HVA_F_StB_Vertragsbedingungen.pdf

Örtliche Bauüberwachung für die Erneuerung der A1-Fahrbahn und Brückenbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 22:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

HVA F-StB Vertragsbedingungen

Bezeichnung der Leistung:

A-07391-00A1, Grundhafte Erneuerung AS Cloppenburg-AS Vechta
231-26-3033A1, Örtliche Bauüberwachung für Straßen- und Brückenbau

Vertragsbedingungen

I. Besondere Vertragsbedingungen

I.1 Termine und Fristen 1.1 Beginn der Ausführung: Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung × Frühestens am 01.08.2027 (Datum) Spätestens am (Datum)

1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: × Spätestens 60 Werktage nach Fertigstellung der Bauleistung Einzelfristen für 1.2.1 = spätestens Werktage nach 1.2.2 = spätestens Werktage nach 1.2.3 = spätestens Werktage nach 1.2.4 = spätestens Werktage nach 1.2.5 = spätestens Werktage nach 1.2.6 = spätestens Werktage nach 1.2.7 = spätestens Werktage nach 1.2.8 = spätestens Werktage nach 1.2.9 = spätestens Werktage nach 1.2.10 = spätestens Werktage nach sonstiges:

1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum: Spätestens (Datum) Einzelfristen für 1.3.1 = spätestens (Datum) 1.3.2 = spätestens (Datum) 1.3.3 = spätestens (Datum) 1.3.4 = spätestens (Datum) 1.3.5 = spätestens (Datum) 1.3.6 = spätestens (Datum) 1.3.7 = spätestens (Datum) 1.3.8 = spätestens (Datum) 1.3.9 = spätestens (Datum) 1.3.10 = spätestens (Datum) sonstiges:

I.2 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Stand: 03-22 10403 Seite 1

[Seite 2]

HVA F-StB Vertragsbedingungen

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:

a) für Personenschäden3.000.000,00 EUR
b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden)5.000.000,00 EUR
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.

I.3 Ergänzende Vereinbarungen 1 Baubesprechungen mit dem Auftraggeber sind regelmäßig, mindestens zweimal monatlich und auch aus besonderer Veranlassung, durchzuführen Die regelmäßigen Baubesprechungen sind Vertragsgegenstand und werden nicht gesondert vergütet. Von allen Besprechungen sind jeweils unverzüglich Protokolle zu fertigen, die den Arbeitsstand und die Festlegungen zum weiteren Bauablauf wiedergeben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Baubesprechungen einschließlich der Bereitstellung von Vorabzügen der Unterlagen erfolgt keine gesonderte Vergütung der Kosten und Aufwendungen.

2 Über die regelmäßigen Baubesprechungen hinausgehende zusätzliche Besprechungen werden gem. Leistungsverzeichnis vergütet, es sei denn, der AN hat Anlass zu einer zusätzlichen Besprechung gegeben, etwa weil die Leistungen des AN nachbesserungsbedürftig sind. Mit der Vergütung gemäß Anlage sind sämtliche Aufwendungen, einschließlich der Vor- und Nachbereitung abgegolten. Über die Besprechungsergebnisse fertigt der AN unverzüglich Vermerke an, die dem AG zu übergeben sind.

3 Der AG benennt als verantwortlichen Ansprechpartner für diesen Vertrag: Der/Die verantwortliche Ansprechpartner/in wird Ihnen im Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

4 Die Erbringung der vereinbarten optionalen Leistungen setzt einen Abruf durch den verantwortlichen Ansprechpartner des AG voraus. Der Abruf erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Erfolgt ein entsprechender Abruf der Optionen nicht, entsteht auch kein Anspruch auf Erbringung bzw. Vergütung dieser Leistungen. Ebenso wenig besteht in diesem Fall Anspruch auf entgangenen Gewinn.

5 Etwaige dem Angebot des Auftragnehmers zugrundeliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen gelten nur insoweit, als sie dieser Beauftragung und den darin benannten Vertragsbestandteilen nicht widersprechen. Etwaige Vorverträge, in Ziffer 3 des Vordrucks Angebotsschreiben nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags-, Zahlungs- und Fristenbedingungen (z.B. Bedingungen hinsichtlich der Binde-, der Ausführungs-, und der Zahlungsfristen) des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.

6 Der Auftragnehmer versichert, dass die zur Erfüllung dieses Vertrages Verantwortlichen nicht zum Kreis der für einen Auftraggeber im Vergabeverfahren als voreingenommen geltenden Personen nach § 6 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) gehören, d. h. z. B. in keiner rechtlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehung zu einem potentiellen Bieter in einem nachfolgenden Vergabeverfahren stehen oder eine solche Beziehung aufnehmen und insoweit auch keine Beratung vornehmen oder den Bieter sonst unterstützen. Diese Versicherung gilt auch für Auftragswerte unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der im Vertrag benannten zuständigen Niederlassung der Autobahn GmbH des Bundes.

7 Der AN verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen über die gesamte Laufzeit

Stand: 03-22 10403 Seite 2

[Seite 3]

HVA F-StB Vertragsbedingungen

des Vertrags mit dem vorgenannten benannten Personal durchzuführen, soweit dem nicht unabwendbare Ereignisse entgegenstehen. Personelle Änderungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des AG möglich. Der AG kann die Zustimmung aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere wenn das Personal nicht über eine mindestens gleichwertige Qualifikation, Erfahrung oder Zuverlässigkeit verfügt, wie das benannte Personal oder die personelle Änderung nicht ohne zusätzlichen Einarbeitungsaufwand möglich ist. Bei einem offenen oder verdeckten Wechsel der genannten Personen liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers vor.

Die Zustimmung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den verantwortlichen Ansprechpartner des AG für diesen Vertrag gem. Ziff. 3.

8 Die Leistungen, für die Ziff. I.1 dieser Vertragsbedingungen keine Termine festgelegt wurden, sind entsprechend den Erfordernissen des Bauablaufes zu erbringen. Insoweit erforderliche Zwischen- und Endtermine werden die Parteien einvernehmlich festlegen. Kommt keine einvernehmliche Festlegung mit dem Auftragnehmer zustande, erfolgt die Festlegung durch den Auftraggeber.

  1. Für alle Rechnungen gilt:

Akzeptiert werden Rechnungen im XRechnungsformat, PDF-Rechnungen sowie Papierrechnungen

Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung zwingend Folgendes einzutragen:

  • Projektnummer A-07391-00
  • SAP Bestellnummer [Die SAP-Bestellnummer wird Ihnen separat durch die Fachabteilung zur Verfügung gestellt]
  • Vertragsnummer 231-26-3033
  • Angabe der Rechnungsart (Abschlags-/ Schlussrechnung)

Die Rechnungsanschrift für Verträge im Namen der Autobahn GmbH lautet:

Lilienthalstraße 5, 59065 Hamm

Papierrechnungen sind an die o.g. Adressen zu adressieren.

Rechnungen per E-Mail senden Sie bitte im PDF an: rechnungen-nl-wf@autobahn.de

Ein PDF-Dokument darf nur aus einer Rechnung bestehen (1 zu 1-Beziehung). In einer E-Mail darf nur eine PDF angehängt sein (1 zu 1-Beziehung). Dateien dürfen nicht verschlüsselt und nicht in Zip-Dateien verpackt werden. Übermittelte Rechnungen werden nur bei Verwendung dieser E-Mail-Adressen anerkannt.

Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten. Sind dennoch weitere Informationen und Texte enthalten, werden diese vom Leistungsempfänger überlesen und gelten als nicht empfangen. Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lesebestätigungen versendet. Mahnungen senden sie an das Postfach: mahnungen-nl-wf@autobahn.de

XRechnungen müssen auf das OZG-RE-Portal hochgeladen oder dort erzeugt werden.

Stand: 03-22 10403 Seite 3

[Seite 4]

HVA F-StB Vertragsbedingungen

Das OZG-RE-Portal ist erreichbar unter https://xrechnung-bdr.de/portal#/Welcome

Bitte verwenden Sie dabei folgende Angaben:

Leitweg-ID: 992-00133-64; Buchungskreis 1000 – Bei Verträgen im Namen von: Die Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen | AS Osnabrück

Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO).

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema XRechnung finden Sie unter https://www.e- rechnung-bund.de/faq/xrechnung/

Rechnungsmuster der Autobahn GmbH des Bundes stehen unter folgender URL zur Verfügung: https:// www.autobahn.de/vergabeplattform Soweit Rechnungen digital eingehen, bitten wir auf den zusätzlichen Versand von Papierrechnungen zu verzichten.

10 Für den Stundennachweis sind folgende Angaben mit Rechnungslegung einzureichen:

  • Name des Bearbeiters,
  • Datum der Leistungserbringung,
  • Beginn und Ende der Bearbeitung (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pausenzeiten),
  • Stundenanzahl,
  • Stundensatz und
  • Beschreibung der erbrachten Leistung.

11 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die benannten Personen in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (nachfolgend nur "Verarbeitung" genannt) ihrer personenbezogenen Daten (Kontaktdaten einschl. E-Mail-Adressen) durch den Auftraggeber und seine Mitarbeiter im Zuge der Abwicklung dieses Vertrages gemäß Art. 6 DSGVO, § 51 BDSG einwilligen, sofern eine Einwilligung hierfür erforderlich ist und die Verarbeitung nicht auf eine andere Rechtsgrundlage, wie z.B. § 26 BDSG im Hinblick auf die Beschäftigten des Auftragnehmers gestützt werden kann. Die Einwilligung muss auch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der oben genannten personenbezogenen Daten (Kontaktdaten einschl. E-Mail-Adressen) durch andere vom Auftraggeber im Rahmen des oben genannten Projekts beauftragten Personen / Unternehmen umfassen. Dieses gilt auch im Falle eines Personalwechsels. Die jeweilige schriftliche Einwilligung ist auf Anforderung des Auftraggebers beim Auftraggeber einzureichen.

Für das elektronische Abfallnachweisverfahren ist das ZEDAL-Portal in der Rolle "sonstiger Dienstleister" zu nutzen. Sofern noch keine behördliche Nummer als Bevollmächtigter vorhanden ist, ist eine solche bei der zuständigen Behörde (Kreis bzw. Kreisfreie Stadt) zu beantragen. Die Begleitscheine sind zu bearbeiten, zu signieren und ggf. in das Register zu verschieben. Zur Darstellung und Bearbeitung der Begleitscheine im ZEDAL-Portal ist die Installation der Software ZEDAL Forms auf dem Arbeitsrechner erforderlich. ZEDAL Forms ist im Portal als Download bereitgestellt. www.zedal.de

I.4 Datenschutz

Stand: 03-22 10403 Seite 4

[Seite 5]

HVA F-StB Vertragsbedingungen

siehe Anlage "Datenschutzinformationen für die Erhebung personenbezogener Daten beim Vergabeverfahren"

II. Technische Vertragsbedingungen

II.1Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB- Landschaft)
II.2Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB- Ingenieurbauwerke)
II.3Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB- Verkehrsanlagen)
II.4Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB- Tragwerksplanung)
II.5Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB- Technische Ausrüstung)
II.6Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik)
II.7Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022 (TVB- Ingenieurvermessung)
II.8Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüf)
II.9Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2019(TVB- Verkehrsuntersuchung)
II.10Technische Vertragsbedingungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung, Ausgabe 2021 (TVB-SiGeKo)
II.11×M-BÜ-ING (Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten) August 2025
II.12×Stundennachweise
II.13

III. Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)

IV. Besondere Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit der BIM- Methodik IV.1 Grundlagen der Projektabwicklung 1.1 Diese „Besonderen Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit der BIM-Methodik“ enthalten in Ergänzung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau“ spezielle Vertragsbedingungen für Projektbeteiligte in Projekten, in denen das modellbasierte Arbeiten vertraglich vereinbart ist. BIM-Modelle in diesem Sinne sind dreidimensionale Datenmodelle eines Bauwerks oder Verkehrsweges, welche mit weiteren Daten verknüpft werden können. 1.2 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in vorrangiger Regelung zu § 2 AVB: 1 Die HVA F-StB Vertragsbedingungen 2 Die Leistungsbeschreibung 3 Die Technischen Vertragsbedingungen (TVB) 4 Die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) 5 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB F-StB; hier abgekürzt: AVB) 6 Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) in der letztgültigen Fassung

Stand: 03-22 10403 Seite 5

[Seite 6]

HVA F-StB Vertragsbedingungen

1.3 Alle Bestandteile des Vertrages sind als sinnvolles Ganzes auszulegen. Bei Abweichungen bzw. Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsgrundlagen und für eventuelle Vertragsauslegungen gilt die vorgenannte Reihenfolge. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist im Zweifel die spezieller beschriebene, bei Fehlen einer spezielleren Beschreibung die höherwertige Ausführung maßgebend. IV.2 Haftung 2.1 Der Auftragnehmer ist für die Vollständigkeit und Vertragsgemäßheit der von ihm erstellten Modelle und sonstigen Daten verantwortlich, auch für die von ihm eingesetzte Software und Hardware, soweit diese nicht durch den Auftraggeber vorgegeben wurde. Verwendet der Auftragnehmer von Dritten bereitgestellte BIM- Objekte, Fachmodelle, Datenbanken oder Herstellerdaten, so ist er für diese verantwortlich, wie für selbst erstellte Informationen. 2.2 Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer auch während und nach der baulichen Ausführung innerhalb des Gewährleistungszeitraums die Nachbesserung mangelhaft erstellter BIM-Modelle und Daten verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche wegen eingetretener baulicher Mängel bleiben unberührt. IV.3 Behinderung Anpassungen und Korrekturen von BIM-Modellen oder mit BIM-Modellen verknüpften Daten im Rahmen oder infolge von Koordinationsleistungen, Kollisionskontrollen, Modellprüfungen und Regelprüfungen, sind keine Behinderungen, es sei denn, es ergeben sich für den Auftragnehmer im Einzelfall von ihm nicht zu vertretene, unzumutbare Verzögerungen. IV.3 Urheberrechte Die Regelungen nach diesem Vertrag zur Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher und weiterer Nutzungsrechte schließen auch vom Auftragnehmer erzeugte BIM-Modelle in offenen und nativen Dateiformaten, sowie sonstige Daten mit ein. Der Auftraggeber ist insbesondere befugt, die vom Auftragnehmer erzeugten Daten auch ohne dessen Mitwirkung für die weitere Planung und Ausführung des Bauvorhabens sowie für dessen Betrieb, Umbau und Rückbau zu verwenden. Zu diesen Zwecken dürfen die Daten auch fortgeschrieben oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Der Auftraggeber kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Ausgenommen bleiben grobe Entstellungen.

Stand: 03-22 10403 Seite 6

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung