflegeganges. Gleiches gilt bei fehlender Anzeige der Beendigung der Leistung.
Die Festlegungen der DIN 18 919 - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen - sind zu beachten. Folgende Leistungen sind je Pflegejahr bzw. Vegetationsperiode zu erbringen:
| Fertigstellungspflege: | - 3 Pflegegänge - 10 Wässerungsgänge |
|---|---|
| Entwicklungspflege 1. Jahr: | - 3 Pflegegänge - 8 Wässerungsgänge |
| Entwicklungspflege 2. Jahr: | - 3 Pflegegänge - 8 Wässerungsgänge |
- 8 Wässerungsgänge
Neben dem Mähen der Landschaftsrasenflächen im Bereich der Gehölzstandorte umfasst die Pflege:
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das Jäten der Pflanzscheiben, das Nachmulchen der Pflanzscheiben nach Bedarf, ggf. Ersatz von Pfählen, das Richten/ Antreten von Gehölzen, der Rückschnitt schwach austreibender Gehölze, die Entfernung kranker und abgestorbener Gehölzteile, Schädlingsbefall kontrollieren und ggf. Bekämpfung durchführen, die Beräumung eventuell abgestorbener Gehölze.
Das Unkraut ist abzuräumen und nach Wahl des AN zu entsorgen. Das bei der Mahd der Rasenflächen anfallende Mähgut ist aufzunehmen und von der Baustelle zu beräumen.
Inwieweit Wässerungsbedarf besteht, ist vom AN eigenverantwortlich zu erkunden. Bei Ausbleiben von Niederschlägen ist ausreichend zu wässern (Gießmulden ggf. nachbessern), eine Kontrolle der Bodenfeuchte ist innerhalb der Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahme zu empfehlen.
Die auszuführende Anzahl der Wässerungsgänge richtet sich nach dem Witterungsverlauf und ist mit dem AG abzustimmen.
Durch den AG angeordnete Wässerungsgänge sind spätestens 2 Werktage nach Aufforderung zu beginnen und zügig abzuschließen.
Das Wässern erfolgt mit 10 l je Strauchpflanze und ist in mehreren Gießgaben auszubringen. Der Mehraufwand der sich hieraus ergibt, ist in die Einheitspreise der entsprechenden LV- Positionen einzukalkulieren. Die Gehölze sind einzeln zu wässern, d.h. das Wasser ist direkt in die Gießmulde/ Pflanzscheibe zu gießen. Die Beschaffung / Lieferung des Wassers obliegt dem Auftragnehmer und ist in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Die Wassermenge ist nachzuweisen.
Die Abrechnung der Wässerung ist nachvollziehbar darzustellen (Datum, Technik, Umlaufzeit, Wasserstelle, Wassermenge).
Im Rahmen des 1. und 2. Jahres der Entwicklungspflege ist für alle Gehölze eine Frühjahrsdüngung mit einem organisch Dünger auszuführen. Die Düngeraufwandmenge beträgt je Arbeitsgang 20 g Dünger je Strauchpflanze. Die Ausbringung hat im Frühjahr, bis zum 31. März, zu erfolgen.
Im Zuge der Pflege sind bei allen Gehölzen die Prüfungen auf Nager- und Schädlingsbefall sowie sonstige Krankheiten und Schäden durchzuführen.
Sämtliche abgestorbene Gehölze sind nach Feststellung der Ursache nach zu pflanzen.
Nachpflanzungen haben die gleichen Vorgaben, wie unter Punkt 1.1.5, 1.1.7., 3.5 und 3.12 beschrieben, zu erfüllen.
Im 2. Jahr der Entwicklungspflege ist außerdem bei allen Hochstämmen ein Erziehungsschnitt durchzuführen. Das Schnittgut ist gründlich abzuräumen und nach Wahl des AN zu entsorgen.
Zum Ende der Entwicklungspflege werden nach Rücksprache mit dem AG die Begrenzungspfähle zurückgebaut.
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1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
- keine -
1.3 Ausgeführte Leistungen
- keine -
1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Im Bereich der Pflanzstandorte befinden sich vereinzelt neu gepflanzte Hochstämme in der Entwicklungspflege.
1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Pflanzstandorte befindet sich auf dem Flurstück 529/3 der Gemarkung Ebersbrunn Gemeinde Lichtentanne. Das genannte Flurstück, auf dem die Maßnahme umgesetzt wird, erstreckt sich entlang der S 282A von Netzknoten 5340 107 nach Netzknoten 5340 111 von Station 0.850 bis Station 1.280.
Die genaue Lage der Pflanzenstandorte ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Zwangspunkte durch die Flurstückgrenzen, Bestandsbäume, Feldzufahrten und den Schutzbereich von Versorgungsleitungen sind zwingend zu beachten.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Alle unter Punkt 2.3 genannten Straßen sind öffentliche Verkehrswege mit hohem Verkehrsaufkommen aller Art. Sämtliche Arbeiten sind voraussichtlich nur unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn möglich und sind unter der Berücksichtigung für Baustellen kürzerer Dauer zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durchzuführen. Kosten für den hieraus antastenden Mehraufwand sind in den betreffenden Positionen des LV mit zuzurechnen.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Maßnahmenflächen erstrecken sich entlang der S 282A von Netzknoten 5340 107 nach Netzknoten 5340 111 von Station 0.850 bis Station 1.280.
Für Baustellenzu- und -abfahrten ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Es obliegt dem Auftragnehmer, auf seine Kosten Ausnahmen von Verkehrs- oder Widmungsbeschränkungen zu erwirken sowie die dazu notwendigen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Sollte die Benutzung von öffentlichen Straßen, Privatwegen und sonstigen Flächen Dritter aus Sicht des Auftragnehmers notwendig sein, so ist es Sache des Auftragnehmers, die dafür notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen. Ggf. daraus entstehende Kosten sind den betreffenden Positionen im LV zuzurechnen. Werden bei
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den Bauarbeiten Zufahrten, Zugänge u. ä. zu Anliegergrundstücken unterbrochen, sind diese vor Arbeitsschluss eines jeden Tages wieder in geeigneter Weise herzustellen. Die benutzten Zufahrten sind, wenn notwendig, von durch die Baumaßnahme verursachten Verunreinigungen sofort zu säubern.
Während der Arbeiten sind die für den Transport genutzten Wege im vorgefundenen Zustand zu belassen. Zufahrten zur Baustelle sind Angelegenheit des Auftragnehmers und die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der öffentliche Verkehr darf durch den Baustellenbetrieb und -verkehr nicht behindert werden. Für Zu- und Abfahren bzw. zum Straßen- und Wegenetz hat sich der Auftragnehmer über bestehende und während der Bauzeit zu erwartende Beschränkungen bzw. Auflagen beim jeweiligen Baulastträger/ Wegeeigentümer zu informieren. Die Benutzung nicht öffentlicher Wege und sonstiger nicht öffentlicher Flächen bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten, insbesondere der Pächter, und es obliegt dem Auftragnehmer, diese vorherige Zustimmung einzuholen.
Mit der Schlussrechnung hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass berechtigte Ansprüche Dritter abgefunden bzw. die Regulierungsverhandlungen noch im Gange und weitere Forderungen nicht bekannt sind.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen stellt der AG nicht zur Verfügung. Über die nächsten Anschlussmöglichkeiten hat sich der Auftragnehmer selbst zu informieren. Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen ist Sache des Auftragnehmers.
Die Abstimmung, Abrechnung und Bezahlung bzw. die Installation von zeitweiligen Betriebseinrichtungen obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat die hierfür anfallenden Kosten in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Die Kosten werden nicht gesondert vergütet.
Die Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser sowie die Entsorgung ist Sache des Auftragnehmers einschließlich des Einholens aller Erlaubnisse und Genehmigungen und wird nicht gesondert vergütet. Alle entstehenden Kosten bis zur Beendigung der Baumaßnahme sind in die Baustelleneinrichtungspauschale einzurechnen.
Für die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist vom Auftragnehmer die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde einzuholen.
2.5 Lager-, Einschlag- und Arbeitsplätze
Innerhalb der Maßnahmenflächen werden keine Flächen für Lager-, Einschlag- und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung von solchen Flächen ist Sache des Auftragnehmers. Nimmt der Auftragnehmer Flächen Dritter in Anspruch, hat er selbst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Für zwischenzeitlich genutzte Flächen sind durch den Auftragnehmer mit dem jeweiligen Eigentümer und den sonstigen Nutzungsberechtigten, insbesondere Pächtern, Vereinbarungen zu schließen.
Der Auftragnehmer hat spätestens bei der Schlussabnahme durch Vorlage der Bestätigung der Grundstückseigentümer nachzuweisen, dass er die von ihm verwendeten Flächen wiederhergerichtet bzw. rekultiviert hat und keine Forderungen mehr vorliegen.
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Das Aufstellen von Bauzäunen und dgl., die der Auftragnehmer zum Schutz seiner Baustelle, Lagerplätze, Unterkünfte usw. für erforderlich hält, sind Leistungen des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Das Lagern von schweren Geräten, Maschinen, Fahrzeugen und Materialien darf nicht auf Mutterboden erfolgen.
Abwässer und Abfälle aus der Baustelleneinrichtung sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für Schäden, welche durch Nutzung von Flächen entstehen (z.B. durch Öle, Verdichtungen durch schwere Last, etc.), haftet der AN.
Alle beanspruchten Flächen müssen nach dem Räumen der Baustelle wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheits- preise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
2.6 Gewässer
Der AN hat dafür zu sorgen, dass keine das Wasser gefährdenden Substanzen ins Grundwasser oder Gewässer gelangen. Wenn erforderlich, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies betrifft alle Arten der zu lagernden Materialien, sowie alle Betriebsstoffe. Durch den AN verursachte Schäden hat dieser selbst zu tragen.
Die Entnahme von Wasser aus Gewässern bedarf gemäß § 2, 3 und 7 Wasserhaushaltsgesetz der Zustimmung des AG sowie der schriftlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde (Kreisverwaltung). Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Gegebenenfalls sind Verbote der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Beachten.
Die Vorgaben und Auflagen aus Pkt. 2.9 sind zwingend zu berücksichtigen.
2.7 Baugrundverhältnisse
Baugrundgutachten liegen nicht vor. Die Flächen sind jedoch im Wesentlichen als frisch bis mäßig trocken einzustufen.
Bei den Flächen der Pflanzung handelt es sich um Flächen des Straßenbegleitgrün (Wiese).
Bei der Pflanzung der Hochstämme sind die Rasensoden gemeinsam mit dem unbrauchbaren und überschüssigen Boden zu entsorgen.
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstelle
Seitenentnahme- und Ablagerungsstellen werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte
Sämtliche unter Pkt. 2.9 genannten Auflagen und Aufwendungen sind – sofern hierfür keine Leistungspositionen vorhanden sind – in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten sind die zutreffenden Umweltschutzbedingungen zu beachten.
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Natur- und Landschaftsschutz, Biotopschutz
Im Bereich der auszuführenden landschaftspflegerischen Maßnahmen befinden keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete noch nach § 21 SächsNatSchG bzw. § 30 BNatSchG geschützte Biotope.
Zum Schutz der Umwelt, Natur und Landschaft hat der Auftragnehmer Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Naturschutzgesetzes des Freistaates Sachsen (SächsNatSchG) sowie die dafür ergangenen Verordnungen sind in der derzeit gültigen Fassung zu beachten.
Bei der Baudurchführung sind die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbe- ständen bei Baumaßnahmen (R SBB, Ausgabe 2023) – alt: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS- LP4) - sowie die DIN 18920 zu beachten. Ggf. erforderlich werdende Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Nicht zu bearbeitende, an die Bauarbeiten angrenzende Flächen und Vegetationsbestände dürfen nicht befahren, betreten oder als Lagerplatz genutzt werden.
Boden und Wasser
Im Bereich dieser Landschaftspflegerischen Maßnahme befindet sich kein Wasserschutzgebiet.
Es ist darauf zu achten, dass Schadstoffe jeglicher Art (z.B. Öle, Kraftstoffe u.a.m.) nicht in die Oberflächengewässer sowie in den Boden und damit in das Grundwasser gelangen. Wassergefährdende Wartungs- und Reparaturarbeiten (zum Beispiel Waschen, Ölwechsel) sind im Baubereich nicht gestattet. Die Baumaschinen und -geräte müssen den Sicherheitserfordernissen genügen, in einem wartungstechnisch einwandfreien Zustand und gegen Tropfverluste gesichert sein. Sie sind vor ihrem Einsatz einer gesonderten technischen Überprüfung auf Dichtheit hinsichtlich des Verlustes von Kraft- und Schmierstoffen (Druckproben bei Hydraulikeinrichtungen) zu unterziehen. Trotzdem in den Boden oder in Gewässer gelangte Schadstoffe sind auf Kosten des AN unverzüglich umweltgerecht zu beseitigen.
Durch den Auftragnehmer verursachte Schäden, zum Beispiel durch den Einsatz defekter Bautechnik oder unsachgemäße Lagerung von Wasserschadstoffen hat dieser selbst zu tragen.
Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Sächsischen Wasser- gesetzes (SächsWG) einschließlich der dazu ergangenen Vorschriften zum Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer sind einzuhalten.
Die zeitlich befristete Entnahme von Wasser aus Gewässern gilt als Gewässerbenutzung und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die der AN bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises zu beantragen hat.
Bodenverdichtungen auf Kulturböden, welche durch die Baumaßnahme hervorgerufen wurden, sind wieder rückgängig zu machen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise der anderen Leistungspositionen mit einzurechnen.
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Denkmalschutz und archäologische Funde
Gemäß § 20 Sächsisches Denkmalsschutzgesetz sind Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt (z. B. Erd- oder Steindenkmäler, auffällige Bodenverfärbungen, Gefäßscherben, Gräber…), unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Bei archäologischen Funden sind die Arbeiten an der betreffenden Fundstelle einzustellen, die Fundstelle zu sichern und umgehend das
Landesamt für Archäologie Zur Wetterwarte 7 01109 Dresden Tel. 0351 8926199 und der Auftraggeber zu informieren. Den Mitarbeitern des Landesamtes ist der Zugang zur Baustelle zu ermöglichen. Die Fundstellen sind vor Zerstörung zu sichern. Hierdurch bedingte Mehraufwendungen zählen zu den Nebenleistungen und werden nicht gesondert berechnet.
Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt- einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einschl. Durchführungsverordnung in der derzeit gültigen Fassung zu beachten.
Die erforderlichen Bauarbeiten liegen teilweise im Bereich angrenzender Wohnbebauung und sind daher auf die Tageszeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr zu beschränken. Zu den notwendigen Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Lärmschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen.
Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der Baudurchführung sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Grenzsteine und Vermessungspunkte
Im Maßnahmenbereich vorhandene Grenzsteine und geodätische Vermessungspunkte (TP, AP, HFP) sind zu erhalten sowie vor Beschädigungen zu sichern. Sollten Veränderungen an diesen Punkten infolge der Pflanzmaßnahmen notwendig werden, ist unverzüglich der Auf- traggeber zu benachrichtigen. Handelt es sich um einen Lage- und Höhenfestpunkt der Landesvermessung (TP, NivP), ist unverzüglich eine Mitteilung an den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) zu richten.
Für Schäden infolge unsachgemäßen Umgangs mit Objekten der Liegenschaftssicherung haftet der Auftragnehmer. Zudem wird insbesondere auf § 19 Abs. 1 Nr. 2 VermG Sachsen und § 274 Abs. Nr. 3 StGB verwiesen.
2.10 Anlagen im Baubereich
Der AN hat die Pflicht, sich über Ver- und Entsorgungsmedien im Baubereich eigenverantwortlich und nachweislich zu informieren. In den Bereichen der Pflanzstandorte verlaufen teilweise unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen. Die in den Plänen dargestellten Kabel- und Leitungsverläufe erheben keine Gewähr auf Lagegenauigkeit und Vollständigkeit. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten bei den jeweils zuständigen Stellen und den Eigentümern der Ver- und Entsorgungsanlagen eigenverantwortlich über die genaue Lage und Tiefe der Anlagen im Baubereich zu erkundigen
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und für deren Schutz während der Bauausführung zu sorgen. Die entsprechende Sorgfaltspflicht und die daraus resultierenden Aufwendungen bei der Annäherung bzw. Freilegung (Handschachtung) von Leitungen und Anlagen sowie auftretende Behinderungen durch diese werden nicht gesondert vergütet. Dieser Aufwand ist in die entsprechenden Einzelpreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Beginn der Bauausführung alle notwendigen Schachtscheine und Genehmigungen bei den betreffenden Ver-/ Entsorgungsträgern schriftlich einzuholen.
Durch die im Rahmen der Planung durchgeführten Leitungsabfragen wurden Medienleitungen
von folgenden Trägern bekannt gegeben (kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität der
Ansprechpartner):
| Nr. | Unternehmen | Ansprechpartner, | ||
|---|---|---|---|---|
| Tel. /E-Mail (soweit bekannt) | ||||
| 1 | Wasserwerke Zwickau GmbH Erlmühlenstraße 15 08056 Zwickau | Technisches Management Nancy Mothes Tel.: 0375 533410 Mail: Nancy.Mothes@wasserwerke-zwickau.de | ||
| 2 | eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG Johannisstraße 1 09111 Chemnitz | Tel.: (0371) 525 - 2525 Mail: Kundenservice@eins.de | ||
| 3 | envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße 13 09114 Chemnitz | Tel.: 0371 482-0 Mail: info@enviam.de | ||
| 4 | inetz GmbH Straße der Nationen 140 09113 Chemnitz | Tel.: 0371 489 – 2999 Mail: kundenbetreuung@inetz.de | ||
| 5 | Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH Hohensteiner Str. 43 09366 Stollberg | Tel.: 037296-979250 Fax.: 037296-979255 info@mitnetz-strom.de | ||
| 6 | Deutsche Telekom Technik GmbH Postfach 4202 49032 Osnabrück | Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte- Ost Planauskunft Mitte-Ost Tel.: 0251-788777701 Fax.: 0391-580136017 Mail: planauskunft.mitteost@telekom.de | ||
| 7 | Unsere Grüne Glasfaser GmbH Adalperostraße 82 - 86 85737 Ismaning | Kontakt: Herr Jara, Aniceto Tel: 49 17682060733 Mail: Trassenauskunft@liteyca.com |
85737 Ismaning Mail: Trassenauskunft@liteyca.com
Tabelle 1: Verzeichnis der Ver- und Entsorgungsträger
Den Forderungen der Unternehmen in Bezug auf rechtzeitige Anzeige von Bauarbeiten, einzu- haltende Sicherheitsabstände, Sicherung von Kabeln und Leitungen, Mindestüberdeckungen, Vor-Ort-Einweisung usw. ist nachzukommen. Die Organisation sämtlicher Vor-Ort-Termine sowie die Information der Versorgungsträger zum Baubeginn obliegt dem AN. Hierfür erfolgt
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keine gesonderte Vergütung, die Aufwendungen sind in die entsprechende Position einzukalkulieren.
Das Vorhandensein weiterer Leitungen kann nicht ausgeschlossen werden. Werden unbekannte Kabel und Leitungen angetroffen, sind der AG und der vermutliche Medienträger unverzüglich zu informieren. Alle aufgefundenen Leitungen, Schachtbauwerke, Schieber, Hydranten etc. sind zu dokumentieren.
Die vom Auftragnehmer an Kabeln und Leitungen verursachten Schäden hat dieser unverzüglich auf seine Kosten beseitigen zulassen. Freigelegte Leitungen und Kabel sind vor Beschädigung zu schützen. Die ordnungsgemäße Verfüllung und Abdeckung im Baubereich freigelegter Fremdleitungen ist von den betreffenden Rechtsträgern bestätigen zu lassen.
Eventuell auftretende Behinderungen der Arbeiten infolge von Leitungen und Kabeln werden nicht gesondert vergütet.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Am Baubereich befindet sich die S 282A, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist.
Während der Bauzeit darf der umliegende öffentliche Verkehr durch den Baustellenbetrieb nicht behindert werden.
Die Erschwernisse, welche sich aus dem Verkehrsaufkommen während der Bau-, Pflanz- und Pflegezeiten ergeben, sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Bei sämtlichen Maßnahmen der Verkehrsführung und Verkehrssicherung sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zu beachten.
Alle erforderlichen Bauzustände die bei den Pflanzmaßnahmen notwendig werden, sind Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Diese sind gemäß den Vorgaben, der vom Auftragnehmer bei der zuständigen Verkehrsbehörde einzuholenden verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) auszuführen. Ebenfalls betrifft dies den Zeitraum der Fertigstellungs- und 2 -jährigen Entwicklungspflege.
Anfallende Aufwendungen für die Beantragung der VAO,
wie für das Erstellen und Einreichen von farbigen Verkehrszeichen- und Beschilderungsplänen für die erforderlichen Verkehrssicherungen aller Bauphasen zur Beantragung der VAO auf Grundlage der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA in letzter Aktualisierung), Teilnahmen an Ortsterminen, Beratungen und Abnahmen, Kosten für Presseveröffentlichungen, Kosten für Information der Anlieger (Handzettel o.ä.), sind in die Positionen der Verkehrssicherung einzukalkulieren.
Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) sind für den Freistaat Sachsen gebührenfrei. Bei der Einholung der Verkehrsrechtlichen Anordnung bei der zuständigen Stelle ist durch den AN deshalb zwingend anzugeben, dass er im Auftrag des Freistaates Sachsen handelt. Eine
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gesonderte Vergütung für den Aufwand zur Einholung durch den AN erfolgt nicht. Widerrechtlich erhobene Gebühren können nicht weiterberechnet werden.
Der AN hat alle Sicherungsmaßnahmen bezüglich des öffentlichen Verkehrs zu treffen und Bestimmungen und Auflagen zu erfüllen. Erforderliche Genehmigungen sind vor Umsetzung der Maßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Der Auftragnehmer ist für die Verkehrssicherung der Baustelle voll verantwortlich und hat diese zu veranlassen. Das Einholen der VAO und die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden über die entsprechenden LV-Positionen vergütet.
Bei den entsprechenden Arbeiten hat sämtliches Personal Warnkleidung nach DIN EN 471 zu tragen. Alle im Einsatz befindlichen Fahrzeuge sind den einschlägigen Vorschriften und gemäß RSA Ausgabe 21 entsprechend kenntlich zu machen. Für den Schutz an der Durchführung beteiligter Personen und die Verkehrssicherung ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Notwendige Geräte sind vom Auftragnehmer bereit- und aufzustellen.
Der Auftragnehmer hat alle Gefahrenbereiche der Baustelle mit Bauzäunen abzusperren. Wenn notwendig, muss eine Beleuchtung entsprechend den Erfordernissen und Vorschriften installiert werden.
Für alle Schäden an Straßen, Feldwegen und Grundstücken, die auf das Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer. Mit der Abnahme hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass berechtigte Ansprüche Dritter nicht bestehen bzw. die Regulierungsverhandlungen noch im Gange und weitere Forderungen nicht bekannt sind.
Grundsätzlich hat der AN seine Bauarbeiten so zu organisieren, dass Verunreinigungen von Straßen und Wegen nicht entstehen. Ggf. auftretende Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Wege durch Transportarbeiten von und zur Baustelle sind umgehend und wenn nötig fortlaufend durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die hierfür notwendigen Kosten werden nicht gesondert vergütet.
3.2 Bauablauf
Die Durchführung sämtlicher Landschaftsbauarbeiten ist für das Winterhalbjahr 2026/27 geplant.
Die Arbeiten sind innerhalb der angegebenen Fristen auszuführen. Diese sehen einen frühesten Baubeginn für den 02.11.2026 und das Ende der Pflanzung einschließlich aller Nebenarbeiten für den 10.12.2026 vor. Der genaue Ausführungszeitraum wird in den Besonderen Vertragsbedingungen festgeschrieben.
Die Fertigstellungspflege endet am 30.09.2027 und die zweijährige Entwicklungspflege endet am 15.10.2029.
Der Bauablauf wird nicht im Einzelnen vorgeschrieben und verbleibt in der Disposition des AN. Der Bauablauf ist jedoch so zu gestalten, dass die durch die Baumaßnahme unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Der Bauablauf ist vom Auftragnehmer entsprechend des vorgesehenen Vertragszeitraumes zu planen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Arbeiten zügig durchzuführen sind. Der AN koordiniert eigenverantwortlich die Arbeiten seiner Nachunternehmer.
Die gesamten Leistungen (Pflanzung, Pflege) sind innerhalb der angegebenen Fristen abzuwickeln, wobei ggf. mit witterungsbedingten Unterbrechungen zu rechnen ist. Mehrkosten
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infolge witterungsbedingter Arbeitsunterbrechungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Rechtzeitig vor Baubeginn wird eine Bauanlaufberatung unter Beteiligung des Auftraggebers, des Auftragnehmers und eventuell betroffener Kabel-, Leitungs- und Anlageneigentümer durchgeführt. Ziel der Beratung ist es, noch bestehende Fragen bezüglich der Bauausführung zu klären.
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, einen bevollmächtigten Vertreter (ggf. auch vom Nachauftragnehmer) zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Vereinbarung statt.
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu schreiben und davon dem AG eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen vollständig die üblichen Angaben (siehe hierzu Punkt 4.2) enthalten. Die Bautagesberichte sind wöchentlich unaufgefordert dem AG zu übergeben.
Der AG ist grundsätzlich 3 Tage vor Beginn der Pflegearbeiten (gemäß Leistungsverzeichnis) und mindestens 1 Tag vor dem Wässerungsgang schriftlich zu informieren. Werden Arbeiten kurzzeitig unterbrochen, so ist bei Wiederbeginn ebenfalls eine Wiederanmeldung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und vom AG bestätigten Arbeitsgängen. Die Beendigung der Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege ist ebenfalls schriftlich zu melden.
