Aufforderung zur Abgabe eines Angebots BOR 8.pdf

Personenverkehrsdienste auf der Buslinie 853 im Linienbündel BOR 8

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 10:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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36.01 Burloer Str. 93 D - 46325 Borken Internet: https://www.kreis-borken.de Facheinheit: 36 - Verkehr Fachabteilung: 36.01 - Controlling und Mobilität Aktenzeichen: 36.01 Auskunft erteilt: Christina Konicek Durchwahl: +49 2861 681-3405 E-Mail: c.konicek@kreis-borken.de Telefax: +49 2861 681-823405 Zimmer: 2064 (Etage 0 B)

Datum: 12.10.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den unter www.vergabe-westfalen.de eingestellten und ggf. aktualisierten und ergänzten Dateien befinden sich die Vergabeunterlagen für die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Linie 853 (Stadtverkehr Borken).

  1. Art, Ort und Umfang der Leitung und Auftraggeber

Gegenstand der Vergabe sind die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr der Linie 853. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan und dem Liniensteckbrief (Anlagen 2a, 2b).

Auftraggeber, d.h. die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle, ist der Kreis Borken.

Der Auftragnehmer wickelt die Abrechnungen direkt mit der Stadt Borken ab. Der Rechnungsadressat ist daher die Kommune.

Die Betriebsaufnahme hat am 01.07.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum 31.07.2035.

  1. Verfahrensart

Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) vergeben.

Busverbindungen Öffnungszeiten Bezahlmöglichkeiten aus Isselburg (61), Bocholt, Rhede, mit Linie S 75 bis HH Nordring + 10 Min. Fu ßweg, Mo – Mi 8.00 – 12.30 Uhr Sparkasse Westmünsterland aus Gronau, Heek, Ahaus, Stadtlohn, Südlohn mit Linie R 76 bis HH Kreishaus, 14.30 – 16.00 Uhr BIC: WELADE3WXXX aus Oeding, Burlo mit Linie 754, Stadtverkehr Borken Linien 853, 854 bis HH Kreishaus; Do 8.00 – 18.00 Uhr IBAN: DE52 4015 4530 0000 0078 49 weitere Auskünfte g ibt die „Schlaue Nummer“ 0180 6 50 40 30 Fr 8.00 – 12.30 Uhr www.kreis-borken.de/online-bezahlen www.rvm-online.de USt-ID-Nr.: DE124164543

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  1. Form der Angebote, Fristen und Termine

Das Angebot muss bis zum

20.11.2026, 12:00 Uhr (Ende der Angebotsfrist)

über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de in Textform gemäß § 126b BGB eingereicht werden. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter/Vordrucke mit Erklärungs- /Unterschriftsfeldern, wie z.B. der Vordruck 1, sind ausgefüllt einzureichen; Formblätter/Vordrucke ohne Erklärungs-/Unterschriftsfelder bedürfen keiner zusätzlichen Angabe des Erklärenden/handschriftlichen Unterzeichnung. Das Angebot muss es eine lesbare Erklärung enthalten, in der die Person des/der Erklärenden genannt ist. Es genügt, wenn im Angebot der/die Bieter/-in bzw. die erklärende Person lesbar angegeben ist. Eine handschriftliche Unterzeichnung ist nicht erforderlich (auf abweichende Regelungen für Bietergemeinschaften nach Ziffer 4 wird hingewiesen).

Die in Anlage 13 der Leistungsbeschreibung benannten Vordrucke sind zwingend zu verwenden. Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache zu verfassen. Erforderlichenfalls ist neben den hochgeladenen Dateien auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen hochzuladen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.

Preise sind in Euro(-cent) und ohne Umsatzsteuer anzugeben.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Die in den Vergabeunterlagen zwingend formulierten („ist“, „muss“, „sind“, „hat zu“ etc.) Leistungs- und Qualitätsstandards sind Mindestanforderungen und für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind.

Die eben aufgestellten Anforderungen an die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist.

  1. Bietergemeinschaften

Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen.

Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der

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stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Dazu ist die Vordruck 1 zu verwenden. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, das nicht als bevollmächtigtes Mitglied das Angebot abgegeben hat, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Kommt jedoch dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes.

Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Angebotsabgabe bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft):  die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Vordruck 1)  die Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 5)  die Verpflichtungserklärung (Russlandsanktionen) (Vordruck 6)

  1. Losvorbehalte und Nebenangebote

Nebenangebote sind ausgeschlossen. Die Leistung wird in einem Los vergeben.

  1. Wertungskriterien und Hinweise zur Angebotskalkulation

Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Dabei gilt folgendes:

Der Bieter kalkuliert sein Angebot unter Verwendung des beigefügten Kalkulationsblatts (Anlage 14). Der Bieter kalkuliert den Angebotspreis ohne Umsatzsteuer (netto) und in vollen Euro(-cent).

Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote ist der Kalkulation ein Normjahr zugrunde zu legen, das sich wie folgt aufteilt: 189 Schultage Mo-Fr (davon jeweils rechnerische 37,8 Tage für Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag), 63 Ferientage Mo-Fr, 52 Samstage und 61 Sonn- und Feiertage. Vergütet wird aber die tatsächliche Anzahl der jeweiligen Verkehrstage im jeweiligen Kalenderjahr.

Wie in der Anlage 14 dargestellt, nennt das Angebot des Bieters die folgenden Preisfaktoren:

P1 Fahrzeugabhängige Betriebskosten Bus Diesem Bestandteil sind die fahrzeugabhängigen Betriebskosten für die Vorhaltung und Bereitstellung der für die Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge zuzuordnen. Dazu gehören insbesondere die Anschaffung der Fahrzeuge, Verzinsung, Abschreibung/Miete/Leasing für Fahrzeuge, Versicherungen, Stellplatz, Werkstatt. Diese Kosten sind pro eingesetztes Fahrzeug zu kalkulieren, wobei die Kosten für etwaige Ersatzbusse im Kostensatz einzupreisen sind.

P2 Zeitabhängige Betriebskosten Bus Diesem Bestandteil sind die fahrzeitabhängigen Betriebskosten insbesondere für das Fahrpersonal zuzuordnen.

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Diese Kosten sind pro Fahrplanstunde (minutengenau) zu kalkulieren, d.h. die Vergütung von Pausen sowie An- und Abfahrten ist im Kostensatz einzupreisen.

P3 fahrleistungsabhängige Betriebskosten Bus Dieser Bestandteil enthält insbesondere die fahrleistungsbezogenen Betriebskosten. Darunter fallen insbesondere Kosten für Antriebsenergie oder Kraftstoffe, Hilfsstoffe, Verschleiß- und Ersatzteile sowie fahrleistungsabhängige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Diese Kosten sind pro Fahrplankilometer zu kalkulieren, d.h. die Kosten für Ein-, Aus- und Umsetzfahrten sind im Kostensatz einzupreisen.

Die Preisbestandteile P1 bis P3 werden addiert und ergeben in der Summe den Vollkostenpreis.

Sodann wird neben dem Vollkostenpreis laut Kalkulationsblatt beim Wertungspreis die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen P2 (zeitbezogene Kosten) und P3 (fahrleistungsbezogene Kosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preisänderungen bei den Preisbestandteilen P2 und P3 zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der Preisbestandteile P2 und P3 im Mittelwert der Vertragslaufzeit (2027-2035) um 5 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 5 Prozent auf die Summe der Preisbestandteile P2 und P3 der einzelnen Angebote vorgenommen.

Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Vollkostenpreis + (Preisbestandteil P2 + Preisbestandteil P3) * 0,05 = Wertungspreis

Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.

  1. Besondere Vertragsbedingungen sowie Vertragsbedingungen und Erklärungen auf der Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG-NRW)

Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber einen Verkehrsvertrag nach Anlage 1. Mit Zuschlagserteilung werden auch alle Bestandteile/Anlagen der Leistungsbeschreibung Gegenstand des Auftrags, darunter fallen auch die Bestimmungen zum TVgG-NRW.

  1. Einsatz von Nachunternehmern

Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist Vordruck 3 in Anlage 13 zu verwenden.

Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 9 dieses Anschreibens genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen.

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Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.

  1. Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß §§122 ff. GWB

Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dieses geschieht durch Vorlage der auf den Vordrucken 4 und 5 in Anlage 13 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 13 Vordruck 5, Ziffer 13, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften der §§ 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.

Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die in diesem und im nächsten Absatz genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.

Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall denjenigen Bieter, der nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht!

Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bestbieter neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG Auskünften bei weiteren Stellen einzuholen.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 13, Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Anlage 13, Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4

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nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 dieses Abschnittes 9 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.

Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.

Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt 9 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

  1. Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 14.12.2026 um 24:00 Uhr.

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Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zu vorgenanntem Datum nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.

  1. Nachprüfungsbehörde

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Wettbewerber an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:

VergabekammerWestfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48128 Münster Telefon: +49 251 4111691 Telefax: +49 251 4112165

  1. Rückfragen Ansprechpartner für die Bieter

Rückfragen sind unverzüglich über die Vergabeplattform www.vergabe-westfalen zu stellen in deutscher Sprache unter genauer Angabe des Bezuges zu den Vergabeunterlagen (Fundstellenangabe).

Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der

13.11.2026, 24:00 Uhr.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, so hat dieser die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Kenntnis vor seiner Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.

Sowohl Rückfragen als auch Antworten werden in anonymisierter Form auch den anderen Bewerbern auf der o.g. Internetseite des Auftraggebers mitgeteilt, soweit in ihnen wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez.

Christina Konicek

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung