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Anlage 10.11 zur AST
Anlage – Kriterien bei der Erstellung von Vermessungen für die LTV – Bereich Fließgewässer
(1) Grundsätzlich ist bei der Erstellung die CAD-Richtlinie sowie die GIS-Richtlinie der LTV (die jeweils aktuelle Fassung findet man unter folgendem Link https://www.wasserwirtschaft.sachsen.de/service-4202.html bzw. können diese auch über geodaten@ltv.sachsen.de angefordert werden) zu berücksichtigen. Vor Beginn der Vermessungsarbeiten ist die entsprechende AST auf Aktualität zu prüfen und diesbezüglich mit dem AG Rücksprache zu halten. (2) Bezugnehmend auf (1) ist die Vermessung im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 und im amtlichen Lagesystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) zu erarbeiten, wobei der Ostwert mit sechs und der Nordwert mit sieben Vorkommastellen anzugeben ist. Die Angabe des Meridianstreifens / Zonen- kennzeichnung entfällt. (3) Für die ggf. notwendige Transformation von RD83-Daten nach ETRS89_UTM33 ist zu beachten, dass auf die sachsenspezifischen Parameter zurückzugreifen ist, da deren Transformationsparameter in verdichteter Form (3 Teilgitter) als Gitterdatei (NTv2_SN.zip) beim GeoSN vorliegen. --> Diesbezüglich wird die LTV auch die Transformationsvorschrift „Lagebezugstransformation in Cardo und ArcGIS von DE_RD-83_3GK nach ETRS89_UTM33“ (LTV, Stand 27.05.2015) sowie die Transformationsvorschrift „Lagebezugstransformation im AutoCAD MAP 3D von DE_RD-83_3GK nach ETRS89_UTM33“ (LTV, Stand 11.06.2015) zur Verfügung stellen. (4) Im Falle von Bestandsanlagen mit vorhandenem Werksnetz sind Höheninformationen aus dem anlagenspezifischen Werksnetz der LTV zu verwenden. Die Umrechnungsdifferenz zum amtlichen Höhenreferenzsystem ist auszuweisen. (5) Vermessungsdaten sind im DWG und DXF –Format, sowie als ASCII-Dateien abzuspeichern und zu übergeben. Die DWG- Dateien sind mindestens im Datenformat 2013, vorzugsweise im Datenformat 2018 zu übergeben. Vermessungspunkte, Querprofillinien und Bruchkanten sind ausdrücklich im Lageplan dreidimensional darzustellen (3D-Polylinien). (6) In allen anzufertigenden Unterlagen ist die LTV-Stationierung zu integrieren (diese kann über geodaten@ltv.sachsen.de angefordert werden; alternative über Frau Leske, Tel.: +49 3501 796-303, E-Mail: Ellen.Leske@ltv.sachsen.de und Frau Herre, Tel.: +49 3501 796-353, E-Mail: Karsta.Herre@ltv.sachsen.de). (7) Das vom AN gewählte Messverfahren muss mindestens folgende Messgenauigkeit erreichen: Lagefehler maximal ± 5 cm, Höhenfehler maximal ± 3 cm (8) Für GIS-Daten sind ArcGIS-kompatible Formate in mindestens Version 10.3 zu verwenden. Digitale Geländemodelle sind als GRID, TIN sowie als ASCII-Dateien zu übergeben. (9) Erfassung von Bauwerksdaten bei neu gebauten/instand gesetzten Hochwasserschutzanlagen → Regelungen zur Übergabe von Bestandsunterlagen, LTV → in Höhensystem DHHN2016 vermessen! (10) Eine Erfassung der Bruchkanten mittels Befliegung ist nicht zugelassen.