Fragen und Antworten Katalog

PC-Technik für Schulen: Tablets, PCs und Notebooks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Antwortenkatalog

Vergabestelle:Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Maßnahme:Liefer- und Dienstleistungen Vergabe:Beschaffung von PC-Technik für die Schulen im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Vergabe-Nr:2026-49

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Inhaltsverzeichnis

[ID: 107236] Rückfrage Änderungspaket [ID: 107197] Rüge [ID: 107019] Bieterfrage [ID: 106945] Bieterfrage - Arbeitsspeicher [ID: 106953] Bieterfrage Los 5 [ID: 106959] Bieterfrage Los 4 [ID: 106633] Los 4 [ID: 106609] Zusätzliche Vertragsbedingungen [ID: 106035] Los 1: Windows Tablet | CPU [ID: 105989] Angebotsbindefrist

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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren

lfd. Nummer A-10

Frage: Betreff: »[ID: 107236] Rückfrage Änderungspaket« Inhalt: »Soeben wurde ein Änderungspaket der Vergabeunterlagen hochgeladen. Unser Angebot wurde bereits platziert. Dieses Angebot wurde auf Grundlage des gestern zur Verfügung stehenden Änderungspakets erstellt. Gehen wir Recht in der Annahme, dass dieses Angebot seine Gültigkeit behält, und ein Zurückziehen des Angebots nicht nötig ist?«

Antwort: Betreff: »AW: Rückfrage Änderungspaket« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in der 2. Änderungsmitteilung erläutert ist zwingend das neue Formblatt „633_LD_Angebotsschreiben_mit_20_Losen-0719.pdf“ zu verwenden. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss des Angebotes. Bereits eingereichte elektronische Angebote müssen zurückgezogen werden und nach entsprechenden Änderungen über die Vergabeplattform bis zum Ablauf der Angebotsfrist neu eingereicht werden.

Da bis zur heutigen Angebotsfrist eingereichte Angebote das Formblatt „633_LD_Angebotsschreiben_mit_20_Losen-0719.pdf noch nicht enthalten können, muss das Angebot, wie oben beschrieben, mit diesem neu eingestellten Angebotsschreiben erneut eingereicht werden. Das bisherige Angebotsschreiben hat lediglich die Lose 1 bis 5 abgebildet.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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lfd. Nummer A-9

Frage: Betreff: »[ID: 107197] Rüge« Inhalt: »Angebotsschreiben nur 5 Lose, lässt sich nicht ausfüllen für 7.«

Antwort: Betreff: »AW: Rüge« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

das entsprechende Formular 633 Angebotsschreiben für bis zu 20 Lose wurde in die Vergabeunterlagen eingestellt. Bitte beachten Sie dazu das 2. Änderungspaket.

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Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle «

lfd. Nummer A-8

Frage: Betreff: »[ID: 107019] Bieterfrage« Inhalt: »Vielen Dank für die bereits vorgenommene Anpassung der Displayanforderung hinsichtlich der Auflösung auf mindestens 2.560 × 1.600 Pixel. An der Mindesthelligkeit von 500 Nits wird gemäß Ihrer Antwort weiterhin festgehalten. Nach erneuter technischer Prüfung und Rücksprache mit dem in der Leistungsbeschreibung als Planungsreferenz herangezogenen Hersteller möchten wir Sie bitten, die Mindesthelligkeit nochmals zu überprüfen. Nach Auskunft des Herstellers ist innerhalb der verfügbaren Displaykonfigurationen keine entsprechende Kombination aus der nun zugelassenen Auflösung und mindestens 500 Nits verfügbar. Eine Umsetzung dieser Anforderung wäre daher nur über eine spezielle bzw. kundenspezifische Konfiguration möglich, die mit erheblichen Mehrkosten und Lieferzeiten verbunden wäre. Aus unserer Sicht steht diese Mehrbelastung in keinem angemessenen Verhältnis zum funktionalen Mehrwert. Ein hochwertiges, entspiegeltes IPS-Display mit 400 Nits bietet für den vorgesehenen Einsatz als mobile CAD-Workstation eine hohe und praxistaugliche Displayhelligkeit. Die Differenz von 100 Nits führt aus unserer Sicht bei der typischen Nutzung in Innenräumen nicht zu einer Einschränkung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit für CAD-, Konstruktions- und Visualisierungsanwendungen. Wir bitten daher erneut um Prüfung, ob für Los 5 entspiegelte Displays mit einer Auflösung von mindestens 2.560 × 1.600 Pixeln und einer Helligkeit von mindestens 400 Nits als gleichwertig zugelassen werden können.«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Prüfung der Anforderungen konnten wir vergleichbare Geräte identifizieren, welche die geforderten Spezifikationen erfüllen.

