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Neubau Medienkanal am Klinikum Neumarkt
- ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.1 BAUGRUNDSTÜCK
1.1.1 Lage
Das Baugrundstück liegt in einem Abstand von ca. 600 m vom Stadtzentrum in nordöstlicher Richtung unmittelbar hinter dem Klinikum Neumarkt.
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Neubau Medienkanal am Klinikum Neumarkt
1.1.2 Umgebung
Die Umgebung ist bebaut. Bei den nördlich und östlich angrenzenden Gebieten handelt es sich im Wesentlichen um Wohngebiete bzw. das Areal der im Jahre 1998 stattgefundenen Landesgartenschau. Das westlich angrenzende Gebiet ist als Mischgebiet anzusehen. Im Süden grenzt das Klinikum Neumarkt an.
1.1.3 Höhenentwicklung
Das Grundstück weist ein leichtes Gefälle in Richtung Osten auf.
Geländeoberkanten:
- Erdgeschoss, OK FFB EG Eingangshalle KLN = 422,69 ü. NHN (= ± 0,00)
- 2.Untergeschoss, OK FFB 2.UG Medienkanal an Bestand Kaminstufe Heizungszentrale KLN = -6,635
1.1.4 Baugrube
Los 1A Medienkanal
Für die Errichtung des Medienkanals sind Erd-, Grundleitungs- und Außenanlagen geplant. Die zu erstellende Baugrube (Gebäudeaussenkanten) lässt sich wie folgt auf drei Abschnitte definieren:
Abschnitt 1 · ca. 32,00 x 5,00 m, 2x geknickt, Gründungssohle ca. –6,63 m (bezogen auf 422,69 ü. NHN)
Abschnitt 2 · ca. 18,00 x 5,00 m, Gründungssohle ca. –6,63 m (bezogen auf 422,69 ü. NHN)
Abschnitt 3 · ca. 57,00 x 5,00 m, Gründungssohle von ca. –6,63 m auf – 4,965 mit 2,9% Gefälle (bezogen auf 422,69 ü. NHN)
Die genannten Gebäudekanten sind zum überwiegenden Teil als gerade Kanten anzusehen. Im Abschnitt 1 sind die Gebäudekanten zweimal mit jeweils ca. 120° und ca. 150° geknickt. Die Energiezentrale wird in dem Zuge erweitert.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Da die Interims-LKV als minimalinvasiver Eingriff ausgeführt werden soll, sind keine Erdaushubarbeiten geplant. Es werden lediglich Winkelstützen gestellt und mit verdichtbarem Material aufgefüllt.
1.1.5 Grundwasser
Los 1A Medienkanal
Gem. Baugrundgutachten, der Rohbauausschreibung anliegend, wurde der Grundwasserspiegel zwischen ca. 414,55 bis ca. 419,53 ü. NHN festgestellt. Es handelt sich dabei um Stau- und Schichtenwasser.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Mit der Baumaßnahme sind keine grundwasserrelevanten Punkte geplant. Die Baumaßnahmen finden fast ausschließlich ohne Erdarbeiten statt.
1.1.6 Baugrund
Los 1A Medienkanal
Siehe Geotechnischen Bericht G 19124/JS vom 20.09.2024 erstellt durch das
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Neubau Medienkanal am Klinikum Neumarkt
Baugrundinstitut Dr. Spotka + Partner GmbH Finkenweg 3 92353 Postbauer-Heng Telefon (09188) 94 000 · Telefax 940 049 E-Mail info@spotka.de
1.1.7 Erschließung
Los 1A Medienkanal
Das Baugrundstück befindet sich nördlich des Klinikum Neumarkt, südlich der neu gebauten Verwaltung des Klinikum Neumarkt. Der Anlieferbetrieb der angrenzenden Bereiche Wirtschaftshof des Klinikum Neumarkt darf durch die Baumaßnahme nicht behindert werden (gemäß beiliegendem Lageplan). Für den Abschnitt 2 wird eine Behelfsstraße über den Abschnitt 3 errichtet, um den Lieferbetrieb nicht zu stören. Der Medienkanal sticht in die bestehende Energiezentrale, welche ebenfalls im Los 1A erweitert wird.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Das Baugrundstück befindet sich westlich des Klinikum Neumarkt, östlich des denkmalgeschützen Altbaus des Klinikum Neumarkt. Die Krankenwagenzufahrt der angrenzenden Liegendkrankenvorfahrt des Klinikum Neumarkt darf durch die Baumaßnahme nicht behindert werden (gemäß beiliegendem Lageplan).
