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Hinweisblatt Bewirtung und Verpflegung
Stand: 05.09.24
Dieses Hinweisblatt betrifft die Bewirtung und Verpflegung im Rahmen von Fachveranstaltun- gen, die mit öffentlichen Mitteln im Rahmen von Förderprojekten und Auftragsvergaben finan- ziert werden.
1 Wichtige Grundlagen ................................................................................................ 1
2 Einfache Fachveranstaltungen .................................................................................. 1
3 Fachveranstaltungen mit repräsentativem Charakter ................................................ 2
1 Wichtige Grundlagen
Bei Projekten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert oder vergütet werden, können Ausgaben für Bewirtung und Verpflegung im Rahmen einer Fachveranstaltung nur berücksichtigt werden, wenn die Veranstaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt steht und unbedingt erforderlich ist. Für jede Veranstaltung müssen die Notwendigkeit der Bewirtung und Verpfle- gung begründet und der Zusammenhang zum Projekt dargelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese folgenden Höchstbeträge für Ganztagesveranstaltungen (mindes- tens 6 Stunden an einem Kalendertag) und Halbtagesveranstaltungen (mindestens 3 Stunden an einem Kalendertag) für die gesamte Veranstaltung gelten, unabhängig von der Anzahl der Kalendertage, an denen die Veranstaltung stattfindet.
Bitte beachten Sie auch, dass die folgenden Höchstbeträge nur als Richtwerte zu verstehen sind. Da mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll und sorgfältig umgegangen werden muss, wird die Angemessenheit der Ausgaben im Einzelfall geprüft. Die tatsächlich finanzierbaren Ausga- ben können daher im Einzelfall von den im Folgenden genannten Werten abweichen.
2 Einfache Fachveranstaltungen
Für einfache Fachveranstaltungen (z.B. Workshop, Seminar, Projektarbeitsgemeinschaften) gel- ten neben den unter 1 genannten Voraussetzungen folgende Höchstbeträge:
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BfN, Hinweisblatt Bewirtung und Verpflegung, Stand: 05.09.24
Außerhalb des Standorts des BfN in Bonn
• Für Speisen und alkoholfreie Getränke gilt ein Höchstbetrag von 30 € brutto pro Ganzta- gesveranstaltung und Person.
• Für alkoholfreie Getränke gilt ein Höchstbetrag von 6 € brutto pro Ganztagesveranstaltung und Person und ein Höchstbetrag von 3,50 € brutto pro Halbtagesveranstaltung und Per- son. Diese Höchstbeträge können nicht mit dem Höchstbetrag für Speisen und alkoholfreie Getränke kumuliert werden.
Standort des BfN in Bonn (bewirtschaftete Küche verfügbar)
• Für Speisen und alkoholfreie Getränke gilt ein Höchstbetrag von 15 € brutto pro Ganzta- gesveranstaltung und Person.
• Leitungswasser wird zur Verfügung gestellt.
3 Fachveranstaltungen mit repräsentativem Charakter
Für Fachveranstaltungen mit repräsentativem Charakter (z.B. Tagung, Konferenz) gelten neben den unter 1 genannten Voraussetzungen folgende Höchstbeträge:
• Für Speisen und alkoholfreie Getränke gilt ein Höchstbetrag von 40 € brutto pro Ganzta- gesveranstaltung und Person.
• Für alkoholfreie Getränke gilt ein Höchstbetrag von 10 € brutto pro Ganztagesveranstal- tung und Person und ein Höchstbetrag von 5 € brutto pro Halbtagesveranstaltung und Per- son. Diese Höchstbeträge können nicht mit dem Höchstbetrag für Speisen und alkoholfreie Getränke kumuliert werden.
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