Teilnahmebedingungen
Offenes Verfahren
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Stand: 08.09.2026
- Einführung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gestaltet zentrale Politikfelder mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und öffentlicher Sichtbarkeit: bezahlbares Wohnen, lebenswerte Städte und Regionen sowie eine hochwertige und nachhaltige Baukultur. Fachveranstaltungen und Kongresse tragen dazu bei, die Themen des Ressorts zu vermitteln, Fachpublikum zusammenzuführen und Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Arbeit des BMWSB zu erleichtern. Dafür ist eine zielgruppenspezifische Umsetzung sowie eine professionelle und zuverlässige Durchführung unter hohen Qualitätsstandards erforderlich, um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen und damit die Wahrnehmung in der (Fach)öffentlichkeit zu steigern.
Für diese Aufgaben setzt das BMWSB auf die Zusammenarbeit mit spezialisierten externen Dienstleistern, die strategische Beratung und operative Umsetzung zuverlässig verbinden.
Es ist beabsichtigt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 i.V.m. § 15 VgV eine Rahmenvereinbarung bzgl. Liefer- bzw. Dienstleistungen für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen abzuschließen. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistungen ist der Rahmenvereinbarung und der zugehörigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Rahmen des Beschaffungsverfahren wird ein starker Fokus auf qualitativ hochwertige und innovative Lösungen gelegt. Es ist bezweckt, umfassend auf das vorhandene Wissen der Bieter zurückzugreifen und dabei deren volles kreatives Potential zu nutzen, um die eine professionelle Durchführung von Veranstaltung sowie Weiterentwicklung von Veranstaltungsformaten zu gewährleisten. Dafür ist im Rahmen des Angebots ein Konzept für ein innovatives, dialogorientiertes Veranstaltungsformat zur Einführung einer deutschlandweiten Veranstaltungsreihe zu entwickeln.
Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarungen wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen begründet.
Im Folgenden sind mit der Bezeichnung „Bieter“ sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
- Fristen und Verfahrensablauf:
Die Auftraggeberin sieht den nachfolgenden Terminplan vor. Änderungen bzw. Ergänzungen an dem nachstehenden Terminplan behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor.
| Ende der (Erst-)Angebotsfrist: | 10.11.2026 |
| Voraussichtliche Zuschlagserteilung: | 07.12.2026 |
| Ende der Bindefrist des Angebots: | 10.01.2026 |
Maßgeblich für das Einhalten der Angebotsfrist ist die Einreichung der erforderlichen Unterlagen über den Angebotsassistenten der e-Vergabe (s. hierzu unten 3.4). Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.
- Allgemeine Informationen zur Ausschreibung
- Ausschreibende Stelle, Ansprechperson während des Verfahrens
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Referat Z I 5 – Justitiariat
Rudi-Dutschke-Straße 4, 10969 Berlin
Ansprechperson: Felix Bockemühl
E-Mail: beschaffung@bmwsb.bund.de
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- Losbildung
Es erfolgt keine Losbildung.
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- Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.
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- Übermittlung, Form und Sprache der Teilnahmeanträge und Angebote
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web).
Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“. In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Sofern nicht im Einzelfall anders vorgegeben bzw. zwingend erforderlich, füllen die Bieter die bereitgestellten Formblätter lediglich aus und sehen von Konvertierungen, Scans o. ä. ab. Unterschriften oder Signaturen sind nicht erforderlich.
Die Auftraggeberin behält sich unter strikter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird das entsprechende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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- Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind in der für die Abgabe des Angebots vorgeschriebenen Form bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zulässig. Etwaige Änderungen und Berichtigungen müssen als solche gekennzeichnet werden.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet. Es ist wie unter 3.4 beschrieben zu verfahren.
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- Bieterfragen
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, weißt der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist darauf hin.
Die im allgemeinen Interesse liegenden Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die e-Vergabe-Plattform zugänglich gemacht.
Die Auftraggeberin wird Fragen, die spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten, und behält sich vor, auch kurzfristig nach diesem Stichtag noch eingegangene Fragen zu beantworten.
Die Antworten sind durch die Bieter fortlaufend und eigenständig auf der eVergabe-Plattform unter „Bieterfragen“ abzurufen.
Die Antworten auf die Bieterfragen sind bei der Erstellung der Angebote zwingend zu beachten, auch wenn die Fragen nicht durch den Bieter selbst gestellt wurden.
Fragen zur Kommunikation über die e-Vergabe-Plattform können vorab per Mail oder telefonisch beim Justitiariat des BMWSB gestellt werden.
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- Formale Ausschlusskriterien
Ein Verstoß gegen diese Vergabeunterlagen oder formale Kriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unzulässig sind insbesondere:
- verspätet eingehende Angebote, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- eine Einreichung der Angebote in unzulässiger Form,
- Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen,
- wettbewerbsbeschränkendes Verhalten,
- Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter,
- fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen,
- Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung.
- Verwendung der Vergabeunterlagen / Vertraulichkeit / Datenschutz
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt.
