Bauwerksverzeichnis_M1010.pdf

Ökologische Fachplanung, Baubegleitung und fischereifachliche Begleitung Hochwasserschutzwand Zwickauer Mulde

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 23:20 (Europe/Berlin)

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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023

Hochwasserschutzmaßnahme Zwickauer Mulde, Waldenburg, M 1010, Projekt-Nr. 5.241.7161.023

Bauwerksverzeichnis

Lfd. Nr.Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr.Bezeichnung des Bauwerksa) bisheriger b) künftiger EigentümerVorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen
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1. Hochwasserschutzanlagen
1.158+211 bis 58+369Errichtung Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton, flussseitig Sichtbeton glatt, mit landseitiger Matritzenschalung, auf Kopfbalken und aufgelöster Bohrpfahlwand, mit Drainage auf der Landseite flussseitig mit Böschungssicherung aus Steinsatza) - b) Freistaat SachsenNeubau einer Hochwasserschutzwand gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen.
1.258+365,5 bis 58+800Errichtung Hochwasserschutzdeich mit Sickerprisma und Drainage auf der Landseite; entlang der Bundesstraße Entwässerungsmulde über der Drainageleitunga) - b) Freistaat SachsenNeubau einer Hochwasserschutzwand gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen.
1.358+792,9 bis 58+860 58+783 bis 58+920Errichtung Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton, flussseitig Sichtbeton glatt, mit landseitiger Matritzenschalung, als monolithische Winkelstützwand mit Drainageleitung auf der Landseite flussseitig mit Böschungssicherung aus Steinsatza) - b) Freistaat SachsenNeubau einer Hochwasserschutzwand gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen.
2. Sonstige Anlagen und Bauwerke
2.158+226,5Drucktür in Hochwasserschutzwand BxH 80x150 cm DIN links, als Zugang zur Zwickauer Mulde auf Flurstücks-Nr. 675/1a) - b) Stadt WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1.
2.258+280Drucktür in Hochwasserschutzwand BxH 80x150 cm DIN links, als Zugang zur Zwickauer Mulde auf Flurstücks-Nr. 676/1a) - b) Stadt WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1.

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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023

Lfd. Nr.Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr.Bezeichnung des Bauwerksa) bisheriger b) künftiger EigentümerVorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen
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2.358+347Drucktür in Hochwasserschutzwand BxH 80x150 cm DIN links, als Zugang zur Zwickauer Mulde auf Flurstücks-Nr. 677/3a) - b) Stadt WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1.
2.458+210Komplettabbruch eines Holzschauers in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 674/1a) Eigentümer Flurstück Nr. 674/1 Gemarkung Waldenburg b) -Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
2.558+211Komplettabbruch einer Gartenlaube aus Holz in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 674/1a) Eigentümer Flurstück Nr. 674/1 Gemarkung Waldenburg b) -Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
2.658+214Komplettabbruch einer Gartenlaube aus Holz in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 675/1a) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg b) -Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg landseitig der neuen HWS-Wand, einer Entwässerungsmulde sowie einer Entwässerungsmulde mit Sicker als Drainage längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
2.758+228 bis 58+233,3Komplettabbruch der Kegelbahn, eingeschossig, Mauerwerk, Dach eingestürzt, leerstehend (Ruine) als Anbau an das Hauptgebäude (bleibt erhalten) in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 675/1a) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg b) -Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg landseitig der neuen HWS-Wand, einer Entwässerungsmulde sowie einer Entwässerungsmulde mit Sicker als Drainage längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
3. Bauwerke zur Binnenentwässerung/Entwässerungseinrichtungen
3.158+235,3Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 1 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 2 auf Flurstücks-Nr. 675/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.

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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023

Lfd. Nr.Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr.Bezeichnung des Bauwerksa) bisheriger b) künftiger EigentümerVorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen
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3.258+260Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 2 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 3 auf Flurstücks-Nr. 675/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
3.358+297,3Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 3 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 7 auf Flurstücks-Nr. 676/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
3.458+341Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 4 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 8 auf Flurstücks-Nr. 677/3a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
3.558+365,5Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 5 für Drainage-Zuflüsse Einleitung von Mulde/Drainage HWS-Deich Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 10 auf Flurstücks-Nr. 677/3a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.

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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023

Lfd. Nr.Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr.Bezeichnung des Bauwerksa) bisheriger b) künftiger EigentümerVorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen
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3.658+806Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 6 für Drainage-Zuflüsse Einleitung in Rauhbettmulde zum Fluss Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 11 auf Flurstücks-Nr. 664/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
3.758+258Pumpschacht aus Stahlbeton als Stauraum im HW-Fall zur Ableitung der Binnenentwässerung mittels mobiler Pumpen auf Flurstücks-Nr. 675/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
3.858+365,5Pumpschacht aus Stahlbeton als Stauraum im HW-Fall zur Ableitung der Binnenentwässerung mittels mobiler Pumpen auf Flurstücks-Nr. 677/3a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
4. Versorgungsleitungen/Kabeltrassen
4.158+234,2Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 1 auf Flurstücks-Nr. 675/1a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.
4.258+262Regenwasserkanal DN 400 Einbindung des vorh. Altkanals des Leitungsträgers TÖB 1 mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 400, Rückstauklappe 4 auf Flurstücks-Nr. 675/1a) und b) Leitungsträger TÖB 1Die Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 1

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4.358+263,5Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 5 auf Flurstücks-Nr. 675/1a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.
4.458+295,3Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 6 auf Flurstücks-Nr. 676/1a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 676/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.
4.558+344,2Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 9 auf Flurstücks-Nr. 677/3a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/3 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.
4.658+795 bis 58+861,4Umverlegung Fernmeldekabel in Baugrube / Baufeld der gepl. HWS-Wand längs in der Bundesstraße B 175/180 als Baufreiheit auf Flurstücks-Nr. 664/1a) und b) Leitungsträger TÖB 2Die Kosten der Einbindung trägt der Freistaat Sachsen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapitel 6.3.3. Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 2
4.758+792,5geplante Trinkwasserleitung da 400 x 23,7 als Heber-a) und b) Leitungsträger TÖB 3 leitung / Düker unter dem Fluss. Die Leitung wird beim Gewässerausbau bereits realisiert sein. Die Leitung während der Bauarbeiten sichern und schützen.Verändernde Maßnahmen sind nicht geplant. Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 3
4.858+820Trinkwasserleitung (Rohrbrücke) über den Fluss Außerbetriebnahme, Rückbau geplant. Falls beim Gewässerausbau noch vorhanden, während der Bauarbeiten sichern und schützen.a) und b) Leitungsträger TÖB 3Verändernde Maßnahmen sind nicht geplant. Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 3

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5. Straßen/Wege/Zufahrten
5.158+373,7 bis 58+385Deichüberfahrt mit Einmündung in die Bundesstraße B 175/180 mit Zufahrt zur flussseitigen Wiese bzw. der land- und flussseitigen HWS-Anlagen auf Flurstücks-Nr. 677/1a) - b) Freistaat SachsenNeubau einer Deichüberfahrt gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen. Die Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapital 6.3.2 sind zu beachten.
5.258+435,5 bis 58+475Deichüberfahrt mit Einmündung in die Bundesstraße B 175/180 mit Zufahrt zur flussseitigen Wiese und Geflügelfarm bzw. der flussseitigen HWS-Anlagen auf Flurstücks-Nr. 678a) - b) Freistaat Sachsen (Deich) b) Eigentümer Flurstück Nr. 678 und 664/1 Gemarkung WaldenburgNeubau einer Deichüberfahrt gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen (Deich), außerhalb des Deiches den jeweiligen Flurstückseigentümern. Die Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapital 6.3.2 sind zu beachten.
5.358+475 bis 58+476,8Deichüberfahrt mit Einmündung in die Bundesstraße B 175/180 mit Zufahrt zur flussseitigen Wiese und Geflügelfarm bzw. der flussseitigen HWS-Anlagen auf Flurstücks-Nr. 139a) - b) Freistaat Sachsen (Deich) b) Eigentümer Flurstück Nr. 139 Gemarkung Kertzsch b) Eigentümer Flurstück Nr. 664/1 Gemarkung WaldenburgNeubau einer Deichüberfahrt gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen (Deich), außerhalb des Deiches den jeweiligen Flurstückseigentümern. Die Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapital 6.3.2 sind zu beachten.
5.458+210 bis 58+211,8Kontrollweg vor HWS-Wand (Querwand) flussseitig auf Flurstücks-Nr. 674/1 Einmündung auf Flurstücks-Nr. 675/1a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 674/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen.
5.558+212Kontrollweg vor HWS-Wand (Querwand) flussseitig Einmündung Straße auf Flurstücks-Nr. 675/1a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen.
5.658+212 bis 58+264,7Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Einmündung auf die Bundesstraße B 175/180, mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 675/1a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer.

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Lfd. Nr.Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr.Bezeichnung des Bauwerksa) bisheriger b) künftiger EigentümerVorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen
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5.758+264,7 bis 58+320,2Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 676/1a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 676/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer.
5.858+320,2 bis 58+365,5Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 677/3a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/3 Gemarkung WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer.
5.958+365,5 bis 58+380,4Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 677/1a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer.
5.1058+785 bis 58+865bauzeiliche Demontage der Leitplanken seitlich der Bundesstraße B 175/180a) und b) LASuV PlauenDie Kosten für Demontage und Wiederherstellung trägt der Freistaat Unterhaltungspflichtig: LASuV Plauen
6. Einfriedungen/Tore
6.158+214,6Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 675/1a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.
6.258+265,2Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 676/1a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 676/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.

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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023

Lfd. Nr.Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr.Bezeichnung des Bauwerksa) bisheriger b) künftiger EigentümerVorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen
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6.358+320,2Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 677/3a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/3 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.
6.458+365,8Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 677/1a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/1 Gemarkung WaldenburgDie Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen.
7. Ausstattung, Sonstiges
7.158+211,8Absperrgitter quer auf der HWS-Wand als Begehsperre der Wand auf Flurstücks-Nr. 674/1 - 675/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
7.258+366,2Absperrgitter quer auf der HWS-Wand als Begehsperre der Wand auf Flurstücks-Nr. 677/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
7.358+378Absperrschranke Br. 4m an Einfahrt Kontroll- und Wartungsweg auf Flurstücks-Nr. 677/1a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenDie Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.

16.01.2023 Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Vorhabensträgerin Planfertiger

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