Daher halten wir an der bisherigen Mindestanforderung der Leistungsbeschreibung fest.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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lfd. Nummer A-7

Frage: Betreff: »[ID: 106945] Bieterfrage - Arbeitsspeicher« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Bearbeitung der Leistungsbeschreibungen hat sich für uns die folgende Frage ergeben:

In der Leistungsbeschreibung für das Los 3 fordern Sie ?Arbeitsspeicher: min. 16 GB min. DDR5-5200MHz (1 x 16 GB SODIMM)?. Gehen wir recht in der Annahme, dass die geforderten 16 GB RAM auch über 2x 8 GB zulässig sind?«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage - Arbeitsspeicher« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein alternatives Produkt wird als gleichwertig anerkannt, wenn es die im Leistungsverzeichnis geforderten Parameter vollumfänglich erfüllt oder übertrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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lfd. Nummer A-6

Frage: Betreff: »[ID: 106953] Bieterfrage Los 5« Inhalt: »In der Leistungsbeschreibung zu Los 5 wird für das Notebook CAD ein Display mit einer Auflösung von mindestens 3.840 × 2.400 Pixeln, IPS- oder OLED-Technologie, entspiegelter Oberfläche, einer Helligkeit von 500 Nits und einer Bildschirmdiagonale von 16 Zoll gefordert.

Aktuelle mobile 16-Zoll-Workstations werden unter anderem mit hochwertigen, entspiegelten IPS-Displays im 16:10-Format angeboten, die über eine Auflösung von 2.560 × 1.600 Pixeln, eine Helligkeit von 400 Nits, eine Farbraumabdeckung von 100 % DCI-P3 und eine Bildwiederholrate von 120 Hz verfügen.

Diese Displaykonfigurationen sind aufgrund ihrer hohen Farbraumabdeckung (100 % DCI-P3) und Bildwiederholrate für professionelle CAD-, Konstruktions- und Visualisierungsanwendungen geeignet. Die derzeit geforderte Kombination aus mindestens 3.840 × 2.400 Pixeln und 500 Nits schließt dagegen kurzfristig verfügbare Geräte des in der Planungsreferenz genannten Herstellers aus und schränkt den Wettbewerb erheblich ein.

Wir bitten daher um Bestätigung, dass alternativ auch ein entspiegeltes

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16-Zoll-IPS-Display im 16:10-Format mit mindestens 2.560 × 1.600 Pixeln, mindestens 400 Nits, 100 % DCI-P3-Farbraumabdeckung und einer Bildwiederholrate von 120 Hz als gleichwertig zugelassen wird.«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage Los 5« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

der AG lässt eine Reduzierung der Auflösung zur Erhöhung des Wettbewerbs zu. Nicht zugelassen wird jedoch eine Reduzierung der Helligkeit.

Die Leistungsbeschreibung für das Notebook CAD in Los 5 wird daher wie folgt angepasst: Zugelassen werden Displays mit einer Auflösung von mindestens 2.560 × 1.600 Pixeln, sofern diese eine Helligkeit von mindestens 500 Nits aufweisen. Eine Helligkeit von lediglich 400 Nits ist nicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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lfd. Nummer A-5

Frage: Betreff: »[ID: 106959] Bieterfrage Los 4« Inhalt: »Im Leistungsverzeichnis wird ein USB-C-Anschluss gemäß USB 3.2 Gen 2 gefordert. Das ursprünglich vorgesehene Gerät hat das Ende seines Produktlebenszyklus (EOL) erreicht. Das Nachfolgemodell derselben Baureihe ist aufgrund seiner höherwertigen technischen Ausstattung deutlich teurer. Daher möchten wir ein alternatives Modell einer anderen Baureihe anbieten.

Dieses erfüllt sämtliche übrigen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, verfügt jedoch über einen USB-C-Anschluss gemäß USB 3.2 Gen 1 statt Gen 2.

Ist das Angebot dieses Alternativmodells mit der genannten abweichenden USB-C-Spezifikation zulässig?«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage Los 4« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein alternatives Produkt wird als gleichwertig anerkannt, wenn es die im Leistungsverzeichnis geforderten Parameter vollumfänglich erfüllt oder übertrifft.

Mit freundlichen Grüßen

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Vergabestelle «

lfd. Nummer A-4

Frage: Betreff: »[ID: 106633] Los 4« Inhalt: »Guten Tag, die angegeben Referenz 12HS000KGE stammt aus einer nicht mehr aktuellen Generation. Ein möglicher Nachfolger M90s hat eine deutlich höherwertige Ausstattung und damit einen deutlich höheren Preis. Kann deshalb auf ein aktuelles Problem aus der Serie M70s ausgewichen werden? Diese unterscheiden sich jedoch in den Ports und haben kein DVDRW und keinen Kartenleser. Falls wir ein gleichwertiges Gerät anbieten möchten: sind die im LV angegebenen Specs oder die Merkmale des M90s massgeblich?

Viele Grüße«

Antwort: Betreff: »AW: Los 4« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein alternatives Produkt wird als gleichwertig anerkannt, wenn es die im Leistungsverzeichnis geforderten Parameter vollumfänglich erfüllt oder übertrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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lfd. Nummer A-3

Frage: Betreff: »[ID: 106609] Zusätzliche Vertragsbedingungen« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren,

Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsmaterialien und Paletten würde bei einzelnen Losen einen erheblichen zusätzlichen logistischen und personellen Aufwand verursachen. Dieser Mehraufwand wäre mit entsprechend höheren Personal-, Transport- und Handlingskosten verbunden und würde sich letztlich auch auf die Angebotskalkulation auswirken. Darüber hinaus wären für eine solche Einbringungsleistung gegebenenfalls zusätzliche Transportwege bzw. gesonderte Logistikleistungen erforderlich. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Anlieferung bis zur geforderten bzw. zuvor vereinbahrten Annahmestelle ausreichend ist?«

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Antwort: Betreff: »AW: Zusätzliche Vertragsbedingungen« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Pflicht zur Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsmaterialien und Paletten durch den Auftragnehmer besteht nicht. Die geschuldete Lieferleistung beschränkt sich auf die frei Haus gelieferte Anlieferung bis zur im Leistungsverzeichnis geforderten bzw. vereinbarten Annahmestelle (Lieferadresse).

Die fachgerechte Entsorgung bzw. Weiterverwendung der Transportverpackungen und Paletten wird vom Auftraggeber in Eigenverantwortung übernommen.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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lfd. Nummer A-2

Frage: Betreff: »[ID: 106035] Los 1: Windows Tablet | CPU« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge unserer Angebotsvorbereitungen wurden wir sowohl von unserem Distributor, als auch vom Hersteller selbst darauf aufmerksam gemacht, dass (ihre Planungsreferenz) das Microsoft Surface Pro 11 als End Of Life (EOL) eingestuft ist.

Insbesondere Modelle mit Snapdragon Prozessoren sind laut Distributor in großen Stückzahlen nicht mehr lieferbar.

Aus diesem Grund bitten wir höflich um eine neue Planungsreferenz. Vielen Dank.«

Antwort: Betreff: »AW: Los 1: Windows Tablet | CPU« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

da es sich bei dem angegebenen Produkt lediglich um eine Planungsreferenz handelt und der Zusatz „mit entspr. Ausstattung oder gleichwertig“ angefügt ist, kann entsprechend auch ein anderes Modell (beispielsweise das Nachfolgemodell) angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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lfd. Nummer A-1

Frage: Betreff: »[ID: 105989] Angebotsbindefrist« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Vergabeunterlagen endet die Angebotsfrist am 20.10.2026 um 08:00 Uhr, während die Bindefrist bis zum 19.12.2026 vorgesehen ist.

Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass die damit verbundene Bindungsdauer von rund 2 Monaten angesichts der derzeit sehr angespannten Preis- und Beschaffungssituation im IT-Markt für die Bieter nur sehr schwer verlässlich kalkulierbar ist. Hersteller und Distributoren stellen verbindliche Projektpreise aktuell nur für einen Zeitraum von maximal vier Wochen zur Verfügung.

Eine darüber hinausgehende Preisbindung kann daher entweder gar nicht oder nur unter Einrechnung erheblicher Sicherheitsaufschläge abgebildet werden. Dies würde die Wirtschaftlichkeit der Angebote beeinträchtigen und könnte zu deutlich höheren Angebotspreisen führen, obwohl die tatsächliche Marktentwicklung diese möglicherweise nicht erforderlich macht.

Im Interesse des Auftraggebers und aller Bieter bitten wir daher um Prüfung, ob die Bindefrist auf einen marktüblichen Zeitraum von maximal vier Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist, beispielsweise bis zum 17.11.2026, verkürzt werden kann.

Eine entsprechende Anpassung würde den Bietern ermöglichen, belastbare Herstellerkonditionen zugrunde zu legen und dadurch ein möglichst wirtschaftliches und wettbewerbsfähiges Angebot abzugeben.

Wir bitten um Prüfung und entsprechende Klarstellung beziehungsweise Anpassung der Vergabeunterlagen.«

Antwort: Betreff: »AW: Angebotsbindefrist« Inhalt: »

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bindefrist wurde auf den 20.11.2026 geändert.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

«

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