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NdsNext2026092301_Leistungsbeschreibung -Teil A (Allgemeines).pdf

Organisation und Durchführung des Next Startup Day 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 08:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Niedersachsen.next GmbH Schiffgraben 22-28

Leistungsbeschreibung

- Teil A -

(Allgemeines)

Vergabeverfahren

„Next Startup Day 2027“

Vergabenummer: NdsNext2026092301

Hannover, September 2026

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Urheberrecht:

Sämtliche Unterlagen und Anlagen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sind durch die Nieder- sachsen.next GmbH urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Unterlagen ist ausschließlich für die Erstellung eines Angebotes für die Niedersachsen.next GmbH gestattet

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Verwendung für andere Zwecke ist nicht ge- stattet.

Jede Verwertung außerhalb der Zulässigkeit nach dem Urheberschutzgesetz ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Niedersachsen.next GmbH rechtswidrig und strafbar.

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 3

  1. Verfahren und Grundsätze der Vergabe ........................................................................... 4 1.1. Auftraggeber und Vertragspartner .................................................................................... 4 1.2. Verfahrensart.................................................................................................................. 4 1.3. Gegenstand und Umfang der Leistung ............................................................................. 4 1.4. Losvergabe ..................................................................................................................... 4 1.5. Haupt- und Nebenangebote ............................................................................................ 4 1.6. Erstellung des Angebotes und der Angebotsunterlagen .................................................... 4 1.7. Einzureichende Unterlagen ............................................................................................. 5 1.7.1. Eignungskriterien .................................................................................................... 5 1.7.2. Zuschlagskriterien ................................................................................................... 5 1.8. Kalkulation des Angebotes .............................................................................................. 5 1.9. Kurzkonzept (Angebotsphase) ......................................................................................... 6 1.10. Bewertung / Zuschlagserteilung (Angebotsphase) ............................................................ 6 1.11. Nachweis und Prüfung der Eignung des Bewerbers (Mindestanforderungen) ..................... 7 1.11.1. Eignungsleihe.......................................................................................................... 7 1.11.2. Unterauftragnehmer ................................................................................................ 7 1.12. Anwendbare Rechtsvorschriften ...................................................................................... 7 1.13. Sprache im Verfahren, Vertrag und Geschäftsprozess ...................................................... 8 1.14. Kennzeichnung vertraulicher Angaben ............................................................................. 8 1.15. Verpflichtung zur Wahrheit .............................................................................................. 8 1.16. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ....................................................................... 8 1.17. Tariftreue und Mindestlohn ............................................................................................. 8 1.18. Bewerber-/Bietergemeinschaften .................................................................................... 8 1.19. Auskünfte ....................................................................................................................... 8
  2. Vertragsbedingungen .................................................................................................... 9 2.1. Vertragsbestandteile ....................................................................................................... 9 2.2. Anzuwendendes Recht .................................................................................................... 9 2.3. Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen ....................................................................... 9 2.4. Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG ......................................................................1 0 2.5. Haftung des Auftraggebers .............................................................................................1 0 2.6. Haftung des Auftragnehmers ..........................................................................................1 0 2.7. Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche bei Dienstleistung....................................1 0 2.8. Unterauftragnehmer / Arbeitnehmerüberlassung ............................................................1 0 2.9. Rechtsnachfolge / Schuldübernahme durch einen Dritten ...............................................1 1 2.10. Datenschutz / Verschwiegenheit ....................................................................................1 1 2.11. Datenschutz / Verschwiegenheit des Unterauftragnehmers ............................................1 1 2.12. Kontrollen gem. § 14 NTVergG ........................................................................................1 1 2.13. Rechnungsstellung ........................................................................................................1 1 2.14. Vertragsstrafen ..............................................................................................................1 2 2.15. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen das NTVergG ..........................................................1 2 2.16. Vertragslaufzeit/ Probezeit/ Preisänderungen/ Kündigung ...............................................1 2 2.17. Schriftform ....................................................................................................................1 2 2.18. Schlussbestimmungen ..................................................................................................1 2

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1. Verfahren und Grundsätze der Vergabe

1.1. Auftraggeber und Vertragspartner Auftraggeber und Vertragspartner sowie ausschreibende Stelle ist die Niedersachsen.next GmbH. Die Vergabestelle befindet sich im Schiffgraben 22, 30175 Hannover.

