Leistungbeschreibung Sicherheitsdienst_Verwaltungsgebäude_neu.pdf

Ordnungs- und Sicherheitsdienst für Verwaltungsgebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 12:04 (Europe/Berlin)

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Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Migration und Integration

Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Ordnungs- und Sicherheitsdienst für die Dienststellen des Amtes für Migration und Integration am Standort Erkrather Straße 377-389, Vogelsanger Weg 49, Redlichstraße 2a und Immermannstraße 51-53

Die vorliegende Ausschreibung umfasst den Ordnungs-, und Sicherheitsdienst für die Abteilungen „Leistung und Unterbringung“ im Vogelsanger Weg 49, die kommunale Ausländerbehörde auf der Erkrather Straße 377-389, die Abteilung „Integration“ auf der Redlichstraße 2a und das Sachgebiet „Beratung und Hilfe für Obdachlose“ auf der Immermannstraße 51-53. In Summe besteht ein geschätzter, voraussichtlicher Bedarf von rund 42.096 Stunden pro Jahr. Die nähere Aufteilung pro Standort ist der untenstehenden Leistungsmenge zu entnehmen. Für diese Dienstleistung wird mit der Zuschlagserteilung ein zeitlich begrenzter Vertrag beginnend mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Der Vertrag hat eine zweijährige Laufzeit mit der zweimaligen Option auf eine einjährige Verlängerung. Die Option wird als einseitiges Gestaltungsrecht von der Auftraggeberin in Textform spätestens drei Monate vor Vertragsende ausgeübt.

Die Mengenangaben in dieser Leistungsbeschreibung orientieren sich an den Einsatzzeiten am Standort. Der Wegfall oder die Erweiterung der zu leistenden Arbeitsstunden berechtigen nicht zu Änderungen der angebotenen Stundenverrechnungssätze. Der Bedarf an Personal und Einsatzzeiten für beide Standorte wird regelmäßig überprüft und kann angepasst oder erweitert werden, ohne dass dem Auftragnehmer aus bisherigen Abrufen ein Anspruch auf weitere Abrufe entsteht.

Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 50.000 Stunden verlangt werden. Ist diese Stundenzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB vor Erreichen der Höchstmenge) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf von Leistungen in Höhe der Schätzmenge oder Gesamthöchstmenge besteht nicht. Ein Mindestabruf wird generell nicht vereinbart.

Leistungsmenge: Höchstmenge 50.000 Stunden / Jahr, Schätzmenge 42.096 Stunden / Jahr, davon voraussichtlich:

  • 27.636 Stunden am Standort Erkrather Straße 377-389,
  • 5.340 Stunden am Standort Vogelsanger Weg 49,
  • 6.660 Stunden am Standort Redlichstraße sowie
  • 2.460 Stunden am Standort Immermannstraße 51-53

Auftraggeber: Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Migration und Integration 40200 Düsseldorf

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  1. Gegenstand der Ausschreibung

1.1 Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst unterstützt den geregelten Ablauf des Dienstbetriebes im Standort Vogelsanger Weg 49 und sorgt für die Sicherheit des Personals und der vorsprechenden Bürger.

Die Aufgaben des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes umfassen:

  1. Das Sicherstellen eines geordneten Dienstbetriebes im Eingangsbereich und den Wartebereichen,
  2. Stündliche Kontrollgänge in den Fluren und Wartebereichen der Dienststelle sowie des Geldautomaten,
  3. Begleitung und Unterstützung des Personals bei problematisch eingestuften Gesprächen oder Situationen mit Bürgern z.B. durch Präsenz im Dienstzimmer,
  4. Deeskalierendes Einschreiten im Konfliktfall,
  5. Das Unterstützen bei der geordneten Räumung der Dienststelle im Gefahrenfall
  6. Die Öffnung und Schließung des Einganges zu den entsprechenden Dienstzeiten,
  7. Die Lenkung des Dienstbetriebes und
  8. Die Ausübung des Hausrechtes.

Die Tätigkeit des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ist entsprechend der nachfolgenden Tabelle in personeller Aufstellung und zu den vorgegebenen Zeiten von den Sicherheitskräften des Auftragnehmers in der Dienststelle Vogelsanger Weg 49, 40470 Düsseldorf zu erbringen.

Einsatzzeiten:

EG/1. OGZeit (von – bis)Einsatzkräfte
Montag - Donnerstag06:30 - 16:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 1 weitere Sicherheitskraft
Freitag06:30 - 14:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 1 weitere Sicherheitskraft

1 weitere Sicherheitskraft

1.2 Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst unterstützt den geregelten Ablauf des Dienstbetriebes im Standort Erkrather Str. 377-389 und sorgt für die Sicherheit des Personals und der vorsprechenden Bürger.

Die Aufgaben des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes umfassen:

  1. Das Sicherstellen eines geordneten Dienstbetriebes im Eingangsbereich und den Wartebereichen,
  2. Stündliche Kontrollgänge in den Fluren und Wartebereichen der Dienststelle,
  3. Begleitung und Unterstützung des Personals bei problematisch eingestuften Gesprächen oder Situationen mit Bürgern z.B. durch Präsenz im Dienstzimmer,
  4. Deeskalierendes Einschreiten im Konfliktfall,
  5. Das Unterstützen bei der geordneten Räumung der Dienststelle im Gefahrenfall
  6. Die Öffnung und Schließung des Einganges zu den entsprechenden Dienstzeiten,
  7. Die Lenkung des Dienstbetriebes und
  8. Die Ausübung des Hausrechtes.

Die Tätigkeit des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ist entsprechend der nachfolgenden Tabelle in personeller Aufstellung und zu den vorgegebenen Zeiten von den Sicherheitskräften des Auftragnehmers in der Dienststelle Erkrather Str. 377-389, 40231 Düsseldorf zu erbringen.

Einsatzzeiten:

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EG/1. bis 3. OGZeit (von - bis)Einsatzkräfte
Montag07:00 - 16:30 Uhr 07:00 - 14:00 Uhr4 (Pförtnerdienst ggf. eine zeitgleich Objektleitung) 1 weitere Sicherheitskraft 6 Sicherheitskräfte
Dienstag07:00 - 17:00 Uhr 07:00 - 16:30 Uhr 07:00 - 14:00 Uhr1 (Pförtnerdienst ggf. zeitgleich Objektleitung) 3 (Pförtnerdienst) 1 weitere Sicherheitskraft 6 Sicherheitskräfte
Mittwoch07:00 - 16:30 Uhr 07:00 - 14:00 Uhr4 (Pförtnerdienst ggf. eine zeitgleich Objektleitung) 1 weitere Sicherheitskraft 6 Sicherheitskräfte
Donnerstag07:00 - 17:00 Uhr 07:00 - 16:30 Uhr 07:00 - 14:00 Uhr1 (Pförtnerdienst ggf. zeitgleich Objektleitung) 3 (Pförtnerdienst) 1 weitere Sicherheitskraft 6 Sicherheitskräfte
Freitag07:00 - 14:00 Uhr4 (Pförtnerdienst ggf. eine zeitgleich Objektleitung) 7 weitere Sicherheitskräfte

7 weitere Sicherheitskräfte

1.3 Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst unterstützt den geregelten Ablauf des Dienstbetriebes im Standort Redlichstraße 2a und sorgt für die Sicherheit des Personals und der vorsprechenden Bürger.

Die Aufgaben des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes umfassen:

  1. Das Sicherstellen eines geordneten Dienstbetriebes im Eingangsbereich und den Wartebereichen,
  2. Stündliche Kontrollgänge in den Fluren und Wartebereichen der Dienststelle,
  3. Begleitung und Unterstützung des Personals bei problematisch eingestuften Gesprächen oder Situationen mit Bürgern z.B. durch Präsenz im Dienstzimmer,
  4. Deeskalierendes Einschreiten im Konfliktfall,
  5. Das Unterstützen bei der geordneten Räumung der Dienststelle im Gefahrenfall
  6. Die Öffnung und Schließung des Einganges zu den entsprechenden Dienstzeiten,
  7. Die Lenkung des Dienstbetriebes und
  8. Die Ausübung des Hausrechtes.

