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Baubeschreibung: Revitalisierung der Kleinen Steinau (Südlich Bahnquerung)
Verdingungsunterlagen
Baubeschreibung
Maßnahme:
„Revitalisierung der Kleinen Steinau (südlich der Bahnquerung)“
Auftraggeber: Los 1: Unterhaltungsverband Rhume
Los 2: Unterhaltungsverband Rhume
Planverfasser und Bauüberwachung NLWKN – GB2, Betriebsstelle Süd
Niedersächsischer Lande sbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz -Betriebsstelle Süd-
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Baubeschreibung: Revitalisierung der Kleinen Steinau (Südlich Bahnquerung) I
Inhaltsverzeichnis
1 Angaben zur Baustelle ............................................................................................ 4 Lage der Baustelle ..................................................................................................... 4
Besondere Belastungen aus Immissionen/besondere klimatische oder betriebliche
Bedingungen ............................................................................................................. 5
Art und Lage der baulichen Anlagen .......................................................................... 5
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle ...................................................................... 6
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen .................................................................... 7
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und -wegen ................ 7
Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser ......................................................... 8
Vom AG zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume ........ 9
Bodenverhältnisse, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen ...................................... 9
Hydrologische Werte.................................................................................................. 9
Besondere umweltrechtliche Vorschriften .................................................................10
Besondere Vorgaben für die Entsorgung ..................................................................10
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle.......................................10
Art und Umfang des Schutzes von Vegetation und Verkehrsflächen .........................10
Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs ..................11
Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen .........................................................11
Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle ...............................12
Kampfmitteln und Rüstungsaltlasten .........................................................................12
Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.......................................12
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen ..........................................12
Art und Umfang von Schadstoffbelastungen .............................................................12
Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten ....................................12
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle ......................................................13
2 Angaben zur Ausführung .......................................................................................14 Vorgesehene Arbeitsabschnitte ................................................................................14
Besondere Erschwernisse während der Ausführung .................................................14
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz ...14
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ........................15
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen ........................................................................................15
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von
Gerüsten ..................................................................................................................15
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und
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Lagerräume ..............................................................................................................15
Zeitraum der Mitbenutzung .......................................................................................15
Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen .......16
Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte
Stoffe ........................................................................................................................16
Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile ....................................................16
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise ...16
Verwendung der auf der Baustelle gewonnene Stoffe...............................................16
Entsorgung der auf der Baustelle gewonnene Stoffe ................................................16
Bereitstellung von Stoffen und Bauteile vom Auftraggeber .......................................17
Bereitstellung von Gerät und Teilleistungen vom Auftraggeber .................................17
Leistungen für andere Unternehmer .........................................................................17
Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von
Anlagen Dritter .........................................................................................................17
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. ..............................................17
Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist (siehe § 13
Absatz 4 Nummer 2 VOB/B) .....................................................................................17
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen ......................................17
3 Zusätzliche technische und sonstige technische Vertragsbedingungen ...........18 Stundenlohnarbeiten und Stillstandzeiten .................................................................18
Ermittlung der Behinderungen durch außergewöhnliche Ereignisse (Hochwasser,
Witterung) .................................................................................................................18
Ankündigung Mehr- und Mindermengen ...................................................................19
Auftraggeber und Aufteilung auf die Lose .................................................................19
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1 Angaben zur Baustelle
Lage der Baustelle
Der zu revitalisierende Gewässerabschnitt der Kleinen Steinau befindet sich im Landkreis Göt- tingen (LK GÖ). Südlich des Weilers Aschenhütte (Gemeinde Hörden am Harz) mündet die Kleine Steinau in die Sieber. 350 Meter oberhalb der Mündung, südlich der Straßenbrücke der K427, die die Kleine Steinau kreuzt, beginnt der Baustellenbereich. Dieser umfasst den ca. 2 km langen Unterlauf der Kleinen Steinau und endet vor der Straßenbrücke der B243 (siehe Abbildung 1). Der Gewässerabschnitt liegt zwischen der im Westen verlaufenden Kreisstraße K427 und der östlich verlaufenden Bundesstraße B243. Beidseitig des Gewässers befindet sich dichter Baumbestand aus überwiegend Nadelgehölz. Die Angrenzenden Flächen sind Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten.
Abbildung 1: Verlauf der Kleinen Steinau mit Kennzeichnung des Bereichs der umzusetzenden Baumaßnahmen (roter Rahmen)
Die Kleine Steinau ist ein Gewässer, welches in den Sommermonaten einen extrem geringen Abfluss führt. Abschnitte der Kleinen Steinau fallen in dieser Zeit regelmäßig gänzlich trocken. Die Arbeiten an der Gewässersohle sind daher zwingend in den Sommermonaten, bei gerin- gem Abfluss durchzuführen. Bis zum 27.09.2027 müssen alle Hauptarbeiten abgeschlossen sein, im folge Jahr spätestens bis zum 30.09.2028 sind ausschließlich die ausgeschriebenen Optimierungsarbeiten zu erbringen. Weiterhin ist zu beachten, dass für einen großen Teil der
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Maßnahmen die Zuwegung über das Gewässerbett erfolgen muss, da die Ufer und das Vor- land dicht bewaldet sind. Die Gewässerbettbreite, die Uferböschungen und der dichte Baum- bestand sind bei der Planung und Kalkulation der Baustelle und dem Maschineneinsatzkon- zept zu berücksichtigen.
Die genaue Zuwegung sowie die zur Verfügung gestellten Flächen der Baustelleneinrichtung (BE-Flächen) sind im Plan „BE- und Zufahrtsplanung“ gekennzeichnet. Eine Abweichung von eingezeichneten Baustellenzufahrten bedarf einer gesonderten Zustimmung durch den AG.
Der Zustand der während der Bauzeit genutzten Wege, Straßen und Flächen ist vorab zu dokumentieren. Alle Schäden, die auf den genutzten Wegen, Straßen und Flächen durch den Baustellenbetrieb entstehen, hat der AN auf seine Kosten ordnungsgemäß zu beseitigen.
Aufgrund der Länge des Gewässerabschnitts von ca. 2 km werden für den Baubetrieb neben einer zentralen BE-Flächen, zwei für die gesamte Bauzeit verfügbare Lagerflächen und eine temporäre Zwischenlagerfläche vorgesehen. Neben den Zufahrten über Straßen und Forst- wege, ist das Gewässerbett als Zuwegung zu den einzelnen Objekten vorgesehen. Der AN hat sich vorab über die örtlichen Gegebenheiten und die Transportmöglichkeiten zu informie- ren und sich vor Ort von der Beschaffenheit des Untergrundes und der Beeinträchtigung durch Gehölze im Lichtraum der Zuwegung zu überzeugen. Eventuell erforderliche Sondergenehmi- gungen sind einzuholen. Mehrkosten werden nicht erstattet.
Besondere Belastungen aus Immissionen/besondere klimati-
sche oder betriebliche Bedingungen
entfällt
Art und Lage der baulichen Anlagen
Geplantes Vorhaben: Im Gewässerabschnitt befinden sich insgesamt 25 Querbauwerke, die dazu führen, dass der Gewässerkörper der Kleinen Steinau als ökologisch nicht Durchgängig eingestuft wurde. Diese Querbauwerke sollen wie nachfolgend beschrieben durchgängig gestaltet werden.
Es handelt sich bei den Querbauwerken um Brücken, Blocksteinrampen und Grundschwellen aus Holz. Die Bauwerke sind in einem Bauwerksverzeichnis nummeriert (siehe Anlage 2.1 Bestandsverzeichnis). Weiterhin soll eine Uferböschung einseitig auf etwa 5 Metern abgetra- gen werden, sodass eine Auenanbindung initiiert wird.
Brücken Im Bearbeitungsgebiet sind drei Brücken vorhanden. Die nördlichste Brücke (Objekt-Nr. 053) ist Bestandteil der Bundesstraße 243 und dementsprechend Eigentum der NLStbV. Die Durch- gängigkeit soll hier durch eine Beräumung der Sohle erzielt werden. Der Leistungsumfang der Beräumung, der Transport des Räumgutes bis zum Zwischenlager sowie das Abladen und Aufhalden sind in einem gesonderten Los ausgeschrieben.
Eine zweite Brücke (Objekt-Nr. 032) befindet sich nahe der Kreisstraße 427. Sowohl die Sohle dieser Brücke, als auch die Sohle der südlichen Brücke (Objekt-Nr. 007), welche die Kleine Steinau durch die Kreisstraße 407 kreuzt, sollen durch Störsteine und Riegel ökologisch auf- gewertet werden.
Blocksteinrampen Im Planungsgebiet werden 18 Objekte der Bauart Blocksteinrampe zugeordnet. Diese wurden aufgrund der ähnlichen Bauart mit Blocksteinen, die in das Gewässer als Grund- oder Sohlen-
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schwelle, Absturz sowie Sohlenrampe eingebaut wurden, zu einer Kategorie zusammenge- fasst. Von den Blocksteinrampen haben fünf Bauwerke eine zusätzliche Sicherung. Diese be- steht aus ein bis zwei quer zur Fließrichtung befestigten Baumstämmen, die jeweils am Anfang und/ oder Ende des Objektes eingebaut wurden. Alle Bauwerke mit detaillierten Breiten-, Län- gen- und Höhenangaben sind im Bestandsverzeichnis in der Anlage 2.1 wiederzufinden.
Die Sohle soll so angepasst werden, dass Blocksteine, die einen Sprung in der Gewässersohle verursachen, entnommen und gegebenenfalls in die Kolke umgelagert werden, um diese Hö- hentechnisch auszugleichen. Weiterhin soll eine Niedrigwasserrinne mittig der Gewässersohle entstehen, um auch bei geringem Abfluss einen kontinuierlich wasserführenden Bereich zu schaffen.
Aufgrund der großen Anzahl an Blocksteinen, die sich in einigen Abschnitten akkumulieren, sind diese im Bereich des Baustellengebietes eines Abschnittes zu transportieren und an un- terschiedlichen Stellen wieder einzubringen. Die vorhandenen Steine der Blocksteinrampen und die Kolke im Gewässer sind im Längsschnitt (Anlage1) und im Bestandsverzeichnis (An- lage 2) dokumentiert. Vor Baubeginn sind die Objekte gemeinsam mit dem AG zu besichtigen.
Grundschwellen (Holz) Im Planungsgebiet der Kleinen Steinau befinden sich drei Grundschwellen, bestehend aus Rundhölzern. Dabei handelt es sich bei zwei Objekten um einzelne Baumstämme die quer zur Fließrichtung platziert wurden. Ein Bauwerk unterscheidet sich in der Bauart, da es aus meh- reren Rundhölzern besteht, die in Fließrichtung der Kleinen Steinau verbaut wurden. In der Anlage 2.1 sind die Grundschwellen im Planungsgebiet der Kleinen Steinau mit Maßen und Beschreibungen aufgeführt.
Die Grundschwellen sind auszubauen. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Absenkung Uferböschung Auf dem östlichen Vorland der Kleinen Steinau befindet sich etwa bei km 1+730 ein Gebiet mit höherer Bodenfeuchte. Das Ufer der Kleinen Steinau soll an dieser Stelle auf einer Länge von ca. 5 m auf Sohlniveau abgetragen werden. Weiterhin soll ein Seitenarm mit einer Länge von ca. 10 m und einer Sohlbreite von ca. 3 m hergestellt werden. Genauere Angaben zur Ausfüh- rung sind dem Plan LP5 zu entnehmen.
Instream-Maßnahmen Um die Strömung in Richtung des abgesenkten Ufers zu lenken und somit eine Ausuferung zu provozieren und einen neuen Gewässerverlauf zu initiieren wird wenige Meter oberstrom der abgeflachten Uferböschung Totholz in inklinanter Anordnung (Einbau gegen die Fließrichtung) eingebaut. Die Ausführung ist dem Lageplan 5 (LP5) der Anlage 1 zu entnehmen. Die exakte Verortung die Einbauhöhe sowie der Winkel zum Gewässer erfolgt mit dem Auftraggeber vor Ort.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Es gilt die StVO. Die Zuwegung zur Baustelle erfolgt entsprechend der im Lageplan „BE- und Zufahrtsplanung“ angegebenen Zufahrten. Der AN hat sich vor Ort von den örtlichen Gege- benheiten der Zufahrt zur Baustelle zu überzeugen. Ein Abtransport von Bodenmaterial ist nicht vorgesehen. Boden- und Materialtransporte inner- halb des Baustellengebietes mit Transportwegen von bis zu zwei Kilometern sind einzukalku- lieren. Unnötige Wartezeiten bei den Transporten auf öffentlichen Verkehrswegen sind zu ver- hindern. Die Organisation der Transporte ist vor der Ausführung mit dem AG abzustimmen. Da die Baumaßnahme in den Sommermonaten durchzuführen ist, wird mit einem geringen
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oder keinem Abfluss in der kleinen Steinau gerechnet. Sollte die Kleine Steinau dennoch Was- ser führen, ist die Baumaßnahme auch unter ständiger Wasserführung der Kleinen Steinau durchzuführen. Die Wasserstände sind vor Baubeginn zu prüfen. Starke Niederschlagsereig- nisse können einen erheblichen Einfluss auf den Wasserstand aber auch auf die Beschaffen- heit der Böden und der Zuwegungen haben. Eine witterungsbedingte Verzögerung der Arbei- ten ist einzukalkulieren.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die öffentlichen Verkehrsflächen sind weitestgehend freizuhalten. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig vor Baubeginn bei der entsprechenden Stelle des LK GÖ zu beantragen. Die Baustellenzufahrten sind an der Einmündung zur öffent- lichen Straße gemäß den Anweisungen der zuständigen Verkehrsbehörde zu sichern, siehe auch Kapitel 1.15.
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen
und -wegen
Die Zuwegungen erfolgen von der Kreisstraße 7 bzw. der Kreisstraße 427 aus und sind im Plan „BE- und Zufahrtsplanung“ gekennzeichnet. Die nördlichste Zufahrt verläuft über einen befestigten Forstweg von ca. 3,5 bis 4,0 m Breite. Im Bereich der Böschung muss eine Zuwe- gung zur Gewässersohle errichtet werden. Dazu ist die Uferböschung abzuflachen. Die Zufahrt zentral im Projektgebiet verläuft über eine Forstwirtschaftsbrücke, die BE-Fläche befindet sich hinter dieser Brücke, östlich der Kleinen Steinau. Südlich der Brücke werden die Maßnahmen- standorte von der Straße Kreisstraße aus erreicht. Es empfiehlt sich in diesem Bereich für den Zeitraum der Baumaßnahme in diesem Abschnitt eine halbseitige Straßensperrung mit Be- schilderung, Geschwindigkeitsbegrenzung und Ampelsystem. Weiter südlich befindet sich an der K427 ein befestigter Parkplatz, welcher ebenfalls als Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden kann. Eine weitere Zufahrt zu den Objekten 008 bis 015 befindet sich an der Kreis- straße 7 (siehe Plan „BE-Plan Abschnitt I“). Die Zuwegung zu der Brücke (Objekt-Nr. 007) und der Blocksteinrampe (Objekt-Nr. 005) erfolgt von der Kreisstraße 7/Kreisstraße 427 aus. BE- und Lagerflächen sind grundsätzlich außerhalb der Waldflächen im Bereich des Forstweges einzurichten. Nach Absprache mit AG.
Die Zuwegungen verlaufen durch den Forst, bis an das Gewässer. Um mechanische Einflüsse auf den Waldboden zu minimieren ist eine Lastverteilung vorzusehen. Diese soll auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten (NFL) abseits von Forstwegen und Rückegassen aus Stahlplatten oder vergleichbar ausgeführt werden. Weiterhin sind Raupenfahrwerke vorzuse- hen. Die genutzten Wirtschaftswege sind für den Baustellenverkehr herzurichten, ggf. während der Bauzeit auszubessern und nach Abschluss der Arbeiten für die Lasten aus Land- und Forstwirtschaft ordnungsgemäß wiederherzustellen.
Weiterhin erfolgt die Zufahrt zu den Objekten direkt im Gewässerbett. In den Sommermonaten ist i.d.R. der Abfluss gering, sodass die Sohle befahren werden kann. Der AN hat sich über den Zustand der vorhandenen Wege vor Ort zu informieren und geeignete Maschinen für die Ausführung vorzusehen.
Das Gewässerbett hat eine Sohlbreite von etwa 2,90 m bis 4,00 m. Die Böschungen sind teil- weise flach, teilweise bis zwei Meter hoch und steil. Die Böschungsoberkante ist von Bäumen gesäumt.
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Abbildung 2: Gewässersohle der Kleinen Steinau bei niedrigem Abfluss mit Blocksteinabsturz und Beckenstruktur im Vordergrund
Die beiden Brücken unter denen eine Ertüchtigung der Sohle erfolgen soll haben folgende Abmessungen im Durchlass:
| Objekt-Nr. | Lichte Höhe [m] | Lichte Breite [m] | Länge [m] |
|---|---|---|---|
| 007 | 1,95 | 20,00 | 14,00 |
| 032 | 1,60 | 8,00 | 5,50 |
Entsprechende Maschinen oder Handarbeit für die Herstellung der Sohle sind einzukalkulie- ren.
Abbildung 3: Durchlass unter den Brücken (links: Objekt-Nr. 007; rechts Objekt-Nr. 032)
Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser
Die Baustelle liegt im Waldgebiet. Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser obliegt dem AN. Der Auftragnehmer muss sich vor Baube- ginn die entsprechenden Versorgungspläne (Elektrizität, Gas, Wasser, Telekommunikation usw.) beschaffen. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften der Versorgungsträger sind zu beachten. Für alle Schäden haftet der AN. Schäden sind dem Versorgungsunternehmer un- verzüglich mitzuteilen. Die Bauanschlüsse sind rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu beantragen. Der Verbrauch ist vom AN zu zahlen
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und in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche bauzeitlich erforderlichen Leitungen, An- schlüsse usw. wieder ordnungsgemäß zu entfernen. Zwischenzähler zur Abrechnung sind da- für vom AN zu stellen und einzurichten.
Vom AG zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flä-
chen und Räume
Entfällt.
Bodenverhältnisse, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Eine bodenkundliche Begutachtung wurde im Vorfeld der Ausschreibung nicht durchgeführt. Es stehen jedoch Daten aus dem Jahr 1976 zur Verfügung, die im Zuge des Brückenbaus der B243 erhoben wurden. Außerdem gibt es ein Dokument mit einer Zusammenfassung und Ein- schätzung der Baugrundsituation. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Baugebiet im südlichen Harz befindet und daher davon ausgegangen werden muss, dass die Böden harztypische Belastungen aufweisen. Die ausgebauten Böden werden im Projektgebiet zwischengelagert und wieder eingebaut. Eine Entsorgung von Bodenmaterial ist nicht vorgesehen.
Abbildung 4: Schichtverzeichnisse der bodenkundlichen Untersuchungen am Standort der Brücke B243
Hydrologische Werte
Für die Kleine Steinau existieren keine Pegeldaten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Abfluss in den Sommermonaten gering ist und die Kleine Steinau zeitweise trockenfällt. Bei Starkregenereignissen kann sich die Situation in sehr kurzer Zeit ändern und hohe Abflüsse auftreten.
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Der AN hat sich täglich über die aktuelle Abflusssituation der Kleinen Steinau und die Wetter- prognose der kommenden Tage zu informieren, den Baubetrieb daran anzupassen und Ge- fährdungen auszuschließen. Unterbrechungen im Baubetrieb, die durch hohe Abflüsse oder Starkregenereignisse entstehen, sind durch den AN einzukalkulieren.
Der schadlose Hochwasserabfluss muss während der gesamten Bauzeit gewährleistet sein. Für die Kleine Steinau ist kein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.
Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Es ist durch besondere Sorgfalt sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden Stoffe (z.B. Treibstoff, Öl, etc.) in das Gewässer, in den Boden oder in das Grundwasser gelangen. Es dürfen nur Baumaschinen mit Hydraulikanlagen eingesetzt werden, die mit biologisch abbau- barem Hydrauliköl befüllt sind. Im Falle einer Verunreinigung von Boden, Gewässer oder Grundwasser ist unverzüglich die Örtliche Bauüberwachung und die Untere Wasserbehörde oder die Feuerwehr zu informieren. Die Vorgaben der Unteren Wasserbehörde sind zu beachten. Schallimmissionen sind gem. geltenden Vorschriften zu minimieren.
Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Entfällt.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
Das Baugebiet befindet sich nicht im Naturschutz- oder FFH-Gebiet. Der südliche Teil der Kleinen Steinau befindet sich jedoch innerhalb eines Waldschutzgebietes. Der AN hat sich über entsprechende Auflagen, die in diesem Gebiet zu beachten sind, bei den Niedersächsi- schen Landesforsten (NLF – Forstamt Riefensbeek) zu erkundigen. Bereiche die zu schützen sind, werden nach Absprache mit dem AG markiert und müssen während der Maßnahme vor Beschädigung gesichert werden.
Art und Umfang des Schutzes von Vegetation und Verkehrs-
flächen
Einfriedungen und Gebäude, befestigte Straßenteile, Bäume und Sträucher, Kabel und Lei- tungen sind vor Beschädigungen durch den Bauprozess zu schützen. Dabei ist folgendes zu beachten • Die Bauflächen sind auf das Mindestmaß zu begrenzen. • Die verbleibenden Gehölzbestände sind zu schützen. • Stoffeinträge in das Gewässer sind zu verhindern. • Der schadlose Abfluss in den Gewässern ist zu gewährleisten. • Der AN hat vor Beginn der Arbeiten eine Leitungsanfrage durchzuführen. Werden wäh- rend der Bauarbeiten Leitungen angetroffen, so sind diese zu schützen und der AG ist umgehend zu informieren. Weitere Schritte werden in Abstimmung mit dem AG getrof- fen. • Dem AG liegen Informationen zu einer Wasserleitung vor, die in der näheren Umge- bung der Kleinen Steinau verläuft und das Gewässerbett kreuzt. Die exakte Tiefe der
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Leitung ist nicht bekannt. Zum Schutz der Leitungen sind durch den AN vor den Arbei- ten in diesem Gebiet Leitungserkundungen durchzuführen und genauere Informatio- nen beim Wasserwerk Hattorf am Harz einzuholen.
Abbildung 5: Wasserleitung im Bereich der Kleinen Steinau (Lage ungenau)
• Außerdem befindet sich eine Telekomleitung im Projektgebiet, die in der Böschung zwischen der Kleinen Steinau und der Kreisstraße verläuft. Bei den Arbeiten ist diese zu berücksichtigen und mit Stahlplatten oder ähnlichem zu schützen. Die Lage der Lei- tungen sind in den Ausführungsplänen eingezeichnet.
Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentli-
chen Verkehrs
Eine Beschilderung und Absicherung der Gefahrenstelle im Bereich der Einfahrten zur Bau- stelle ist, falls erforderlich, aufzustellen und während der gesamten Bauzeit auf ordnungsge- mäße Aufstellung zu überprüfen. Für die Beschilderung ist bei der zuständigen Straßenver- kehrsbehörde ein entsprechender Antrag zu stellen und nach dessen Auflagen entsprechend zu verfahren. Für die Zufahrt von der Kreisstraße K427 ist eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelanlage und entsprechender Beschilderung vorzusehen. Zur Absicherung der Gefah- renstelle im Bereich der Einfahrt der Baustelle müssen Straßenverschmutzungen ggf. auch mehrmals täglich bei Bedarf zur Verkehrssicherung mit Kehrmaschinen beseitigt werden.
Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Entfällt.
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Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Bau-
stelle
Entfällt.
Kampfmitteln und Rüstungsaltlasten
Eine Luftbildauswertung hat stattgefunden. Es sind keine Verdachtsstandorte bekannt. Sollten bei den Arbeiten Kampfmittel gefunden werden, ist die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Landesamt für Geoinforma- tion und Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Hannover, Tel. 0511-30245-502 oder -500, direkt zu informieren.
Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Bei der Bauausführung ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Bau- stellen (Baustellenverordnung - BaustellV) einzuhalten. Der AN hat seine Arbeitskräfte auf die Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen. Er ist für deren Einhaltung verantwortlich. Arbeitskräfte, welche die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen nicht be- achten, können von der Bauaufsicht des AG von der Baustelle verwiesen werden. Es ist Auf- gabe des AN, alle erforderlichen Sicherungs- und Absperrungsmaßnahmen gemäß den Vor- schriften bis zur Abnahme der Bauwerke zu belassen und zu unterhalten.
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen
Während der Bauausführung muss ständig ein für die Ausführung verantwortlicher, fachkun- diger Beauftragter des AN auf der Baustelle anwesend sein. Anordnungen des AG hat der AN Folge zu leisten. Vom AN ist täglich ein Bautagesbericht zu führen. Dem AG ist Einsicht zu gewähren. Die Berichte sind der Bauüberwachung des Bauherrn wöchentlich im Original zu übergeben. Sollten bei den Bauarbeiten Sachen oder Spuren gefunden werden, die auf Kulturdenkmale (d.h. Bodenfunde in Form von z.B. Knochen, Gefäßscherben, Steinwerkzeug, Mauern, Boden- verfärbungen) schließen lassen, so sind diese neben der örtlichen Bauüberwachung gemäß §14 Abs. 1 NDSchG unverzüglich der Kreisarchäologie, dem Landesamt für Denkmalpflege oder der Gemeinde anzuzeigen.
Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Im geplanten Baubereich wurden bisher keine bodenchemischen Analysen vorgenommen. Es werden harztypische Belastungen erwartet.
Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Das Baufeld wurde im Zuge einer Winterrodung im Januar 2026 freigeräumt. Vor Beginn der Arbeiten ist zu beurteilen, ob das Baufeld aufgrund wiederaufgewachsener Sträucher erneut freigeräumt werden muss. Bei Bedarf ist der Umfang gemeinsam mit dem AG festzulegen. Aufgewachsene Sträucher im Lichtraumprofil sämtlicher Zufahrten und des Gewässers sind
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zurück zu schneiden, Geäst und Unrat, der sich im Baufeld befindet ist durch den AN aufzu- nehmen und zu entsorgen. Kosten für den Aufwand und die Entsorgung sind in die Bedarfs- position „Baugelände abräumen“ einzukalkulieren.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Entfällt.
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2 Angaben zur Ausführung
Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Der AN (Bieter) hat die angegebenen Bauzeiten und Abläufe (s.u.) zu prüfen und einen indivi- duellen Bauablauf mit entsprechenden Herstellungszeiten zu erstellen. Eine Aktualisierung des Bauzeitenplanes ist vom AN nach vorgenannter Zustimmung bei maßgeblichen Änderun- gen unter Absprache mit dem AG vorzunehmen. Bei der Erstellung des Bauzeitenplans sind witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeiten zu berücksichtigen. Als Orientierung für die durchgängig zu gestaltenden Sohlprofile dienen die „Regeldetails (QP1-5)“ der Ausführungsunterlagen in der Anlage 1. Ein ungleichmäßiges Gewässerprofil ist ausdrücklich erwünscht. Die in der Maßnahme beinhalteten Hauptarbeiten sollten in folgender Reihenfolge ausgeführt werden:
-
Herstellung BE-Fläche und Zuwegung.
-
Räumung unter der Brücke (Objekt-Nr. 053 Bahnquerung am nördlichen Rand des Projektgebietes).
-
Auffüllung der Kolke in Abschnitt I mit Material der Brückenräumung.
-
Profilierung der Gewässersohle mit Niedrigwasserrinne an den Maßnahmen- standorten Abschnitt I bis V der Kleinen Steinau.
-
Herstellung der Gewässersohle unter den Brückenbauwerken.
-
Wiederherstellung der Forstwege und Rückegassen sowie Rückbau der Baustraßen und BE-Flächen
Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Das Projektgebiet befindet sich innerhalb eines Forstgebietes. Der Baumbestand ist vor Be- schädigungen zu bewahren. Einige Bereiche sind nur über die Gewässersohle erreichbar. Die Dimension des Gewässerprofils ist maßgebend für den Maschineneinsatz. Der AN hat sich vor Abgabe eines Angebots über die örtlichen Gegebenheiten anhand von Plänen und vor Ort zu informieren. Die Arbeiten müssen unter der dauerhaften Gewährleistung des Abflusses der Kleinen Steinau erfolgen.
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und
zum Gesundheitsschutz
Auf die besonderen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im und am Wasser wird hingewiesen. Bei Arbeiten am und im Gewässer sind im unmittelbaren Umfeld der Arbeiten alle erforderlichen Rettungsmittel vorzuhalten. Die Arbeiter sind entsprechend über die Gefahren des Ertrinkens zu sensibilisieren und in die Nutzung der Rettungsmittel einzuweisen.
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Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten
Bereichen
Nicht bekannt.
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen
Die Baustelleneinrichtung ist bei Gefahr eines eintretenden Hochwassers vom Baugelände zu entfernen. Auch in Ruhezeiten hat der AN die Verantwortung für den schadlosen Zustand, die Sicherung und die Bergung seiner Maschinen und der Baustelleneinrichtung im Hochwasser- fall. Die Baustelle mit Baubereich, Lagerplatz usw. ist während der eigenen Ausführungen vom Auftragnehmer laufend ohne besondere Aufforderung von anfallendem Bauschutt, Verpa- ckungsmaterial und sonstigen Abfällen zu säubern. Die Lagerung des Schuttes darf nur in hierfür geeigneten Containern erfolgen. Der vom AN eingesetzte Bauleiter ist gegenüber der Bauüberwachung für den einwandfreien und sauberen Zustand der Baustelle verantwortlich. Wenn der Auftragnehmer nach Ansicht der Bauüberwachung nicht in ausreichendem Maße den vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Sauberhaltung nachkommt, so ist es der Bau- überwachung freigestellt, nach einer einmaligen Anmahnung, die Sauberhaltung, zu Lasten des AN, von Dritten (Reinigungsfirmen) ausführen zu lassen. Sämtliche Baustelleneinrichtungsgegenstände wie bauliche Anlagen, Hilfseinrichtungen, Ge- räte, Maschinen, Transformatoren, Anlagen für Druckluft und Stützflüssigkeit, Messgeräte, Pumpen und Rohrsysteme usw. sowie sämtliche Betriebs- und Verbrauchsstoffe (Strom, Was- ser, Energie, Schmierstoffe usw.) einschließlich deren Zuleitungen, das betriebsbereite Vor- halten von Sicherheits- und Rettungsgeräten als Mindestausrüstungen gemäß UVV und StVO, Baustellensicherungsmaßnahmen und -Gegenstände (Absperrungen, Beleuchtung usw.) sind in die Einheitspreise über die erforderliche Dauer einzurechnen, einschließlich Einrichtung, Vorhaltung und Beseitigung. Ausreichende Mengen an Ölbindemittel und Material zur Herstellung von Ölsperren auf Ge- wässern sind dauerhaft an dem jeweiligen Arbeitsort vorzuhalten.
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie
Vorhalten von Gerüsten
Entfällt.
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Auf-
enthalts- und Lagerräume
Entfällt.
Zeitraum der Mitbenutzung
Entfällt.
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Baubeschreibung: Revitalisierung der Kleinen Steinau (Südlich Bahnquerung) I
Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen
Entfällt.
Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und
an nicht genormte Stoffe
Entfällt.
Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile
Es ist nur biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit in Baumaschinen zugelassen.
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eig-
nungs- und Gütenachweise
Bewerber müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach- weisen. Es ist sicherzustellen, dass bei der Bauausführung die naturschutzfachlichen Anfor- derungen an einen naturnahen Gewässerausbau erfüllt werden. Der AN benennt dem AG einen verantwortlichen Bauleiter. Dieser muss die entsprechenden Fachkenntnisse und Qualifikation für die Durchführung der Baumaßnahme besitzen. Ein Wechsel des Bauleiters vor Abnahme der gesamten Baumaßnahme und vor Beseitigung der bei der Abnahme aufgezeigten Mängel ist nur mit Zustimmung des AG zulässig. Dieser Bau- leiter ist berechtigt und verpflichtet, dem AG alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Bauleistungen im Zusammenhang stehen. Stellt sich während der Bau- maßnahme heraus, dass der Bauleiter für die Aufgaben keine ausreichende Kompetenz und/oder nicht die notwendigen Entscheidungsbefugnisse besitzt, so kann der AG den Wech- sel des Bauleiters verlangen bzw. kann den Bauleiter von der Baustelle verweisen.
Verwendung der auf der Baustelle gewonnene Stoffe
Gewonnener Bodenaushub wird im Bereich der Maßnahmen wieder eingebaut. Das anfal- lende Aushubmaterial, im Bereich der Uferabsenkung muss gesiebt werden. Die Steine wer- den in die Sohle der Kleinen Steinau wieder eingebaut. Das Bodenmaterial wird zum Auffüllen von Senken im Uferbereich verwendet. Gerodete Bäume der Winterrodung werden auf der BE-Fläche gelagert und sind vom AN an den vorgesehenen Orten einzubauen. Die durch den Rückbau der Blocksteinrampen gewonnenen Wasserbausteine sind innerhalb der Abschnitte, in denen sie ausgebaut wurden, wieder einzubauen.
Entsorgung der auf der Baustelle gewonnene Stoffe
Auf der Baustelle gewonnene Stoffe gehen in das Eigentum des AN über. Sie sind fachgerecht
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zu entsorgen. Die dafür anfallenden Gebühren sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulie- ren. Der AN hat sämtliche, im Baubetrieb anfallende Abfälle/Unrat in eigener Verantwortung zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die Entsorgungsgebühren für Abfälle und Unrat sind vom AN in die Positionen „Baustelleneinrichtung“ einzurechnen.
Bereitstellung von Stoffen und Bauteile vom Auftraggeber
Entfällt.
Bereitstellung von Gerät und Teilleistungen vom Auftragge-
ber
Entfällt.
Leistungen für andere Unternehmer
Entfällt.
Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der In-
betriebnahme von Anlagen Dritter
Entfällt.
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Entfällt.
Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjäh-
rungsfrist (siehe § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B)
Entfällt.
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Teilschlussrechnungen werden nicht akzeptiert, soweit sie nicht besonders vereinbart sind. Bei Abschlagsrechnungen werden nur Materiallieferungen berücksichtigt, die auch eingebaut worden sind. Im Rechnungskopf müssen folgende Punkte ausgefüllt werden: Abschlags- bzw. Schlussrechnung Bauvorhaben: Auftrags-Nr.: Erhaltene Abschlagszahlungen (einzeln aufgelistet).
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Abrechnung erfolgt teilweise nach Wiegeschein. Eventuelle Materialgewinne sind in die Ein- heitspreise einzurechnen. Im Fall von Umrechnungen werden folgende Berechnungsgewichte festgelegt:
lose verdichtet [t/m³] [t/m³]
a) Sand, Kies, Splitt 1.70 1.90 b) Mineralgemisch 1.80 2.20 c) Asphalttragschicht 2.30 d) Asphaltbinder 2.40 e) Asphaltbetondecke 2.40 f) Gussasphalt 2.60 g) Drainkies 1.65 h) Beton 2.30 i) Füllkies 1.70 2.05 j) Ufermauern Naturstein von 2,53 bis 2,88 k) Oberboden (Mutterboden) 1,7 - 1,8 l) Wasserbausteine 2,3 - 3
3 Zusätzliche technische und sonstige technische Ver-
tragsbedingungen
Stundenlohnarbeiten und Stillstandzeiten
Leistungen auf Stundenlohnbasis sind nur auf besonderes Verlangen bzw. mit besonderer Zustimmung des AG auszuführen. Für den Nachweis der Stundenlohnarbeiten hat der AN arbeitstäglich geführte Stundenlohn- zettel 2-fach einzureichen. Eine Ausfertigung erhält er nach Prüfung zurück. Die vom Auftraggeber anerkannten Stundenlohnzettel sind den Abrechnungen beizufügen. Bei Stundenlohnarbeiten werden Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Wegegelder, Trennungs- entschädigungen, Auslösungen, Unterkunfts- und Verpflegungsgelder, Kosten für Familien- heimfahrten sowie An- und Rückreise, übertarifliche Lohnzulagen, Beiträge zur tariflichen So- zialkasse, vermögenswirksame Leistungen usw.) nicht gesondert vergütet. Stundenlohnzettel, die später als einen Werktag nach Ausführung der genehmigten Stunden- lohnarbeiten zur Anerkennung eingereicht werden, können vom Auftraggeber zurückgewiesen werden, wenn infolge der verspäteten Einreichung eine sachgemäße Prüfung nicht mehr mög- lich ist. Die auf der Baustelle tätigen Aufsichtspersonen haben Stundenlohnarbeiten ohne zusätzliche Vergütung mit zu beaufsichtigen.
Ermittlung der Behinderungen durch außergewöhnliche Er-
eignisse (Hochwasser, Witterung)
Behinderungen, Schäden oder Verluste, die durch Hochwasser bzw. außergewöhnliche Wit- terungsverhältnisse entstehen, werden grundsätzlich nach VOB / B, §§ 6,7 geregelt.
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Niederschlag Außergewöhnlicher Niederschlag liegt auf der Baustelle vor, wenn bei einem kurzfristigen Nie- derschlagsereignis die 15-minütige oder 48-stündige Niederschlagsspende über dem 20-jähr- lichen Ereignis der nächstgelegenen Wetterstation des DWD gelegen ist. Der AN muss den AG unverzüglich und schriftlich darüber informieren, wenn die vorgenannten Ereignisse eintreten. Stillstandzeiten, die nicht vom AN verschuldet sind und nicht unter die o.g. Regelungen fallen, werden nur anerkannt, wenn sie vom AG angeordnet wurden.
Ankündigung Mehr- und Mindermengen
Es gelten die Bestimmungen der VOB/B. Kenntnisse über voraussichtliche Mehr- und Mindermengen sind umgehend der Örtlichen Bau- überwachung zu melden.
Auftraggeber und Aufteilung auf die Lose
Die Maßnahmen werden in zwei Losen ausgeschrieben jedoch gemeinsam an einen AN ver- geben. Die Lose haben beide den gleichen Auftraggeber. Rechnungen, Aufmaße, Nachträge etc. sind entsprechend der Losaufteilung zu kennzeichnen. Sämtlicher Schriftverkehr ist über die Bauüberwachung an den AG an die nach- folgenden Adressen zu senden.
AG Los 1: Unterhaltungsverband Rhume Körperschaft des öffentlichen Rechts Marktstraße 15a 37434 Gieboldehausen
AG Los 2: Unterhaltungsverband Rhume Körperschaft des öffentlichen Rechts Marktstraße 15a 37434 Gieboldehausen
BÜ: NLWKN - Betriebsstelle Süd GB2 Alva-Myrdal-Weg 2 37085 Göttingen
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