Nachpflanzarbeiten sind generell im Herbst bis max. 15. Dezember bzw. im Frühjahr bis spätestens 30. April auszuführen.
3.3 Wasserhaltung
- entfällt -
3.4 Baubehelfe
- entfällt -
3.5 Stoffe, Bauteile
Alle Stoffe und Bauteile sind vom Auftragnehmer zu liefern, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Alle Lieferungen (z. B. Pflanzen, Dünger, Kompost, Mulch) sind durch detaillierte Originallieferscheine nachzuweisen.
Bei der Baudurchführung sind alle gültigen Vorschriften, DIN Vertragsunterlagen, Richtlinien und Merkblätter für das jeweilige Gewerk zu beachten und einzuhalten, auch ohne dass auf diese gesondert hingewiesen wird. Die Bauausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Übereinstimmung der von ihm eingesetzten Stoffe und Bauteile mit denen im Baustoffverzeichnis aufgeführten Stoffen und Bauteilen zu gewährleisten.
Pflanzenlieferungen haben nach der DIN 18916 und den FLL-Gütebestimmungen zu erfolgen. Alle Pflanzen müssen in Beschaffenheit und Größe den Festlegungen des LV entsprechen. Die Überprüfung der Ware bei Lieferung erfolgt durch den AG auf Vollständigkeit, Art, geforderte Qualität und Größe laut Lieferschein. Änderungen in der Größe und der Art der vom Auftragnehmer zu liefernden Pflanzen, die durch unvorhersehbare Ereignisse notwendig
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werden, müssen vor Lieferung schriftlich angezeigt und vom Auftraggeber genehmigt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Pflanzenlieferungen, die nicht der ausgeschriebenen Größe / Qualität / Herkunft entsprechen und vom Auftragnehmer nicht schriftlich angezeigt wurden, zurückzuweisen. Werden ausnahmsweise größere Pflanzen als ausgeschrieben zugelassen, wird nur der Preis für die ausgeschriebene Größe vergütet. Die Abnahme / Freigabe der gelieferten Pflanzen erfolgt nur bei Vorlage der Original-Lieferscheine.
Die Gehölze dürfen nur im ungeschnittenen Zustand geliefert werden. Eine mechanische oder chemische Entblätterung ist unzulässig.
Wesentliche für die Pflanzung zu liefernde / fachgerecht einzubauende Hilfsstoffe und Bauteile sind:
→ Oberboden zum Bodenaustausch in Pflanzgruben → Fertigkompost, Körnung 0 - 25 für die Bodenverbesserung der Gehölzpflanzgruben, → Organisch-mineralischer Dünger für die Grunddüngung und Düngung während der Ent- wicklungspflege, → Rindenmulch 10-40 mm für das Mulchen der Pflanzscheiben.
3.6 Abfälle
Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/ AbfG) sind grundsätzlich alle auf der Baustelle anfallenden Abfallstoffe (z.B. Ausbau- materialien, Bauschutt, Verpackungsmaterial usw.), welche Eigentum des Auftragnehmer sind bzw. waren oder gemäß Ausschreibungstext sinngemäß „in das Eigentum des Auftragnehmer übergehen und von der Baustelle zu entfernen sind”, einer Wiederverwertung oder Verwertung zuzuführen bzw. bei Nichtwiederverwertbarkeit ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein entsprechender Entsorgungsnachweis ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Die dadurch entstehenden Kosten sind, soweit für die Wiederverwendung, Verwertung bzw. Entsorgung keine gesonderten Positionen ausgewiesen sind, in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Nach dem Gesetz § 3 (8) KrW- /AbfG ist zu unterscheiden zwischen:
• gefährlichen Abfällen und • nicht gefährlichen Abfällen.
Die sich ergebenden Gruppen sind getrennt zu behandeln.
3.7 Winterbau
- entfällt -
3.8 Beweissicherung
Die Beweissicherung obliegt dem AN. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN im Einvernehmen mit dem AG den Zustand relevanter Bereiche, wie z. B. bauliche Anlagen und Gebäude, Böschungen, Straßen, Zuwegungen und angrenzende Vegetationsstrukturen sowie weiterer relevanter Bereiche und ggf. bereits vorhandene Schäden, die sich innerhalb der Maßnahmen-
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flächen befinden oder durch die Ausführung betroffen sein könnten, durch Fotos festzuhalten, eine Niederschrift anzufertigen und dem AG mit Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Der AN haftet für alle Schäden am Eigentum des AG und am Eigentum Dritter, die von der Bauausführung herrühren.
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine erneute Beweissicherung mit dem AG zur Feststellung des Zustandes durchzuführen. Die vorbehaltlose Rücknahme der Anlagen, Gebäude und Flächen ist vom Eigentümer bestätigen zu lassen. Diesbezügliche Aufwendungen sind in die entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. Die Unterlagen der Beweissicherung sind dem AG spätestens zur Abnahme der Bauleistung zu übergeben.
3.9 Sicherungsmaßnahmen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle z. Z. der Bauausführung gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung sowie alle sonstigen Sicherheitsregeln gewissenhaft einzuhalten. Er haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen ergangenen Schäden.
Die Baustelle und angrenzende Bereiche sind gemäß den einschlägigen Unfallverhütungs- vorschriften (UVV u.a.) sowie ZTV-SA und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und der Straßenverkehrsordnung gegen Unfälle und unbefugtes Betreten durch das Aufstellen von Hinweistafeln, Verkehrszeichen, Absperrmitteln usw. zu sichern.
Für die Errichtung und Unterhaltung dieser Anlagen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Es gilt die StVO.
Fahrbahnverschmutzungen sind ständig zu beseitigen.
Sämtliche Baugruben- und Grabensicherungen sind nach den entsprechenden technischen Regelwerken des Arbeitssicherheitsschutzes abzuböschen bzw. zu verbauen.
Die Sicherung von Grenz- und Polygonsteinen sowie alle erforderlichen Sicherungs- maßnahmen, gemäß ZVB/E-2010 - Verkehrssicherung und Sicherung von Leitungen und Grundstücken Dritter - sind sofern nicht im Leistungsverzeichnis erwähnt, in die betreffenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Während der Bauausführung freizulegende Kabel und Leitungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Beschädigung zu sichern. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen bzw. Rechtsträger sind einzuhalten.
Angrenzende Vegetationsbestände sind entsprechend DIN 18920 Punkt 2.1 - 2.3 sowie RAS LG 4 zu schützen. Sämtliche, die Baumaßnahme betreffenden Umweltschutzbestimmungen sind bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten.
Alle Aufwendungen für genannte Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der AG behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen die Baustelle unverzüglich einzustellen.
3.10 Belastungsannahmen (Bauwerke)
- nicht zutreffend -
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3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Absteckung -siehe dazu Punkt 1.1.3
Die notwendigen Absteckungen der Baumstandorte werden gesondert vergütet. Die hierbei anfallenden Kosten sind der entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis anzurechnen.
Aufmaß
Abrechnungs- und Aufmaßverfahren sind in der VOB und in den betreffenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) geregelt. Aufmaße sind entsprechend der VOB gemeinsam durch den Auftraggeber und Auftragnehmer zu erstellen. Grundlage für die Aufmaße sind die vom AG zur Ausführung freigegebenen Ausführungs- unterlagen.
Für jede LV-Position ist ein Aufmaßblatt zu erstellen. Aufmaße sind entsprechend der Vorgaben des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-B-StB) aufzustellen. Für die Aufmaße sind Formblätter nach dem Muster des HVA B-StB-Aufmaßblatt zu verwenden.
Grundsätzlich sind jeder Abschlagsrechnung prüffähige Aufmaße und Massenberechnungen beizufügen.
Die Dokumente sind zweifelsfrei zu kennzeichnen durch z. B. Angabe der Baumaßnahme, Stationierung, Ordnungsziffer und Kurztext der Leistung, Datum und Skizzen. Sie dürfen nur festgestellte Maße und keine Berechnungen enthalten. Berechnungen und Skizzen sind auf separaten Feldaufmaßblättern nachvollziehbar zu dokumentieren. Aufgemessen wird entsprechend den Ansätzen im Preisverzeichnis und den tatsächlich ausgeführten Leistungen, d. h. nach örtlichem Aufmaß bzw. nach den anerkannten Ausführungsplänen. Im Übrigen gilt VOB/B, § 14.
Einzubauende Stoffe, Materialien, Bauteile, Ausstattungsgegenstände sowie Dünger, Bodenverbesserungs- und Mulchstoffe werden mit der Lieferung, vor Einbau, durch die örtliche Bauüberwachung bzw. den AG abgenommen. Die Lieferscheine und ggf. Wiegescheine sind (in Kopie) mit der Abrechnung einzureichen; die Übergabe der Originale ist zwingend mit der Schlussrechnung erforderlich.
Die ausgebrachte Wassermenge bei der Wässerung der Gehölze ist mittels Lieferschein nachzuweisen. Hierbei sind insbesondere Fassungsvermögen bzw. Tankinhalt in m³/Fass, Dauer für eine Wässerung unterteilt in Befüllung, Transport zur Baustelle, Ausbringung und Rückfahrt zur Wiederbefüllung schriftlich nachzuweisen bzw. darzulegen (Wässerungsnachweise).
Es ist grundsätzlich Sache des AN, dafür zu sorgen, dass alle Leistungen, deren Umfang später nicht mehr festgestellt werden kann, rechtzeitig aufgemessen werden.
Bestandspläne
Vom AN bzw. Nachunternehmer (Vermesser) sind nach Abschluss der Pflanzung digitale Bestandspläne anzufertigen. Diese gelten als Grundlage für die Abrechnung.
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3.12 Prüfungen und Nachweise
Der AN hat dem AG den Nachweis über die Gütesicherung sämtlicher zu liefernder Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen, Technischen Lieferbedingungen, Zusätzlichen technischen Vorschriften bzw. Vertragsbedingungen und Richtlinien rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen. Die Bauausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Umweltverträglichkeit ist sicher zu stellen.
Alle Pflanzen sind in Beschaffenheit und Größe entsprechend den Qualitätsanforderungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) zu liefern. Darüber hinaus haben alle Gehölze den FLL-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen zu entsprechen.
Für die im LV ausgeschriebenen Bäume sind die gültigen Vorkommensnachweise für den Freistaat Sachsen unaufgefordert vorzulegen.
Alle Gehölze müssen vor der Pflanzung durch den AG abgenommen werden. Die Lieferscheine sind vorzulegen. Die Anlieferung der Pflanzen ist dem AG im Hinblick auf die Abnahme des Pflanzgutes mindestens drei Werktage vorher schriftlich anzuzeigen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass die geforderten Stoffe (Düngemittel, Mulch usw.) entsprechend des Ausschreibungstextes zum Realisierungszeitpunkt auch tatsächlich in der geforderten Qualität zur Verfügung stehen. Erst nach einer Kontrolle durch den AG sind die Stoffe entsprechend auszubringen.
Alle Lieferungen sind durch detaillierte Originallieferscheine nachzuweisen.
Kontroll-, Eignungs- und Güteüberwachungsprüfungen als Eigenüberwachung sind nach den technischen Vorschriften (TV) bzw. zusätzlichen technischen Vorschriften (ZTV) durch den Auftragnehmer / Hersteller unaufgefordert durchzuführen und das Ergebnis ist dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen. Prüfzertifikate für Bauteile und Stoffe sind unentgeltlich beizubringen.
3.13 Zusammenfassende Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan)
Der Auftragnehmer hat alle Vorkehrungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen und seine Beschäftigten entsprechend zu schulen. Alle allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Zeit der Auftragsausführung gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie aller sonstigen einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsregeln gewissenhaft einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen.
Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen den Auftraggeber erwachsenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügende Sicherheit der Baustelle beruhen, im vollen Umfang freizustellen.
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Den Auftraggeber trifft im Verhältnis gegenüber dem Auftragnehmer keinerlei eigene Sicherungspflicht und zwar unbeschadet der ihm im Übrigen und im baupolizeilichen Sinne vorbehaltenen Bauüberwachung.
Der Auftragnehmer hat alle Ereignisse im Zusammenhang mit der Maßnahme, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Aussagen zur möglichen Haftung hat er nicht zu treffen. Der Sachverhalt ist zusammen mit dem Auftraggeber unverzüglich festzustellen und weitere Schritte sind festzulegen. Bei Gefahr im Verzug sind vom Auftragnehmer sofort Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.
Besondere Ereignisse, die die Einschaltung der Polizei, der Feuerwehr, des Arztes, der Berufsgenossenschaft usw. erforderlich machen, sind sofort dem Auftraggeber zu melden und durch den Auftragnehmer im Bautagebuch schriftlich festzuhalten.
Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Der Bieter erhält vom AG:
Textteil:
• Baubeschreibung • Leistungsverzeichnis (LV) Anlagen:
• Unterlage 1, Blatt 1: Maßnahmenplan Maßstab: - • Mengenaufstellung Gehölze
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungs- unterlagen
Der AN hat nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen bzw. zu beschaffen:
• Schachterlaubnisscheine der Versorgungsträger • Verkehrsrechtliche Anordnung • Beweissicherungsunterlagen • Bestandsvermessung • Baubeginnanzeige • Bautagesberichte: Witterung und Temperatur Lieferfirma, Lieferschein-Nr., Materialart und Menge Geleistete Arbeiten (Art und Umfang, Baufortschritt) Baustellenbesetzung mit Arbeitskräften und Maschinen Materiallieferungen Anordnungen des AG Besondere Vorkommnisse (Arbeitsunterbrechungen usw.) • Pflegeanzeigen • Wässerungsanzeigen
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Die Kosten für die Erstellung bzw. Beschaffung der genannten Unterlagen werden, sofern keine Position im LV dafür vorgesehen ist, nicht gesondert vergütet und sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Siehe gesonderten Anhang „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Stand: 22.07.2025)
Folgende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Vorschriften für die Ausführung von Landschaftsbauarbeiten sind Vertragsbestandteil.
Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Vorschriften
ZTV La-StB 2018 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau Ausgabe 2018 Veröffentlichung: Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
ZTV-Baumpflege Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege Ausgabe 2017 Veröffentlichung: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung (FLL)
ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen Ausgabe 1997, berichtigter Nachdruck Juni 2001 Veröffentlichung: FGSV
ZTV E-StB 17 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau Ausgabe 2017, Korrekturblatt 23.08.2019 Veröffentlichung: FGSV
ZTV-Großbaumverpflanzung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern Ausgabe 2005 Veröffentlichung: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung (FLL)
ZTV-W Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Wasserbau für Erdarbeiten (Leistungsbereich 205) Ausgabe 2015 Veröffentlichung: Infozentrum Wasserbau (Bibliothek der Bundesanstalt für Wasserbau)
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Anzuwendende Normen Es gelten all diejenigen technischen Regelwerke, auf die in den unter anzuwendenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Vorschriften vereinbarten ZTV hingewiesen wird oder die in Teil C der VOB aufgeführt sind.
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 300 Erdarbeiten DIN 18 305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten DIN 18 915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten DIN 18 916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN 18 917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten DIN 18 918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen, Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen DIN 18 919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege) DIN 18 920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Anzuwendende Richtlinien, Merkblätter und Hinweise REwS Richtlinien für die Entwässerung von Straßen Ausgabe 2021, Korrekturen 09/2023 Veröffentlichung: FGSV
RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung RAS LG-3 Abschnitt 3: Lebendverbau Ausgabe 1983 Veröffentlichung: FGSV
R SBB Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen Ausgabe 2023 Veröffentlichung: FGSV
ELA - Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau mit den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Ausführungspläne im Straßenbau (Musterkarten LAP); Ausgabe 2013, Veröffentlichung: FGSV
Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle Ausgabe 2013, Veröffentlichung: FGSV
Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen Ausgabe 1994, Veröffentlichung: FGSV
Merkblatt Alleen (MA-StB) Stand: 04.05.1992, Veröffentlichung: Verkehrsblatt-Verlag
Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (M AQ) Ausgabe 2022, Veröffentlichung: FGSV Seite 2 / 3
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Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst Teil: Grünpflege Ausgabe 2006, Veröffentlichung: FGSV
Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten Ausgabe 2006, Veröffentlichung: FGSV
Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV) Ausgabe 2025, 14. Auflage Veröffentlichung: Kirschbaum Verlag
TL Baumschulpflanzen Ausgabe 2020 Veröffentlichung: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Technische Lieferbedingungen für Stauden (Gütebestimmungen) Ausgabe 2025 Veröffentlichung: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
RSM Rasen 2025 Regel-Saatgut-Mischung Rasen Veröffentlichung: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege Ausgabe 2015 Veröffentlichung: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Ausgabe 2010 Veröffentlichung: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
RSA 21 Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Ausgabe 2021 Veröffentlichung: FGSV
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen (ASR A5.2) Ausgabe: Dezember 2018, Veröffentlichung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- sicherheit (BAuA), zuletzt geändert GMBl 2022, S. 252 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR.html
Ergänzende Zusätzliche Technische Vorschriften Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und aus osteuropäischen Staaten, die den technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerland durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
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Leistungsverzeichnis
- V erzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche -
| Die im Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs | - Nummer | ( | S tL - | Nr | ) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen ( | O Z | ) | s ind nachstehend |
a ufgeführten Leistungsbereichen des STLK/ RLK entnommen.
| Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK - | L angtextes kann eine vollständige Datenübernahme | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| bzw | . - | e insicht nur bei Verwendung des AVA | - | Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden | . |
Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext - Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
| P rojekt | : | M | 00007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 | -B | 0 22-26 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | |||||||||||
| L B | - N r. | L eistungsbereich | Ausgabe |
19.101 BAUSTELLENEINR. , BAUBEGL . LEISTUNGEN 09/19
18.104 PFLANZENLIEFERUNG 10/18
21.107 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN 03/21
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite: 1
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Inhaltsverzeichnis
| P rojekt | : | M | 0 0007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 | - | B | 0 22-26 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | ||||||||
| L V | : | S | 282 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||
| Titel | Bezeichnung | Seite |
| 00. | Allgemeine Leistungen .............................................................................................................. 2 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00.00 | . Baustelleneinrichtung und - | räumung | ........................................................................................2 . | |||||
| 00.01 | . Sicherung / Verkehrsrechtliche AO | ........................................................................................... 4. | ||||||
| 01. | Pflanzarbeiten ........................................................................................................................... 7. | |||||||
| 01.00 | . Lieferleistung ............................................................................................................................. 7. | |||||||
| 01.01 | . Vorarbeiten ................................................................................................................................ 8. | |||||||
| 01.02 | . Pflanzarbeiten ........................................................................................................................... 9. | |||||||
| 02. | P flege | . ..................................................................................................................................... | 1.1 | |||||
| 02.00 | . Fertigstellungspflege .............................................................................................................. | .1 .1 | ||||||
| 0 2.01 | . Entwicklungspflege 1 | . Jahr | ..................................................................................................... | 1 .3 | ||||
| 0 2.02 | . Entwicklungspflege 2 | . Jahr | ..................................................................................................... | 1 .6 | ||||
| Zusammenstellung ................................................................................................................. | . 19 |
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S | 2 82A | Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | ||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82A | Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
0 0. Allgemeine Leistungen
00.00. Baustelleneinrichtung und -r äumung
| 00.00.0001 | . | 19.101/107.11 | 1 ,00 | P sch | x xxxxx, | x x | . ..........., | . . | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baustelle einrichten | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Geräte | , | Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, | |||||||||||||||||||||||||||||
| vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforde | |||||||||||||||||||||||||||||||
| l ich sind | , | auf die Baustelle bringen, b | ereitstellen und | ||||||||||||||||||||||||||||
| soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüte | |||||||||||||||||||||||||||||||
| wird | - | betriebsfertig aufstellen einsch | l. der dafü | ||||||||||||||||||||||||||||
| notwendigen Arbeiten | . | Die erforderlichen festen Anlage | |||||||||||||||||||||||||||||
| herstellen | . | Baubüro | s, | Unterkünft | e, W | erkstätten, | Lager | ||||||||||||||||||||||||
| schuppen und dgl. , | soweit erforderlic | h, antransportie | |||||||||||||||||||||||||||||
| ren | , | aufbauen und einrichten | . Strom - | , Wasser | -, | Fern - | |||||||||||||||||||||||||
| sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und d | |||||||||||||||||||||||||||||||
| f ür die Baustelle, | soweit erforderlich, | herstellen. | Bei | ||||||||||||||||||||||||||||
| Bedarf Lagerplätze, | sonstige Platzbefestigungen und | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Wege im Baustellenbereich anlegen. | Oberbodenarbeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||
| einschl | . | Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenei | |||||||||||||||||||||||||||||
| richtung | , | soweit erforderlich, | ausführ | en. Flächen be - | |||||||||||||||||||||||||||
| schaffen | , | sofern die vom AG zur Verfügung gestellte | |||||||||||||||||||||||||||||
| nicht ausreichen | . | Kosten für Vorhalte | n, Unterhalten und | ||||||||||||||||||||||||||||
| Betreiben der Gerät | e, | Anlagen und Einrichtungen | |||||||||||||||||||||||||||||
| einschl | . | Mieten, | Pacht, | Gebühren und dgl | . | werden nicht | |||||||||||||||||||||||||
| mit dieser Pauschal | e, | sondern mit den Einheitspreise | |||||||||||||||||||||||||||||
| der betreffenden Teilleistungen vergü | tet. | Soweit nich | |||||||||||||||||||||||||||||
| f ür bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau - | |||||||||||||||||||||||||||||||
| stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis | |||||||||||||||||||||||||||||||
| enthalten sind | , | gilt die Pauschale | |||||||||||||||||||||||||||||
| f ür alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis | |||||||||||||||||||||||||||||||
| t ungsverzeichnisses | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Zufahrt zur Baustelle vorhanden. |
| 00.00.0002 | . | 19.101/112.01 | 1 ,00 | P sch | x xxxxx, | x x | . ..........., | . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baustelle räumen | |||||||||||||||||||
| Baustelle von allen Geräten | , | Anlagen, | Einrichtungen und | ||||||||||||||||
| dgl | . | räumen | . | Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem | |||||||||||||||
| ursprünglichen Zustand herrichten. S | oweit nicht für | ||||||||||||||||||
| bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge - | |||||||||||||||||||
| sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalte |
... Forts . 00.00.0002.
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite: 2
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S | 282 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | ||||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 282 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 00.00.0002 | . | F orts | . ... |
| sind | , | gilt die Pauschale |
|---|---|---|
| f ür alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis - | ||
| t ungsverzeichnisses |
| 00.00.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx, | x x | . ........... , | .. | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestandsvermessung durchführen | |||||||||||||||||||||||||||||
| Schlussvermessung der Anlage hat mit elektronischen | |||||||||||||||||||||||||||||
| Hilfsmitteln auf der Grundlage der landesüblichen | |||||||||||||||||||||||||||||
| Koordinaten | ( | amtliche Vermessungs | - u nd Höhenpunkte) | ||||||||||||||||||||||||||
| einschließlich detaillierter nachvollziehbarer Flächenund | |||||||||||||||||||||||||||||
| Mengenermittlung durch ein zugelassenes Vermessungsbüro zu | |||||||||||||||||||||||||||||
| erfolgen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Koordinatensystem | = | E TRS | 89 | ( | UTM Zone | 33) | |||||||||||||||||||||||
| Der Bestandsplan ist lagerichtig vermaßt auf der | |||||||||||||||||||||||||||||
| Grundlage der übergebenen Ausführungspläne im | |||||||||||||||||||||||||||||
| Maßstab 1 | : | 500 | anzufertigen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Die Katastergrenzen sind darzustelle | |||||||||||||||||||||||||||||
| Lieferung der Bestandsunterlagen | : 2 | - f ach analog sowie | |||||||||||||||||||||||||||
| digital im DWG oder DX | F - | Format und shp - | F ormat mi | ||||||||||||||||||||||||||
| Angabe von Bezugspunkten | . | Einordnung der Zeichnung | |||||||||||||||||||||||||||
| i m Welt - | Koordinatensystem | ( | georeferenziert | ) . | |||||||||||||||||||||||||
| Sämtliche Zeichnungsobjekte | ( | Punktesysmole, | verbundene | ||||||||||||||||||||||||||
| Polylinien | , geschlossene Polygone ) | sind als | 2 | D - | |||||||||||||||||||||||||
| Elemente anzulegen und inhaltlich sinnvoll auf separaten Layern | |||||||||||||||||||||||||||||
| zu ordnen | ( | keine Einzellinien, | keine aufgelösten Symbole | ) . |
| Folgende Mindestangaben müssen die Bestandsunterlagen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| enthalten: | |||||||||||
| - | Lagebezug ETRS | 89 ( | UTM Zone | 33) / | Höhensystem DHHN | ||||||
| - | Format dwg | / | dxf | , shp | , | pdf und zwei Papierunterlagen | |||||
| - | Maßstab | : 1 | : |
| Darstellun | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt und Maßnahmenbezeichnungen und | - | nummern, | ||||||||
| Vegetationsflächen | ( Bereiche der Pflanzflächen | ) , | Zuwegung, | |||||||
| Katastergrenzen | , | vorhandene Grenzsteine oder sonstige | ||||||||
| Grenzmarkierungen | ( P | fähle vom LASuV | ) | , B | ezug zur | |||||
| angrenzenden Straßen | ( | Außenkante | ||||||||
| Fahrbahn im Bereich der Maßnahmenflächen und Baumstandorte | ||||||||||
| ) , |
... Forts . 00.00.0003.
