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Landkreis Ortenaukreis: Europaweite Vergabe von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im offenen Verfahren nach VgV
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L O
ANDKREIS RTENAUKREIS
E V
UROPAWEITE ERGABE VON
L
EISTUNGEN IM FREIGESTELLTEN
SCHÜLERVERKEHR
O V
IM FFENEN ERFAHREN
V V
NACH G
V
ERFAHRENSLEITFADEN
Z V
UM ERGABEVERFAHREN
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 4
2 Vergabestelle ............................................................................................................. 4
2.1 Vertragspartner ................................................................................................. 4
2.2 Terminologie ..................................................................................................... 4
2.3 E-Vergabe / Online-Vergabeplattform.............................................................. 4
3 Anzubietende Leistungen und Leistungsumfang .................................................... 5
3.1 Gegenstand der Vergabe ................................................................................. 5
3.2 Leistungszeitraum ............................................................................................ 6
3.3 Mindestlohn und Tarifbindung......................................................................... 6
4 Bietergemeinschaften, Unterbeauftragung .............................................................. 7
4.1 Bietergemeinschaften ...................................................................................... 7
4.2 Unteraufträge / Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) .............................. 7
4.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch andere Unternehmen und Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen .......... 8
5 Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf .............................................. 8
5.1 Vergabeverfahren ............................................................................................. 8
5.2 Lose ................................................................................................................... 8
5.3 Hauptangebot, Nebenangebote ....................................................................... 9
5.4 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Bieterfragen .................................. 9
5.5 Form des Angebots ........................................................................................ 10
5.6 Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen .............................................. 10
5.7 Einreichung bei der Vergabestelle ................................................................ 10
5.8 Berichtigungen oder Änderungen des Angebots ......................................... 11
5.9 Nachforderung von Unterlagen ..................................................................... 11
5.10 Kosten der Angebotserstellung ..................................................................... 12
6 Angebotswertung .................................................................................................... 12
6.1 Eignungskriterien ........................................................................................... 12
6.2 Zuschlagskriterien .......................................................................................... 12
6.3 Ausschluss vom Verfahren ............................................................................ 13
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7 Fristen....................................................................................................................... 14
7.1 Angebotsfrist .................................................................................................. 14
7.2 Zuschlags- und Bindefrist .............................................................................. 14
8 Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote, § 134 Abs. 1 GWB ............... 14
9 Vergabekammer ....................................................................................................... 14
10 Anhänge ................................................................................................................... 15
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1 Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie den Verfahrensleitfaden zur Erstellung des Angebots sowie die unter Ziffer 10 dieses Verfahrensleitfadens aufgeführten Anhänge und deren Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistung bestimmen sich nach diesem Verfahrensleitfaden, dem beigefügten Beförderungsvertrag in Anhang 1, der Leistungsbeschreibung nebst Tourenplanung Anlage 1 zum Beförderungsvertrag, sowie sämtlichen weiteren Anhängen und deren Anlagen.
Zur Abgabe eines Angebots ist das als Anhang 2 beiliegende Angebotsformular sowie das Preisblatt (Anlage 3 Teil 1 zum Beförderungsvertrag) für das betreffende Los abzugeben.
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. Eine weitergehende anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die schriftliche Zustimmung der Vergabestelle gebunden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
2 Vergabestelle
2.1 Vertragspartner
Vergabestelle und zukünftiger Vertragspartner ist der Landkreis Ortenaukreis (Amt für Straßenverkehr & ÖPNV), Badstraße 20, 77652 Offenburg.
2.2 Terminologie
Der Landkreis Ortenaukreis wird in den Vergabeunterlagen auch als „Auftraggeber“ oder „Vergabestelle“ bezeichnet.
Der zukünftige Auftragnehmer wird als „Auftragnehmer“ oder „Unternehmen“ und für die Dauer dieses Vergabeverfahrens als „Bieter“ bezeichnet.
2.3 E-Vergabe / Online-Vergabeplattform
Das Vergabeverfahren wird über die Online-Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ abgewickelt. Die Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bietern finden ausschließlich über die Online-Vergabeplattform
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„https://www.deutsche-evergabe.de/“
statt.
3 Anzubietende Leistungen und Leistungsumfang
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist der dem Beförderungsvertrag beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Fahrtenübersicht (Tourenplanung) (Anlage 1 zum Beförderungsvertrag, davon Anlage L1) sowie dem Vertragsentwurf (Anhang 1) nebst deren sämtlichen Anlagen zu entnehmen. Diese sind unmittelbarer Teil und Gegenstand der Vergabeunterlagen und somit des abzugebenden Angebots.
3.1 Gegenstand der Vergabe
Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern von deren Wohnadressen zum Unterricht und zurück in neun Losen. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises.
Bedient werden folgende Schulen:
− Astrid-Lindgren-Schule Hesselhurst, Mürelweg 3, 77731 Willstätt (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung);
− Brüder-Grimm-Schule Lahr, Mauerweg 2 77933 Lahr (Förderschwerpunkt Sprache);
− Georg-Wimmer-Schule, Otto-Hahn-Straße 4, 77933 Lahr (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
inkl. der entsprechenden Außenklassen /vgl. Tourenplanung).
Bei den zu befördernden Personen handelt es sich um Kinder und Jugendliche (nachfolgend auch „Fahrgäste“) mit geistigen, körperlichen, seelischen und/oder psychischen Behinderungen.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und dessen Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag (Anhang 1) nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung).
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3.2 Leistungszeitraum
Der Beförderungsvertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Beförderungsleistungen sind in allen Losen ab dem 14. September 2026 (1. Schultag des SJ 2026/2027 in Baden-Württemberg) bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien des Schuljahres 2029/2030 am 25. Juli 2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Jahre (4+2) bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2031/2032 in Baden-Württemberg nach der näheren Maßgabe von § 18 Beförderungsvertrag (Anhang 1).
3.3 Mindestlohn und Tarifbindung
Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene“ (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben.
Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat.
Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen:
In Ergänzung zur „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene“ wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind:
• Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 25. Februar 2025, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden- Württemberg vom 25. Februar 2025, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986, zuletzt geändert am 25. Februar 2025.
• Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, zuletzt geändert am 11. Juli 2025.
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• Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden- Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024.
In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre – wie den hier vorliegenden freigestellten Schülerverkehr – erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.
4 Bietergemeinschaften, Unterbeauftragung
4.1 Bietergemeinschaften
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung von allen Mitgliedern abzugeben (vgl. Seiten 3 - 7 des Angebotsformulars, Anhang 2).
In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Des Weiteren muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft dargestellt sein. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Abgabe der Erklärung ist das Angebotsformular (Anhang 2) zu verwenden.
4.2 Unteraufträge / Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Im Angebotsformular (Anhang 2) ist zu erklären, ob der Bieter sämtliche Leistungen selbst erbringt oder andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) mit Teilleistungen beauftragen will. Eine Unterauftragsvergabe der Unterauftragnehmer an weitere Unterauftragnehmer ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, im Zuge der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu fordern, aus denen hervorgeht, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags über die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer tatsächlich verfügen kann, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt wird.
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Außerdem kann er in Bezug auf die Unterauftragnehmer Erklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB fordern.
4.3 Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch andere Unternehmen und Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch auf Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe). Er hat in diesem Fall die entsprechenden Eignungsnachweise bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber mit Abgabe des Angebots nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Der Bieter darf sich nur Dritter bedienen, bei welchen kein Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt. Ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
5 Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf
5.1 Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt europaweit im Offenen Verfahren nach § 15 VgV, d. h. unter Berücksichtigung des GWB sowie der VgV.
