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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
| Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: | Kreis Borken - Der Landrat Burloer Str. 93 46325 Borken |
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| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: | Herr Mario Könning E-Mail: datenschutz@kreis-borken.de; tel. 02861/939409 |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung per- sonenbezogener Daten: | a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Landeshaus- haltsordnung NRW (LHO NRW) nebst zugehörigen Verwal- tungsvorschriften (VV) i. V. m. der Unterschwellenvergabe- ordnung (UVgO) sowie Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die gefor- derten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabe- verfahren ausgeschlossen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speiche- rung personenbezogener Daten | Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezoge- ner Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungs- fristen. Diese beträgt nach den VV zu § 71 LHO NRW (Auf- bewahrungsbestimmungen) grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des letzten Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt. |
| Empfänger von personenbezogenen Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen ein- gerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bie- ter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wur- den oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatz- steuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabe- stelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabe- stelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, |
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| vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewer- bezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsver- gabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftrag- ten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntge- geben. | |
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| Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein- schränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten | Diese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Be- werber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutref- fend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der perso- nenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. da- von ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benö- tigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s. a. Rechtsgrund- lage für die Verarbeitung). |
| Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbe- hörde: | Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, so- fern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. |
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung Dritter im Rahmen des Vergabeverfahrens in den Fällen des § 26 UVgO (Unterauftragsvergabe), §§ 31 ff. UVgO (Eignung) und § 43 Abs. 2 Nr. 2 UVgO (Zuschlagskriterium) ausdrücklich geregelt ist.