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S | 282 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 282 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | |||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E P in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 00.00.0003 | . | F orts. | ... |
ggf . Ver - und Entsorgungseinrichtungen.
| Der Plan sowie die Flächen | - | u nd Mengenermittlungen sind dem | ||
|---|---|---|---|---|
| AG nach spätestens | 8 | Wochen nach | ||
| Abschluss der Pflanzarbeiten zu übergeben. |
Zwischensumme 0 0.00. . ..........., . .
| Hinweis zur OZ | 0 0.01. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alle anfallenden Aufwendungen für die Beantragung der VAO fü | |||||||
| alle Bauzustände sind in die Positionen der Verkehrssicherung | |||||||
| einzukalkulieren | |||||||
| Hinweise in der Baubeschreibung unter Punkt | 3.1 |
00.01. Sicherung / Verkehrsrechtliche AO
| 00.01.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx, | x x | . ........... , .. | ||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrsrechtl. | A nordnung einholen | ||||||||||||||||||||||||||||
| Aufwendungen des AN für die Einholung aller für diese | |||||||||||||||||||||||||||||
| Baumaßnahme erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnunge | n, | ||||||||||||||||||||||||||||
| einschließlich aller erforderlichen Aufwendungen | . | Der | |||||||||||||||||||||||||||
| Auftragnehmer hat gemäß § | 45 | StVO | / RSA 2 | 1 | |||||||||||||||||||||||||
| Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen unverzüglich nach | |||||||||||||||||||||||||||||
| Zuschlagserteilung | , | j edoch spätestens | 2 | Wochen vor Beginn der | |||||||||||||||||||||||||
| Arbeiten bei der zuständigen Verkehrsbehörde zur Genehmigung | |||||||||||||||||||||||||||||
| vorzulegen. | Die Antragstellung hat für sämtliche Bauphasen | ||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen des Leistungsverzeichnisses zu erfolgen | . | Dem Antrag | |||||||||||||||||||||||||||
| i st auf Grundlage der Richtlinie für die Sicherung von | |||||||||||||||||||||||||||||
| Arbeitsstellen an Straßen | ( | RSA | 21 | ) | entsprechend dem Bauablauf | ||||||||||||||||||||||||
| ein kompletter | , | den örtlichen Gegebenheiten angepasster | |||||||||||||||||||||||||||
| Beschilderungsplan beizulegen. | I nbegriffen sind alle erforderlich | ||||||||||||||||||||||||||||
| werdenden Aktualisierungen entsprechend dem Bauablauf | . | Die | |||||||||||||||||||||||||||
| Abrechnung erfolgt nach Vorlage der verkehrsrechtlichen | |||||||||||||||||||||||||||||
| Anordnung |
| 00.01.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx, | x x | . ........... , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrssicherung Pflanzung | ||||||||||||
| Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach | ||||||||||||
| StVO und RSA bei Bauarbeiten von kürzerer Dauer unter |
... Forts . 00.01.0002.
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite: 4
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v | . | Straßenbäumen an SStr im LK Zwickau | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschu | tz 2 | . B A | . . | ||||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschu | tz 2 026 | -.. | ||||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E P in EU | R | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 00.01.0002 | . | F orts | . ... |
| Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen | , ständig unterhalten | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| und betreiben | , | ggf | . | ||||||||||||
| erforderlichen Bauzustände bei der Pflanzung, | einschließlich | ||||||||||||||
| zugehöriger Arbeiten | ( | Flächenvorbereitung | , | Mulchung | ) . | Auf | - | un | |||||||
| Abbau der Verkehrseinrichtungen täglich vor Arbeitsbeginn und | |||||||||||||||
| nach Arbeitsende | . | Ausführung nach den Vorgaben der VAO un | |||||||||||||
| dem vom AN vorgelegten Verkehrszeichenplan. | Die Abrechnun | ||||||||||||||
| erfolgt nach Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung |
| 00.01.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx, x | x | . ........... , | .. | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrssich | . | Fertigstellungspf. | ||||||||||||||||||||||
| Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nac | ||||||||||||||||||||||||
| StVO und RSA bei Bauarbeiten von kürzerer Dauer unter | ||||||||||||||||||||||||
| Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen | , | ständig unterhalten | ||||||||||||||||||||||
| und betreiben | , | ggf | . | mehrfach umsetzen und abbauen für alle | ||||||||||||||||||||
| erforderlichen Bauzustände während der Fertigstellungspflege. | ||||||||||||||||||||||||
| Auf | - | und Abbau der Verkehrseinrichtungen täglich vor | ||||||||||||||||||||||
| Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende | . | Ausführung nach den | ||||||||||||||||||||||
| Vorgaben der VAO und dem vom AN vorgelegten | ||||||||||||||||||||||||
| Verkehrszeichenplan | . | Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage der | ||||||||||||||||||||||
| verkehrsrechtlichen Anordnung |
| 00.01.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx, x | x | . ........... , | .. | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrssich | . | Entwicklungspf | . 1 | . J | ||||||||||||||||||||||||
| Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nac | ||||||||||||||||||||||||||||
| StVO und RSA bei Bauarbeiten von kürzerer Dauer unter | ||||||||||||||||||||||||||||
| Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen | , | ständig unterhalten | ||||||||||||||||||||||||||
| und betreiben | , | ggf | . | mehrfach umsetzen und abbauen für alle | ||||||||||||||||||||||||
| erforderlichen Bauzustände während der Entwicklungspflege im | 1. | |||||||||||||||||||||||||||
| Jahr | . | Auf | - | und Abbau der Verkehrseinrichtungen täglich vor | ||||||||||||||||||||||||
| Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende | . | Ausführung nach den | ||||||||||||||||||||||||||
| Vorgaben der VAO und dem vom AN vorgelegten | ||||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrszeichenplan | . | Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage der | ||||||||||||||||||||||||||
| verkehrsrechtlichen Anordnung |
| 00.01.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx, x | x | . ........... , | .. | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrssich | . | Entwicklungspf | . 2 | . J | |||||||||||||||||||
| Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nac | |||||||||||||||||||||||
| StVO und RSA bei Bauarbeiten von kürzerer Dauer unter | |||||||||||||||||||||||
| Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen | , | ständig unterhalten | |||||||||||||||||||||
| und betreiben | , | ggf | . | mehrfach umsetzen und abbauen für alle | |||||||||||||||||||
| ... Forts | . | 00.01.0005. |
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite: 5
[Seite 48]
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 | -B | 0 22-26 | S | 282 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 | . B A | . . | ||||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 282 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E P in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 00.01.0005 | . | F orts | . ... |
| erforderlichen Bauzustände während der Entwicklungspflege im | 2 | . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | . | Auf | - | und Abbau der Verkehrseinrichtungen täglich vor | ||||||
| Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende | . | Ausführung nach den | ||||||||
| Vorgaben der VAO und dem vom AN vorgelegten | ||||||||||
| Verkehrszeichenplan | . | Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage der | ||||||||
| verkehrsrechtlichen Anordnung. |
Zwischensumme 0 0.01. . ..........., . .
Zwischensumme 0 0. . ..........., ..
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite: 6
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Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen
Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | ||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E P in EUR | GB in EUR |
0 1. Pflanzarbeiten
0 1.00. Lieferleistung
| 01.00.0001 | . | 18.104/119.23 | 8 1,00 | S t | . ..........., | . . | . ........... , | .. | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Cornus sanguinea liefern | |||||||||||||||||||||||||||
| Cornus sanguinea | ( | Hartriegel | ) | l iefern | |||||||||||||||||||||||
| Leichter Strauch | , | 3 | Triebe | , | 70 | bis | 90 | cm. | |||||||||||||||||||
| Vorkommensgebiet | 3 | , | Südostdeutsches Hüge | l - | und Berg | - | |||||||||||||||||||||
| l and. |
| 01.00.0002 | . | 18.104/439.33 | 5 0,00 | S t | . ..........., | . . | . ........... , | .. | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prunus spinosa liefern | ||||||||||||||||||||||||
| Prunus spinosa | ( Schlehe | ) | l iefern. | |||||||||||||||||||||
| Verpflanzter Strauch | , | 3 | Triebe | , | 60 | bis 100 | cm. | |||||||||||||||||
| Vorkommensgebiet | 3 | , | Südostdeutsches Hüge | l - | und Berg | - | ||||||||||||||||||
| l and. |
| 01.00.0003 | . | 18.104/315.11 | 8 5,00 | S t | . ..........., | . . | . ..........., | . . | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lonicera nigra liefern | |||||||||||||||||||||||||||
| Lonicera nigra ( | Schwarze Heckenkirsche | ) | l iefern. | ||||||||||||||||||||||||
| Leichter Strauch | , | 2 | Triebe | , | 70 | bis | 90 | cm. | |||||||||||||||||||
| Vorkommensgebiet | 3 | , | Südostdeutsches Hüge | l - | und Berg | - | |||||||||||||||||||||
| l and. |
| 01.00.0004 | . | 18.104/323.21 | 8 5,00 | S t | . ..........., | . . | . ........... , | .. | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lonicera xylosteum liefern | ||||||||||||||||||||||||||
| Lonicera xylosteum ( | Heckenkirsche | ) l | iefern. | |||||||||||||||||||||||
| Leichter Strauch | , | 3 | Triebe | , | 70 | bis | 90 | cm. | ||||||||||||||||||
| Vorkommensgebiet | 3 | , | Südostdeutsches Hüge | l - | und Berg | - | ||||||||||||||||||||
| l and. |
| 01.00.0005 | . | 18.104/725.23 | 8 5,00 | S t | . ..........., | . . | . ........... , | .. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Viburnum opulus liefern | |||||||||||||||||||||||||
| Viburnum opulus ( | Gewöhnlicher Schneeball | ) l | iefern. | ||||||||||||||||||||||
| Leichter Strauch | , | 2 | Triebe | , | 70 | bis | 90 | cm. | |||||||||||||||||
| Vorkommensgebiet | 3 | , | Südostdeutsches Hüge | l - | und Berg | - | |||||||||||||||||||
| l and. |
| 01.00.0006 | . | 18.104/117.01 | 8 2,00 | S t | . ..........., | . . | . ........... , | .. | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Cornus mas liefern | |||||||||||||||||||||||
| Cornus mas ( | Kornelkirsche | ) | l iefern. | ||||||||||||||||||||
| Verpflanzter Strauch | , | 3 | Triebe | , | 60 | bis 100 | cm. |
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite: 7
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S 2 | 82A Pflanzung Gehölzstreifen Windschut | z 2 . B A | . . | ||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S 2 | 82A Pflanzung Gehölzstreifen Windschut | z 2 026 | -.. | |||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E P in EUR | GB in EUR |
| 01.00.0007 | . | 21.107/108.21 | 1 ,20 | m | 3 | . ..........., . . | . ........... , .. | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gütegesicherten Fertigkompost lief . | |||||||||||||||||||||||||||
| Gütegesicherten Fertigkompost aus sortenreinen Garten | |||||||||||||||||||||||||||
| und Parkabfällen sowie Bioabfällen | , | Rottegrad | 4 | bis | 5, | ||||||||||||||||||||||
| zur Bodenverbesserung aufbereite | t, | homogen und | |||||||||||||||||||||||||
| streufähi | g, | l iefern. | Nachfolgende Qualitätsmerkmale | ||||||||||||||||||||||||
| durch Untersuchungszeugnis einer vergleichbaren Probe | |||||||||||||||||||||||||||
| nicht älter als drei Monate | , belegen: | pflanzen - | |||||||||||||||||||||||||
| verträglich und hygienisch unbedenklich | , | pH | - | Wert | |||||||||||||||||||||||
| bis | 8,5 | , C | / N | - | Verhältnis m | ax. | 25:1, | organische Substan | |||||||||||||||||||
| min | . | 15 | v. H | . i | n Trockenmasse | . | Wassergehalt max | . | 45 | v. | H. | ||||||||||||||||
| Körnung mittel | = 0 | bis 25 | mm. | ||||||||||||||||||||||||
| Lieferform | = | Lose. | Abgerechnet wird nach Aufmaß auf dem | ||||||||||||||||||||||||
| Fahrzeug auf der Baustelle |
Zwischensumme 0 1.00. . ..........., . .
0 1.01. Vorarbeiten
| 01.01.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | xxxxxx, x x | . ........... , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beweissicherung |
Dokumentation aller durch den Baubetrieb direkt oder indirekt
,
| betroffenen Fläche | n, Gebäuden und baulichen Anlage | n, | |||
|---|---|---|---|---|---|
| i nsbesondere Wege | , Wiesen und Böschungen, | durch den AN vo | |||
| Beginn der Arbeite | n. Zustandsprotokollierung durch Niederschrif | ||||
| aussagekräftige Fot | os, | ggf | . Aufmaße und sonstige | ||
| Aufzeichnungen belegen. |
seiner Bauüberwachung mit Beginn der Arbeiten in zweifacher
| Ausfertigung vorzulegen. | Nach Fertigstellung aller Arbeiten | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erfolgt eine gemeinsame Begehung mit dem AG | , | ggf. | Dem | |||||||||
| Grundstücksbesitze | r /- | pächter bzw | . | TÖB | . | Über die Begehung ist | ||||||
| ein Protokoll anzufertigen | , mit der Erklärung | , | dass der | |||||||||
| Baulastträger und g | gf. | Dritte bezüglich der Wiederinstandsetzun | ||||||||||
| keine Forderungen mehr geltend machen werden. | Die Übergabe |
des Protokolls hat spätestens zur Abnahme der Bauleistung zu erfolgen.
| 01.01.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | xxxxxx, x x | . ........... , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schachtscheine einholen | |||||||||||
| Vor Beginn der Bauarbeiten Einholung der Bauerlaubnisscheine | |||||||||||
| und Aufgrabegenehmigungen bei den zuständigen |
... Forts . 01.01.0002.
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite: 8
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| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . B A | . . | ||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | |||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A | E | E P in EUR | GB in EU | |||||||||||||
| 01.01.0002 | . | F orts |
| Versorgungsunternehmen, | einschl. al | ler anfallender Kosten für | ||
|---|---|---|---|---|
| Gebühren und Durchführung von erforderlichen Abstimmungen / | ||||
| Ortsterminen zur Feststellung von vorhandenen Leitungen und | ||||
| Einweisung der Versorgungsträger, O | ||||
| Leitungsverläufen etc | . | Die Pauschale gilt für sämtliche Abschnitte | ||
| des Leistungsverzeichnisse | s. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage | |||
| der Schachtscheine beim A |
| 01.01.0003 | . | 21.107/018.09.31 | TA | 5 79,00 | m | 2 | . ........... | , . . | . ..........., . . | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vegetationsfläche mähen | |||||||||||||
| Vegetationsfläche vor Beginn der Pflanzarbeiten mähen | |||||||||||||
| Fläche | ' S traßenbegleitgrün' |
Mähgut nach Wahl des AN verwerten.
| Abfall aufnehmen und beseitig | en. Entsorgen wird geson |
|---|---|
| d ert vergütet |
| 01.01.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 20,00 | k | g | . ........... | , . . | . ........... , .. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfall aufnehmen u | . | e ntsorg | ||||||||||||||||||
| Abfall von Vegetationsflächen aufnehmen | , l | aden, | f ördern und | |||||||||||||||||
| entsorgen | . | Abfall | = | unsortierter Abfa | ll ( Plastikabfälle; | Holzabfälle; | ||||||||||||||
| Pappe u | . | Papier | ; | Metallgegenstände | u. ä. ) Abfall fachgerecht | , | ||||||||||||||
| entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften und gesetzlichen | ||||||||||||||||||||
| Bestimmungen zur Abfallbeseitigung entsorgen. | Der | |||||||||||||||||||
| Entsorgungsnachweis ist dem AG / B | Ü vorzulegen | . Position gilt für | ||||||||||||||||||
| alle Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. |
Zwischensumme 0 1.01. . ..........., . .
0 1.02. Pflanzarbeiten
| 01.02.0001 | . | 21.107/308.01 | 1 ,00 | P | sch | x xxxxx, | xx | . ..........., . . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflanzstellen kennzeichnen | ||||||||||||||||
| Pflanzstellen im Gelände nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||||
| (P flanzplan | ) , | g etrennt nach Hochstämme | n, A lleebäume | |||||||||||||
| Heistern und Pflanzeinheiten, | m it unterschiedlichen | |||||||||||||||
| P fählen deutlich sichtbar kennzeichnen. |
M arkierung der Pflanzeinheiten bis zur Pflanzung vor - h alten .
| 01.02.0002 | . | 21.107/320.22.22.11.01 | 4 68,00 | S | t | . ........... | , . . | . ..........., .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölz pflanzen | ||||||||||||||||||
| Gehölz pflanzen | . | P flanzloch oder Pflanzgraben herstel- | ||||||||||||||||
| l en | . | Brauchbaren Boden wieder einbauen | . G ehölz liefer | |||||||||||||||
| w ird gesondert vergütet | ||||||||||||||||||
| G ehölz | = | v erpflanzter Strauch |
... Forts . 01.02.0002.
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| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | |||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E P in EUR | GB in EU | ||||||||||||||||
| 01.02.0002 | . | F orts. | ... |
| Neigung der Fläche steiler 1 :3 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P flanzung auf Fläche mit geschlossener Grasnarb | ||||||||||
| Pflanzloch | 30 | x | 30 | cm oder Durchmesser | = 3 | 5 | cm, | 3 0 | cm | |
| tief. | ||||||||||
| G ießrand entsprechend Pflanzlochgröße anlegen. | ||||||||||
| Bodenverbesserungsstoffe nach Unterlagen des AG mit | ||||||||||
| b rauchbarem Boden vermisch | en. B odenverbesserungsstoffe | |||||||||
| w erden gesondert vergütet. | ||||||||||
| Ü berschüssigen Boden seitlich einplanieren. |
| 01.02.0003 | . | 21.107/360.41.02 | 4 68,00 | S t | . ..........., | . . | . ........... , .. | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflanzscheibe mulchen | |||||||||||||||||||||
| Pflanzscheibe von Gehölz gleichmäßig dick mulchen. | |||||||||||||||||||||
| Pflanzscheibengröße, | Durchmesser = | 100 | cm | ||||||||||||||||||
| Mulchstoff = | Nadelholzrind | e 10/40 | mm | , | C | / N | - Verhältnis | ||||||||||||||
| > | 60. | ||||||||||||||||||||
| Dicke der Mulchschicht = 1 | 0 cm |
| 01.02.0004 | . | 21.107/026.22.22 | 7 | 2,00 | S t | . ..........., | . . | . ..........., .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Begrenzungspfähle setzen | ||||||||||||||||
| Begrenzungspfähle zum Abgrenzen von Vegetationsflächen | ||||||||||||||||
| n ach Unterlagen des AG standfest setzen | ||||||||||||||||
| P fähle aus Nadelhol | ||||||||||||||||
| P fahllänge | = | 1,50 | m . | |||||||||||||
| Zopfdurchmesser | = | 8 bis | 10 c | |||||||||||||
| Pfähle bis zum Ende der Entwicklungspflege vorhalten | ||||||||||||||||
| u nd entfernen |
| 01.02.0005 | . | 21.107/110.99 | TA | 9 ,36 | k g | . ..........., | . . | . ..........., . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Organischen Dünger liefern Organischen Dünger liefern. | |||||||||||||
| Organischer Dünger | ' H ornspä |
| 01.02.0006 | . | 21.107/126.09.02.05.99 | TA | 9 ,36 | k g | . ..........., | . . | . ..........., . . | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dünger ausbringen | ||||||||||||||||||
| D ünger ausbringen. | D ünger liefern wird gesondert | |||||||||||||||||
| v ergütet | ||||||||||||||||||
| Fläche ' | Pflanzscheibe Strauch | |||||||||||||||||
| Organischer Dünger | , m ind. 6 v | . H . N . | ||||||||||||||||
| Ausbringmenge | = | 2 0 | g/ G | ehölz | ||||||||||||||
| Vegetation | ' Strauch ' |
Zwischensumme 0 1.02. . ..........., . .
Zwischensumme 0 1. . ..........., ..
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| P rojekt | : | M 0 | 000701 | 6 | N achpflanzg v | . S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-2 | 6 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E | P in EUR | GB in EUR |
| Hinweis zur OZ 0 2 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sämtliche Pfleg | e - und Wässerungsgänge sind | ||||||||
| dem AG rechtzeitig vor Ausführung | ( Pflege mind | ||||||||
| 3 | Tage vorher, | Wässern | 1 | ||||||
| Beendigung schriftlich anzuzeigen. | Ansonsten | ||||||||
| erfolgt keine Vergütung der Leistun |
0 2. Pflege
0 2.00. Fertigstellungspflege
| 02.00.0001 | . | 21.107/614.23.11.10.34 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ........... | , .. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | |||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflegen | . | Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | |||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand | |||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche = | Böschung | , | Neigung steiler | 1:3. | |||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand über | 1 | bis 2 | Stück je m 2 | ||||||||||||||||||
| Erster Pflegegan |
Während der Fertigstellungspflege.
| Pflanzscheiben, | gemulcht | , | j äten und Zwischenflächen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mähen | |||||||
| Gehölze richten und antreten, | |||||||
| zurückschneiden | , abgestorbene Gehölze | / Gehölzteile ent | |||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehölze | / | Gehölzteile nach Wahl des | ||||
| AN verwerten. | |||||||
| Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchse | |||||||
| nach Wahl des AN verwerten. |
| 02.00.0002 | . | 21.107/614.23.21.10.34 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ........... | , . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | |||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflegen | . | Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | |||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand | |||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche = | Böschung | , | Neigung steiler | 1:3. | |||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand über | 1 | bis 2 | Stück je m 2 | ||||||||||||||||||
| Zweiter Pflegegang. |
Während der Fertigstellungspflege.
| Pflanzscheiben, | gemulcht | , | j äten und Zwischenflächen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mähen | |||||||
| Gehölze richten und antreten, | |||||||
| zurückschneiden | , abgestorbene Gehölze | / Gehölzteile ent | |||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehölze | / | Gehölzteile nach Wahl des |
... Forts . 02.00.0002.
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| P rojekt | : | M 0 | 000701 | 6 | N achpflanzg v | . S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-2 | 6 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A | E E | P in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 02.00.0002 | . | F orts | . ... |
AN verwerten. Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchses nach Wahl des AN verwerten.
| 02.00.0003 | . | 21.107/614.23.31.10.34 | 5 79,00 | m | 2 | . ........... | , . . | . ........... | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | ||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflegen | . | Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | ||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand. | ||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche = | Böschung | , | Neigung steiler | 1:3. | ||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand über | 1 bis 2 | Stück je m 2. | ||||||||||||||||||
| Dritter Pflegegang |
Während der Fertigstellungspflege.
| Pflanzscheiben | , | gemulcht | , | j äten und Zwischenflächen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mähen. | ||||||||
| Gehölze richten und antreten, | ||||||||
| zurückschneiden | , a | bgestorbene Gehölz | e / Gehölzteile ent | |||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehölze | / Gehölzteile nach Wahl des | ||||||
| AN verwerten. | ||||||||
| Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchse | ||||||||
| nach Wahl des AN verwerten. |
| 02.00.0004 | . | 21.107/604.24.21 | 4 68,00 | S t | . ........... | , . . | . ........... | , .. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgehölz wässern | |||||||||||||||||||||
| E inzelgehölz wässer | n, | W asser liefern | . B o | denart | , | E xposi | |||||||||||||||
| tion und Standort nach Unterlagen des A | G. | Wurzelraum | |||||||||||||||||||
| ausreichend durchfeuchten | . | A bgerechnet wird die Wäss | |||||||||||||||||||
| r ung des Einzelgehölzes pro Jahr. | |||||||||||||||||||||
| Gehölz | = | S olitär | |||||||||||||||||||
| A nzahl der Wässerungsgänge pro Jahr = | 1 0 | ||||||||||||||||||||
| Mindestwassermenge je Pflanze pro Wässerungsgang = | 1 0 | ||||||||||||||||||||
| Liter | |||||||||||||||||||||
| Während der Fertigstellungspflege |
| 02.00.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P | sch | x xxxxx, | xx | . ........... | , .. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schädlingsbefall kontrollieren |
Gehölze auf Befall durch tierische und pflanzliche Schädlinge
| während der Fertigstellungspflege kontrollieren. B | ei Befall sind | |||
|---|---|---|---|---|
| nach Absprache mit dem AG entsprechende | ||||
| Bekämpfungsmaßnahmen einzuleite | n. G | ehölz | = S | trauch |
| 02.00.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1 | 0,00 | S t | . ........... | , . . | . ........... | , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ersetzen fehlender Pfähle | ||||||||||||||
| Ersetzen fehlender Pfähle und beschädigter Pfähle des Dreibocks | . | |||||||||||||
| ... | Forts | . | 02.00.0006. |
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 12
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| P rojekt | : | M 0 | 000701 | 6 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B 0 | 22-2 | 6 | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . B A | . . | ||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E | P in EUR | GB in EUR | ||||||||||||
| 02.00.0006 | . | F orts | . ... |
| Position gilt für den gesamten Pflegezeitraum. I | n Absprache mit | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BÜ | / AG. | Pfahl standfest setzen und mit bestehender Verankerung | ||||||||||
| sowie Baum verbinde | n, evt | l. f ehlende Pfahlverbindung ersetzen | ||||||||||
| f ahllänge | 1,50 | m, | Zopfdurchmesser 8 | bis | 10 | cm. | P | fahl aus | ||||
| Nadelholz geschä | lt. R | estliche Stoffe nach Wahl des AN verwerten |
Abgerechnet wird nach Stück Pfahl.
| 02.00.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 752,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ........... , .. | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mäusebekämpfung Erdmaus | , Rötelmau | |||||||||||||||||||||||||
| Mäusebekämpfung Erdmau | s, Rötelmaus | . | Mäusebekämpfung mit | |||||||||||||||||||||||
| Rodentizid, | Wirkstoff Zinkphosphit, p | unktuell per Hand verdeckt | ||||||||||||||||||||||||
| ausbringen. | Ausbringezeit, | Ausbringeart und - | menge gemäß | |||||||||||||||||||||||
| Herstellerangaben | . Gänge auffinden, | Gangöffnungen und | ||||||||||||||||||||||||
| Ausdehnung der Mäusegänge feststellen, | Bekämpfungsmittel | |||||||||||||||||||||||||
| ( z. | Bsp | . | Gift - | Linsen | ) t ief in die bewohnten Gänge geben | . | Gesamte | |||||||||||||||||||
| Vegetationsfläche | = 7 | 52 m | ². 2 Bekämpfungsgänge pro Jahr. | Die | ||||||||||||||||||||||
| Anwendung setzt die Notwendigkeit der Bekämpfung voraus und | ||||||||||||||||||||||||||
| nach Absprache mit dem A | G. Die Mäusebekämpfung ist nur auf | |||||||||||||||||||||||||
| Anordnung bzw. | nach schriftlicher Bestätigung durch den AG | |||||||||||||||||||||||||
| durchzuführen | . M | aterial liefert AN. Z | ulassung | / Zertifikat ist | ||||||||||||||||||||||
| vorzulegen. | Abrechnung erfolgt nach Vorlage Lieferschein. |
Zwischensumme 0 2.00. . ..........., . .
02.01. Entwicklungspflege 1 . Jahr
| 02.01.0001 | . | 21.107/614.23.12.10.34 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ..........., . . | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | ||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflegen. | Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | |||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand. | ||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche | = B | öschung, | Neigung steiler | 1:3. | ||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand üb | er 1 | bis 2 | Stück je m | 2. | ||||||||||||||||
| Erster Pflegegang | ||||||||||||||||||||
| Während der Entwicklungspflege im | 1. Pflegejahr. | |||||||||||||||||||
| Pflanzscheiben | , g | emulcht, j | äten und Zwischenflächen | |||||||||||||||||
| mähen. | ||||||||||||||||||||
| Gehölze richten und antret | ||||||||||||||||||||
| zurückschneiden, | abgestorbene Gehölze | / Gehölzteile ent | ||||||||||||||||||
| f ernen. | Abgestorbene Geh | ölze / | Gehölzteile nach Wahl des | |||||||||||||||||
| AN verwerten. |
... Forts . 02.01.0001.
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-2 | 6 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E | P in EUR | GB in EUR | |||||||||||||||||
| 02.01.0001 | . | F orts | . ... |
Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchses nach Wahl des AN verwerten.
| 02.01.0002 | . | 21.107/614.23.22.10.3 | 4 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ........... | , . . | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | ||||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflege | n. | Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | ||||||||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand | ||||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche | = | Böschung | , | Neigung steiler | 1:3. | |||||||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand über | 1 | bis 2 | Stück je m | 2. | ||||||||||||||||||||||
| Zweiter Pflegegang. | ||||||||||||||||||||||||||
| Während der Entwicklungspflege im | 1. | Pflegejahr. | ||||||||||||||||||||||||
| Pflanzscheiben | , | gemulcht | , | j äten und Zwischenflächen | ||||||||||||||||||||||
| mähen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Gehölze richten und antreten, | ||||||||||||||||||||||||||
| zurückschneiden | , ab | gestorbene Gehölze | / Gehölzteile ent | |||||||||||||||||||||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehölz | e / | Gehölzteile nach Wahl des | |||||||||||||||||||||||
| AN verwerten. | ||||||||||||||||||||||||||
| Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchse | ||||||||||||||||||||||||||
| nach Wahl des AN verwerten. |
| 02.01.0003 | . | 21.107/614.23.32.10.3 | 4 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ........... | , . . | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | ||||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflege | n. | Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | ||||||||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand | ||||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche | = | Böschung | , | Neigung steiler | 1:3. | |||||||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand über | 1 | bis 2 | Stück je m | 2. | ||||||||||||||||||||||
| Dritter Pflegegang. | ||||||||||||||||||||||||||
| Während der Entwicklungspflege im | 1. | Pflegejahr. | ||||||||||||||||||||||||
| Pflanzscheiben | , | gemulcht | , | j äten und Zwischenflächen | ||||||||||||||||||||||
| mähen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Gehölze richten und antreten, | ||||||||||||||||||||||||||
| zurückschneiden | , ab | gestorbene Gehölze | / Gehölzteile ent | |||||||||||||||||||||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehölz | e / | Gehölzteile nach Wahl des | |||||||||||||||||||||||
| AN verwerten. | ||||||||||||||||||||||||||
| Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchse | ||||||||||||||||||||||||||
| nach Wahl des AN verwerten. |
| 02.01.0004 | . | 21.107/604.23.22 | 4 68,00 | S t | . ..........., | . . | . ........... | , .. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgehölz wässer | ||||||||||||||||||
| E inzelgehölz wässern, | W asser liefern | . | B odenart | , | E xposi | |||||||||||||
| tion und Standort nach Unterlagen des AG | . | Wurzelraum |
... Forts . 02.01.0004.
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 14
[Seite 57]
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg | v. S | traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 022-26 | S 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | ||||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E | P in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 02.01.0004 | . | F orts | . ... |
| ausreichend durchfeuchten. A b | gerechnet wird die Wässe | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| r ung des Einzelgehölzes pro J | |||||||
| Gehölz | = | S olitär . | |||||
| A nzahl der Wässerungsgänge pro Jahr | = 8 | ||||||
| Mindestwassermenge je Pflanze pro Wässerungsgang | = | 1 0 | |||||
| Liter | |||||||
| W ährend der Entwicklungspflege im | 1 . | Pflegejahr. |
| 02.01.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P sch | x xxxxx | , x x | . ........... | , .. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schädlingsbefall kontrolliere | ||||||||||||||||
| Gehölze auf Befall durch tierische und pflanzliche Schädlinge | ||||||||||||||||
| während der Entwicklungspflege im | 1. | Jahr kontrollieren | . B | |||||||||||||
| Befall sind nach Absprache mit dem AG entsprechende | ||||||||||||||||
| Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. | Gehölz | = |
| 02.01.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 4 | 68,00 | m 2 | . ......... | .., . . | . ........... | , .. | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mäusebekämpfung Erdmaus | , Rötelmaus | ||||||||||||||||||||||||||
| Mäusebekämpfung Erdmau | s, Rötelmaus | . | Mäusebekämpfung mit | ||||||||||||||||||||||||
| Rodentizid, | Wirkstoff Zinkphosphit, | punktuell per Hand verdeckt | |||||||||||||||||||||||||
| ausbringen. | Ausbringezeit, | Ausbringeart und | - | menge gemäß | |||||||||||||||||||||||
| Herstellerangaben | . Gänge auffinden | , G | angöffnungen und | ||||||||||||||||||||||||
| Ausdehnung der Mäusegänge feststellen | , Bekämpfungsmittel | ||||||||||||||||||||||||||
| ( z. | Bsp | . | Gift - | Linsen | ) t ief in die bewohnten Gänge geben | . | Gesamte | ||||||||||||||||||||
| Vegetationsfläche | = | 752 m | ². 2 Bekämpfungsgänge pro Jahr. D | ie | |||||||||||||||||||||||
| Anwendung setzt die Notwendigkeit der Bekämpfung voraus und | |||||||||||||||||||||||||||
| nach Absprache mit dem A | G. Die Mäusebekämpfung ist nur auf | ||||||||||||||||||||||||||
| Anordnung bzw | . n | ach schriftlicher Bestätigung durch den AG | |||||||||||||||||||||||||
| durchzuführen. | Material liefert AN. | Zulassung | |||||||||||||||||||||||||
| vorzulegen. | Abrechnung erfolgt nach Vorlage Lieferschein |
| 02.01.0007 | . | 21.107/110.9 | 9 TA | 9 ,36 | k g | . ......... | .., . . | . ........... | , . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Organischen Dünger liefern Organischen Dünger liefern. | ||||||||||||||
| Organischer Dünger | ' H ornspän |
| 02.01.0008 | . | 21.107/126.09.02.05.99 | TA | 9 ,36 | k g | . ......... | .., . . | . ........... | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dünger ausbringen | ||||||||||||||||||||
| D ünger ausbringen. | D ünger liefern wird gesonder | |||||||||||||||||||
| v ergütet | ||||||||||||||||||||
| Fläche ' | P flanzscheibe Strauch' | |||||||||||||||||||
| Organischer Dünger | , m ind | . 6 v | . H . N . | |||||||||||||||||
| Ausbringmenge | = | 2 | 0 g/ | Gehölz . | ||||||||||||||||
| Vegetation ' S | trauch ' |
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 15
[Seite 58]
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 000701 | 6 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-2 | 6 | S 2 | 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S 2 | 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E | P in EUR | GB in EUR |
Zwischensumme 0 2.01. . ..........., . .
02.02. Entwicklungspflege 2 . Jahr
| 02.02.0001 | . | 21.107/614.23.13.10.34 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ..........., . . | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | ||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflegen | . Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | |||||||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand | ||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche | = | Böschung | , Neigung steiler | 1:3. | ||||||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand über | 1 | bis 2 | Stück je m | 2. | ||||||||||||||||||||
| Erster Pflegegang. | ||||||||||||||||||||||||
| Während der Entwicklungspflege im | 2. | Pflegejahr. | ||||||||||||||||||||||
| Pflanzscheiben | , | gemulcht, | j äten und Zwischenflächen | |||||||||||||||||||||
| mähen. | ||||||||||||||||||||||||
| Gehölze richten und antreten, | ||||||||||||||||||||||||
| zurückschneiden | , | abgestorbene Gehölze | / Gehölzteile ent | |||||||||||||||||||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehölze | / | Gehölzteile nach Wahl des | |||||||||||||||||||||
| AN verwerten. | ||||||||||||||||||||||||
| Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchse | ||||||||||||||||||||||||
| nach Wahl des AN verwerten. |
| 02.02.0002 | . | 21.107/614.23.23.10.34 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ..........., . . | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | ||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche pflegen | . Die Bearbeitungsgrenze außerhalb | |||||||||||||||||||||||
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand | ||||||||||||||||||||||||
| Gehölzfläche | = | Böschung | , Neigung steiler | 1:3. | ||||||||||||||||||||
| Mittlerer Gehölzbestand über | 1 | bis 2 | Stück je m | 2. | ||||||||||||||||||||
| Zweiter Pflegegang. | ||||||||||||||||||||||||
| Während der Entwicklungspflege im | 2. | Pflegejahr. | ||||||||||||||||||||||
| Pflanzscheiben | , | gemulcht, | j äten und Zwischenflächen | |||||||||||||||||||||
| mähen. | ||||||||||||||||||||||||
| Gehölze richten und antreten, | ||||||||||||||||||||||||
| zurückschneiden | , | abgestorbene Gehölze | / Gehölzteile ent | |||||||||||||||||||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehölze | / | Gehölzteile nach Wahl des | |||||||||||||||||||||
| AN verwerten. | ||||||||||||||||||||||||
| Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchse | ||||||||||||||||||||||||
| nach Wahl des AN verwerten. |
| 02.02.0003 | . | 21.107/614.23.33.10.34 | 5 79,00 | m | 2 | . ..........., | . . | . ..........., . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche pflegen | ||||||||||||||
| Gehölzfläche pflegen | . Die Bearbeitungsgrenze außerhalb |
... Forts . 02.02.0003.
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 16
[Seite 59]
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Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 000701 | 6 | N achpflanzg v. | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 022-2 | 6 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | ||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | |||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||
| 02.02.0003 | . | F orts | . ... |
| der Randpflanzen entspricht einem halben Reihenabstand | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehölzfläche = | Böschung, N | eigung steiler | 1:3. | |||||
| Mittlerer Gehölzbestand übe | r 1 | bis 2 | Stück je m 2. | |||||
| Dritter Pflegegang | ||||||||
| Während der Entwicklungspflege im 2 | . Pflegejahr. | |||||||
| Pflanzscheiben | , | gemulcht, j ä | ten und Zwischenflächen | |||||
| mähen. | ||||||||
| Gehölze richten und antrete | n, zu schwach austreibende | |||||||
| zurückschneiden | , a | bgestorbene Gehö | lze / Gehölzteile ent | |||||
| f ernen. | Abgestorbene Gehöl | ze / | Gehölzteile nach Wahl des | |||||
| AN verwerten. | ||||||||
| Mähgut und abgetrennte Teile unerwünschten Aufwuchse | ||||||||
| nach Wahl des AN verwerte |
| 02.02.0004 | . | 21.107/604.23.23 | 4 68,00 | S t | . ......... | .., . . | . ........... | , .. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgehölz wässern | |||||||||||||||||||||
| E inzelgehölz wässer | n, | W asser liefern | . B od | enart | , | Exposi | |||||||||||||||
| tion und Standort nach Unterlagen des AG | . Wurzelraum | ||||||||||||||||||||
| ausreichend durchfeuchten | . A bg | erechnet wird die Wäss | |||||||||||||||||||
| r ung des Einzelgehölzes pro Ja | |||||||||||||||||||||
| Gehölz | = | S olitär | |||||||||||||||||||
| A nzahl der Wässerungsgänge pro Jahr = | |||||||||||||||||||||
| Mindestwassermenge je Pflanze pro Wässerungsgang = | 1 0 | ||||||||||||||||||||
| Liter | |||||||||||||||||||||
| W ährend der Entwicklungspflege im | 2 | . P fl | egejahr |
| 02.02.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | P | sch | x xxxxx | , x x | . ........... | , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schädlingsbefall kontrollieren | ||||||||||||||
| Gehölze auf Befall durch tierische und pflanzliche Schädlinge | ||||||||||||||
| während der Entwicklungspflege im 1 | . Jahr kontrollieren | . | ||||||||||||
| Befall sind nach Absprache mit dem AG entsprechende | ||||||||||||||
| Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. | Gehölz | = H |
| 02.02.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 579,00 | m | 2 | . ......... | .., . . | . ........... | , .. | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mäusebekämpfung Erdmaus, | Rötelmau | |||||||||||||||||||||
| Mäusebekämpfung Erdmaus | , Rötelma | us. | Mäusebekämpfung mit | |||||||||||||||||||
| Rodentizid, | Wirkstoff Zinkphosphit, p | unktuell per Hand verdeckt | ||||||||||||||||||||
| ausbringen. | Ausbringezeit, A | usbringeart und - | ||||||||||||||||||||
| Herstellerangaben. | Gänge auffinden, | Gangöffnungen und | ||||||||||||||||||||
| Ausdehnung der Mäusegänge feststellen | , Bekämpfungsmittel | |||||||||||||||||||||
| ( z. | Bsp | . | Gift - | Linsen) | t ief in die bewohnten Gänge geben | . | Gesamte | |||||||||||||||
| Vegetationsfläche | = | 752 | m ². | 2 Bekämpfungsgänge pro Jahr | . D | ie | ||||||||||||||||
| Anwendung setzt die Notwendigkeit der Bekämpfung voraus und |
... Forts . 02.02.0006.
