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02 Leistungsbeschreibung 3526830200.pdf

Organisation und Durchführung von drei Natura-2000-Workshops mit Veröffentlichung der Ergebnisse

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Bundesamt für Naturschutz Bonn, den 27.08.2026 Konstantinstraße 110 53179 Bonn Az.: 3526830200-Ju

F+E-Vorhaben „Tagungen Natura 2000“; FKZ: 3526830200 hier: Workshopreihe und Erfahrungsaustausch mit drei Veranstaltungen zu aktuellen The- menbereichen von Natura 2000 mit Teilnehmern aus Deutschland und aus der EU

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Erstellung des vierten Nationalen Berichtes nach Art. 17 FFH-Richtlinie 2025 ist deutlich geworden, dass eine Begleitung der praktischen Umsetzung von Natura 2000 bei den Ländern wichtig ist und die Umsetzung durch einen Erfahrungsaustausch zwischen den Bun- desländern und weiteren Experten erleichtert wird. Auch die Veränderungen der Erhaltungszu- stände von Lebensraumtypen und Arten müssen nach dem vierten Nationalen Bericht 2025 analysiert, diskutiert und daraus Konsequenzen gezogen werden. Fragen der Unterschutzstel- lung und des Managements sind von herausragender Bedeutung für den Erfolg, die Biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten und die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie zu errei- chen. Der nachgewiesene Verlust von charakteristischen Arten in FFH Lebensraumtypen erfor- dert dringenden Handlungsbedarf auf Ebene der Bundesländer und muss von Bundesseite be- gleitet und unterstützt werden. Daneben müssen die von EU-Seite gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bericht und die daraus resultierenden ggf. neuen Anforderungen diskutiert und bewer- tet werden.

Eine der Säulen der Umsetzung der CBD in Europa ist das Schutzgebietssystem Natura 2000 mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie sowie den flankierenden Bestim- mungen der Wasserrahmenrichtlinie. Erfahrungen aus Natura 2000 kommen somit auch der "Stop the loss"-und der nationalen Biodiversitätsstrategie zugute.

Geplant wird zur fachlichen Begleitung der weiteren Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutsch- land die Durchführung von drei Workshops in den Jahren 2027, 2028 und 2029. Leistungsge- genstand sind Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Workshops gemäß den drei beigefügten Workshopskizzen. Die Projektlaufzeit beginnt im 01.11.2026 und endet am 28.02.2030.

Aktuelle Schwerpunkte sollen u.a. sein: Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung zur Be- wertungsmethodik des Erhaltungszustands nach Artikel 17 FFH-Richtlinie, sowie zum neuen Standarddatenbogen der Natura 2000-Gebiete, Erfahrungsaustausch zur Fortschreibung der Managementplanung in Natura 2000 Gebieten, Vorstellung und Diskussion neuer Guidelines der EU, Erfahrungsaustausch zur Verbesserung der Erhaltungszustände und Anforderungen der neuen EU Wiederherstellungsverordnung, Erfahrungsaustausch zur Verbesserung der Be-

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wertung charakteristischer Arten in LRT (v.a. im Hinblick auf Insektenrückgang), Beitrag von Natura 2000 zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Deutschland und in Europa.

Die genannte Themenliste umreißt wesentliche Inhalte der Umsetzung der FFH-Richtlinie und von Natura 2000, ohne dass alle diese Inhalte zwingend behandelt werden müssen sowie. ein- zelne aktuelle neue Themenbereiche hinzukommen können. Die Schwerpunkte der drei Work- shops werden je nach Notwendigkeit und Aktualität im Einzelnen zeitgerecht in enger Abstim- mung zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) festgelegt.

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WORKSHOPSKIZZEN

I Erster Workshop: Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung zur Bewer- tungsmethodik des Erhaltungszustands nach Artikel 17 FFH-Richtlinie, sowie zum neuen Standarddatenbogen der Natura 2000-Gebiete Art des Workshop: National Workshop-Sprache: Deutsch Termin: Herbst 2027 (Mo und Fr An- bzw. Abreise, Di bis Do Workshop inklusive ein Tag Exkursion) Veranstaltungsort: INA Insel Vilm (https://www.bfn.de/internationale- naturschutzakademie) Teilnehmendenzahl: ca. 35 Personen

Direkte Arbeiten zum Workshop, die der AN übernimmt: Die Arbeiten, die vom AN übernommen werden sollen, sind v. a. organisatorischer und techni- scher Art. Darunter fallen z. B. folgende Punkte:

I.1: Unterstützung des AG bei der Auswahl der Teilnehmenden (TN) und Referierenden (R) I.2: Erarbeitung des Workshop-Programms und Abstimmung mit dem AG I.3: Versendung der Einladungen und Anmeldeformulare per Post und per E-Mail, Entge- gennahme der Rückläufe sowie Beantwortung von Rückfragen u. ä. I.4: Reiseorganisation für 10 R in Absprache mit dem AG I.5: Erstellung von Tagungsunterlagen (Teilnehmendenliste, Programm, Kurzfassung der Vorträge) I.6: Durchführung des Workshops auf Vilm mit Moderation und Diskussionsleitung sowie Organisation von Medien oder Vorträgen für eine Abendveranstaltung I.7: Technische Unterstützung während des Workshops vor Ort (Vorträge bereitstellen, pro- tokollieren u. ä.) I.8: Organisation und Durchführung einer eintägigen Exkursion zu einem nahegelegenen Ziel (bis 2 Stunden Fahrzeit pro Strecke) I.9: Nachbereitung der Ergebnisse und Erstellung eines Protokolls für den AG I.10: Zusammenstellung der Beiträge der R sowie redaktionelle Vorarbeiten für eine abschlie- ßende Publikation als BfN-Schriften. Das umfasst das Einholen der vollständigen Beiträ- ge, Qualitätsprüfung der Abbildungen, Aufarbeitung der Tabellen und Literaturverzeich- nisse (inkl. Prüfung der Querverweise im Text) entsprechend den Manuskriptrichtlinien des BfN (Link: https://www.bfn.de/schriftleitung) oder den entsprechenden Manu- skriptrichtlinien des open-access-Verlages sowie Rechtschreibprüfung und Prüfung der englischen Abstracts. I.11: Nach inhaltlicher Abnahme der Beiträge durch den AG soll die redaktionelle Endbearbei- tung und Erstellung des Layouts in einem Standard-Desktop Publikationsprogramm so- wie in einer druckfertigen, barrierefreien (PAC-konform) pdf-Datei für die BfN-Schriften erfolgen. Dabei ist ein weiterer Korrekturdurchgang zur Bereinigung der Korrekturwün- sche der entsprechenden Schriftleitung einzuplanen.

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Arbeiten zum Workshop und Workshopkosten, die der AG übernimmt:

  • Bereitstellung eines Entwurfs des Workshop-Programms
  • Bereitstellung der Tagungsmappe und Namensschilder und -anstecker
  • Beauftragung des Drucks des Heftes in der Schriftenreihe

Zeitplan für die Durchführung des ersten Workshops im Jahr 2027:

  • Bis April 2027: o Einladung der R für den Workshop o Fortlaufende Vorbereitung des Workshops (Kontakt mit den R und TN, Erstellung einer Teilnehmerliste, Reiseorganisation usw.)
  • Bis August 2027: o Fertiges Workshop-Programm an R und TN verschicken
  • Oktober 2027: Begleitung des Workshops
  • November 2027: Erstellung Protokoll (Meilenstein 1)
  • Bis Mai 2028: Sammlung/Abstimmung der Beiträge von den R und ggf. interessierten TN für die Veröffentlichung
  • Bis August 2028: Vorlage der druckfertigen Publikation

Die Zeitangaben sind vorläufig und müssen ggf. an den endgültigen Termin des Workshops angepasst werden.

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II Zweiter Workshop: Themenfestlegung erfolgt in 2028 nach den aktuellen Umsetzungserfordernissen

Art des Workshop: International Workshop-Sprache: Englisch Termin: Herbst 2028 (Mo und Fr An- bzw. Abreise, Di bis Do Workshop inklusive ein Tag Exkursion) Veranstaltungsort: Bonn Teilnehmendenzahl: ca. 100 Personen

Direkte Arbeiten zum Workshop, die der AN übernimmt: Die Arbeiten die vom AN übernommen werden sollen, sind v. a. organisatorischer und techni- scher Art. Darunter fallen z. B. folgende Punkte:

II.1: Unterstützung des AG bei der Auswahl der TN und R II.2: Erarbeitung des Workshop-Programms und Abstimmung mit dem AG II.3: Versendung der Einladungen und Anmeldeformulare per Post und per E-Mail, Entge- gennahme der Rückläufe sowie Beantwortung von Rückfragen u. ä. II.4: Reiseorganisation für 10 R in Absprache mit dem AG II.5: Erstellung von Tagungsunterlagen (Teilnehmendenliste, Programm, Kurzfassung der Vorträge) II.6: Durchführung des Workshops auf Vilm mit Moderation und Diskussionsleitung sowie Organisation von Medien oder Vorträgen für eine Abendveranstaltung II.7: Technische Unterstützung während des Workshops vor Ort (Vorträge bereitstellen, pro- tokollieren u. ä.) II.8: Organisation und Durchführung einer eintägigen Exkursion zu einem nahegelegenen Ziel (bis 2 Stunden Fahrzeit pro Strecke) II.9: Nachbereitung der Ergebnisse und Erstellung eines Protokolls für den AG II.10: Zusammenstellung der Beiträge der R sowie redaktionelle Vorarbeiten für eine abschlie- ßende Publikation in BfN-Schriften. Das umfasst das Einholen der vollständigen Beiträ- ge, Qualitätsprüfung der Abbildungen, Aufarbeitung der Tabellen und Literaturverzeich- nisse (inkl. Prüfung der Querverweise im Text) entsprechend den Manuskriptrichtlinien des BfN (Link: https://www.bfn.de/schriftleitung) sowie Rechtschreibprüfung und Prüfung der englischen Abstracts. Die endbearbeiteten englischsprachigen Beiträge sollen durch einen Muttersprachler oder eine ähnlich qualifizierte Person geprüft werden. II.11: Nach inhaltlicher Abnahme der Beiträge durch den AG soll die redaktionelle Endbearbei- tung und Erstellung des Layouts in einem Standard-Desktop Publikationsprogramm so- wie in einer druckfertigen, barrierefreien (PAC-konform) pdf-Datei für die BfN-Schriften erfolgen. Dabei ist ein weiterer Korrekturdurchgang zur Bereinigung der Korrekturwün- sche der entsprechenden Schriftleitung einzuplanen.

Arbeiten zum Workshop und Workshopkosten, die der AG übernimmt:

  • Bereitstellung eines Entwurfs des Workshop-Programms

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  • Bereitstellung der Tagungsmappe und Namensschilder und -anstecker
  • Beauftragung des Drucks des Heftes in der Schriftenreihe

Zeitplan für die Durchführung des zweiten Workshops im Jahr 2028:

  • Bis April 2028: o Einladung der R für den Workshop sowie Vorankündigung des Workshops o Fortlaufende Vorbereitung des Workshops (Kontakt mit den R und TN, Reiseor- ganisation usw.)
  • Bis August 2028: o Fertiges Workshopprogramm an R und TN verschicken
  • Oktober 2028: Begleitung des Workshops
  • November 2028: Erstellung Protokoll sowie druckreife Abgabe Manuskript des 1. Work- shops (Meilenstein 2)
  • Bis April 2029: Sammlung/Abstimmung der Beiträge von den R und ggf. interessierten TN für die Veröffentlichung
  • Bis Juli 2029: Vorlage der druckfertigen Publikation

Die Zeitangaben sind vorläufig und müssen ggf. an den endgültigen Termin des Workshops angepasst werden.

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III Dritter Workshop: Themenfestlegung erfolgt in 2028 nach den aktuellen Umsetzungserfordernissen Art des Workshop: National Workshop-Sprache: Deutsch Termin: Mai 2029 (Mo und Fr An- bzw. Abreise, Di bis Do Workshop in- klusive ein Tag Exkursion) Veranstaltungsort: INA Insel Vilm (https://www.bfn.de/internationale- naturschutzakademie) Teilnehmendenzahl: ca. 35 Personen

Direkte Arbeiten zum Workshop, die der AN übernimmt: Die Arbeiten, die vom AN übernommen werden sollen, sind v. a. organisatorischer und techni- scher Art. Darunter fallen z. B. folgende Punkte:

III.1: Unterstützung des AG bei der Auswahl der Teilnehmenden (TN) und Referierenden (R) III.2: Erarbeitung des Workshop-Programms und Abstimmung mit dem AG III.3: Versendung der Einladungen und Anmeldeformulare per Post und per E-Mail, Entge- gennahme der Rückläufe sowie Beantwortung von Rückfragen u. ä. III.4: Reiseorganisation für 10 R in Absprache mit dem AG III.5: Erstellung von Tagungsunterlagen (Teilnehmendenliste, Programm, Kurzfassung der Vorträge) III.6: Durchführung des Workshops auf Vilm mit Moderation und Diskussionsleitung sowie Organisation von Medien oder Vorträgen für eine Abendveranstaltung III.7: Technische Unterstützung während des Workshops vor Ort (Vorträge bereitstellen, pro- tokollieren u. ä.) III.8: Organisation und Durchführung einer eintägigen Exkursion zu einem nahegelegenen Ziel (bis 2 Stunden Fahrzeit pro Strecke) III.9: Nachbereitung der Ergebnisse und Erstellung eines Protokolls für den AG III.10: Zusammenstellung der Beiträge der R sowie redaktionelle Vorarbeiten für eine abschlie- ßende Publikation als BfN-Schriften. Das umfasst das Einholen der vollständigen Beiträ- ge, Qualitätsprüfung der Abbildungen, Aufarbeitung der Tabellen und Literaturverzeich- nisse (inkl. Prüfung der Querverweise im Text) entsprechend den Manuskriptrichtlinien des BfN (Link: https://www.bfn.de/schriftleitung) oder den entsprechenden Manu- skriptrichtlinien des open-access-Verlages sowie Rechtschreibprüfung und Prüfung der englischen Abstracts. III.11: Nach inhaltlicher Abnahme der Beiträge durch den AG soll die redaktionelle Endbearbei- tung und Erstellung des Layouts in einem Standard-Desktop Publikationsprogramm so- wie in einer druckfertigen, barrierefreien (PAC-konform) pdf-Datei für die BfN-Schriften erfolgen. Dabei ist ein weiterer Korrekturdurchgang zur Bereinigung der Korrekturwün- sche der entsprechenden Schriftleitung einzuplanen.

Arbeiten zum Workshop und Workshopkosten, die der AG übernimmt:

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  • Bereitstellung eines Entwurfs des Workshop-Programms
  • Bereitstellung der Tagungsmappe und Namensschilder und -anstecker
  • Druck des Heftes in der Schriftenreihe

Zeitplan für die Durchführung des dritten Workshops im Jahr 2029:

  • Bis Dezember 2028: o Einladung der R für den Workshop o Fortlaufende Vorbereitung des Workshops (Kontakt mit den R und TN, Erstellung einer Teilnehmerliste, Reiseorganisation usw.)
  • Bis März 2029: o Fertiges Workshop-Programm an R und TN verschicken
  • Mai 2029: Begleitung des Workshops
  • Juni 2029: Erstellung Protokoll
  • Bis September 2029: Sammlung/Abstimmung der Beiträge von den R und ggf. interes- sierten TN für die Veröffentlichung
  • Bis Ende November 2030: Vorlage der druckfertigen Publikation

Die Zeitangaben sind vorläufig und müssen ggf. an den endgültigen Termin des Workshops angepasst werden.

