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Ökologische Baubegleitung für Baumaßnahmen in der Kuhlache und an der Speckebachpromenade

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 10:50 (Europe/Berlin)

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Ökologische Baubegleitung auf dem Stadtgebiet der

Lutherstadt Wittenberg

Städtebauliche Entwicklung Kuhlache

Gliederung

  1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens

  2. Aufgabenstellung und Grundlagen

  3. Leistungsbeschreibung

  4. Kriterien für die Prüfung und Bewertung des Angebotes

  5. Beschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens

Anlagen

  1. Bereitgestellte Daten

1.1 Auszug städtisches Liegenschaftskataster, Kuhlache

1.2 Auszug Artenschutzfachbeitrag: Maßnahmenplan Kuhlache

1.3 Auszug FFH-Verträglichkeitsprüfung: Karten + Maßnahmenplan Kuhlache

  1. Leistungsverzeichnis

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Bauherr: Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg Projekt: Städtebauliche Entwicklung Kuhlache, Lutherstadt Wittenberg - Ökologische Baubegleitung

  1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens

Auf dem Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg werden in Vorbereitung auf die Landesgartenschau 2028 (Laga) verschiedenste städtebauliche Maßnahmen realisiert. Die Hauptbereiche befinden sich im Bereich einer aktuell betonversiegelten Brachfläche - der sogenannten Kuhlache, welche nach einer umfangreichen Revitalisierung zu einem naturnahen Stadtraum entwickelt werden soll. Ein weiterer Bereich ist die Kleingartenanlage ‚Am Stadtgraben‘, welche zu einer dauerhaften Parkanlage umgestaltet werden soll. Nach der Umgestaltung der Teilbereiche dienen diese während der gesamten Dauer der Laga als zentrale Ausstellungsorte – mit temporärer Bühne, Gastronomie und repräsentativer Bepflanzung. Darüber hinaus sollen sie langfristig elementare Bestandteile im Grüngefüge der Stadt werden und die Stadtentwicklung weiter vorantreiben.

Im Süden dieser Flächen, durch eine Hauptverkehrsstraße (B187/B2n) sowie eine Bahntrasse von der Altstadt getrennt, befinden sich das Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (BR0004LSA) mit den geschützten Bereichen der Elbaue, das Landschaftsschutzgebiet „Elbetal zwischen Wittenberg und Bösewig“ (LSG0095WB) sowie das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (FFH0073), welches Bestandteil des europaweiten Natura 2000-Netzes ist. Vor diesem Hintergrund wurden im Vorfeld der Baumaßnahmen für die o.g. Teilbereiche in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg (UNB) unterschiedliche Fachgutachten erstellt, um die geplanten Projekte hinsichtlich arten- und naturschutzrechtlicher Belange zu bewerten und die Verträglichkeit dieser Projekte beurteilen zu können. Neben den baulichen Tätigkeiten, wurde darin auch die Durchführung der Landesgartenschau hinsichtlich zu bewertender Faktoren wie Lärm, Licht oder Besucherdichte betrachtet.

Zu den Fachgutachten gehören ein Artenschutzfachbeitrag (ASB), eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). In den Unterlagen wird deutlich, dass eine zur Einhaltung der Maßnahmen eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) erforderlich ist (siehe ASB, Maßnahme V1). Sie bildet die Schnittstelle zwischen den in den Fachbeiträgen geforderten Maßnahmen und den ausführenden Baufirmen und ermöglicht so die Durchführung der Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe zu den genannten Schutzgebieten. Die hier ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf den Teilbereich Kuhlache.

Städtebauliche Entwicklung Kuhlache

Die unmittelbare Nachbarschaft der Lutherstadt Wittenberg zu den genannten Schutzgebieten zeigt sich im Bereich der vorgelagerten Auenlandschaft in beeindruckender Form. In diesem Bereich befindet sich die Kuhlache – eine elbnahe, betonversiegelte Brachfläche in der Wittenberger Elstervorstadt gelegen, südöstlich der Altstadt Wittenbergs, mit einer Gesamtfläche von ca. 5 ha. Im Norden wird die Fläche von der Bundestraße B187/Dresdener Straße sowie dem ‚Alten Friedhof‘ begrenzt; südlich grenzt das nahe Elbufer und das Gelände der Wassersportgemeinschaft Wittenberg e.V. die Fläche ab (siehe Anlage 1.1).

Mit Beginn der Industrialisierung kam es zur gewerblichen Überprägung des einst als Weideland genutzten Standortes. Zeitweise war die Kuhlache auch als Treffpunkt und Veranstaltungsfläche der Stadt unter der Bezeichnung „Vogelwiese“ bekannt. Zuletzt wurde sie als Betriebsgelände der Scalar Transport GmbH und des WIWENA-Möbelwerks genutzt und stark anthropogen überprägt.

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Bauherr: Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg Projekt: Städtebauliche Entwicklung Kuhlache, Lutherstadt Wittenberg - Ökologische Baubegleitung

Die ehemalige Nutzung ist heute nur noch an der großflächigen Versiegelung der Brachfläche sowie den Überresten ehemaliger Gebäude, wie dem Mensakeller, zu erkennen. Gegenwärtig spielt der Stadtraum mit dem südlich anschließenden und wertvollen Naturraum jedoch kaum eine Rolle für die Erholung der Stadtbewohner und als Zielort für Touristen. Die Bewohner und Besucher Wittenbergs kennen die Bilder der ehemaligen „Vogelwiese“, die wenigsten erleben diese jedoch in der Örtlichkeit. Der in den letzten Jahren immer lauter werdende Wunsch nach einer „Erlebbarkeit der Elbe“ seitens der Stadtpolitik und der Stadtbevölkerung wurde bereits mehrfach geprüft, führte aber aufgrund der schwierigen örtlichen Gegebenheiten bisher zu keinem umsetzbaren Ergebnis. Hauptgrund ist die fast vollflächige Betonversiegelung mit darunterliegenden Auffüllungen und Kampfmittelresten sowie deren archäologische Bedeutsamkeit. Die Brachfläche unterliegt aktuell keinerlei Nutzung, lediglich im Rahmen einiger Großveranstaltungen wird sie als zusätzlicher Parkplatz genutzt.

Abbildung 1: Schrägluftbild Kuhlache (2024)

Dieser aber so besondere städtische Raum, im direkten Übergang zwischen der historischen Altstadt und dem Fluss Elbe mit seinem umgebenden Naturraum - der geschützten Auenlandschaft, soll künftig städtebaulich entwickelt werden. Im Zuge des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt (ISEK) sollen die versiegelten Bereiche aufgebrochen, die darunter befindlichen Altlasten zu großen Teilen entfernt und anschließend eine neue großzügige Parkanlage mit verschiedenen Aufenthalts-, Erholungs- und Aktivitätsangeboten für die Bewohner und Besucher der Stadt geschaffen werden. Hierfür ist im Vorfeld eine großflächige Revitalisierung der Fläche durch umfangreiche Entsiegelungs- und Tiefenenttrümmerungsmaßnahmen erforderlich, welche die anteilige Entsorgung der Auffüllungen bis durchschnittlich 1,50 unter OK Gelände, eine Kampfmittelbegleitung sowie die Einbeziehung der Archäologie beinhaltet (Abschluss Baumaßnahme Revitalisierung geplant für 02/2027).

Im Ergebnis soll eine neue Parkanlage entstehen, der so genannte Uferpark. Den letzten Lückenschluss im Hochwasserschutz der Stadt bildet künftig im Süden der Kuhlache eine Dammlage, die so genannte Parkpromenade mit den Stadtplätzen Ost und West. Diese bindet zukünftig den Elberadweg D10 an und leitet durch die bestehende Unterführung hindurch weiter in

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Richtung der Altstadt Wittenbergs bzw. in Richtung Westen entlang der B187. Angebunden wird die Kuhlache mit der späteren Parkanlage zudem in Richtung Norden durch die Speckebachpromenade, welche unmittelbar an den ‚Neuen Friedhof‘ anschließt und entlang des Bahnseitengrabens bis in Richtung Hauptbahnhof bzw. Bahnhofstunnel an der Bahnhofsostseite führt. Prioritäres Ziel dabei ist, die längst verloren gegangene Verbindung der Stadt zum Fluss wiederherzustellen und somit das städtebaulich zu entwickelnde Gebiet als neuen Qualitätsort für Bewohner und Besucher der Stadt zu etablieren. Somit kann ein weiterer Stadtortfaktor für die Lutherstadt Wittenberg als Erholungsort, aber gleichzeitig auch eine touristische Infrastruktur geschaffen werden. Daneben entsteht im unmittelbaren Übergang zur geschützten Elbaue eine ergänzende Grünfläche, die neuen Raum für Flora und Fauna schafft.

Ein Teil des künftigen Uferparks befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe (HQ25). Die gesamte Umsetzung des Projektes erfolgt daher unter Berücksichtigung regelmäßig vorkommender Hochwasserereignisse. Die mit Blick auf den Naturraum notwendig werdenden arten- und naturschutzrechtlichen Belange erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit - Eingriffe in die Schutzgebiete müssen minimal sein. Mit der geplanten Neuanlage der Grünanlage und der damit verbundenen Erschließung des Geländes für eine breite Öffentlichkeit, ist aufgrund der Schutzwürdigkeit der angrenzenden Gebiete eine gezielte Besucherlenkung, insbesondere während der Landesgartenschau, notwendig. Die im Süden und Westen an die Kuhlache angrenzenden sensiblen Bereiche „Elbufer/Elbwiese“ und „Hartungschanze“ werden deshalb bei der Gestaltung des Uferparks gänzlich ausgespart. Eine Verbindung zu den Elbauen wird lediglich in Richtung Westen durch einen Auen- und Naturlehrpfad auf dem Großen Anger geschaffen.

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  1. Aufgabenstellung und Grundlagen

Abbildung 2: Übersicht Teilbereich Kuhlache (2026)

Für den zuvor genannten Teilbereich Kuhlache inkl. Speckebachpromenade benötigt die Lutherstadt Wittenberg eine Ökologische Baubegleitung, um die geplanten Baumaßnahmen fachgerecht zu begleiten. Der genaue Bedarf der ÖBB ergibt sich entsprechend der vorhandenen Grundlagen und Maßnahmen (siehe Anlage 1.2 und 1.3).

Es bedarf der Erbringung der geforderten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtheit der Einzelmaßnahmen, vrsl. bis zum 15.04.2028. Im Anschluss der Ökologischen Baubegleitung ist eine finale Abschlussdokumentation innerhalb von 2 Monaten zu erstellen und bis zum 15.06.2028 zu übergeben.

Die Größe des ökologisch zu begleitenden Teilraums beträgt ca. 65.000,00 m2 (siehe Abb. 2).

Darin berücksichtigt sind, neben den Bearbeitungsgrenzen der einzelnen Gewerke, auch etwaige Pufferzonen in den Randbereichen der Flächen, um eventuell erforderlich werdende Maßnahmen in diesen Bereichen einzukalkulieren.

Die ÖBB soll während der Dauer der Einzelvorhaben bei der (zeitlichen) Planung beraten und artenschutzspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen aus den Fachgutachten und Genehmigungen fachgerecht koordinieren. Während der Umsetzung Vorort sind die Baumaßnahmen durch qualifizierte, erfahrene Fachleute zu betreuen und natur- und artenschutzspezifische Ergebnisse schriftlich durch Protokolle zu dokumentieren. Die einzelnen Planer und Gewerke sind zu beraten, zu begleiten und Vorort einzuweisen. Eine Teilnahme an Abstimmungsterminen und die Begleitung von Bauabläufen ist unabdingbar, dies erfordert mitunter kurzfristige Reaktionen zur Einhaltung der natur- und artenschutzrechtlichen Maßgaben. Neben der regelmäßigen Teilnahme an Terminen sind während des Baubetriebs wiederkehrende und ungeplante Kontrollen der Baustellen durch die ÖBB durchzuführen.

Notwendige Abstimmungen mit dem AG, den Planern, den Örtlichen Bauüberwachungen und den bauausführenden Firmen sowie Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde oder sonstigen

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Fachbehörden sind nach Bedarf einzuplanen. Alle Ergebnisse sind termingerecht an die Lutherstadt Wittenberg (AG) und nach Rücksprache mit dieser an die zuständige UNB des Landkreises Wittenberg zu übermitteln.

Alle notwendigen Genehmigungen wurden im Vorfeld bei den zuständigen Behörden eingeholt. Weitere Genehmigungen sind laut aktuellem Stand nicht erforderlich. Die vorliegenden Genehmigungsunterlagen und die damit verbundenen Erfordernisse sind zu berücksichtigen. Falls erforderlich, sind diesbezüglich Abstimmungen mit der UNB und dem AG zu führen (z.B. bei Änderungen oder bisher nicht berücksichtigten Sachverhalten).

Die einzelnen Natur- und Artenschutzmaßnahmen aus den Fachgutachten sind im Detail der Anlage 1.2 und 1.3 zu entnehmen und umzusetzen. Diese sind durch die ÖBB zu koordinieren, zu begleiten und abzunehmen. Die dauerhafte Wirksamkeit der Maßnahmen ist während des gesamten Baubetriebs sicherzustellen.

Im Vorfeld der Baumaßnahmen wurden bauvorbereitend bereits vorgezogen Teile der in den Fachgutachten aufgeführten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen final umgesetzt. Dies betrifft folgende Maßnahmen:V9 V10 , V18 , ASB, ASB ASB FCS1 . ASB

Folgende Maßnahmen der Fachgutachten sind aufgrund von Planungsanpassungen nicht mehr erforderlich:V6 , FCS2 , FCS3 ,M 1, M 2, M 3 ASB ASB ASB FFH FFH FFH

Sofern weitere artenschutzfachliche Belange durch die Vorhaben betroffen sind, die zu Konflikten führen können, sind in Rücksprache mit dem AG und der UNB weitere Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Der Bedarf ist mit dem AG und der Baufirma Vorort festzulegen. Nach Abschluss der Maßnahmen sind auch diese protokollarisch zu dokumentieren und abzunehmen.

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  1. Leistungsbeschreibung

Benötigt wird ein Angebot für die unter Punkt 2 beschriebene Dienstleistung unter Verwendung der Anlage 2 – Leistungsverzeichnis. Die Leistungen sind soweit angegeben als Tagessätze anzubieten. Dafür benötigte An- und Abfahrten, Materialien und Gerätschaften sind darin einzurechnen. Die Vor- und Nachbereitung der einzelnen Positionen erfolgt innerhalb des dafür angegebenen Stundensatzes.

Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst zusammenfassend folgende Inhalte:

  • Sichtung Fachgutachten (ASB, FFH-VP, LBP), Planungsgrundlagen, Genehmigungen
  • Kontrolle der aus den Fachgutachten und Genehmigungen resultierenden Auflagen und der darin geforderten Vermeidungs-, Minderungs- oder (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen mit ggf. notwendig werdenden Abstimmungen UNB
  • Individuelle Ortsbegehungen
  • Teilnahme an Abstimmungsterminen, Öffentlichkeitsterminen und Bauberatungen der unterschiedlichen Gewerke (Revitalisierung, Technische Anlagen, Freianlagen, Wasserbau)
  • Bei Bedarf Mitwirken bei der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie dem Erstellen von Ausschreibungsunterlagen in Hinblick auf Natur- und Artenschutzmaßnahmen
  • Beraten der Fachplaner und Firmen bei Detailfragen zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen bzw. Maßnahmen
  • Begleitung der Baumaßnahmen Vorort, Mitwirkung beim Erstellen von Bauablaufplänen (BE- Flächen, Bauzeitenregelung, Schutzmaßnahmen z.B. Baumschutz), Begleitung und Einweisung/Koordination der Gewerke Vorort (z.B. Aussaat gebietseigenes Saatgut)
  • Größtmögliche Flexibilität in der Zeit- und Terminplanung
  • Lieferung, Umstellen, Wartung/Unterhaltung, Pflege/Mahd, Entsorgung Amphibienschutz- zäune nach vorheriger Festlegung mit dem AG Vorort
  • Anfertigung von Protokollen zur Vorlage bei dem AG und der UNB
  • Abnahme von Bauleistungen inkl. Abnahmeprotokollen (z.B. Ausgleichspflanzungen)
  • Abschlussdokumentation zur Vorlage bei dem AG und der UNB

Sollten sich im Zuge der Bearbeitung neue Erkenntnisse bzgl. eines neuen Leistungsumfangs ergeben, sind notwendige Anpassungen gemeinsam und rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Entsprechende Abstimmungstermine sind einzuplanen.

Geforderte Qualifikationen:

  1. Nachweis von 3 Referenzen „Ökologische Baubegleitung“ innerhalb der letzten 3-5 Jahre in Hinblick der unter den folgenden Punkten 2 und 3 genannten Fachkenntnisse

  2. Fachkenntnis in den Bereichen:

  • Lebensraum-/Biotoptypen
  • Baumschutz
  • Gebietseigenes Pflanzenmaterial in Bezug auf Gehölze, Stauden, Saatgut
  1. Expertise in Hinblick auf folgende Arten:
  • Zauneidechsen
  • Fledermäuse

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  • Avifauna
  • Amphibien
  • Xylobionte Käfer
  • Biber, Fischotter
  • Fische i.V.m. Elektrobefischung
  • Nachkerzenschwärmer

Abgabeleistung: Übergabe Unterlagen (Zuarbeiten, Protokolle usw.) durch den Auftragnehmer (AN) digital im pdf-Format sowie Abschlussdokumentation im pdf-Format und 2-fach in gedruckter Form

Zeitplan: Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach der Auftragserteilung erfolgen, um eine durchgängige Begleitung der Baumaßnahmen zu gewährleisten. Folgender Ablauf ist vorgesehen; die angegebenen Zeiträume der Teilräume können in Abhängigkeit verschiedener Wirkfaktoren variieren:

bis 15.04.2028 Ökologische Baubegleitung Bereich Kuhlache (Uferpark, Parkpromenade, Speckebachpromenade, BE-Fläche Elsterstraße)

bis 15.06.2028 Abschlussdokumentation

Hinweise und Grundlagen für den Auftragnehmer:

Auch wenn die Hauptverantwortlichkeit bei dem AG liegt, erfordert dies die Bereitschaft und Teilnahme des AN (Biologe, Landschaftsarchitekt o.ä.) an entsprechenden Öffentlichkeitsterminen, Abstimmungen oder an der Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen teilzunehmen.

Folgende Unterlagen und Datengrundlagen werden bei Beauftragung kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt:

• Fachbeiträge: Artenschutzfachbeitrag (ASB), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Genehmigungen: Untere Naturschutz- und Wasserbehörde des LK Wittenberg, Baugenehmigung für den Bereich Kuhlache • Auszüge Liegenschaftskataster • Planung Freianlagen für den Bereich Kuhlache (Uferpark, Parkpromenade, Speckebachpromenade) • Planung Wasserbau für den Bereich Kuhlache (Dammlage mit Radweg, Pumpwerk) • Bauablaufplan Revitalisierung • Gesamtterminplan Landesgartenschau 2028 • Kontaktdaten und Ansprechpartner der einzelnen Planer und Gewerke

Die Herausgabe erfolgt im pdf-Format. Weitere Grundlagen werden bei Bedarf durch den AG zugearbeitet (z.B. im dxf-Format). Die bereitgestellten Daten dürfen nur im Rahmen der Bearbeitung dieser Aufgabenstellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

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  1. Kriterien für die Prüfung und Bewertung des Angebotes

Die formalen Kriterien müssen vom Bieter vollständig erfüllt sein, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Fehlen Unterlagen oder können diese auf Nachforderung nicht erbracht werden bzw. gehen Angebote verspätet ein, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Zur Auswahl der Unternehmen wurden folgende Eignungskriterien festgelegt:

  • Eigenerklärung (FB 124 LD)
  • 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3-5 Jahre (siehe Pkt. 3)
  1. Beschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber: Lutherstadt Wittenberg Der Oberbürgermeister Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg

Angebotsfrist:

Das Angebot ist bis zu 26.11.2026, 10:00 Uhr digital auf die Vergabeplattform hochzuladen.

Die Frist für eventuelle Rückfragen bei Unklarheiten, missverständlichen Formulierungen, Widersprüchen endet am 19.11.2026. Sie sind digital auf der Vergabeplattform zu stellen. Aufkommende Fragen und die entsprechenden Antworten werden allen Ausschreibungsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen (verspätet eingegangene Angebote), werden ausgeschlossen. Bürogemeinschaften und Nachunternehmer sind im Vergabeverfahren zulässig.

Einzureichende Angebotsunterlagen:

  • Anlage 2 - Leistungsverzeichnis
  • mind. 3 Referenzen
  • Eigenerklärung (FB 124 LD)

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung