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Inhaltsverzeichnis
Deckblatt
Titelblatt
Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung, Antragsgegenstand und Zielstellung 8
2 Planungsgrundlagen 9
2.1 Vermessung 9
Wasserspiegellagenberechnung 9
Vorliegende Planungsunterlagen 11
Normen, Vorschriften und Literaturangaben 13
Rechtsgrundlagen 13
3 Bestehende Verhältnisse und Randbedingungen 14
Unterhaltungslast und Unterhaltungsumfang 14
3.2 Territoriale Einordnung, Landschaftsbild und Flächennutzung 14
Schutzgebiete und ökologische Situation 15
Hydrologische und hydraulische Verhältnisse und Angaben zum Einzugsgebiet 16
3.4.1 Ermittlung der Bemessungswerte für die Anlage zum Oberflächengewässer und Grundwasser 16
3.4.2 Hydrologische Daten für die Planung weiterer Bauwerke und Anlagen 17
Hydrogeologische Verhältnisse und Baugrundbeurteilung 18
Verdachts- und Altlastenflächen 18
Ver- und Entsorgungsleitungen 19
Vorliegende Planungen und Randbedingungen 20
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 21
4 Analyse der gegenwärtigen Hochwasserschutzanlagen 23
Analyse des vorhandenen Bestandes 23
Örtliche Verhältnisse, Bauwerke und Besonderheiten 24
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5 Ableitung und Festlegung von Schutzzielen und Bemessungs- randbedingungen 25
Festlegung der Schutzziele 25
Festlegung der Bemessungsrandbedingungen 26
Ableitung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Funktions- und Standsicherheit 26
6 Art und Umfang des geplanten Vorhabens 27
6.1 Variantendiskussion und Ableitung einer Vorzugslösung 27
6.2 Erläuterung der ausgewählten Lösung 29
6.2.1 Neubau / Ertüchtigung / Instandsetzung der HWS-Maßnahme 29
6.2.2 Neubau und Instandsetzung von Bauwerken und Anlagen 33
6.2.3 Veränderungen an bestehenden Hochwasserschutzanlagen 33
6.3 Zu beachtende Randbedingungen 33
6.3.1 Umbau vorhandener Bauwerke, Anlagen 33
6.3.2 Veränderungen an Verkehrsanlagen 33
6.3.3 Veränderungen an öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. -anlagen 34
6.3.4 Angaben zur Begrünung des Deiches und der Vorländer 34
6.3.5 Angaben zur Waldumwandlung 34
6.4 Kostenbeteiligung 34
7 Baudurchführung und technologische Angaben 35
7.1 Baudurchführung 35
7.1.1 Bauzeit 36
7.1.2 Bauzeitlicher Hochwasserschutz, Gewässer- und Objektschutz 37
7.1.3 Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz 38
Erforderliche Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 38
7.2.1 Angaben zur Einhaltung von Vorgaben zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen im Sinne von §9 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG 38
7.2.2 Angaben zum Einsatz wassergefährdender Stoffe 38
Qualitätssicherung 39
Abwicklung des Baustellenverkehrs, Angaben zur Eindämmung von Baulärm, - schmutz etc. sowie Gefahrenzonen 39
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8 Auswirkungen des Vorhabens, Kompensationsmaßnahmen 40
8.1 Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter 40
8.2 Zusammenstellung besonderer vorhabensrelevanter Auswirkungen 41
8.2.1 Auswirkung auf Gewässer und Gewässerbeschaffenheit 41
8.2.2 Auswirkungen auf Gewässeran-, ober-, -unter- und –hinterlieger 41
8.2.3 Auswirkungen auf die Schutzgüter Natur und Landschaft 41
8.2.4 Auswirkungen auf Überschwemmungsgebiete 43
8.2.5 Auswirkungen auf Grundwasser und Grundwasserleiter 44
8.2.6 Auswirkungen auf bestehende Gewässerbenutzungen 44
8.2.7 Auswirkungen auf Fischerei, Fischereipachtverhältnisse und Fischereiausübungs-berechtigungen 44
8.2.8 Auswirkungen auf Wohnungs- und Siedlungswesen, Denkmalschutz 44
8.2.9 Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit und Verkehr 45
8.3 Kompensationsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung 45
9 Rechtsverhältnisse 46
Unterhaltungspflicht an den Gewässerstrecken, baulichen Anlagen und Kompensationsmaßnahmen 46
Notwendige öffentlich-rechtliche Verfahren 47
Privatrechtliche Verhältnisse bei berührten Grundstücken & Rechten 47
Entschädigungsrelevante Sachverhalte und Nutzungsbeschränkungen 48
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bauwerksverzeichnis
Anlage 2 Baugrundgutachten
Anlage 3 hydrologische und hydraulische Unterlagen (Fremdplanung INROS LACKNER SE, Dresden)
- Übersichtspläne Überschwemmungsgebiet
- Bericht, weitere Planunterlagen
Anlage 4 Fotodokumentation
Anlage 5 Bautechnische Nachweise (Statik)
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Planverzeichnis
Pläne
Plan-Nr. G I.II.1 Übersichtsplan mit Schutzgebieten Natur M 1 : 10 000
Plan-Nr. G I.II.2 Übersichtsplan mit Schutzgebieten Wasser M 1 : 10 000
Plan-Nr. G I.II.3 Übersichtslage- und Höhenplan Istzustand mit Leitungsbestand M 1 : 1 000
Plan-Nr. G I.II.4 Übersichtslage- und Höhenplan Bauzustand M 1 : 1 000
Plan-Nr. G I.II.5 Übersichtslage- und Höhenplan Endzustand M 1 : 1 000
Plan-Nr. G I.II.6.1 Detaillageplan HWS-Wand / Ufersicherung am Wasserwerk - Bauzustand M 1 : 500
Plan-Nr. G I.II.6.2 Detaillageplan HWS-Deich Bauzustand M 1 : 500
Plan-Nr. G I.II.6.3 Detaillageplan HWS-Wand hinter Bebauung Bauzustand M 1 : 500
Plan-Nr. G I.II.6.4 Detaillageplan HWS-Wand / Ufersicherung am Wasserwerk Endzustand M 1 : 500
Plan-Nr. G I.II.6.5 Detaillageplan HWS-Deich Endzustand M 1 : 500
Plan-Nr. G I.II.6.6 Detaillageplan HWS-Wand hinter Bebauung Endzustand M 1 : 500
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Schnitte
Plan-Nr. G I.II.7 Längsschnitt Achse HWS-Anlage M 1 : 1 000 / 100
Plan-Nr. G I.II.8.1 Querprofile Deich zum Hochwasserschutz QPG1 und QPG5 M 1 : 250
Plan-Nr. G I.II.8.2 Querprofile HWS-Wand QPM 1 bis QPM 3 M 1 : 250
Plan-Nr. G I.II.8.3 Querprofile Zwickauer Mulde QP 1 bis QP 8 M 1 : 250
Regeldarstellungen
Plan-Nr. G I.II.9.1 Regeldetail Deich zum Hochwasserschutz M 1 : 50 / 5 000
Plan-Nr. G I.II.9.2 Regeldetail HWS-Mauer / Ufersicherung vor Wasserwerk M 1 : 50 / 1 : 5 000
Plan-Nr. G I.II.9.3 Regeldetail Hochwasserschutzwand Fluss längs auf Bohrpfahlwand M 1 : 100 / 1 : 200
Plan-Nr. G I.II.9.4 Regeldetail Hochwasserschutzwand quer auf Bohrpfahlwand M 1 : 100
Plan-Nr. G I.II.9.5 Regeldetail Hochwasserschutztür M 1 : 10
Plan-Nr. G I.II.9.6 Regeldetail Entwässerungsmulde bei Station 0+569,3 M 1 : 25
Plan-Nr. G I.II.9.7 Regeldetail Pumpschacht DN 1200 M 1 : 25
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1 Veranlassung, Antragsgegenstand und Zielstellung
Infolge der Hochwasserkatastrophe im August 2002, von der ein großer Teil der Gewässer I. Ordnung im Freistaat Sachsen betroffen war, wurde die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) per Erlass vom 17.03.2003 durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) beauftragt, für alle Gewässer I. Ordnung einzugsgebietsbezogene Konzepte zur Verbesserung des Hochwasser- schutzes zu erstellen.
Grundlage für die vorliegende Planung bildet das Hochwasserschutzkonzept Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 1 Zwickauer Mulde [3]. Das Plangebiet befindet sich an der Zwickauer Mulde an der Bundesstraße B 175/180 am Beginn der Ortslage Waldenburg (Plan-Nr. G.I.II.3).
Die vorliegende Planung beinhaltet als Maßnahme 1010 dieser Konzeption den HWS Zwickauer Mulde in der Ortslage Waldenburg von Fluss-km 58+210 bis 58+920.
Beginnend am Wasserwerk Kertzsch bis zum Abzweig „Am Thomasberg“ (kurz hinter dem Ortseingangsschild Waldenburg) besitzt das Untersuchungsgebiet in der Ortslage Waldenburg unmittelbar neben der Bundesstraße B 175/180 am linken Ufer der Zwickauer Mulde zwischen Fluss-km 58+210 bis 58+920 keinen wirksamen Hochwasserschutz.
Daher enthält die HWSK diese Maßnahme M 1010 zum Hochwasserschutz der Zwickauer Mulde. Mit der Herstellung des Hochwasserschutzes kann die angrenzende Bebauung entlang der Bundesstraße B 175/180 vor einer Überflutung durch Hochwasser geschützt und die Sicherheit der Einwohner und Gebäude und des örtlichen Wasserwerkes erhöht werden.
Ziel der Maßnahme sind die Gewährleistung des Hochwasserschutzes für die Siedlungsbereiche, die Erhöhung des derzeitigen Schutzgrades mit kleiner HQ20 auf ein Schutzziel von HQ100, die Verteidigung der rückwärtigen Bebauung mit dem Wasserwerk sowie die wirtschaftliche Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage.
Dabei sind die Eingriffe in den Naturraum nach Maßgabe zu vermeiden oder zu minimieren bzw. auszugleichen und die bestehende Infrastruktur und Bebauung zu berücksichtigen.
Mit der Erstellung der Planungsunterlagen wurde die G.U.B. Ingenieur AG, HNL Zwickau von der LTV Sachsen beauftragt. Nach mehreren Planungsständen ab 2014 wurde im Jahre 2018 die Genehmigungsplanung [14] für das vorgesehene Plangenehmigungsverfahren übergeben.
Nachdem die Liegenschaftsklärung für diese Bauleistungen nicht erfolgreich war, wird für die Erteilung des Bau- rechts ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Daraufhin wurde die Unterlage [14] hinsichtlich der geltenden Vorschriften und geänderten Projektrandbedingungen aktualisiert und hiermit nach der Vollständigkeitsprüfung der LDS fortgeschrieben und ergänzt.
Die vorliegende Fortschreibung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beinhaltet diese neuen Planungs- ansätze, wobei diese Unterlage speziell die bautechnische Objektplanung beinhaltet. Aussagen zur umwelttech- nischen Fachplanung werden in einer eigenen Unterlage innerhalb dieser Planung behandelt.
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2 Planungsgrundlagen
2.1 Vermessung
Die Vermessungsdaten einschließlich der Hochwasserschutzkonzeption Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 1 - Zwickauer Mulde in den ehemaligen Landkreisen Chemnitzer Land und Mittweida (aufgestellt von Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft mbH) wurden mit Projektbeginn an die G.U.B. Ingenieur AG übergeben.
Im Jahre 2014 erfolgte vom öffentlich bestellten Vermessungsbüro Kuhn & Petzoldt GmbH Reichenbach/Vogtl. im Baugebiet ein Grenzfeststellungsverfahren mit Grenzwiederherstellung. Diese Vermessungsdaten bilden die Basis für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Die ursprüngliche Vermessung der Vorplanung und der hydraulischen Berechnung ist mit dem Höhenbezug HN 76 erstellt worden. Zusätzlich wurde im Rahmen der Entwurfsplanung eine Ergänzungsvermessung mit dem Höhenbezug DHHN 92 durchgeführt.
Seit Dezember 2016 ist das Deutsche Haupthöhennetz DHHN2016 und der Lagebezug nach ETRS89 zu verwenden. Daher wurden jetzt die Lage- und Höhenangaben in allen Planunterlagen auf dem amtlich gültigen Lage- und Höhenbezug DHHN2016, ETRS89/UTM33 umgerechnet.
Für die Darstellung des Bearbeitungsabschnittes in den Übersichtsplänen wurden digitale topografische Karten im Maßstab 1:10.000 verwendet.
Wasserspiegellagenberechnung
Der vorliegenden Fortschreibung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung [14] liegt die zwischenzeitlich von der LTV beauftragte Neuberechnung der Wasserspiegellagen mit Hydraulischen Berechnungen speziell für die HWS-Anlage M 1010 in Waldenburg im Flussgebiet der Zwickauer Mulde zugrunde. Diese Unterlage [18] wurde im Jahre 2023 von INROS LACKNER SE, Dresden erstellt und zeigt im Zusammenspiel mit dem stromabwärts geplanten Längsdeich und der geplanten Erhöhung des Querdeiches in Waldenburg die Wirksamkeit der Schutz- maßnahmen bei einer Hochwassersituation der Zwickauer Mulde in 2 Planzuständen auf.
In Waldenburg befinden sich außerdem mehrere bestehende oder geplante Hochwasserschutzmaßnahmen, die im Zuge dieser hydraulischen Studie Berücksichtigung finden. Der Querdeich am Grünfelder Park soll ausgebaut werden, so dass die Ortslage Waldenburg zukünftig bis HQ100 vor Hochwasser geschützt sein wird. Gleiches gilt für den Längsdeich Waldenburg, der rechtsufrig stromab der Brücke B180 bis zur Niederwinkler Straße verläuft.
Der Längsdeich hat keine relevanten hydraulischen Wechselwirkungen mit der geplanten Hochwasserschutz- anlage M1010, stellt jedoch den zukünftigen Zielzustand in der Gemeinde Waldenburg dar und wirkt in Kombination mit dem Querdeich Waldenburg.
Für die hydraulischen Untersuchungen wurde das bestehende 2d-hn-Modell, mit dem die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt wurde, verwendet [15]. Das Modell wurde am Hochwasserereignis Juni 2013 kalibriert und bildet den aktuellen baulichen Zustand der Zwickauer Mulde ab (Stand 12/2021). Diese Ansätze wurden als Planungsgrundlage von der LTV bestätigt.
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In der Unterlage [13] wurden die, in den letzten Jahren im Flussabschnitt erstellten Wasserspiegellagen- berechnungen [3], [5], [8], zusammengeführt, in der Unterlage [15] aktualisiert und die Berechnungsansätze aufeinander abgeglichen. Die ermittelten Werte wurden danach mit den neuesten Abflusswerten überrechnet, sodass jetzt neue Werte des HQ100 (neu) und damit statistisch aktuelle Wasserspiegellagen vorliegen.
In der speziell für die Hochwasserschutzanlage M 1010 erstellten Unterlage [18] wurden folgende Planzustände untersucht:
Planzustand 1 Umsetzung HWS-Anlage M1010 (Kombination aus Deich / Wand), Umsetzung / Ausbau Längsdeich Waldenburg
Planzustand 2 Planzustand 1, Umsetzung / Ausbau Querdeich Waldenburg
Diese Planzustände wurden für HQ100 berechnet, ausgewertet, mit dem Istzustand und miteinander verglichen.
Der Planzustand 1 umfasst die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme M1010 auf Grundlage der aktuellen Planung [14]. Weiterhin ist die Umsetzung des Längsdeiches Waldenburg, der jedoch hydraulisch unabhängig von der M1010 wirkt, berücksichtigt. Die o.g. Maßnahmen des Planzustandes 1 waren bereits Bestandteil einer hydraulischen Studie [15]. Der Planzustand 2 beinhaltet den Planzustand 1 sowie die überflutungssichere Umsetzung des Querdeiches Waldenburg.
Demnach ist der Planzustand 1 für die Ausbildung der HWS-Maßnahme 1010 maßgebend.
Im betrachteten Flussabschnitt schützt die Maßnahme M1010 beim Hochwasser HQ100 die landseitigen Flächen vor Überströmung. Der Freibord im Bereich der Mauern (>20cm) und im Bereich des Deichabschnittes (>50cm) ist ausreichend. Im Vergleich zum Istzustand erhöhen sich im Bereich der Maßnahme M1010 die Wasserspiegellagen geringfügig um 2-5 cm, maximal im Einzelfall um 8 cm.
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Vorliegende Planungsunterlagen
Für den Bearbeitungsabschnitt am linken Ufer der Zwickauer Mulde bei Waldenburg liegen folgende Grundlagen, Untersuchungen und Planungen vor, die in die vorliegende Genehmigungsplanung mit einbezogen werden:
[1] Angebot ZWB 08 0704 G.U.B. Ingenieur AG, Büro Zwickau 05.06.2008
[2] Auftragserteilung durch die Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster Ingenieurvertrag 4500064902 15.06.2009
[3] Hochwasserschutzkonzept Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 1 - Zwickauer Mulde Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft mbH Dresden März 2004
[4] Gefahrenkarten - Gefahr durch Überschwemmung, Bereich Waldenburg Regierungsbezirk Chemnitz, Los 1 - Zwickauer Mulde Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft mbH Dresden, August 2005
[5] 2d-HN-Simulation der Zwickauer Mulde von Remse bis Waldenburg Ingenieurbüro Schuckert März 2009
[6] Vorplanung Hochwasserschutzmaßnahme Zwickauer Mulde, Waldenburg, M1010 Fluss- km 58+100 bis 58+750 G.U.B. Ingenieur AG, Büro Zwickau Oktober 2009
[7] Nutzen-Kosten-Analyse „HW-Schutzmaßnahme Zwickauer Mulde Waldenburg, M 1010, Fluss-Km 58+100 bis 58+750 G.U.B. Ingenieur AG November 2009
[8] 2D-Hydraulische Berechnung Hochwasserschutzmaßnahme Zwickauer Mulde, Waldenburg, M1010, Fluss- km 58+100 bis 58+750 G.U.B. Ingenieur AG, Büro Zwickau April 2011
[9] Geotechnischer Bericht über Baugrunduntersuchungen und Standsicherheitsberechnungen, HWS Zwickauer Mulde, Waldenburg, M1010, Fluss- km 58+100 bis 58+750 G.U.B. Ingenieur AG, Büro Zwickau April 2011
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[10] Schreiben Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bestätigung des Hochwasserschutzkonzeptes Zwickauer Mulde
[11] Fachliche Stellungnahme des FB2 Nr. 21/ 21/ 2007, Erstellung von repräsentativen Hochwasser- ganglinien für HQ2, HQ5, HQ10, HQ20 und HQ100 für die Zwickauer Mulde an den Querschnitten Crossen und Glauchau/Jerisau LTV, Winkler; 2007
[12] Entwurfs- und Genehmigungsplanung HW-Schutzmaßnahme Zwickauer Mulde, Waldenburg, M1010, Fluss- km 58+212 bis 58+920 G.U.B. Ingenieur AG, Büro Zwickau November 2014
[13] Fortschreibung und Zusammenführung der 2d-hn-Modellierung an der Zwickauer Mulde im Bereich km 50+050 bis 85+055 Koban + Schuckert Ingenieurges. mbH, Dresden August 2016
[14] Entwurfs- und Genehmigungsplanung HW-Schutzmaßnahme Zwickauer Mulde, Waldenburg, M1010, Fluss- km 58+210 bis 58+920 G.U.B. Ingenieur AG, Büro Zwickau Mai 2018
[15] 2d-hn-Simultation und Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten der Zwickauer Mulde im Bereich Wolkenburg bis Hartenstein, Fluss-km 48+000 bis 113+000 INROS LACKNER AG, Dresden Mai 2019
[16] Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (auszugsweise) zur Umgestaltung vom Knoten Kertzsch der B 175, OU Waldenburg DEGES Berlin, EGL Kassel Juni 2020
[17] Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Neubau TWA Kertzsch (auszugsweise) ARGE BVC, Aue Februar 2022
[18] Hydraulische Untersuchung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der M 1010 an der Zwickauer Mulde in Waldenburg INROS LACKNER AG, Dresden März 2023
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Normen, Vorschriften und Literaturangaben
Für die Genehmigungsunterlagen im Bereich der Zwickauer Mulde zwischen Fluss-km 58+210 bis 58+920 wurden folgende Normen und Vorschriften zugrunde gelegt:
[1] DIN 19712 „Flussdeiche“, Ausgabe 01/2013
[2] DVWK Merkblatt 210/1986 „Flussdeiche“
[3] DVWK Merkblatt 226/1993 „Landschaftsökologische Gesichtspunkte bei Flussdeichen“
[4] RLW 2016-1 „Richtlinien für den ländlichen Wegebau“, Ausgabe August 2016
[5] BWK Merkblatt Nr. 6 „Mobile Hochwasserschutzsysteme“, Ausgabe Januar 2011
[6] DWA Merkblatt M 507-1 „Deiche an Fließgewässern, Teil 1 Planung, Bau und Betrieb“, Ausgabe Dezember 2011
[7] DWA - Themen „Dichtungssysteme in Deichen“, Ausgabe April 2005
[8] BAW – Merkblatt „Anwendung von Regelbauweisen für Böschungs- und Sohlsicherungen an Binnenwasserstraßen (MAR), Ausgabe 2008
Rechtsgrundlagen
Für den Bau, den Betrieb, die Überwachung und die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage gelten folgende Rechtsgrundlagen jeweils in ihrer gültigen Fassung:
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- Sächsisches Wassergesetz (SächsWG),
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz),
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG),
- Gesetz zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 201/42/EG (SUPG),
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG),
- Richtlinie 2000/60/EG - des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-Wasserrahmenrichtlinie),
- Sächsische Bauordnung (SächsBO),
- Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO),
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landes- entwicklung über die Anforderungen an Planvorlagen (VwV Planvorlagen),
- Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung von 2008.
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3 Bestehende Verhältnisse und Randbedingungen
Unterhaltungslast und Unterhaltungsumfang
Die Unterhaltungs- und Ausbaulast der Deiche und Hochwasserschutzmauern im Gebiet des Freistaates Sachsen obliegt gemäß § 79 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 und 2 SächsWG dem Freistaat Sachsen. Die Unterhaltungs- pflicht im Planungsabschnitt wird durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster, wahrgenommen.
Diese Bestimmungen gelten gemäß § 78 SächsWG auch für sonstige HWS-Anlagen, die nicht nur die Grundstü- cke und Anlagen des Eigentümers schützen, sondern dem Schutz der Allgemeinheit vor Hochwasser zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören beispielsweise Deichunterhaltungs- und -verteidigungswege.
Die Einzelbauwerke im Plangebiet und die für diese Anlagen vorgesehene Unterhaltung bzw. Unterhaltungs- pflicht sind unter Register I.I in Anlage 2 Bauwerksverzeichnis aufgeführt.
3.2 Territoriale Einordnung, Landschaftsbild und Flächennutzung
Der Bearbeitungsabschnitt befindet sich an der Zwickauer Mulde bei Waldenburg etwa beginnend hinter dem neuen Straßenknoten der B 175/180 (OU Waldenburg), verläuft dann entlang der B 175/180 vom Wasserwerk Kertzsch bis zur Abzweigung „Am Thomasberg“ in der Ortslage Waldenburg im Landkreis Zwickau.
Im Plan-Nr. G I.II.1 ist die Lage des Bearbeitungsabschnittes dargestellt. Die territoriale Einordnung des Planungsgebietes kann aus der folgenden Tabelle entnommen werden:
Tabelle 3.2.1: Territoriale Einordnung des Bearbeitungsabschnittes
| Direktionsbezirk | Chemnitz | ||
|---|---|---|---|
| Landkreis | Zwickau | ||
| Verwaltungsgemeinschaft | Waldenburg | ||
| Gewässer | Zwickauer Mulde | ||
| Flusskilometer | ca. 58+210 bis ca. 58+920 | ||
| TK10 Blatt | 5141 NO |
Die Zwickauer Mulde fließt im Bearbeitungsgebiet aus Südwest (Ortslage Kertzsch) kommend in nordöstliche Richtung (Ortslage Waldenburg). Innerhalb dieses Abschnittes zwischen dem Wasserwerk Kertzsch und dem Abzweig „Am Thomasberg“ liegt das Bearbeitungsgebiet am linken Ufer der Zwickauer Mulde in der Außenkurve des Flusslaufes.
Die Bezeichnungen rechtes und linkes Ufer beziehen sich auf den Blick in Fließrichtung. Die Fluss-Stationierung wird allgemein entgegen der Fließrichtung angegeben.
Am Bauende (Fluss-km 58+920) befindet sich der Fluss unmittelbar unterhalb einer Böschung, oberhalb verläuft auf der Böschungskrone die Bundestraße B 175/180 und direkt daneben steht landseitig das Wasserwerk Kertzsch. Hier ist seitlich der Neubau der TWA Kertzsch nach [17] geplant.
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Dieses Wasserwerk des RZV Lugau/Glauchau ist ein wichtiger Bestandteil im Leitungsnetz der Wasserversor- gung der Region, dessen Schutz zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit ist bei Hochwasser von besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit in der Stadt Waldenburg und Umgebung bis Remse. Neben dem alten Wasserwerk plant der RZV Glauchau neben der Bundestraße B 175/180 derzeit einen Ersatzneubau.
Im weiteren Verlauf führt der Fluss von der Bundesstraße weg. Zwischen dem Fluss und der Bundesstraße besteht hier eine ebene Wiesenfläche ohne Bebauung. Es folgt der Ortseingang Waldenburg mit einigen beidseitig der Straße stehenden Wohnhäusern.
Etwa bei der Einmündung „Am Thomasberg“ steigt das Gelände deutlich an, sodass die Ortslage von Waldenburg nachfolgend etwa ab dem Fluss-km 58+210 durch das natürliche Gelände bereits hinreichend vor Hochwasser geschützt ist und keinem Hochwasserschutz bedarf.
Die durch das Betrachtungsgebiet führende Bundesstraße B 175/180 kann als Hochwasserschutz nicht mit- genutzt werden, da entlang der Straße ab dem Wasserwerk einige Tiefpunkte bestehen und somit im Hochwas- serfall bei HQ100 (neu) die Straße stellenweise überströmt und ins rückwärtige Gelände hinterlaufen wird.
Damit sind die Grundstücke ab dem Wasserwerk bis zur Einmündung „Am Thomasberg“ beidseitig der Straße derzeitig nicht vor auftretendem Hochwasser geschützt. Bestehende Hochwasserschutzanlagen bestehen der- zeit im Planungsgebiet nicht.
Die Flächen am linken Ufer der Zwickauer Mulde werden überwiegend als private Wohn- und Gartengrundstücke genutzt. Stellenweise reichen private Bauten (Zäune, Gartenlauben u. ä.) bis an die linke Uferböschung heran. Am rechten Ufer der Mulde schließen weiträumige landwirtschaftliche Nutzflächen an.
Von Fluss-km 58+400 bis 58+700 existiert zwischen dem linken Ufer der Mulde und der Straße ein ca. 130 m breites Auengrünland, welches als Überflutungsfläche wirkt. Sowohl an der linken als auch an der rechten Ufer- böschung befinden sich größtenteils Gehölzbewuchs und Wiese sowie stark verkrautete Böschungsabschnitte.
Schutzgebiete und ökologische Situation
Im Bearbeitungsabschnitt bzw. im näheren Umkreis befinden sich folgende Schutzgebiete:
Tabelle 3.3.1: Schutzgebiete in der Umgebung des Bearbeitungsabschnittes
| Schutzgebiet | Lage zum Bearbeitungsgebiet | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vogelschutzgebiet „Tal der Zwickauer Mulde“ | direkt betroffen | ||||
| Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“ | direkt betroffen | ||||
| FFH - Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ | direkt betroffen | ||||
| Naturschutzgebiet „Callenberg Nord II“ | ca. 3,5 km südöstlich | ||||
| Trinkwasserschutzzone I-III des Quellgebietes Kertzsch | ca. 90 m südlich, gegenüberliegende Muldenseite |
Quelle: Freistaat Sachsen, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie LfLuG, Interaktive Karten.
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Aus der Anzahl der Schutzgebiete lässt sich ableiten, dass die Mulde ein wichtiges Element der jeweiligen Schutzgebietsverordnung darstellt. Die geplante Ertüchtigung der HWS-Anlage findet innerhalb der Schutz- gebiete statt. Die zu erwartenden Eingriffswirkungen wurden innerhalb der landschaftsplanerischen Fragestellungen geprüft.
Hydrologische und hydraulische Verhältnisse und Angaben zum
Einzugsgebiet
3.4.1 Ermittlung der Bemessungswerte für die Anlage zum Oberflächengewässer und Grundwasser
Im Hochwasserschutzkonzept [3] der Zwickauer Mulde wurden Gefahrenkarten [4] für den Bereich der Gemeinde Waldenburg erstellt und hydrologische Angaben zum Einzugsgebiet erläutert. Sie werden an dieser Stelle tabellarisch dargestellt und für den Bearbeitungsabschnitt ausgewertet.
Die in den letzten Jahren im Flussabschnitt erstellten Wasserspiegellagenberechnungen wurden in [13] zusammengeführt, in der Unterlage [15] aktualisiert und die Berechnungsansätze aufeinander abgeglichen. Die ermittelten Werte für HQ100 (alt) wurden danach mit den neuesten Regenereignissen überrechnet, sodass mit den jetzigen Werten des HQ100 (neu) statistisch aktuelle Wasserspiegellagen vorliegen.
Für die hydraulischen Untersuchungen wurde das bestehende 2d-hn-Modell, mit dem die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt wurde, verwendet. Das Modell wurde am Hochwasserereignis Juni 2013 kalibriert und bildet den aktuellen baulichen Zustand der Zwickauer Mulde ab (Stand 12/2021). Diese Ansätze wurden als Planungsgrundlage von der LTV bestätigt.
Das Baugebiet an der Zwickauer Mulde bei Fluss-km 58+210 bis 58+920 liegt zwischen dem oberstromigen HW-Meldepegel Zwickau-Pölbitz (Fluss-km 83+800) und dem unterstromigen HW-Meldepegel Wolkenburg (Fluss-km 49+500) und damit ca. 9 km oberhalb vom Pegel Wolkenburg. Nach Interpolation der Pegeldaten ergibt sich im Betrachtungsgebiet nach [13]:
HQ100 (alt) = 650,6 m³/s / HQ100 (neu) = 764 m³/s
Die notwendige Höhe der Hochwasserschutzanlage ermittelt sich nach DIN 19712 aus der Klassifizierung nach Bauwerkshöhe und Schadenspotential, demnach sind die HWS-Anlagen in die Klasse I und dem Schadens- potential HOCH für geschlossene Siedlungen und Industrieanlagen (hier das Wasserwerk) einzuordnen. Damit ist eine Bemessung nach HQ100 maßgebend.
Nach der DIN 19712, Tab. 3 sind Deiche mit einem Mindestfreibord von 50 cm, die HWS-Wände mit einem Mindestfreibord von 20 cm auszubilden.
Nach den Ergebnissen von [18] schützt die Maßnahme M1010 im betrachteten Flussabschnitt beim Hoch- wasserereignis HQ100 die landseitigen Flächen vor Überströmung. Der Freibord im Bereich der Mauern (>20cm) und im Bereich des Deichabschnittes (>50cm) ist ausreichend.
Im Vergleich zum Istzustand erhöhen sich im Bereich der Maßnahme M1010 die Wasserspiegellagen geringfügig um 2-5 cm, maximal im Einzelfall um 8 cm Die Fließgeschwindigkeiten ändern sich gegenüber dem Istzustand nur geringfügig um +/- 0,2 m/s und auch nur im Bereich der Maßnahme M1010 bis ca. 200 m stromab.
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Die Schubspannungen ändern sich im Vergleich zum Istzustand nicht wesentlich. Am Übergang der Hoch- wasserschutzwand zum Deich (Bauwerksstation 0+200) kommt es durch die geänderte Linienführung und durch Änderung der Fließrichtung zu einer geringfügigen Erhöhung der Schubspannung um maximal 20 N/m².
Nachfolgend werden auszugsweise die hydraulischen Berechnungsergebnisse nach [18] beim Planzustand 1 bezogen auf die Planungshöhen der HWS-Anlagen im Betrachtungsgebiet dargestellt.
Tabelle 3.4.2: Zusammenstellung der hydraulischen Werte im Betrachtungsgebiet
| Fluss-km | Geländehöhe | Geländehöhe | HQ100 (IST) | HQ100 (neu) | BHW HQ100 | OK Krone | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ufervorland | Flussachse | ohne Zuschlag | Planzustand 1 | Wand / Deich | Wand / Deich | |||||||||||||
| ohne Zuschlag | mit Freibord | mit Zuschlag | ||||||||||||||||
| Qmax. | 20 / 50 cm | |||||||||||||||||
| [m NHN] | [m NHN] | [m NHN] | [m NHN] | [m NHN] | [m NHN, cm] | |||||||||||||
| 58+212 | 222,40 | 219,87 | 223,92 | 223,92 | 224,12 (20cm) | 224,35 (+23) | ||||||||||||
| 58+273 | 222,69 | 224,00 | 224,02 | 224,22 (20cm) | 224,38 (+16) | |||||||||||||
| 58+318 | 223,18 | 219,88 | 224,02 | 224,01 | 224,21 (20cm) | 224,40 (+19) | ||||||||||||
| 58+369 | 223,38 | 219,71 | 224,02 | 224,00 | 224,20 (20cm) | 224,40 (+20) | ||||||||||||
| 58+373 | 222,71 | 219,71 | 224,05 | 224,06 | 224,56 (50cm) | 224,73 (+17) | ||||||||||||
| 58+769 | 223,34 | 219,72 | 224,42 | 224,44 | 224,94 (50cm) | 224,94 (+4) | ||||||||||||
| 58+800 | 223,34 | 219,72 | 224,44 | 224,46 | 224,66 (20cm) | 224,74 (+8) | ||||||||||||
| 58+830 | 224,13 | 219,78 | 224,47 | 224,49 | 224,69 (20cm) | 224,74 (+5) | ||||||||||||
| 58+863 | 224,30 | 224,47 | 224,49 | 224,69 (20cm) | 224,75 (+6) | |||||||||||||
| 58+887,5 | 224,52 | 224,55 | *) | |||||||||||||||
| 58+900 | 224,67 | 220,00 | 224,43 | 224,56 | *) |
*) Im Trassenbereich berührt die HWS-Maßnahme den mittlerweile realisierten Straßenknoten der B 175/180 durch die DEGES Berlin. Etwa ab Fluss-km 58+854 ist hier eine Gradientenerhöhung der Bundesstraße erfolgt. Im Längsschnitt G I.II.5 wurde die neue Gradiente informativ dargestellt. Damit wird deutlich, dass nach erfolg- tem Straßenausbau in diesem Bereich keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz mehr erforderlich sind. Die vorliegende Planung wurde an diese Situation angepasst.
Die Tabelle verdeutlicht Abweichungen zwischen der vorliegenden Planung [14] mit Stand 2018 und den späteren Wasserspiegellagenberechnungen [15] und [18]. Gegenüber der in [14] gewählten Ausbildung der Kronen- und Freibordhöhen von HWS-Wand und HWS-Deich nach DIN 19712 entstehen nach den neueren Wasserspiegellagenberechnungen höhere Freibordhöhen (als Zuschläge ausgewiesen).
Diese Zuschläge sind aber noch im Toleranzbereich. Deutlich wird, dass die Ansätze nach [14] zur Ausbildung der geplanten HWS-Anlagen an keiner Stelle zu niedrig sind, sie liegen auf der „sicheren Seite“. In Abstimmung mit der LTV wurden sicherheitshalber diese Toleranzen akzeptiert, auf eine Fortschreibung der Planung [14] wurde wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes verzichtet. Diese Planungsanpassung soll später in der Ausführungsplanung erfolgen.
3.4.2 Hydrologische Daten für die Planung weiterer Bauwerke und Anlagen
-entfällt-
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Hydrogeologische Verhältnisse und Baugrundbeurteilung
Der Bearbeitungsabschnitt befindet sich im Mulde-Lösshügelland und erstreckt sich bis zum Rand des Erzgebir- ges und des Erzgebirgischen Beckens. Dieser Naturraum wird von zwei verschiedenen Gestaltungselementen geprägt: flachwellige bis hügelige, von lößartigen Sedimenten bedeckte Plateauflächen in Höhenlagen zwischen 280 m über NN und 380 m über NN und darin zwischen 50 m und 80 m, stellenweise auch bis zu 120 m tiefe Täler der vom Erzgebirge herkommenden Flüsse (Zwickauer und Freiberger Mulde, Chemnitz u.a.).
Das Planungsgebiet Waldenburg gehört zu den tief in die Plateauflächen eingreifenden Tälern. Das Tal der Zwickauer Mulde verlässt bei Remse (ca. 5 km südwestlich von Waldenburg) die weite Talwanne und durchschneidet in einem sehr engen Kerbsohlental das Grundgebirge bis Großsermuth (ca. 54 km nordöstlich von Waldenburg). Der Naturraumtyp Mulde-Lösshügelland erhält seinen Charakter in starkem Maße vom geolo- gischen Bau und der Entwicklungsgeschichte seit der Tertiärzeit. Das Grundgebirge im Untersuchungsgebiet wird von Schiefer gebildet, der oberflächennah durch Verwitterungseinflüsse in Felszersatz übergegangen ist. Die Bodenschichten über dem Grundgebirge sind durch die Flussaue der Zwickauer Mulde geprägt. Über dem Grundgebirge lagern Flusskiese und -sande sowie Auelehm.
Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden Rammkernsondierungen, schweren Rammkernsondierungen und Kernbohrungen durchgeführt.
Die hydrologische Situation des gesamten Untersuchungsabschnittes ist gekennzeichnet durch die breite Fluss- aue der Zwickauer Mulde. Der Grundwasserleiter befindet sich in den Flusskiesen und -sanden. In den einzelnen Aufschlüssen wurde ein Grundwasserspiegel ermittelt, der ca. 1,40 bis 2,70 m unter der Geländeoberkante liegt.
Die im Baugebiet anzutreffenden Grundwasserstände wurden in den zeichnerischen Unterlagen dargestellt. Demnach kommt es an der geplanten HWS-Wand längs der Zwickauer Mulde beim Aushub des Arbeitsniveaus für die Herstellung von Bohrpfählen und Kopfbalken zum Grundwasseranschnitt. In der Planung sind Maßnah- men zur Grundwasserrückhaltung enthalten. Aufgrund der anstehenden Auekiese und der unmittelbaren Nähe des Planungsbereichs zum Vorfluter Zwickauer Mulde ist davon auszugehen, dass bei MQ in der Zwickauer Mulde sich eine Grundwasserströmung in Richtung Gewässer einstellt. Im Hochwasserfall ist der Grundwasser- spiegel vom Wasserspiegel des Hoch-wassers geprägt.
Verdachts- und Altlastenflächen
Die Anfrage bei der Landesdirektion Sachsen mit Sitz in Chemnitz zur Prüfung auf altlastenverdächtige Flächen hat ergeben, dass sich in dem Plangebiet keine Verdachtsflächen auf Altlasten oder Kampfmittel befinden. Nachfolgend werden die Aussagen der Fachbehörden wiedergegeben:
Tabelle 3.6.1: Verdachts- und Altlastenflächen, Stand: September 2021
| Fachbehörde | Anfrage | Bescheid | Aussagen/Forderungen/Hinweise | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [Datum] | [Datum] | ||||||||||
| Landesdirektion Chemnitz | 08.07.2009 | 20.07.2009 | Laut Sächs. Altlastenkataster SALKA, Stand 14.07.2009 wird eingeschätzt, dass im gekennzeichneten Bereich keine altlasten- verdächtige Grundstücke vorhanden sind. Es wird jedoch auf das Altlastenkataster beim LRA Landkreis Zwickau verwiesen. |
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| Fachbehörde | Anfrage | Bescheid | Aussagen/Forderungen/Hinweise | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [Datum] | [Datum] | ||||||||||
| Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen | 08.07.2009 | 24.07.2009 | Im Gebiet ist beim Kampfmittelbeseitigungs- dienst Sachen keine Belastung mit Kampf- mitteln bekannt. Es bestehen keine Einwände zum Vorhaben. | ||||||||
| Landkreis Zwickau Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde | von LDS | 09.09.2021 | Im geplanten Baubereich sind laut Sächs. Altlastenkataster mit Datenstand 07.09.21 keine Altlastenverdachtsflächen registriert. |
Ver- und Entsorgungsleitungen
Um genaue Kenntnisse über das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen zu erhalten, erfolgte im August 2012 die Einholung von Leitungsbeständen bei den Versorgungsträgern. Der Sachstand beim Versor- gungsträger TÖB 1 wurde im April 2022 aktualisiert. Der ermittelte Bestand an Ver- und Entsorgungsleitungen wurde im Plan- Nr. G I.II.3 dargestellt.
Tabelle 3.7.1: Ver- und Entsorgungsleitungen im Baugebiet, Stand: April 2022
| Versorgungsträger | Anfrage | Bescheid | Bestand/Planung/Hinweise | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [Datum] | [Datum] | ||||||||||
| Versorgungsträger TÖB 1 laut Schlüsselliste Leitungsträger | 09.03.2022 | 20.04.2022 | Der öffentlicher Mischwasserkanal DN 500 in der B 175/B 180 (Lageplan beigefügt) wurde im Jahre 2021 erneuert. Offen ist noch die Kanalhaltung DN 400 zur Zwickauer Mulde, dessen Realisierung vorerst nicht erfolgen soll. Der geplanten Rohreinbindung in die gepl. HWS-Wand wird zugestimmt. Zur Art der Einbindung wurden Vorschläge gemacht. | ||||||||
| Versorgungsträger TÖB 2 laut Schlüsselliste Leitungsträger | 15.08.2012 | 28.08.2012 | keine fernmeldetechnischen Anlagen. *) Diese Aussage bezieht sich auf das damalige Baugebiet in [12] ohne die Flächen vor dem Wasserwerk an der B 175. Hier ist ein Fernmeldekabel vorhanden, dass umverlegt werden muss. | ||||||||
| Versorgungsträger TÖB 3 laut Schlüsselliste Leitungsträger | 15.08.2012 | 28.08.2012 | kein Konflikt, Bestandsplan: In der Straße „Vor dem Glauchauer Tor“ befindet sich eine Trinkwas- serleitung DN 200 Guss und DN 200 GGG. | ||||||||
| Sonstige | |||||||||||
| Landesamt für Straßenbau und verkehr (LASuV) | 15.08.2012 | 07.09.2012 | Diverse Auflagen. |
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Mit der Planungsfortschreibung in [14] werden stellenweise auch bestehende Anlagen der vorgenannten Träger berührt. So muss durch die HWS-Mauer vor dem Wasserwerk als Baufreiheit in der Bundesstraße B 175/B 180 auf ca. 90 m Länge ein Fernmeldekabel umverlegt werden.
Im aktuellen Planfeststellungsverfahren müssen die betroffenen Versorgungsträger nochmals gehört und um deren aktualisierte Stellungnahmen abgefordert werden.
Die Vorhabensträgerin LTV trägt die Kosten der Leitungsumverlegung, insofern die Leitung nach den Vorgaben einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung errichtet wurde und eine eigentumsrechtliche Sicherung, zum Beispiel durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch erfolgt ist.
Die Vorhabensträgerin behält sich eine weitere Prüfung und die Abforderung von geeigneten Nachweisen sowie die Berechnung und Geltendmachung des Vorteilsausgleichs nach den geltenden Vorschriften vor.
Vorliegende Planungen und Randbedingungen
Mit der Erstellung der Gefahrenkarten im Bereich der Gemeinde Waldenburg wurden die von Hochwasser ausgehenden Gefahren für Menschen und Sachwerte in ihrer räumlichen Ausdehnung dargestellt. Darin wird deutlich, dass das Bearbeitungsgebiet mit der Bundesstraße B 175/180, einschließlich der seitlichen Bebauung und dem für die örtliche Wasserversorgung sehr wichtigem Wasserwerk bereits bei Regenereignissen und Überschwemmungen mittlerer Intensität betroffen sind.
Am 02.02.2012 wurden in einer Bürgerversammlung alle betreffenden Grundstückseigentümer informiert. Alle anwesenden Grundstückseigentümer signalisierten damals ihre Zustimmung zur geplanten Maßnahme des Hochwasserschutzes.
Leider konnten diese Zusagen bei der Liegenschaftsklärung für die Bauleistungen nach [14] in den Jahren 2019/20 nicht bestätigt werden. Es wurden zwar einige Einverständniserklärungen eingeholt, aber ein Eigen- tümer hat dem Bauvorhaben nicht zugestimmt. Für den geplanten Neubau der HWS-Anlage mit Hochwasser- schutzmauern und Deichneubau ist daher die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich.
Hinsichtlich der Bauwerkshöhen der zu errichtenden Hochwasserschutzmauer sowie dem Deichneubau wird die 2d-Modellierung [8] unter Berücksichtigung der Umrechnung in das Höhensystem DHHN 2016 genutzt.
Die geplante HWS-Maßnahme grenzt bei Fluss-km 58+854 direkt an den Bereich an, in dem kürzlich eine Umgestaltung des Straßenknotens der B 175/180, OU Waldenburg nach [16] realisiert wurde. Hier bindet die geplante HWS-Wand direkt an die realisierte Gradientenerhöhung der Bundesstraße B 175/180 an.
Gegenüber der Bundesstraße B 175/180 befindet sich hier das alte Wasserwerk Kertzsch. Dieses Wasserwerk des RZV Lugau/Glauchau ist ein wichtiger Bestandteil im Leitungsnetz der Wasserversorgung der Region, dessen Schutz zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit ist bei Hochwasser von besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit in der Stadt Waldenburg und Umgebung bis Remse. Neben dem alten Wasserwerk plant der RZV Glauchau neben der Bundestraße B 175/180 derzeit einen Ersatzneubau [17].
Über die Zwickauer Mulde im Baugebiet der HWS-Maßnahme verläuft eine Rohrbrücke mit Wasserleitungen. Dieses Bauwerk wird künftig abgebrochen und durch eine seitliche Dükerleitung ersetzt. Beide Bauwerke in Planung und Bestand nach [17] wurden bei der Planung beachtet.
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Die vorliegende Unterlage [14] wurde hinsichtlich der geltenden Vorschriften und geänderten Projektrand- bedingungen aktualisiert. Gleichzeitig wurden die umweltfachlichen Antragsdokumente (LBP, FFH-Erheblich- keitsabschätzung, SPA-Erheblichkeitsabschätzung, spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Fachbeitrag zur WRRL) erstellt, die dieser Planungsunterlage als separate Dokumentation beiliegen.
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Bereits im Jahr 2000 wurden mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Rahmenbedingungen zur koordinierten Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten, staats- und länderübergreifend, festgelegt.
Die Ziele der EU-WRRL liegen in der Umsetzung ganzheitlicher Betrachtungen der Gewässer aus ökologischer Sicht und in der Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes des Gewässers. Daher sind bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Fließgewässern auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Naturnähe vorgesehen.
Aufgrund der morphologischen Veränderungen wird das Fließgewässer im Wasserkörpersteckbrief Oberflächen- gewässer zum 2. Bewirtschaftungsplan der WRRL, veröffentlicht vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Freistaat Sachsen folgendermaßen bewertet:
Tabelle 3.9.1: Bewertung des ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächenwasserkörper OWK-ID: DESN_54-6, OWK-Name: Mulde-6
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Der Abschnitt Mulde-6 der Zwickauer Mulde gehört gemäß LAWA zum Gewässertyp 9.2, zu den großen Flüssen des Mittelgebirges. Die geplante Gewässerbaumaßnahme hat keine Auswirkungen auf den verbindlichen Bewirtschaftungsplan gemäß §§ 67, 83 WHG.
Im Bereich der Hochwasserschutzwand hat die geplante Maßnahme einen geringen Einfluss auf hydromorpho- logische Qualitätskomponenten der SächsWRRLVO (Anlage 3 Nr. 2). Betroffen sind die Struktur der linken Ufer- zone und die Breitenvariation des Gewässers. Jedoch werden diese Komponenten nicht verschlechtert.
Regelmäßig wird die Durchgängigkeit von einmündenden Nebengewässern durch Deichbauvorhaben einge- schränkt. Im vorliegenden Fall münden im Bereich der geplanten Baumaßnahme keine Nebengewässer in die Zwickauer Mulde.
4 Analyse der gegenwärtigen Hochwasserschutzanlagen
Analyse des vorhandenen Bestandes
Beginnend am Wasserwerk Kertzsch bis zum Abzweig „Am Thomasberg“ (kurz hinter dem Ortseingangsschild Waldenburg) besitzt das Untersuchungsgebiet am linken Ufer der Zwickauer Mulde keinen wirksamen Hoch- wasserschutz.
Der untersuchte Bearbeitungsabschnitt liegt linksseitig der Zwickauer Mulde, er beginnt beim Fluss-km 58+210 und endet bei Fluss-km 58+920. Der Abschnitt hat eine Länge von ca. 710 m.
Zwischen Fluss-km 58+100 und 58+375 grenzen unmittelbar an das Ufer der Zwickauer Mulde private Grund- stücke an. Diese reichen direkt an die teilweise sehr steilen Uferböschungen heran, und sind größtenteils stark mit Baum- und Gehölzbewuchs bewachsen.
Ab Fluss-km 58+375 verbreitert sich das Ufervorland bis zur Bundesstraße B 175/180 auf maximal 130 m. Das Ufervorland stellt eine Grünlandfläche dar, die zum Teil mit Gehölzen und Buschwerk bewachsen ist. Bei Station 58+500 befindet sich ein Geflügelhof in Privatbesitz. In Richtung Kertzsch befindet sich in geringem Abstand zur Straße eine Rohrbrücke, welche die Zwickauer Mulde quert. Im Zuge vom Neubau der TWA Kertzsch ist dessen Abbruch und ein Ersatzneubau als Dükerleitung geplant.
Das Wasserwerk Kertzsch und der geplante Ersatzneubau befinden sich landseitig der Bundesstraße am süd- lichen Bauende. Hier verläuft der Fluss bei Fluss-km 58+920 unmittelbar unterhalb der Straßenböschung, wobei die Gradiente der Bundesstraße hier zu einem Tiefpunkt abfällt und darin derzeit einen Hochwasserschutz erforderlich macht.
Ohne bauliche Maßnahmen kommt es hier bei Hochwasser stellenweise zur Überflutung der Bundesstraße und zu einem Hinterlaufen in die landseitige Bebauung mit dem Wasserwerk. Dabei kommt es auch zu Überflutungen des Wasserwerksgeländes bis hin zu Schäden, welche die Betriebsbereitschaft dieses wichtigen Wasserwerkes hinreichend gefährden.
Es wurde eine Fotodokumentation erstellt, diese liegt der Planunterlage als Anlage 4 bei.
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Örtliche Verhältnisse, Bauwerke und Besonderheiten
Im Rahmen der Ortsbegehung wurden insbesondere die Bauwerke und örtliche Besonderheiten im Baugebiet aufgenommen. Innerhalb des Planungsabschnittes sind keine Siele oder ähnliche Bauwerke vorhanden.
Im Untersuchungsabschnitt befinden sich, wie im Pkt. 3.7 benannt, wenige Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel, die von der Baumaßnahme berührt werden. Nur am Wasserwerk besteht ein Fernmeldekabel, welches als Baufreiheit für den Neubau der HWS-Wand in der Bundesstraße B 175/B 180 auf ca. 90 m Länge als Teil der Baumaßnahme umverlegt werden muss.
Ein Bauwerksverzeichnis für den Untersuchungsabschnitt ist der Anlage I.I.2 beigelegt.
Tabelle 4.2.1: Zusammenfassung wesentlicher Prüfkriterien/Besonderheiten
| Nr. | Prüfkriterium | Kurzbeschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Lage des Gewässers | Die Zwickauer Mulde verläuft in Fließrichtung auf der rechten Seite der B 175/180 hinter der Wohnbebauung. Der geplante Deich sowie die Hochwasserwände verlaufen linksseitig des Muldeufers, teilweise direkt vor Wohnbebauung/Gärten. Zwischen dem geplanten Deich und dem Fluss befindet sich ein ca. 130 m breites mit Gras bewachsenes Vorland. | ||||||
| 2 | Geplante Bauarten | HWS-Wand als Winkelstützwand vor Wasserwerk HWS-Deich mit 2 Deichüberfahrten HWS-Wand auf Bohrpfahlwand mit Kopfbalken. | ||||||
| 3 | geplante geometrische Kriterien vom HWS-Deich | Kronenbreite: 3,00 m luftseitige Böschungsneigung: 1 : 3 wasserseitige Böschungsneigung: 1 : 3 | ||||||
| 4 | geplante geometrische Kriterien der HWS-Wand vor Wasserwerk | Monolithische Winkelstützwand aus Stahlbeton C 30/37 LP, landseitig mit Matrizenschalung, nach ZTV-Ing. Gründung auf Sauberkeitsschicht C 20/25 | ||||||
| 5 | geplante geometrische Kriterien der HWS-Wand hinter Bebauung | Aufgelöste Bohrpfahlwand 0,88 m, Achsabstand 2,00 m aus Stahlbeton C 30/37 LP, nach ZTV-Ing. Stahlbetonkopfbalken: Breite: 1,48 m, Höhe: 0,80 m Wand: Breite: 0,50 m, Höhe: 1,77 bis 5,00 m landseitig mit Matrizenschalung. | ||||||
| 6 | Funktions- und Standsicherheit | Gewährleistung der Standsicherheit (Böschungsbruch, Nachweis der schnellen Wasserspiegelabsenkung (LF3), Hydraulischer Grundbruch), Gehölze und Bewuchs vermeiden Gefährdung der Stand- sicherheit, regelmäßige Funktionskontrollen und Wartungen. | ||||||
| 7 | Überflutungssicherheit | bis HQ100 (neu) mit Durchfluss 764 m³/s | ||||||
| 8 | Bauwerke an/im HWS-Deich | geplante Zuwegungen/-überfahrten, Ver- und Entsorgungsleitungen. | ||||||
| 9 | Besonderheiten | Sehr eng angrenzende Bebauung am linken Ufer der Mulde (Garten, Privatgrundstücke). Wasserwerk direkt am Fluss. |
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5 Ableitung und Festlegung von Schutzzielen und Bemessungs-
randbedingungen
Festlegung der Schutzziele
Mit Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes für die Zwickauer Mulde wurden die Richtwerte von Schutzzielen nach den Vorgaben der LTV des Freistaates Sachsen wie folgt festgelegt:
Tabelle 5.1.1: Festlegung der Wiederkehrintervalle verschiedener Objektkategorien bei der Festlegung der Schutzziele nach DIN 19712
| Objektkategorie | Richtwert für das maßgebende mittlere | ||
|---|---|---|---|
| statistische Wiederkehrintervall Tn in Jahren | |||
| Sonderobjekte | Im Einzelfall bestimmen | ||
| Geschlossene Siedlungen | 100 | ||
| Einzelgebäude, nicht dauerhaft bewohnte Siedlungen | 25 | ||
| Industrieanlagen | 100 | ||
| Überregionale Infrastrukturanlagen | 50 - 100 | ||
| Regionale Infrastrukturanlagen | 25 | ||
| Landwirtschaftlich genutzte Flächen | 5 | ||
| Naturlandschaften | - |
Die oben genannten Schutzziele liegen laut HWSK [3] damit an der unteren Grenze.
Innerhalb des Bearbeitungsabschnittes befindet sich beidseitig der Straße eng angrenzende Bebauung (Wohn- häuser, vereinzelte Gartengrundstücke u.ä.). Der Siedlungsbereich ist durch entsprechende Hochwasserschutz- anlagen zu schützen. Das Wasserwerk gilt sinngemäß als eine besonders schützenswerte Industrieanlage.
Der bordvolle Abfluss der Zwickauer Mulde ist laut dem HWSK [3] im Chemnitzer Land mindestens größer als ein HQ50 anzusetzen. Der derzeitige lokal vorhandene Schutzgrad liegt unterhalb einem HQ20.
Damit wird im gesamten Bearbeitungsabschnitt der geforderte Schutzgrad HQ100 mit einem maßgeblichen Wiederkehrintervall eines Hochwasserereignisses von 100 Jahren nach DIN 19712 nicht eingehalten und ist entsprechend umzusetzen.
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Festlegung der Bemessungsrandbedingungen
Das Planungsgebiet an der Zwickauer Mulde umfasst das Gebiet ab dem Wasserwerk Kertzsch, speziell ab der hier bestehenden Engstelle zum Fluss resultierend aus der Außenkurve der Zwickauer Mulde, die hier direkt bis an die Straßenböschung heran reicht. Nach ca. 200 m wird der Ortseingang von Waldenburg erreicht.
Die Bundesstraße B 175/180 verläuft hier aus Richtung Glauchau kommend zur Ortsmitte von Waldenburg. Das Planungsgebiet endet nach weiteren ca. 300 m vor einer Geländeerhöhung in der Ortslage.
Mit dieser HW-Maßnahme werden die Ortsdurchfahrt einschließlich der hier befindlichen Anwesen, Grundstücke sowie das Wasserwerk Kertzsch geschützt, dies ist wichtig für die Sicherheit der Einwohner und für die Aufrecht- erhaltung der Wasserversorgung für die Stadt Waldenburg und Umgebung durch den Betrieb des regionalen Wasserwerkes.
Im gesamten Bearbeitungsabschnitt wird ein Schutzgrad mit einem maßgeblichen Wiederkehrintervall eines Hochwasserereignisses von 100 Jahren gefordert. Zugehörig wurde den Antragsunterlagen als Anlage IV das Technische Datenblatt für das Wasserbuch beigefügt.
Aufgrund der vergangenen Hochwasserereignisse und der Aufgabenstellung sind folgende Planungsziele umzusetzen:
Einheitlicher Bau der HWS-Anlagen bezogen auf den Wasserstand des Bemessungshochwassers der Zwickauer Mulde HQ100 (neu), die Festlegung der Geometrie vom HWS-Deich erfolgt nach DIN 19712, Planung von 2 Deichüberfahrten zur Gewährleistung der dauerhaften Bewirtschaftung des Ufervorlandes.
Der Unterhaltungsträger ist verpflichtet, günstige Zustände herzustellen, d.h. Gefährdungs- und Verschlechte- rungspotentiale auszuschalten. Dies soll geschehen mit Hilfe von:
Wahl geeigneter Ansaatmischungen, Anpassung der Böschungsneigungen, ausreichende Zugangswege und Beseitigung von Gehölzen sowie normgerechte Gestaltung der Deichgeometrie.
Ableitung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der
Funktions- und Standsicherheit
Die im HWSK [3] enthaltene Maßnahme M 1010 beinhaltet die Herstellung des Hochwasserschutzes für den Bereich Waldenburg, beginnend am Wasserwerk Kertzsch bis zum Abzweig „Am Thomasberg“ (hinter dem Ortseingang Waldenburg), vom Fluss-km 58+210 bis 58+920.
Mit Hilfe des HWSK einschließlich der Gefahrenkarten für den Bereich Waldenburg wurden die von Hochwasser ausgehenden Gefahren für Menschen und Sachwerte dargestellt und erläutert. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines wirksamen Hochwasserschutzes. Die Funktions- und Standsicherheiten vom geplanten HWS-Deich bzw. der zu errichtenden Hochwasserschutzwände wurden im Rahmen der Entwurfsplanung nachgewiesen.
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6 Art und Umfang des geplanten Vorhabens
6.1 Variantendiskussion und Ableitung einer Vorzugslösung
Aufgrund der Örtlichkeit kann der Hochwasserschutz hinter der Wohnbebauung mit Gärten ab dem Bauanfang nur mit einer platzsparenden HWS-Wand entlang vom Ufer der Zwickauer Mulde erfolgen. Damit kann auch nach der Realisierung der Maßnahme die Wohnqualität der Anwesen noch gleichwertig sichergestellt werden. Die HWS-Wand erhält für die Anlieger nutzbare 3 Durchgänge zum Fluss und kann optisch begrünt werden.
Im weiteren Verlauf schließt sich entlang der Bundesstraße B 175/180 ein HWS-Deich an, der hier platztech- nisch möglich ist und mit einer Begrünung gut in das Landschaftsbild eingeordnet werden kann. Für Anlieger werden Deichüberfahrten geschaffen.
Abschließend ist an der Engstelle zwischen dem Fluss und der Bundesstraße gegenüber vom Wasserwerk eine kleine Winkelstützwand notwendig, zu der es wiederum aus Platzgründen keine Alternative gibt.
Aufgrund dieser Zwangspunkte in der Örtlichkeit gibt es zu den gewählten Abschnitten 1 und 3 mit HWS-Wänden keine möglichen Alternativtrassen. Im mittleren Abschnitt mit dem HWS-Deich wäre theoretisch eine Alternativ- trasse diagonal durch die Felder denkbar. Dies ist aber in Hinblick auf die Zerstückelung der landwirtschaftlichen Nutzflächen abwegig und wurde daher in allen Planungsphasen nicht weiter betrachtet.
Diese Abwägung erfolgte mit der LTV auf die Trassen, bei denen das geringste Konfliktpotential entsteht, die hinsichtlich der Inanspruchnahme von Privatgrundstücken am günstigsten sind und den minimalsten Einfriff unter Wahrung der Forderungen der WRRL ermöglichen. Aufgrund der Örtlichkeit mit den genannten Zwangs- punkten gibt es keine Alternativtrassen zu den, in der vorliegenden Planung erhaltenen HWS-Anlagen.
Zum Erreichen der Planungsziele wurden in der Vorplanung folgende Varianten betrachtet (Kostenstand 2009):
Hochwasserschutzwand Fluss-km 58+195 bis 58+384 und Fluss-km 58+778 bis 58+885
| Bauart | Baukosten netto |
|---|---|
| Spundwand mit wasser- und luftseitiger Gabionenverkleidung | 371.490,00 € |
| Hochwasserschutzwand mit Kopfbalken auf überschnittener Bohrpfahlwand | 353.325,00 € |
Deich zwischen Fluss-km 58+380 bis 58+780
| Bauart | Baukosten netto |
|---|---|
| Drei-Zonen-Deich mit Errichtung einer mineralischen Dichtung | 153.762,00 € |
| Errichtung eines homogenen Deiches | 119.112,00 € |
| Drei-Zonen-Deich mit einer Spundwand in der Deichachse/Deichfuß in Abhängigkeit vom Baugrund | 250.362,00 € |
| Homogener Deich mit einer Spundwand in der Deichachse/Deichfuß in Abhängigkeit vom Baugrund | 215.712,00 € |
In der Vorplanung von 2009 [6] wurden diese Varianten technisch dargestellt und bewertet. Die Varianten Deich mit Spundwand ist aufgrund der günstigen Bodenverhältnisse nicht erforderlich. Die Variante homogener Deich in Kombination mit einer Hochwasserschutzwand gegründet auf Bohrpfählen wurde als die kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante festgestellt. Der Deich soll DIN-gerecht mit Böschungsneigungen von 1:3 ausgebildet und etwa parallel zur Bundesstraße B 175/180 errichtet werden.
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Hinweis: Damals war bei niedrigeren Wasserspiegellagen nach [5] der 3. Abschnitt gegenüber vom Wasserwerk an der Bundesstraße B 175/180 noch nicht erforderlich.
In der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von 2018 [14] wurde diese Vorzugsvariante schrittweise weiter fortgeschrieben und kostenoptimiert. Aus Sicherheitsgründen hatte sich die LTV auf die etwas teurere Variante „Errichtung Drei-Zonen-Deich“ entschieden. Dagegen ist die Gründung der HWS-Wand auf einer aufgelösten Bohrpfahlwand nach dem anstehenden Baugrund ausreichend, was sich kostengünstiger auswirkt.
Unter dieser Maßgabe wurde die Variante Drei-Zonen-Deich in Kombination mit einer HWS-Wand auf einer aufgelösten Bohrpfahlwand als technisch und wirtschaftlich günstigste Variante ermittelt. Zusätzlich wird aufgrund der in [13] ermittelten Wasserspiegellagen entlang der Bundesstraße B 175/180 gegenüber vom Wasserwerk eine max. 90 cm hohe Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand erforderlich.
Die Variante, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens weiterverfolgt werden soll, ist das Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber. Zum Hochwasserschutz werden nunmehr folgende 3 Abschnitte von HWS-Anlagen laut dem Bauwerksverzeichnis vorgesehen:
- Fluss-km 58+211 bis 58+369 (Bauwerks-km 0+000 bis 0+211,2)
Errichtung Hochwasserschutzwand mit Kopfbalken auf aufgelöster Bohrpfahlwand und Drainage auf der Landseite. Einbindung der HWS-Wand in nachfolgenden HWS-Deich mit Überlappung.
- Fluss-km 58+365,5 bis 58+800 (Bauwerks-km 0+211,2 bis 0+575)
Errichtung eines HWS-Deiches als Drei-Zonen-Deich mit Stützkörper, Dichtkörper und Sickerprisma sowie einer Entwässerungsmulde, -graben auf der Landseite zur Bundesstraße B 175/180
- Fluss-km 58+792,9 bis 58+860 (Bauwerks-km 0+550,7 bis 0+628)
Errichtung Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand und Drainage auf der Landseite zusätzlich Sicherung der Straßenböschung mit Steinsatz. Einbindung der HWS-Wand am Wandbeginn im HWS-Deich mit Überlappung.
Nachfolgend wird diese gewählte technische Lösung der geplanten Bauwerke zum Hochwasserschutz der Maßnahme M 1010 in Waldenburg detailliert beschrieben.
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6.2 Erläuterung der ausgewählten Lösung
6.2.1 Neubau / Ertüchtigung / Instandsetzung der HWS-Maßnahme
- Fluss-km 58+211 bis 58+369 (Bauwerks-km 0+000 bis 0+211,2) HWS-Wand hinter der Bebauung mit Kopfbalken auf Bohrpfahlwand
Aufgrund der teilweise bis in die Uferböschung der Zwickauer Mulde reichenden Privatgrundstücke soll in diesem Bereich eine ca. 211 m lange HWS-Wand errichtet werden.
Deren Trasse liegt in einer begradigten Linie an der derzeitigen Böschungskrone oder vorgelagert in der Fluss- böschung. Am Bauanfang der HWS-Wand bei Fluss-km 58+211 wird eine etwa rechtwinklig abgehende Querwand entlang der Grundstücksgrenze zum Schutz der Bebauung vorgesehen. Auf der Gegenseite bindet die HWS-Wand überlappend in den sich anschließenden HWS-Deich ein.
Als Baufreiheit für die HWS-Wand müssen im Trassenbereich in den Grundstücken einige Baumfällungen sowie der Rückbau von Zäunen, bestehender Treppen zum Fluss und diverser gartentypischer Anlagen vorgenommen werden. Im Grundstück Haus-Nr. 9 (Flurstück 675/1) müssen zudem die hier befindliche Kegelbahn als einge- schossiger, massiver Anbau (derzeit Ruine) und eine Gartenlaube abgebrochen werden. Eine weitere Gartenlaube und ein Holzschauer müssen auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 674/1) beseitigt werden.
Grundsätzlich ist für die Bemessung der HWS-Wand die DIN 1045-1 und nach einer Vorgabe der LTV anstelle der ZTV-W die ZTV-Ing anzuwenden.
In der Tragwerksplanung wurde die geplante HWS-Wand in 36 Teilabschnitte unterteilt, dafür wurden jeweils Schal- und Bewehrungspläne, Stahllisten erstellt. Für die Bohrpfähle wurden gemäß der beiden Bohrpfahllängen 2 Pläne erstellt. Diese Pläne liegen den Antragsunterlagen in der Anlage G.I.I.3 bei.
Die aufgelöste Bohrpfahlwand wird aus Bohrpfählen 0,88 m in zwei Tiefen ausgeführt. Der Kopfbalken (H x B ca. 80 x 148 cm) wird im Abschnitt längs der Zwickauer Mulde etwa sohlgleich zur Flusssohle eingebaut, um ein Unterlaufen durch die aufgelöste Bohrpfahlwand zu verhindern. Laut Bemessung der Bohrpfahlwand in der Statik ergibt sich hier eine erforderliche Pfahllänge von 7,50 m bei einem Achsabstand von 2,00 m.
Für die seitliche Querwand quer zum Fluss genügt eine höhere Einordnung des Kopfbalkens, wobei der Übergangsbereich in der Uferböschung noch tief ausgebildet wird. Daraus resultiert im höheren Abschnitt eine Bohrpfahllänge von 3,00 m und im Übergang zum Fluss von 7,50 m. Der Achsabstand der Bohrpfähle beträgt analog 2,00 m.
Auf dem Kopfbalken wird die 50 cm breite HWS-Wand aufgesetzt und mit der Bewehrung des Kopfbalkens kraft- schlüssig verbunden. Die Wandhöhe über Kopfbalken beträgt nach dem Längsschnitt am höheren Abschnitt der Querwand ca. 1,77 m und längs der Zwickauer Mulde ca. 4,86 – 5,00 m, wovon hier landseitig nur etwa 1,60 – 1,70 m sichtbar sein werden.
Alle Betonbauteile werden aus Stahlbeton C 30/37 LP nach DIN 1045-1 und ZTV-Ing. in Ortbetonbauweise aus- geführt. Alle sichtbaren Flächen werden als Sichtbeton bzw. die landseitigen Wandflächen mit Matrizenschalung ausgeführt. Die obere Stirnseite der HWS-Wand wird mit 4 % Gefälle nach außen ausgebildet.
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Für die Betonbauteile gelten folgende Expositionsklassen und Betondeckungen:
HWS-Wand XA1, XC4, XF3, XM1; nomc = 60 mm Kopfbalken XA1, XC4, XF3; nomc = 60 mm, nomc oben = 50 mm Bohrpfähle XA1, XC4, XF3, WF; nomc = 80 mm
Im Abstand von max. 6 m werden in der HWS-Wand mit Kopfbalken Bewegungsfugen angeordnet. Die Abdichtung der Fugen erfolgt vertikal durch ein innen liegendes Elastomer-Dehnfugenband DA 320 und eine 20 mm dicke Fugeneinlage aus Styrodur. Umlaufend wird die Fuge mit einem Fugenverschlussband 30/30 wasserdicht verschlossen.
Zur Binnenentwässerung erhält die HWS-Wand landseitig ein Längssicker mit Mehrzweckrohr, welches abschnittsweise 5 Sammelschächten an Tiefpunkten zufließt. Danach werden diese Zuflüsse über 5 Rohr- auslässe mit Rückstauklappe durch die HWS-Wand in den Fluss abgeleitet.
Weitere private Ableitungen der Anwesen sowie der bestehende RWK DN 400 der WAD werden ab der Baugebietsgrenze aufgenommen, bauzeitlich mit Wasserhaltung unterbrochen und später über neue separate Rohreinbindungen mit Rückstauklappen (je 5 Stück) wieder angebunden und durch die HWS-Wand in den Fluss abgeleitet.
Um auch im Hochwasserfall das dann nicht mehr abfließende Regenwasser ableiten zu können, wurde als Binnenentwässerung bei Hochwasser das vorgenannte Leitungssystem der Sickerleitungen über Sicker- und Sammelschächte miteinander verbunden. Über Rohrauslässe mit Rückstauklappen werden diese Wässer im Normalfall in den Fluss geleitet.
Für den Hochwasserfall - wenn der Wasserstand im Fluss keinen freien Abfluss mehr ermöglicht - werden hinter der Bebauung 2 Pumpschächte für mobile Pumpen zum Überpumpen des Binnenwassers durch Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk (THW) in den Fluss vorgesehen.
Diese beiden Pumpschächte 1,20 x 1,20 m i. L. werden mit je 1,30 m Nutztiefe (Nutzvolumen ca. 2,0 m³) ausgebildet, worin das dann volle Leitungssystem zurückstauen und mittels mobiler Pumpen wieder in den Fluss übergepumpt werden kann.
Die Pumpschächte werden aus Stahlbeton C 25/30 (alternativ bei Einsatz von FT-Schächten auch höherwertiger Beton möglich) als ein quadratisches Bauwerk ausgebildet. Jeder Schacht erhält einen Pumpensumpf zur Entnahme von Restwasser sowie Steigbügel zum Einstieg und eine quadratische Schachtabdeckung 1,0 x 1,0m mit Einstiegshilfe, Gasdruckfedern jeweils aus Edelstahl.
Umlaufend am Einstieg werden je 2 Rohrhülsen am Beton befestigt, in die im HW-Fall mobile Edelstahlgeländer allseitig eingesteckt werden können. Bei Normalwetter werden diese Geländer im Pumpschacht aufbewahrt.
Um den Anliegern auch künftig den Zugang zum Fluss zu ermöglichen, werden in der HWS-Wand 3 HWS-Türen (1x pro Grundstück) vorgesehen. Diese Türen werden mit Regelmaßen 80 x 150 cm als Drucktüren mit 2 Verrie- gelungen, nach außen öffnend, DIN links ausgebildet. Bedarfsweise werden innen vor den Türen zum Höhen- ausgleich zum Geländeniveau Blockstufen als Betonfertigteile mit Steigungsverhältnis 16/30 cm angeordnet.
Entlang der HWS-Wand wird über dem Längssicker eine 60 cm breite Entwässerungsmulde mit Auspflasterung zur seitlichen HWS-Wand aus Kleinpflaster in Betonbettung vorgesehen.
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Wasserseitig zum Fluss wird vor den Rohrauslässen ein Steinsatz mit Sohlbefestigung und Flügelwänden aus Wasserbausteinen LMB 40/200 vorgesehen. Die wasserseitigen Böschungen vor der HWS-Wand werden mittels Schüttung aus Wasserbausteinen LMB 40/200 oberhalb der Fußsicherung HMB 300/1000 am Fluss gesichert.
Innerhalb der Gärten wird entlang der HWS-Wand landseitig ein Kontroll- und Wartungsweg hergestellt, der an der Deichüberfahrt bei Fluss-km 58+380 beginnt und entlang der HWS-Wand bis zur Ausfahrt auf die B 180 verläuft. Damit wird die Zugänglichkeit für die LTV, Feuerwehr etc. zur HWS-Wand ermöglicht.
Dieser Kontroll- und Wartungsweg wird als etwa 4 m breiter Schotterrasen befahrbar ausgebildet. Er wird mit Rasenansaat begrünt. Ein weiterer Kontrollweg wird vor der Querwand der HWS-Wand wasserseitig als 1,50 m breiter Gehweg vorgesehen, der mit einer sandgeschlämmten Schotterdecke befestigt wird.
Das bisherige Geländeniveau der landseitigen Gärten wird nach Bauende wiederhergestellt. Hier erfolgt inner- halb des Baugebietes die Oberbodenandeckung mit Rasenansaat.
Im Rahmen der Wiederherstellung werden die vormals ausgebauten Zäune der Anwesen wieder errichtet und an die neue HWS-Wand angeschlossen. Um die Zugänglichkeit der LTV zur HWS-Wand über den neuen Kontroll- und Wartungsweg zu ermöglichen, werden an den Grundstücksgrenzen jeweils 2-flüglige Drehtore, Breite 4 m in den neuen Einfriedungen eingebaut. Die Einfahrt in diesen Weg an der Deichüberfahrt mit einer klappbaren Schranke gesichert.
- Fluss-km 58+365,5 bis 58+800 (Bauwerks-km 0+211,2 bis 0+575) HWS-Deich mit Dränprisma auf der Luftseite
Nach den Anforderungen nach [13] und der DIN 19712 wird in der Örtlichkeit zwischen der vorgeschriebenen Bebauung und dem Wasserwerk ein HWS-Deich mit einer mittleren Höhe von 1,85 m benötigt.
Die Trasse verläuft vom Anschluss der HWS-Wand zunächst schräg über die Wiese zur Bundesstraße, danach verläuft sie direkt neben dem Straßenkörper bis zum Wasserwerk, wo wieder ein Übergang auf eine HWS-Wand erforderlich wird. Die Trassenlänge des Deiches beträgt etwa 364 m.
Die Einbindungen des Deiches in die beidseitigen HWS-Wände erfolgt jeweils überlappend, d. h. die HWS-Wände werden jeweils bis zur Deichkrone zur Absicherung der Wasserdichtigkeit geführt.
Der Deich wird nach DIN 19712 als Drei-Zonen-Deich, bestehend aus einem inneren Stützkörper aus grobkörnig- gemischtkörnigem Mineralboden mit kf ≤ 1 x 10-6 m/s, einem wasserseitigen Dichtkörper aus gemischtkörnig- bindigem Mineralboden mit kf ≤ 1 x 10-7 m/s und einem landseitigem Sickerprisma aus Schotter 2/32 mm zur Aufnahme von Qualmwasser ausgebildet. Das Qualmwasser wird in den straßenseitig vorgesehenen Entwässe- rungsgraben oder –mulde mit darunterliegendem Längssicker eingeleitet.
Die Deichkrone wird 3 m breit, mit Quergefälle von 2 % zum Fluss ausgebildet. Die Böschungen werden land- und wasserseitig mit einer Böschungsneigung 1 : 3 hergestellt.
Mit diesen veränderten Anforderungen der DIN 19712 wird gegenüber der bisherigen Planung ein erhöhter Platzbedarf benötigt. Durch die räumliche Begrenzung durch die Bundesstraße muss die Deichaufstandsfläche überwiegend einseitig in Richtung Flusslauf verbreitert werden.
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In der Schnittlinie zwischen der Straßenböschung und der landseitigen Deichböschung wird ein Entwässerungs- graben oder –mulde mit darunterliegendem Längssicker mit Mehrzweckrohr vorgesehen.
Damit ist die Entwässerung des Böschungsfußes mit Sickerprisma sowie der Mulden in Richtung Rohrauslass in die Zwickauer Mulde gegeben. Der Deichkörper erhält eine 20 cm dicke Oberbodenandeckung mit Rasen- ansaat.
Zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grünlandfläche sowie als Zufahrt zum Geflügelhof werden 2 Über- fahrten über den Deichkörper angeordnet. Diese Wege werden mit einer Befestigung aus sandgeschlämmter Schotterdecke ausgebildet.
Dabei soll die Deichüberfahrt auf dem Flst. 677/1 zum Zwecke der Deichunterhaltung für den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung hergestellt werden. Eine weitere Deichüberfahrt wird auf den Flurstücken 678, 139 zur Gewährleistung der Zugänglichkeit auf die rückwärtigen Wiesenflächen für die Grund- stückseigentümer hergestellt.
In der Tragwerksplanung wurden für den geplanten Deichkörper der Standsicherheitsnachweis geführt. Diese Berechnungen sind den Antragsunterlagen in der Anlage G.I.I.3 zu entnehmen.
- Fluss-km 58+792,9 bis 58+860 (Bauwerks-km 0+550,7 bis 0+628) HWS-Wand am Wasserwerk als Winkelstützwand
Nach den Anforderungen nach [13] und der Geländeverhältnisse kommt es beim Hochwasserereignis am Tiefpunkt der Bundesstraße gegenüber vom Wasserwerk Kertzsch zu Überflutungen von Straße, Hinterland und des Wasserwerksgeländes. Um dies künftig zu verhindern, wird hier eine ca. 72 m lange HWS-Wand mit einer Kronenhöhe bis 90 cm über OK Fahrbahn benötigt. Die HWS-Wand bindet am Bauanfang überlappend in den vorigen HWS-Deich ein.
Diese HWS-Wand wurde als monolithische Winkelstützwand mit beidseitig auskragendem Fuß zur Aufnahme der landseitigen Kräfte der Straße entspr. SLW 60 sowie im HW-Fall des flussseitig entstehenden Wasserdruckes bemessen. Grundsätzlich ist für die Bemessung der HWS-Wand die DIN 1045-1 und nach einer Vorgabe der LTV anstelle der ZTV-W die ZTV-Ing anzuwenden.
In der Tragwerksplanung wurde die gepl. HWS-Wand in 12 Teilabschnitte unterteilt, dafür wurden jeweils Schal- und Bewehrungspläne, Stahllisten erstellt. Diese Pläne liegen den Antragsunterlagen in der Anlage G.I.I.3 bei.
Deren Trasse liegt unmittelbar hinter dem Bankett der Bundesstraße, die vorhandenen Leitplanken werden dafür abgebaut und später als Anfahrschutz wieder versetzt.
Die monolithische Winkelstützwand erhält einen einheitlich 2,35 m breiten Fuß, der auf einer Sauberkeitsschicht C 20/25 gegründet wird. Darauf wird die 30 cm breite HWS-Wand aufgesetzt und mit der Bewehrung des Fußes kraftschlüssig verbunden. Die Wandhöhe über Fuß beträgt nach dem Längsschnitt 2,50 – 3,00 m, wovon hier landseitig nur <= 90 cm sichtbar sein werden.
Alle Betonbauteile werden aus Stahlbeton C 30/37 LP nach DIN 1045-1 und ZTV-Ing. in Ortbetonbauweise aus- geführt. Alle sichtbaren Flächen werden als Sichtbeton bzw. die landseitigen Wandflächen mit Matrizenschalung ausgeführt. Die obere Stirnseite der HWS-Wand wird mit 4 % Gefälle zur Wasserseite ausgebildet.
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Für die Betonbauteile gelten folgende Expositionsklassen und Betondeckungen:
HWS-Wand XA1, XC4, XF3; nomc = 60 mm
In Abständen von max. 6 m werden Bewegungsfugen in der HWS-Wand mit Kopfbalken vorgesehen. Die Abdichtung der Fugen erfolgt vertikal durch ein innen liegendes Elastomer-Dehnfugenband DA 320 und eine 20 mm dicke Fugeneinlage aus Styrodur. Umlaufend wird die Fuge mit einem Fugenverschlussband 30/30 wasserdicht verschlossen.
Zur Binnenentwässerung erhält die HWS-Wand landseitig ein Längssicker mit Mehrzweckrohr, welches einem Sammelschacht am Tiefpunkt zufließt. Von diesem Schacht wird das Regenwasser über einen Rohrauslass mit Rückstauklappe durch die HWS-Wand über eine herzustellende Entwässerungsmulde im Steinsatz in den Fluss abgeleitet.
Nach Bauende wird landseitig der Straßenaufbau wiederhergestellt. Wasserseitig zum Fluss wird die bestehende Böschung zum Fluss in der Ausdehnung bis zum Fluss-km 58+920 mit Steinsatz aus Wasserbausteinen LMB 40/200 mit einer Fußsicherung aus HMB 300/1000 zum Fluss gegen Erosion gesichert.
6.2.2 Neubau und Instandsetzung von Bauwerken und Anlagen
-entfällt-
6.2.3 Veränderungen an bestehenden Hochwasserschutzanlagen
-entfällt-
6.3 Zu beachtende Randbedingungen
6.3.1 Umbau vorhandener Bauwerke, Anlagen
Am Bauwerks-km 0+330 befindet sich zwischen dem geplanten Deich und der Bundesstraße eine gemauerte Säule mit den Stadtwappen von Waldenburg und anderer Partnerstädte. Dieses denkmalgeschützte Bauwerk wird den Bauarbeiten nicht berührt und ist bedarfsweise während der Baumaßnahme zu schützen.
Die bestehende Rohrbrücke des Leitungsträgers TÖB 3 über die Zwickauer Mulde bei Fluss-km 58+820 ist bei den Bauarbeiten zur seitlichen Böschungssicherung – sofern zu diesem Zeitpunkt noch nicht vom Leitungs- trägers TÖB 3 beseitigt - zu beachten und zu sichern.
Ebenso ist die bestehende Ableitung DN 400 PVC des Leitungsträgers TÖB 1 bei Fluss-km 58+261,5 – innerhalb des Baufeldes der HWS-Bohrpfahlwand liegend – während der Bauarbeiten vor Beschädigung zu schützen, bauzeitlich zu sichern und in die geplante HWS-Wand einzubinden.
6.3.2 Veränderungen an Verkehrsanlagen
Bei den Bauarbeiten zur Herstellung der HWS-Wand vor dem Wasserwerk müssen bauzeitlich die bestehenden Leitplanken aufgenommen werden. Nach Errichtung der HWS-Wand werden diese Anlagen wiederhergestellt.
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Für den Neubau der HWS-Wand vor dem Wasserwerk muss der Straßenkörper der Bundesstraße B 175/B 180 halbseitig für deren Baugrube aufgenommen werden. Dafür wird bauzeitlich eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde benötigt.
Weiterhin sind zwei Deichüberfahrten auf den Flurstücken 677/1 und 678 / 139 geplant. Nach Abschluss des Bauvorhabens werden hierzu mit den betroffenen Flurstückseigentümern bzw. Nutzungsberechtigten bezüglich der Einräumung von Überfahrtsrechten vertragliche Regelungen mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung geschlossen.
6.3.3 Veränderungen an öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. -anlagen
Im Planungsgebiet mündet eine Entwässerungsleitung DN 400 des Leitungsträgers TÖB 1 bei Fluss-km 58+264 in die Zwickauer Mulde. Diese Leitung wird wie unter Pkt. 6.2.1 beschrieben in die neue HWS-Wand eingebunden und flussseitig mit einer Rückstauklappe ausgerüstet.
Weiterhin befindet sich im Baugebiet am Wasserwerk ein Fernmeldekabel, welches als Baufreiheit in der Bundesstraße B 175/B 180 auf ca. 90 m Länge umverlegt werden muss.
Die Vorhabensträgerin LTV trägt die Kosten der Leitungsumverlegung, insofern die Leitung nach den Vorgaben einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung errichtet wurde und eine eigentumsrechtliche Sicherung, zum Beispiel durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch erfolgt ist.
Die Vorhabensträgerin behält sich eine weitere Prüfung und die Abforderung von geeigneten Nachweisen und die Berechnung und Geltendmachung des Vorteilsausgleichs nach den geltenden Vorschriften vor.
6.3.4 Angaben zur Begrünung des Deiches und der Vorländer
Unmittelbar nach Fertigstellung des Deiches und der landseitigen Vorländer der HWS-Wand in Gärten sind diese mit Oberboden abzudecken und mit Rasensaat zu begrünen, um kurzfristigen Erosionsschutz sicherzustellen.
6.3.5 Angaben zur Waldumwandlung
-entfällt-
6.4 Kostenbeteiligung
Leistungen und Kostenteilungen durch Dritte sind im Rahmen dieser HWS-Maßnahme nicht vorgesehen.
Für die spätere Unterhaltung, Wartung, Bedienung etc. der im Rahmen der Baumaßnahme notwendigen mobilen Elemente, Hochwasserschutztüren, Sammelschächte, Pumpschächte und Rückstauklappen wird vor Baubeginn mit der Stadt Waldenburg ein entsprechender Nutzungsvertrag geschlossen.
Die Vorhabensträgerin LTV trägt die Kosten der Leitungsumverlegungen, insofern die Leitungen nach den Vorgaben einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung errichtet wurden und eine eigentumsrechtliche Sicherung, zum Beispiel durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch erfolgt ist.
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Die Vorhabensträgerin behält sich eine weitere Prüfung und die Abforderung von geeigneten Nachweisen und die Berechnung und Geltendmachung des Vorteilsausgleichs nach den geltenden Vorschriften vor.
7 Baudurchführung und technologische Angaben
7.1 Baudurchführung
- Fluss-km 58+211 bis 58+369 (Bauwerks-km 0+000 bis 0+211,2) HWS-Wand hinter der Bebauung mit Kopfbalken auf Bohrpfahlwand
Für die Herstellung der Bohrpfahlwand werden umfangreiche Erdarbeiten zur Einbringung der Bohrpfähle und des Kopfbalkens überwiegend auf dem Niveau der seitlichen Flusssohle der Zwickauer Mulde erforderlich.
Technologisch ist vorgesehen, im Außenbogen der Zwickauer Mulde aufgrund der starken Einengung und hohen Strömung etwa 2 m vor der Wandachse im Fluss längs eine Spundwand einzubringen, womit später die notwen- digen Erdarbeiten abgesichert werden. Dabei ist die Spundwandhöhe bis ca. 20 cm über den Wasserspiegel entsprechend der Alarmstufe I (= 221,67 m) herzustellen.
Landseitig der Wandachse ist zuerst ein Baugrubenaushub auf das Niveau OK Kopfbalken mit einer Regelbreite von ca. 5 m ab Wandachse herzustellen. Damit ist das axiale Befahren in der Wandachse für das Bohrgerät und eine 3 m breite Baustraße direkt seitlich für Beton- und Baustofftransporte möglich.
Diese Baugrube erfordert zur Schaffung der Baufreiheit in den Grundstücken einige Baumfällungen sowie den Abbruch der Kegelbahn (derzeit Ruine), zweier Gartenlauben und eines Holzschauers. Zudem ist von der Bundesstraße B 175/B 180, ab der späteren Deichüberfahrt etwa bei Fluss-km 58+385 eine Baustraße mit bauzeitlicher Rampeneinfahrt zu realisieren.
Die Arbeiten an der HWS-Wand längs zur Zwickauer Mulde müssen unterhalb des Grundwasserpegels vorgenommen werden. Zur Abdichtung der Baugrube gegen aufsteigendes Grundwasser werden daher die Sohlen und Böschungsflächen mit Spritzbeton auf einer Noppenbahn bauzeitlich abgedichtet.
Nach erfolgter Betonage der Bohrpfähle erfolgt der Mehraushub für den Kopfbalken mit analoger Abdichtung und das manuelle Abspitzen der Bohrpfähle im Einbindungsbereich. Nach der Betonage des Kopfbalkens erfolgt eine Teilverfüllung, jetzt kann die HWS-Wand betoniert werden.
Nach Bauende wird die Baugrube lagenweise mit gut verdichtungsfähigem Material verfüllt und das bisherige Geländeniveau wiederhergestellt. Die bauzeitliche Spundwand wird beseitigt.
- Fluss-km 58+365,5 bis 58+800 (Bauwerks-km 0+211,2 bis 0+575) HWS-Deich mit Dränprisma auf der Luftseite
Der Erdkörper des Deiches wird nach einer Sohleinbindung etwa axial im Verlauf der Deichachse geschüttet, wobei die Bautätigkeit überwiegend an der flussseitigen Wiesenfläche aus erfolgt. Hierfür ist in der Planung eine 3 m breite Baustraße längs vom Deich enthalten.
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Von dieser Baustraße aus werden zudem weitere bauzeitliche Zuwegungen zu den geplanten ingenieurbiolo- gischen Maßnahmen an der Zwickauer Mulde über die bestehenden Wiesen geschüttet (auf Vlies) und nach deren Errichtung wieder beseitigt.
Im Zwickel zwischen der Deichüberfahrt etwa beim Fluss-km 58+380 zur Bundesstraße wird eine Fläche für die Baustelleneinrichtung vorgesehen.
- Fluss-km 58+792,9 bis 58+860 (Bauwerks-km 0+550,7 bis 0+628) HWS-Wand am Wasserwerk als Winkelstützwand
Der Neubau der HWS-Wand vor dem Wasserwerk erfordert eine halbseitige Sperrung der Bundesstraße mit Ampelregelung. Der Straßenkörper muss teilweise aufgenommen werden. Weiterhin muss in diesem Bereich eine störende Kabeltrasse des Leitungsträgers TÖB 2 umverlegt werden.
Für die Herstellung des Steinsatzes auf der seitlichen Flussböschung wird speziell für die Arbeiten direkt am Flussufer eine bauzeitliche Wasserhaltung im Fluss benötigt. Diese wird in der Form ausgebildet, dass zur Absicherung der Baustraße längs im Fluss eine bauzeitliche Vorschüttung mit Verbauboxen eingebracht wird. Als Zufahrten sind eine Ausfahrt am Bauende auf die Bundesstraße sowie auf der Gegenseite ein Befahren der Baustraße Deich vorgesehen.
Nach Bauende ist der Straßenkörper der Bundesstraße B 175/B 180 einschließlich Bankett in gleicher Befesti- gung wie bestehend wiederherzustellen und das Baufeld zu beräumen.
Die Zu- und Abfahrten sowie eventuell erforderliche Beschilderungen und verkehrsrechtliche Anordnungen sind durch den Auftragnehmer mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Durch ein Beweissicherungsverfahren wird der Zustand der Straße vor Baubeginn und nach Beendigung der Baumaßnahme festgestellt. Schäden, welche durch den Auftragnehmer verursacht wurden, sind durch den Auftragnehmer zu beseitigen.
7.1.1 Bauzeit
Der gesamte Bauabschnitt hat eine Länge von ca. 700 m. Er unterteilt sich in die 3 vorgenannten und ausführlich beschriebenen Teilbauabschnitte
HWS-Wand hinter der Bebauung mit Kopfbalken auf Bohrpfahlwand
HWS-Deich mit Dränprisma auf der Luftseite
HWS-Wand am Wasserwerk als Winkelstützwand.
Priorität in der zeitlichen Abfolge der Realisierung hat die geplante HWS-Wand mit Kopfbalken auf einer Bohr- pfahlwand hinter der Bebauung. Dieser Teilbauabschnitt ist zeitlich und technologisch der Aufwendigste. Zeitversetzt parallel dazu sind vom AN die beiden anderen Teilbauabschnitte zu realisieren.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Fischfauna dürfen die Bauarbeiten im Gewässer an der zur Barben- region zählenden Zwickauer Mulde nur außerhalb der Schonzeit der Barbe, d.h. nach dem 30. Juni und vor dem 15. April durchgeführt werden.
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Des weiteren sollten die Erdbauarbeiten am Fliessgewässer aufgrund der Witterungseinflüsse möglichst nicht bei Frostwetter, also mit einer Winterpause von Ende November bis Mitte März ausgeführt werden. Entspre- chend dieser Vorgaben ist der Bauablauf zeitlich zu planen. Vorläufig wird von einer Gesamtbauzeit von 1,5 Jahren ausgegangen.
Dazu wird zu gegebener Zeit ein Grobablaufplan als Ausschreibungsgrundlage erstellt, der später von der Bau- firma nach den technologischen Überlegungen des AN zu präzisieren ist.
7.1.2 Bauzeitlicher Hochwasserschutz, Gewässer- und Objektschutz
Da zurzeit keine HWS-Anlagen vorhanden sind, ist kein bauzeitlicher Hochwasserschutz für die Wohn- und Gartengebiete bzw. für die Bundesstraße B 175/180 notwendig. Durch die Errichtung der Baufelder (mit Spund- wandabsicherung bei der HWS-Wand auf Kopfbalken) oder Baustraßen (am Wasserwerk) im Gewässer wird der Fließquerschnitt des Hochwasserprofils der Zwickauer Mulde temporär nur geringfügig verkleinert.
Bei dem Neubau der HWS-Bauwerke ist für die Dauer der Baumaßnahme der Hochwasserschutz für die Baustelleneinrichtung jederzeit bauzeitlich zu gewährleisten.
Für die Dauer der Bauzeit wird ein aktueller betrieblicher Hochwasserabwehrplan mit Schutzmaßnahmen zum Hochwasserschutz im Baustellenbereich, inklusive Benachrichtigungsplan zur Gefahrenabwehr erstellt.
Grundsätzlich ist von der Baufirma die Baustelle so abzusichern, dass bis zum Erreichen der Alarmstufe I (= 221,67 m) die Bauarbeiten sichergestellt werden können. Bei Überschreitung dieser Marke sind die LTV und die amtlichen Stellen zu informieren und die Arbeiten einzustellen. Die Baustelle ist zügig von Baumaschinen, Gerätschaften, Baustoffen etc. zu beräumen.
Der Maßnahmeplan wird durch das beauftragte Ing.-Büro erarbeitet und ist bei der Bauanlaufberatung vorzulegen. In diesem sind insbesondere Angaben zur Bauzeit und -technologie, zu vorbeugenden und im Hochwasser- bzw. Störungsfall einzuleitenden Schutzmaßnahmen, zur Verfügbarkeit von Personal, Technik und Material, mit Benennung Verantwortlicher sowie auch außerhalb der Arbeits- bzw. Dienstzeiten verfügbaren Nachrichtenverbindungen darzustellen.
Weiterhin sind Vorkehrungen für die Absicherung der Baustelle während der Bauzeit zu treffen. Dazu ist vorge- sehen, die Baustraße für die Dauer der Baumaßnahme erosions- und standsicher auszubilden.
Die beauftragten Bauunternehmen sind verpflichtet, sich eigenständig tagesaktuell die Hochwasserpegelstände zu beschaffen. Die für die Vorwarnzeit benötigten Alarmpegelstände sind durch den Auftragnehmer mit der LTV, dem Landkreis Zwickau und der Landesdirektion Sachsen mit Sitz in Chemnitz abzustimmen.
Entsprechend den einzelnen Warnstufen sind Baustoffe und Geräte aus dem Baustellenbereich zu entfernen. Zuständigkeiten werden im HWS-Maßnahmeplan geregelt, der unter anderem eine Checkliste über einzulei- tende Maßnahmen in Abhängigkeit vom Pegelstand der Zwickauer Mulde enthält. Referenzpegel sind die Pegel Zwickau-Pölbitz und Wolkenburg.
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7.1.3 Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Die Berücksichtigung der Vorgaben zum Arbeitsschutz sowie der relevanten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Informationen und Regeln erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung durch eine spezielle SiGeKo- Planung.
Der Auftragnehmer muss die Baustelle verkehrssicher herrichten. Dafür sind bauzeitliche Absperrungen, Absturzsicherungen, Bauzäune (Höhe 2,0 m) etc. an besonders gefährlichen Stellen durch den Auftragnehmer vorzusehen.
Erforderliche Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Während der Durchführung der Baumaßnahme ist der Gehölzschutz gemäß DIN 18920 zu beachten. Zum Schutz der vorhandenen Gehölze sind alle Teile der Gehölze zu schützen.
Insbesondere ist auf einen ausreichenden und rechtzeitigen Wurzelteller-, Stamm- und Kronenschutz zu achten. Grabungen im Wurzelbereich sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und durch Handschachtung durchzu- führen. Die Baustelleneinrichtung ist außerhalb des Kronen- und Wurzelbereiches vorzusehen.
Bereits in der Ausführungsplanung ist ein Entsorgungskonzept mit Aussagen zu Art, Menge, stofflicher Beschaffenheit und den vorgesehenen Entsorgungs- und Verwertungswegen der anfallenden Aushub- und Abrissmaterialien zu erstellen. Diese Unterlage ist während der Bauausführung stetig fortzuschreiben.
Vor Ausführungsbeginn und nach Bauende erfolgt ein Beweissicherungsverfahren durch den AN. Diese Beweis- sicherungsgutachten wird als LV-Pos. Bestandteil der Ausschreibung.
7.2.1 Angaben zur Einhaltung von Vorgaben zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen im Sinne von §9 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG
Hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Schutzgebietsverordnungen (FFH, SPA, LSG) ist die separate Umweltplanung maßgebend.
7.2.2 Angaben zum Einsatz wassergefährdender Stoffe
Bei der Durchführung aller Arbeiten sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen des Umweltschutzes, insbesondere für Landschaftsschutz, Abfallbeseitigung, Wasser- und Luftreinhaltung sowie Lärmschutz zu berücksichtigen. Schädliche Verunreinigungen des Gewässers und des Grundwassers müssen durch den Baubetrieb ausgeschlossen sein. Gegebenenfalls sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Baustelle ist so einzurichten und zu betreiben, dass eine Verunreinigung des Gewässers und des Geländes durch Mineralöle, Benzin oder anderer wassergefährdender Stoffe ausgeschlossen werden kann. Wassergefähr- dende Wartungs- und Reparaturarbeiten sind im Baustellenbereich nicht gestattet.
Wassergefährdende Stoffe dürfen nur in doppelwandigen Behältern mit Leckanzeige oder ausreichend dimen- sionierten Auffangwannen gelagert werden. Die Verordnungen und technischen Regeln für die Lagerung von wassergefährdenden bzw. brennbaren Flüssigkeiten sind sinngemäß anzuwenden.
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Die Baumaschinen und -geräte müssen den Sicherheitsanforderungen entsprechen, in einem wartungs- technisch einwandfreien Zustand und gegen Tropfverluste gesichert sein.
Das gesamte Baustellenpersonal muss zu Beginn der Bauarbeiten schulungsgemäß über alle Maßnahmen zum Schutz des Wassers im Baustellenbereich aktenkundlich unterrichtet werden.
Qualitätssicherung
Zur Gewährleistung der Material- und Einbauparameter im Erdbau ist ein Qualitätssicherungsplan zu erstellen, in dem die Materialkennwerte, die Einbaukriterien und die durchzuführenden Prüfungen und Beprobungen fest- gelegt sind. Ein Fremdüberwacher wird die Einhaltung der Vorgaben gemäß Qualitätssicherungsplan kontrol- lieren. Der Qualitätssicherungsplan wird Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abwicklung des Baustellenverkehrs, Angaben zur Eindämmung von
Baulärm, - schmutz etc. sowie Gefahrenzonen
Allgemeines
Die Einhaltung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Baustellensicherheit obliegt dem Bauausführenden und ist in eigener Verantwortung durchzuführen und dem AG nachzuweisen.
Sofern die anzuwendenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nicht bereits verbindliche Regelungen vorsehen, sind die im Folgenden beschriebenen, speziellen Maßnahmen einzuhalten.
Technische Schutzmaßnahmen
Das zum Einsatz kommende Gerät muss zur Vermeidung von Betriebsstörungen und den damit verbundenen Gefahrensituationen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Der Nachweis der turnusmäßig durch- geführten Überprüfungen für die Arbeitsgeräte und Maschinen muss vorliegen. Der Bauausführende hat die geltenden sicherheitstechnischen Regeln zur Verhütung von Bränden und Explosionen zu beachten.
Bei den Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) einschließlich der geltenden Durchführungsanweisungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften einzuhalten.
Dabei sind besonders zu beachten (Auszug):
- Allgemeine Vorschriften (BGV A 1),
- Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 2),
- Bauarbeiten (BGV C 22),
- Bagger, Lader, Planiergeräte und Spezialmaschinen für den Erdbau (VBG 40),
- Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8),
- Staubbekämpfung (BGV D 15).
Auf die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei Arbeiten im Böschungsbereich wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
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Ferner sind alle relevanten Gesetze/Verordnungen, DIN-Vorschriften, VDE-/VDI-Bestimmungen bzw. Richtlinien, Technische Regeln, VDMA- Blätter, DVGW-/ATV-Richtlinien einzuhalten. Es gilt die jeweils aktuellste Fassung.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Die mit der Durchführung der Arbeiten beauftragten Personen verfügen über die erforderlichen Berechtigungs- nachweise und sind in die Bedienung der Aggregate und Mechanismen eingewiesen. Der aktenkundige Nachweis hierfür liegt beim Bauausführenden.
Sämtliche eingesetzten und vorzuhaltenden Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Baustoffe sind aktiv und passiv, insbesondere außerhalb der Arbeitszeit, vor Beschädigung und dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sind in eigener Verantwortung des Bauausführenden durchzuführen. Allgemein gültige, gesetzliche und behördliche Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten.
8 Auswirkungen des Vorhabens, Kompensationsmaßnahmen
8.1 Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Da sich die zukünftige Hochwasserschutzanlage außerhalb des Gewässerbettes der Zwickauer Mulde befindet, ist keine Verschlechterung der Vorgaben und Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie zu erwarten. Der natur- nahe Gewässerverlauf bleibt erhalten und wird in seiner jetzigen Linienführung nicht berührt. Der Abflussquer- schnitt der Mulde wird nicht verändert und bleibt im ursprünglichen Zustand erhalten.
Stattdessen wird mit Realisierung der HWS-Anlagen der Schutzgrad der Bundesstraße, Gebäude, Grundstücke etc. landseitig der HWS-Anlagen durch einen sicheren Hochwasserschutz deutlich gesteigert.
Alle baubedingten Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen unter Berücksichtigung festzulegender Vermei- dungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen und werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes durch die Wiederherstellung bzw. Verbesserung des Ausgangszustandes ausgeglichen.
Dazu ist vorgesehen, im Baugebiet im Flusslauf der Zwickauer Mulde einige Maßnahmen zur Ingenieurbiologie vorzunehmen. Es kommen Strömungslenker, Raubäume, Wurzelstöcke, Fischunterstände und Weidenspreit- lagen zum Einsatz. Diese Leistungen wurden nach strömungstechnischen und ökologischen Gesichtspunkten ausgearbeitet und im Lageplan G.I.II.4 zeichnerisch dargestellt.
Baubedingt kommt es zu Flächenbelegungen für Baustelleneinrichtung, Baustraßen, Lager- und Arbeitsflächen. Die dafür vorgesehenen Flächen wurden in den Lageplänen dargestellt und im Grunderwerbsplan/-verzeichnis als vorübergehend benötigte Flächen abgebildet.
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8.2 Zusammenstellung besonderer vorhabensrelevanter Auswirkungen
8.2.1 Auswirkung auf Gewässer und Gewässerbeschaffenheit
Auswirkungen auf die Zwickauer Mulde sind nicht zu erwarten, da mit der Errichtung der Ufersicherung die ursprünglichen Böschungsgeometrien beibehalten werden.
Auswirkungen auf den, im Unterlauf der Zwickauer Mulde bei Fluss-km 58+175 seitlich zufließenden, teilweise verrohrten Roten Graben aus Richtung der Straße „Am Thomasberg“ bestehen nicht. Der sich im Hochwasserfall einstellende Rückstau aus dem Roten Graben wurde in der Planung durch den Querflügel in Lage und Höhe berücksichtigt.
Die sich nach [15] am Zufluss in die Zwickauer Mulden einstellenden Wasserspiegellagen bei HQ100 liegen maximal bei 224,10 m NHN und damit unter der, sich beim Fluss-km 58+210 in der Zwickauer Mulde ermittelten Wasserspiegellage von 224,13 m NHN zzgl. Freibord.
Damit hat der Rückstau aus dem Roten Graben in die Zwickauer Mulde keine nachteiligen Auswirkungen auf die geplante HWS-Maßnahme.
8.2.2 Auswirkungen auf Gewässeran-, ober-, -unter- und –hinterlieger
Durch den Bau der HWS-Anlage werden die landseitigen Grundstücke der Gewässeranlieger, die Bundesstraße B 175/180 sowie das wichtige Wasserwerk Kertzsch vor Überflutungen geschützt.
Die unvermeidbaren bauzeitlichen Belastungen durch Bauverkehr, Staub und Baulärm sind durch eine straffe Baustellenorganisation und weitere Maßnahmen zu begrenzen. Des weiteren wird die gesamte Vegetations- decke im Baubereich des Deiches, überwiegend aus Intensivgrünland durch die Baumaßnahme zerstört.
8.2.3 Auswirkungen auf die Schutzgüter Natur und Landschaft
Die festgestellten Auswirkungen mit Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) sowie in den zugehörigen Fachbeiträgen ausführlich behandelt, deren Aussagen sind diesen Unterlagen (sie sind Bestandteil dieser Planungsunterlage) zu entnehmen. Nachfolgend werden hier zusammen- fassend die wichtigsten Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Natur und Landschaft abgebildet.
Zusammenfassung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen:
Baubedingte Auswirkungen treten vor allem in Form von Lärm-, Licht-, Schadstoff- und Staubimmissionen, Erschütterungen und Kollisionsrisiko auf. Als Quellen sind insbesondere die für den Bau eingesetzten Arbeits- geräte und Fahrzeuge zu nennen. Die Reichweite dieser Störreize wird auf einen maximalen Radius von 100 m eingeschätzt.
Aufgrund der überwiegend unmittelbar angrenzenden B 175 sowie der Wohn- und Mischgebietsflächen und der damit bereits bestehenden Vorbelastung hinsichtlich der oben genannten Immissionen ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Tierarten bereits zu einem gewissen Grad an die Störreize gewöhnt sind.
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Im Zuge der Maßnahme kommt es zum bauzeitlichen Totalverlust der im Baufeld befindlichen Vegetation (Intensivgrünland, Ruderal- / Staudenfluren, Ackerbrachflächen, Teil eines Hühnergartens, Nadel- und Laub- gehölze, Rasen und Beete) sowie der Bodenschicht. Mit der Beseitigung der vorhandenen Vegetation ist grund- sätzlich der potentielle Verlust von Nistplätzen, Jungtieren oder Gelegen verbunden. Im vorliegenden Fall wird das Vorhandensein dieser Bestände aufgrund der Vorbelastungen durch die B 175 und die Wohn- und Misch- gebietsbebauung als gering eingeschätzt.
Mit dem Einbau der Steinsetzungen in der Uferböschung der Zwickauer Mulde sowie der Anlage bzw. dem Betrieb der Baustraße ist eine baubedingte Beeinträchtigung der Wasserqualität in Form von Stoffeinträgen und Wassertrübung zu erwarten.
Durch die Anlage der Baustraße sind in der Zwickauer Mulde temporäre Erhöhungen von Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten aufgrund der Beeinflussung des Abflussquerschnittes zu erwarten. In jedem Falle bleibt der Fluss durchgängig. Durch die vorhandene Flussbettbreite von über 20 m und einer derzeitigen Absicherung eines HQ20 sind die Einengungen durch die geplante bauzeitliche Einrichtung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die darin lebenden Organismen, insbesondere Fische oder auch angrenzende Biotoptypen verbunden.
Anlagebedingte Auswirkungen stellen sich vor allem in Form der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme dar. So kommt es im Zuge der Anlage der Mauer sowie der Stützwand zur Vollversiegelung bislang unversiegelter Flächen. Durch die Steinschüttung zur Ufersicherung und die Anlage der Überfahrten sowie des Kontrollweges entlang der Mauer kommt es zur Teilversiegelung.
Die Anlage der Hochwasserschutzmauer und des Deiches erfordern Gehölzrodungen und weitere Vegetations- verluste sowie Zerstörung von Bodenlebewesen. Trotz dieser erforderlichen Gehölzrodungen bleibt (inklusive der baubedingten Gehölzverluste) die Gehölzkulisse in einem für das Landschaftsbild sowie entlang der Zwickauer Mulde als lineare Leitstruktur des Vogelzuges in ausreichendem Maß erhalten.
Die Gehölzverluste stellen somit keinen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild dar. Auch durch den Deich sowie den Mauerbau innerhalb der Wohngebietsbebauung (geplante Höhe bis ca. 1,85 m) sind aufgrund der verblei- benden Gehölzkulisse keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten.
Die Mauer bedingt eine Barrierewirkung für bodengebundene Tierarten zwischen den Lebensräumen Gewässer mit Ufervegetation und dem Siedlungsbiotop (Wohngebietsflächen Waldenburg). Aufgrund der parallelen Anordnung zum Fließgewässer stellt sie keine Barrierewirkung entlang der Gewässeraue, lediglich eine gering- fügige Einengung dar.
Betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich aufgrund des Deiches und der Mauer grundsätzlich auf die zu erwartende Überflutungshöhe, –häufigkeit und Fließgeschwindigkeit sowohl im Untersuchungsraum als auch flussab- und aufwärts. Im vorliegenden Fall ist die Flussaue sowohl vor dem Zeitpunkt des Baus der Hoch- wasserschutzmaßnahme wie danach über 600 m breit.
So kommt es zu keiner bedeutenden Einengung des Überflutungsquerschnitts, sodass sich das Bauvorhaben diesbezüglich unbedeutend auswirkt. Es werden lediglich als positiver Aspekt die hinter dem Deich und der Mauer befindlichen Flächen (Siedlungsbiotope) erst nach einem Hochwasser größer HQ100 überschwemmt (derzeit größer HQ20).
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Die Auswirkungen im Zuge der Unterhaltung der Hochwasserschutzeinrichtungen (Mahd der geländeregulierten Fläche, Mauer kontrollieren, ggf. Gehölzschnitt) bestehen in einer geringfügigen Gefahr der Tiertötung sowie Beeinträchtigungen der Fauna durch Lärm und Bewegungen. Diese Arbeiten stellen jedoch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen dar, da das zuvor vorhandene Intensivgrünland ebenfalls mehrfach gemäht und die Wohn- gebietsflächen intensiv genutzt wurden.
Zusammenfassung der Auswirkungen auf Schutzgebiete, FFH- und SPA-Gebiete sowie die geschützten Arten:
Das Vorhabengebiet befindet sich anteilig innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebietes „Tal der Zwickauer Mulde“ (DE 4842-452) und des FFH-Gebietes „Mittleres Zwickauer Muldetal“ (DE 4842-301).
Daher sind durch das Vorhaben Beeinträchtigungen für wertgebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume nicht von vornherein auszuschließen gewesen und wurden in den entsprechenden Erheblichkeits- abschätzungen (siehe separate Unterlagen SPA-Vorprüfung und FFH-Vorprüfung) näher untersucht.
Im Ergebnis der SPA- und FFH-Erheblichkeitsabschätzungen ergaben sich durch das Bauvorhaben bedingte Beeinträchtigungen für die relevanten Arten hinsichtlich der Wirkfaktoren Lärmimmissionen, optische Störreize, Staub- und Schadgasimmissionen, Eintrag von Betriebsstoffen, Erschütterung, Flächeninanspruchnahme und Biotop-/Habitatverluste sowie Gewässertrübungen.
Diese Beeinträchtigungen sind jedoch, anteilig auch aufgrund der Vorbelastungen des Gebietes durch die direkt angrenzende B 175 alle geringfügig und liegen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze. Erhaltungsziele des SPA- oder auch FFH-Gebietes werden von der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme nicht beeinträchtigt.
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Hochwasserschutzmaßnahme sind sowohl einzeln als auch im Zusam- menwirken mit anderen Plänen oder Projekten nicht geeignet, das SPA-Gebiet „Tal der Zwickauer Mulde“ oder das FFH-Gebietes „Mittleres Zwickauer Muldetal“ erheblich zu beeinträchtigen.
Das Vorhaben ist aufgrund seiner Wirkintensitäten und der Entfernung zu weiteren NATURA 2000 Gebieten in der Umgebung auch nicht geeignet, die dort vorkommenden Arten und die Erhaltungsziele dieser Gebiete erheblich zu beeinträchtigen.
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (separate Unterlage) wurde untersucht, ob Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG infolge des Vorhabens für die betreffenden Arten einschlägig sind. Dazu wurden die potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten ermittelt.
Als Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde festgestellt, dass für zwei potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommende Arten Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können. Es handelt sich dabei um die Grüne Flussjungfer und den Nachtkerzenschwärmer. Für diese Arten wurden die fachlichen Ausnahmebedingungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft und festgestellt, dass für beide Arten die Zulassungsvoraussetzungen für eine Ausnahme- genehmigung vorliegen.
8.2.4 Auswirkungen auf Überschwemmungsgebiete
Im Ortsgebiet wird mit den geplanten Maßnahmen ein Hochwasserschutz für ein Hochwasserereignis HQ100 erreicht. Die Hochwasserabflussszenarien werden nach der hydronumerischen Simulation [15] mit dem geplanten Bauvorhaben nicht hydraulisch abflusswirksam verändert (siehe Differenzenpläne).
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Damit wirkt sich die Hochwasserschutzmaßnahme nicht auf die Überschwemmungsgebiete nach § 72 SächsWG außerhalb des Baubereiches aus. Für diese Flächen im Überschwemmungsgebiet flussseitig der HWS-Anlagen ändert sich nichts, diese Flächen, beispielsweise die landwirtschaftliche Nutzfläche zwischen dem HWS-Deich und der Zwickauer Mulde werden auch bei künftigen Hochwasserereignissen wie bisher betroffen sein.
Über den geplanten HWS-Deich werden von der Bundesstraße B 175/180 aus 2 Deichüberfahrten als Zufahrt zu den flussseitigen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Überschwemmungsgebiet geschaffen.
8.2.5 Auswirkungen auf Grundwasser und Grundwasserleiter
Die geplante Baumaßnahme hat keinen Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse. Durch Erstellung einer auf- gelösten Bohrpfahlwand wird der Fließquerschnitt des Grundwasserleiters (natürlich anstehende Flusskiese) geringfügig reduziert. Der eventuelle Anstieg des Grundwassers wird mit der geplanten Drainageleitung an der HWS-Wand begrenzt. Das erfasste Grundwasser wird im Freigefälle der Mulde zugeführt bzw. abgepumpt.
8.2.6 Auswirkungen auf bestehende Gewässerbenutzungen
Durch den Neubau der HWS-Anlage ist die Zugänglichkeit des Gewässers im Bereich der neuen HWS-Wand auf kurzer Strecke eingeschränkt. Für die spätere Zugänglichkeit für die betroffenen Eigentümer zum Fluss werden in der neuen HWS-Wand je 1 HWS-Tür pro Anwesen (gesamt 3 Türen) vorgesehen. Trotz der künftig erschwerten Zugänglichkeit zum Fluss kann diese mit den HWS-Türen sichergestellt und gleichzeitig der Hochwasserschutz garantiert werden.
8.2.7 Auswirkungen auf Fischerei, Fischereipachtverhältnisse und Fischereiausübungs- berechtigungen
Die Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme hat bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der Zwickauer Mulde keine Auswirkung auf den Fischbestand und etwaiger bestehender Pachtverhältnisse.
Bauzeitlich kann es jedoch durch die Anlage der Baustraße stellenweise bis in die Zwickauer Mulde hinein, zu temporären Wassertrübungen, Erhöhungen von Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten aufgrund der Bautätigkeit und Beeinflussung des Abflussquerschnittes kommen. In jedem Falle bleibt der Fluss durchgängig. Durch die vorhandene Flussbettbreite von über 20 m und einer derzeitigen Absicherung eines HQ20 sind die Einengungen durch die geplante bauzeitliche Einrichtung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die darin lebenden Organismen, insbesondere Fische oder auch angrenzende Biotoptypen verbunden.
Durch die vorgesehenen ingenieurbiologischen Maßnahmen im Fließgewässer kommt es nach Abschluss der Baumaßnahme zu verbesserten Lebensbedingungen der Fische und Kleinlebewesen im Fließgewässer.
8.2.8 Auswirkungen auf Wohnungs- und Siedlungswesen, Denkmalschutz
Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserschutz im Planungsgebiet langfristig gesichert. Das Umfeld des Bearbeitungsbereiches ist vom Fluss-km 58+210 bis 58+375 durch bebaute Privatgrundstücke gekenn- zeichnet. Es entstehen geringfügige Beeinträchtigungen hinsichtlich der Sichtbeziehungen und der Gestaltung der Grundstücksflächen.
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Infolge der Errichtung der geplanten HWS-Wand kommt es hier landseitig zu einer Grundstücksverkleinerung durch Überbauung. Hieraus kommt es zu einer zusätzlichen Vollversiegelung. Ebenso erfordert der HWS-Deich eine Grundstücksreduzierung der derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Anlagen der Über- fahrten des Deiches und des Kontrollweges entlang der HWS-Wand führen zu einer weiteren Teilversiegelung.