1.2. Verfahrensart Es handelt sich um eine Öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO).

1.3. Gegenstand und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ein Teil zur Durchführung der Veranstaltung Next Startup Day 2027 am 26.05.2027 in Hannover und beinhaltet Räumlichkeiten, Technik, Ausstattung, Catering und Veranstal- tungsdienstleistungen.

Details hierzu sind im fachlichen Teil der Leistungsbeschreibung (Teil B Fachliches) geregelt.

1.4. Losvergabe Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben, um mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu be- rücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Aufgrund von wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen kön- nen Lose zusammengefasst vergeben werden.

Aufgrund des engen organisatorischen und zeitlichen Zusammenhangs der Gewerke bei der eintägigen Großveranstaltung mit engem Zeitplan (Auf-/Abbau, Technik, Catering und Personal müssen aufeinander abgestimmt und zentral koordiniert werden) sowie dem Erfordernis einer einheit- lichen Gesamtverantwortung zur Vermeidung von Schnittstellenrisiken. Dieses Vorgehen entspricht bei großen Veranstaltungen der verbreiteten Vergabepraxis.

Eine Losvergabe gem. § 97 Abs. 4 GWB findet aus zuvor genannten fachlichen Gründen nicht statt.

1.5. Haupt- und Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

1.6. Erstellung des Angebotes und der Angebotsunterlagen Das Angebot muss den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben entsprechen.

Das Angebotsschreiben und ggf. der Leistungskatalog der Niedersachsen.next GmbH sind zu verwen- den. Die Verwendung selbst gefertigter Abschriften ist unzulässig. Preise sind ohne Umsatzsteuer (netto) in Euro anzugeben und sämtliche Positionen zu bepreisen. Nicht anfallende Kosten sind mit „0,00 €“ zu kennzeichnen. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Umsatzsteuer- satz.

Das Angebot ist bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Angebotsfrist vollständig und formgerecht einzureichen. Werden innerhalb der Angebotsfrist mehrere Angebote desselben Bie- ters übermittelt, ist im Zweifel das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot als das maßgebliche anzuse- hen, sofern nicht besondere Umstände erkennen lassen, dass der Bieter mehrere Angebote nebenei- nander abgeben wollte.

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Mit der Einreichung des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen (http://vergabe.niedersachsen.de erklärt der Bieter sein Einverständnis mit den Zusätzlichen Vertrags- bedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen so- wie mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Etwaige ei- gene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrages, selbst wenn sie den Angebotsunterlagen beigefügt sind oder in diesen darauf Bezug genommen wird.

Die vorgelegten Angebotsunterlagen, müssen eindeutig erkennbar machen, dass alle in der Leistungs- beschreibung dargestellten Anforderungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Die vollständige Erfüllung aller rechtlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen ist Vorausset- zung für die Wertung des Angebots.

1.7. Einzureichende Unterlagen Alle Unterlagen zu Eignungs- sowie Zuschlagskriterien sind der Vollständigkeit halber als Angebot ein- zureichen.

1.7.1. Eignungskriterien • Eigenerklärung zu § 4 NTVergG (ausgefüllt, unterschrieben) • Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB (ausgefüllt, unterschrieben)

1.7.2. Zuschlagskriterien • Angebotsschreiben (Angabe des Gesamtpreises inkl, aller Optionen, netto) • Ausgefülltes Leistungsverzeichnis bzw. Leistungskatalog (Mindestanforderung) • Kurzkonzept, maximal 2 Seiten DIN A4, Arial/Aptos 11 pt, 1,15, pt Zeilenabstand, 6 pt Absatz- abstand, 2 cm Seitenrand inkl. Grafiken

1.8. Kalkulation des Angebotes Die Angebotspreise müssen sämtliche Kosten der Leistungserbringung enthalten. Ungewöhnlich nied- rige Angebote werden nach § 60 VgV überprüft und ggf. ausgeschlossen. Diese schließen auch sämtli- che Nebenkosten, wie z. B. Reise- und Personalkosten, Kosten für notwendige Abstimmungen, Kosten für Korrekturschleifen etc., mit ein.

Spekulationspreise sind unzulässig. Angebote, bei denen auch nach entsprechender Nachfrage oder Überprüfung bei dem Bieter der Preis ungewöhnlich niedrig im Verhältnis zu der zu erbringenden Leis- tung erscheint, werden ausgeschlossen (§ 60 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 VgV).

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1.9. Kurzkonzept (Angebotsphase) Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept mit max. 2 Seiten DIN A4, Arial/Aptos 11 pt, 1,15, pt Zeilenab- stand, 6 pt Absatzabstand, 2 cm Seitenrand inkl. Grafiken

Der Inhalt des Kurzkonzeptes umfasst die ausgearbeiteten Qualitätskriterien aus der Bewertungs- matrix wie z.B. Referenzen und Eigenerklärungen. Dies kann stichpunktartig und mit Links erfolgen.

Folgende Punkte sollen im Kurzkonzept behandelt und vorgestellt werden: • Erfahrungen • Referenzen • Faire Arbeitsbedingungen • Nachhaltigkeit

Wichtiger Hinweis: Sämtliche im Rahmen des Kurzkonzepts präsentierten Ideen, Konzepte, Gestaltungen und Entwürfe verbleiben als geistiges Eigentum beim jeweiligen Bieter und unterliegen dem Vertraulichkeitsgebot dieses Vergabeverfahrens. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung durch den Bieter oder Dritte außerhalb des Vergabeverfahrens ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, die eingereichten Ideen ohne Auftragserteilung weder zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben.

Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die qualitative Angebotsbewertung.

Wird das Kurzkonzept nicht gemeinsam mit den Angebotsunterlagen des Bieters eingereicht, erfolgt keine Nachforderung, da es sich um ein für die Bewertung maßgebliches Dokument handelt. Das Feh- len des Kurzkonzepts führt daher zum Ausschluss des Angebots von der Wertung/Vergabever- fahren.

1.10. Bewertung / Zuschlagserteilung (Angebotsphase) Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist wie folgt:

KriteriumGewichtung
Preis60 %
Konzept und Präsentation40 %

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der Leistungsbeschreibung Teil B und dem beigefügten Informationsblatt zur Bewertung zu entnehmen. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium „Qualitative Bewertung“ den Zuschlag.

Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich gemäß der Zeitplanung, dieser ist der Leistungsbeschreibung Teil B zu entnehmen. Die Bindefrist an das Angebot besteht bis zum im Angebotsschreiben festgelegten Zeitpunkt.

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1.11. Nachweis und Prüfung der Eignung des Bewerbers (Mindestanforderungen) Die Eignung ist durch die in der Leistungsbeschreibung geforderten Unterlagen nachzuweisen. Die Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Bewerber haben keinen An- spruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

1.11.1. Eignungsleihe Bieter können sich auf die Ressourcen Dritter (Bietergemeinschaft) berufen, sofern die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Ressourcen durch eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen wird.

In diesem Fall hat der Bewerber die jeweiligen Unternehmen zu benennen.

Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der Bewerber dieses Unterneh- men auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Be- schluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).

1.11.2. Unterauftragnehmer Sofern ein Bewerber oder Bieter beabsichtigt, bestimmte Teile des Auftrags gemäß § 36 VgV durch Un- terauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) ausführen zu lassen – unabhängig davon, ob er sich nach § 47 VgV auf deren Eignung gemäß §§ 45 und 46 VgV stützt oder nicht –, sind sämtliche hiervon betroffenen Auftrags- bzw. Leistungsanteile im Angebot ausdrücklich zu benennen.