Hinweise zur Angebotskalkulation:

Das Angebot muss die Workshops und alle damit zusammenhängenden Leistungsmerkmale umfassen.

Dem Angebot ist eine nachvollziehbare Darstellung der Vorgehensweise zur Erfüllung der Leis- tungen sowie ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan (Ablaufplan) für alle genannten Arbeitsschrit- te beizufügen. Nach Abschluss des Projektes ist dem AG ein Abschlussbericht über den Verlauf des Projektes und der Workshops zur Verfügung zu stellen. In einem Kostenplan müssen sämtliche Leistungen nach Haushaltsjahren getrennt einzeln auf- geführt werden. Hierzu ist eine detaillierte Kostenkalkulation, angelehnt an den Zeitplan des Vorhabens, vorzulegen. Jede angebotene Leistung und ihre Kostenkomponenten sind nach Art, Anzahl und Umfang detailliert zu beschreiben.

Die Reisekosten der ca. 10 R, die der AN abzurechnen hat, sind gesondert zu kalkulieren. Darüber hinaus sind Kosten für drei freiberufliche Vortragende (Honorare) für einen ein- bis zweistündigen Vortrag, alle Tagungsgetränke (s.u.) sowie Busmiete und Führung für die Ex- kursionen im Angebot zu berücksichtigen.

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Es ist der Vorschlag eines "Zahlungsplanes" für die Teilzahlungen vorzulegen. Dabei bitten wir zu berücksichtigen, dass die Schlussrate einen Umfang von mindestens 20 % umfassen soll. Die im Rahmen der beiden nationalen Workshops anfallenden Mittel für Reisekosten, sowie Tagungsgetränke sind vom AN entsprechend folgender Vorgaben abzurechnen:

A) Reisekosten: Bei der Kalkulation der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sind je Workshop 10 R zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Fahrtkosten hat analog dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) zu erfolgen. Die hiernach zulässigen Sätze sind Höchstsätze. Die für die Verpflegung und Übernachtung auf der Insel Vilm anzusetzen- den Kostensätze richten sich nach der Preisliste der Internationalen Naturschutzakade- mie auf Vilm (https://www.bfn.de/tagungszentrum#anchor-2481).

B) Kalkulation aller Tagungsgetränke (Kaffee/Tee vormittags sowie Kaffee/Tee/Kuchen nachmittags) gemäß den Kostensätzen nach der Preisliste der Internationalen Natur- schutzakademie auf Vilm (https://www.bfn.de/tagungszentrum#anchor-2481).

Die im Rahmen des internationalen Workshops anfallenden Mittel für Reisekosten, sowie Ta- gungsgetränke sind vom AN entsprechend folgender Vorgaben abzurechnen:

A) Reisekosten: Bei der Kalkulation der Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten sind je Workshop 10 R zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Fahrtkosten, der Ver- pflegung (in Höhe des Tagegeldsatzes) und Übernachtung hat analog dem Bundesrei- sekostengesetz (BRKG) zu erfolgen. Die hiernach zulässigen Sätze sind Höchstsätze.

Die Erstattung erfolgt zu gegebener Zeit auf der Grundlage einer vom AN zu erstellenden Auf- stellung der tatsächlich verausgabten Einzelbeträge jedoch maximal bis zur Höhe des vertrag- lich vereinbarten Aufwandersatzes. Der AG behält sich vor, die entsprechenden Belege und Erklärungen der abgerechneten R zur Prüfung anzufordern.

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