| Anlage 13 |
Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Borken
Unterlagen zur Angebotserstellung
Wichtiger Hinweis!
Die Verwendung der Vordrucke ist zur Angebotserstellung erforderlich. Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen.
Erklärung über die Abgabe eines Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich/wir ein Angebot für den europaweit ausgeschriebenen Auftrag über die Erbringung von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Borken ab.
Ich/wir biete(n) die Ausführung aller in den Vergabeunterlagen formulierten Leistungen zu dem von mir/uns in den beiliegenden Preisblättern (Vordruck 2) genannten Preisen und mit allen die Preise betreffenden Angaben an. Alle in den anliegenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen werden von mir/uns akzeptiert und erfüllt. Dies gilt insbesondere für die Erfüllung der in den Anlagen der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fahrpläne. Die von mir/uns gemachten Angaben hierzu sind verbindlich. Den Verkehrsvertrag (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) und die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 15 zur Leistungsbeschreibung) erkenne(n) ich/wir an. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mein/Unser Angebot umfasst alle geforderten Angaben in den Vordrucken 1, 2, 3, 4, 5 und 6:
Vordruck 1: Erklärung über die Abgabe eines Angebotes
Vordruck 2: ausgefüllte Preisblätter mit allen notwendigen Angaben
Vordruck 3: Erklärung zum Einsatz von Subunternehmern
Vordruck 4: Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen
Vordruck 5: Eigenerklärung zur Eignung
Vordruck 6: Eigenerklärung (Russlandsanktionen)
Die Nachweise liegen bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft (die Referenzen nach Vordruck 4 für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft) und soweit erforderlich von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben vor.
Alternativ zu den Vordrucken 4 und 5 habe(n) ich/wir unserem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV beigefügt; die in Ziffer 9 Abs. 3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe beschriebene Verpflichtung zur etwaigen nachträglichen Beibringung der vorgenannten Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 50 Abs. 2 VgV ist mir/uns bekannt.
Ich bin/wir sind bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist am 14.12.2026, 24:00 Uhr an mein/unser Angebot gebunden.
Mit folgendem Ansprechpartner kann der Auftraggeber bzw. können die von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Prüfung und Auswertung der eingegangenen Angebote sowie der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die mein/unser Angebot betreffen Kontakt aufnehmen:
Ansprechpartner:(Bei Bietergemeinschaften zugleich bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages)
| Vorname, Name | |
| in Firma | |
| Adresse | |
| Telefon | |
| Ggf. Fax | |
| Nationale Identifikationsnummer[1] | |
| Größe des Wirtschaftsteilnehmers | [ ] Mein/unser Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen (bis zu 9 Beschäftigte und bis zu 2 Mio. € Jahresumsatz) [ ] Mein/unser Unternehmen ist ein kleines Unternehmen (bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Mio. € Jahresumsatz) [ ] Mein/unser Unternehmen ist ein mittleres Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz) [ ] Mein/unser Unternehmen ist ein großes Unternehmen (mehr als 249 Personen und mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz) |
| Nationalität des Eigentümers | Das Unternehmen ist börsennotiert: [ ] ja [ ] nein, Angabe der Staatsangehörigkeit des Eigentümers/der Eigentümerin |
| Name des Bieters bzw. des Erklärenden - bei Bietergemeinschaften: Name des bevollmächtigten Mitgliedes des Bietergemeinschaft | |
| 1. | Name des Bieters: Name des Erklärenden: |
| Nachfolgende Felder sind nur im Falle von Bietergemeinschaften zu verwenden: Ort, Datum, Stempel und Unterschrift(en) von den weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft | |
| 2. | |
| 3. | |
| 4. | |
| (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift weiterer Mitglieder der Bietergemeinschaft ggf. auf gesondertem Beiblatt! |
Der Vordruck mit dem Kalkulationsblatt ist in Anlage 14/Kalkulationsblatt zu finden.
Er liegt im Format Microsoft-Excel vor.
Erklärung zum Einsatz von Subunternehmern
- Im Folgenden bitte Zutreffendes ankreuzen und die geforderten Angaben eintragen –
Hinweis: Soweit ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer beabsichtigt, sind die unter Ziffer 8 Abs. 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Anforderungen zu beachten.
[ ] Ich/Wir beabsichtige/n nicht, im Fall der Auftragserteilung bei der Ausführung des Auftrages Fahrbetriebsleistungen an Nachunternehmer weiter zu vergeben.
[ ] Im Zeitpunkt der Angebotslegung steht noch nicht fest, ob bzw. an wen ich/wir im Fall der Auftragserteilung bei der Ausführung des Auftrages Fahrbetriebsleistungen an Nachunternehmer weiter vergeben werden.
[ ] Ich/Wir werden im Fall der Auftragserteilung bei der Ausführung des Auftrags folgende Fahrbetriebsleistungen an folgende Subunternehmer weiter vergeben:
| Subunternehmer (Name und Anschrift) | |
| jährl. Fahrplankm-Leistung (zirka): |
| Subunternehmer (Name und Anschrift) | |
| jährl. Fahrplankm-Leistung (zirka): |
| Subunternehmer (Name und Anschrift) | |
| jährl. Fahrplankm-Leistung (zirka): |
Hinweis: Für weitere Subunternehmer diesen Vordruck ggf. mehrfach ausfüllen.
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen (Stichpunkt: Ende der Angebotsfrist)
- Zutreffendes bitte ankreuzen und die geforderten Angaben einfügen –
Hinweis: Bieter können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Auf die diesbezüglich geltenden Anforderungen gemäß Ziffer 9, Absätze 6 und 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird ausdrücklich hingewiesen.
[ ] Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer.
| im Raum / in den Räumen (Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares) | |||
| seit: bis: | jährl. erbrachte Nutzkm-Leistung: |
[ ] Der Bieter ist bereits als Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem tätig.
| im Raum / in den Räumen (Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares) | |||
| seit: bis: | jährl. erbrachte Nutzkm-Leistung: |
[ ] Der Bieter ist in artverwandten Geschäftsfeldern (z.B. Schülerbeförderung) tätig und zwar:
| im Raum / in den Räumen (Staat, Landkreis/Stadt oder Vergleichbares) | |||
| seit: bis: | jährl. erbrachte Nutzkm-Leistung: |
[ ] weitere Angaben sind auf gesondertem Beiblatt beigefügt:
Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Wichtige Hinweise:
Sollten Aussagen auf diesem Vordruck für einen Bieter nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bieter eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war; In dieser ergänzenden Erklärung ist zudem anzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB seitens des Bieters ergriffen worden sind.
Bieter können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Auf die diesbezüglich geltenden Anforderungen gemäß Ziffer 9, Absätze 6 und 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter bestätigt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
- der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
- der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
- der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
- der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
- weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
- der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
- der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
- weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
- der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
- der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
- der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Ort, Datum:
| Name des Bieters bzw. des Erklärenden - bei Bietergemeinschaften: Name des bevollmächtigten Mitgliedes des Bietergemeinschaft | |
| 1. | Name des Bieters: Name des Erklärenden: |
| Nachfolgende Felder sind nur im Falle von Bietergemeinschaften zu verwenden: Ort, Datum, Stempel und Unterschrift(en) von den weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft | |
| 2. | |
| 3. | |
| 4. |
Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k[2] Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, in der jeweils geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025)
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
- durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
- sowie nicht durch sonstige Formen der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle im Sinne des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (z. B. über Stimmrechte, Vereinbarungen oder vergleichbare Einflussmöglichkeiten).
- Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Dies gilt auch für mittelbar beteiligte Unternehmen und die gesamte Lieferkette, soweit diese für die Leistungserbringung relevant ist.
- Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Änderungen in der personellen oder unternehmerischen Struktur, die zu einem Verstoß gegen Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 führen könnten, werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Ich/Wir erkläre(n), dass keine Umgehungshandlungen vorgenommen werden, insbesondere keine Einschaltung von Drittstaaten, Treuhandkonstruktionen oder verbundenen Unternehmen zur Umgehung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfolgt.
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.
Dies gilt auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften durch Angabe der jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft in Form von Name, Vorname oder Unternehmensbezeichnung.
| Name, Vorname oder Unternehmensbezeichnung |
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Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist eine eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden ↑
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(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buch staben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.
f) (gestrichen)
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden. ↑