Die Tätigkeit des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ist entsprechend der nachfolgenden Tabelle in personeller Aufstellung und zu den vorgegebenen Zeiten von den Sicherheitskräften des Auftragnehmers in der Dienststelle Redlichstraße 2a, 40239 Düsseldorf zu erbringen.

Einsatzzeiten:

EG/2. OGZeit (von – bis)Einsatzkräfte
Montag - Donnerstag0 7:30 - 18:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 1 weitere Sicherheitskraft
Freitag0 7:30 - 13:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 1 weitere Sicherheitskraft

1 weitere Sicherheitskraft

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1.4 Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst unterstützt den geregelten Ablauf des Dienstbetriebes im Standort Immermannstraße 51-53 und sorgt für die Sicherheit des Personals und der vorsprechenden Bürger.

Die Aufgaben des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes umfassen:

  1. Das Sicherstellen eines geordneten Dienstbetriebes im Eingangsbereich und den Wartebereichen,
  2. Stündliche Kontrollgänge in den Fluren und Wartebereichen der Dienststelle,
  3. Begleitung und Unterstützung des Personals bei problematisch eingestuften Gesprächen oder Situationen mit Bürgern z.B. durch Präsenz im Dienstzimmer,
  4. Deeskalierendes Einschreiten im Konfliktfall,
  5. Das Unterstützen bei der geordneten Räumung der Dienststelle im Gefahrenfall
  6. Die Öffnung und Schließung des Einganges zu den entsprechenden Dienstzeiten,
  7. Die Lenkung des Dienstbetriebes und
  8. Die Ausübung des Hausrechtes.

Die Tätigkeit des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ist entsprechend der nachfolgenden Tabelle in personeller Aufstellung und zu den vorgegebenen Zeiten von den Sicherheitskräften des Auftragnehmers in der Dienststelle Immermannstraße 51-53, 40210 Düsseldorf zu erbringen.

Einsatzzeiten:

EG/1. OG bis 3.OGZeit (von – bis)Einsatzkräfte
Montag08:30 - 13:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 4 weitere Sicherheitskräfte 1 (Pförtnerdienst)
Dienstag08:30 - 13:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 1 weitere Sicherheitskraft 1 (Pförtnerdienst)
Mittwoch08:30 - 13:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 4 weitere Sicherheitskräfte 1 (Pförtnerdienst)
Donnerstag08:30 - 13:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 4 weitere Sicherheitskräfte 1 (Pförtnerdienst) 2 weitere Sicherheitskräfte
Freitag08:30 - 13:00 Uhr1 (Pförtnerdienst) 4 weitere Sicherheitskräfte

4 weitere Sicherheitskräfte

Die täglichen Einsatzzeiten können für alle Standorte bei Bedarf, z.B. bei Änderung der Öffnungszeiten, seitens des Auftraggebers angepasst werden.

Im Fall des Umzugs einer oder mehrerer der vorgenannten Standorte/Dienststellen an einen neuen Standort auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf während der Auftragslaufzeit ist die Leistung auch am neuen Standort zu erbringen.

Insgesamt beurteilt die Auftraggeberin vorläufig die quantitative Notwendigkeit der einzelnen Eingruppierungsgruppen im Sinne einer einheitlichen Kalkulation wie folgt:

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Eine Objektleitung nach Pfortendienst II ba zzgl. der Zulage der Objektleitung von 12%. Sieben Personen im Pfortendienst nach Pfortendienst II ba und die übrigen ausgewiesenen Sicherheitskräfte nach Objektschutz II.

  1. Anforderungen an den Auftragnehmer und das von ihm im Ordnungs- und Sicherheitsdienst eingesetzte Personal

Im Falle einer Auftragserweiterung oder Auftragsminderung z.B. durch das Hinzukommen oder den Wegfall der zu leistende Stundenzahl muss der Auftragnehmer darauf unverzüglich und flexibel, spätestens nach zwei Wochen, reagieren. Krankheitsbedingte Personalausfälle sind am gleichen Tag spätestens innerhalb einer Stunde zu kompensieren.

