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02_Datenschutzinformation.pdf

Personalberatung zur Besetzung der administrativen Geschäftsführung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 17:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Information DSGVO

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz- Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Center for the Transformation of Chemistry gGmbH Prof. Dr. Peter H. Seeberger Richard-Wagner-Str. 7a 04509 Delitzsch Kontakt: info@transforming-chemistry.org Internet: https://transforming-chemistry.org/
Kontakt des Datenschutzbeauftragten:Center for the Transformation of Chemistry gGmbH Richard-Wagner-Str. 7a 04509 Delitzsch E-Mail: datenschutz@ctc-germany.org Internet: https://transforming-chemistry.org/
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw. Interessensbestätigung/- bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Für Vergabeunterlagen gelten die gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen. In der Regel beträgt diese Frist 10 Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Vergabeverfahren abgeschlossen wurde. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder berechtigten Gründe einer Löschung entgegenstehen (vgl. Art. 17 Abs. 3 DSGVO).

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Empfänger von personenbezogenen Daten:Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Prüfung von Ausschlussgründen und Eignung: Die Vergabestelle kann Auskünfte aus öffentlichen Registern (z. B. Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, Handelsregister, Berufsregister) einholen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen (§§ 97 ff. GWB, VgV, Mindestlohngesetz). Informationspflichten nach § 134 GWB: Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der Nichtberücksichtigung sowie den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Veröffentlichungspflichten: Nach § 39 VgV wird spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wird der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht. Weitere gesetzliche Verpflichtungen: Meldungen an die Vergabeplattform Sachsen und ggf. an das Supplement zum Amtsblatt der EU zur Erfüllung der Transparenzpflichten. Gerichte und Nachprüfungsbehörden: Im Rahmen von Nachprüfungsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:Diese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 sowie 20, 21 DSGVO. Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft über die von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Recht auf Berichtigung: Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Unvollständige Daten können vervollständigt werden (Art. 16 DSGVO). Recht auf Löschung: Grundsätzlich besteht ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt werden (vgl. Dauer der Speicherung, Art. 17 DSGVO). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse entgegensteht (Art. 18 DSGVO).

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Recht auf Widerspruch: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (Art. 21 DSGVO). Recht auf Datenübertragbarkeit: Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt, haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Sachsen ist: Sächsische/r Datenschutz- und Transparenzbeauftragte/r Postfach 11 01 32 01330 Dresden oder Maternistraße 17 01067 Dresden Telefon: 0351 85471-101 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de Homepage: https://www.datenschutz.sachsen.de

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

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