Als Baufreiheit für die HWS-Wand müssen im Trassenbereich in den Grundstücken einige Baumfällungen sowie der Rückbau von Zäunen, bestehender Treppen zum Fluss und diverser gartentypischer Anlagen vorgenommen werden. Im Grundstück Haus-Nr. 9 (Flurstück 675/1) müssen zudem die hier befindliche Kegelbahn als einge- schossiger, massiver Anbau (derzeit Ruine) und eine Gartenlaube abgebrochen werden. Eine weitere Garten- laube und ein Holzschauer müssen auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 674/1) beseitigt werden.
Am Bauwerks-km 0+330 befindet sich zwischen dem geplanten Deich und der Bundesstraße eine gemauerte Säule mit den Stadtwappen von Waldenburg und anderer Partnerstädte. Dieses denkmalgeschützte Bauwerk wird den Bauarbeiten nicht berührt und ist bedarfsweise während der Baumaßnahme zu schützen. Weitere Baudenkmäler oder schützenwerte Bauwerke etc. bestehen im Baugebiet nicht.
Des Weiteren werden durch die geplante Maßnahme private Grundstücksflächen dauerhaft und bauzeitlich in Anspruch genommen (siehe Anlage II.I).
8.2.9 Auswirkungen auf öffentliche Sicherheit und Verkehr
Dauerhaft sind Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und den Verkehr nicht zu erwarten.
Bauzeitlich müssen zur Herstellung der HWS-Wand vor dem Wasserwerk die bestehenen Leitplanken aufge- nommen und der Straßenkörper halbseitig für deren Baugrube bauzeitlich aufgenommen werden. Nach der Errichtung der HWS-Wand werden diese Anlagen wiederhergestellt.
Für die Arbeiten zum Neubau der HWS-Wand vor dem Wasserwerk wird bauzeitlich eine halbseitige Sperrung der Bundesstraße B 175/B 180 mit Ampelregelung oder eine kurzzeitige Vollsperrung nach den Vorgaben der zuständigen Verkehrsbehörde benötigt.
Bauzeitlich ist durch die Anlieferung von Materialien und Baugeräten mit einer Zunahme des Verkehrs und kurz- zeitigen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die öffentliche Sicherheit ist durch entsprechende Sorgfalt bei den Transporten zu gewährleisten. Während der Bauzeit erfolgt eine Absperrung des Baufeldes durch Bauzäune.
8.3 Kompensationsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung
Kompensationsmaßnahmen werden insbesondere für die zu fällenden Gehölze erforderlich.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen der Umweltplanung und der Landschaftspflegerischen Begleitplanung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Ausgleichsmaßnahmen dienen zur Kompensation der nach Ausschöpfung aller Vermeidungs- und Verminde- rungsmaßnahmen noch verbleibenden Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Ein Ausgleich hat dabei stets am Ort des Eingriffs und möglichst zeitnah zu erfolgen.
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Nach Abstimmungen mit dem Vorhabenträger sowie der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und Unteren Wasserbehörde wurde festgelegt, dass das bestehende Kompensationsdefizit (vgl. Kap. 6.3 und 7.4 LBP) im Rahmen einer Aufwertung des Gewässerufers sowie ingenieurbiologischer Maßnahmen erfolgen soll.
Hierfür ist vorgesehen, dass der vorhandene Gehölzbestand auf dem in Fließrichtung linken Uferabschnitt der Mulde zwischen Fluss-km 58+490 bis 58+530 und 58+690 bis 58+760 durch die Pflanzung von Weiden- gebüschen ergänzt wird. Des Weiteren soll der Gewässerabschnitt zwischen Fluss-km 58+380 und 58+770 an geeigneten Stellen durch Gewässerstrukturelemente wie Fischunterstände und Störsteine aufgewertet werden.
Für die Berücksichtigung dieser und weiterer Belange des Naturschutzes und der Umweltverträglichkeit wurde die umwelttechnische Fachplanung separat zu dieser Genehmigungsplanung angefertigt. Diese Fachplanung liegt als Ordner 3 den Antragsunterlagen bei.
9 Rechtsverhältnisse
Unterhaltungspflicht an den Gewässerstrecken, baulichen Anlagen
und Kompensationsmaßnahmen
Die Unterhaltung der oberirdischen Gewässer ist gemäß WHG § 40 eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und obliegt bei Gewässern 1. Ordnung dem Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung, hier Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster.
Die gesetzlichen Regelungen zur Unterhaltung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen und zum Gewässer- randstreifen nach §§ 24, 32, 78, 81 SächsWG sind zu beachten.
Gemäß § 79 Abs. 1 S. 3 SächsWG gilt:
„Öffentliche Hochwasserschutzanlagen, für deren Bau nach § 80 Abs. 1 und 2 der Freistaat Sachsen zuständig ist, dürfen zur Erreichung eines bestimmten Schutzzieles nur dann durch mobile Elemente ergänzt oder ersetzt werden, wenn die Gemeinde, deren Gemeindegebiet durch die Anlage geschützt werden soll, diejenigen Kosten übernimmt, welche über die Kosten hinausgehen, die zur Erreichung desselben Schutzziels ohne die mobilen Elemente entstehen würden, und sich zum Betrieb und der Unterhaltung der mobilen Elemente entsprechend § 84 Abs. 1 Satz 3 verpflichtet.“
In diesem Zusammenhang müssen für den Betrieb und die Unterhaltung der Sammel- und Pumpschächte, Rück- stauklappen etc. der Binnenentwässerung, die 3 Hochwasserschutztüren in der HWS-Wand, die Absperrgitter auf der HWS-Wand sowie für die Absperrschranke vor Baubeginn entsprechende Unterhaltungsverträge zwischen der LTV und der Stadt Waldenburg geschlossen werden. Nach vertraglicher Vereinbarung sollen diese Aufgaben der Stadt Waldenburg obliegen.
Für die künftige Zugänglichkeit wird landseitig parallel zur HWS-Wand in den Gärten ein Kontroll- und Wartungs- weg als Schotterrasen errichtet, womit für die LTV, Feuerwehr, Technische Dienste etc. speziell im Hochwasser- fall die Zufahrt zur HWS-Wand möglich wird.
Ansonsten können diese Flächen von den Anliegern als Rasenfläche, aber ohne Errichtung fester Bauten genutzt werden. Hierzu wird gem. §§ 80 und 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SächsWG für diesen Bereich ein beidseitiger Schutz- streifen beantragt. Auf diesem Schutzstreifen gelten die Beschränkungen des § 81 Abs. 3 SächsWG.
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Notwendige öffentlich-rechtliche Verfahren
Mit der Errichtung der HWS-Anlage werden Rechte Dritter berührt. Die konkrete Grundstücksinanspruchnahme ist aus dem Register II zu entnehmen.
Am 02.02.2012 wurden in einer Bürgerversammlung alle betreffenden Grundstückseigentümer informiert. Alle anwesenden Grundstückseigentümer signalisierten damals ihre Zustimmung zur geplanten Maßnahme des Hochwasserschutzes.
Leider konnten diese Zusagen bei der Liegenschaftsklärung für die Bauleistungen nach [14] in den Jahren 2019/20 nicht bestätigt werden. Es wurden zwar einige Einverständniserklärungen eingeholt, aber ein Eigen- tümer hat dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.
Für den geplanten Neubau der HWS-Anlage mit Hochwasserschutzmauern und Deichneubau ist daher die Durch- führung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich.
Hinsichtlich der Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft als Bestandteil der Antragsunterlagen wird auf die umwelt- und naturschutzfachliche Planung im Register III hingewiesen (Ordner 3).
Privatrechtliche Verhältnisse bei berührten Grundstücken & Rechten
Die von der Baumaßnahme betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum des Freistaates Sachsen oder im Privatbesitz. Dazu wurden ein Grunderwerbsplan sowie ein Grundstücksverzeichnis erarbeitet.
Während der Baumaßnahmen und nach Fertigstellung werden bauzeitlich sowie dauerhaft Flächen in Anspruch genommen. Die von der Baumaßnahme betroffenen Flurstücke, wurden im Register II aufgelistet. Damit wird das Eigentumsrecht berührt. Nach den Bestimmungen des WHG und SächsWG gelten folgende 3 Kategorien:
Grunderwerb:
Aufgrund der bestehenden Bau- und Unterhaltslast nach §§ 80, 81 SächsWG erwirbt der Freistaat Sachsen die Deichaufstandsfläche incl. aller Bestandteile des Deiches nach DIN, z. B. den beidseitigen 5 m breiten Deichschutzstreifen, gemessen ab Deichfuß, sofern diese Flächen sich nicht auf LTV-Flurstücken oder Verkehrsflächen befinden.
Diese Flächen sind als „vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche und zu erwerbende Fläche“ bezeichnet und im Grunderwerbsplan „orange“ dargestellt.
Dauernd zu beschränkende Flächen:
Die Flächen für die geplanten Hochwasserschutzmauern mit Fundament, Kopfbalken, Kontrollweg sowie die Ausgleichsmaßnahmen A 1 und A 2 werden durch Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Sachsen in Abt. II des Grundbuches dinglich gesichert, sofern diese Flächen sich nicht auf LTV-Flurstücken befinden.
Diese Flächen sind als „vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche und dauernd zu beschränkende Fläche“ bezeichnet und im Grunderwerbsplan „blau“ dargestellt.
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Vorübergehend in Anspruch genommene Flächen:
Diese Flächen werden nur bauzeitlich für die Herstellung der HWS-Anlagen benötigt und nach Bauende wieder ordnungsgemäß wiederhergestellt. Mit dem Eigentümer der Flurstücke erfolgt nach Bauende eine Abnahme in der Örtlichkeit.
Diese Flächen sind als „ausschließlich vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche“ bezeichnet und im Grunderwerbsplan „grün“ dargestellt.
Im beiliegenden Grunderwerbsplan und -verzeichnis wurden für die betroffenen Grundstücke die jeweils notwen- digen Flächeninanspruchnahmen nach diesen 3 Kategorien in Teilflächen ermittelt und abgebildet.
Nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses sind entsprechende Betretungserlaubnisse bei den betroffenen Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten einzuholen.
Entschädigungsrelevante Sachverhalte und Nutzungsbeschränkungen
Die Planfeststellung hat gemäß § 71 WHG i. V. m. § 101 SächsWG eine enteignungsrechtliche Vorwirkung. Die konkret vorgesehene Inanspruchnahme ist aus den Grundstücksunterlagen (Register II) zu entnehmen.
Nach den im Pkt. 9.3 benannten Kategorien kann die Flächeninanspruchnahme erforderlich sein. Für die Fest- stellung der Höhe der Entschädigung werden nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses konkrete Verhandlungen zwischen der LTV und dem Betroffenem bzw. Grundstückskaufvertragsverhandlungen zwischen der LTV und dem Grundstückseigentümer geführt.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Regelungen des Enteignungs- und Entschädigungsgesetzes und des Baugesetzbuches.
Nach § 78 SächsWG sind Deiche, Hochwasserschutzmauern u.a. öffentliche Hochwasserschutzanlagen. Daher gelten die nachfolgenden Deichschutzbestimmungen auch für zu errichtende Hochwasserschutzmauern etc.
§ 81 SächsWG Schutz der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen
(1) Die Anlieger, Eigentümer und Besitzer öffentlicher Hochwasserschutzanlagen haben alles zu unter- lassen, was die Unterhaltung oder Sicherheit dieser Anlagen beeinträchtigen kann. § 38 gilt entsprechend.
(2) Deiche werden beidseitig von Schutzstreifen von je fünf Metern Breite, gemessen vom Deichfuß, begrenzt; diese sind Bestandteil des Deiches.
(3) Auf Deichen sind untersagt:
- das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern,
- das Schädigen und Entfernen der Grasnarbe,
- die Errichtung von baulichen Anlagen und Einfriedungen,
- das Setzen von Masten und sonstigen Merkzeichen,
- Abgrabungen und Eintiefungen.
- das Verlegen von Leitungen im Boden,
- das Halten von Geflügel,
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- das Weiden und Treiben von Huftieren, ausgenommen das flächenbezogen verträgliche Weiden von Schafen,
- das Lagern von Stoffen und Gegenständen sowie
- das Befahren mit Kraftfahrzeugen und das Reiten außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen.
Die Verbote des Satzes 1 gelten nicht für den Aufgabenträger nach § 80 oder einen von ihm Beauftragten, soweit sie im Rahmen der Deichunterhaltung tätig werden.
(4) Soweit es die Belange des Hochwasserschutzes erfordern, kann die zuständige Wasserbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Aufgabenträgers nach § 80
- einen breiteren Schutzstreifen festlegen,
- für andere öffentliche Hochwasserschutzanlagen einen Schutzstreifen festlegen,
- weitere Verbote an Deichen und sonstigen öffentlichen Hochwasserschutzanlagen festlegen,
- Ausnahmen von den Verboten nach Absatz 3 und Nummer 3 zulassen.
Soweit Belange des Hochwasserschutzes nicht entgegenstehen, kann die zuständige Wasserbehörde von Amts wegen oder auf Antrag mit Zustimmung des Aufgabenträgers nach § 80
- eine geringere Breite des Schutzstreifens festlegen,
- Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sowie des Satzes 1 Nr. 3 zulassen, wenn sie im Besonderen öffentlichen oder privaten Interesse geboten sind.
In den Fällen des Satzes 2 sind die für die Erhaltung der Sicherheit der öffentlichen Hochwasserschutzanlage erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
(5) Die Pflege der Deiche soll grundsätzlich durch das flächenbezogen verträgliche Weiden von Schafen erfolgen.
§ 24 SächsWG Ufer und Gewässerrandstreifen ( zu § 38 WHG)
(1) Die Ufer der Gewässer einschließlich ihres Bewuchses sind zu schützen. Als Ufer gilt die zwischen der Uferlinie und der Böschungsoberkante liegende Landfläche. Fehlt eine Böschungsoberkante, tritt an ihre Stelle die Linie des mittleren Hochwasserstandes. Als mittlerer Hochwasserstand gilt das arith- metrische Mittel der Höchstwerte der Wasserstände der letzten 20 Jahre, bei gestauten Gewässern die Linie des höchsten Stauziels. Stehen für diesen Zeitraum keine vollständigen Pegelbeobachtungen zur Verfügung, bezeichnet die zuständige Wasserbehörde die Beobachtungen, die zu verwenden sind.
(2) An das Ufer schließt sich abweichend von § 38 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG landwärts ein zehn Meter, innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortschaften fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen an. Die Gewässerrandstreifen sollen vom Eigentümer oder Besitzer standortgerecht im Hinblick auf ihre Funktionen nach § 38 Abs. 1 WHG bewirtschaftet oder gepflegt werden.
(3) § 38 Abs. 4 WHG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass im Gewässerrandstreifen weiterhin
- in einer Breite von fünf Metern die Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, ausgenommen Wundverschlussmittel zur Baumpflege sowie Wildverbissschutzmittel,
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die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind, und
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abweichend von § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 WHG auch die nur zeitweise Ablagerung von Gegen- ständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
verboten ist. § 38 Abs. 5 WHG findet bei Verboten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie bei Verboten in Folge von Rechtsverordnungen oder Entscheidungen nach Absatz 4 Nr. 3 entsprechende Anwendung.
(4) Die zuständige Wasserbehörde kann
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durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde für einzelne Gewässer oder für bestimmte Abschnitte breitere Gewässerrandstreifen festsetzen, soweit dies zur Sicherung des Wasserabflusses oder zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion der Gewässer erforderlich ist,
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durch Rechtsverordnung schmalere Gewässerrandstreifen festsetzen, soweit dies im Einzelfall aus überwiegenden öffentlichen Interessen oder wegen unzumutbarer Härte für den betroffenen Grundeigentümer erforderlich ist und die Sicherung des Wasserabflusses und die Erreichung der Bewirtschaftungsziele dadurch nicht gefährdet sind,
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im Benehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde durch Rechtsverordnung oder im Einzelfall weitergehende Regelungen zu Gewässerrandstreifen treffen, soweit es zum Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen erforderlich ist.
(5) Führen Verbote nach Absatz 3 Satz 1 sowie Verbote in Folge von Rechtsverordnungen oder Entscheidungen nach Absatz 4 Nr. 1 und 3 zu einer über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinaus- gehenden Einschränkung und kann keine Befreiung erteilt werden, ist der Betroffene zu entschädigen.
(6) Für die Einschränkung bisher zulässiger Nutzungen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ist vom Freistaat Sachsen ein angemessener finanzieller Ausgleich entsprechend § 46 Abs. 4 und 5 zu leisten, sofern keine Befreiung erteilt werden kann.
Soweit die Deichschutz-, Schutz- oder Gewässerrandstreifen auf benachbarten Grundstücken liegen, haben die Eigentümer die daraus resultierenden Nutzungsbeschränkungen hinzunehmen.
Für die Bauausführung der Maßnahme ist es erforderlich, unmittelbar angrenzende Grundstücke bauzeitlich in Anspruch zu nehmen. Nach der Fertigstellung der Arbeiten und der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Grundstückes erfolgt mit dem Eigentümer eine Abnahme der Örtlichkeit.
Nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Einholung entsprechender Betretungserlaubnisse bei den betroffenen Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten sind Verhandlungen zum Grunderwerb und zur Eintragung von Dienstbarkeiten zu führen.
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