Anlage 01 zur Ausschreibung Nr. 1279/26IM
| 1. | Bezeichnung der Maßnahme(n) | Interne Maßnahme „Qualitätsmanagement-Beauftragter (QMB)“ als Onlineschulung mit Prüfung in Karlsruhe bzw. Ulm |
| 2. | Allgemeine Bestimmungen | Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt es sich um Anforderungen, die von den Bietenden zu erfüllen sind. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen in der Angebotskonzeption seitens der Bietenden sind hierzu nicht erforderlich. Mit der Abgabe seines Angebotes sowie der Vorlage sonstiger aus der Leistungsbeschreibung geforderter Nachweise erklären die Bietenden, über die für die zu erbringende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu verfügen und nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen zu sein. Die auftraggebende Partei ist rechtlich zur Durchführung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge verpflichtet. Um diesem gerecht zu werden, hat die auftragnehmende Partei eine nachhaltige Leistungserbringung zu gewährleisten. Zudem bekennt sich die auftragnehmende Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. |
| 3. | Ziel und Inhalt der Maßnahme | Der QM-Beauftragte muss die Prinzipien, Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements entsprechend den Belangen der Wirtschaft beherrschen und kompetent sein, beim Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems Unterstützung zu geben. |
| 4. | Anzahl und Dauer der Maßnahme(n) | Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahren nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von einer Woche mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme prüft der BFD Stuttgart ob ausreichend Anmeldungen vorliegen und teilt das Ergebnis dem AN per Mail mit. Der tatsächliche Abruf der Maßnahme erfolgt danach zeitnah durch den AG. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen. Bei Bedarf infolge hohen Teilnehmeraufkommens besteht die Möglichkeit des AG (nicht jedoch die Pflicht), im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Maßnahme und in Absprache mit dem AN, ggf. eine zusätzliche Maßnahme gleichen Inhalts, am selben Ort und zu gleichen Bedingungen durchführen zu lassen. |
| 5. | Beginn der Maßnahme | Die erste Maßnahme findet vom 22.02.2027 bis zum 05.03.2027 statt. |
| 6. | Ausbildungszeit | 40 UE (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten) Montag - Freitag zwischen 08:00 – 17:00 Uhr Die Zeiträume für 2027: Online mit Prüfung in Ulm: 22.02.27 - 05.03.27 Online mit Prüfung in Karlsruhe: 11.10.27 - 22.10.27 Die Prüfung findet immer am letzten Tag der Maßnahme statt. Die Zeiträume für 2028-2029 und ggf. 2030-2031 werden, nach Rücksprache mit dem AN, bis spätestens 15.09. des Vorjahres festgelegt. |
| 7. | Durchführungsort | Onlineschulung mit Prüfung in Karlsruhe und Ulm. (Sollte eine Durchführung nicht am angegebenen Maßnahmeort möglich sein, ist der Durchführungsort so zu wählen, dass er maximal 30 Minuten und maximal 30 km vom angegebenen Maßnahmeort entfernt ist.) |
| 8. | Anzahl und Voraussetzungen der Teilnehmenden | Die maximale Teilnehmendenzahl pro Abruf beträgt 13. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6. Voraussetzungen: Gute Englischkenntnisse auf dem Niveau der Mittleren Reife Die Höchstteilnehmendenzahl muss vom AN gewährleistet werden, auch wenn sie bei Vertragsabschluss laut Teilnehmerliste noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. |
| 9. | Ausbildungsgrundlage | Leitfaden zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal in der aktuellen Fassung |
| 10. | Prüfung | QMB Prüfung nach DAkkS |
| 11. | Fachliteratur inkl. Lern- und Arbeitsmittel | In der Anlage „Auflistung Fachliteratur“ sind neben der Fachliteratur auch Lern- und Arbeitsmittel aufzuführen. Skripte und entsprechende Fachliteratur auf dem jeweils aktuellen Sachstand. Sämtliche für die Ausbildung erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel sind den Teilnehmenden rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn bereitzustellen. Die Lernmittel (z.B. Fachliteratur, Skripte, Kopien, teilnehmerbezogene Downloads) werden nur nach tatsächlich anwesenden Teilnehmende sowie bei Nachweis Ihrer Ausgabe und Eigentumsüberlassung an die Teilnehmenden erstattet. Die Lernmittel (z.B. Fachliteratur, Skripten, Kopien, teilnehmerbezogene Downloads) werden nur nach tatsächlich anwesenden Teilnehmer / -innen und bei Nachweis Ihrer Ausgabe und Eigentumsüberlassung an die Teilnehmer / -innen erstattet. Wenn eine Fachliteratur angeboten wird, sollte diese auf dem jeweils aktuellen Sachstand vorhanden sein, die zum Verbleib bei den Lehrgangsteilnehmenden gedacht ist. Sollen Fachbücher oder Lernmittel ausgetauscht, ergänzt oder neu beschafft werden, ist dies unverzüglich schriftlich beim BFD anzuzeigen und eine Änderung zu beantragen. Ergänzende Lernunterlagen sind den Teilnehmenden in ausreichender Anzahl als Ausdruck zur Verfügung zu stellen. |
| 12. | Unterbrechungen der Maßnahme | Entfällt |
| 13. | Teilnahmebescheinigung / Zeugnisse / Nachweise | Die auftragnehmende Partei stellt den Teilnehmenden und dem zuständigen BFD am Ende der Maßnahme die jeweiligenTeilnahmebescheinigung / Zeugnisse / Nachweise zur Verfügung. Die Maßnahme wird als Erfolg gewertet, sofern die Teilnehmenden an mind. 80 % der Kurszeit teilgenommen haben. Diese Bescheinigungen sind in anspruchsvoller formaler Form (z.B. auf Briefpapier mit dem Logo des AN) mit der Benennung der vermittelten Inhalte sowie dem Zeitraum der Maßnahme zu erstellen und mit Namen, Datum und Unterschrift zu versehen. Der AN überreicht den Teilnehmenden die Teilnahmebescheinigungen unmittelbar mit Abschluss der Maßnahme oder verschickt diese per Post. Dem BFD Stuttgart ist eine Ausfertigung in Kopie zuzusenden. |
| 14. | Unterrichtsform | Die Maßnahme soll in Form von Onlineunterricht durchgeführt werden. Die TN nutzen ihre private IT-Ausstattung. Der AN hat eine Onlineplattform einzurichten bzw. den TN entsprechend kostenfrei einen Zugang zu der Plattform zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung ist grundsätzlich in Präsenzform durchzuführen und durchgängig durch physisch anwesende fachlich und pädagogisch geeignete Lehrkräfte zu begleiten. |
| 15. | Zertifizierungen | Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch Referenzen nachzuweisen, insbesondere durch Angaben der in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Lehrgänge. Nachweise: Eingeführtes Qualitätssicherungssystem auf der Grundlage der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 2. April 2012 in der jeweils gültigen Fassung) oder Zertifizierung nach DIN ISO 21001 (Bildungsorganisationen - Managementsysteme für Bildungsorganisationen - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung) |
| 16. | Bewertung der Maßnahme(n) | Am Ende jeder Maßnahme werden von den Lehrgangsteilnehmenden Bewertungsbögen nach vorgegebenem Muster ausgefüllt. Der AN übergibt diese nach Abschluss der Maßnahme dem BFD Stuttgart. |
| 17. | Maßnahmespezifische Besonderheiten | Entfällt |
| 18. | Angebotsinhalte | Folgende Unterlagen sind von der auftragnehmenden Partei einzureichen: * Kostenkalkulation (Anlage 04) * Lehrkräfte BAPersBw (Anlage 05) * Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte (entsprechend Punkt 23) * Auflistung Fachliteratur (Anlage 06) * Erklärung zur USt. Anlage (Anlage 07) * Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (Anlage 08) * Eigenerklärung Nachhaltigkeit (Anlage 09) * Lehrstoffplan (Anlage 10) * Formular BAAINBw-B-V 043 * Musterexemplar Teilnahmebescheinigung (entsprechend Punkt 13) * Zertifizierungen (entsprechend Punkt 15) * Nachweis Unfallversicherung (Punkt 20) * Referenznachweise (entsprechend Punkt 22) * Ausbildungskonzept (entsprechend Punkt 22 bzw. Punkt 25) * Methodik/ Didaktik (entsprechend Punkt 25) * Räumlichkeiten (entsprechend Punkt 26) |
| 19. | Zahlungen / Abschlagzahlungen | Abschlagszahlungen sind individuell mit dem zuständigen BFD zu vereinbaren. Die auftragnehmende Partei ist nach der e-Rechnungsverordnung (E-Recht-VO) verpflichtet, die Rechnungen elektronisch an die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) einzureichen. Für die Rechnungsstellung ist folgende Leitweg-ID anzugeben: 991-19557-68 (BfD Stuttgart) Eine Kostenerstattung ist nach Abschluss der Maßnahme unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (Anwesenheitslisten, Teilnahmebescheinigungen etc.) möglich. Lernmittel werden nur erstattet bei Nachweis ihrer Ausgabe und Eigentumsüberlassung an die Teilnehmenden. Potenzielle Prüfungsgebühren werden erst nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse erstattet. |
| 20. | Haftung und Unfallversicherung | Für Schäden oder Verlust an Ausbildungsgegenständen der auftragnehmenden Partei ist eine Haftung des Bundes ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich die Unfallversicherung des Bildungsträgers (Pflicht zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft) in Anspruch zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die auftragnehmende Partei durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden an der Maßnahme über einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz verfügen. Die Unfallversicherung hat auch die Tätigkeit im Home-Office abzudecken, wobei der Umfang des Versicherungsschutzes dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu entsprechen hat. |
| 21. | Geschäftsbedingungen | Neben den Bestimmungen des BGB finden die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 05.08.2003 und grundsätzlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) vom 05.06.2023 Anwendung. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. |
| 22. | Anforderungen Bildungsträger | Die in der Maßnahme angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Bezug zum Ausbildungsziel haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmenden angemessen berück-sichtigen. Dabei ist besonderer Wert auf den Praxisbezug sowie die Durchführung praktischer Übungen und Trainings zu legen. Im Angebot ist darzulegen, mit welchem Spektrum von Methoden die Ausbildungsziele und -inhalte vermittelt bzw. erreicht werden sollen (Gesamtkonzept). Dem Angebot ist ein schriftlich ausgearbeiteter, umfassender, detaillierter, kalendarisch gegliederter und aktueller Lehrplan beizufügen. Aus diesem Konzept müssen Unterrichtspläne und der Termin für die Abschlussprüfung hervorgehen. |
| 23. | Lehrkräfte (Anlage 05) | Die Aufstellung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anlage „Lehrkräfte BAPersBw“. Der Einsatz von Ausbildern / Dozenten muss quantitativ und qualitativ der Leistungsbeschreibung entsprechen. Es dürfen nur fachlich und pädagogisch geeignete Ausbilder / Dozenten eingesetzt werden, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen. Die eingesetzten Lehrkräfte müssen grundsätzlich über mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Erwachsenenqualifizierung und über einschlägige Wirtschaftserfahrung verfügen, um eine praxisnahe Fortbildung sicherzustellen. Sie müssen in ihrem Fachgebiet auf dem neuesten Stand sein und von aktuellen Entwicklungen des Fachgebietes, das sie vertreten, Kenntnis haben. Ausbildung und Berufserfahrung der Lehrkräfte müssen einen erfolgreichen Maßnahmenverlauf erwarten lassen. Entsprechende Referenzen und Nachweise sind erforderlich. Beim Einsatz von Honorarkräften hat der AN sicherzustellen, dass diese über die Zielrichtung der Maßnahme, Besonderheiten der Zielgruppe, sowie die fachliche Einbindung ihres Beitrages in das Gesamtkonzept informiert sind. Die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Weiterhin behält sich der AG Besichtigungen der Ausbildungsräume und Hospitationen während des Unterrichtes vor. Der AG behält sich weiter vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom AN sicherzustellen. Alle zum Einsatz kommenden Ausbilder/Dozenten sind namentlich zu benennen und ihren Einsatzgebieten klar und eindeutig zuzuordnen. Das Gleiche gilt für das zum Einsatz kommende Vertretungspersonal. |
| 24. | Lehrplan (Anlage 10) | Der Lehrplan ist laut Anlage „Lehrstoffplan“ einzureichen. Inhalt: Die Inhalte vom Qualitätsmanagement-Beauftragten richten sich nach dem Leitfaden zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal in der jeweils aktuellen Fassung. Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt nach der Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001 in der aktuellen Fassung. u.a. * Bedeutung des QM * Begriffsbestimmung des QM * Normen des QM * Prozessorientiertes QM * Aufbau eines Managementsystems * Prozesse, Prozessorientierung, -analyse und -optimierung * Aufbau Implementierung einer Dokumentation * Prüfung |
| 25. | Methodik / Didaktik | Frontalunterricht und Moderation, Übungen und Gruppenarbeit, sowie Rollenspiele sollten Teil der Methodik sein. Ziel ist es, die TN durch den Einsatz spezieller Lernangebote in die Lage zu versetzen, die Maßnahme erfolgreich zu beenden. Die zielgruppengerechte Methodik und Didaktik muss sich sowohl auf die Fachtheorie als auch auf die Fachpraxis beziehen. Bei der Gestaltung des Unterrichts soll ein vielfältiger Methodenmix angewendet sowie unterschiedliche Medien eingesetzt werden. |
| 26. | Räumlichkeiten | Onlineplattform Prüfung: Durchführungsort und konkrete Anschrift der Räumlichkeiten sind zwingend in das Angebot aufzunehmen. Die Ausstattung der Räume und die Anbindung sind gesondert zu erläutern. Es sind Räumlichkeiten außerhalb von Kasernen zu benennen. Sollte eine Durchführung nicht am angegebenen Maßnahmeort möglich sein, ist der Durchführungsort so zu wählen, dass er maximal 30 Minuten und maximal 30 km vom angegebenen Maßnahmeort entfernt ist. Die Räumlichkeiten sind vom AN zu stellen und auszustatten. Die Prüfungs-/Unterrichtsräume haben die vorherrschende berufliche Praxis und Arbeitsweise abzubilden, den gesetzlichen Anforderungen (Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)) sowie bzgl. ihrer Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln den aktuellen Forderungen der Praxis zu entsprechen. Zudem müssen neben diesen Kriterien der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Eventuell anfallende Baumaßnahmen dürfen den Unterrichtsablauf nicht beeinträchtigen. Sofern es sich um Maßnahmen im EDV-Bereich handelt, sind die Vorgaben der Bildschirmarbeitsplatzverordnung zu erfüllen. Vernetzte PCs und Internetzugang sowie alle Medien zur Unterstützung der zu vermittelnden Inhalte (Beamer, Drucker, Videokamera etc.) sind bereitzustellen. Die PCs sind in ihrer Ausstattung so zu bemessen, dass die jeweiligen Anwendungen für die Maßnahme sinnvoll laufen. Die Mindestanforderungen der Softwarepakete sind zu berücksichtigen. Die erforderliche aktuelle Hard- und Software incl. Lizenzen sind vom AN zur Verfügung zu stellen. Dem AG ist Gelegenheit zu geben, die Räumlichkeiten, sowohl vor als auch nach einer eventuellen Zuschlagserteilung, im Hinblick auf die o. g. Forderungen zu besichtigen. Bei Nichtentsprechung erfolgt ein Ausschluss des Angebotes. Nach der Zuschlagserteilung festgestellte Mängel sind – unabhängig von weitergehenden Ansprüchen – unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls ist der AG zur fristlosen Kündigung berechtigt. Eine Abweichung von den angebotenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich unzulässig. Ist dies in besonders begründeten Ausnahmefällen dennoch notwendig, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die vorherige Zustimmung des AG ist rechtzeitig einzuholen. |
| 27. | Kalkulation der Kosten und Erklärung zur Umsatzsteuer (Anlage 04 und Anlage 07) | Die Kostenkalkulation ist detailliert anzugeben nach • teilnehmendenunabhängigen Pauschalkosten (Lehrgangskosten, Raummiete) • teilnehmendenbezogenen Kosten (z. B. Lernmittel, Verbrauchsmaterial usw.) Kosten für Unterkunft und/oder Verpflegung der Teilnehmenden dürfen nicht enthalten sein. Die Kosten je Teilnehmenden für die Beschaffung und Bereitstellung von Fachliteratur/Lernmittel, Materialkosten sowie etwaige Unfallversicherungs- und BG-Beiträge sind nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühren. Die Abrechnung dieser Positionen erfolgt ggf. auf den Teilnehmenden bezogen. Nach erfolgter Zuschlagserteilung dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist somit grundsätzlich ausgeschlossen. Umsatzsteuerregelungen: Die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung trifft die zuständige Landesbehörde. Nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a) Umsatzsteuergesetz sind Umsätze für Leistungen u. a. dann steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf vorbereiten. Die Kostenkalkulation soll anhand der Anlage „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ durchgeführt werden. |
- Hinweis für den Bietenden: Bei den Ziffern 22 bis 27 handelt es sich um reine Zuschlagskriterien, die der Beurteilung auf Grundlage der mitveröffentlichten Bewertungsmatrix unterliegen.