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Anlage 10.6 zur AST
Konkretisierung der auszuführenden
Leistungen für die
Objektbegehung zur Mängelfeststellung
an einer Hochwasserschutzanlage
der Landestalsperrenverwaltung
im Rahmen der LPH 9 nach HOAI
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Verfasser:
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Fachbereich Technik
Pirna, 26.04.2021
Das Dokument umfasst 7 Seiten.
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LPH 9 | Objektbegehung zur Mängelfeststellung
Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung 4
2 Allgemeines und Prüfgegenstand 4
3 Leistungen 4
3.1 Sichtkontrolle 5
3.2 Funktionsprobe 6
3.3 Auswertung und Dokumentation 6
4 Richtlinien/Vorgaben 6
5 Termine 7
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LPH 9 | Objektbegehung zur Mängelfeststellung
1 Veranlassung
Im Rahmen der Leistungsphase (LPH) 9 ist durch das beauftragte Ingenieurbüro die Objektbege- hung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen durchzuführen. Die Begehung ist in der Regel sechs Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist durchzuführen, um Ansprüche gegenüber dem Unternehmen fristgerecht gel- tend machen zu können.
Hinweis: Bei der Objektbegehung handelt es sich gemäß HOAI (2002 §55, 2009 §42, 2012 §43) um keine einfache Besichtigung der Anlage, sondern vielmehr um eine Prüfung der Gesamtanlage, ein- schließlich aller eingebauten bzw. zughörigen Anlagenteile. Die Leistung der Prüfung der Gesamt- anlage ist eine Grundleistung der HOAI.
Diese Aufgabenstellung regelt, welche Aufgaben/Prüfungen der Ingenieur im Rahmen der Objekt- begehung mindestens zu erbringen hat und wie diese zu dokumentieren sind.
2 Allgemeines und Prüfgegenstand
Die Aufgabenstellung bezieht sich auf die Objektbegehung zur Mängelfeststellung am
Projekt:
Objekt:
Gewässer:
der Gemeinde:
in der Ortslage:
Die detaillierte Lagebeschreibung ist dem Ingenieurbüro aus seiner planerischen Tätigkeit am Objekt bekannt.
Die Vergütung des Honorars erfolgt auf der Grundlage des bereits geschlossenen Ingenieurvertra- ges. Eventuell erforderliche zusätzliche Leistungen (besondere Leistungen), die sich aus dieser Auf- gabenstellung und/oder im Zuge der Leistungserbringung ergeben, sind dem Auftraggeber (AG) in schriftlicher Form anzuzeigen und erst nach Bestätigung auszuführen.
3 Leistungen
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Erfüllung der LPH 9 das im Kapitel 2 benannte Objekt zu begehen. Neben einer Sichtkontrolle sind bei der Objektbegehung auch die Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit aller Anlagenteile zu prüfen. Von jedem Anlagenteil, den Einbauten etc. sind Fotos zu erstellen, welche den Zustand des Bauwerkes wiederspiegeln. Die Ergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren.
Grundlage für die Begehung sind die vorliegenden Planunterlagen. Planunterlagen können sein:
- die Ausführungsplanung,
- die fortgeschriebene Ausführungsplanung (Bauausführung),
- die Bestandspläne (wenn zusätzlich beauftragt).
Es sind grundsätzlich die aktuellsten Unterlagen zu verwenden. Die verwendeten Unterlagen sind mit dem Erstellungsdatum zu benennen.
Nachfolgend sind erforderliche Sichtkontrollen und Funktionsproben aufgelistet. Die Listen sind nicht abschließend und im Bedarfsfall entsprechend der Spezifik des Bauwerkes zu ergänzen.
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3.1 Sichtkontrolle
Bei der Objektbegehung sind alle Veränderungen an den baulichen Anlagen (inkl. mögliche Einrich- tungen) zu dokumentieren. Nachfolgende Auflistungen zu möglichen Schadensbildern und bauli- chen Veränderungen sind beispielhaft und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten durch den AN zu ergänzen.
Gesamtbauwerk
- Augenscheinliche unplanmäßige Verformungen
- Verschiebungen des Bauwerks
Betonflächen
- Abplatzungen an der Oberfläche (Betonabplatzungen wie Kantenabbruch, Schalenablösung Be- wehrungskorrosion)
- Oberfläche (offenporige Oberfläche des Betons, Kiesnester erkennbar, Bewehrung erkennbar),
- Oberfläche mit Feuchtigkeitsaustritt (Feucht- und Nässeflächen, punktueller Wasseraustritt, Druckwasseraustritt)
- Veränderungen an der Oberfläche (z. B. Abrasion)
- sonstige Oberflächenschäden (Ausblühungen, Aussinterung, Rostfahnen)
- Farbunterschiede zwischen einzelnen Wandsegmenten
- Anprallschäden
- Beurteilung von Rissen mit Aufnahme der Risscharakteristik (Netzrisse, Schwindrisse, Trenn- risse, Verlauf der Risse, Rissbreiten u.a.m.), eventuelle Ursachen erkennbar
- Schäden im Bereich von Verblendmauerwerk oder Abdeckungen (Abplatzungen, lockere Abde- ckung, fehlende Steine etc.)
- Schäden an Mörtelfugen (vereinzelt, flächig, tiefergehend oder oberflächlich)
- Schäden aus Frost-(Tausalz)-Angriff
- Verbundprobleme zwischen Betonwand und evtl. vorhandener Verblendung bzw. Vormauerung
Fugen und Dichtungen
- Kontrolle der Raum- und Dehnungsfugen, einschließlich der Fugenabschlussbänder, Fugenfüll- platten und Kompressionsdichtungen
- Kontrolle von elastischen Dichtungen (Risse etc.)
Gründung / Gewässersohle
- offensichtliche Mängel / Schäden der Gründung
- Auskolkungen und Anlandungen im Bereich der Gewässersohle
- Erosions-und Suffosionserscheinungen
angrenzende Bauwerke/Übergangsbereiche
- Schäden an Übergangs- und Anschlussbereichen
- Mängel / Schäden an der angrenzenden Böschung
Entwässerungseinrichtungen
- Mängel/Schäden und Verunreinigungen an Entwässerungseinrichtungen, Rückstauklappen etc.
sonstige Ausrüstung/Bauwerksteile
- Beschaffenheit / Funktionstüchtigkeit der Verkehrssicherungsanlagen, wie z. B. Geländer, Tore, Schranken
- Schäden an Verbindungselementen (Schrauben, Nieten, Abdeckungen etc.)
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- Schäden am Potentialausgleich
- Schäden an Schweißnähten (z. B. Risse)
- Rostgrad von vorhandenen Beschichtungen (gering, mittel, stark)
- Schäden an Stegen
- Prüfung Glaselemente (Risse, Abdichtungen)
3.2 Funktionsprobe
Bei (Auswahl):
- mobilen Hochwasserschutzsystemen (Aufbau und Funktionskontrolle (z. B. öffnen und schlie- ßen),
- Pumpwerken, Schöpfwerken, Pumpen,
- Schiebereinrichtungen, Verschlüssen,
- Toren,
- sonstigen beweglichen Anlagenteilen.
3.3 Auswertung und Dokumentation
Die Ergebnisse der Sichtkontrolle sind an Hand einer Fotodokumentation (mit fortlaufender Numme- rierung) einschließlich einer Beschreibung zu dokumentieren. Die Nummern der Fotos sind, um eine genaue Zuordnung zu gewährleisten, in den Lageplan des Bauwerkes einzutragen.
Festgestellte Mängel/Unregelmäßigkeiten sind detailliert zu beschreiben und fachlich zu bewerten. Es ist eine Empfehlung zur Mängelbeseitigung zu geben.
Sollten im Ergebnis der Mängelfeststellung weitere vertiefende Untersuchungen für notwendig ge- halten werden, so sind diese näher zu beschreiben. Sollte das hinzuziehen von anderen Fachpla- nern wie z. B. dem Tragwerksplaner im Rahmen der fachlichen Bewertung der Mängel notwendig sein, ist dies dem AG zeitnah mitzuteilen. Die weitere Verfahrensweise, Beauftragung, Durchführung etc. ist mit dem AG abzustimmen.
Hinweis: Bei Verträgen nach der HOAI 2002 und HOAI 2009 ist das Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen festgestellt werden, eine Grundleistung der LPH 9. Bei Verträgen nach der HOAI 2013 sowie HOAI 2021 ist dies eine Besondere Leistung, die zu- sätzlich vergütet wird.
Die Dokumentation ist nach Abschluss der Arbeiten komplett in zweifacher Ausfertigung gedruckt und einfach digital zu übergeben.
Die digitalen Daten:
- Bericht mit Anlagen im MS Office-Format (Word, Excel, etc.) in der Version Office 2010,
- Bericht mit Anlagen im PDF-Format,
- Fotodateien.
sind auf CD/DVD zu übergeben.
4 Richtlinien/Vorgaben
Folgende Richtlinien und Vorgaben sind zu verwenden bzw. zu beachten:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der zum Zeitpunkt der Beauftragung der LPH 9 gültigen Fassung
- Merkblatt „Schadensklassifizierung an Verkehrsbauwerken MSV“, Bundesanstalt für Wasserbau, Ausgabe 2011
- allgemein anerkannte Regeln der Technik
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LPH 9 | Objektbegehung zur Mängelfeststellung
5 Termine
Die Objektbegehung ist mindestens 6 Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist durchzuführen. Über den geplanten Termin ist der AG rechtzeitige zu informieren, um dessen Teilnahme zu ermöglichen.
Die Dokumentation ist 14 Tage nach Durchführung der Objektbegehung zu übergeben.
aufgestellt: Ort, Datum XXX Betrieb XX
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