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Anhang 3: Haltestellen (Gestaltungsrichtlinie) gemäß Corporate-Design-Handbuch der Dachmarke „Bus und Bahn im Münsterland“
Haltestellen, die von bis zur vier Linien der Produktklassen 1 und 2 bedient werden, sind wahlweise mit den Schildern „WVG Standard“ oder „WVG Kompakt“ auszustatten. Werden Haltestellen von mehr als vier Linien bedient, ist das Schild „WVG Standard“ obligatorisch. Haltestellen, die nur von einer Linie oder die nur von Linien mit unregelmäßiger Bedienung nur an Schultagen bedient werden, werden mit dem Schild „WVG light“ versehen. (Bezeichnungen und Abbildungen aus dem CD-Handbuch der Dachmarke „Bus und Bahn im Münsterland“)