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Vergabeverfahren
Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasser-
schutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
Aufgabenstellung für die Abgabe eines Honorarangebotes
zur Vergabe von Ingenieurleistungen
Die Los 1 bis 2 und 4 bis 6 sind ausschließlich zu Informationszwecken beigefügt.
• Los 1 - Objektplanung für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 43
HOAI 2021 zzgl. besondere Leistungen, zusätzliche Leistungen
• Los 2 – Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 bis 6 gem. § 51 HOAI
2021 zzgl. besondere Leistungen, zusätzliche Leistungen
• Ökologische Fachplanung sowie Ökologische Baubegleitung zzgl. zusätzliche
Leistungen und Fischereifachliche Begleitung (vormals Los 3)
• Los 4 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO Heft Nr. 15
(Stand 06/2022)
• Los 5 – Geo- und Abfalltechnische und bodenkundliche Fachplanung und Bau-
begleitung zzgl. zusätzliche Leistungen
• Los 6 - Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1.4ff HOAI 2021 zzgl. besondere Leis-
tungen, zusätzliche Leistungen
Auftraggeber: Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen
Betrieb ZM/OWE
Muldenstraße 3
08309 Eibenstock
Projektnummer: 5.241.7161.083
Vergabenummer: 54-2026-40
Datum: Eibenstock, 12.05.2026
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
1 Vorhabenträger / Auftraggeber und Vorhaben 4
2 Projekt Umsetzung Hochwasserschutzes Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920 4
2.1 Anlass und Projekthintergrund.................................................................................. 4 2.2 Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ......................................................... 4 2.3 Ausgeschriebene Leistungen .................................................................................... 5 2.4 Aufteilung des künftigen Auftrags in Auftragsstufen .............................................. 5 3 Vorhandene Rahmenbedingungen 5
3.1 Räumliche Beschreibung und Ausgangslage .......................................................... 5 3.2 Derzeitiger Bau- und Planungsstand ........................................................................ 5 3.3 Vorhandene Unterlagen ............................................................................................. 6 3.4 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse .......................................................................... 6 3.5 Baugrundverhältnisse ................................................................................................ 6 3.6 Vermessung ................................................................................................................ 6 3.7 Ver- und Entsorgungsleitungen................................................................................. 6 3.8 Vorliegende Planungen und sonstige Randbedingungen ....................................... 6 3.9 Veränderungen an Verkehrsanlagen ......................................................................... 7 3.10 Zeitliche Rahmenbedingungen .................................................................................. 7 3.11 Organisatorische Rahmenbedingungen ................................................................... 7 Projektstruktur auf AG-Seite ............................................................................ 7 Projektbeteiligte .............................................................................................. 8 Einbeziehung Dritter ........................................................................................ 8 3.12 Rechtliche Rahmenbedingungen .............................................................................. 8 Eigentumsverhältnisse .................................................................................... 8 Naturschutzrechtliche Vorgaben ..................................................................... 9
4 Werkerfolg der AN 9
4.1 Bauwerke/ Objekte ...................................................................................................... 9 4.2 Gestalterische Anforderungen .................................................................................. 9 4.3 Naturschutzfachliche Anforderungen ..................................................................... 10 4.4 Angestrebtes Gesamtergebnis (Werkerfolg) .......................................................... 10 4.5 Werkerfolge in den einzelnen Leistungsphasen .................................................... 10 5 Leistungen der AN 11
5.1 Allgemein .................................................................................................................. 11 5.2 Ökologische Fachplanung sowie Ökologische Baubegleitung und Fischereifachliche Begleitung ................................................................................. 12 L1 Leistungsteil A (Maßnahmenbezogene Aufgaben während der Planungsphase) ............................................................................................ 13 L2 Leistungsteil B (Maßnahmenbezogene Aufgaben während der Bauzeit) .. 13 L3 Eintragung aller Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkataster KoKa – Nat hier: Ersteintragung ................... 14 L4 Eintragung aller Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkataster – Fortschreibung .......................................... 14 L5 Koordination und Überwachung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege inklusive Erstellung eines prüffähigen Berichtes ........... 14 Zusätzliche Leistungen als Optionsleistung ................................................... 15 Beratungsleistungen Fischereifachliche Begleitung ....................................... 15 5.3 Vorläufige Terminplanung Projekt ........................................................................... 16
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
5.4 Kostenplanung .......................................................................................................... 16 5.5 Ausfertigungen von Planungsunterlagen ............................................................... 17 5.6 Rechnungen .............................................................................................................. 17 6 Vergütung der AN 18
6.1 Nebenkosten ............................................................................................................. 18 6.2 Stundensätze und Sondertermine ........................................................................... 18 6.3 Mehrfertigungen ....................................................................................................... 19 6.4 Ökologische Fachplanung sowie Ökologische Baubegleitung ............................. 19 6.5 Beraterleistung Fischereifachliche Begleitung ...................................................... 19 7 Allgemeine Grundlagen / Vorhandene Unterlagen / Weitere Einzelheiten 20
8 Einzureichende Unterlagen 21
9 Hinweise zu den Eignungskriterien und zum Formular zur Eigenerklärung 22
10 Hinweise zu den Zuschlagskriterien 22
11 Anhänge bzw. Anlagen 23
12 Abkürzungsverzeichnis 24
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
1 Vorhabenträger / Auftraggeber und Vorhaben
Vorhabenträger / Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Auftraggeber: Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster
Muldenstraße 3, 08309 Eibenstock
Vorhaben:
Landkreis: Zwickau
Stadt: Stadt Waldenburg
Gewässer: Zwickauer Mulde
Fluss-km: 58+207 - 58+920
Projektnummer des AG: 5.241.7161.083
Vergabenummer des AG: 54-2026-40
2 Projekt Umsetzung Hochwasserschutzes Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920 2.1 Anlass und Projekthintergrund Infolge der Hochwasserkatastrophe im August 2002, von der ein großer Teil der Gewässer I. Ord- nung im Freistaat Sachsen betroffen war, wurde die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (folgend als LTV bezeichnet) per Erlass vom 17.03.2003 durch das Sächsische Staatsmi- nisterium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) beauftragt, für alle Gewässer I. Ordnung einzugs- gebietsbezogene Konzepte zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu erstellen.
Grundlage für die vorliegende Planung bildet das Hochwasserschutzkonzept Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 1 Zwickauer Mulde [3]. Das Plangebiet befindet sich an der Zwickauer Mulde an der Bundesstraße B 175/180 am Beginn der Ortslage Waldenburg (Plan- Nr. G.I.II.3).
Zum Vorhaben liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vom 31. Juli 2025 vor, der als Anlage 9 beigefügt ist.
Die geplante Hochwasserschutzanlage besteht aus drei verschiedenen Bauabschnitten (aufgrund der Bauart), die in der Aufgabenstellung und den dazugehörigen Anlagen genauer erläutert werden.
Die örtliche Einordnung, sowie die Art und Umfang der Gesamtmaßnahme, sowie deren einzelnen Bauwerke kann dem Übersichtslageplan aus der Anlage 10.2 entnommen werden.
2.2 Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung Der Auftraggeber, folgend als AG bezeichnet, beabsichtigt die Vergabe Planungsleistungen nach teilweiser Aufhebung des offenen Verfahren nach § 15 VgV in einem erneuten offenen Verfahrens nach§ 15 VgV.
Die Vergabe der nun ausgeschriebenen Leistungen und dem AN des Loses 4 (SiGEKo) der voran- gegangen Ausschreibung an denselben AN ist ausgeschlossen.
Im Ergebnis der EU-Ausschreibung überträgt der AG den Auftragnehmern (AN) für das Vorhaben „Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss- km 58+207 - 58+920“ zunächst folgende Leistungen:
Ökologische Fachplanung sowie Ökologische Baubegleitung und Fischereifachliche Begleitung
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• Beraterleistung Ökologische Baubegleitung • Beraterleistung Fischereifachliche Begleitung
Zur Sicherstellung der Projektziele können weitere besondere, zusätzliche und optionale Leistungen erforderlich werden, die im sachlichen Zusammenhang mit den Beratungsleistungen stehen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass diese Leistungen fachlich und zeitlich abgestimmt erbracht werden. Die Koordination zur Leistungserbringung der Leistungen intern und gegebenenfalls auch extern, liegt in der Verantwortung der zukünftigen AN. Federführend für die Einhaltung der Terminkette wird der AN des Loses 1 eingesetzt.
2.3 Ausgeschriebene Leistungen Der Umfang der zu erbringenden Leistungen kann in der Ausschreibung nicht abschließend be- schrieben werden; weitere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Erläuterungen. Es ist möglich, dass weitere Leistungen technisch notwendig werden können, gerade weil das Projekt nicht abschließend beschrieben werden kann. Zum Leistungssoll gehören daher auch Leistungen, die funktional und entwurfsabhängig in diesem Projekt angelegt sind, auch wenn das jeweilige Leis- tungsbild nicht explizit in dieser Aufgabenstellung erwähnt wird.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass zur Erreichung des Ziels „Baufertigstellung“ Leistungen fehlen, hat er dies schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer angemessenen Frist einen entsprechenden Nachtrag einzureichen.
2.4 Aufteilung des künftigen Auftrags in Auftragsstufen Der Auftrag wird nicht in Beauftragungsstufen aufgeteilt. Es erfolgt eine vollständige Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen, ausgenommen der optionalen Leistungen. 3 Vorhandene Rahmenbedingungen
3.1 Räumliche Beschreibung und Ausgangslage Gemäß Anlage 3 zu § 30 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) wird die Zwickauer Mulde als Gewässer erster Ordnung klassifiziert. Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Freistaat Sachsen, vertreten durch die LTV, gemäß § 40 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 und Satz 2 SächsWG.
Der Bearbeitungsabschnitt befindet sich an der Zwickauer Mulde bei Waldenburg etwa beginnend hinter dem neuen Straßenknoten der B 175/180 (Ortsumfahrung Waldenburg), verläuft dann entlang der B 175/180 vom Wasserwerk Kertzsch bis zur Abzweigung „Am Thomasberg“ in der Ortslage Waldenburg im Landkreis Zwickau.
In Anlage 10.2 ist die Lage des Bearbeitungsabschnittes dargestellt.
3.2 Derzeitiger Bau- und Planungsstand Für die Maßnahme liegt ein Planfeststellungsbeschluss (Anlage 9) vor. Hierfür wurden alle planeri- schen Grundlagen bis einschließlich der Leistungsphase 4 ausgeführt. Zur Unterstützung Ihrer Auf- wandskalkulation stellt die LTV Ihnen zudem Auszüge aus den aktuellen Entwurfs- und Genehmi- gungsunterlagen (Anlage 10.3) sowie den Planfeststellungsbeschluss (Anlage 9) zur Verfügung. Die für die Bearbeitung erforderlichen Arbeitsdateien der Planunterlagen werden nach Auftragser- teilung an den Zuschlagsempfänger übermittelt.
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3.3 Vorhandene Unterlagen Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden neben der Objekt- und Tragwerks- planung eine Reihe von Untersuchungen, Gutachten, Berechnungen sowie teilweise Überarbeitun- gen erstellt, deren Ergebnisse in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung eingeflossen sind (An- lage 10.3).
3.4 Wasserwirtschaftliche Verhältnisse In der Anlage 10.4 - Erläuterungsbericht erfolgt in verschiedenen Abschnitten die Erläuterung zu den Wasserspiegellagen und anschließend zu den hydrologischen und hydraulischen Verhältnissen.
Grundlegend wird das BHQ (≙ HQ100 n. den aktuellen hydraulischen Kennwerten) 764 m3/s als Bemessungshochwasser festgelegt. Im Erläuterungsbericht wird unter Punkt 3.4.1 detailliert auf die „Ermittlung der Bemessungswerte für die Anlage zum Oberflächengewässer und Grundwasser“ ein- gegangen.
3.5 Baugrundverhältnisse Das Planungsgebiet Waldenburg gehört zu den tief in die Plateauflächen eingreifenden Tälern. Das Tal der Zwickauer Mulde verlässt bei Remse (ca. 5 km südwestlich von Waldenburg) die weite Tal- wanne und durchschneidet in einem sehr engen Kerbsohlental das Grundgebirge bis Großsermuth (ca. 54 km nordöstlich von Waldenburg). Der Naturraumtyp Mulde-Lösshügelland erhält seinen Cha- rakter in starkem Maße vom geologischen Bau und der Entwicklungsgeschichte seit der Tertiärzeit. Das Grundgebirge im Untersuchungsgebiet wird von Schiefer gebildet, der oberflächennah durch Verwitterungseinflüsse in Felszersatz übergegangen ist. Die Bodenschichten über dem Grundge- birge sind durch die Flussaue der Zwickauer Mulde geprägt. Über dem Grundgebirge lagern Fluss- kiese und -sande sowie Auelehm. Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden Rammkernsondierungen, schweren Rammkernson- dierungen und Kernbohrungen durchgeführt.
Für detailliertere Informationen sei auf die Genehmigungsunterlagen sowie die Baugrundgutachten (Anlage 10.5) verwiesen.
3.6 Vermessung Die der Planung zugrundeliegende Vermessung ist älter als zehn Jahre und wird aufgrund dessen im Los 6 - Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI 2021 vom Grunde auf neu ausgeschrieben.
Es ist dabei zwingend erforderlich, die LTV-CAD-Richtlinie bei der Erstellung der Pläne für die neu zu erstellende Bau- und Bestandsvermessung einzuhalten. Abweichend zur CAD-Richtlinie sind die Flurstücksgrenzen/Gemarkungsgrenzen und Flurstücksbezeichnungen in Magenta darzustellen.
3.7 Ver- und Entsorgungsleitungen Um genaue Kenntnisse über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen zu erhalten, wurden im August 2012 Auskünfte zu Leitungsbeständen bei den Versorgungsträgern eingeholt und im April 2022 aktualisiert. Eine erneute Abfrage erfolgte im Zuge der Erstellung des Anlage 9 – Planfeststellungsbeschlusses. In diesem werden unter Punkt 14 die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die darin benannten Nebenbestimmungen und bekannten Medien abgefragt und benannt.
3.8 Vorliegende Planungen und sonstige Randbedingungen Im Planungsbereich der Maßnahme der LTV sind verschiedene andere Vorhaben in Planung, be- ziehungsweise bereits genehmigt. Diese sind im Planfeststellungbeschluss benannt.
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3.9 Veränderungen an Verkehrsanlagen Bei den Bauarbeiten zur Herstellung der HWS-Wand vor dem Wasserwerk müssen bauzeitlich die bestehenden Leitplanken aufgenommen werden. Nach Errichtung der HWS-Wand werden diese Anlagen wiederhergestellt.
Für den Neubau der HWS-Wand vor dem Wasserwerk muss der Straßenkörper der Bundesstraße B 175/B 180 halbseitig für deren Baugrube aufgenommen werden. Dafür wird bauzeitlich eine halb- seitige Sperrung mit Ampelregelung nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde benötigt.
Weiterhin sind zwei Deichüberfahrten auf den Flurstücken Nr. 677/1 und Nr. 678 der Gemarkung Waldenburg und auf dem Flurstück 139 der Gemarkung Kertzsch geplant.
3.10 Zeitliche Rahmenbedingungen Die Baumaßnahme muss bis spätestens Mitte April 2029 bauseitig fertiggestellt sein (Anlage 5). In der Genehmigungsplanung wird aktuell von einer baulichen Umsetzung innerhalb eines Zeitraums von eineinhalb Jahren ausgegangen. Die ermittelte Bauzeit basiert auf Erfahrungen ähnlicher Bau- maßnahmen sowie der Schonzeit der Leitfischart Barbe (15. April – 30. Juni). Das Ziel besteht in der planerischen und bautechnischen Umsetzung des hier beschriebenen Vorhabens bis spätestens zum 13. April 2029. Geplant ist, spätestens im Anfang September 2027 mit der Maßnahme bauseitig zu beginnen. Vorgezogen wird die Baufeldfreimachung aller Voraussicht nach in der Vegetations- pause 2026/ 2027. Dabei ist im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphasen 6 und 7 zu berück- sichtigen, dass die Ausschreibung von VOB-Leistungen ca. 6 Monate in Anspruch nehmen wird. Es erfolgt eine Bauausschreibung, welche die gesamte Bauumsetzung erfasst. Das gesamte Vorhaben ist so zu planen und baulich auszuführen, dass eine Umsetzung auch in den Monaten der Schonzeit gewährleistet ist z.B. durch ein entsprechendes Wasserhaltungskonzept (Erteilung einer Genehmi- gung „Bauen in der Schonzeit“).
Bauzeitverlängerung aufgrund zusätzlicher Leistungen Dritter während der Bauausführung sind aus- geschlossen.
3.11 Organisatorische Rahmenbedingungen Projektstruktur auf AG-Seite
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es der Vergabestelle noch nicht möglich, die Namen derjenigen Personen zu nennen, mit denen im Rahmen der Projektbearbeitung Kontakt bestehen wird. Derzeit ist auf Arbeitgeberseite folgende Personalstruktur vorgesehen:
Für das Projekt „Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920 " sind beim AG mehrere Sachbearbeiter/ Projektverantwortliche als Projektleiter eingesetzt, die das Vorhaben als Ansprechpartner betreuen. Des Weiteren stehen den Projektverantwortlichen innerhalb der Organisation des AG verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, welche bei Bedarf hinzugezogen werden können. Dazu zählen unter anderem die Fach- referate der LTV, die Flussmeisterei Zwickau, der Betriebsteilleiter Fließgewässer, das Qualitätsma- nagement Bau, die Liegenschaftsabteilung, die Verantwortlichen für die EU-Richtlinien WRRL und HWRM-RL, die Verantwortlichen für die Wasserspiegellagenberechnung sowie die Verantwortlichen für den Naturschutz. Eine Modifikation der Projektverantwortlichkeit sowie eine Modifikation und/oder Ergänzung der hier aufgeführten, seitens des AG genannten Ansprechpartner behält sich der AG ausdrücklich vor.
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Die mit der Ausführung der Leistungen der vorliegenden Vergabe beauftragten Personen werden rechtzeitig gebunden. Im Rahmen der Angebotserstellung ist seitens des Auftragnehmers ein ver- antwortlicher Projektleiter sowie ein Stellvertreter zu benennen, welche in den Angebotsunterlagen aufgeführt werden müssen.
Projektbeteiligte
Das Projekt zeichnet sich durch eine komplexe Struktur aus, in die eine Vielzahl von ANs mit spezi- fischen Aufgaben und Zuständigkeiten involviert sind. Die folgende Aufzählung erhebt keinen An- spruch auf Vollständigkeit und ist als ein erster Überblick zu verstehen:
• Objektplanung Ingenieurbauwerke, • Tragwerksplanung, • Ingenieurbüro für Geotechnik und Baugrunderkundungen, • Vermessung, • Örtliche Bauüberwachung, • SiGe-Ko, • Prüfstatiker, • verschiedene Gutachter, • verschiedene Sachverständige.
Einbeziehung Dritter
Bei der Planung und Abwicklung der Maßnahme sind Dritte einzubeziehen. An entsprechender Stelle bzw. zu gegebener Zeit sind mindestens folgende Beteiligte einzubinden (Aufzählung nicht abschließend):
• Landesdirektion Sachsen, • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, • Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen, • Landratsamt Zwickau, • Stadt Waldenburg, • Betroffene (Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte), ggf. weitere Anlieger • Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft, • Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau, • Telekom, • weitere Versorgungs- und Medienträger.
3.12 Rechtliche Rahmenbedingungen Die planfestgestellte Genehmigungsplanung sowie der Planfeststellungsbeschluss vom 31.07.2025 bilden die Grundlage für alle weiteren Planungen, zu erstellenden Gutachten, Studien und Unterla- gen. Die weitere Planung hat sich zwingend an den planfestgestellten Unterlagen sowie den Plan- feststellungsbeschluss zu halten.
Eigentumsverhältnisse
Die Baumaßnahme befindet sich auf einer Vielzahl von Grundstücken mit unterschiedlichen Eigen- tumsverhältnissen. Lediglich der Flussschlauch befindet sich zum großen Teil im Eigentum des Frei- staates Sachsen, vertreten durch die LTV. Weitere betroffene Anrainergrundstücke sind im Fremd- besitz, hierbei ist von derzeit etwa 25 Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten auszugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Umfang aufgrund diverser Einflussfaktoren, wie z.B. Eigentümer- wechsel oder Änderungen von Berechtigten in Abt. II der GB/Pachtverträge etc., noch ändern kann.
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Der für das Bauvorhaben erforderliche Flächenbedarf ist in den Grundstücksunterlagen (Grund- stücksplan/ Grundstücksverzeichnis) dargestellt – die Unterlagen werden dem AN nach Abschluss des Vergabeverfahrens übergeben.
Der AN hat über die gesamte Projektdauer eine fortlaufende Abstimmung in Bezug auf die eigen- tumsrechtlichen Verhältnisse mit dem AG (Projektverantwortliche sowie Liegenschaftsabteilung) si- cherzustellen. Aus eigentumsrechtlicher Perspektive können Gespräche mit Eigentümern und Nut- zungsberechtigten erforderlich werden, um z. B. Fragen zur Grundstücksinanspruchnahme zu son- dieren und zu klären. In Bezug auf Abstimmungsgespräche mit Eigentümern und Nutzungsberech- tigten ist festzuhalten, dass diese ausschließlich auf Veranlassung und unter Einbeziehung des vom AG eingesetzten Projektverantwortlichen sowie der Liegenschaftsabteilung zu erfolgen hat. Der Ab- ruf von Grundbuchauszügen erfolgt grundsätzlich durch und ausschließlich auf Veranlassung des Auftraggebers.
Naturschutzrechtliche Vorgaben
Laut des Erläuterungsberichtes weist das Vorhaben verschiedene Überschneidungen mit ausgewie- senen Natur-, Landschafts- oder Trinkwasserschutzgebieten, besonders geschützten Biotopen so- wie FFH- oder Vogelschutzgebieten (SPA) auf. Diese finden Ihre Würdigung sowohl in benannten Bericht, sowie in den Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses.
Weiterführende Informationen sind der Anlage 10.4 - Erläuterungsbericht und der Anlage 9 – Plan- feststellungsbeschluss zu entnehmen.
4 Werkerfolg der AN
Das Hauptziel des Projekts ist die Herstellung eines wirksamen Hochwasserschutzes gemäß des Bemessungshochwasser BHQ, mit einem Bemessungsabfluss von 764 m³/s (BHQ).
Die Umsetzung der Maßnahme hat im Einklang mit dem Hochwasserschutz zu erfolgen. Diesbe- züglich ist ein enger Kontakt zu den entsprechenden Verantwortlichen der LTV zwingend erforderlich und es ist eine enge Abstimmung zwischen AN´s und den jeweiligen Ansprechpartnern des AG über die gesamte Projektdauer zu halten.
Wenn im Folgenden auf die Gültigkeit von Einzelpunkten verschiedener Normen, Vorschriften, Richt- linien usw. hingewiesen wird, bedeutet das nicht, dass die anderen Abschnitte nicht zu beachten sind. Vielmehr soll auf deren Beachtung besonders hingewiesen werden.
4.1 Bauwerke/ Objekte Eine Unterteilung in einzelne Objekte mit unterschiedlichen Kalkulationsgrundlagen ist nicht vorge- sehen. Jedoch lassen sich drei verschiedene Abschnitte, welche in Ihrer Bauart unterschiedlich sind wie folgt abgrenzen:
• Hochwasserschutzmauer, Abschnitt 1 0+000 bis ca. 0+211,2 m • Hochwasserschutzdeich 0+211,2 bis ca. 0+562,65 m • Hochwasserschutzmauer, Abschnitt 2 562,65 bis ca. 0+689,3 m
4.2 Gestalterische Anforderungen Aufgrund der Bestimmungen zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes gemäß Anlage 9 – Plan- feststellungsbeschlusses, Punkt 2.6.2, und dessen Nebenbestimmungen muss die Umsetzung durch die Ausbildung einer beidseitigen Matrizenschalung aus Beton sowie einer Begrünung der Mauer erfolgen.
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4.3 Naturschutzfachliche Anforderungen Die Naturschutzfachlichen Belange sind dem Planfeststellungbeschluss zu entnehmen.
4.4 Angestrebtes Gesamtergebnis (Werkerfolg) Der Gesamterfolg bzw. das übergeordnete Ziel besteht für alle Lose in der Realisierung des Hoch- wasserschutzes an der Zwickauer Mulde Fluss-km 58+207 - 58+920 im Bereich Waldenburg bis zum geplanten Schutzziel (BHQ) unter Berücksichtigung der technischen Planung sowie von Wech- selwirkungen unterschiedlicher Schutzgüter auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.07.2025.
Der Gesamtwerkerfolg besteht im Fall des Abrufs aller Leistungsphasen darin, dass alle baulich erforderlichen Objekte mangelfrei geplant und deren Bau mangelfrei überwacht werden; dies unter Beachtung aller vertraglichen Festlegungen und aller im Verlauf der Planung stattfindenden Abstim- mungen mit dem Auftraggeber. In den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind die dem AG zum Zeit- punkt der Ausschreibung der Leistungen bekannten Grundleistungen, besonderen, optionalen und zusätzlichen Leistungen sowie Beraterleistungen konkret benannt. Zum Gesamtwerkerfolg und da- mit zum Vertragsgegenstand zählen jedoch weitere derzeit noch nicht konkret beschreibbare Leis- tungen.
Durch die Planungsleistungen muss sichergestellt werden, dass der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser umfassend sichergestellt werden kann. Hochwasser ist eindringendes Wasser über Flüsse und Gewässer, zum Hochwasserschutz gehört aber ausdrücklich auch der Schutz vor drü- ckendem Grundwasser im Hinterland der Hochwasserschutzmauern und Deiche, und damit eine ausreichende Binnenentwässerung.
Im Zuge der Planung sind durch den Auftragnehmer alle für die funktionsfähige Fertigstellung des Bauwerkes erforderlichen Leistungen zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, die Ökologische Fachplanung sowie Ökolo- gische Baubegleitung, die Geo- und Abfalltechnische und bodenkundliche Fachplanung u. Baube- gleitung und Ingenieurvermessung sowie sämtliche erforderliche besondere, optionale und zusätz- liche Leistungen sowie Beraterleistungen, die für den Werkerfolg notwendig sind. Hierzu zählen auch im Zuge des Planungsprozesses ggf. entstehende erforderliche Leistungen wie z. B. Grundwasser- monitoring, Liegenschaftsbearbeitungen, Baugrunduntersuchungen, Beratungen, Erstellung von Entsorgungs-, Verwertungs- und Grundwasserkonzepten sowie Vermessungsleistungen deren Not- wendigkeit u. U. erst bei weiterer Planungstiefe ersichtlich wird.
Im Rahmen der Fachplanungen sind durch den Auftragnehmer ebenfalls alle für die Fertigstellung des funktionsfähigen Bauwerkes erforderlichen Leistungen voll umfassend zu erbringen. Dazu ge- hören auch besondere Leistungen oder Beratungsleistungen, deren Notwendigkeit u. U. erst bei weiterer Planungstiefe ersichtlich wird.
Insbesondere beim Auftreten geänderter Baugrundverhältnisse sind sämtliche in diesem Zusam- menhang erforderliche Planungs- und Umplanungsleistungen sowie auch die diesbezüglich notwen- digen Leistungen zur Mitwirkung bei Baugrunduntersuchungen und der Erstellung von Entsorgungs- und Verwertungskonzepte usw. zu erbringen.
4.5 Werkerfolge in den einzelnen Leistungsphasen Die anstehenden Arbeitsaufgaben werden unter Berücksichtigung der folgenden Randbedingungen in 6 Losen vergeben: Zur Wahrung des Vier-Augen-Prinzips ist die Vergabe von Los 1,2 und vor- mals Los 3 und Los 4 an denselben AN ausgeschlossen. Sollte der geeignete Bieter sowohl in einem der Lose 1 bis 3 als auch in Los 4 der wirtschaftlichste sein, wird er automatisch von der
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Vergabe von Los 4 ausgeschlossen. Die Vergabe von Los 4 erfolgt dann an den Nächstplatzierten, der nicht in den Losen 1 bis 3 bezuschlagt wird.
Ausschließlich zu Informationszwecken noch enthalten:
Hinweis: AG-seitig ist zur Wahrung des Vier-Augen-Prinzips eine getrennte Vergabe der Leistungen zur Bauoberleitung – hier Los 1 - und der Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), d. h. an verschiedene AN, vorgesehen. Die Beauftragung der Örtlichen Bauüberwachung als besondere Leistung zur LPH 8 ist durch den AG als unabhängige getrennte Beauftragung mit eigenständigem Wettbewerb geplant. Der AN für Los 1 dieser Ausschreibung ist bei der späteren Vergabe der Örtli- chen Bauüberwachung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) von der Teilnahme ausgeschlossen.
Im Zuge der Grundleistungen der LPH 5-9 sind zur Sicherstellung der Projektziele auch besondere, zusätzliche und optionale Leistungen sowie Beraterleistungen zu erbringen, die im sachlichen Zu- sammenhang mit den Grundleistungen der LPH 5-9 stehen. Der Bieter hat daher bei der Erbringung der besonderen Leistungen zusätzliche und optionale Leistungen sowie Beraterleistungen sicherzu- stellen, dass diese fachlich und zeitlich im Kontext mit den Grundleistungen erbracht werden. Die interne Koordinierung zur Leistungserbringung der Grundleistungen und der besonderen Leistungen ist Sache des AN.
Der Umfang der zu erbringenden Grundleistungen je LPH und Los ist in jedem Fall vollumfänglich zu erbringen. Diese werden wie folgt präzisiert:
LPH 5 - 7: vom Auftraggeber freigegebene Ausführungsplanung, ferner mangelfreie Verga- beunterlagen sowie eine fachgerecht erstellte Vergabedokumentation
LPH 8: erfolgreiche Inbetriebnahme der baulichen Anlagen, vollständige Dokumentation incl. Bestandsunterlagen und Wartungsvorschriften (jeweils Übergabe in geprüfter Form), geprüfte Schlussrechnungen sowie Überwachung der Beseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel
LPH 9: Objektbetreuung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Bewertung auftre- tender Mängel und der Freigabe von Sicherheitsleistungen, Abschlussbegehung vor Ablauf der Verjährungsfristen gegenüber dem bauausführenden Unterneh- men.
Sollte der Auftrag vorzeitig enden, besteht der Werkerfolg in der Erreichung des jeweiligen Teiler- folgs entsprechend der zuletzt abgerufenen Leistungsphase.
5 Leistungen der AN
5.1 Allgemein Die künftigen AN erbringen eine integrierte Leistung wie unter Pkt. 4 beschrieben. Die nachfolgend aufgeführten Grundleistungen, besonderen, optionalen bzw. zusätzlichen Leistungen sowie Bera- terleistungen bilden deshalb nur den Grundstock der Leistungen, die der Bieter als Minimum einkal- kulieren und erbringen muss. Der konkrete Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist unter Pkt. 4 beschrieben.
Der tatsächliche Leistungsumfang kann darüber hinausgehen. Bei einem Projekt dieser Größe ist der AG nicht in der Lage, die zu erbringenden Leistungen abschließend zu beschreiben. Es ist ge- rade Teil der künftigen Planungsleistung zu ermitteln, welche Arbeitsschritte in welcher Reihenfolge erforderlich werden. Zum Leistungssoll gehören daher auch Leistungen, die funktional und entwurfs- abhängig in diesem Projekt angelegt sind, auch wenn das jeweilige Leistungsbild nicht explizit in dieser Aufgabenstellung erwähnt wird.
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
Zuschläge für mitzuverarbeitende Bausubstanz sind in die jeweiligen Zu- und Abschläge auf das ermittelte Grundhonorar einzukalkulieren.
Beratungsleistungen
Die Beauftragung, Koordination und Kontrolle der Beratungsleistungen erfolgt im Rahmen der jewei- ligen Objektplanung in Abstimmung mit dem AG. Dabei übernimmt die Objektplanung die Verant- wortung die externen Beratungsleistungen zielgerichtet einzubinden, deren Ablauf zu steuern und die Ergebnisse auf Übereinstimmung mit den Projektanforderungen zu überprüfen. Dies gewährleis- tet eine reibungslose Integration der Beratungsleistungen in den Gesamtplanungsprozess. Ein ge- planter Nachunternehmereinsatz des AN bei der Erbringung der Beraterleistungen ist im Angebot anzugeben.
Sollten Sie weitere für das Bauvorhaben notwendige Beraterleistungen erkennen, ist mittels einer Bieteranfrage über das Portal www.eVergabe.de darauf hinzuweisen. Nach erfolgter Prüfung der Bieteranfrage durch die AG sind von allen Bietern ggf. in den Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zu ergänzen. Diese Leistungen werden in der Angebotsauswertung mitberücksichtigt.
Ein ggf. geplanter Nachunternehmereinsatz des AN bei der Erbringung der Beraterleistungen ist im Angebot anzugeben bzw. entsprechend auszuweisen.
Sondertermine
Diese Sondertermine umfassen zum Beispiel behördliche Termine und beziehen sich auf die Vor- bereitung, Mitwirkung und Protokollierung durch den AN bei jeglicher Art von Termin (halbtags bzw. ganztags). Der AN wird in Besprechungen oder Koordinationsterminen eingebunden, um den Fort- schritt des Projekts zu überwachen, Entscheidungen zu unterstützen und die Planung an die aktu- ellen Anforderungen anzupassen. Die Sondertermine müssen angemeldet und vom AG bestätigt sein.
Weitere Hinweise Es sei darauf hingewiesen, dass Nebenbestimmungen, Zusagen und Festsetzungen durch den Planfeststellungsbeschluss (Anlage 10.1) zwingend durch die AN einzuhalten sind. Alle Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens bindend.
5.2 Ökologische Fachplanung sowie Ökologische Baubegleitung und Fischereifachliche Begleitung Die für das Bauvorhaben zu erbringenden Leistungen der ökologischen Fachplanung und Baube- gleitung sind dieser Aufgabenstellung sowie den Anlagen zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage dieser Angaben sein Angebot zu kalkulieren. Bindend hierfür ist die Erbringung des Werkerfolges unter Berücksichtigung der Anlage 9 – Planfeststellungsbeschluss. In dieser werden besonders unter Punkt 3 die Belange der Natur und Landschaftspflege gewürdigt.
Aufgabe der ökologischen Fachplanung und Baubegleitung ist die Planung und Kontrolle auf kon- forme Umsetzung der naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen des Anlage 9 – Planfeststel- lungsbeschlusses sowie die Begleitung der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- maßnahmen und auch der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen.
Gegenstand der „ökologischen Fachplanung und Baubegleitung“ ist die Unterstützung des Bauherrn bzw. des Bauausführenden bei der Kontrolle und bei der
• genehmigungsgerechten,
• umweltverträglichen,
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
• fachgerechten,
• konfliktmindernden,
Umsetzung des Vorhabens.
Die Vor-Ort-Präsenz auf der Baustelle wird mit mindestens 14-tägig vorgegeben. In der vegetations- armen Periode (Dezember bis einschl. Februar) kann die Vorortpräsenz nach Ermessen und Ab- stimmung mit dem AG reduziert werden. L1 Leistungsteil A (Maßnahmenbezogene Aufgaben während der Planungsphase) Der Bearbeitungsumfang richtet sich im Wesentlichen nach der oben beschriebenen Baumaßnahme und der umwelt- und naturschutzfachlichen Wertigkeit der Landschaft im Baubereich und Bauum- feld. Ferner sind die umwelt- und naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen des Planfeststellungs- beschlusses für den Bearbeitungsumfang maßgebend.
Im Regelfall umfasst die Ökologische Fachplanung sowie Ökologische Baubegleitung mindestens die folgenden Aufgaben:
• Prüfung und Einbindung des Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Ökologischen Baubegleitung (u.a. Punkt 3 Natur und Landschaftspflege und dessen Nebenbestim- mungen): o Rücksprache mit LDS über AG o Beachtung der Belange Biber, Barbe u.v.m. o Prüfung Saatgut und Pflanzen hinsichtlich Punkt 3.9 o Naturnahe Verblendung (Mauer mit Matrizenschalung, sowie Begrünung) der Hochwasserschutzmauer Punkt 3.10 • Zuarbeit zum LV – Bau hinsichtlich Pflanzung, Pflege (Fertigstellungs- und Entwick- lungspflege), Vermeidung und Umsetzungen der Natur und Landschaftspflegerischen Belange • Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise be- einträchtigt werden dürfen (Tabuzonen) • Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestim- mungen sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (siehe hierzu Planfest- stellungsbeschluss - Seite 58, Punkt 2.2.3) • fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bau- ablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt) • beratende Mitwirkung bei der Planung des Bauablaufs und von Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen • Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) L2 Leistungsteil B (Maßnahmenbezogene Aufgaben während der Bauzeit) Da die Leistungen sowohl räumlich als auch fachlich in den Bereich der fischereifachlichen Zustän- digkeit eingreifen, ist die fachliche Begleitung und Ausführung in Abstimmung und Koordination mit dem Verantwortlichen der Fischschutzplanung durchzuführen. Es ist ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Fischereisachverständiger zu binden. Diese Leistungen sind unter 5.4.7 Fischereifach- liche Begleitung zu kalkulieren.
Weiterhin sind die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben zur Vermeidung & Minderung von Be- einträchtigungen zu überwachen. Diese wurden wie folgt festgelegt (Aufzählung nicht abschließend, bindend ist der Planfeststellungsbeschluss):
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
Fortschreibung der Daten bei erfolgter Abnahme der Bauleistung
Im Regelfall umfasst die ökologische Baubegleitung mindestens die folgenden Aufgaben:
• Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Natur- schutzauflagen
• Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträch- tigt werden dürfen
• Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
• fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht be- rücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt)
• beratende Mitwirkung bei der Planung des Bauablaufs und von Rekultivierungs- und Rück- baumaßnahmen
• Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen
• Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustel- leneinrichtungen und Baustraßen
• Teilnahme an Abstimmungen und Baubesprechungen siehe Anlage 2.1
• Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnah- men, Rekultivierungsmaßnahmen, Besprechungen und Ortsbegehungen (Protokolle, Ver- merke, Fotodokumentation), erforderlich zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde durch den AG L3 Eintragung aller Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkatas- ter KoKa – Nat hier: Ersteintragung Die Datengrundlagen für die Kompensationsmaßnahmen (Art der Maßnahme, Flurstückbezeich- nung, Eigentümer und Nutzer der Fläche) sind von der Vorhabensträgerin in das Kompensationsflä- chenkataster KoKa-Nat einzutragen und Details ggf. mit der unteren Naturschutzbehörde des Land- ratsamtes Zwickau abzustimmen.
L4 Eintragung aller Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkatas- ter – Fortschreibung Spätestens einen Monat nach Abschluss der Entwicklungspflege hat die Vorhabensträgerin den Abschluss der Kompensationsmaßnahmen der Landesdirektion Sachsen (Referat 46C) anzuzei- gen und einen prüffähigen Bericht vorzulegen, in dem die frist- und sachgerechte Durchführung der Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhal- tungsmaßnahmen dargestellt werden. L5 Koordination und Überwachung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhal- tungspflege inklusive Erstellung eines prüffähigen Berichtes Die Fertigstellungspflege bezeichnet einen Zeitraum von 1 Jahr ab Fertigstellung der Pflanzungs- maßnahmen und umfasst alle erforderlichen Leistungen des AN zur Erzielung des abnahmefähi- Bau gen und dauerhaft wuchsfähigen Zustandes der vorgenommenen Pflanzungen und Ansaaten. Der AN hat eine regelmäßige Pflege und Überwachung der Pflanzungen und Saatflächen hinsichtlich Bau Versorgungszustands und etwaigem Schädlingsbefall durchzuführen. Darin enthalten sind die re- gelmäßige Wässerung, Säuberung, Grasmahd, fachgerechte Beseitigung von Unkraut und trocke- nen Trieben sowie die Beräumung der Fläche von Unrat. Die Durchführung dieser Leistungen ist
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
über vorherige Mitteilung an den AG anzuzeigen. Über die Pflegemaßnahmen und Bewässerungen ist ein Bautagesbericht zzgl. vollständiger fotografischer Dokumentation der bearbeiteten Bereiche anzufertigen und über die ökologische Baubegleitung an den AG zu übergeben. Nach Beendigung der Fertigstellungspflege erfolgt eine Abnahme der Leistungen.
Die Entwicklungspflege erfolgt innerhalb der sich an die Fertigstellungspflege anschließenden Jah- resscheiben und beinhaltet die vorgenannten Leistungen analog zur Fertigstellungspflege. Für die gegenständlichen Maßnahmen ist kalkulatorisch von 2 Jahren Entwicklungspflege auszugehen.
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist hierbei die Veranlassung und Überwachung der Durch- führung und Dokumentation aller Pflegeleistungen auf Grundlage eines fachlich gebotenen, mit dem AG abzustimmenden Turnus. Nach Ausführung der einzelnen Pflegegänge durch den AN ist eine Bau fachliche Abnahmeempfehlung an den AG auszusprechen.
Spätestens einen Monat nach Abschluss der Entwicklungspflege muss der Abschluss der Kompen- sationsmaßnahmen der Landesdirektion angezeigt werden. Dafür ist durch die ökologische Baube- gleitung ein Bericht über die frist- und sachgerechte Durchführung der Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen und dem AG fristgemäß vorzulegen.
Zusätzliche Leistungen als Optionsleistung
Bauzeitverlängerung
• Objektüberwachung/ Ökologische Baubegleitung (Monatssatz bei Bauzeitverlänge- rung)
Die LTV geht aktuell von einer reinen Bauzeit von 20 Monaten aus. Verzögert sich dieser Termin ohne Verschulden des AN, wird für jeden Monat der Bauzeitverlängerung ein entsprechendes Ho- norar für die Ökologische Baubegleitung vereinbart. Für Verzögerungen von maximal einem Monat (Karenzzeit) wird kein Honorar fällig. Die Zusatzvergütung setzt somit nach Ablauf der Karenzzeit ein.
Beratungsleistungen Fischereifachliche Begleitung
Beratungsleistungen Fischereifachliche Begleitung (öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachver- ständiger)
Für die ordnungsgemäße Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist die Vergabe der Fischerei- fachlichen Begleitung nötig. Im Zuge der weiteren Planung ist eine enge Abstimmung zwischen den allen Beteiligten und der Fischereifachlichen Begleitung erforderlich.
Die Hochwasserschutzmaßnahme beinhaltet Bauleistungen im und am Gewässer und kann hin- sichtlich Umsetzung nicht vollständig auf ein Zeitfenster außerhalb der maßgeblichen Fischschon- zeit Barbe (15. April bis 30. Juni) gelegt werden. Es kommt somit zu Überschneidungen mit fische- reifachlichen Belangen, deren fachgerechte Ausplanung über die Beauftragung eines geeigneten öffentlich bestellten Sachverständigen sichergestellt wird. Für die Beachtung und Verankerung der diesbezüglichen Vorgaben in den Planungs- und Ausschreibungsunterlagen sind zusätzliche Koor- dinationsleistungen mit dem Fischereisachverständigen, u.a. in Form von Abstimmungs- und Ar- beitsgesprächen, erforderlich. Die fischereifachliche Mitwirkung umfasst folgende Punkte:
während der Ausführungsvorbereitung:
• FS-1 - Erarbeitung von Hinweisen und Vorschlägen zur Bauzeitplanung unter Beachtung der geltenden Schonzeiten der Fischfauna, Mitwirkung an Beratungen und Abstimmungen zur Bauabschnittsbildung und zur Bauzeitenplanung insbesondere mit AN Los 1
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
• FS-2 - Beratung und Planung fachgerechter Wasserhaltungen insbesondere für das Arbeiten während der Schonzeit, • FS-3 - Beratung und Mitwirkung mit dem Ziel der Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung während der Ausführung
• FS-4 - Gewässerökologische Begleitung bei der Umsetzung der Baumaßnahmen unter Be- achtung der Schwerpunkte aus der Planung, der Anforderungen der Nutzungsberechtigten und aus den Bestimmungen der Genehmigung der Baumaßnahme • FS-5 - Beratung den Örtlichen Bauüberwachungen und des Auftraggebers sowie Mitwirkung bei der Durchsetzung von Maßnahmen gegenüber den am Bau Beteiligten zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Genehmigung • FS-6 - Erstellung einer Stellungnahme zum Abschluss der Maßnahme
Die unter „während der Ausführung“ aufgeführten Leistungen des Sachverständigen sind in Form von Begehungsprotokollen, Schreibvorlagen, Stellungnahmen sowie Ortsterminen zu erbringen.
5.3 Vorläufige Terminplanung Projekt Der vorgesehene Bauzeitraum ist Anlage 5 - Rahmenterminplan zu entnehmen.
Die Erbringung der Ingenieurleistungen erfolgt entsprechend folgender Rahmenterminplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen der Objektplanung:
| Phase | Projektaufgabe (LPH nach HOAI) | Zieldatum | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Planungsanlaufberatung mit anschlie- ßendem Ortstermin | Donnerstag 10 Uhr spätestens 14 Tage nach Beauftragung | |||||||
| LPH 5 | Ausführungsplanung | 03/2027 | ||||||
| LPH 6 | Vorbereitung der Vergabe | 04/2027 | ||||||
| LPH 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 06/2027 | ||||||
| LPH 8 | Bauausführung | 09/2027 bis 04/2029 | ||||||
| LPH 9 | Objektbetreuung | Gewährleistungsende: fünf Jahre nach VOB- Abnahme |
Hinweis: Der Förderzeitraum für die Maßnahme endet zum 30.06.2029.
Die Teilnahme der Lose 1 bis 6 an den Abstimmungstermine (als Videokonferenz oder Präsenz) sind Anlage 2.1 zu entnehmen.
Die übrigen Leistungen der Lose 1 bis 6 sind so zu koordinieren, dass der vorgenannte Rahmenter- minplan jederzeit eingehalten wird. Die genannten Termine sind als Meilensteine vom AN Los 1 in den Bauzeitenplan zu integrieren.
Bauzeitverlängerungen aufgrund zusätzlicher Leistungen Dritter während der Bauausführung sind ausgeschlossen.
5.4 Kostenplanung Beim Vorhaben „Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920“ handelt es sich um eine Maßnahme der Landestalsperrenver- waltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster. Die Finanzierung
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
der Maßnahme erfolgt durch Kofinanzierung seitens der Europäischen Union sowie durch Mitfinan- zierung mittels Steuergelder, die auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes bereitgestellt werden. Das Honorar wird abgerechnet nach der Kostenberechnung vom 25.09.2025.
5.5 Ausfertigungen von Planungsunterlagen Der jeweilige Auftragnehmer erbringt die nach dem aktuellen Stand der Technik erforderlichen Aus- fertigungen von Planungsunterlagen in analoger und digitaler Form. Im Leistungsumfang sind min- destens die Lieferung von folgenden Unterlagen enthalten:
Alle digitalen Unterlagen (insbesondere .pdf-Dateien) sind bereits während der jeweiligen Bearbei- tungsstufe auszureichen.
In das Gesamthonorar ist die Lieferung der Planunterlagen an den AG wie folgt einzukalkulieren: in analoger Form kopierfähig - jeweils vorab als Leseexemplar in einfacher Ausfertigung (1 x) kopierfähig - jeweils als endgültige Fassung in dreifacher Ausfertigung (3 x) schwarz/weiß farbig in digitaler Form kopierfähig - jeweils vorab als Leseexemplar in einfacher Ausfertigung (1 x) kopierfähig - jeweils als endgültige Fassung in einfacher Ausfertigung (1 x) Datenformat(e): (z. B. *.docx, *.xlsx, *.pdf, *.dxf, *.dwg, Arcinfo-Coverage, Areview-Shape, ASCII)
Die Vergütung für über die Anzahl von 3 Exemplaren (Papierfassungen) bzw. 1 Exemplar (digitale Fassung) hinausgehende Mehrfertigungen der Vertragsleistung erfolgt gesondert ohne Nebenkos- ten und ist in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. „Honorarkalkulation“ (jeweils für Papierausfertigungen und für digitale Aus- fertigungen) auszuweisen.
5.6 Rechnungen Rechnungen sind nach ihrem Zweck als Abschlags-, Teilschluss- und Schlussrechnung zu bezeich- nen.
Die Leistungen sind in den Rechnungen nachprüfbar (entsprechend Honorargliederung im Vertrag) darzustellen. Dabei ist der Umfang der erbrachten Leistung nachzuweisen. Nicht prüffähige Rech- nungen werden zurückgewiesen. Die Rechnungen sind zwingend mit der Projektnummer und der noch zu vergebenen Vertrags-/Auftragsnummer zu bezeichnen. Die Fälligkeit von Abschlags- und Schlusszahlungsforderungen bestimmt sich nach § 16 VOB/B analog sowie § 8 AVB-ING.
Nicht prüfbar ist eine Rechnung in folgenden Fällen:
• in der Rechnung sind die bereits geleisteten Abschlagszahlungen nicht aufgeführt, d.h. nicht kumulativ, • bei zum Nachweis abzurechnenden Leistungen fehlen die vertraglich vereinbarten, prüffähi- gen Leistungs- und Stundennachweise.
Ergänzende Hinweise: siehe Ingenieurvertragsmuster sowie BVB LTV (Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. und An- lage 8).
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
6 Vergütung der AN
Als Grundlage für die Honorarermittlung für die LOS 1 bis 6 werden AG-seitig folgende Parameter vorgegeben, die der Anlage 2.1 und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Feh- ler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zu entnehmen sind. Soweit nachfolgend nicht an- ders angegeben, erfolgt auch die Honorarabrechnung auf Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung von 09/2025.
In den anzubietenden Zu-/Abschlägen sind sämtliche Kosten für ggf. anfallende Umbauzuschläge, mitzuverarbeitende Bausubstanz und Objektbildung einzukalkulieren.
Den Bietern wird dringlich empfohlen, im Rahmen ihrer Angebotskalkulation die Gegebenheiten vor Ort zu besichtigen.
6.1 Nebenkosten Die Nebenkosten nach § 14 HOAI 2021 werden pauschal mit einem vom Bieter in Fehler! Verweis- quelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. – „Honorarermittlungstabelle“ - anzugebenden v. H. - Satz des Nettohonorars vergütet.
Die Nebenkosten werden auf die Grundleistungen/ Regelleistungen sowie die besonderen und zu- sätzlichen Leistungen entsprechend des vom Bieter angebotenen v. H.-Satz des Nettohonorars ver- gütet. Die Vergütung von weiteren Mehrfertigungen über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinaus erfolgt grundsätzlich ohne Nebenkosten. Die Vergütung von Terminen erfolgt grundsätzlich ohne Nebenkosten.
6.2 Stundensätze und Sondertermine Stundensätze
Die Stundensätze gelten für die gesamte Dauer der Leistungserbringung. Für Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss bekannt werden und für die es im Vertrag keine Vergütungsregelung gibt, kann durch den AG eine Vergütung nach Zeithonorar auf der Grundlage vereinbarter Stundenver- rechnungssätze erfolgen. Dazu sind in dem Angebot Stundenverrechnungssätze anzubieten (Feh- ler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.), welche im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Stundenverrechnungssätze sind für folgende Mitarbeiterqualifikationen bzw. Tätigkeiten anzubieten:
• Projektleiter / Projektleiterin (PL), • Projektingenieur/-in und wiss. Mitarbeiter/in (PI), • Technischer Mitarbeiter/-in (Techniker, CAD/GIS-Konstrukteur, CAD/GIS-Zeichner) (Techn. MA) • Kaufmännischer Mitarbeiter (Kaufm. MA)
Sondertermine
Die Sondertermine müssen angemeldet und bestätigt sein. Dazu sind in dem Angebot Halbtags- und Ganztagspauschen anzubieten (Anlage 6.1, 6.2 und Anlage 6.6), welche im Auftragsfall Ver- tragsbestandteil werden.
Es erfolgt eine Einbeziehung der Sondertermine in die Angebotswertung. Informationen zur deren Wertung sind in den Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., 6.2 und Fehler! Verweis- quelle konnte nicht gefunden werden. näher erläutert.
Für weitergehende Regelungen wird auf die BVB der LTV (Anlage 8) verwiesen.
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6.3 Mehrfertigungen Mit der Leistung der vertraglich vereinbarten Vergütung ist die Erstellung und Lieferung der im Pkt. 5.10 benannten Anzahl von Vertragsausfertigungen abgegolten. Für jede weitere, d. h. hierüber hin- ausgehende Ausfertigung kommen die in den Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. vom Bieter anzubietenden Vergütungs- sätze für Mehrfertigungen zur Anwendung. Es erfolgt keine Einbeziehung der Vergütungssätze in die Angebotswertung.
Die Vergütungssätze für ggf. erforderliche Mehrfertigungen sind dabei je Einzelexemplar und jeweils separat für:
• eine vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig (Papier) – als Kalkulationsansatz 5 Ordner • eine Kurzfassung der Vertragsleistung, farbig (Papier) sowie - als Kalkulationsansatz 3 Ord- ner • eine digitale Fassung der Vertragsleistung (CD-ROM/DVD) – also Kalkulationsansatz 2 (CD- ROM/DVD) • Plotkosten (pro m2)
im Honorarangebot bzw. in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gesondert auszuweisen bzw. anzubieten. Die Vergü- tung von weiteren Mehrfertigungen über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinaus erfolgt grundsätz- lich ohne Nebenkosten.
6.4 Ökologische Fachplanung sowie Ökologische Baubegleitung Als Grundlage für die Honorarermittlung werden AG-seitig folgende Parameter vorgegeben, die der Anlage 6.3 zu entnehmen sind.
Die Leistungen sind als Pauschalhonorar zu kalkulieren und auszuweisen.
Bei der Kalkulation sind die zur Leistungserfüllung notwendigen Ortstermine des AN inkl. Teilnahme an Bauberatungen im nach dem Ermessen des AN erforderlichen Umfang, sowie alle besonderen Umstände der Vor-Ort-Bedingungen und alle erforderlichen vorbereitenden Leistungen zu berück- sichtigen.
Es ist zu berücksichtigen, dass keine gesonderte Erstattung von Fahrtkosten erfolgt.
Die Abrechnung erfolgt pauschal beim Pauschalhonorar.
6.5 Beraterleistung Fischereifachliche Begleitung Die Leistungen der fischereifachlichen Begleitung sind als Zeithonorar oder als Pauschalhonorar zu kalkulieren und auszuweisen.
Bei der Kalkulation sind die zur Leistungserfüllung notwendigen Ortstermine des AN inkl. Teilnahme an Bauberatungen im nach dem Ermessen des AN erforderlichen Umfang, sowie alle besonderen Umstände der Vor-Ort-Bedingungen und alle erforderlichen vorbereitenden Leistungen zu berück- sichtigen.
Es ist zu berücksichtigen, dass keine gesonderte Erstattung von Fahrtkosten erfolgt.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Leistungsnachweisen bei Zeithonoraren (Mitarbeiter/ Datum/ Einsatzzeit/ Tätigkeitsbeschreibung) und pauschal beim Pauschalhonorar.
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7 Allgemeine Grundlagen / Vorhandene Unterlagen / Weitere Einzelheiten
Allgemeine Grundlagen
Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Grundlagen sind zu berücksichtigen:
• CAD-Richtlinie der LTV, die jeweils gültige Fassung findet man auf der Internetseite der Lan- destalsperrenverwaltung unter folgendem Link http://www.smul.sachsen.de/ltv/16576.htm , dort unter „Service → CAD-, GIS- und Geodaten für Auftragnehmer“, Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ODER Leistungsbeginns* (Anlage 10.9)
• GIS-Richtlinie der LTV, die jeweils gültige Fassung findet man auf der Internetseite der Lan- destalsperrenverwaltung unter folgendem Link http://www.smul.sachsen.de/ltv/16576.htm , dort unter „Service → CAD-, GIS- und Geodaten für Auftragnehmer“, Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ODER Leistungsbeginns* (Anlage 10.10)
Für GIS-Daten sind ArcGIS-kompatible Formate in der aktuellsten Version zu verwenden. Digitale Geländemodelle sind als GeoTIFF und ggf. als ASCII-Datei zu übergeben. Kartenerzeugnisse sind zwingend mit einem Impressum zu versehen, aus welchem Quelle und Aktualität der verwendeten Daten hervorgeht.
- Vor Beginn der Vermessungsarbeiten ist die entsprechende AST auf Aktualität zu prüfen und diesbezüglich mit dem AG Rücksprache zu halten
Hinsichtlich der Erstellung der Bestandsvermessung nach Fertigstellung der Baumaßnahme sind auch die unter Anlage 10.11 – Kriterien bei der Erstellung von Vermessungen für die LTV zu be- rücksichtigen.
Bei einer Übernahme von älteren Planunterlagen sind ggf. Transformationen in das aktuelle Lage-/ Höhensystem, Höhenbelegungen aller bisher nicht höhenbelegten Objekte in die Pläne der neu zu erstellenden Bestandsvermessung umzuwandeln. Die Höhendifferenzen zwischen den Höhensys- temen im Bereich der Bestandsvermessungen sind in den Unterlagen entsprechend aufzuführen. Die Bestandsvermessungen wurden z. T. anhand einer älteren CAD-Richtlinie der LTV und z. T. nicht nach CAD-Richtlinie der LTV erstellt. In beiden Fällen sind Anpassungen der Layerstruktur zur Überführung in die aktuell gültige CAD-Richtlinie einzurechnen. Vorrang hat dabei die neue Vermes- sung.“
Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurückzugreifen ist, da deren Transformationsparame- ter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen. (Diesbe- züglich wird die LTV auch die Transformationsvorschrift „Lagebezugstransformation in Cardo und ArcGIS von DE_RD-83_3GK nach ETRS89_UTM33“ (LTV, Stand 27.05.2015) sowie die Transfor- mationsvorschrift „Lagebezugstransformation im AutoCAD MAP 3D von DE_RD-83_3GK nach ETRS89_UTM33“ (LTV, Stand 11.06.2015) zur Verfügung stellen).
Statt einer Transformation der bestehenden Vermessungsdaten kann auch eine Neuvermessung unter den Kriterien der Anlage 10.11 – Kriterien bei der Erstellung von Vermessungen für die LTV erfolgen.
Vorhandene Unterlagen Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden neben der Objekt- und Tragwerks- planung eine Reihe von Untersuchungen, Gutachten, Berechnungen sowie teilweise Überarbeitun- gen erstellt, deren Ergebnisse in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung eingeflossen sind. Dies- bezüglich sind insbesondere folgende Untersuchungen zu nennen, wobei diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:
• Umwelt- & Naturschutzfachliche Planung,
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
• Entwurfsvermessungen, terrestrische Ergänzungsvermessungen, Plan- und Bestands- vermessungen, • Baugrund- und Abfalltechnische Untersuchungen, • Hydraulische Untersuchungen, • Bautechnische Nachweise für Bauwerke, • Untersuchungsbericht zum GW-Monitoring, • Offene Geodaten (Topografische Karten, Orthofotos, Höhen- und Landschaftsmodelle, Liegenschaftskataster) über GeoSN Geodatendienste - Geobasisinformation - sach- sen.de, • Zusätzliche (Geo) Daten (z. B. LTV-Stationierung und -Gewässerachse) alternativ über LTV Formular: https://www.smul.sachsen.de/ltv/16576.htm, • Gewässernetz über Gewässernetz (Fließgewässer und Standgewässer) - LUIS - Land- wirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten - sachsen.de, • Schutzgebiete Natur über Schutzgebiete in Sachsen - Natur und Biologische Vielfalt - sachsen.de, • Natura 2000 über Startseite - Natura 2000 - sachsen.de, • Schutzgebiete Wasser über Wasserschutzgebiete - LUIS - Landwirtschaft- und Um- weltinformationssystem für Geodaten - sachsen.de, • Pegelmessnetz über Pegelnetz der sächsischen Fließgewässer - LUIS - Landwirt- schaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten - sachsen.de.
Im Zuge der Übergabe der vertraglich vereinbarten Unterlagen durch den Auftraggeber erfolgt die Bereitstellung aller Unterlagen und Dokumentationen, welche für die Leistungserbringung erforder- lich sind. Dies umfasst auch die Bereitstellung digitaler Unterlagen im DWG-, PDF- bzw. MS-Office- Format, sofern verfügbar. Dies umfasst zudem Vorlagen bzw. formale Anforderungskataloge für po- tenziell zu erstellende Betriebsvorschriften.
Weitere Einzelheiten
Weitere Einzelheiten zu den Leistungspflichten regeln die in der Anlage 8 beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen der LTV (BVB LTV; Stand: 01/2023) sowie die Allgemeine Vertragsbedingun- gen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING; Stand: 03/2014), die jeweils gültige Fassung findet man auf der Internetseite der Landestalsperren- verwaltung unter folgendem Link http://www.smul.sachsen.de/ltv/16576.htm, dort unter „Service → Informationen für Auftragnehmer“. Sowohl die BVB der LTV als auch die AVB-ING werden bei Auf- tragserteilung einvernehmlich vollumfänglich zum Vertragsbestandteil erklärt. Die Honorierung ergibt sich aus den BVB und dem Angebot.
Technische Spezifikationen
Soweit in dieser Aufgabenstellung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig, immer gleichwertige Tech- nische Spezifikationen in Bezug genommen.“ 8 Einzureichende Unterlagen Mit Abgabe des Angebots ist die Anlage 1.2 – Angebotsschreiben einzureichen.
Weiterhin sind die Anlage 1.1 – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und die darin enthaltenen Vorgaben zu beachten. Alle dort benannten Unterlagen sind zwingend mit Angebotsabgabe einzu- reichen.
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Aufgabenstellung Vergabeverfahren 5.241.7161.083 Zwickauer Mulde, Waldenburg, links, Neubau Hochwasserschutzwand und Deich, M-1010, Fluss-km 58+207 - 58+920
Die Angebotsunterlagen sind vollständig elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen.
9 Hinweise zu den Eignungskriterien und zum Formular zur Eigenerklärung Mit der EU-Auftragsbekanntmachung werden die Anforderungen an die nachzuweisende Leistungs- fähigkeit bzw. Eignung der Bieter bekanntgegeben. Grundlage bildet das Formular zur Eigenerklä- rung je Los (Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.), in dem die geforderten Angaben abgefragt werden. Dieses Formular ist zu verwenden. Es ist die vollständige Eigenerklärung inklusive der darin geforderten Anlagen und Nach- weise fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV werden nach der formalen Vollständigkeitsprüfung die Eig- nungsprüfung gemäß dem Formular zur Eigenerklärung und der dazugehörigen Anlagen vorgenom- men. Die Anforderungen an den AN und das Planungsteam für das jeweilige Los werden im Formu- lar „Mindestanforderungen Eignungskriterien“ (Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) benannt.
Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklä- rung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen.
10 Hinweise zu den Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Die Bewertung des Gesamthonorar erfolgt gemäß der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bis Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
Nachlässe für die Gesamtvergabe mehrerer Lose sind zulässig, wenn der Nachlass nicht an Bedin- gungen seitens des Bieters geknüpft ist. Der rabattierte Preis wird nur dann berücksichtigt, wenn bei der Auswertung der einzelnen Lose der Bieter als wirtschaftlichster ermittelt wurde (ohne Nachlass für Gesamtvergabe mehrerer Lose).
BEACHTE: Zur Wahrung des Vier-Augen-Prinzips ist die Vergabe von Los 1 bis 3 und Los 4 an denselben AN ausgeschlossen. Sollte der geeignete Bieter sowohl in einem der Lose 1 bis 3 als auch in Los 4 der wirtschaftlichste sein, wird er automatisch von der Vergabe von Los 4 ausge- schlossen. Die Vergabe von Los 4 erfolgt dann an den Nächstplatzierten, der nicht in den Losen 1 bis 3 bezuschlagt wird.
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11 Anhänge bzw. Anlagen
Anlage 1.1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Anlage 1.2 Angebotsschreiben
Anlage 1.3 VgV - Bewerbungsbedingungen EU
Anlage 2.1 Tabelle Objekte - Bauwerke Kostenplanung
Anlage 2.2 aktuelle Kostenberechnung vom 25.09.2025
Anlage 3 a bis i Eigenerklärung ≜ Erklärungen und Referenzen
Anlage 4 Mindestanforderungen Eignungskriterien
Anlage 5 Rahmenterminplan
Anlage 6 Honorarermittlungstabelle
Anlage 7 Vertragsmuster inkl. Anlagen
Anlage 8 BVB LTV
Anlage 9 Planfeststellungsbeschluss vom 31. Juli 2025
Anlage 10.1 Übersichtslageplan
Anlage 10.2 2026-01-16_HSA-Aufgabenstellung
Anlage 10.3 Auszüge Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen
Anlage 10.4 Erläuterungsbericht
Anlage 10.5 Baugrundgutachten
Anlage 10.6 Konkretisierte Aufgabenstellung zur LPH 9
Anlage 10.7 Vorlage Bauwerksbuch
Anlage 10.8 Erfassung Bauwerksdaten bei HSA
Anlage 10.9 Transformationsanweisung für AutoCAD
Anlage 10.10 Transformationsanweisung für Cardo und ARCGIS
Anlage 10.11 Kriterien bei der Erstellung von Vermessungen für die LTV
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12 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz
AG Auftraggeber
AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
AKZ Altlastenkennziffer des Altlastenkatasters
AN Auftragnehmer
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
AT Abfalltechnische
ATV Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
AVV Abfallverzeichnis-Verordnung
BaustellV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Baustellenverordnung
BB Baubegleitende Vermessung
BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BHQ Bemessungsabfluss
BK Bodenkundliche
BOL Bauoberleitung
BVB Besondere Vertragsbedingungen
BW # Bauwerk mit Nummer
BZ Zusätzliche Leistung zur Bauvermessung
DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung)
DHHN Deutsches Haupthöhennetz 1992
DIN ## Norm des Deutschen Institutes für Normung e.V. mit Nummer
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
EN ISO ## Europäische Normen (EN) mit Nummer
EP Einzelpreis
Ersatzbau- Ersatzbaustoffverordnung stoffV / EBV
EU-HWRM-RL EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
EU-WRRL Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. EU-Richt- linien WRRL
FFH Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
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FS Fischereisachverständiger
GP Gesamtpreis
GT Geotechnische
GU Planfestgestellte Genehmigungsunterlagen/ -planung
HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021
HQ ## Abflussmenge bei Hochwasser, welches alle ## Jahre auftritt
HRB Hochwasserrückhaltebecken
HW Hochwasser
HWSA Hochwasserschutzanlage
HWSK Hochwasserschutzkonzeption
HWRM-RL Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
KoKaNat Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkatas- ter Sachsen
LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LfULG Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
LPH / LP Leistungsphase
LTV Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
LV Leistungsverzeichnis
NB Nebenbestimmung
ö.b.u.v. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
ÖBB Ökologische Baubegleitung
öBÜ Örtliche Bauüberwachung
OP Objektplanung
PB Planungsbegleitende Vermessung
PFB Planfeststellungsbeschluss
SächsBO Sächsische Bauordnung
SächsFischG Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen
SächsFischVO Sächsische Fischereiverordnung
SächsNatSchG Sächsisches Naturschutzgesetz
SächsVerga- Sächsisches Vergabegesetz beG
SächsWG Sächsisches Wassergesetz
SALKA Sächsisches Altlastenkataster
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SiGe Sicherheits- und Gesundheitsschutz
SiGe-Ko Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
SPA Special Protection Areas der EU-Vogelschutz-Richtlinie
TB Tiefbrunnen
TOC gesamter organischer Kohlenstoff (Total Organic Carbon)
TW Tragwerksplanung
V Ingenieurvermessung
v. H. Von Hundert
VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
VHB Vergabehandbuches des Bundes
VIKO Videokonferenz
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
ZTV E-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
ZTV La StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschafts- bauarbeiten im Straßenbau
ZTV W Standardleistungskatalog für den Wasserbau
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