Die am Klinikum Neumarkt ausgewiesenen Feuerwehrzufahrten / Feuerwehraufstellflächen dürfen durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden und müssen der Feuerwehr jederzeit zur Verfügung stehen.
1.1.8 Baumbestand
Im Baufeld bzw. im unmittelbaren Umfeld des mit dieser Ausschreibung zu erstellenden Gebäudes befinden sich verschiedene kleine bis mittelgroße Bäume und Sträucher, die erhalten bleiben. Mit einer Einschränkung der Baumaßnahme durch die zu erhaltenden Bäume ist zu rechnen.
1.1.9 Baustelleneinrichtungsflächen
Siehe Ziff. 1.4.2 dieser AVB.
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1.2 BAUWERK
1.2.1 Nutzung
Mit der Baumaßnahme „Bauphase 1A und 1B“ wird folgendes Leistungsteil zur Ausführung beabsichtigt.
Los 1A Medienkanal
·2. und 1. Untergeschoss Versorgung angrenzender Gebäude (Verwaltung, Schwesternwohnheim, Klinikum) mit notwendigen Medien. Anbau an Energiezentrale.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
· Erdgeschoss Liegendkrankenvorfahrt mit Schnelllauftoren Untersuchungsräume in Containern
1.2.2 Abmessungen
Los 1A Medienkanal
· BGF (a) ca. 519,69 m² · davon NF ca. 457,19 m² · BRI (a) ca. 2.212,50 m³
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
· BGF (a) ca. 256 m² · davon NF ca. 234,43 m² · BRI (a) ca. 999,64 m³
Geschosshöhen · 2.Untergeschoss (Medienkanal) ca. 2,52 m · Erdgeschoss (Interims LKV) ca. 4,10 m
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1.3 KONSTRUKTION
1.3.1 Gründung
Los 1A Medienkanal
Der Medienkanal ist ein in 3 Abschnitte unterteilter unterirdischer Schlauch mit einer gesamten Größe von ca. 107 x 5,00 m aller drei Abschnitte. Der Medienkanal grenzt an der Bestandsenergiezentrale an der Nordseite direkt an, welche ebenfalls erweitert wird. Im direkten Anschlussbereich an den Bestand sind Unterfangungen geplant. Die Fundamente werden bis zu 2 m ab OK Gelände auf tragfähigen Untergrund geführt.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Bei der Interims Liegendkrankenvorfahrt erfolgen keine Gründungsarbeiten.
1.3.2 Tragkonstruktion
Los 1A Medienkanal
a) Kanalaußenwände als Elementwände aus WU-Beton; Energiezentralwände Fertigteile
b) Bodenplatte in Stahlbeton, oberflächenfertige Bodenplatte
c) Decke als Filigrandecke
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
An der Tragkonstruktion finden geringfügige Eingriffe (Erstellen von neuen Tür- und Wanddurchbrüchen) statt. Selbsttragende Stahlkonstruktion zur Aufnahme nichtragender Außenwandelemente.
1.3.3 Nichttragende Konstruktion
a) Nichttragende Außenwände
Los 1A Medienkanal
Keine Öffnungen in den Außenwänden.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
- Selbsttragende Fensterelemente in thermisch getrennter Konstruktionsart
- Oberflächenbehandlung nach RAL oder pulverbeschichtet nach späterer Festlegung
- 2-fach bzw. 3-fach Isolierverglasung gem. GeG für Drehflügelfenster und Festverglasungen
- Isopaneele
b) Nichttragende Innenwände
Los 1A Medienkanal -Brandwand zur Trennung der Medienkanalabschnitte
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
- Geringfügige Eingriffe im Bestand aufgrund von Nutzungsänderungen
- alle Wände F30
- RS-Türen nach den Auflagen des Brandschutzes
- Funktions- oder Flurabschlusstüren als Aluminiumrahmen mit Glasfüllung, selbstschließend und -öffnend mit Türschließer und Rauchmelder
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c) Wandbehandlung
Los 1A Medienkanal
- Keine Wandbehandlung
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
- Glasfasertapete, scheuerfester Dispersionsanstrich
d) Bodenbeläge
Los 1A Medienkanal
- 2K Bodenbeschichtung
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
- Pflasterbelag
e) Abgehängte Decken
Los 1A Medienkanal
- Keine abgehängten Decken
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
- Räume mit GK-Lochdecken
- Krankenwagenzone mit imprägnierten Gipskartonplatten
f) Dachbeläge
Los 1A Medienkanal
Im Medienkanal wird lediglich die Oberseite der Filigrandecke mittels 2-lagiger Bitumenabdichtung und Perimeterdämmung ausgeführt, welche im Anschluss überfüllt wird.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
- Trapezblechdach gedämmt mit Gefälle zu den Dachläufen; „Harte Bedachung“
1.3.4 Sonstige Konstruktion
a) Rolläden, Wetter- und Sonnenschutz:
Los 1A Medienkanal
Im Medienkanal sind keine Sonnenschutzmontagen vorgesehen.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
- Sonnenschutz in den Sanitätscontainern
1.3.5 Betriebliche Einbauten
Los 1A Medienkanal
Keine Einbauten vorgesehen.
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Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
(soweit Gebäudeplanung und vom Architekten zu planen) Geringfügige Anzahl an Einbauten. Alle Einbauten in Holzkonstruktion, holzfurniert bzw. kunststoffbeschichtet oder Vollkunststoffmaterial
1.3.6 Gerät
Los 1A Medienkanal
Orientierungssystem, Hinweisschilder: Ein übergeordnetes Orientierungs- und Fluchtsystem dient der Regelung von Betriebs- und Funktionsabläufen.
Sonstige Geräte und mobile Ausstattungen, sofern vom Architekten zu planen, sind gemeinsam mit dem Nutzer und Betreiber abzustimmen.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Orientierungssystem, Hinweisschilder: Alle Räume erhalten Türschilder aus Kunststoff mit flexibler Beschriftung für Raumnummer und Raumnutzung. Ein übergeordnetes Orientierungs- und Informationssystem dient der Regelung von Betriebs- und Funktionsabläufen.
Sonstige Geräte und mobile Ausstattungen, sofern vom Architekten zu planen, sind gemeinsam mit dem Nutzer und Betreiber abzustimmen.
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BAUSTELLE
1.4.1 Anlieferung
Die unter den Ziffern 1.1.7 und 1.1.9 beschriebenen Maßgaben sind durch alle Bieter zwingend einzuhalten.
Gemäß anliegendem Lageplan befinden sich der Lager- und Baustelleneinrichtungsplatz direkt neben der Baustelle.
1.4.2 Lager- und Arbeitsplätze (BVB/ H)
Baustelleneinrichtungsflächen sind nur auf dem eigenen Grundstück vorhanden. Es gelten ausschließlich die Regelungen der Ziff. 1.1.7 (AVB).
Los 1A Medienkanal und Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Eine Lagerung von Material und Werkzeugen muss auf dem Lager- und Baustelleneinrichtungsplatz gem. BE-Plan erfolgen. Die Fläche ist mit dem Klinikum Neumarkt abgestimmt. Aufgrund weiterer paralleler Baumaßnahmen sind weitere Lagerflächen nicht möglich.
Gleichlautend gilt: Die Lagerung von Material und Werkzeugen ist in, durch den AN/ Bieter aufzustellenden Containern, sicherzustellen. Die Stellplätze für Mannschafts- und Material- bzw. Werkzeugcontainern werden durch die Objektüberwachung zugewiesen. Bieter/ AN, welche Ihre Baustelleneinrichtungen entgegen der Weisungen bzw. willkürlich aufbauen, haben diese kostenneutral nach den Angaben der Objektüberwachung zu ändern. Erfolgt diese Änderung nicht, so ist die Objektüberwachung binnen einer Frist von 10 Arbeitstagen befugt, Dritte mit der Änderung der Baustelleneinrichtung zu Lasten des Bieters/ AN zu veranlassen. Eine elektrische Beheizung von Unterkunftscontainern und –wagen zu Lasten des Baustromes ist ausdrücklich untersagt.
Ein Wohnlager darf auf dem Baugrundstück nicht errichtet werden.
1.4.3 Baustellenerschließung
1.4.3.1 Wasser- und Abwasseranschluss (BVB/ H)
Es gilt der Punkt 10.18 + 10.21 Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBV). Der Bauwasseranschluss wird vom AG gestellt und unterhalten. Von hier sind die nachfolgend beschriebenen Versorgungspunkte einzurichten. Diese stehen dem AN zur Verfügung. Der Wasserverbrauch wird anteilig mit der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Los 1A Medienkanal Es sind folgende Versorgungspunkte zu errichten:
- im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche (Nähe WC-Container)
- im Baufeld im Außenbereich Heizungszentrale
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Es sind keine separaten Versorgungspunkte geplant.
- Sofern erforderlich in Abstimmung mit dem KLN aus dem Bestand
Vorbeschriebene Versorgungspunkte sind durch den Rohbauunternehmer einzurichten, vorzuhalten und nach Beendigung der Maßnahme wieder abzubauen.
Sämtliche Leitungen sind frostsicher herzustellen und zu verlegen.
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Neubau Medienkanal am Klinikum Neumarkt
In den Umbaubereichen vorhandene Wasser- und Abwasserleitungen dürfen nicht zur Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung genutzt werden. Die Versorgungsleitungen für diese Bereiche werden durch das Haus abgesperrt. Insbesondere Verunreinigungen in vorhandenen Abwasserleitungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt. Versorgungsstellen im Gebäude werden in Abstimmung mit dem KLN mit Rücklaufverhinderer versehen.
1.4.3.2 Stromanschluss (BVB/ H)
Es gilt der Punkt 10.17 + 10.21 Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBV). Der Baustrom wird bauseits durch das Gewerk Starkstromanlagen erstellt und während der Gesamtbauzeit unterhalten (maximale Leistungsabnahme 32 Ampere). Der Stromverbrauch wird anteilig mit der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Die entsprechenden Baustromverteiler stehen dem Auftragnehmer (AN) zur Verfügung. Der AN ist zum sparsamen Umgang angehalten.
Los 1A Medienkanal
Es sind folgende Versorgungspunkte zu errichten:
- im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche (Nähe WC Container)
- im Baufeld im Außenbereich Heizungszentrale
- im Bereich Mitte Abschnitt 3
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Es sind keine separaten Versorgungspunkte geplant.
- Sofern erforderlich in Abstimmung mit dem KLN aus dem Bestand
1.4.3.3 Erschließungstürme
Los 1A Medienkanal
Es sind keine Erschließungstürme geplant. Der Zugang erfolgt über vorhandene Außenzugänge und Außen-/ Innentreppen.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Es sind keine Erschließungstürme geplant, da ebenerdig.
1.4.3.4 Bauaufzugsanlagen
Los 1A Medienkanal und Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Es sind keine Bauaufzugsanlagen geplant.
1.4.3.5 Materialabsetzbühnen
Los 1A Medienkanal
Es sind keine Materialabsetzbühnen geplant. Die Materialeinbringung erfolgt über vorhandene Außenzugänge und Außen-/ Innentreppen.
Los 1B Interims Liegendkrankenvorfahrt (LKV)
Es sind keine Materialabsetzbühnen geplant. Die Materialeinbringung erfolgt über vorhandene Außenzugänge und Außen-/ Innentreppen.
1.4.3.6 Lärmentwicklung
Im Hinblick auf die benachbarte Wohnbebauung dürfen Immissionswerte gegen Baulärm für allgemeine Wohngebiete von
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Im Mittel max. 55 dB (A) tagsüber und Max. 40 dB (A) nachts (20.00 Uhr bis 7.00 Uhr)
Nicht überschritten werden.
1.4.3.7 Parkplätze Firmenfahrzeuge
Aufgrund der sehr beengten Verhältnisse auf dem Gelände des Klinikum Neumarkt müssen die Firmenfahrzeuge auf dem Parkplatz des LGA Geländes östlich des Ludwig-Donau-Main-Kanals abgestellt werden.
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1.4 BAUSTELLE
1.4.1 Lageplan