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VHB_214_10_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Parkettarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Maßnahme:Amtsgericht Heilbronn, Sanierung und Umstrukturierung Leistung:Parkettarbeiten Vergabe-Nr.:26-40361

Weitere besondere Vertragsbedingungen

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vergabeverfahrens mich betreffende personenbezogene Daten von den Vergabestellen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg erhoben und auf elektronischen Datenträgern aufgezeichnet und genutzt werden. Hierzu gehören insbesondere auch Informationen über die Qualität der von mir ausgeführten Leistungen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Rahmen der bestehenden Vorschriften und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung erfolgt in Kenntnis, dass ich diese verweigern oder widerrufen kann und in diesem Fall nur die zur Verfahrens- und Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten verarbeitet werden.

Angriffe auf die IT-Infrastruktur

Der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, z.B. ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) mit der E-Mail-Adresse Informationssicherheit@ofd.bwl.de zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen: - konkrete Beschreibung des Vorfalls, - Zeitpunkt des Bekanntwerdens, - den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor, - Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung BW oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW, - ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 DSGVO handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist, - ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind, - die Benennung einer Ansprechperson des Auftragnehmers bzgl. des Vorfalls für den Auftraggeber, - die Art der Zugriffe der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW. Der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann.

Wasser- und Energieverbrauch

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Maßnahme:Amtsgericht Heilbronn, Sanierung und Umstrukturierung Leistung:Parkettarbeiten Vergabe-Nr.:26-40361

Die Wasser- und Energiekosten werden vom Auftraggeber übernommen, diese Kosten sind deswegen nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Beginn der Zahlungsfristen

Für den Fristenlauf gemäß § 16 VOB/B ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber maßgeblich.

Anwendungsverpflichtung PlanTeam-Server

Der Datenaustausch und die Kommunikation der Projektbeteiligten erfolgt über die vom Auftraggeber eingerichtete Internetplattform, den PlanTeam-Server (PTS). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Unterlagen und Nachrichten in den PTS einzustellen und die ihm über den PTS zugesandten Dateien herunterzuladen. Informationen zur Bedienung des PTS können der folgenden Kurzanleitung entnommen werden:

www.vbv.statistik-bw.de/PTS-Kurzanleitung.pdf

Baustellenbesprechungen

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich (bei Bedarf) statt.

Zuverlässigkeitsüberprüfung Polizeidienststellen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Beginn der Ausführung für jeden auf der Baustelle Tätigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Muster "Einwilligungserklärung für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung" mit entsprechender Ausweiskopie oder eine gültige Überprüfungsbestätigung des Landeskriminalamtes vorzulegen. Das Muster ist über diesen Link erhältlich: http://www.vbv.statistik-bw.de/Info/ Einwilligungserklaerung_ZSUE.docx Eine Aufnahme der Tätigkeiten ist nur nach positiver Überprüfungsbestätigung durch das LKA möglich. Verweigert der Auftragnehmer die Zuverlässigkeitsüberprüfung, oder kann er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, weil dem Personal der Zugang nicht gestattet werden kann, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Individuelle Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Übermittlung von Rechnungen:

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Maßnahme:Amtsgericht Heilbronn, Sanierung und Umstrukturierung Leistung:Parkettarbeiten Vergabe-Nr.:26-40361

Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen sowie die zugehörigen begründenden Unterlagen ausschließlich elektronisch im XRechnungsformat oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (E- Rechnung) über den "Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg" (https://service-bw.de/erechnung) oder an die hierfür eingerichtete E-Mailadresse "rechnung@service-bw.bwl.de" einzureichen. Hierbei ist im Feld "Leitweg-ID" (BT-10) die Leitweg-ID "08-A9806-26" und im Feld "Bestell-Nr." (BT-13) die "Mittelbindungs-Nr." einzutragen. Zudem bitten wir im Feld "Umsatzsteuer-ID des Erwerbers" (BT-48) unsere USt-ID "DE811556104" auszuweisen.

Die Rechnungen sind auf den folgenden Empfänger auszustellen: "Landesbetrieb Vermögen u. Bau BW, Amt Heilbronn, Rollwagstr. 16, 74072 Heilbronn".

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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