[Seite 1]
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Leistungsbeschreibung
für
Örtliche Bauüberwachung
| A-07391-00 | A1, Grundhafte Erneuerung AS Cloppenburg-AS Vechta |
|---|---|
| 231-26-3033 | öBü für Straßen- und Brückenbau |
Inhalt I. Leistungsbeschreibung ....................................................................................................................... 2
- Allgemeines ................................................................................................................................... 2
- Beschreibung der Verkehrsanlage ..................................................................................................... 2 2.1 Fahrbahnaufbau ............................................................................................................................... 2
- Beschreibung der Ingenieurbauwerke ................................................................................................ 3 3.1 Kurzbeschreibung des A-BWs 3215519 „Unterführung Westerbakumer Bach“: ............................. 3 3.2 Kurzbeschreibung des A-BWs 3215525 über den „Minteweder Bach“: ........................................... 4 3.2 Kurzbeschreibung des Durchlasses bei km 165,738 ....................................................................... 5
- Randbedingungen und Zwangspunkte ............................................................................................... 5 4.1 Allgemeines .................................................................................................................................. 5 4.2 Bauausführung .............................................................................................................................. 6
- Hinweise zu Positionen ...................................................................................................................... 6 5.1 Allgemeines .................................................................................................................................. 6 5.2 Projektlaufzeit ............................................................................................................................... 9
- Aufgaben des Auftragnehmers „Örtliche Bauüberwachung“.............................................................. 9
- Teilleistungen/Erläuterungen für die Bauabrechnung, Rechnungsbeleg ......................................... 13
- Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen ................................................................... 13
- Berichtswesen .................................................................................................................................. 13
- Baubüro/Besprechungsraum .......................................................................................................... 14
- Bauoberleitung ............................................................................................................................... 14
- Vertragsrelevanter Schriftverkehr ................................................................................................... 14
- Ausführungsfristen .......................................................................................................................... 14
- Besprechungen während der Bauausführung ................................................................................ 14 14.1. Vorbesprechung zur Baubesprechung bzw. Koordinierungsbesprechung ............................. 14 14.2. Baubesprechungen .................................................................................................................. 14 14.3. Sitzungsprotokolle ................................................................................................................... 15
- Präsenz des Auftragnehmers und Verpflichtung ............................................................................ 15
- Hinweise zur Honorarermittlung ..................................................................................................... 15
[Seite 2]
(I.1 gemäß Vertrag) 1 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
I. Leistungsbeschreibung
- Allgemeines
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, beabsichtigt die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn zwischen Vechta und Cloppenburg und im Rahmen der Bauwerksunterhaltung den Ersatzneubau von 2 Brückenbauwerken und einem Durchlass.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die örtliche Bauüberwachung sowohl für die grundhafte Erneue- rung der Fahrbahn als auch für die Ersatzneubauten folgender Bauwerke:
- 3215563 (alt 3215519) über den „Westerbakumer Bach“
- 3215564 (alt 3215525) über den „Minteweder Bach“
- Durchlass bei km Kampgraben zu Schierenbach bei Km 165,738
einschließlich der erforderlichen Verkehrssicherungs- und Markierungsarbeiten.
Abbildung 1: Übersichtsplan
In der folgenden Leistungsbeschreibung wird der Auftragnehmer AN, der Auftraggeber AG, die örtliche Bauüberwachung ÖBÜ und die Bauoberleitung BOL bezeichnet.
- Beschreibung der Verkehrsanlage
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (gem. der Straßenverkehrszäh- lung 2023 von der BAST), die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs und die Art der Straße an den jeweiligen Streckenabschnitten der Bauwerke.
| Streckenabschnitt | Straßenart | DTV/SV (2021) |
|---|---|---|
| Vechta - Cloppenburg | 6-spurige Asphaltstraße | 58.900/ 16.500 |
Tabelle 1: Streckenabschnitte
2.1 Fahrbahnaufbau
Die Fahrbahn der A1 ist durchgehend in Betonbauweise hergestellt und weist einen 6-streifigen Quer- schnitt auf. RQ 35,5 nach den RAS-Q 1996 Der Fahrbahnaufbau stellt sich in etwa wie folgt auf:
27-29 cm Beton ca. 25 cm HGT (belastet) Abfallschlüssel 170301 k.A. Sand verfestigt (belastet) Abfallschlüssel 170301 k.A. Sand (belastet) Abfallschlüssel 170503 k.A. Sand
[Seite 3]
(I.1 gemäß Vertrag) 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Im Zuge der grundhaften Erneuerung wird die Fahrbahn gemäß RStO Tafel 1, Zeile 5 in Asphaltbauweise wieder hergestellt. Es werden Entwässerungseinrichtungen angepasst und erneuert. Ebenfalls werden die Schutzeinrichtungen erneuert.
2.2 gefährlicher Abfall
Im Zuge der Grunderneuerung werden die belastenden Schichten im Oberbau ausgebaut. Fehlendes Material wird wieder aufgefüllt. Dieses ist speziell zu begleiten und zu überwachen.
- Beschreibung der Ingenieurbauwerke
Insgesamt werden 2 Unterführungsbauwerke (A-BW) und ein Durchlass erneuert. Diese sind wie folgt positioniert:
- ASB-Nr. 3215563 (alt 3215519) über den „Westerbakumer Bach“ km 169,110
- ASB-Nr. 3215564 (alt 3215525 über den „Minteweder Bach“ km 167,192
- Durchlass bei km Kampgraben zu Schierenbach km 165,738
3.1 Kurzbeschreibung des A-BWs 3215519 „Unterführung Westerbakumer Bach“:
Das Bauwerk befindet sich in der Gemeinde Bakum im Landkreis Vechta und führt BAB 1 über den Westbakumer Bach. Im direkten Umfeld des BWs befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und ein kleines Waldstück. Im weiteren Umfeld befinden sich vereinzelte Wohnbebauung und ein Industrie- gebiet.