Der Auftraggeber hat vor Zuschlagserteilung zu prüfen, ob bei dem bzw. den vorgesehenen Unterauf- tragnehmern Ausschlussgründe nicht vorliegen. Darüber hinaus ist vom Bewerber/Bieter zu bestäti- gen, dass die von ihm benannten Unterauftragnehmer hinsichtlich der jeweils übernommenen Leis- tungsteile über die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen und die wirt- schaftliche, finanzielle, technische sowie berufliche Leistungsfähigkeit besitzen. Liegen bei dem vorgesehenen Unterauftragnehmer zwingende oder fakultative Ausschlussgründe ge- mäß §§ 123, 124 GWB vor, ist der Bewerber/Bieter auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, das betreffende Unternehmen zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn der Unterauftragnehmer die sonsti- gen Eignungskriterien nicht erfüllt.

Auf Anforderung des Auftraggebers sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer bis zur Vergabeent- scheidung namentlich zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/Bieter zum Nachweis, dass ihm im Falle eines Zuschlags sämtliche für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Ressourcen tat- sächlich zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unterneh- mens vorzulegen. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung der Ver- pflichtungserklärung sind mit dem Angebot noch nicht erforderlich.

1.12. Anwendbare Rechtsvorschriften Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des NTVergG1, des GWB2 und der UVgO3 in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung. Die Grundsätze des § 97 GWB sind zu beachten.

1 Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 31. Oktober 2013. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. 3 Unterschwellenvergabeordnung.

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1.13. Sprache im Verfahren, Vertrag und Geschäftsprozess Sämtlicher Schriftverkehr, einschließlich aller Angebots- und Vertragsunterlagen, ist in deutscher Sprache zu führen.

1.14. Kennzeichnung vertraulicher Angaben Vertrauliche Angaben im Angebot sind entsprechend zu kennzeichnen, um deren Schutz im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§165 GWB) im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu gewährleis- ten. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen- gelegt.

1.15. Verpflichtung zur Wahrheit Wissentlich falsche Angaben/Erklärungen im Angebot oder im Verfahren können zum Ausschluss die- ses und anschließender Verfahren führen.

1.16. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung mitwirken, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

1.17. Tariftreue und Mindestlohn Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen an Un- ternehmen vergeben. Hierfür wird eine Eigenerklärung (Eigenerklärung zu § 4 NTvergG) gefordert.

Hinweis zum Einsatz von Nach-/Verleihunternehmen Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Dasselbe gilt bei dem Einsatz von Verleihunter- nehmen.

1.18. Bewerber-/Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zulässig, sofern eine entsprechende Erklärung mit dem Angebot einge- reicht wird, die insbesondere die Vertretungsbefugnis und gesamtschuldnerische Haftung regelt. Vor- druck kann über den genannten Kommunikationsweg (Siehe Erstellung des Angebotes und der Ange- botsunterlagen) angefordert werden.

1.19. Auskünfte Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerber-/Bieterfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal (https://vergabe.niedersachsen.de) zu erfolgen. Die Fragen sollten bis zum Ablauf der Frist für Bieterfragen (siehe Leistungsbeschreibung Teil B – Zeitplan) gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können. Die eingereichten Fragen und de- ren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes bzw. bei Einreichung ihres Teilnahmeantrags zu berücksichtigen.

Auf anderem Wege eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.

Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, bei Zweifeln oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfahren oder den Vergabeunterlagen Fragen gemäß dem vorstehend beschriebenen Verfahren zu stellen. Jeder Be- werber/Bieter hat die Vollständigkeit, der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen zu überprüfen und fehlende Blätter beim Auftraggeber anzufordern bzw. doppelte Blätter auszusondern und in

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eigener Zuständigkeit zu vernichten. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bewer- bern/Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.

2. Vertragsbedingungen

2.1. Vertragsbestandteile Die Reihenfolge der Vertragsbestandteile ist verbindlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bie- ters werden nicht Vertragsbestandteil.

  1. Leistungsbeschreibung –Teil A (Allgemeines) inkl. Bieter- und Aufklärungsfragen,
  2. Leistungsbeschreibung –Teil B (Fachliches) inkl. Bieter- und Aufklärungsfragen,
  3. Leistungsbeschreibung und/oder Leistungskatalog
  4. Kurzkonzept
  5. Aufforderung zur Angebotsabgabe,
  6. Angebotsvordruck des Auftraggebers,
  7. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistung des Landes Niedersachsen,
  8. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
  9. Wählen Sie ein Element aus.
  10. Wählen Sie ein Element aus.

Sollten Widersprüche oder Unklarheiten innerhalb der Vertragsbestandteile auftreten, die durch die Rangfolgeregelung nicht aufgelöst werden können, ist der Auftraggeber berechtigt, den Leistungsinhalt und/oder die Ausführungsart nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu bestimmen.

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und wer- den nicht Vertragsbestandteil.

2.2. Anzuwendendes Recht Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover. Für den geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht.

Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und Teil B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vor- schriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hannover. Als ausschließlicher Gerichts- stand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Hannover vereinbart.

2.3. Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeits- schutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.

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2.4. Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er si- cher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäf- tigt ist, die • schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder • unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder • sich in der Berufsausbildung befindet.

2.5. Haftung des Auftraggebers Die Haftung des Auftraggebers für Schäden des Auftragnehmers ist im Falle eigenen Verschuldens des Auftraggebers sowie im Falle des Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsge- hilfen auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei etwaigen Vertragsverhandlungen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2.6. Haftung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe des § 7 VOL/B für Schäden, die dem Auftraggeber aus einer schuldhaften Verletzung der Vertragspflicht durch ihn oder seine Beschäftigten entstehen.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Vertragsunterlagen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auf- trags (Generalunternehmerschaft).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen Dritter, insbe- sondere wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften freizustellen, sofern er den Schadensein- tritt zu vertreten hat.

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

2.7. Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche bei Dienstleistung Weist die Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zu- nächst kurzfristige Vertragserfüllung durch Nacherfüllung verlangen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber nach deren Ablauf die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers selbst vornehmen oder von Dritten vornehmen lassen.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bzw. des Landes Niedersachsen, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben unberührt.

2.8. Unterauftragnehmer / Arbeitnehmerüberlassung Der Auftragnehmer wird die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Er kann Unterauftragnehmer einsetzen, für die der Auftraggeber seine vorherige Zu- stimmung erteilt hat. Für den Einsatz der Unterauftragnehmer, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens benannt hat (vgl. dazu Ziffer 1.11.2 dieser Leistungsbeschreibung), erteilt der

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Auftraggeber seine Zustimmung mit Zuschlagserteilung. Sofern die Unterauftragnehmer nicht bereits vor der Vergabeentscheidung benannt wurden, erfolgt deren Benennung spätestens bei Beginn der Auftragsausführung.

Der Auftragnehmer wird gem. § 97 Abs. 4 S. 4 GWB verpflichtet, bei der Vergabe von Unteraufträgen nach § 97 Abs. 1-3 GWB zu verfahren.

Während der Vertragslaufzeit wird der Auftragnehmer den Wechsel oder die beabsichtigte Beauftra- gung eines Unterauftragnehmers dem Auftraggeber unter Benennung des jeweiligen Unterauftragneh- mers und der zu delegierenden Leistung anzeigen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftrag- nehmer der Anzeige die für die Beurteilung der Eignung des potenziellen Unterauftragnehmers erfor- derlichen Unterlagen beifügen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung oder Ablehnung innerhalb von zehn Werktagen gegenüber dem Auftragnehmer erklären.

Wird ein Unterauftragnehmer eingesetzt, gelten die Regelungen des NTVergG hinsichtlich der Tarif- treue und des Mindestlohns auch für den eingesetzten Unterauftragnehmer.

Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 AÜG4, so gilt der vorherige Absatz dieses Abschnitts entsprechend.

2.9. Rechtsnachfolge / Schuldübernahme durch einen Dritten Eine Übertragung des Vertrags auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers.

2.10. Datenschutz / Verschwiegenheit Der Auftragnehmer trägt eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und des NDSG bei der Umsetzung des Auftrags eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat das Datenschutzkonzept unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Vor Vertragsschluss werden mit dem Auftragnehmer Vereinbarungen über die Auftragsdatenverarbei- tung geschlossen (siehe Anlage „Auftragsdatenverarbeitung“ zu den Vergabeunterlagen).

2.11. Datenschutz / Verschwiegenheit des Unterauftragnehmers Soweit der Auftragnehmer weitere Unterauftragnehmer in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicher- zustellen, dass der Unterauftragnehmer die unter Ziffer 2.10 dieser Leistungsbeschreibung benannten Regelungen einhält und den Unterauftragnehmer entsprechend vertraglich zu verpflichten.

2.12. Kontrollen gem. § 14 NTVergG Der Auftraggeber ist gem. § 14 NTVergG berechtigt, Kontrollen beim Auftragnehmer sowie ggf. den je- weiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der sich aus dem NTVergG ergebenden Verpflichtungen zu überprüfen. Der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.

2.13. Rechnungsstellung Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer die vereinbarte Auftragssumme gegen Rechnungsstellung unter Beachtung der Regelungen des § 14 UStG (hier insbesondere Absatz 4) gemäß folgendem Zah- lungsplan:

4 Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung.

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• 70% nach Auftragserteilung • 30% nach Abnahme der vollständigen Leistungen

Der Auftragnehmer sendet die Rechnung per E-Mail an buchhaltung@nds.de. Die Zahlung wird 14 Tage nach Rechnungseingang fällig.

2.14. Vertragsstrafen Es gelten die §§ 339 – 345 BGB. Es wird eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der Ausführungsfris- ten der zu erbringenden Leistung vereinbart. Sie beträgt für jede vollendete Woche 0,5% desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, ausgehend von dem Nettoauftragswert. Die Ver- tragsstrafe wird nach Wochen bemessen. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Wo- che gerechnet. Maximal kann der Auftraggeber 5 % eines Einzelauftrags als Vertragsstrafe verlangen. § 341 Abs. 3 BGB wird dahingehend abgeändert, dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend ge- macht werden kann.

Die Vertragsstrafen werden auf Schadenersatzansprüche angerechnet.

2.15. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen das NTVergG Es wird eine Vertragsstrafe für jedes schuldhafte Verstoßen des Auftragnehmers sowie ggf. des Unter- auftragnehmers und Verleihunternehmens gegen die sich aus den Erklärungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen vereinbart. Sie beträgt für jeden schuldhaften Verstoß 1 % des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen jedoch 10 % des Auf- tragswertes nicht überschreiten (§ 15 Abs. 1 Satz 1 NTVergG). Der Auftragnehmer ist auch zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen Unterauftragnehmer oder ein Verleihun- ternehmen begangen wird und der Auftragnehmer den Verstoß kannte oder kennen musste (§ 15 Abs. 1 Satz 2 NTVergG).

2.16. Vertragslaufzeit/ Probezeit/ Preisänderungen/ Kündigung Der Vertrag beginnt und endet voraussichtlich mit dem in der Leistungsbeschreibung Teil B angegebe- nen Umsetzungszeitraum, jedoch keinesfalls vor dem Zuschlag. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.

Es besteht eine Preisbindung über den gesamten Leistungszeitraum (Umsetzungszeitraum).

2.17. Schriftform Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur ver- bindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.18. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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