Auf Grund der Besonderheit der zu betreuenden Dienststellen ist der Auftragnehmer verpflichtet, kontinuierlich qualifiziertes und zuverlässiges Personal im Ordnungs-, Sicherheits, und Rezeptionsdienst einzusetzen.

Die eingesetzten Kräfte • müssen über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, d.h. ein Sprachzertifikat mit min. dem Niveau B2 bei einem nach dem o Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten Sprachkursveranstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben haben, oder vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die o nächst höhere Klasse) besucht haben, oder ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher o Schulabschluss erworben haben oder ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder o Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben,

• müssen die Sachkundeprüfung gemäß § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) erfolgreich abgelegt haben, • im Bewacherregister eingetragen sein, • eine Erste Hilfe Schulung absolviert haben.

Soweit beim Auftragnehmer verfügbar ist priorisiert Personal mit Fremdsprachenkenntnissen in Englisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Französisch, Japanisch und gegebenenfalls weiteren Sprachen einzusetzen.

Vor dem ersten Einsatz ist das einzusetzende Personal vom Auftragnehmer über die Tatbestände und Rechtsfolgen der §§ 227, 859 und 860 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 32 Strafgesetzbuch (StGB) und § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zu unterrichten.

Es darf kein Personal eingesetzt werden, das die gesetzliche Altersruhegrenze überschritten hat. Um sicherzustellen, dass den Bürgern möglichst bekanntes Ordnungspersonal begegnet, ist so weit wie möglich Kontinuität beim Einsatz des Personals sicherzustellen. Ausgeschlossen ist außerdem der Einsatz von Ehrenamtlichen, Praktikanten bzw. Personen, die an einer laufenden Weiterbildung und/oder laufenden Ausbildung im Rahmen der Förderung durch die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter teilnehmen.

Der Auftragnehmer muss bereits mit der Angebotsabgabe erklären bzw. nachweisen, wie seine einzusetzenden Mitarbeitenden zu den Themen:  Antidiskriminierung (Schutz von Individuen vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität),  Traumatisierung (Erkennen und Umgang mit Menschen, die einem belastenden

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Ereignis oder einer belastenden Situation ausgesetzt sind oder waren),  Radikalisierung (Erkennen und Umgang mit Menschen, die radikale oder extreme politische, rassistische, soziale oder religiöse Einstellungen und Überzeugungen entwickeln oder übernehmen)  Umgang mit psychisch auffälligen Personen,  Deeskalation und  Brandschutz und Evakuierung (Ergreifung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz, Bedienung von Brandmeldeanlagen, Evakuierung von Gebäuden in Gefahrensituationen) geschult werden.

Hierfür ist mit dem Angebot die Vorlage eines Schulungskonzeptes über den Vertragszeitraum erforderlich. Das beschriebene Schulungskonzept ist Grundlage der Qualitätswertung der Angebote. Als ausreichend qualifizierende Maßnahme gilt eine Schulung, die jährlich durchgeführt wird und eine Dauer von insgesamt mindestens acht Stunden für die zuvor genannten Punkte umfasst. Inhaltlich ist sicherzustellen, dass den Mitarbeitenden zentrale Themenbereiche wie interkulturelle Kompetenz sowie Anti-Diskriminierung systematisch und nachvollziehbar vermittelt werden. Dies beinhaltet insbesondere die fundierte Auseinandersetzung mit grundlegenden Begrifflichkeiten, etwa der Definition von Diskriminierung und dem Verständnis von Kultur und kultureller Prägung. Darüber hinaus muss die Schulung darauf ausgerichtet sein, die selbstreflexive Kompetenz der Mitarbeitenden zu stärken, indem sie zur kritischen Auseinandersetzung mit eigenen Wahrnehmungsmustern, möglichen Vorurteilen und diskriminierenden Denkstrukturen anregt. Die konkrete Ausgestaltung und die methodische Umsetzung dieser Inhalte sind im zugrunde liegenden Konzept nachvollziehbar darzulegen. Darüber hinaus muss ebenfalls der Umgang mit psychisch auffälligen beziehungsweise traumatisierten Personen geschult werden. Es muss insbesondere die Vermittlung von deeskalierenden Verhaltensstrategien im beruflichen Alltag vermittelt werden. Die Mitarbeitenden sollen befähigt werden, herausfordernde Situationen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Ergänzend dazu sind grundlegende Kenntnisse über mögliche Ursachen von Traumatisierungen, sowie über Hintergründe psychischer Auffälligkeiten zu vermitteln, um ein vertieftes Verständnis für die betroffenen Personen zu fördern. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Schulung ist die Balance zwischen dem Schutz der betroffenen Person und dem Schutz Dritter, wobei praxisnahe Handlungsansätze und klare Leitlinien für den professionellen Umgang mit entsprechenden Situationen zu erarbeiten sind. Außerdem müssen Kenntnisse zum Thema Brandschutz vermittelt werden. Inhalt muss hierbei die sichere und strukturierte Räumung von großen Gebäuden sein.

Das Konzept kann auch durch bereits durchgeführte Schulungen von externen Anbietern gestützt werden. Die jeweiligen Zertifikate sind in den Anlagen des Konzeptes beizufügen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach der Zuschlagserteilung zu jeder für den Einsatz im Ordnungs- und Sicherheitsdienst vorgesehenen Kraft folgende Unterlagen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers in der Erkrather Straße 377-389, 40231 Düsseldorf zur Einsicht vorzulegen oder schriftlich oder über den stadteigenen Cloud-Dienst (ITK-Cloud) zur Verfügung zu stellen:

• eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 V und 30 a I Bundeszentralregister (BZRG). Damit wird sichergestellt, dass Personen, die insbesondere wegen einer in § 72 a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII – in der jeweils gültigen Fassung -) genannten Straftat rechtskräftig verurteilt sind, nicht mit der hauptamtlich, neben- oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung und/oder der Betreuung Minderjähriger betraut werden. • Nachweis, dass die Prüfung gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) erfolgreich abgelegt

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wurde, inkl. Meldung bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Nachweis über die Unterrichtung nach § 34 a GewO. • Geeignete Nachweise, die Erfahrung im Objektschutz und den Umgang mit Publikum belegen, z.B. Zeugnisse, Einsatzpläne etc. • Schulungsnachweise/Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung, Bedienen von Brandmeldeanlagen, sowie zur Evakuierung von bewohnten Objekten. • Schulungsnachweise/Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme in Lehrgängen zu den Themen Deeskalation, Antidiskriminierung, Traumatisierung, Radikalisierung, sowie fortlaufende Schulungen zu diesen Themenkomplexen. • Schulungsnachweise/Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an einer Erste Hilfe Schulung innerhalb der letzten zwei Jahre. • Nachweis über tarifvertragsgerechte Entlohnung.

Für erst zu einem späteren Zeitpunkt der Auftragsausführung für den Einsatz im Ordnungs- und Sicherheitsdienst vorgesehene Kräfte sind sämtliche vorbenannte Unterlagen, mit Ausnahme des Nachweises über die tarifvertragsgerechte Entlohnung, in identischer Weise 14 Tage vor dem erstmaligen Einsatz zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis über die tarifvertragsgerechte Entlohnung ist nach der ersten erfolgten Entlohnung unverzüglich nachzureichen, Bei kurzfristigen Anpassungen seitens der Auftraggeberin können die vorbenannten Unterlagen in identischer Weise 14 Tage nach dem erstmaligen Einsatz zur Verfügung gestellt werden.

Nachweise über Waffenkunde und Hundeführung werden nicht benötigt.

Das Amt für Migration und Integration mit seinen Einrichtungen versteht sich als kundenorientierter Dienstleister.

Das Verhalten der im Ordnungs- und Sicherheitsdienst eingesetzten Personen muss während der Dienstzeit stets so gestaltet sein, dass das Ansehen der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Öffentlichkeit nicht geschädigt wird.

Das Auftreten des eingesetzten Personals gegenüber den Bürgern soll stets freundlich und hilfsbereit sein. Gleichzeitig muss das Auftreten dabei von professioneller Bestimmtheit und Distanz geprägt sein. Der Auftragnehmer erstellt in Abstimmung mit dem Auftraggeber für die Einrichtung eine Dienstanweisung für die von ihm im Ordnungs- und Sicherheitsdienst eingesetzten Kräfte. Die Dienstanweisung ist bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Die konkrete Abstimmung und Anpassung auf die Gebäude und den Dienstbetrieb erfolgt nach der Zuschlagserteilung.

Das von dem Auftragnehmer eingesetzte Personal muss in der Lage sein, in Konfliktsituationen Probleme verantwortungsbewusst und eigenständig im Sinne des Auftraggebers zu bewältigen und zu lösen. Dazu gehören soziale Kompetenz und die Fähigkeit, im Bedarfsfall deeskalierende Verhaltenstechniken anzuwenden. Sensibilität des eingesetzten Personals im Umgang mit multikulturellen und schwierigen Menschen wird erwartet und vorausgesetzt. Bei Betriebsstörungen, die in der Verantwortung des Auftragsnehmers liegen, beispielsweise Personalausfälle, ist dieser verpflichtet, binnen einer Stunde nach Kenntniserlangung (bspw. Mitteilung durch den Auftraggeber), die Störung zu beseitigen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Die Anforderung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten etc. sowie die Bestellung von Notfallfirmen bedarf, außer in unmittelbaren Gefahrensituationen, die keinen Aufschub dulden, der vorherigen Genehmigung jeweils durch die Dienstellenleitungen der beteiligten Dienststellen beziehungsweise deren Vertretungen. Als Ansprechpartner für die Mitarbeiter des Amtes für Migration und Integration sowie für die

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im Ordnungs- und Sicherheitsdienst eingesetzten Kräfte, ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer eine Objektleitung, die gesammelt alle Standorte koordiniert, zu benennen, die auch den Personaleinsatz vor Ort steuert und dem vor Ort eingesetzten Personal gegenüber weisungsbefugt ist. Sofern eine Ansprechbarkeit des eingesetzten Personals vor Ort an jedem Standort gegeben ist, reicht eine Objektleitung am Standort Erkrather Straße 377-389 für alle Objekte aus.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal zu den vereinbarten Dienstzeiten in den Dienststellen anwesend ist und die Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt. Bei Personalausfällen hat der Auftragnehmer unverzüglich (spätestens innerhalb einer Stunde) qualifiziertes Ersatzpersonal zu stellen.

Die Auftraggeberin kann in Abstimmung mit dem Betriebsleiter tagesaktuelle Schwerpunkte für die Objektsicherheit festlegen.

Die in den Dienststellen eingesetzten Kräfte müssen mit Funkgeräten ausgerüstet und für die Mitarbeiter des Amtes für Migration und Integration jederzeit erreichbar sein. Die Objektleitung muss mit einem mobilen Diensttelefon ausgestattet sein, um den Kontakt und die Koordination gemeinsam mit dem Auftraggeber sicherzustellen, sowie notwendige Telefonate ausführen zu können; die Kosten dafür werden nicht gesondert abgerechnet und sind im Stundenverrechnungssatz zu kalkulieren. Gleiches gilt für den ggf. notwendigen Einsatz von Funkgeräten, sofern deren Einsatz u.a. aufgrund der räumlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Die mobilen Endgeräte zur Anbindung an die Software „Stiller Alarm“ werden durch den Auftraggeber gestellt. Das eingesetzte Personal muss durch entsprechende Dienst- und Schutzkleidung eindeutig als Sicherheits- und Ordnungspersonal des Auftragnehmers erkennbar sein. Ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild wird selbstverständlich vorausgesetzt. Das Tragen von Basecaps und Wollmützen, wenn sie nicht Bestandteil der Dienstkleidung sind, innerhalb der Diensträume ist nicht gestattet. Eine bedarfsweise Ausstattung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes mit stichfesten Schutzwesten ist ebenfalls im Stundenverrechnungssatz enthalten.

  1. Datenschutz, Verpflichtungserklärung

Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes. Sie sind verpflichtet, über sämtliche Informationen, die sie während der Dienstzeit oder im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit erhalten, absolute Verschwiegenheit zu bewahren.

Auskünfte gegenüber Dritten über dienstliche Belange oder persönliche Daten bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung durch den Auftraggeber.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit wirkt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Nach der Erteilung des Zuschlages unterzeichnet der Auftragnehmer persönlich oder durch einen Vertretungsberechtigen in der Dienststelle des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung im Sinne von § 1 Verpflichtungsgesetz.

Der in der Anlage aufgeführte Vertrag (Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art.28 DS- GVO) ist Bestandteil der Vergabe.

  1. Preis

Die Abrechnung erfolgt zu dem im Angebot genannten Festpreis als einheitlicher Stundenverrechnungssatz für die jeweilige Tarifgruppe. Der einheitliche Stundenverrechnungssatz ergibt sich aus den im Leistungsverzeichnis genannten

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Komponenten. Der genannte einheitliche Stundenverrechnungssatz gilt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

In dem Stundenverrechnungssatz sind sämtliche Kosten u.a. für:

• Alle für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers in Frage kommenden tariflichen Zuschläge inkl. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, • Ansprechpartner für die Mitarbeiter des Amtes für Migration und Integration, • An- und Abfahrt, • Urlaubs- Kranken- und Weihnachtsgeld, • Ersatzgestellung bei Ausfällen, • Aus- und Weiterbildungskosten, • Einheitliche Dienstkleidung, • Sonstige Arbeitsmaterialien, • Handy, inklusive Vertrag, • Kosten für erweiterte Führungszeugnisse der Sicherheitsmitarbeiter und • Materialien zur Erfüllung pandemiebedingter Auflagen/Verordnungen

enthalten.

Während der Laufzeit des Vertrages ist eine Anpassung des Preises, auf den der Zuschlag erteilt wurde, grundsätzlich ausgeschlossen; der Preis ist bei Angebotsabgabe auskömmlich für die Laufzeit zu kalkulieren. Ausgenommen hiervon sind Anpassungen, die infolge von Erhöhungen des Mindestlohns bzw. der tariflichen Löhne innerhalb eines durch den Auftragnehmer durchgängig anzuwendenden Tarifvertrags oder infolge eines unfreiwilligen Wechsel des für den Auftragnehmer anzuwendenden Tarifvertrags ergeben; diese Anpassungen kann der Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin unter Nachweis der Mindest- bzw. Tariflohnsteigerung und der dadurch bedingten Erhöhung des bei der Angebotsabgabe kalkulatorisch zugrunde gelegten Personalkostenanteils geltend machen. Ausgeschlossen sind dagegen Anpassungen infolge von Erhöhungen der tariflichen Löhne durch einen freiwilligen Wechsel des bislang anwendbaren Tarifvertrages durch den Auftragnehmer sowie außertarifliche Lohnzahlungen über Tarifvergütung des Auftragnehmers. Höhere Sachkosten (u.a. Materialpreiserhöhungen) berechtigen den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages nicht zu Nachforderungen oder Anpassungen gegenüber dem Auftraggeber.

Mit Angebotsabgabe ist die tabellarische Anlage Preiskalkulation auszufüllen.

  1. Zeitraum der Beauftragung

Der Auftrag wird ab Vergabezuschlag für zwei Jahre vergeben. Er verlängert sich maximal zweimal um je ein Jahr, sofern der Auftraggeber sein einseitiges Gestaltungsrecht nutzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Ordnungs- und Sicherheitsdienst während dieser Zeit zu dem angebotenen Stundenverrechnungssatz auszuführen und sicherzustellen. Auf die Preisanpassungsklausel in Punkt 4 wird hingewiesen.

  1. Finanzielle Abwicklung, Zahlungsweise

Abrechenbar sind nur die tatsächlich erbrachten Stundenleistungen. Die Abrechnung erfolgt monatlich durch den Auftragnehmer. Die separat zu erstellenden Rechnungen sind zu richten an:

Landeshauptstadt Düsseldorf OE 54112 40201 Düsseldorf

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oder als PDF per Mail an: erechnung@duesseldorf.de oder als X-Rechnungsformat an: xrechnung@duesseldorf.de

Die Rechnungen müssen folgende Angaben / Anlagen enthalten:

  • Ausstellungsdatum
  • OE 54112
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungssumme netto
  • Mehrwertsteuer
  • Rechnungssumme brutto
  • Bankverbindung
  • Detaillierter Stundennachweis über die geleisteten Dienststunden als Anlage

Es gelten bei Auftragserteilung / Zuschlag die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadtverwaltung Düsseldorf für die Ausführung von Leistungen -ausgenommen Bauleistungen.

  1. Besondere Verpflichtungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsausführung der von ihm im Ordnungs-, Sicherheits-, und Rezeptionsdienst eingesetzten Kräfte regelmäßig zu überprüfen und täglich zu dokumentieren. Bei Ausführung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes sind die gesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere § 34 a GewO in Verbindung mit der Verordnung über das Bewachungsgewerbe, zu beachten.

  1. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Als Eignungsnachweis ist eine Zertifizierung nach den DIN-Normen DIN EN ISO 9001 und DIN 77200-1 oder vergleichbare Zertifizierungen einzureichen. Eine Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung über die Anforderungen der sonstigen Vergabeunterlagen hinaus ist nicht erforderlich.

  1. Haftpflicht, Schadensersatz, Versicherung

Soweit hier in den zusätzlichen Vertragsbedingungen oder sonstigen AGB des Auftraggebers nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Haftung sowie Gewährleistungsrechte die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich auf die Verwendung eigener AGB oder sonstiger von den Vergabeunterlagen abweichender Bestimmungen. Soweit das bezuschlagte Angebot eigene, von den Vergabeunterlagen nicht vorgesehene Ergänzungen oder Änderungen des Auftragnehmers erhalten und diese nicht bereits zum Ausschluss des Angebots im Vergabeverfahren geführt haben, entfalten diese im Auftragsverhältnis keine Wirkung.

Der Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden abgeschlossen haben und vorweisen können:

Schadensart mindestens: • Personenschaden je einzelne Person 1.500.000 Euro • Sachschäden 1.000.000 Euro • Verlust von Schlüsseln 250.000 Euro • Vermögensschäden 250.000 Euro • Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz 250.000 Euro

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• Verlust bewachter Sachen 250.000 Euro

Alternativ kommt auch eine Pauschalversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Millionen Euro in Betracht. Die Bestätigung durch die Versicherung ist von dem Auftragnehmer mit dem Angebot und danach jährlich einzureichen. Der Wegfall der Versicherung berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.

  1. Abtretungen

Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.

  1. Verbotene Handlungen

Den mit der Erteilung des Auftrages (Zuschlages), Beaufsichtigung, der Leistung, Abnahme oder sonst mit der Abwicklung betrauten Dienstkräften dürfen weder unmittelbar noch mittelbar persönliche Vorteile jedweder Art angeboten und verschafft werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, den mit dem Zuschlag erteilten Auftrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, die Abnahme der Leistung abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.

  1. Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten ab Zugang schriftlich kündigen, wenn schwerwiegende Gründe im Bereich des Auftraggebers gegeben sind, insbesondere:

• Wegfall der Aufgaben aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, z.B. Gesetzesänderung. • Eine gravierende Änderung der Finanzen des Auftraggebers. Dies ist anzunehmen, wenn bei der Landeshauptstadt Düsseldorf die Änderung der Finanzlage zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre oder zu einem Haushaltssicherungskonzept in dem betreffenden Haushaltsjahr führt oder geführt hat.

Davon unberührt bleibt eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Beide Vertragspartner können die vertragliche Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere:

• Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen trotz Abmahnung. • Persönliche und / oder geschäftliche Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers bzw. des Firmeninhabers oder des Geschäftsführers. • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. • Vermögensverfall. • Zahlungseinstellung. • Unerlaubte Handlung nach Ziff. 12.

  1. Sonstige Vereinbarungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Leistungsbeschreibung sind unwirksam. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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