Bestandsbauwerk 3215519:
| ASB Nr. | 3215519 TBW 1 | 3215519 TBW 2 |
|---|---|---|
| Interne Bauwerksbezeich- nung (BW-Nr.) | 01134 | 01134 |
| Bauwerksname | Brücke A1 über den Westerbaku- mer Bach in Km 169,11 | Brücke A1 über den Westerbakumer Bach in Km 169,11 |
| Brückenklasse | DIN 60/30 | DIN 60/30 |
| Gesamtlänge | 7,78 m | 7,78 m |
| Breite zwischen Geländer | 18,24 m | 18,29 m |
| Fahrbahnbreite | 14,75 m | 14,75 m |
| Brückenfläche | 140 m2 | 140 m2 |
| Lichte Höhe | 3,25 m | 3,2 m |
| Bauwerkswinkel | 80 gon | 80 gon |
| Schlaff bewehrte Stahlbeton- Platte über 1 Feld | Schlaff bewehrte Stahlbeton-Platte über 1 Feld | |
| Hauptbaustoff des Über- baus | Stahlbeton | Stahlbeton |
| Letzte Hauptprüfung | 18.07.2022 | 18.07.2022 |
| Bauzustandsnote | 2,3 | 2,2 |
| Baujahr | 1965 | 1965 |
| 0,0m - 7,78 m | 0,0m - 7,78 m |
Das Bauwerk befindet sich auf der A1 über den Westerbakumer Bach bei Km 169,11. Es wurde im Jahre 1965 erbaut. Der Überbau ist als einstegiger Überbau in Vollquerschnittsbauweise aus Stahlbeton aus- geführt worden. Die Stützweite beträgt 0,0 m – 7,78m und die Gesamtlänge L= 7,78 m. Die Bauteilhöhe des Vollquerschnitts wurde konstant mit Lichte Höhe = 3,25 m gestaltet. Die Gesamtbreite für das Teil- bauwerk 1 beträgt b = 18,24 m und für das Teilbauwerk 2 b = 18,29 m. Die Bauwerksachse liegt zudem in einem Krümmungsradius R >1500 m und ist somit ungekrümmt (R > 1500 m).
[Seite 4]
(I.1 gemäß Vertrag) 3 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Der Fahrbahnquerschnitt besteht aus einer 14,75 m breiten Fahrbahn. Auf jedem TBW sind beidseitig Kappen mit Schutzeinrichtungen angeordnet. Das Bauwerk trägt die Lasten an den Widerlagern in die Unterbauten ab. Die massiven Widerlager sind flach gegründet. Gemäß Bauwerksbuch dürfen für den Überbau Beton B 300 nach DIN 1045 und Betonstähle St. II BSt 34/50 nach DIN 488 angesetzt werden. Für die Platte sind Stahlbeton B 25 nach DIN 1045 und BSt 500 S nach DIN 488 zulässig. Die Widerlager wurden in Beton B 300 hergestellt und mit Betonstahl St I BSt 22/34 bewehrt. Die Flachgründung erfolgte in Beton B 300. Das Bauwerk wurde zuletzt im Rahmen einer Hauptprüfung im Jahr 2022 auf Schäden untersucht. Gemäß dem zugehörigen Prüfbericht weisen die TBW 1 und 2 die Zustandsnote 2,3 bzw. 2,2 auf.
Neues Bauwerk 3215563 (alt 3215519):
Für das neue Bauwerk ist eine Stahlbetonhalbrahmenbrücke mit einer lichten Weite von 6,60 m sowie einer Stützweite von 7,40 m bis 7,70 m vorgesehen. Die Länge beträgt ca. 7,40 m bei einer Gesamtbe- reite von ca. 18,78 m und einer Konstruktionshöhe von ca.0,45 m. Die Lagerung des Überbaus erfolgt integral. Als Gründung ist eine Flachgründung konzipiert. Die Gründung der Widerlager erfolgt auf einer 30 cm dicken Bodenaustauschschicht. Zur Sicherung der Baugrube sowie zur Wasserhaltung ist eine wasserdichter Baugrubenverbau vorgesehen. Der Querschnitt wird nach M AQ ausgebildet.
3.2 Kurzbeschreibung des A-BWs 3215525 über den „Minteweder Bach“:
Das Bauwerk befindet sich in der Gemeinde Cappeln im Landkreis Cloppenburg und führt BAB 1 über den Minteweder Bach. Im direkten Umfeld des BWs befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und ein kleines Waldstück. Im weiteren Umfeld befinden sich vereinzelte Wohnbebauung und ein Indust- riegebiet.
Bestandsbauwerk 3215525:
| ASB Nr. | 3215525 TBW 1 | 3215525 TBW 2 |
|---|---|---|
| Interne Bauwerksbezeich- nung (BW-Nr.) | 01131 | 01131 |
| Bauwerksname | A1 Brücke über den Minteweder Bach in km 167,192 | A1 Brücke über den Minteweder Bach in km 167,192 |
| Brückenklasse | DIN 60 | DIN 60 |
| Gesamtlänge | 7,4 m | 7,4 m |
| Breite zwischen Geländer | 20,75 m | 19,25 m |
| Fahrbahnbreite | 14,5 m | 14,5 m |
| Brückenfläche | 152 m2 | 141 m2 |
| Lichte Höhe | 2,0 m | 2,0 m |
| Bauwerkswinkel | 100 gon | 100 gon |
| 1.feldr. schlaff bewehrte Stahlbe- ton Plattenbrücke | 1.feldr. schlaff bewehrte Stahlbeton Plattenbrücke | |
| Hauptbaustoff des Über- baus | Stahlbeton | Stahlbeton |
| Letzte Hauptprüfung | 18.07.2022 | 18.07.2022 |
| Bauzustandsnote | 2,5 | 1,9 |
| Baujahr | 1965 | 1965 |
| 0,0 m – 7,4 m | 0,0 m – 7,4 m |
Das Bauwerk befindet sich auf der A1 über den Minteweder Bach bei km 167,192. Es wurde im Jahre 1965 errichtet. Der Überbau hat keine besondere Brückentafel vorhanden und in stahlbetonweise aus- geführt worden. Die Stützweiten betragen 0 m – 7,4 m und die Gesamtlänge L= 7,4 m. Die Bauteilhöhe des Vollquerschnitts wurde konstant mit h = 2,0 m ausgebildet. Die Gesamtbreite für das Teilbauwerk 1
[Seite 5]
(I.1 gemäß Vertrag) 4 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
beträgt b = 20,75 m und für das Teilbauwerk 2 b = 19,25 m. Die Bauwerksachse liegt außerdem in einem Krümmungsradius R >1500 m und ist somit ungekrümmt (R > 1500 m). Der Fahrbahnquerschnitt besteht aus einer 14,5 m breiten Fahrbahn. Auf jedem TBW sind beidseitig Kappen mit Schutzeinrichtungen angeordnet. Das Bauwerk trägt die Lasten an den Widerlagern in die Unterbauten ab. Die massiven Widerlager sind flach gegründet. Gemäß Bauwerksbuch dürfen für den Überbau Beton B 300 nach DIN 1045 und Betonstähle St. I u. IIIb angesetzt werden. Die Widerlager wurden in Beton B 300 hergestellt und mit Betonstahl St I bewehrt. Die Flachgründung erfolgte in Beton B 300. Das Bauwerk wurde zuletzt im Rahmen einer Hauptprüfung im Jahr 2022 auf Schäden untersucht. Gemäß dem zugehörigen Prüfbericht weisen die TBW 1 und 2 die Zustandsnote 2,5 bzw. 1,9 auf.
Neues Bauwerk 32155564 (alt 3215525):
Für das neue Bauwerk ist eine Rahmenbrücke mit einer lichten Weite von 6,60 m sowie einer Stützweite von 7,40 m bis 7,70 m vorgesehen. Die Länge beträgt ca. 7,40 m bei einer Gesamtbereite von ca. 18,78 m und einer Konstruktionshöhe von ca.0,45 m. Die Lagerung des Überbaus erfolgt integral. Als Gründung ist eine Flachgründung konzipiert. Die Gründung der Widerlager erfolgt auf einer 100 cm dicken Boden- austauschschicht. Zur Sicherung der Baugrube sowie zur Wasserhaltung ist eine wasserdichter Baugru- benverbau vorgesehen. Der Querschnitt wird nach M AQ ausgebildet.
3.2 Kurzbeschreibung des Durchlasses bei km 165,738
Das Bauwerk befindet sich auf der A1 bei km 165,738 und unterführt den Wasserlauf Kampgraben zum Schierenbach. Der Durchlass wurde im Jahr 1964 als Betonrahmen mit Flachgründung errichtet. Die lichten Maße des Bestandsrahmens betragen b = 0,8 m und h = 1,5 m (Gesamthöhe ca. 2,23 m, Ge- samtbereite ca. 1,28). Im Rahmen der Maßnahme ist der Ersatzneubau des Durchlasses vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Überstauungssituation im betreffenden Bereich wird der neue Durchlass mit einem vergrößerten Quer- schnitt geplant.
- Randbedingungen und Zwangspunkte
4.1 Allgemeines
- Die Ausführungsplanungen der Gewerke Brückenbau, Straßenbau und Verkehrssicherung müs- sen eng untereinander abgestimmt werden.
- Die zu erbringenden Leistungen müssen u.a. den folgenden Kriterien genügen: Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMVI sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
- Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)“ zu berücksichtigen.
- Des Weiteren ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu beachten, die die umweltbezogenen Anforderungen an die Herstellung und Verwendung qualitätsgesicherter und güteüberwachter mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken des Straßen- und Erdbaus sowie des Schienenverkehrswegebaus mit bundesweiter Geltung festlegt.
[Seite 6]
(I.1 gemäß Vertrag) 5 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
4.2 Bauausführung
Straßenbau: Die Fahrbahn wird grundhaft erneuert. Hierzu gehört unter anderem der Ausbau der Bestandsfahrbahn einschließlich der Schichten aus gef. Abfall, die Erneuerung der Entwässerung und der Schutzeinrich- tungen.
Bauwerke: Die Bauwerke 3215519 und 3215525 werden teilbauwerksweise erneuert. Die Bäche bleiben während der Bauarbeiten zum Schutz verrohrt. Der Durchlass wird fahrtrichtungsbezogen zur Hälfte erneuert.
Verkehrsführung
Die Bauzeitliche Verkehrsführung auf der BAB 1 wird voraussichtlich in einer 4+0 Verkehrsführung reali- siert.
- Hinweise zu Positionen
5.1 Allgemeines
Diese Ausschreibung umfasst die örtliche Bauüberwachung des Ersatzneubaus der Brückenbauwerke, des Durchlasses, die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn, und der entsprechenden Verkehrssiche- rungsarbeiten.
Die Bauleistung wird voraussichtlich in einzelnen Losen vergeben. Es sind folgende Gewerke zu überwachen:
- Gewerk 1: Brückenbau
- Gewerk 2: Erd- und Straßenbau
- Gewerk 3: Schutzeinrichtung
- Gewerk 4: Fahrbahnmarkierung
- Gewerk 5: Verkehrssicherung
Dabei sind drei Personen (Fachkräfte) in der Bauüberwachung einzusetzen:
- Person ÖBÜ spezialisiert für den konstruktiven Ing.-bau P1
- Person ÖBÜ spezialisiert für den Straßenbau, Entsorgung und die Verkehrssicherung (Straßenverkehrsanlagen) P2
- Person ÖBÜ spezialisiert für die fachliche Begleitung des Ausbaus von gefährlichem Abfall P3
Gewerk 1: Brückenbau P1
Die ÖBÜ überwacht sämtliche erforderlichen Arbeiten zur Fertigstellung des Ersatzneubaus sowie fol- gende Tätigkeiten:
- Rückbau der Unterführungen und Neubau der Ersatzbauwerke,
- Herstellung/Rückbau der dafür erforderlichen Bauprovisorien sowie zugehöriger Zusammen- hangsmaßnahmen und Bauzwischenstände,
- Erneuerung der Fahrbahnübergangskonstruktionen (FBÜ),
- Überwachung der Werkstattfertigung bei vorgefertigten Bauwerksteilen
- Prüfung der Planunterlagen
- Ausheben von Baugruben
- Hinterfüllung der neuen Widerlager
- Anpassung der Straßendämme und umliegenden Verkehrsanlagen durch die notwendige An- passung an der Gradiente
- Abbruch- und Wiederherstellung von Schutzeinrichtungen
[Seite 7]
(I.1 gemäß Vertrag) 6 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Gewerk 2: Erd- und Straßenbau P2
Die ÖBÜ überwacht u.a. folgende Arbeiten:
- Grundhafte Erneuerung (Ausbau und Wiederherstellung) der Fahrbahn der BAB A 1 einschließ- lich Vorfeldbereich der Brücken,
- Herstellung/Rückbau bauzeitlicher Provisorien einschl. Schutzplankendemontage für die not- wendigen Verkehrsführungen während der Bauzeit inklusive Erstellung und Rückbau der Umfah- rungsrampen vor und hinter den Bauwerken,
- Rückbau der bestehenden Schutz- und Leiteinrichtungen,
- Demontage und Montage der bestehenden Kleinbeschilderung,
- Eventuell erforderliche Anpassungen an den Kabeltrassen
- Aufnahme des gef. Abfalls,
- Ausführung der erforderlichen Erdarbeiten einschl. Oberbodenarbeiten,
- Rückbau/Herstellung von Pflasterflächen, Borden und Rinnen,
- Anpassung/Ergänzung der vorhandenen Mulden, Gräben, sonstiger Entwässerungseinrichtun- gen wie Leistung und Drainageleitungen
- Bankettarbeiten,
- Herstellung der Mittelstreifenüberfahrt MSÜ
- Rückbau der MSÜ
- Die ÖBÜ überwacht sämtliche Dokumentationsvorgänge im Zusammenhang mit den abfallrecht- lichen Pflichten gem. Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und den Umgang mit gefährli- chen und nicht gefährlichen Abfällen innerhalb der Baumaßnahme. Weiterhin übernimmt die ÖBÜ als “Beauftragter” die Pflichten des Abfallerzeugers hinsichtlich bei der Teilnahme am Zedal eANV.
Folgende Vorgänge sind zu überwachen:
- Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, arbeits- medizinische Vorsorge
- Dokumentation der Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle
- Ablauf eANV für gefährliche Abfälle
- Ablauf Einbaudokumentation für MEB und für Materialien zur Wiederverwendung mittels ZEDAL
- EBV und Formblatt
- Anzeige mit ZEDAL EBV (bei anzeigepflichtigen MEB)
- Dokumentation Wiederverwendung und Aufbereitung innerhalb der Baustelle mit ZEDAL EBV Dokumentation bei Aufbereitung eigener MEB zur Verwertung in gleicher Baumaßnahme mit Ze- dal EBV
- Anzeige nach BBodSchV
Folgende Vorgänge sind durch die ÖBÜ selbst auszuführen:
- Übernahme der Pflichten des Abfallerzeugers als sein "Beauftragter" (Erstellen von Entsorgungs- nachweisen per Zedal, Signieren von Begleitscheinen als Abfallbeauftragter)
- Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwen dung des elektronischen Nachweisverfahrens (Zedal eANV) gemäß NachwV unter Nutzung ei- gener Signaturkarte und Lesegerät.
- Massenkontrolle der Entsorgung gefährlicher Abfälle (je Abfallschlüssel), ggf. Erhöhung der Mas- sen im Nachweisverfahren
- Ggf. erforderliche Abstimmungen mit der Niedersächsischen Gesellschaft für Sonderabfälle (NGS).
Gewerk 2.1: Fachliche Begleitung Ausbau gefährlicher Abfall P3
- Abfallrechtliche und fachliche Baubegleitung (Qualitative und quantitative Kontrolle der anfallen- den gefährlichen Abfälle, Zuordnung zu Abfallschlüsseln, Vermeidung von Mengenmehrungen bei den Erdbauarbeiten, Zwischenlagerflächen, Entsorgungsvorgänge) auf Grundlage des vor- liegenden abfalltechnischen Gutachtens. Festlegung und Veranlassung von Probenahmen zur Kontrolle.
[Seite 8]
(I.1 gemäß Vertrag) 7 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Gewerk 3: Schutzeinrichtung (ÖBÜ) P1
Die ÖBÜ 1 überwacht sämtliche erforderliche Arbeiten, gem. RPS, der Schutzeinrichtungsarbeiten sowie folgende Arbeiten:
- Abgleich der Notwendigkeit von Schutzeinrichtungen entlang der Baustrecke sowie auf den kreu- zenden Bauwerken
- Prüfung der erforderlichen Kennwerte (Aufhaltestufe, Wirkungsgrad etc.)
- Prüfung der Planung von Anschlüssen an vorhandene Systeme
- Prüfung von Lageplänen M 1:1000 mit Längenbemaßung, Angabe der erforderlichen Systeme, ergänzende Darstellung in Draufsicht und Querschnitten M 1:200
- Prüfung der Planzeichnung Absicherung Nothaltebucht
- Prüfung der Prinzipskizze FRS- Anschluss auf Bauwerkskappe
- Prüfung der Erstellung aller sonst zur Beschreibung der Leistung erforderlichen Darstellungen und Unterlagen.
- Unterstützung bei der Prüfung des vom Bieter eingereichten Bieterangabenverzeichnis auf Über- einstimmung mit der ausgeschriebenen Leistung. Sowie Abgleich der eingesetzten Materialein.
Gewerk 4: Fahrbahnmarkierung P2
Die ÖBÜ überwacht sämtliche Arbeiten der Markierungsarbeiten, die zur Fertigstellung und zur Verkehrs- freigabe erforderlich sind. Außerdem überprüft die ÖBÜ folgende Arbeiten:
- Den Markierungsplan M 1:1000 mit Prinzipskizze (Querschnitt) M 1:100 sowie aller sonst zur Beschreibung der Leistung erforderlichen Darstellungen und Unterlagen,
- Das vom Bieter eingereichte Bieterangabenverzeichnis auf Übereinstimmung mit der ausge- schriebenen Leistung,
- Die vom AN ggf. eingereichten Schilderbezeichnungen und Statiken auf Übereinstimmung mit der ausgeschriebenen Leistung,
- Ausführung der Weißmarkierung gem. RMS Teil A 2019
Gewerk 5: Verkehrssicherung P2
Die ÖBÜ überwacht sämtliche erforderliche Arbeiten für die Verkehrssicherung und u.a. folgende Arbei- ten:
- Umbau der Verkehrsführung, einschl. Ab-/Aufbau der tSE
- Beschilderung der Umleitung
- Verkehrsführungen in Knotenpunkten bei Sperrung der Anschlussstellen, erforderliche Anpas- sung je Bauphase
- Erstellung und Abstimmung von Schilderentwürfen sowie Erstellung Aufmaß-/ Standortblatt je Schilderstandort mit systematischer Schilderdarstellung einschl. Fundament und Bemaßung, An- gaben zu Abständen, Größe, Folientyp, Randprofil, Windlast, Aufsteller und Fundament/Statik
Zusätzlich umfasst die ÖBÜ für das Gewerk 5 folgende Arbeiten:
- Kontrolle der Umsetzung von Verkehrszeichenplänen mit Darstellung der Anschlussstellen und ggfs. Rastplätze, vorhandenen Verkehrszeichen entlang des kompletten o.g. Baubereichs, erfor- derliche Anpassung (Auskreuzen) ungültiger Verkehrszeichen je Bauphase, sämtliche zur Ver- kehrsführung gehörenden Verkehrszeichen und Einrichtungen einschl. deren Aufstellungsvorrichtung und ggfs. Stromversorgung, Gelbmarkierung, transportable Schutzein- richtung und deren Kennwerte, Baustellenzu- und ausfahrten,
- Kontrolle der Umsetzung Übersichtsplan Fahrbahnquerschnitte Verkehrsführungen M 1:200,
- Kontrolle der Umsetzung von Musterschilderzeichnungen,
- Kontrolle der Umsetzung aller sonst zur Beschreibung der Leistung erforderlichen Darstellungen und Unterlagen,
- Koordination mit den zuständigen Verkehrsbehörden.
[Seite 9]
(I.1 gemäß Vertrag) 8 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
5.2 Projektlaufzeit
Die Arbeiten der gesamten Maßnahme werden voraussichtlich im Zeitraum vom September 2027 – De- zember 2029 durchgeführt.
Die genauen Bauzeiten werden dem Bauzeitenplan zu entnehmen sein. Vor Beginn der Arbeiten wird in der Außenstelle Osnabrück eine Bauanlaufbesprechung mit allen Betei- ligten (alle AN, AG, beteiligte Ingenieurbüros und Baufirmen) stattfinden. Die Teilnahme für die ÖBÜ ist verpflichtend. Die Arbeitszeit der örtlichen Bauüberwachung auf der Baustelle vor Ort beträgt ca. 6- 8 Stunden pro Tag an 3-5 Tagen in der Woche.
Die Laufzeit für die hier ausgeschriebene Leistungen ist wie folgt geplant:
Geplanter Vertragsbeginn: 09/2027 Geplantes Vertragsende: 60 Kalendertage nach Fertigstellung (12/2029) der Maßnahme
- Aufgaben des Auftragnehmers „Örtliche Bauüberwachung“
Dem AN wird die ÖBÜ für die Verkehrsanlagen und die Ingenieurbauwerke aller oben beschriebenen Gewerke nach Zuweisung durch den AG übertragen. Die ÖBÜ bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken umfasst das Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag ein- schließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, hierzu gehören auch alle mit der Verkehrssicherungspflicht zusammenhängenden Pflichten und Befugnisse.
Im Rahmen der o.g. allgemein beschriebenen Leistung hat die ÖBÜ insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: • Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI-Anlage 13 Pkt. 13.1 LPH 8 Bauoberleitung, hier: beson- dere Leistungen örtliche Bauüberwachung. Zusätzlich die Regelungen des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bau von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau HVA B-StB, sowie der Regelungen des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leis- tungen im Straßen- und Brückenbau HVA F-StB. • Der Bauzeitenplan (Grundlage für alle Bauverträge hinsichtlich Baubeginnes, Bauende und sonst. Termine wie Sperrung der Anschlussstelle, Umlegung der Verkehrsführung usw.) ist zu überwachen und prüfen. • Koordination der Vermessung des AG hinsichtlich Kontrollmessung (Einhaltung des Messpro- gramms, Kontrolle der Verbauten, usw.) und Abrechnungsmessung • Örtliches Kennzeichnen des Baugeländes und Plausibilitätsprüfung der Absteckung, • Führen eines Bautagebuchs, Dokumentation des Baugeschehens (in Absprache mit AG) sowie Dokumentation von Behinderungen und Leistungs-/bzw. Mengenänderungen. Die Bautagebü- cher werden an den AG übergeben. Die „Richtlinien für das Führen des Bautagebuches“ sind zu beachten. • Prüfen und Bewerten von Behinderungs- und Bedenkenanzeigen sowie Vermerkung im Bauta- gebuch, • Mitwirken bei behördlichen und bauvertraglichen Abnahmen, • Überwachung der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baube- triebsfläche, • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Ge- samtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen, (Hinweis, z. B.: Funktionsfähigkeit einer Straßenanlage vor Verkehrsfreigabe z. B.: Bauwerkshauptprüfung)
[Seite 10]
(I.1 gemäß Vertrag) 9 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
• Der Bauablauf ist unter Beachtung der Vorgaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, des SiGeKos sowie unter dem Gesichtspunkt der Koordinierung mit den Bauleistungen anderer AN zu überwachen. • Es ist darauf zu achten, dass der AN die Eignung der Stoffe, Bauteile und Bauverfahren nach- weist. Die Ergebnisse der Eignungs- und Leistungsnachweise bzw. -prüfungen sowie ggf. die Zulassungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vorliegen und vom AG vor Beginn der Ausfüh- rung der Bauleistung auf Vertragskonformität geprüft werden. • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Übergabe der Aufmaße an den AG als D11 Datei sowie in Papierform. Fehlermeldungen sind aufzuklären und zu erläutern, • Prüfen der vorgelegten Bestandsunterlagen (Bestandszeichnungen, Bestandsübersichtpläne und Bestandsdaten) auf Übereinstimmung mit der Wirklichkeit; ggf. Veranlassen von Berichti- gungen, Bestätigen der Übereinstimmung mit der Örtlichkeit und der geordneten Übergabe an den Vertreter des AG
Darüber hinaus gehören zum Leistungsumfang der ÖBÜ:
• Zusammenstellen von Unterlagen für die Kostenfortschreibung, darstellen und fortschreiben des Mittelbedarfs und Mittelverbrauches, Termin- und Mittelbewirtschaftung. Die Angaben zu dem voraussichtlichen Mittelbedarf in Form eines Mittelabflussplanes ist monatlich per Mail an die zuständige Projektleitung unterschrieben vorzulegen • Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, • Mitwirken bei der Bearbeitung von Vertragsveränderungen und -ergänzungen (Sachverhaltsdar- stellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote), • Betreiben einer aktiven Nachtragsabwehr, überprüfen etwaiger Nachtragsangebote und begrün- den der Nachtragsleistung sowie Vorarbeiten zur kalkulatorischen Prüfung, Stellungnahme bei Massenüberschreitungen gegenüber dem Vertrag (VOB/B § 2.3), • Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung, • Beratung des AG, • Mitwirkung bei der Koordinierung aller am Bau Beteiligten in Abstimmung mit der BOL, • Durchführen einer vorgezogenen Begehung zur Feststellung der Abnahmereife, • Überwachen der Beseitigung, der bei der Leistung festgestellten Mängel, • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, • Einmalige Wiederholung der Abnahme nach Abnahmeverweigerung und Überwachung der Män- gelbeseitigung vor erneuter Abnahme, • Die mit der ÖBÜ beauftragten Person (AN) hat die Leistungen unter Beachtung aller in den Bau- verträgen aufgeführten Bestimmungen zu erbringen, • Fotodokumentation (digitale Fotodokumentation des täglichen Baufortschritts sowie zusätzliche Dokumentation bei besonderen Vorkommnissen) und regelmäßige (monatliche) Weiterleitung der digitalen Fotodokumente mit Datums- und Ortsangabe an den AG, • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Baubesprechungen inkl. Fertigung der Niederschriften und Verteilung gem. Vorgaben des AGs, • Teilnahme an sonstigen Besprechungen in den Büros des AGs, bei Behörden und Privaten mit Fertigung der Niederschriften und Verteilung gem. Vorgaben des AGs, • Überwachen von Maßnahmen zur Beweissicherung, wenn sie im Bauvertrag besonders verein- bart sind, • Der Zustand von Wegen und Geländeoberflächen, von Baulichkeiten im Baubereich, von Vorflu- tern, Leitungen und dergleichen ist – soweit notwendig – vor Baubeginn gemeinsam mit dem AN festzustellen. Das Ergebnis – möglichst unter Beifügung von Foto-/Videoaufnahmen - ist in einer von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Niederschrift festzulegen, • Sofortige Benachrichtigung des AGs bei Zerstörung oder Änderung der Lagefestpunkte des Lan- des- und Sondernetzes bzw. von Höhenfestpunkten
[Seite 11]
(I.1 gemäß Vertrag) 10 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
• Unverzügliche Information des AGs über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführung sowie Mengenänderungen. Alle Bauausführungen und Bautermine, die den Abfluss der Baumaßnahmen beeinflussen können, sind dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen, damit hiernach die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können. • Verlangen bzw. Veranlassen, Überwachung und Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwa- chungs- und ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen sowie Erfolgsnachweise, • Überwachung des Nachunternehmereinsatzes auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag ge- nannten Unternehmern, • Aufnahme von Flur-, Wegschäden und sonstigen Schäden und sofortige Weitermeldung dieser an den AGs, • Prüfung der Kostenanteile Dritter • Zusammenstellung und Prüfung der Schlussrechnung gemäß HVA B-StB unter Einfügung von Unterlagen der BOL/des AGs, • Kostenkontrolle durch das Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unter- nehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung bzw. Kostenfeststellung sowie regelmäßige (monatliche) klare Aussagen zur voraussichtlichen Schlussrechnungssumme, • Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 3 Werktagen, die Schlussrechnung innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungseingang (in Schriftform) zu prüfen, festzustellen und beim AG vorzule- gen, sofern alle Voraussetzungen (z.B. Nachtragsbearbeitungen, Kontrollprüfungen, …) gege- ben sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht grundsätzlich davon auszugehen ist, dass unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten die Schlussrechnung und sämtliche abrechnungsrelevanten Unterlagen (vereinbarte Nachtragsangebote, Eini- gung im Falle von Mängeln aus Betonstoffkontrollprüfungen, sonstige Streitigkeiten mit dem AN) vorliegen, • Prüfung aller zur Ausführung genehmigten Ausführungspläne auf die Verträglichkeit der Planin- halte mit der Örtlichkeit • Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden (z.B. Bewehrung, Planum, …) • Leistungen im Bereich Bodenmanagement, insbesondere: o Dokumentation der Bodentransporte: Die jeweiligen Bodentransporte innerhalb des Bau- feldes sind derart zu dokumentieren, dass jederzeit nachvollzogen werden kann, von wo nach wo Boden mit dem jeweiligen Zuordnungswert verbracht und wiedereingebaut wurde. Die Dokumentation erstreckt sich über das gesamte Baufeld und ist für Oberbo- den und sonstigen Boden getrennt durchzuführen. • Leistungen im Bereich Aufbruch, insbesondere: o Dokumentation der Verwertung der Aufbruchmengen: Die anfallenden Massen des Auf- bruchs sind sortengerecht bzgl. Herkunft und Verwertung zu dokumentieren. Die Doku- mentation erstreckt sich über das gesamte Baufeld. • Die Autobahn GmbH, in ihrer Eigenschaft als Erzeuger von gefährlichen Abfällen, verwendet zur Entsorgung sowie zur Weiterverwendung von gefährlichen Abfällen das elektronisches Abfall- nachweisverfahren (eANV) gemäß den Bestimmungen der Nachweisverordnung (NachwV) §§17-22. Falls erforderlich, hat die ÖBÜ die Nachweise zwischen AG und AN zu koordinieren und die notwendigen Informationen bereitzustellen. • Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwen- dung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät. • Die Datenübergabe erfolgt elektronisch. Im gesetzlich vorgeschriebenen, elektronischen Nach- weisverfahren (eANV) für die Abfallentsorgung sind qualifizierte elektronische Signaturen (mittels
[Seite 12]
(I.1 gemäß Vertrag) 11 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Signaturkarte) aller Beteiligten für die Nachweisdokumente erforderlich. Die Signatur der Begleit- scheine obliegt der Örtlichen Bauüberwachung, welche zu diesem Zweck über eine Signaturkarte oder eine digitale Signatur verfügen muss. Hierfür ggf. anfallende Aufwendungen (wie Signatur- karte) sind in das Honorar einzurechnen. Eine ordnungsgemäße Registrierung der Autobahn GmbH ist bei der Zentralen Koordinierungs- stelle (ZKS) vorgenommen. Die Abwicklung der hierzu maßgeblichen Vorgänge ist in Nieder- sachsen über den Web-Portal Zugang der NGS mit einem entsprechenden Programmsystem vorzunehmen.
• Veranlassen und Mitwirken daran, die auszuführenden Unternehmen in Verzug zu setzen ein- schließlich Entwurf eines Verzugsschreibens. • Prüfung und Stellungnahme der Unterlagen bei Anträgen auf verkehrsbehördliche Anordnungen, • Prüfung gemäß HVA B-StB der Rechnungen einschließlich der Mengenberechnungen unter Nut- zung eines REB-kompatiblen Programms und Übergabe der Aufmaße an den AG als d11 Datei (gem. aktuell bei die Autobahn GmbH gültigen REB) und in Papierform von ÖBÜ und ausführen- den Firma unterschrieben. Fehlermeldungen sind aufzuklären und zu erläutern. Stoffpreisglei- tung ist ggf. zu Berücksichtigen. • Führen von OZ-Kontrolllisten gem HVA B-StB, • Mitwirkung, Unterstützung, Vorbereitung von z.B. Pressemitteilungen, Behördenterminen, Bau- besprechungen, inkl. Erstellung von Protokollen, • Gezielte Überwachung der Pflichten des AN in einem Planmanagementsystem.
Für Ingenieurbauwerke gehören darüber hinaus zum Leistungsumfang: • Objektüberwachung von Ingenieurbauwerken unter Beachtung des „Merkblatt(es) für die Bau- überwachung von Ingenieurbauten“ (M-BÜ-ING).
Insbesondere gehören dazu auch folgende Leistungen: • Ingenieurtechnische Kontrolle der Betonverarbeitung auf der Baustelle sowie Auswertung der Güteprüfungen, • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe (z.B. Arbeits- und Lehrgerüste, Baugrubensiche- rungen) • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den ge- nehmigten und freigegebenen Ausführungsunterlagen. Prüfen der Bestandspläne auf Überein- stimmung mit dem Bestand. • Ingenieurtechnische Kontrolle der Stahlbeton - und Stahlverbundleistungen, Abnahme der Be- wehrung. Erstellung der Abnahmeprotokolle, • Ingenieurtechnische Kontrolle der Spannbetonleistungen und Verbauarbeiten • Überwachung der auf der Baustelle zu erbringenden Arbeiten und Korrosionsschutzarbeiten
• Prüfungen der Bauwerksabmessungen und Kontrolle der Setzungsmessungen der
ausführenden Unternehmen
• Überwachung der Werkstattfertigung bei vorgefertigten Bauwerksteilen
Für die Verkehrssicherung gehört darüber hinaus zum Leistungsumfang: • Videobefahrung/-dokumentation aller neu eingerichteten Verkehrsführungen und Datenverjäh- rung an den AG, • Mitwirkung an der Standortfestlegung der Beschilderung für Verkehrssicherung; einschl. Umlei- tungsstrecken, • Mitwirkung an der Standortfestlegung für Mess- und Anzeigequerschnitte der mobilen Stauwarn- anlagen,
[Seite 13]
(I.1 gemäß Vertrag) 12 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
• Prüfung und Stellungnahme der Statiken sowie Plausibilität der Schaltmatrix bei Stauwarnanla- gen. • Überprüfung aller verkehrsbehördlichen Anträge (Formblätter und Planunterlagen) auf Umsetz- barkeit in der Örtlichkeit, Vertragskonformität und Übereinstimmung mit der jeweils aktuellen Baustellensituation, • Zustandsfeststellung und Durchführung aller vorbereitenden Maßnahmen für die Abnahme der Bauleistungen bzw. der Verkehrssicherungsleistungen unter Beteiligung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, • Organisation und Dokumentation der verkehrsbehördlichen Abnahmen, • Vorbereitung und Fertigung der Abnahmeniederschrift nach HVA-B-StB. Die Unterzeichnung er- folgt durch den AG,
- Teilleistungen/Erläuterungen für die Bauabrechnung, Rechnungsbeleg
Durch die ÖBÜ werden alle Rechnungen der Baufirmen der zur Bauüberwachung zugewiesenen Ge- werke fachtechnisch festgestellt. Dies umfasst die Feststellung der Richtigkeit der ordnungsgemäßen und sachgemäßen Erbringung der Leistungen und beinhaltet die Richtigkeit der Rechenansätze und Mengenermittlung unter Berücksichtigung der Vordersätze. Die Bearbeitung erfolgt mit einem REB-kompatiblen Programm. Die bearbeitete Rechnung wird an den AG als D11 Datei (gemäß aktuell bei die Autobahn GmbH des Bundes gültigen REB) übergeben. Die abschließende Feststellung erfolgt durch den AG. Es wird davon ausgegangen, dass die Abrechnungen mit den Firmen über IT-Anlagen erfolgen werden und somit entsprechend Ziffer 3.3 HVA B-StB abgewickelt werden. Für die Abrechnung werden zwischen AG, ÖBÜ und den Baufirmen jeweils entsprechende Vereinbarun- gen zur Bauabrechnung geschlossen. Diese Vereinbarungen gelten auch für den Datenaustausch zwi- schen AG und ÖBÜ. Zu diesem Zweck wirkt der ÖBÜ bei den Vereinbarungen zur Bauabrechnung mit und verpflichtet sich den Datenaustausch entsprechend vorzunehmen. Bei der Bearbeitung der Feststellung der Rechnungen können sich veränderte Arbeitsabläufe ergeben, die vor Beginn der Rechnungslegungen miteinander abgestimmt werden.
- Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
Die Ausführungsunterlagen werden dem AN in digitaler Form übergeben. Der AN hat zu prüfen, ob ihm die zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Erstellung seiner Leistung ausreichend sind. Andernfalls hat er den AG über Inhalt und Umfang fehlender Unterlagen unverzüglich zu informieren.
- Berichtswesen
Der AN schuldet dem AG die regelmäßige Unterrichtung zum Bearbeitungsstand (mindestens 1x pro Monat im schriftlichen Bericht). Neben dem monatlich zu erstellenden Bericht ist es dem AG vorbehalten zusätzlich 6 Berichte anzufordern. Das Bautagebuch ist monatlich in digitaler Form der Projektleitung des AG zur Gegenzeichnung vorzu- legen. Unterlagen wie Berichte, ggf. Zeichnungen, Karten und Plandarstellungen, Beschreibungen sowie Be- rechnungen, die beim AN im Zuge der Leistungserbringung anfallen, sind in der für die Bearbeitung, für die Abstimmung mit Behörden sowie für die am Projekt beteiligten Dritten (z.B. Sonderfachleute/Fachbü- ros/Betroffene), nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit dem AG zu fertigen und zu übergeben. Die Ergebnisunterlagen sind in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
[Seite 14]
(I.1 gemäß Vertrag) 13 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
- Baubüro/Besprechungsraum
Der AG stellt die Räumlichkeiten für ein Büro.
- Bauoberleitung
Die für die Abwicklung der Verträge erforderliche BOL obliegt dem AG. Die BOL ist ausdrücklich wei- sungsbefugt gegenüber der ÖBÜ.
- Vertragsrelevanter Schriftverkehr
Vertragsrelevanter Schriftverkehr mit dem AN der Bauleistungen wird nicht von der ÖBÜ, sondern vom AG geführt (ggf. Vorbereitung durch die ÖBÜ). Das Versenden von Faxen ist nur in dringenden Ausnahmefällen zulässig. Beim AG abzuliefernde Schrift- stücke sind, sofern sie nicht per E-Mail in einem gängigen Datenformat übergeben werden können, recht- zeitig per Post einzureichen. Jedes Schriftstück ist auftragsbezogen zu kennzeichnen und mit dem Erstelldatum zu versehen. Die Kennzeichnung erfolgt über eine auftragsbezogene Nummerierung.
- Ausführungsfristen
Um die Bauzeiten und die Sperrzeiten zu minimieren ist der AG bei der Bemessung der Ausführungsfris- ten davon ausgegangen, dass die Arbeiten pro Woche ausgeführt werden. Evtl. notwendige Feiertagsar- beiten sind dem Bauzeitenplan bzw. Baubeschreibung zu entnehmen.
- Besprechungen während der Bauausführung
14.1. Vorbesprechung zur Baubesprechung bzw. Koordinierungsbesprechung
Aufgabe Vorbesprechung und Festlegung gemeinsamer Vorgehensweisen zur Problembewältigung. Vorbespre- chung von Forderungen auf Bauunternehmerseite.
Teilnehmer AG/BOL, ÖBÜ sowie ggf. Dritte
Protokollierung Das Protokoll wird von der ÖBÜ gefertigt und an alle Beteiligten verteilt.
Turnus Die Besprechungen finden alle 2 Wochen und ggf. nach Bedarf statt.
14.2. Baubesprechungen
Aufgabe Informationstausch, Regelung des täglichen Baugeschehens, Festlegung von Arbeitsabläufen, Bespre- chung von Terminabwicklung und Ausführungsdetails, Besprechung der Ergebnisse der Qualitätssiche- rungen.
[Seite 15]
(I.1 gemäß Vertrag) 14 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Teilnehmer AG/BOL, ÖBÜ, ausführende Baufirmen sowie ggf. Dritte. Die Baubesprechung soll jeweils nur mit einer Baufirma erfolgen. Sofern Abstimmungen mit anderen Baufirmen erforderlich sind, werden diese zur Abarbeitung fallbezogen herangezogen.
Protokollierung Das Protokoll wird von der ÖBÜ (falls notwendig) gefertigt und an alle Beteiligten verteilt.
Turnus Die Baubesprechungen finden alle 2 Wochen und ggf. nach Bedarf statt.
14.3. Sitzungsprotokolle
Die Sitzungsprotokolle sind vom AN gemäß einem noch zu bestimmenden Muster zu erstellen. Die Sit- zungsprotokolle sind zu nummerieren und mit Datum zu versehen. Alle Sitzungsprotokolle sind in der EDV abzulegen und per E-Mail zu versenden. Alle Protokolle sind spätestens 2 Werktage nach dem Besprechungstermin zur Freigabe beim AG (BOL) einzureichen. Die Verteilung erfolgt nach Freigebe per E-Mail.
- Präsenz des Auftragnehmers und Verpflichtung
Alle Bereiche: Der AN und seine mit der Leitung befassten Mitarbeitenden werden mit der Auftragsvergabe gem. §1 Verpflichtungsgesetz verpflichtet. Der Einsatz anderer Mitarbeitenden als den besonders Verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen.
Der AN hat eine ununterbrochene Vorhaltung von mindestens eine ÖBÜ im Vertragszeitraum sicherzu- stellen. Die ÖBÜ hat während der Bautätigkeit, Beweissicherungen, Materialanlieferungen und Zwischen- abnahmen auf der Baustelle zu sein. Erwartet wird eine vollständige Leistungserbringung vor Ort.
Verkehrssicherung: Unabhängig von den Bautätigkeiten ist bei folgenden Arbeiten eine Präsenz vor Ort erforderlich:
- Bestandsaufnahme von Umleitungsstrecken
- Inbetriebnahme von Verkehrsführungen
- Vormarkierung für Fahrbahnmarkierungen
- Hinweise zur Honorarermittlung
Für den Einsatz als ÖBÜ ist für die Abschlussphase mit einem Stundensatz über die Bauzeit zu rechnen (z.B. für Schlussrechnung, Zusammenstellung und Übergabe der Dokumentation an den AG etc.). Es wird eine Anwesenheit der verpflichteten ÖBÜ während der Bautätigkeiten erwartet. Der Verrechnungssatz/das Honorar umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn, einschließlich vermögenwirksamer Leistungen und den Zuschlägen für die Gemeinkosten (Sozial- beiträge), technische Ausstattung, Mobiliar, Baustellenfahrzeuge. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind ebenfalls Teil des Verrechnungssatzes sowie die erforderli- che technische Ausstattung und Hilfsmittel. Der Nachweis über die geleisteten Stunden der ÖBÜ erfolgt über die beigefügten Stundennachweise und soll bauwerksbezogen eingereicht werden. Die auf der Baustelle eingesetzten Fahrzeuge müssen baustellentauglich sein.
[Seite 16]
(I.1 gemäß Vertrag) 15 09.10.2026
A-07391-00 - Autobahn - Vers. (01/26)
Die Nachtzulage wird auf Nachweis zusätzlich zum Stundensatz – Normalarbeit (Montag bis Samstag) – gewährt. Nachtarbeit ist die Arbeitsschicht, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfasst und zwi- schen 20 Uhr und 5 Uhr geleistet wird (BRTV § 3 Abs.5).
Die durchgehende Überwachung ist auch bei Verschiebung im zeitlichen Ablauf sicherzustellen. Die dargestellten Leistungen für die ÖBÜ sind auf Basis eines Personaleinsatzplanes als Honorar zu kalkulieren. Der Personaleinsatzplan muss namentlich sämtliches Personal und deren Leistungsgegen- stand enthalten und sind dem AG zu übergeben.
Ebenso sind Abschlags- und Schlussrechnungsbearbeitung sowie Nachtragsbearbeitung dem Grunde nach im sicheren Deutsch für die ÖBÜ selbstverständlich. Die unterstützenden Mitarbeiter beherrschen die Nachtragsbearbeitung im sicheren Deutsch. Sie haben bereits Erfahrungen in der Überwachung der vor Ort durchzuführenden Arbeiten (Verkehrssicherung, Fräsarbeiten, Entsorgung von Aufbruchmaterial, Asphalteinbau...).