Bieter haben über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu verpflichten.
Soweit im Rahmen des Vergabeverfahrens personenbezogene Daten angegeben werden, ist der Bieter verpflichtet, die betroffenen Personen hierauf hinzuweisen und diesen die erforderlichen Informationen nach Art. 14 DSGVO zu erteilen.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangte personenbezogene Daten werden von der Auftraggeberin zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens unter Beachtung der DSGVO verarbeitet und gespeichert.
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- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen. Sie haben die von der Auftraggeberin bereitgestellte "Bietergemeinschaftserklärung" (FB-04) nebst den darin enthaltenen Angaben und Erklärungen mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen. Darin ist eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zudem ist anzugeben, welche Teilaufgaben von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft federführend erbracht werden.
Mit dem Angebot sind eine vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung zur Eignung (FB-02) vorzulegen. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Erklärung zur Eignung“ (FB-02), eine „Erklärung zu Ausschlussgründen“ (FB-03), eine „Eigenerklärung Russlandsanktionen“ (FB-07) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn Angaben zum Umsatz, zur Haftpflichtversicherung und zur Personalstärke sowie die erforderlichen Referenzen für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig in der Erklärung zur Eignung (FB-02) des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Diese Angaben werden im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen gemeinsam berücksichtigt.
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- Unterauftragnehmerleistungen
Die gemäß Leistungsbeschreibung geschuldeten Leistungen sind grundsätzlich durch die Auftragnehmerin mit eigenen Mitarbeitenden zu erbringen, soweit die Auftragnehmerin in ihrem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmerinnen vorsieht.
Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmerinnen muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen (FB-05).
Der Auftraggeberin ist durch eine Verpflichtungserklärung (FB-06) nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieses Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen.
Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet die Auftragnehmerin für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern nach Zuschlagserteilung bedarf der Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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- Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür sind durch das hinzugezogene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung (FB-06), eine „Erklärung zu Ausschlussgründen“ (FB-03), eine „Eigenerklärung Russlandsanktionen“ (FB-07) sowie die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung (FB-02, FB-02a) abzugeben und durch den Bieter mit seinem Angebot einzureichen. Die Auftraggeberin prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Dabei können die Anforderungen an Umsatz, Haftpflichtversicherung, Personalstärke sowie und Referenzen gemeinsam von den beteiligten Unternehmen erbracht werden. Diese Angaben werden im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen gemeinsam berücksichtigt. Der Bieter muss ein anderes Unternehmen ersetzen, wenn bei diesem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen oder es ein Eignungskriterium nicht erfüllt. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Ersetzung des anderen Unternehmens zu verlangen, wenn bei diesem fakultative Ausschlussgründe im Sinne des § 124 GWB vorliegen. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
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- Abfrage Wettbewerbsregister
Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes eine Abfrage beim Wettbewerbsregister über den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen durchführen.
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- Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren
Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden vom BMWSB nicht erstattet.
Das im Rahmen der Aufgabe erstellte Konzept wird im Falle der Zuschlagserteilung nicht zwingend Gegenstand eines späteren Abrufs aus der Rahmenvereinbarung sein. Es steht der Auftraggeberin aber frei, Leistungen auf Grundlage des Konzepts des jeweiligen Bieters abzurufen.
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- Nachprüfungsverfahren:
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammern des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefon: +49 228 9499-0
Telefax: +49 228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist insbesondere Folgendes zu beachten:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
- Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens
Der Auftrag wird im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben. Das Verfahren ist in einstufig gegliedert.
In der Angebotsphase werden alle interessierten Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bieter erhalten eine zu bearbeitende Aufgabe. Das zur Lösung der Aufgabe erstellte Konzept ist mit den sonstigen Unterlagen am Ende der Angebotsfrist über die eVergabe-Plattform einzureichen.
Die Angebote werden im Anschluss erst nach Ablauf der Angebotsfrist geöffnet. Die Eignung der Bieter wird anhand der Eignungskriterien und die Wirtschaftlichkeit des Angebots anhand der Zuschlagskriterien gewertet. Darauf basierend wird die Zuschlagsentscheidung getroffen.
Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind bis zur Zuschlagserteilung unzulässig (§ 15 Abs. 5 S. 2 VgV).
Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).
Die Auftraggeberin stellt mit dieser Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb folgende Unterlagen bereit:
| Vergabe- Unterlagen | |
| VU-01 | Aufforderung zur Angebotsabgabe |
| VU-02 | Teilnahmebedingungen |
| VU-04.1 | Rahmenvereinbarung |
| VU-04.2 | Vorlage Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung |
| VU-05 | Leistungsbeschreibung |
| VU-06 | Zuschlagskriterien Bewertungsmatrix |
| Formblätter | |
| FB-01 | Angebotsschreiben |
| FB-02 | Erklärung zur Eignung |
| FB-02a | Angaben zu Referenzen |
| FB-03 | Erklärung zu Ausschlussgründen |
| FB-04 | Bietergemeinschaftserklärung |
| FB-05 | Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz |
| FB-06 | Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen |
| FB-07 | Eigenerklärung Russlandsanktionen |
| FB-08 | Preisblatt |
Die Auftraggeberin behält sich Anpassungen an bereitgestellten Unterlagen vor, insbesondere
- können die Rahmenvereinbarung und Leistungsbeschreibung im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden.
- Können die Zuschlagskriterien im Laufe des Vergabeverfahrens konkretisiert werden.
Die Gleichbehandlung der Bieter wird dabei entsprechend der vergaberechtlichen Grundsätze im Sinne des § 17 Abs. 13 VgV sichergestellt. Dies umfasst auch eine ggf. erforderliche Verlängerung der Angebotsfrist.
- Eignung
Die Eignungsfeststellung erfolgt auf Basis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) der jeweiligen Bewerber.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind die nachstehend genannten Unterlagen und Nachweise einzureichen, die darauf schließen lassen müssen, dass der Bewerber in der Lage ist, den vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.
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- Angebotsschreiben
Mit dem Formblatt „Angebotsschreiben“ (FB-01) wird die Bewerbung um die Teilnahme am Vergabeverfahren erklärt. Darin werden Art und Umfang der Bewerbung erklärt sowie Angaben zum erklärenden Unternehmen gefordert.
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- Erklärung zur Eignung
Im Formblatt „Erklärung zur Eignung“ ist die Eignung des Bewerbers zu bestätigen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden, dass die Bewerber mehrere Projekte mit einem größeren Auftragsvolumen wirtschaftlich umsetzen können. Dazu ist der Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Dieser muss mindestens i.H.v. 3.000.000 € pro Jahr liegen. Zudem ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit (spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) zu bestätigen. Die Mindestanforderungen an die Deckungssumme sind FB-02 Eigenerklärung Eignung zu entnehmen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird durch Bieterangaben zur Personalstärke (s. hierzu FB-02 Eigenerklärung Eignung) sowie der Vorlage einschlägiger Referenzen sichergestellt.
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- Referenzen
Der Bewerber muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen in den Leistungen des jeweiligen Loses verfügt. Dafür sind mindestens zwei, maximal sechs Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit einem Umfang von jeweils maximal einer DIN-A4- Seite (reiner Fließtext, inkl. Tabellen und Aufzählungen) beizufügen, die in Art und Umfang mit den Leistungen vergleichbar sind. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind FB-02a Angaben zu Referenzen zu entnehmen.
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- Erklärung zu Ausschlussgründen
Mit Abgabe eines Teilnahmeantrags ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Erklärung zu Ausschlussgründen (FB-03) in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
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- Bietergemeinschaftserklärung
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (FB-04) vorzulegen. Darin sind sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen. Die Bewerbergemeinschaft bestimmt darin ein geschäftsführendes Mitglied, das zur rechtsverbindlichen Vertretung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berechtigt ist. Zudem verpflichten sich die Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften. Die Bewerbergemeinschaftserklärung wird durch sämtlich beteiligte Unternehmen gemeinsam in Textform gemäß § 126b BGB erklärt.
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- Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz
Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags an Dritte zu vergeben, ist dies mit Abgabe des Teilnahmeantrags durch Abgabe einer Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz (FB-05) unter Angabe der jeweils zu übertragenden Leistungsteile anzuzeigen. Sofern mit der Unterbeauftragung eine Eignungsleihe einhergeht, ist auch dies in der Erklärung anzuzeigen.
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- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Werden Teile des Auftrags an Dritte vergeben, ist eine Verpflichtungsermächtigung (FB-06) vorzulegen. Sofern mit der Unterbeauftragung eine Eignungsleihe einhergeht, ist dies zwingend anzugeben.
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- Eigenerklärung Russlandsanktionen
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, muss der Bewerber eine Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland abgeben.
- Wertungsbezogene Unterlagen
Folgende Unterlagen zur Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien sind bis Ablauf der Angebotsfrist einzureichen:
| FB-08 Preisblatt | |
| Lösungskonzept (s. hierzu Anlage Konzeptaufgabe zur Angebotsbewertung) |
Der Auftraggeber wird den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Als wirtschaftlichstes Angebot gilt dasjenige, welches die Zuschlagskriterien in höchstem Maße erfüllt. Die maßgeblichen Zuschlagskriterien sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zuschlagskriterien im Laufe des Verfahrens weiter zu konkretisieren.
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- Preis
Für das Angebot ist das Preisblatt FB-08 der Auftraggeberin zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Stundenverrechnungssätze für sämtliche Leistungspositionen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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- Funktional-Inhaltliches Konzept
Mit Einreichung des Angebots ein Lösungskonzept für die gestellte Konzeptaufgabe einzureichen. Nähere Informationen zu Umfang, Inhalt und Wertung entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien sowie der Anlage „Konzeptaufgabe zur Angebotsbewertung“.