Anlage 10.7_Vorlage Bauwerksbuch.pdf

Ökologische Fachplanung, Baubegleitung und fischereifachliche Begleitung Hochwasserschutzwand Zwickauer Mulde

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 23:20 (Europe/Berlin)

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Anlage 10.7 zur AST

Anlage 1

Deichbuch / Bauwerksbuch)1

Überwachungsunterlage für HWS-Deich / HWS-Wand / mobile HWS-Anlage)1:

............................................................................................................................... (Bezeichnung/HSA-Name)

Verband: Anlagennummer: Deich-/Bauwerkskilometrierung)1 von - bis: Gewässerstation von - bis: Gemeinde:

Betrieb: ........................... Flussmeisterei:....................................... (Bezeichnung) (Bezeichnung)

ggf. repräsentatives Bild der HSA

)1 nicht Zutreffendes streichen

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Anlage 1

Inhalt a) Beschreibung der HWS-Anlage

b) Dokumentation u.a. Karten Übersichts- und Detailpläne Fotodokumentation Verzeichnisse Baumaßnahmen

c) Protokolle und Berichte der Bauwerksbesichtigung Deckblatt Beobachtung vor Ort

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Anlage 1

Beschreibung

Hochwasserschutzdeich

Lage: (links-/rechtsseitig, Prallhang/Gleithang, Vorlandbreite)

Erreichbarkeit (Beschaffenheit der Deichverteidigungswege und Zufahrten)

Deichgeometrie

Deichhöhe

Böschungsneigung:

Deichkronenbreite

Bewuchs:

Baujahr

Bauwerke im/am/auf der HSA: (Deichverteidigungsweg, Schöpfwerke, Durchlässe, Leitungen, Siele, Düker, Gräben, Dränungen ...)

Hochwasserschutzgrad Bemessungshochwasser Freibord

Besonderheiten: (Rad-/Wanderweg auf Deichkrone, Leitungen...)

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Anlage 1

Beschreibung

HWS-Wand bzw. mobile HWS-Anlage

Lage: (links-/rechtsseitig, Prallhang/Gleithang, Vorlandbreite, Deicherhöhung, Deichverlängerung)

Erreichbarkeit (Beschaffenheit der Kontrollwege und Zufahrten)

Art des Bauwerkes: Stahlbetonwand, Stahlspundwand…)

Konstruktionsteile: Gründung: Verkleidung: Kappen: Abdichtungen: Schutzvorrichtungen:

Material/Baustoffe: (Unterscheidung zw. Bauwerk und Konstruktionsteilen)

Baujahr:

Lagerort, Transportmöglichkeit u. dgl.: (nur für mobile HWS-Anlagen) Hochwasserschutzgrad Bemessungshochwasser Freibord

Besonderheiten: (Leitungen, Sichtfenster, Treppen...)

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Anlage 1

Dokumentation

(beizufügende Unterlagen)

 Erläuterungen

(Entwurfsgrundlagen, Zustand der Anlage; Beschreibung des geschützten Gebietes; Entwässerungsanlagen; Untergrund und untergrundhydraulische Verhältnisse, historische Entwicklung; Verhältnis zu benachbarten Gebieten usw.)

 Übersichtskarten

(Maßstab etwa 1:25 000)

 Lagepläne, Längs- und Querschnitte

(einschließlich Bodenprofil)

 Fotodokumentation

 Dokumentationsmappe Baumaßnahme

(Erstellung gemäß LTV-„Aufgabenstellung zur Erfassung von Bauwerksdaten bei neu gebauten/instand gesetzten Hochwasserschutzanlagen“)

 Zeichnungen der Bauwerke im und an der HSA

(wie Schöpfwerke, Siele, Leitungen)

 Verzeichnis der Pegel

(Pegelnullpunkt, Hauptwasserstände)

 Betriebsvorschriften mit Festlegung von

Betriebsbeauftragten (insbesondere wasserstandsbezogene Einsatz- und Betriebspläne für Schöpfwerke, Aus- und Einlassbauwerke)

 Verzeichnis der Höhenfestpunkte

 Verzeichnis der Grundstückseigentümer

(für Vorland, HSA und Schutzstreifen)

 Rechtsbestimmungen

(für den Bereich geltende Satzungen, Anerkenntnisse, Genehmigungen usw.)

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Anlage 1

 Unterlagen für die Verteidigung

(z. B. Einsatz-, Alarmierungs- und Katastrophenpläne, Anschriften- und Telefonverzeichnisse, Verzeichnisse von Geräten, Material, Transportmöglichkeiten, Fluchtwegen) *(s. nachfolgende Hinweise)

 Kopien der Niederschriften der unteren

Wasserbehörde zu Gewässerschauen (§ 93 SächsWG)

Hochwasserabwehr unterhalb Katastrophenvoralarm/Katastrophenalarm Im § 85 SächsWG sind Organisation und Zuständigkeiten von Wasserbehörden und Gemeinden zur Hochwasserabwehr unterhalb der Katastrophenstufe geregelt. Danach haben Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet sind. Dazu sind durch die Gemeinde insbesondere Einsatzkräfte und technische Mittel bereitzuhalten. Die zuständige Wasserbehörde ordnet gegenüber den Gemeinden den Beginn, das Ende, den Umfang und den Inhalt der Abwehrmaßnahmen an. Die zuständige Wasserbehörde und die Landestalsperrenverwaltung unterstützen die Gemeinden bei der Abwehr von Wassergefahren.

Hochwasserabwehr und Katastrophenschutz Die Hochwasserabwehr in der Katastrophensituation ist geregelt im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG. Nach Auslösung des Katastrophenvoralarms bzw. des Katastrophenalarms gem. § 46 Abs.6 bzw. § 47 SächsKatSG unterstützt die Landestalsperrenverwaltung die zuständige Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde.

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