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Anlage I - Verfahrensbedingungen_Peilung.pdf

Peilungen und Strömungsmessungen am LNG-Terminal Wilhelmshaven

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Anlage I - Verfahrensbedingungen Verfahrensart: Offenes Verfahren 12_26 - Peilungen und Strömungsmessung FSRU WHV02

Verfahrensbedingungen

Offenes Verfahren

12_26 - Peilungen und Strömungsmessung FSRU WHV02

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Inhaltsverzeichnis Seite

A. Vorstellung der Auftraggeberin und der Auftragsgegenstand ...................................................... 3

B. Vorstellung des Bieters ..................................................................................................................... 3

C. Vergabestelle ...................................................................................................................................... 3

D. E-Vergabe ............................................................................................................................................ 3

E. Verfahrensart ...................................................................................................................................... 4

F. Zeitplan ................................................................................................................................................ 4

G. Bieterfragen ........................................................................................................................................ 5

H. Einreichung der Angebote, Angebotsfrist ....................................................................................... 5

I. Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................................ 5

J. Nebenangebote ................................................................................................................................... 6

K. Sonstiges ............................................................................................................................................. 6

L. Rügepflicht .......................................................................................................................................... 6

M. Vergabekammer .................................................................................................................................. 7

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A. Vorstellung der Auftraggeberin und der Auftragsgegenstand

Die Deutsche Energy Terminal GmbH (nachfolgend „Auftraggeberin“ oder „DET“), eine 100 %-ige Toch- tergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, schreibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von

Peilungen und Strömungsmessungen im Bereich des LNG-Anlandeterminals Wilhelmshaven (FSRU WHV02) aus. Der Umfang der auftragsgegenständlichen Leistungen ist der Leistungsbeschreibung (An- lage II) zu entnehmen.

Die Bieter werden aufgefordert, diesen Verfahrensbrief sowie sämtliche weiteren Vergabeunterlagen sorg-

fältig zu sichten und auf Vollständigkeit, Lesbarkeit sowie Korrektheit zu prüfen. Treten etwaige Widersprü-

che innerhalb der Vergabeunterlagen auf oder sind diese Unterlagen nicht vollständig, wird um unverzüg-

liche Mitteilung über die Vergabeplattform gebeten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Haupt-

wörtern in dieser Unterlage und deren Anhängen die männliche Form verwendet. Diese gilt im Sinne der

Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

B. Vorstellung des Bieters

Der Bieter hat mit seinem Angebot mittels einer eigenen Anlage eine Vorstellung des Unternehmens ein-

zureichen, in welcher er Ausführungen unter anderem zu den folgenden Punkten macht:

(1) Organisationschart und Ansprechpartner,

(2) Standorte des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft inkl. Angabe der jeweiligen An- zahl an Mitarbeitern und Beschreibung der grundsätzlichen Kompetenzen.

C. Vergabestelle

Als Vergabestelle für die Auftraggeberin ist zuständig:

PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft

Kapelle-Ufer 4, 10117 Berlin

E-Mail: de_vergaberecht_info@pwc.com

Die Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die unter Buchstabe D. ge- nannte Vergabeplattform.

D. E-Vergabe

Nach dem geltenden Vergaberecht ist die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf einer

Internetplattform erforderlich. Ferner ist sicherzustellen, dass Angebote in elektronischer Form durch die

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Bieter eingereicht werden können. Für die Durchführung der e-Vergabe nutzt die Auftaggeberin im Rahmen

des hiesigen Vergabeverfahrens den folgenden Anbieter:

DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH (https://www.dtvp.de/)

Die Bieter haben die Möglichkeit, sich kostenfrei auf der Seite des DTVP zu registrieren und somit ohne

weitere Kosten ein Angebot abzugeben. Bei weiteren Fragen zur Nutzung von DTVP wenden Sie sich

bitte an das Service- und Support-Team der Vergabeplattform unter folgendem Link: https://support.cosi-

nex.de/unternehmen/.

E. Verfahrensart

Die Ausschreibung wird als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 1, 3 i.V.m. §§ 13 Abs. 1, 14 SektVO

durchgeführt.

F. Zeitplan

ZeitraumVorgang
19.10.2026Rückfragen zu den Vergabeunterlagen
26.10.2026Ablauf der Angebotsfrist
Unmittelbar nach ZuschlagVertragsbeginn
26.11.2026Bindefrist

Die DET behält sich vor, in sachlich gerechtfertigten Fällen von dem o. g. Zeitplan abzuweichen. Die Bieter

werden über zeitliche Veränderungen in Kenntnis gesetzt.

Die Bieter sind gehalten, sich regelmäßig zu informieren, ob Änderungen an den Vergabeunterlagen vor-

genommen wurden. Bei der Entscheidung über Änderungen wird die Auftraggeberin die allgemeinen verga-

berechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz beachten.

Die Vergabestelle ist berechtigt, das Vergabeverfahren – z.B., wenn absehbar ist, dass kein wirtschaftliches

Ergebnis erzielt werden kann – aufzuheben. In diesem Fall werden die Bieter unverzüglich über die Aufhe-

bung und die Gründe hierfür sowie die etwaige Absicht, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen, infor-

miert.

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G. Bieterfragen

Bestehen aus Sicht des Bieters hinsichtlich des Auftragsgegenstandes, der Vergabeunterlagen und/oder

des Vergabeverfahrens Fragen oder Bedenken, so sind diese ausschließlich in deutscher Sprache in Text-

form gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform DTVP an die Vergabestelle heranzutragen.

Die Bieterfragen werden gesammelt und dann anonymisiert im Rahmen eines Fragen-Antworten-Katalogs

beantwortet und über das Vergabeportal DTVP veröffentlicht. Die den Bietern übermittelten anonymisierten

Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind damit zwingend bei der

Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Sofern die Fragestellung des Bieters Betriebs- und Geschäfts-

geheimnisse beinhaltet, sind diese entsprechend zu kennzeichnen.

H. Einreichung der Angebote, Angebotsfrist

Angebote sind in deutscher Sprache in Textform gem. § 126b BGB ausschließlich elektronisch über das

Vergabeportal DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH (https://www.dtvp.de/) bis zum

26.10.2026, 12:00 Uhr

einzureichen. Eine anderweitige Abgabe der Angebote (z.B. schriftlich, per Fax oder E-Mail) ist nicht zu-

lässig.

Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Angebot beigefügt werden, kann der Bieter aus formellen

Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, feh-

lende Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für welche die Bieter auf

einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachgereicht haben. Die durch die Er-

stellung des Angebots entstehenden Kosten und Aufwendungen der Bieter werden durch die Auftraggebe-

rin nicht erstattet.

I. Prüfung und Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO).

Das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis (100 % Gewichtung). Das Angebot mit dem niedrigsten

Gesamtpreis gemäß Preisblatt (Anlage IV) erhält den Zuschlag.

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J. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

K. Sonstiges

Das Angebot muss vollständig sein, d.h. alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise enthal-

ten. Wird nach der erklärenden Person gefragt, ist das Dokument auch ohne Unterschrift gültig, muss aber

den Aussteller des Dokumentes erkennen lassen (Vor- und Nachname), Textform gemäß § 126b BGB.

Es sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Änderungen an

den Vordrucken sind nicht zulässig.

Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug

aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG anfordern. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, zu

jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Eine Erstattung von Kos-

ten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt

nicht. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Verfahren überlassen werden, dürfen

ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Bieter hat sämtliche

Bestandteile seines Angebotes, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, als solche zu kenn-

zeichnen. Die Auftraggeberin erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auf-

tragnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen).

Der Auftragnehmer stimmt mit der Abgabe seines Angebots diesem Rechtsübergang zu. Die Verfahrens-

und Geschäftssprache ist deutsch. Demgemäß sind das Angebot sowie sämtliche geforderten Nachweise

in deutscher Sprache abzugeben, ggf. in Form von Übersetzungen.

L. Rügepflicht

Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der

zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB

bleibt unberührt,

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätes-

tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-

botsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

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• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätes-

tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-

geber gerügt werden, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind.

M. Vergabekammer

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Die Vergabekammer des Bundes

Bundeskanzlerplatz 2-10

53113 Bonn

– Ende der Verfahrensbedingungen–

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung