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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes | Anlage Nr. 1 Blatt 1 /11 |
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| Zum Vertrag Nr. |
Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Projektsteuerung (ohne BIM) Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 29.09.2025
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes | Anlage Nr. 1 Blatt 2 /11 |
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| Zum Vertrag Nr. |
Maßnahmen-/Projektbeschreibung und
Vorbemerkungen
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Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Projektsteuerung (ohne BIM) Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 29.09.2025
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes | Anlage Nr. 1 Blatt 3 /11 |
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| Zum Vertrag Nr. |
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung ............................................................................................... 4
1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) .............................................................................................................. 4
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse ................................................................................................................... 4
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften ........................................................................................................ 5
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ................................................................................................ 6
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ......................................................................... 6 2 Vorbemerkungen ........................................................................................................... 6
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ........................................................................................... 6
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ...................................................................................................... 7
2.3 Einsatz von EDV-Systemen .................................................................................................................... 7
2.4 Vorbemerkungen .................................................................................................................................... 8 3 Aufgabenstellung ........................................................................................................... 9
3.1 Leistungsgegenstand .............................................................................................................................. 9
3.2 Leistungsziel ........................................................................................................................................... 9
3.3 Einsatzanlässe und Präsenzpflicht ......................................................................................................... 9
3.4 Weitere Aufgaben des AN ................................................................................................................... 10
3.4.1 Leistungsmonitoring und Soll-Ist-Monitoring .................................................................................. 10
3.4.2 Mengenmonitoring und Mehr-/Mindermengen ............................................................................... 10
3.4.3 Betra- und Sperrpausenkoordination ............................................................................................... 10
3.4.4 Mängelmonitoring ............................................................................................................................. 10
3.4.5 Flächenmanagement ......................................................................................................................... 11
3.5 Kommunikation ................................................................................................................................... 11
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1 Allgemeine Beschreibung
1.1 Zu planende Baumaßnahme(n)
Im Zuge des Programms "Korridorsanierung Hochleistungsnetz" ist die Strecke Bremen - Bremerhaven (Streckennr. 1740) zum Hochleistungsnetz auszubauen. Veranlasser des Programms ist der Konzernvorstand der Deutschen Bahn AG.
Bezogen auf diese Maßnahme zählt insbesondere die Ausrüstung des gesamten Hochleistungskorridors (HLK-Korridor) 1740 mit ESTW-Technik. Des Weiteren zählen zu den Layoutstandards vollständiger symmetrischer Gleiswechselbetrieb (GWB), Überleitverbindungen in Betriebsstellen, Maßnahmen an Oberleitungsanlagen und Oberbaumaßnahmen.
Des Weiteren ist vorgesehen, die Zustandsnote über alle Gewerke auf 2,4 anzuheben. Dies soll zu einer Baufreiheit von mindestens 4 Jahren für investive Maßnahmen führen. Für diese Ziele steht dem Korridor ein Zeitfenster von 07/2027 – 12/2027 entsprechend der Container-Logik als Typ D der DB InfraGO zu. Dies bedeutet, dass der Umbau in 2 x 2,5 Monaten eingleisige Sperrung erfolgen muss. Im Jahr 2027 findet im Oktober ein Wechsel der eingleisigen Sperrung von Gleis Bremen - Speckenbüttel zu Gleis Speckenbüttel - Bremen statt. Darüber hinaus finden im Jahr 2026 vorlaufende Maßnahmen statt. Die Strecke stellt einen transeuropäischen Korridor dar und weist einen hohen Anteil an Schienengüterverkehr auf. Besonderheit bei diesem Korridor ist die eingleisige Sperrung. Darüber hinaus gibt es keine adäquate, leistungsfähige (elektrifizierte) Umleiterstrecke. Im Zuge eines Infrastrukturprojekts werden 86 Kilometer Gleise sowie 82 Weichen erneuert. Zudem werden fünf Bahnübergänge und zwei Überleitstellen neu gebaut. Die Leit- und Sicherungstechnik umfasst ein elektronisches Stellwerk mit integrierter Unterzentrale (ESTW-iUZ) sowie vier Außenstellen (ESTW-A). Weiterhin werden 18 Kilometer Oberleitung erneuert, 24 Weichenheizungsanlagen installiert und zwei Durchlässe erneuert. Zu den Kernmaßnahmen des Gesamtprojekts gehören:
präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen am vorhandenen Oberbau in Form von Gleis- und Weichenerneuerungen Herstellung von Überleitstellen/neue Bahnhöfe für den Gleiswechselbetrieb Ergänzung von einfachen Weichenverbindungen in den Bahnhöfen zwecks Ausbaus zur vollständigen Überleitmöglichkeit präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen an vorhandenen Ingenieurbauwerken und Durchlässen präventive Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Ersatzinvestitionen an vorhandener Oberleitungsanlage und den 50 Hz-Anlagen (Weichenheizanlagen) Ausrüstung der Strecke mit ESTW-Technik (ETCS-ready) barrierefreier Umbau sowie "Aufwertung" der Verkehrsstationen z.B. Bahnsteigverlängerungen, neue Wetterschutzhäuser, neue Wegleitsysteme etc. Stubben, Bremerhaven und Speckenbüttel müssen mit ESTW-Technik ausgestattet werden Die neuen Bahnhöfe Ritterhude, Lunestedt und Loxstedt müssen gebaut werden Die Oberleitung zwischen Bremen Burg - Bremen Osterholz (km 133,6 bis 143,4) und Oldenbüttel - Lübberstedt (km 150,3 bis 157,1) soll erneuert werden Das "Vier-Jahres-Baufreiheitsversprechen" muss eingehalten werden
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Projektbezeichnung: GSH – Bremen-Bremerhaven Streckennummer: 1740 von 122,274 km bis 194,200 km
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Strecke: Wunstorf – Bremerhaven-Seehafen DB-Gr
Betroffen ist der Korridor Bremen – Bremerhaven. Das südliche Ende des Betrachtungsraums bilden die Ausfahrsignale Bremen Hbf nach Norden, das nördliche Ende ist das Ende der Strecke 1740 in Bremerhaven-Speckenbüttel.
Betriebliche Parameter:
- Strecke: Bremen-Bremerhaven
- Streckennummer: 1740
- Maximale Zuglänge: 740 Meter
- Bremsweg: 1000 Meter
- Zugsicherung: PZB
- Anzahl Streckengleise: 2
- Streckenklasse: D4
- Lichtraumprofil: GC
- Elektrifizierung [J/N]: J
- Örtlich zul. Geschwindigkeiten: 30 bis 160 km/h
VZG-Strecken: 1310, 1401, 1410, 1422, 1423, 1424, 1426, 1740
Abbildung 1 - Visualisierung des Korridors Bremen-Bremerhaven
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften
Die beschriebene Maßnahme erstreckt sich im Bundesland Bremen und Niedersachsen sowie auf derzeit folgende Gebietskörperschaften:
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- Stadtgemeinde Bremen
- Stadtgemeinde Bremerhaven
- Landkreis Osterholz
- Landkreis Cuxhaven
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Bei der Beteiligung von Dritten ist grundsätzlich der AG vor jeder Kontaktaufnahme zu informieren. In besonderen und sensiblen Fällen ist die Vorgehensweise zur Kontaktaufnahme vorab abzustimmen. Über das Ergebnis von Gesprächen und / oder Verhandlungen mit Dritten sind dem AG innerhalb von drei Arbeitstagen vom AN gefertigte Niederschriften zu übergeben. Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange, Gemeinden, Verbände), insbesondere solche, die über das gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilt der AN dem AG unverzüglich schriftlich mit.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Gemäß Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG), Fahrplan für Zugmeldestellen (FfZ) und Betriebsstellenbuch (Bebu).
2 Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) hat mindestens an folgenden Besprechungsformaten teilzunehmen, soweit der Auftraggeber (nachfolgend AG) die Teilnahme vorgibt oder der jeweilige Termin einen Bezug zur operativen Baustellenkoordination aufweist:
regelmäßige Wochenbesprechungen zur Rückschau auf ausgeführte Leistungen und Vorschau auf anstehende Maßnahmen, monatliche Vorschau- und Bauablaufbesprechungen, operative Tages-, Nacht-, Schichtwechsel- und Sperrpausenabstimmungen, Lagebesprechungen bei Störungen, Behinderungen, Ablaufkonflikten oder besonderen Ereignissen, Schnittstellenbesprechungen zwischen Gewerken, Bauabschnitten, Bau-AN oder sonstigen Projektbeteiligten, Besprechungen mit Bezug zu Bauzuständen, Eingleisigkeiten, Sperrpausen, Inbetriebnahmevorbereitungen, Übergaben, Begehungen oder Abnahmen, kaufmännische Besprechungen, Schadensmanagement-Runden, Risikobesprechungen oder Projektleitungs- und Projektmanagementtermine, soweit der AG die Teilnahme des ANs wegen operativer Baustellenbezüge vorgibt, Besprechungen der Bauüberwachung, Bauoberleitung, Terminsteuerung oder sonstiger vom AG benannter Projektbeteiligter, soweit die Teilnahme des ANs erforderlich oder vom AG angeordnet ist.
Die Besprechungslandschaft kann im Projektverlauf durch den AG oder eine vom AG benannte Stelle angepasst, ergänzt, reduziert, zusammengelegt, zeitlich verschoben oder in ihrer Teilnehmerstruktur verändert werden. Der AN hat solche Anpassungen umzusetzen, soweit die Teilnahme an den jeweiligen Besprechungen zur Erfüllung der operativen Baustellenkoordination erforderlich ist oder vom AG vorgegeben wird. Das vorläufige Besprechungswesen wird als Anlage 26 beigefügt. Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Projektsteuerung (ohne BIM) Gültig ab: 29.09.2025
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Die für den AN zur Ausführung seiner vertraglichen Pflichten relevanten Besprechungen finden sowohl in Präsenz (Bremen und/oder Bremerhaven, Hamburg), online (z.B. per MS- Teams) als auch in hybrider Form (gleichzeitige Teilnahme vor Ort und online) statt. Die Auswahl des jeweiligen Formats (Präsenz, Online oder Hybrid) erfolgt nach vorheriger Abstimmung zwischen dem AG und AN und kann situationsbedingt variieren. Für die Angebotsbearbeitung ist davon auszugehen, dass die Durchführung der Termine zu ca. 50 Prozent als Präsenzveranstaltungen und zu ca. 50 Prozent als Online-Veranstaltungen erfolgen. Die Baubesprechungen jedoch finden überwiegend in Präsenz in der Bauüberwachungszentrale (BÜZ) statt, können aber nach individueller Abstimmung mit den Teilnehmenden und mit Zustimmung des AGs auch (teil-)digital organisiert werden.
Das vereinbarte Honorar umfasst ebenfalls die Teilnahme an allen für die Leistungserbringung erforderlichen bzw. vom Auftraggeber vorgegebenen Besprechungen sowie den damit verbundenen Aufwand.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
DB InfraGO AG Korridorsanierung (KS) Bremen-Bremerhaven Nagelsweg 55, 20097 Hamburg Projektleitung: Jean-Pierre Goos (Jean-Pierre.Goos@deutschebahn.com) Tel. +49 175 2209304
Der Auftraggeber behält sich vor, je nach konkreten Themenkomplex weitere Ansprechpartner zu benennen.
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Der AN hat über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens die Nutzung folgender Anwendungen in aktueller Version sicherzustellen:
MS Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Teams) MS Project DOXiS (VRI DMS) is.Base iTWO Projektmanagementsoftware / DB - internes Aufgabenmanagementsystem der DB AG Besprechungswesen: Jira/Confluence o. ä. Dalux
Die Ablage hat gemäß Richtlinie 809 über VRI DMS sowie die Konzernvertragsdatenbank zu erfolgen. Desweiteren ist für die Quality Gates sowie das Risikomanagement ein is.base- Zugang erforderlich. Voraussetzung hierfür ist ein BWP-Zugang, welcher vom AN zu beschaffen ist. Darüber hinaus ist der Zugang zu iTWO erforderlich, der auch über den BWP ermöglicht werden wird.
Die für die Anwendung der o.g. Software ggf. notwendigen Schulungen haben die eingesetzten Mitarbeiter:innen des Bieters eigenständig zu besuchen. Alle entstehenden Aufwendungen sind im Angebot einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
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Der AN kann Administrationsaufgaben des Share-Points in Absprache mit dem AG übernehmen. Hierbei ist die Einhaltung von Datenschutz-, Informationssicherheits- und Konzernrichtlinien zwingend einzuhalten. Sollten hierfür Genehmigungen erforderlich sein, sind diese durch den AN eigenständig zu beschaffen.
2.4 Vorbemerkungen
Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen konkretisieren relevante, in der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 01.1) verwendete Aktivitätsverben. Die Begriffe sind so auszulegen, dass der AN eine aktive, operative und eigenverantwortliche Unterstützungsleistung für den AG auf der Baustelle erbringt. Die operative Baustellenkoordination nimmt hierbei eine projektteamnahe Funktion wahr und unterstützt den AG dort, wo dieser nicht durchgehend selbst auf der Baustelle vertreten ist.
„Mitwirken“ bedeutet die proaktive Beteiligung an einem Vorgang. Der AN bringt hierbei seine Feststellungen aus der Baustellenwahrnehmung ein, nimmt an Abstimmungen teil, bereitet Informationen auf und verfolgt die ihm zugeordneten Punkte weiter.
„Koordinieren“ bedeutet die operative Abstimmung von Beteiligten, Informationen, Schnittstellen und offenen Punkten auf Arbeitsebene. Der AN hat hierzu proaktiv Beteiligte zusammenzuführen, Informationsstände abzugleichen, Schnittstellen sichtbar zu machen, Abstimmungen anzustoßen und nicht lösbare Sachverhalte an die zuständige Stelle weiterzugeben.
„Steuern“ bzw. „Schnittstellensteuerung“ bedeutet im Rahmen der Leistungsbeschreibung die aktive operative Einflussnahme auf Informationsflüsse, Abstimmungen, Schnittstellenklärung und Nachverfolgung auf Arbeitsebene. Der AN wirkt darauf hin, dass relevante Informationen rechtzeitig vorliegen, zuständige Beteiligte eingebunden werden und entscheidungsbedürftige Sachverhalte bereits aufbereitet an die richtige Stelle gelangen.
Der AN hat die hierfür erforderlichen Informationen eigenständig zu erheben, vor Ort festzustellen oder bei den Projektbeteiligten einzuholen. Er ist verpflichtet, fehlende, verspätete, widersprüchliche oder unvollständige Informationen aktiv nachzuhalten und dem AG rechtzeitig anzuzeigen, soweit hierdurch Steuerungs-, Entscheidungs- oder Eskalationsbedarf entsteht.
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3 Aufgabenstellung
3.1 Leistungsgegenstand
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die operative und baustellennahe Projektsteuerung während der Bauausführung im Projekt „Korridorsanierung Bremen– Bremerhaven“.
Die Leistung dient der Unterstützung des AGs bei der Organisation, Koordination, Steuerung, Bestandsaufnahme, Dokumentation, Nachverfolgung und Eskalation baustellenbezogener Sachverhalte, insbesondere während Sperrpausen, eingleisiger Betriebsführungen, Nacht- und Wochenendarbeiten, Bauzustandswechseln, Abnahmen, Inbetriebnahmen sowie bei parallellaufenden Gewerken, Losen, Fachdiensten und Maßnahmen.
Hintergrund der Leistung ist die besondere baubetriebliche Komplexität des Projekts. Ein erheblicher Teil der Arbeiten erfolgt unter Aufrechterhaltung des eingleisigen Bahnbetriebs, insbesondere zur Sicherstellung der Hafenanbindung. Die hieraus resultierenden Anforderungen an zeitnahe Abstimmung, Präsenz vor Ort und koordinierte Informationsweitergabe erfordern eine gesonderte baustellenbezogene Koordinationsleistung zugunsten des AG.
Die operative Baustellenkoordination ist eine aktive, aufsuchende und handlungsorientierte Leistung des AN vor Ort. Der AN hat Sachverhalte eigenständig zu erkennen, Klärungsbedarfe aufzugreifen, die zuständigen Beteiligten zusammenzuführen, offene Punkte nachzuhalten und entscheidungsbedürftige Themen unverzüglich an den AG oder die vom AG benannten Stellen zu eskalieren. Er arbeitet eng mit dem AG, der leitenden Bauüberwachung, der örtlichen Bauüberwachung, den Fachbauüberwachungen, den bauausführenden Unternehmen, den DB-internen Fachdiensten, den Anlagenverantwortlichen, der Projektsteuerung sowie weiteren Projektbeteiligten zusammen.
Der AN hat gegenüber dem AG einen zentralen Ansprechpartner und dessen Vertreter zu benennen. Dieser ist verantwortlich für die interne Einsatzplanung, Aufgabenverteilung und Qualitätssicherung im Team des AN sowie für die gesicherte Kommunikation mit den vom AG benannten Ansprechpartnern.
3.2 Leistungsziel
Ziel der Leistung ist die durchgängige, baustellennahe Sicherstellung einer geordneten, transparenten, steuerungsfähigen und entscheidungsreifen Projektdurchführung während der Bauausführung, insbesondere während nächtlicher Sperrpausen.
3.3 Einsatzanlässe und Präsenzpflicht
Der AN hat qualifiziertes Personal für baustellenbezogene Koordinationsleistungen bereitzustellen:
bei vom AG benannten Bauaktivitäten innerhalb von Sperrpausen (siehe Anlage 26 – Sperrpausen-Übersicht), bei Bauaktivitäten mit besonderem Koordinationsbedarf, insbesondere bei Arbeiten unter eingleisigem Betrieb, Nachtarbeit, Wochenendarbeit, Feiertagsarbeit, parallelen Gewerken, Bauzustandswechseln, kritischen Schnittstellen, während laufender Baumaßnahmen nach Vorgabe des AGs,
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bei besonderen Lagen, Störungen, kurzfristigen Ablaufänderungen, drohenden Sperrzeitüberschreitungen, fehlenden Freigaben, kritischen Mängeln oder sonstigen vom AG benannten Koordinationsbedarfen, bei Abnahmen, Zwischenabnahmen, Inbetriebnahmen, Übergaben und vorbereitenden Abstimmungen hierzu.
Der AN hat bei den 24/7-Einsätzen einen belastbaren Schicht- und Übergabeprozess sicherzustellen. Jede Schicht hat mindestens Baufortschritt, Sperrpausenstatus, Leistungsstand, offene Entscheidungen, Risiken, Mängel, Maßnahmen, besondere Vorkommnisse, Betra-relevante Sachverhalte, Abnahme-/Inbetriebnahmestände und Eskalationen zu dokumentieren und an die Folgeschicht zu übergeben.
3.4 Weitere Aufgaben des AN
Der AN übernimmt des Weiteren folgende Aufgaben:
3.4.1 Leistungsmonitoring und Soll-Ist-Monitoring
Der AN erhebt und dokumentiert während der laufenden Bauausführung fortlaufend die für das Leistungs- und Soll-Ist-Monitoring relevanten Ist-Informationen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Baufortschritt, zu ausgeführten Mengen, Terminen, Kosten, Bauzuständen, Behinderungen, Abweichungen und erkennbaren Risiken. Der AN bereitet diese Informationen in den vom AG vorgegebenen Formaten und Berichtsintervallen auf und übermittelt sie rechtzeitig an die vom AG benannten Projektbeteiligten. Wesentliche Abweichungen oder Risiken, die Auswirkungen auf Kosten, Termine oder den vorgesehenen Bauablauf haben können, sind dem AG und den von ihm benannten Stellen unverzüglich mitzuteilen. Der AN führt auf Grundlage der erhobenen Informationen Analysen zur Leistungs-, Kosten- und Terminlage durch. Dabei stellt er insbesondere Soll-Ist-Abweichungen, deren erkennbare Ursachen und Auswirkungen sowie daraus resultierende Handlungsbedarfe dar.
3.4.2 Mengenmonitoring und Mehr-/Mindermengen
Der AN unterstützt das Mengenmonitoring. Hierzu gehört die laufende Erfassung, Fortschreibung und Informationsweiterleitung an die auswertenden Stellen im Projekt von Soll-Mengen, Ist-Mengen, Mehrmengen, Mindermengen, Mengenverschiebungen, Restmengen und prognostizierten Mengenentwicklungen in Absprache und durch das Nachhalten bei der Bauoberleitung, insbesondere vor Ort.
3.4.3 Betra- und Sperrpausenkoordination
Der AN koordiniert und verfolgt den Bearbeitungsstand der Sperrzeiten, Betra-Anträge, La- Anträge, betrieblichen Anordnungen und sonstigen betriebsrelevanten Vorgänge in enger Zusammenarbeit mit der leitenden Bauüberwachung und den hierfür zuständigen Fachdiensten.
3.4.4 Mängelmonitoring
Der AN unterstützt die Leitende BÜW bei der Befüllung und Aktualisierung der Mängelliste und hält die Bearbeitung und den Abschluss der Mängel nach.
Die Organisation und Terminierung der Mängelrunden und Mängelkonferenzen obliegt der Terminsteuerung im Projekt. Der AN unterstützt jedoch die Terminsteuerung durch Bereitstellung und Aktualisierung der Mängel- und Restleistungsliste als verbindlicher
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Arbeitsgrundlage, nimmt an den Mängelrunden teil, dokumentiert die dort getroffenen Feststellungen und Vereinbarungen und hält die vereinbarten Fristen und Zuständigkeiten in der zentralen Liste nach. Er bereitet den jeweils aktuellen Mängelstatus adressatengerecht auf.
3.4.5 BE-Flächenmanagement
Der AN stellt sicher, dass sämtliche BE-Flächen vor Übergabe und nach Rückgabe durch die jeweiligen Nutzer mittels Zustandsprotokoll und Fotodokumentation dokumentiert werden. Er überwacht die vertragsgerechte Nutzung der Flächen und verfolgt festgestellte Mängel, Beschädigungen, Verunreinigungen oder vertragswidrige Nutzungen bis zu deren vollständiger Beseitigung nach. Der AN führt hierzu ein Mängelregister mit Verantwortlichkeiten, Fristen und Erledigungsstatus. Er dokumentiert die Zuordnung von Schäden zu den jeweiligen Verursachern und überwacht die vollständige Räumung, Reinigung sowie Wiederherstellung des ursprünglich protokollierten Zustands der Flächen nach Abschluss der Nutzung.
3.5 Kommunikation
Der AN hat während der Einsätze eine durchgängige Erreichbarkeit sicherzustellen. Kommunikationswege, Ansprechpartner, Eskalationsstufen und Meldeformate werden nach Auftragsvergabe in Absprache mit dem AG festgelegt.
Bei erkennbaren Störungen des Bauablaufs, bei Konflikten zwischen Gewerken, bei drohender Nichteinhaltung von Sperrpausen, bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten oder bei sonstigen wesentlichen Abweichungen hat der AN unverzüglich den AG zu informieren und die weitere Klärung zu unterstützen.
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