Projekt: HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau km 40,4-42,1
Vergabe: 26/N/0186/SB
Leistung: Örtliche Bauüberwachung
Gewässer: Alte Elbe
Lage zum Gewässer: rechtsseitig
Flussbereich: Schönebeck
Gemarkung: Magdeburg
Inhaltsverzeichnis
2. Auftragsspezifischer Eignungsnachweis – Referenz örtliche Bauüberwachung 2
Leistungen nach AHO-Heft Nr. 2 und HOAI 4
Honorarermittlung und Abrechnung 5
Stundensätze und Preise für zusätzliche Leistungen 6
Vollständigkeit und Prüfung der Angebotsunterlagen 6
Preisangaben, Rundung und Umsatzsteuer 7
Umfang der vereinbarten Vergütung 7
Abruf der Leistungen und Vergütung nicht abgerufener Leistungen 8
Änderungen der Vergabeunterlagen durch den Bieter 8
Projektbeschreibung
Das Junihochwasser 2013 in Elbe und Saale war ein Extremereignis außerordentlicher
Größe und verdeutlichte einmal mehr die Bedeutung des Hochwasserschutzes für den
Schutz der binnenseitig der Hochwasserschutzanlagen liegenden materiellen Güter und
Infrastruktur.
Das Hochwasser offenbarte unter anderem Defizite an den Hochwasserschutzanlagen des
rechten Elb-Hauptdeiches im Stadtgebiet von Magdeburg.
Dabei ist neben der Gefährdung der Standsicherheit sowie keiner ausreichenden Deichhöhe
auch der Umstand zu berücksichtigen, dass der rechte Elbdeich keinen Deichquerschnitt
gemäß DIN 19712 aufweist.
Zur Beseitigung dieser Defizite ist die Hochwasserschutzanlage zu sanieren, wobei die
Sanierung Bestandteil der Hochwasserschadensbeseitigung des Junihochwassers 2013 und
der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt ist.
Die Sanierung des Hochwasserschutzdeiches beinhaltet u.a. die folgenden Leistungen:
-
Archäologische Untersuchungen
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Abtrag Altdeich
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Abtrag Deichbefestigung und Treppen
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Einbringung Spundwände mit bis zu 14 m Länge
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Erdarbeiten
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Asphaltarbeiten
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Stahlbetonarbeiten
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Kampfmittelsondierung und -bergung
Die folgenden Baunebenleistungen sind vorgesehen:
-
Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ)
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Bauüberwachung Kampfmittelsondierung und -bergung
-
Ökologische Baubegleitung / Umweltbaubegleitung (ÖBB)
-
Fremdüberwachung Vermessung
-
Fremdüberwachung Baustoffe
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Die Bauzeit der beiden Bauabschnitte ist jeweils mit 18 Monaten angesetzt.
Auftragsspezifischer Eignungsnachweis – Referenz örtliche Bauüberwachung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mindestens eine Referenz über die örtliche Bauüberwachung während der Ausführungsphase eines vergleichbaren Bauvorhabens vorzulegen.
Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Gegenstand des Referenzvorhabens war der Bau eines Deiches mit einer als Innendichtung dienenden Spundwand oder einer hinsichtlich Funktion und technischer Anforderungen vergleichbaren Dichtungskonstruktion.
- Die Spundwand wies eine Bohlenlänge von mehr als 10 m auf.
- Die Spundwand wurde im Pressverfahren eingebracht. Gleichwertige Einbringverfahren können berücksichtigt werden, sofern sie hinsichtlich der für die Bauüberwachung maßgeblichen technischen Anforderungen und Risiken vergleichbar sind.
- Die Gesamtbausumme des Referenzvorhabens betrug mehr als 3 Mio. Euro netto.
- Der Bieter hat die örtliche Bauüberwachung in der Ausführungsphase selbst erbracht.
Der Referenzzeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die Berücksichtigung von Referenzleistungen aus einem darüberhinausgehenden Zeitraum bis zu fünf Jahren erfolgt, soweit dies nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist.
Die Referenz ist unter Angabe des Auftraggebers, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts, der wesentlichen technischen Merkmale sowie des konkret erbrachten Leistungsumfangs der örtlichen Bauüberwachung darzustellen.
Leistungsumfang
Allgemein
Während der Projektbearbeitung ist eine lösungsorientierte Zusammenarbeit mit allen fachlich Beteiligten sicherzustellen.
Die Koordinierung des Gesamtprojektes obliegt dem Objektplaner Ingenieurbauwerke. Die Projektleitung liegt in den Händen des Bauherrn.
Die Angebotsabfrage bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Abfrage gesamten erfassbaren Leistungsumfang für die örtliche Bauüberwachung für die Deichsanierung zur Umsetzung der Maßnahme. Die beschriebenen Leistungsinhalte basieren auf einer Einschätzung des Auftraggebers auf Grundlage von Erfahrungswerten und einschlägiger Fachliteratur.
Ergeben sich im Zuge der Bearbeitung neue Erkenntnisse und Sachverhalte die den notwendigen Leistungsumfang gegenüber der Leistungsbeschreibung der Aufgabenstellung erweitern, erfolgt eine Angebotsabfrage für diese zusätzlichen oder erweiterten Leistungen. Der Auftraggeber behält es sich vor, das zulässige Vergabeverfahren festzulegen.
Die Intensität der Bauüberwachung hat so zu erfolgen, dass durch regelmäßige Kontrollen des Baufortschrittes, der eingesetzten Baumaterialien hinsichtlich Menge und Güte, Qualitätsüberprüfungen und des Terminplanes, eventuelle Veränderungen des Leistungszeitraumes und insbesondere, des Kostenplanes, durch den Bauüberwacher erkannt und der AG darüber frühzeitig informiert wird.
Die als Anlage beigefügten Ausschreibungsunterlagen der Deichbaumaßnahme sind zur Abschätzung und Kalkulation des Arbeitsaufwandes zu beachten.
Leistungen nach AHO-Heft Nr. 2 und HOAI
Der vom Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat folgende Leistungen zu erbringen, die durch weitere Angaben präzisiert sind:
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung
- Überwachen der vertragskonformen Ausführung sämtlicher Bauleistungen
- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften)
- Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen sowie Leitung der Nachtragsverhandlungen und Nachtragsgestaltung (Hinweis: In Korrespondenz mit der Bauoberleitung sofern notwendig)
- Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung)
- Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufes (Hinweis: durch Führen eines digitalen Bautagebuches mit Fotodokumentation. Übergabe nach Bauende an die BOL und den AG in digitaler Form sowie der BOL in analoger Form)
- Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen (Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/Ist -> Defizite)
- Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen
- Abnahme sämtlicher Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme; dies kann nach VOB auch die Abnahme von Teilleistungen beinhalten
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen; Vorlage der geprüften Rechnungen der Baubetriebe innerhalb von 7 Kalendertagen beim AG nach Eingang beim Bieter
- Überwachung der Beseitigung von vor der VOB- Abnahme festgestellten und angezeigten Mängel
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- Verfassen von bis zu 5 Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung
- Teilnahme/Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Protokollversand via E-Mail binnen 24 Std. an den vorabgestimmten Verteiler
- Teilnahme an öffentlichen Terminen (2x bis zu 3 Stunden vor Ort)
- Prüfung der Bestandspläne auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den Vorgaben des AG
Besondere Leistungen
Der vom Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat außerdem folgende Leistungen zu erbringen:
- Prüfen von Nachträgen nach dem LHW-Mustervermerk (Anlage); Kalkulationsgrundlage 5 Stück und je bis zu 10 Positionen des Nachtragsangebots
- Erstellen und Fortschreiben von Bauzeitenplänen IST/SOLL mittels Projektmanagementsoftware (Erstellung von GANTT-Diagrammen) über die Gesamtlaufzeit des Projektes; Aufzeigen des kritischen Wegs; Abstimmung des zielführenden Detailierungsgrades mit AG; Übergabe der Bauzeitenpläne in digitaler und analoger Form
Überwachungsintensität
- arbeitstägliche Baustellenkontrollen mit Dokumentation durch aussagekräftige Fotos, Anzahl Arbeitskräfte, Anzahl und Art der Baugeräte, Lieferfahrzeuge sowie dem Bautenstand mit detaillierter Zuordnung (z.B. zu Deich-km)
- arbeitstägliche Übersendung des Tagesberichts an AG, BOL, FÜ Vermessung und FÜ Baustoffe
Definition arbeitstäglich = Arbeitstag auf der Baustelle mit tatsächlichen Bauarbeiten
Kalkulationsgrundlage sind demnach 77 Wochen multipliziert mit 5 Arbeitstagen á mindestens 4 Stunden Arbeitszeit (Vorbereitung, Nachbereitung, tatsächliche Präsenz auf der Baustelle, Fahrzeit, Teilnahme und Leitung von Bauberatungen etc.)
Weitere Bestimmungen
Honorarermittlung und Abrechnung
- Das Honorar ist als Wochenpauschale unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts „Honorarermittlung“ anzubieten. Der voraussichtliche Leistungszeitraum des ersten Bauabschnitts beträgt 77 Wochen. Diese Angabe stellt eine Schätzung dar und dient der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragswertes. Sie begründet keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge oder eine Mindestvergütung für 77 Wochen.
- Die Wochenpauschale umfasst die Vergütung für mindestens fünf Baustellenbesuche vor Ort, bis zu 2h telefonischer Abstimmungen sowie sämtlicher Schriftverkehr (analog wie digital).
- Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlichen Leistungszeit. Für jede tatsächlich erbrachte Leistungswoche wird die vertraglich vereinbarte Wochenpauschale angesetzt. Bei einer kürzeren Leistungsdauer wird die Vergütung entsprechend der geringeren Anzahl tatsächlich erbrachter Leistungswochen reduziert. Bei einer längeren Leistungsdauer wird die vereinbarte Wochenpauschale für die zusätzlich erforderlichen und tatsächlich erbrachten Leistungswochen fortgeschrieben.
- Die Wochenpauschale umfasst sämtliche Leistungen gemäß Aufgabenstellung, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, die innerhalb der jeweiligen Leistungswoche anfallen. Eine gesonderte Vergütung einzelner Tätigkeiten, die bereits durch die Wochenpauschale abgegolten sind, ist ausgeschlossen.
- Die Abrechnung angebrochener Leistungswochen erfolgt zeitanteilig auf Grundlage der vereinbarten Wochenpauschale. Maßgeblich ist die tatsächliche Dauer der Leistungserbringung im Rahmen des Auftrags.
- Die im Formblatt „Honorarermittlung“ anzugebenden Nebenkosten umfassen sämtliche Nebenkosten und insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten, Versandkosten, Kosten für Datenübertragung, Vervielfältigungskosten, Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten
- Alternative Honorarkalkulationen oder abweichende Preisangebote werden nicht berücksichtigt. Für die Angebotswertung sind ausschließlich die Preisangaben im vorgegebenen Formblatt maßgeblich.
Stundensätze und Preise für zusätzliche Leistungen
- Die Stundensätze sind getrennt nach den vorgegebenen Personalkategorien, insbesondere Projektleitung, Ingenieurleistungen und technischen Zeichnerleistungen, im Formblatt „Honorarermittlung“ anzugeben.
- Die angegebenen Stundensätze und Preise begründen für sich genommen keinen Anspruch auf eine gesonderte Vergütung. Eine Abrechnung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, sofern die betreffende Leistung nicht bereits durch die Wochenpauschale abgegolten ist und ihre gesonderte Beauftragung bzw. Vergütung vertraglich vorgesehen ist. Eine Ausführung erfolgt erst nach ausdrücklicher Anweisung des Auftraggebers.
Vollständigkeit und Prüfung der Angebotsunterlagen
- Das Angebot ist vollständig und entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen einzureichen. Sämtliche geforderten Preisangaben, Erklärungen, Bestätigungen und Nachweise sind beizufügen.
- Die Angebotsunterlagen werden auf Vollständigkeit sowie die Preisangaben auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben werden nach Maßgabe der für das Vergabeverfahren geltenden Bestimmungen behandelt. Nicht nachforderbare oder trotz Aufforderung nicht fristgerecht vorgelegte erforderliche Angaben und Unterlagen können zum Ausschluss des Angebots führen.
Preisangaben, Rundung und Umsatzsteuer
- Sämtliche im Formblatt „Honorarermittlung“ berechneten Geldbeträge sind kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen zu runden. Die Rundung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Formblatts.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Höhe anzusetzen. Nettohonorar, Umsatzsteuer und Bruttohonorar sind entsprechend den Vorgaben des Formblatts auszuweisen.
Haftpflichtversicherung
- Mit dem Angebot ist ein Nachweis über das Bestehen einer gültigen, für die ausgeschriebenen Leistungen geeigneten Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
- Es gelten folgende Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden 3.000.000 €
- Sach- und Umweltschäden 3.000.000 €
- Echte Vermögensschäden 1.000.000 €
- Die vereinbarten Deckungssummen müssen mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Der Versicherungsschutz muss die mit der ausgeschriebenen Leistung verbundenen beruflichen Haftungsrisiken einschließlich der Haftung für Vermögensschäden abdecken.
- Der Nachweis ist durch eine aktuelle Versicherungsbestätigung zu erbringen. Sofern die geforderten Deckungssummen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht bestehen, ist eine verbindliche Bestätigung des Versicherers über die entsprechende Anpassung des Versicherungsschutzes im Auftragsfall vorzulegen.
Umfang der vereinbarten Vergütung
- Mit der angebotenen Wochenpauschale sind sämtliche Leistungen abgegolten, die gemäß Aufgabenstellung, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der örtlichen Baubegleitung gehören. Dies schließt die zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Leistungen erforderlichen Nebenleistungen ein, soweit diese nicht ausdrücklich als gesondert zu vergütende Leistungen ausgewiesen sind.
- Eine vom Bieter abweichend eingeschätzte Häufigkeit, Intensität oder Dauer einzelner Tätigkeiten sowie ein tatsächlich geringerer Aufwand entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen vollständig und fachgerecht zu erbringen.
Abruf der Leistungen und Vergütung nicht abgerufener Leistungen
- Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne im Leistungsverzeichnis beschriebene Leistungsbestandteile ganz oder teilweise nicht abzurufen, sofern diese für die Durchführung und den Projekterfolg nicht erforderlich sind und die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Für nicht abgerufene Leistungsbestandteile besteht kein Vergütungsanspruch. Die Vergütung der tatsächlich abgerufenen und vertragsgemäß erbrachten Leistungen richtet sich nach den vereinbarten Vergütungsregelungen.
- Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für Leistungen, die bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, besteht nicht. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs dürfen nur nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen gesondert beauftragt und vergütet werden.
Vertragsbestandteile
- Bestandteile des nach Zuschlagserteilung abzuschließenden Ingenieurvertrags werden die Leistungsbeschreibung einschließlich des Formblatts Honorarermittlung sowie das bezuschlagte Angebot einschließlich der vereinbarten Preisangaben und sonstigen vertraglich einbezogenen Unterlagen.
- Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gelten die im Ingenieurvertrag festgelegten Regelungen zur Rangfolge der Vertragsunterlagen.
Änderungen der Vergabeunterlagen durch den Bieter
- Änderungen oder Ergänzungen der vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen durch den Bieter sind unzulässig. Angebote, die Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen enthalten, werden nach Maßgabe der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen behandelt.
Stufenvertrag
Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten umgesetzt:
BA1 – Deich-km 41+175 – 42+125 (von Schule am Wasserfall bis Gemeinschaftsschule Thomas Mann entlang der Büchnerstraße in Magdeburg-Cracau
BA2 – Deich-km 40+400 – 41+175 (von Deichquerung Leuschnerstraße bis Deichquerung Seestraße in Magdeburg-Cracau)
Als erstes wird der Bauabschnitt 1 von November 2026 bis Mai 2028 umgesetzt. Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für den ersten Bauabschnitt sind die erste Leistungsstufe des Vertrages.
Die zweite Leistungsstufe für den zweiten Bauabschnitt soll voraussichtlich ab 2027 beginnen und ebenfalls 18 Monate dauern. Die Leistungserbringung der zweiten Leistungsstufe wird separat abgerufen. Ein Anspruch auf den Abruf der zweiten Leistungsstufe besteht nicht. Die Bauabschnitte können sich zeitlich überschneiden. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
In den Anlagen befinden sich Muster zum Stufenvertrag und zum Abruf der zweiten Leistungsstufe.