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 17
[Seite 60]
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen
Langtext -/ Preis - Verzeichnis
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 - | B | 0 22-26 | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||||||||
| L V : | S 2 | 82 | A | S 2 8 | 2A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | |||||||||||||||
| OZ | S tL- N r M enge | A E | E P in EUR | GB in EUR | ||||||||||||||||||
| 02.02.0006 | . | F orts | . ... |
| nach Absprache mit dem A | G. Die Mäusebekämpfung ist nur auf | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anordnung bzw | . n | ach schriftlicher Bestätigung durch den AG | |||||||
| durchzuführen | . | Material liefert AN | . | Zulassung | / Zertifikat ist | ||||
| vorzulegen | . | Abrechnung erfolgt nach Vorlage Lieferschein. |
| 02.02.0007 | . | 21.107/110.99 | TA | 9 ,36 | k g | . ..........., | . . | . ..........., . . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Organischen Dünger liefern Organischen Dünger liefern. | |||||||||||||
| Organischer Dünger | ' H ornspä |
| 02.02.0008 | . | 21.107/126.09.02.05.99 | TA | 9 ,36 | k g | . ..........., | . . | . ..........., . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dünger ausbringen | |||||||||||||||||||
| D ünger ausbringen. | D ünger liefern wird gesondert | ||||||||||||||||||
| v ergütet | |||||||||||||||||||
| Fläche ' | Pflanzscheibe Strauch' | ||||||||||||||||||
| Organischer Dünger | , m ind | . 6 v | . H . N . | ||||||||||||||||
| Ausbringmenge | = | 2 | 0 g/ | Gehölz | |||||||||||||||
| Vegetation ' | Strauch ' |
Zwischensumme 0 2.02. . ..........., . .
Zwischensumme 0 2. . ..........., ..
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 18
[Seite 61]
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen
Langtext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung
| P rojekt | : | M 0 | 0007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 | -B | 0 22-26 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||
| L V | : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||
| OZ | GB in EUR |
L V S 282 A
0 0. Allgemeine Leistungen
00.00. Baustelleneinrichtung und -r äumung . ..........., . .
00.01 . Sicherung / Verkehrsrechtliche AO . ........... , ..
Summe 00. ............ , ..
0 1. Pflanzarbeiten
01.00. Lieferleistung . ..........., ..
01.01 . Vorarbeiten . ........... , ..
01.02. P flanzarbeiten . ..........., ..
Summe 01. ............ , ..
0 2. Pflege
02.00 . Fertigstellungspflege . ..........., . .
02.01 . Entwicklungspflege 1 . J ahr . ..........., . .
02.02 . Entwicklungspflege 2 . J ahr . ..........., . .
Summe 02. ............ , ..
D ruckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 19
[Seite 62]
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen
Langtext -/ Preis - Verzeichnis Zusammenstellung
| P rojekt | : | M | 00007016 | N achpflanzg v | . | S traßenbäumen an SStr im LK Zwickau | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V E | : | 08 | -B | 0 22-26 | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 . | B A | . . | |||||||
| LV | : | S 2 | 82 | A | S | 2 82 | A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz | 2 026 | -.. | ||||||||
| OZ | GB in EUR |
LV S 282 A
-
Allgemeine Leistungen . ........... , ..
-
P flanzarbeiten . ..........., ..
-
Pflege ............ , ..
Angebotssumme ( n etto) . ........... , ..
+1 9,00 v . H . Umsatzsteuer ( M wSt ) ............, ..
Angebotssumme (b rutto) . ..........., ..
Druckdatum: 2 9.09.2026 Seite : 20
[Seite 63]
Bezeichnung der Bauleistung:
| M00007016 | Nachpflanzg v. Straßenbäumen an SStr im LK Zwickau |
|---|---|
| 08-B022-26 | S 282A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz 2.BA 2026-2029 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vertragsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Beginn der Ausführung
Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum)
Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am 16.11.2026, Spätestens am (Datum) Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt:
Wird vorstehend keine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon auszugehen, dass
mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle ge-
meint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:
Spätestens Werktage nach
Einzelfristen für
1.2.1 = spätestens Werktage nach
1.2.2 = spätestens Werktage nach
1.2.3 = spätestens Werktage nach
1.2.4 = spätestens Werktage nach
1.2.5 = spätestens Werktage nach
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am 15.10.2029 (Datum) Einzelfristen für
1.3.1 Ende Pflanzarbeiten einschl. Nebenleistungen = spätestens 10.12.2026 (Datum)
1.3.2 Ende Fertigstellungspflege = spätestens 30.09.2027 (Datum)
1.3.3 Ende Entwicklungspflege = spätestens 15.10.2029 (Datum)
1.3.4 = spätestens (Datum)
1.3.5 = spätestens (Datum)
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 1
[Seite 64]
1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
1.4.1 = Kalendertage
1.4.2 = Kalendertage
1.4.3 = Kalendertage
1.4.4 von bis (Datum)
1.4.5 von bis (Datum)
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11
VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende
Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
0,2 % je Kalendertag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
2.2 Vertragsstrafe je Werktag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung
(netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
% nach 1.2.1 % nach 1.2.2 % nach 1.2.3
% nach 1.2.4 % nach 1.2.5
Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung
(netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
% nach 1.3.1 % nach 1.3.2 % nach 1.3.3
% nach 1.3.4 % nach 1.3.5
2.3 Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung
(netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
% nach 1.4.1 % nach 1.4.2 % nach 1.4.3
% nach 1.4.4 % nach 1.4.5
2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zu- schlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 2
[Seite 65]
2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist
vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für
die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung
gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf
30 Kalendertage festgelegt.
4 Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatz-
steuer ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.
Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für
Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der
Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers
zu verwenden und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“ • die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“ • vereinbarte Vorauszahlungen und „HVA B-StB Abschlagszahlungs-/ Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 Vorauszahlungsbürgschaft“ Satz 3 VOB/B das Formblatt
7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Frei
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 3
[Seite 66]
9 Beschleunigungsvergütung Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß „HVA B-StB Beschleunigungsvergütung“ wird
vereinbart (siehe Anlage)
9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für
Verkehrsbeschränkungen
nach 1.4.1 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.2 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.3 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.4 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.5 EUR (netto)/Kalendertag
9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt EUR (netto) begrenzt.
10 Preisgleitklauseln Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
Stoffpreisgleitklausel gemäß „HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel“ (siehe Anlage)
11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Keine
Siehe beigefügte Unterlage
12 Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
Die Geltung der Sanktionierung für die Nichterfüllung von Bieterangaben zum Zuschlagskriterium
Technischer Wert bei der späteren Bauausführung gemäß „HVA B-StB Sanktionierung
Nichterfüllung Technischer Wert“ wird vereinbart (siehe Anlage)
13 Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells
Die Geltung einer bauvertraglichen Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells gemäß „HVA B-
StB „Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell“ wird vereinbart (siehe
Anlage)
Anlagen: HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel
HVA B-StB Beschleunigungsvergütung
HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
HVA B-StB Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 4
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Bezeichnung der Bauleistung:
| M00007016 | Nachpflanzg v. Straßenbäumen an SStr im LK Zwickau |
|---|---|
| 08-B022-26 | S 282A Pflanzung Gehölzstreifen Windschutz 2.BA 2026-2029 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- Begriffsdefinition
Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt wer- den kann.
- Abrechnung
Bei elektronischer Rechnungsstellung (XRechnung) hat der Auftragnehmer die Nachweise gemäß § 14 Abs. 1 VOB/B getrennt und vor der Rechnung an den Auftraggeber zu übergeben. Gegebenenfalls sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung weitere Festlegungen zu treffen.
In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens fol- gende Angaben gemacht werden: – Auftragnehmer, – Auftraggeber, – Nummer des Aufmaßblattes, – Bezeichnung der Bauleistung, – Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufge- stellt“.
Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrundelie- genden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berech- nungen ist nicht zulässig.
-
- Getrennte Rechnungserstellung
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
-
- Nachweis der Massen
(1) Der Verbrauch ist durch Vorlage von Wiegenachweisen laufend nachzuweisen.
Die Wiegenachweise müssen die folgenden Angaben enthalten: – Lieferwerk, – Name der Baustelle, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegenachweises, – Datum und Uhrzeit der Wägung,
132 HVA B-StB Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 1
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– Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).
Die Wiegenachweise sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu be- stätigen und bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.
(2) Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des bela- denen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Hierbei ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragneh- mer nicht gesondert vergütet. Die Kosten für darüberhinausgehende Kontrollwägungen werden vom Auf- traggeber erstattet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiege- gebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwä- gung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten zu erstatten sind, sind sie im Einzel- nen nachzuweisen. Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechen- der Abzug.
-
- Bauabrechnung mit IT-Anlagen
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
-
Rechenverfahren/DV-Programme: Die verwendeten DV-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfah- rens-beschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
-
Vereinbarung: Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen) ist, ggf. getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.
-
Datenübergabe: Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu überge- ben. Eingabedaten sind digital zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung her- zustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Be- zug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.
-
Berichtigung der Leistungsberechnung: Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergeb- nisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
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Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Ab- weichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 ‰ bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 ‰, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auf- tragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Ein- sichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht auf- grund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.
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Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen:
132 HVA B-StB Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 2
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Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberech- nung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinba- ren. Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm Gele- genheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.
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- Aufrechnung
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaates Sachsen oder eines Landkreises des Freistaates Sachsen an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Bauverträge im Straßen- und Brückenbau zwischen den vorgenannten Körperschaften und dem Auftragnehmer.
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- Bauablaufplan
Wenn ein Bauablaufplan vorzulegen ist, gelten folgende Anforderungen:
Der Bauablaufplan gehört zu den durch den Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungsunterlagen. Er ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.
Ein Bauablaufplan ist die grafische Darstellung der organisatorischen und zeitlichen Abläufe aller notwen- digen Arbeiten sowie deren Abhängigkeiten voneinander.
Bauablaufpläne sind als Balkenplan (Gantt-Diagramm) oder als Weg-Zeit-Diagramm einschließlich des kritischen Weges darzustellen. Der kritische Weg ist der Weg vom Anfang bis zum Ende eines Bauablauf- planes auf dem die Summe aller Pufferzeiten minimal wird.
Balkenpläne stellen die zeitliche Lage der einzelnen Arbeitsschritte (Vorgänge) und die Dauer der Vor- gänge eines Projektes dar. Im Weg-Zeit-Diagramm wird neben der Dauer und dem Termin des jeweiligen Vorganges auch dessen Ort dargestellt.
Der Detailierungsgrad des Bauablaufplanes ist dem jeweiligen Projekt anzupassen. Mindestens die Haupt-gewerke und die vertraglichen Termine (vgl. BVB) sind darzustellen. Erfolgt die Bauausführung nach Teilabschnitten, sind diese auch im Bauablaufplan darzustellen. Bei Notwendigkeit sind Verkehrsfüh- rungs- und Sperrphasen sowie Pufferzeiten anzugeben.
Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer ein Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen vorzunehmen und der Bauablaufplan fortzuschreiben. Der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen ist darzustellen. Die Fortschreibung des Bauablaufplanes wird regelmäßig bei Änderungen des Bauablaufes nötig.
Hinweis: Bei den mit „ 1) „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen und ggf. durch Eintrag fest- zulegen, ob und ggf. inwieweit die darin beschriebene Regelung Vertragsbestandteil werden soll.
132 HVA B-StB Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Seite 3