Anlage 02b Liniensteckbrief 853 ab Juli 2027.PDF

Personenverkehrsdienste auf der Buslinie 853 im Linienbündel BOR 8

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 10:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Liniensteckbrief NVP Kreis Borken

Liniensteckbrief NVP Kreis Borken

Produkt Aufgabenträger NutzwagenKm/Jahr

StadtBus Kreis Borken 64500

Linie
853

StadtBus Kreis Borken 64500 853

von über Linienbündel Borken, Bahnhof Borken, Kreishaus BOR 8

nach über Betriebsaufnahme Bündel Borken-Gemen, Rotkreuz-Zentrum 01.07.2027

Betriebsführer Konzessionär 3 Konzession bis Kraftverkehr Bernhard Menche Nein 31.07.2035

Konzessionär 2 Konzessionär 4 Konzessioniert nach Nein Nein §42 PBefG

Richtung 2

Start Ende Fahrten Takt

Richtung 1
StartTakt

MoFr (S) 07:00 18:30 12 60 06:30 18:00 12 60

MoFr (F) 07:00 18:30 12 60 06:30 18:00 12 60 Sa 09:00 14:30 6 60 08:30 14:00 6 60

So u. Fe 0 0

Funktion / Aufgabe der Linie Anforderungen / Bemerkungen

Stadtverkehr - Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.

  • NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr

  • Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.

  • Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.

  • In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann Borken, Bahnhof auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.

  • Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).

  • Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.

  • Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.

  • Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.

Anbindung wichtiger Ziele

  • Konzessionierung erfolgt bis 31.07.2035 Borken, Bahnhof

Stand:01/2026

Kreis Borken - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen

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