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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023
Hochwasserschutzmaßnahme Zwickauer Mulde, Waldenburg, M 1010, Projekt-Nr. 5.241.7161.023
Bauwerksverzeichnis
| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
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| 1. Hochwasserschutzanlagen | ||||
| 1.1 | 58+211 bis 58+369 | Errichtung Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton, flussseitig Sichtbeton glatt, mit landseitiger Matritzenschalung, auf Kopfbalken und aufgelöster Bohrpfahlwand, mit Drainage auf der Landseite flussseitig mit Böschungssicherung aus Steinsatz | a) - b) Freistaat Sachsen | Neubau einer Hochwasserschutzwand gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen. |
| 1.2 | 58+365,5 bis 58+800 | Errichtung Hochwasserschutzdeich mit Sickerprisma und Drainage auf der Landseite; entlang der Bundesstraße Entwässerungsmulde über der Drainageleitung | a) - b) Freistaat Sachsen | Neubau einer Hochwasserschutzwand gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen. |
| 1.3 | 58+792,9 bis 58+860 58+783 bis 58+920 | Errichtung Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton, flussseitig Sichtbeton glatt, mit landseitiger Matritzenschalung, als monolithische Winkelstützwand mit Drainageleitung auf der Landseite flussseitig mit Böschungssicherung aus Steinsatz | a) - b) Freistaat Sachsen | Neubau einer Hochwasserschutzwand gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen. |
| 2. Sonstige Anlagen und Bauwerke | ||||
| 2.1 | 58+226,5 | Drucktür in Hochwasserschutzwand BxH 80x150 cm DIN links, als Zugang zur Zwickauer Mulde auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) - b) Stadt Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. |
| 2.2 | 58+280 | Drucktür in Hochwasserschutzwand BxH 80x150 cm DIN links, als Zugang zur Zwickauer Mulde auf Flurstücks-Nr. 676/1 | a) - b) Stadt Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. |
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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023
| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
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| 2.3 | 58+347 | Drucktür in Hochwasserschutzwand BxH 80x150 cm DIN links, als Zugang zur Zwickauer Mulde auf Flurstücks-Nr. 677/3 | a) - b) Stadt Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. |
| 2.4 | 58+210 | Komplettabbruch eines Holzschauers in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 674/1 | a) Eigentümer Flurstück Nr. 674/1 Gemarkung Waldenburg b) - | Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 2.5 | 58+211 | Komplettabbruch einer Gartenlaube aus Holz in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 674/1 | a) Eigentümer Flurstück Nr. 674/1 Gemarkung Waldenburg b) - | Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 2.6 | 58+214 | Komplettabbruch einer Gartenlaube aus Holz in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg b) - | Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg landseitig der neuen HWS-Wand, einer Entwässerungsmulde sowie einer Entwässerungsmulde mit Sicker als Drainage längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 2.7 | 58+228 bis 58+233,3 | Komplettabbruch der Kegelbahn, eingeschossig, Mauerwerk, Dach eingestürzt, leerstehend (Ruine) als Anbau an das Hauptgebäude (bleibt erhalten) in der Baugrube/im Baufeld der gepl. HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg b) - | Die Kosten des Rückbaues trägt der Freistaat Sachsen. Später wird die Fläche teilweise mit dem Kontrollweg landseitig der neuen HWS-Wand, einer Entwässerungsmulde sowie einer Entwässerungsmulde mit Sicker als Drainage längs der neuen HWS-Wand überbaut. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 3. Bauwerke zur Binnenentwässerung/Entwässerungseinrichtungen | ||||
| 3.1 | 58+235,3 | Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 1 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 2 auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
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| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
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| 3.2 | 58+260 | Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 2 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 3 auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 3.3 | 58+297,3 | Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 3 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 7 auf Flurstücks-Nr. 676/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 3.4 | 58+341 | Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 4 für Drainage-Zuflüsse Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 8 auf Flurstücks-Nr. 677/3 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 3.5 | 58+365,5 | Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 5 für Drainage-Zuflüsse Einleitung von Mulde/Drainage HWS-Deich Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 10 auf Flurstücks-Nr. 677/3 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
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| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
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| 3.6 | 58+806 | Rohrauslass in Zwickauer Mulde mit Rückstauklappe in Hochwasserschutzwand als Binnenentwässerung, landseitig Sammelschacht 6 für Drainage-Zuflüsse Einleitung in Rauhbettmulde zum Fluss Auslass DN 200 mit Rückstauklappe 11 auf Flurstücks-Nr. 664/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 3.7 | 58+258 | Pumpschacht aus Stahlbeton als Stauraum im HW-Fall zur Ableitung der Binnenentwässerung mittels mobiler Pumpen auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 3.8 | 58+365,5 | Pumpschacht aus Stahlbeton als Stauraum im HW-Fall zur Ableitung der Binnenentwässerung mittels mobiler Pumpen auf Flurstücks-Nr. 677/3 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 4. Versorgungsleitungen/Kabeltrassen | ||||
| 4.1 | 58+234,2 | Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 1 auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
| 4.2 | 58+262 | Regenwasserkanal DN 400 Einbindung des vorh. Altkanals des Leitungsträgers TÖB 1 mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 400, Rückstauklappe 4 auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) und b) Leitungsträger TÖB 1 | Die Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 1 |
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| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
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| 4.3 | 58+263,5 | Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 5 auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
| 4.4 | 58+295,3 | Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 6 auf Flurstücks-Nr. 676/1 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 676/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
| 4.5 | 58+344,2 | Regenwasserkanal DN 150-200 von privat Einbindung des vorh. Altkanals mit direkter Durchführung in die Zwickauer Mulde mit Rohrauslass DN 200, Rückstauklappe 9 auf Flurstücks-Nr. 677/3 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/3 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Einbindung mit Rückstauklappe trägt der Freistaat Sachsen Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
| 4.6 | 58+795 bis 58+861,4 | Umverlegung Fernmeldekabel in Baugrube / Baufeld der gepl. HWS-Wand längs in der Bundesstraße B 175/180 als Baufreiheit auf Flurstücks-Nr. 664/1 | a) und b) Leitungsträger TÖB 2 | Die Kosten der Einbindung trägt der Freistaat Sachsen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapitel 6.3.3. Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 2 |
| 4.7 | 58+792,5 | geplante Trinkwasserleitung da 400 x 23,7 als Heber-a) und b) Leitungsträger TÖB 3 leitung / Düker unter dem Fluss. Die Leitung wird beim Gewässerausbau bereits realisiert sein. Die Leitung während der Bauarbeiten sichern und schützen. | Verändernde Maßnahmen sind nicht geplant. Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 3 | |
| 4.8 | 58+820 | Trinkwasserleitung (Rohrbrücke) über den Fluss Außerbetriebnahme, Rückbau geplant. Falls beim Gewässerausbau noch vorhanden, während der Bauarbeiten sichern und schützen. | a) und b) Leitungsträger TÖB 3 | Verändernde Maßnahmen sind nicht geplant. Unterhaltungspflichtig: Leitungsträger TÖB 3 |
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| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
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| 5. Straßen/Wege/Zufahrten | ||||
| 5.1 | 58+373,7 bis 58+385 | Deichüberfahrt mit Einmündung in die Bundesstraße B 175/180 mit Zufahrt zur flussseitigen Wiese bzw. der land- und flussseitigen HWS-Anlagen auf Flurstücks-Nr. 677/1 | a) - b) Freistaat Sachsen | Neubau einer Deichüberfahrt gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen. Die Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapital 6.3.2 sind zu beachten. |
| 5.2 | 58+435,5 bis 58+475 | Deichüberfahrt mit Einmündung in die Bundesstraße B 175/180 mit Zufahrt zur flussseitigen Wiese und Geflügelfarm bzw. der flussseitigen HWS-Anlagen auf Flurstücks-Nr. 678 | a) - b) Freistaat Sachsen (Deich) b) Eigentümer Flurstück Nr. 678 und 664/1 Gemarkung Waldenburg | Neubau einer Deichüberfahrt gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen (Deich), außerhalb des Deiches den jeweiligen Flurstückseigentümern. Die Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapital 6.3.2 sind zu beachten. |
| 5.3 | 58+475 bis 58+476,8 | Deichüberfahrt mit Einmündung in die Bundesstraße B 175/180 mit Zufahrt zur flussseitigen Wiese und Geflügelfarm bzw. der flussseitigen HWS-Anlagen auf Flurstücks-Nr. 139 | a) - b) Freistaat Sachsen (Deich) b) Eigentümer Flurstück Nr. 139 Gemarkung Kertzsch b) Eigentümer Flurstück Nr. 664/1 Gemarkung Waldenburg | Neubau einer Deichüberfahrt gemäß Lageplan. Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung obliegen dem Freistaat Sachsen (Deich), außerhalb des Deiches den jeweiligen Flurstückseigentümern. Die Hinweise im Erläuterungsbericht, Kapital 6.3.2 sind zu beachten. |
| 5.4 | 58+210 bis 58+211,8 | Kontrollweg vor HWS-Wand (Querwand) flussseitig auf Flurstücks-Nr. 674/1 Einmündung auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 674/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. |
| 5.5 | 58+212 | Kontrollweg vor HWS-Wand (Querwand) flussseitig Einmündung Straße auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. |
| 5.6 | 58+212 bis 58+264,7 | Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Einmündung auf die Bundesstraße B 175/180, mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer. |
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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023
| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
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| 5.7 | 58+264,7 bis 58+320,2 | Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 676/1 | a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 676/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer. |
| 5.8 | 58+320,2 bis 58+365,5 | Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 677/3 | a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/3 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer. |
| 5.9 | 58+365,5 bis 58+380,4 | Kontroll- und Wartungsweg vor HWS-Wand landseitig mit Entwässerungsmulde und Schächten auf Flurstücks-Nr. 677/1 | a) und b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Für die Errichtung und dauerhafte Nutzung des Weges durch die LTV wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die künftige Unterhaltung (Mahd) obliegt dem Grundstückseigentümer. |
| 5.10 | 58+785 bis 58+865 | bauzeiliche Demontage der Leitplanken seitlich der Bundesstraße B 175/180 | a) und b) LASuV Plauen | Die Kosten für Demontage und Wiederherstellung trägt der Freistaat Unterhaltungspflichtig: LASuV Plauen |
| 6. Einfriedungen/Tore | ||||
| 6.1 | 58+214,6 | Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 675/1 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 675/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
| 6.2 | 58+265,2 | Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 676/1 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 676/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
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Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster Stand: 16.01.2023
| Lfd. Nr. | Fluss-/Deich km und/oder Bauteil-Nr. | Bezeichnung des Bauwerks | a) bisheriger b) künftiger Eigentümer | Vorgesehene Maßnahmen Vorgesehene Regelungen zu Kostentragung, Betrieb und Unterhaltung Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6.3 | 58+320,2 | Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 677/3 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/3 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
| 6.4 | 58+365,8 | Toreinfahrt für Kontroll- und Wartungsweg als 2-flügliges Tor, Br. 4 m, H 1,50 m mit Zaunanschluss an Altzaun / neue HWS-Wand auf Flurstücks-Nr. 677/1 | a) - b) Eigentümer Flurstück Nr. 677/1 Gemarkung Waldenburg | Die Kosten der Herstellung trägt der Freistaat Sachsen Die Anlagen gehen in das private Eigentum über. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung dem Grundstückseigentümer obliegen. |
| 7. Ausstattung, Sonstiges | ||||
| 7.1 | 58+211,8 | Absperrgitter quer auf der HWS-Wand als Begehsperre der Wand auf Flurstücks-Nr. 674/1 - 675/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 7.2 | 58+366,2 | Absperrgitter quer auf der HWS-Wand als Begehsperre der Wand auf Flurstücks-Nr. 677/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
| 7.3 | 58+378 | Absperrschranke Br. 4m an Einfahrt Kontroll- und Wartungsweg auf Flurstücks-Nr. 677/1 | a) - b) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen | Die Kosten des Neubaues trägt der Freistaat Sachsen. Betrieb und Unterhaltung sollen nach vertraglicher Vereinbarung der Stadt Waldenburg obliegen bei Beachtung der Hinweise im Erläuterungsbericht Kapitel 9.1. Für die Zugänglichkeit wird eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. |
16.01.2023 Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Vorhabensträgerin Planfertiger
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