| Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft |
| Vergabe-Nr. (von der VS): |
| Projektbezeichnung |
Zwischen dem
| Land Sachsen-Anhalt |
| vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in der Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg vertreten durch dieDirektorin, Frau Martina Große-Sudhues, ebenda - nachstehend Auftraggeber genannt - |
und
| in <Straße, PLZ Ort> - nachstehend Auftragnehmer genannt - |
wird folgender
Ingenieurvertrag mit Leistungsstufen
geschlossen:
Inhalt
| § 1 Gegenstand des Vertrages § 2 Bestandteile des Vertrages § 3 Leistungsumfang des Auftragnehmers in den Leistungsstufen § 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter in der Leistungsstufe 1 | § 5 Termine und Fristen in der Leistungsstufe 1 § 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers § 7 Vergütung für die Leistungsstufe 1 § 8 Ergänzende Vereinbarungen |
Anlagen
| Nr | Bezeichnung | |
| 1 | [x] | Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2014 |
| 2 | [x] | Leistungsbeschreibung vom |
| 3 | [x] | Honorarermittlung (für alle Leistungsstufen) |
| 4 | [x] | Muster „ING Stufe-Abruf“ |
| 5 | [x] | Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung |
| 6 | [x] | Erklärung Interessenkonflikte |
| [ ] |
§ 1
Gegenstand des Vertrages
| (1) Bezeichnung der Leistung: |
| (2) Die Maßnahme unterliegt |
| [x] den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes [x] den Bestimmungen des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt [x] den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt [ ] [ ] [ ] |
| § 2 |
| Bestandteile des Vertrages |
| Bestandteile des Vertrages sind: |
| [x] Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft, Ausgabe 2014 |
| [x] Leistungsbeschreibung / Aufgabenstellung |
| [x] Honorarermittlung (für alle Leistungsstufen) |
| [x] Angebot des Bieters vom TT.MM.JJJJ [x] ergänzt mit dem Protokoll des Verhandlungsgespräches vom TT.MM.JJJJ [x] Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung [x] Erklärung Interessenkonflikte [ ] |
§ 3
Leistungsumfang des Auftragnehmers in den Leistungsstufen
| Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit den in der Anlage Nr. 2 beschriebenen Leistungen. Aus diesem Vertrag wird die * Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LP 1 und 2 nach HOAI), Grundleistungen und erforderliche besondere Leistungen fest und kostenwirksam abgerufen. Der Auftraggeber behält sich den Abruf der folgenden weiteren vertraglich vereinbarten Leistungsstufen vor: * Leistungsstufe 2: ...... * Leistungsstufe 3: ...... * Leistungsstufe 4: ...... Die vertraglich vereinbarten Inhalte der Leistungsstufen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Ein Anspruch auf Abruf der weiteren Leistungsstufen über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht. Wenn der Auftraggeber sich für einen weiteren Abruf entscheidet, erfolgt dieser für jeweils eine Leistungsstufe durch einen gesonderten, schriftlichen Abruf dieser Leistungsstufe als einseitige Erklärung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der abgerufenen Leistungsstufe zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der jeweils vorgelagerten Leistungsstufe erfolgt. Der Zeitpunkt des Abschlusses der vorgelagerten Leistungsstufe wird dem AN durch den AG schriftlich mitgeteilt. Dazu müssen alle mit der Leistungsstufe vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht sein. Leistungsbeginn ist jeweils 2 Wochen nach Abruf einer Leistungsstufe. Die Vergütung weiterer Leistungsstufen erfolgt auf der Grundlage des Angebots im Vergabeverfahren. Wenn zum Zeitpunkt des Abrufs einer Leistungsstufen eine andere HOAI gültig ist als zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots, wird für die Ermittlung der Honorare für Grundleistungen die jeweils zum Zeitpunkt des Abrufs der Leistungsstufe aktuelle HOAI der geänderten Berechnung der Vergütung zu Grunde gelegt, so dass die Berechnungshonorare der Grundleistungen der Dynamik der HOAI unterliegen. Die weiteren Inhalte des Angebots/ Kalkulationsansätze (wie z.B. % Satz der Nebenkosten, %-Satz in den Leistungsphasen, Honorarzone, Erhöhungs- oder Abminderungsfaktoren zu Grundleistungen usw.) bleiben davon unabhängig unverändert. Für besondere Leistungen mit Pauschalhonorar oder Vergütung über Stundensatz kann der Bieter im Vergabeverfahren einen prozentualen jährlichen Steigerungsfaktor anbieten. Unter Berücksichtigung dieses Faktors werden die besonderen Leistungen für die Leistungsstufen ab Stufe 2 abgerufen. Beim Abruf einer Leistungsstufe ab Leistungsstufe 2 werden die Angebotspreise um folgenden Faktor F erhöht: F [%] = angebotener jährlicher Steigerungsfaktor [%] x Kalenderjahre zw. Abschluss Vergabeverfahren und Beauftragung der Leistungsstufe. Die Zeiträume werden dabei in Kalenderjahren ermittelt. Es erfolgt kein Ansatz von Zinseszins. Innerhalb einer Leistungsstufe, unabhängig von der Dauer der Bearbeitung, werden die besonderen Leistungen jeweils zu den mit dem Abruf der Leistungsstufe festgelegten Honoraren ohne weitere Erhöhung abgerechnet. | --- | |||
| Projektleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit folgender Projektleitung: | --- | |||
| [ ] in analoger Form | ||||
| [ ] kopier-/pausfähig (einfach) | ||||
| [ ] in -facher Ausfertigung | ||||
| [ ] schwarz/weiß | ||||
| [ ] farbig | ||||
| [ ] in digitaler Form 1-fach Datenformat(e): docx; xlsx; dxf; pdf; shape; u.a. | ||||
| zu übergeben. | ||||
| --- |
§ 4
Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter in der Leistungsstufe 1
| Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten im Zuge der Leistungsstufe 1 erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: - Ende § 4 - |
§ 5
Termine und Fristen der Leistungsstufe 1
| Für die Leistungsstufe 1 nach §§ 3 und 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Beginn: Ende: weitere Termine bzw. Fristen: - Ende § 5 - |
§ 6
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
| a) für Personenschäden | mind. 1.500.000,00 | ||
| b) für sonstige Schäden: anrechenbare Kosten bis zu | 800.000 € | [ ] | mind. 75.000,00 |
| anrechenbare Kosten über | 800.000 € | [ ] | mind. 300.000,00 |
| anrechenbare Kosten über | 800.000 € | [ ] | mind. |
| Leistungen ohne anrechenbare Kosten | [ ] | mind. 75.000,00 |
§ 7
Vergütung für die Leistungsstufe 1
| (1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. | 3 | |||||||
| [ ] Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart | ||||||||
| [ ] mit einem Festbetrag von | Psch | 0,00 | ||||||
| [ ] mit einem vorläufigen Betrag von | 0,00 | |||||||
| [ ] Das Honorar wird frei vereinbart | ||||||||
| [ ] als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von | Psch | 0,00 | ||||||
| [ ] als Zeithonorar mit einem Festbetrag von | Psch | 0,00 | ||||||
| [ ] als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von | 0,00 | |||||||
| [ ] als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von | 0,00 | |||||||
| Stundensätze werden vereinbart mit | ||||||||
| EURO / h Für den Auftragnehmer | ||||||||
| EURO / h techn./wissenschaftl. Mitarbeiter | ||||||||
| EURO / h Für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter | ||||||||
| Zwischensumme | Psch | 0,00 | ||||||
| Vorläufig | 0,00 | |||||||
| (2) Vergütung für Mehrfertigungen nach § 3 Abs. 3 (vgl. Anlage Nr. 3) | ||||||||
| Stück | Bezeichnung | EURO/Stück | EURO | |||||
| Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig | 0,00 | |||||||
| Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/weiß | 0,00 | |||||||
| Kurzfassung der Vertragsleistung | 0,00 | |||||||
| 0,00 | ||||||||
| Zwischensumme | 0,00 | |||||||
| (3) Nebenkosten (§ 14 HOAI); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. 2 | ||||||||
| [ ] Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet | ||||||||
| [ ] Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit | 0,00 | |||||||
| [ ] Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit …. v.H. des Honorars | 0,00 | |||||||
| Zwischensumme | 0,00 | |||||||
| [ ] Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet | ||||||||
| (4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto | 0,00 | |||||||
| Umsatzsteuer 19 v.H. | 0,00 | |||||||
| Brutto | 0,00 |
§ 8
Ergänzende Vereinbarungen
| Die mit diesem Ingenieurvertrag vereinbarten Leistungen gelten mit Begleichen der Schlussrechnung als abgenommen. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der AN Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem AG ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. Rechnungen sind auf den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt auszustellen (2-fach). Die Rechnungen sind mit der Vertragsnummer versehen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Im Rahmen der Vermeidung von Interessenkonflikten erklärt der Auftragnehmer hiermit, dass ihm und allen mit der Erbringung der vertraglichen Leistung beschäftigten Personen der vollständige Wortlaut des * Artikel 61 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Verordnung (EU, EURATOM) 2018/1046 des EP und des Rates vom 18.07.2018[1]) * § 6 der Vergabeverordnung (VgV) bekannt ist und sie sich zu dessen Einhaltung (Mitwirkungsverbot bei einem Interessenkonflikt) verpflichten. - Ende der Ergänzenden Vereinbarungen - |
Rechtsverbindliche Unterschriften
| Auftraggeber | Auftragnehmer |
| Ort, Datum Stempel | Ort, Datum Stempel |
Verteiler:
-
Ausfertigung: AN
-
Ausfertigung: AG