5.2 Lose
Die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Leistungen erfolgt aufgeteilt in neun Lose. Die einzelnen Lose sind in der Leistungsbeschreibung und der Tourenplanung (Anlage 1 zum Beförderungsvertrag; davon Anlage L1) näher dargestellt.
Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Angebote können für ein einzelnes Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Will ein Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgeben, so ist für jedes Los eine separate Preiskalkulation abzugeben. Eine Gesamtkalkulation über mehrere Lose ist nicht zulässig.
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Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist ebenfalls nicht beschränkt (keine Zuschlagslimitierung).
5.3 Hauptangebot, Nebenangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5.4 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Bieterfragen
Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Eventuelle Fragen bzw. Hinweise sind in deutscher Sprache ausschließlich über die Online-Vergabeplattform gem. Ziffer 2.3 einzureichen. Dabei ist Bezug zu nehmen auf den für die Frage einschlägigen Anhang, bzw. die jeweilige Anlage und die dort einschlägige Ziffer bzw. den dort einschlägigen Paragraphen. Mündliche und telefonische Anfragen sowie Anfragen per Email werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt.
Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und soweit möglich in ca. 7- tägigem Turnus beantwortet. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform gem. Ziffer 2.3.
Die Erteilung zusätzlicher Auskünfte auf rechtzeitig gestellte Bieterfragen erfolgt gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist 08.05.2026, 12.00 Uhr.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass sie ohne eine Registrierung auf der vorgenannten Vergabeplattform keine automatischen Bieterinformationen zu
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Rückfragen erhalten. Um dies sicherzustellen, wird eine entsprechende Registrierung empfohlen. Für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung im Übrigen zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Nachteilen aufgrund der bei der Registrierung auf der Vergabeplattform zu erwartenden Bearbeitungszeit wird den Bietern empfohlen, sich rechtzeitig registrieren zu lassen.
Bitte beachten Sie:
Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Gegenstand des Vergabeverfahrens und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.5 Form des Angebots
Zur Abgabe eines Angebots hat der Bieter das vollständige Angebotsformular (Anhang 2) sowie das vollständig ausgefüllte Preisblatt je Los (Anlage 3 Teil 1 zum Beförderungsvertrag (Anhang 1)) und die im Angebotsformular geforderten weiteren Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben in Ziffer 5.7 einzureichen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Unabdingbar für die Abgabe eines Angebots ist die rechtsverbindliche Erklärung des Bieters auf der letzten Seite des Angebotsformulars (Anhang 2; Teil E).
5.6 Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von seiner Zustimmung zur Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z. B. andere Bieter) ausgehen.
5.7 Einreichung bei der Vergabestelle
Das Angebot muss elektronisch in Textform über die Online-Vergabeplattform unter der in Ziffer 2.3 genannten Internetadresse eingereicht werden. Sofern auf der Plattform ein von der Plattform zu Verfügung gestelltes Angebotsblatt ausgefüllt werden muss, um das Angebot einzureichen, so haben dort gemachte Angaben keine Relevanz. Lediglich die von der Vergabestelle zur Verfügung
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gestellten Formulare fließen die Angebotswertung ein. Für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Online-Vergabeplattform zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Nachteilen aufgrund der bei der Registrierung auf der Vergabeplattform zu erwartenden Bearbeitungszeit wird den Bietern empfohlen, sich rechtzeitig registrieren zu lassen.
Die Einreichung des Angebots erfolgt im Projektraum über den Menüpunkt „Angebote“.
Dort wird das kostenlose „Bietertool“ bereitgestellt, welches eine separate Installation erfordert.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, wie z.B. mittels Telefax oder Email sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle empfiehlt, sich frühzeitig mit den technischen Voraussetzungen für die Einreichung des Angebots über die Online-Vergabeplattform vertraut zu machen und spätestens 24 Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist in einem Testlauf zu prüfen, ob eine Angebotsabgabe technisch möglich ist.
5.8 Berichtigungen oder Änderungen des Angebots
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Die Wertung des Angebots erfolgt dann ohne die Berichtigungen oder Änderungen. Die Einreichung der Berichtigungen oder Änderungen hat gemäß Ziffer 5.7 und innerhalb der Angebotsfrist (Ziffer 7.1) zu erfolgen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist können Angebote nicht mehr zurückgezogen oder geändert werden. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist (Ziffer 7.2) an sein Angebot gebunden.
5.9 Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
5.10 Kosten der Angebotserstellung
Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird dem Bieter keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
6 Angebotswertung
6.1 Eignungskriterien
Gemäß § 122 GWB und § 42 VgV werden Aufträge an geeignete, d.h.
fachkundige und
leistungsfähige
Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Eignung der Bieter wird von der Vergabestelle überprüft. Dazu sind insbesondere die vom Bieter beizubringenden Nachweise von entscheidender Bedeutung.
Die geforderten Referenzen sind bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderten Referenzen verfügen. Auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung muss die Erklärung nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorgelegt werden.
Im Übrigen ist die Eignung für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die in der Vergabebekanntmachung und dem Angebotsformular angegebenen Nachweise.
6.2 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Ermittlung des Wertungspreises (vgl. Preisblatt):
Der Zuschlag je Los wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis „WP“ erteilt (wirtschaftlichstes Angebot).
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Der Wertungspreis WP brutto berechnet sich wie folgt:
Wochenvollkostenpreis WVP brutto
zzgl. Wertungsaufschlag 1 in Höhe 5% auf den Gesamtpreis unter P2 und in Höhe von 5 % auf 70% des Gesamtpreises unter P4, jeweils inkl. gem. Preisblatt anzuwendenden Umsatzsteuersätzen
zzgl. Wertungsaufschlag 2 in Höhe von 10% auf den Gesamtpreis unter P3 und in Höhe von 10 % auf 20 % des Gesamtpreises unter P4, inkl. gem. Preisblatt anzuwendenden Umsatzsteuersätzen
Die Wertungsaufschläge sind aufgenommen, um die Preisfortschreibung im Rahmen der Ermittlung des Wertungspreises zu berücksichtigen.
Die Berechnung des Wertungspreises ist unter Teil 2 der Preisblätter nachrichtlich für die Bieter dargestellt.
Klarstellung: Der Wertungspreis „WP brutto“ ist ein fiktiver Preis und wird von der Vergabestelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält.
6.3 Ausschluss vom Verfahren
Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes:
• Gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV werden Angebote ausgeschlossen, die nicht die geforderten oder die ggf. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen Preisangaben zu nicht nur unwesentlichen Einzelpositionen fehlen, weil eine Nachforderung insoweit nicht möglich ist (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV).
• Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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7 Fristen
7.1 Angebotsfrist
Der Eingang des Angebots gem. Ziffer 5.5 bis 5.7 muss bis spätestens
15.05.2026, 12.00 Uhr
erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Frist kann ein abgegebenes Angebot geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
7.2 Zuschlags- und Bindefrist
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der Bieter ist bis zum 14.07.2026 an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden.
8 Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote, § 134 Abs. 1 GWB
Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, spätestens 10 Kalendertage vor Vertragsabschluss per Telefax oder auf elektronischem Weg über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote sowie den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
9 Vergabekammer
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe, Telefax: 0721/926-3985, Leitweg ID: 08-A9866-40.
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10 Anhänge
Neben dem vorliegenden Verfahrensleitfaden sind die folgenden Anhänge und Anlagen unmittelbarer Teil und Gegenstand der Ausschreibung:
Anhang 1: Beförderungsvertrag
Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Anlage L1 Tourenplanung Lose 1 bis 9
Anlage 2 Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg
Anlage 3 Preisblätter Teile 1 bis 3
Anhang 2: Angebotsformular
Anhang 3: Information DSGVO
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